thueringer-landtag.de ↗

Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 07.06.2024 Sitzungen 7/138

b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Haus und am Livestream, der Antrag der CDU-Fraktion „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten“ wurde vor rund einem Jahr fast zeitgleich mit dem Antrag der FDP hier im Hohen Haus eingebracht, und das auch bewusst zu diesem Zeitpunkt, weil ja die Sommersaison im Blick war und wir in Thüringen, aber auch bundesweit zunehmend auch mit Badeunfällen, mit Toten aufgrund von Badeunfällen zu kämpfen haben. Deswegen haben wir uns gesagt, wir als CDU wollen das Thema „Schwimmfähigkeit“ in den Fokus rücken. Das war der Hauptfokus unseres Antrags. Und wir wollten auch eine öffentliche Diskussion über das Schwimmen hier in Thüringen auslösen. Der zweite Fokus war für uns, dass wir die Voraussetzungen schaffen wollen, dass Schwimmbäder in ganz Thüringen erhalten werden. Heute, muss man sagen, beraten wir nicht nur unseren Antrag, sondern wir beraten den Antrag der FDP dazu und noch ein Gesetz, was eine Abmilderung der erhöhten Kosten der Schwimmbadbetreiber aufgrund der Energiekrise beinhaltet. Daran wird schon deutlich, dass das Thema „Schwimmen“ im Fokus ist, denn drei parlamentarische Initiativen, die hier beraten werden, das gibt es nicht oft. Es ist gut so, dass wir das Schwimmen in den Fokus hier in Thüringen gerückt haben. Ich will kurz aus der Stellungnahme des Thüringer Schwimmverbands zitieren: Der Thüringer Schwimmverband „begrüßt, dass sich die Mitglieder des Landtags und dezidiert Sie als Mitglieder des zuständigen Fachausschusses mit der Zukunft des organisierten Schwimmsports im Allgemeinen und im Speziellen mit der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung, der Qualität und Quantität von Schwimmsportstätten, dem Fachpersonal in den Vereinen und Bädern sowie der zukünftigen Ausgestaltung und Fortschreibung der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aus dem Jahr 2005 beschäftigen.“ Also, man sieht schon an der Stellungnahme, dass wir hier alles richtiggemacht haben. Und das Schwimmen hat es verdient, in den Fokus gerückt zu werden. (Beifall CDU) Was allerdings bedauerlich ist – und das sage ich an dieser Stelle auch deutlich –, ist, dass unser Antrag, das ist der umfassendste Antrag, keine parlamentarische Mehrheit in den Ausschussberatungen bekommen hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat Gründe!) Und das obwohl – wer in unseren Antrag schaut – wir unter III. Punkt 5 geschrieben haben, „die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 bis zum 31. Dezember 2024 zu novellieren“. Also der Inhalt des FDP-Antrags befindet sich auch in unserem Antrag. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!) (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das stimmt nicht!) Das ist so, Frau Rothe-Beinlich. (Beifall CDU) Dazu, wenn Sie in die Nummern III. 6 und 7 schauen. Da steht: „Kommunen mit Schwimmhallen und -bädern mit zweckgebundenen Landeszuschüssen und höheren Fördermittelquoten zielgerichtet zu unterstützen; darüber hinaus sollen der Bau und die Modernisierung von Schulschwimmhallen, die auf interkommunaler Ebene geplant und umgesetzt werden, mit einer zusätzlichen Förderung von weiteren zehn Prozent zur regionalen Förderquote unterstützt werden; diese Maßnahmen sollen zum Erhalt einer thüringenweiten Schwimmhalleninfrastruktur beitragen sowie mittel- und langfristig die notwendige Grundversorgung mit Schwimmkursen für die Bevölkerung in allen Regionen sicherstellen.“ (Beifall CDU) Also das zeigt auch, unser Antrag hat das Gesetz mit aufgegriffen. Deswegen hat es eigentlich so ein umfassender Antrag verdient, dass er auch mit einer parlamentarischen Mehrheit ausgestattet wird. Wir haben da im Ausschuss mehrere Anläufe genommen. Wir haben auch einen Änderungsantrag eingebracht, der leider keine Mehrheit bekommen hat. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Aus Gründen!) Es wurde gerade vonseiten Rot-Rot-Grün der FDPAntrag unterstützt. Die FDP war ganz zufrieden, dass ihr Antrag dann durchgeht. Und dann gab es für unseren Antrag keine Mehrheit. Aber so ist das ab und zu mal im parlamentarischen Prozess. Ich habe eben schon angedeutet, unser Antrag ist der weitgehendste, der umfassendste, (Beifall CDU) und deswegen will ich noch mal darauf eingehen, welche Sachen verpasst werden, wenn wir diesen Antrag nicht beschließen. Und da fangen wir mal an: Schwimmfähigkeit, also eigentlich das Wichtigste: Schwimmfähigkeit findet sich nicht im Gesetz wieder, das Erlangen von Schwimmfähigkeit findet sich auch nicht im Antrag der FDP wieder. Dann auch die Evaluierung: Was das pandemiebedingte Schließen von Schwimmhallen für Folgen für Jugendliche hatte, findet sich nicht im Antrag oder im Gesetzentwurf wieder. Das Monitoring zur Schwimmfähigkeit in Thüringen, das wir als wichtige Datengrundlage sehen, findet sich auch nicht wieder. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Bürokratieabbau!) Die auch vom Thüringer Schwimmverband begrüßte Thüringer Schwimmoffensive findet sich auch nicht im Antrag oder im Gesetz wieder. Und auch kein Sonderinvestitionsprogramm, was von uns gefordert wird. Wir wissen alle, bei den kommunalen Sportstätteninvestitionen ist es so, wir haben 15 Millionen Euro. Ein Schwimmbad kostet 5 Millionen Euro ungefähr. Und wenn Sie dann in einem Jahr vielleicht ein Schwimmbad bauen wollen und thüringenweit sanieren wollen, dann ist der Topf eigentlich schon ausgeschöpft. Also müsste es hier ein Sonderprogramm geben. Ich bin auch dafür, dass sich der Bund wieder daran beteiligt. Wir hatten ja den Goldenen Plan mit Förderungen von bis zu 90 Prozent und 10 Prozent Eigenanteil. Also das ist, wie gesagt, nicht mit aufgenommen worden. Und auch noch eine ganz wichtige Komponente ist der Fachkräftemangel, den wir haben. Fachkräfte für Bäderwesen sind bundesweit Mangelware, es fehlen 2.500. Wir haben in unserem Antrag auch diese Thematik aufgegriffen und haben gesagt, das ist natürlich für Thüringen ein Problem, dass diese Ausbildung, die theoretische Ausbildung für die Fachangestellten für Bäderwesen, nur in Chemnitz stattfindet, für Thüringen und Sachsen gemeinsam. Wenn man auf die Ausbildungszahlen schaut, dann ist es aktuell so, dass in Chemnitz im ersten Lehrjahr 15 Thüringer ausgebildet werden, im zweiten 20 und im dritten 14. Die Sachsen haben 33 im ersten Lehrjahr, im zweiten 41 und im dritten 42. Also Sachsen ist zwar ein bisschen größer, aber das zeigt schon, dass wir mit den Auszubildenden, die aktuell diesen Beruf lernen, nicht auskommen werden. Um die Attraktivität zu steigern, ist es uns wichtig – und das haben wir auch in diesen Antrag aufgenommen –, dass wir auch in Thüringen eine Berufsschule finden, die die Fachangestellten für das Bäderwesen mit ausbildet oder dass wir über digitale Lehrformen nachdenken, sodass es für Auszubildende attraktiver wird, diesen Beruf auch hier in Thüringen zu ergreifen, weil wir den brauchen, um den Betrieb unserer Schwimmbäder aufrechtzuerhalten. (Beifall CDU) Was uns des Weiteren auch wichtig ist, ist, dass jedes Vorschulkind die Möglichkeit hat, Schwimmen zu lernen, und dass wir am Ende sagen – da sind wir wieder beim Thema „Schwimmfähigkeit“ –: Wer aus der Grundschule kommt, soll schwimmen können. Das muss ein Ziel sein, das wir uns hier als Freistaat Thüringen stellen sollten. Um das allgemeine Schwimmen wieder aufleben zu lassen, hatten wir auch gesagt, wir brauchen eine Aufklärungs- und Werbekampagne, welche Schwimmabzeichen es gibt, und auch, dass man deutlich macht, dass das „Seepferdchen“ nicht der Freischwimmer im Eigentlichen ist. Der richtige Freischwimmer ist die Bronzestufe, und die sollten die Kinder auch erlangen, um dann wirklich vor Badeunfällen gefeit zu sein, und eine ordentliche Schwimmfähigkeit zu gewährleisten. Wie gesagt, das, was ich gerade genannt habe, sind alles Dinge, die leider nicht in dem Antrag und dem Gesetz, das wahrscheinlich heute hier eine Mehrheit bekommt, berücksichtigt wurden. Wir haben gesagt, wir würden auch etwas abändern, haben dazu auch einen Änderungsantrag eingebracht, sehen schon, dass dieser Antrag sehr gut ist. Vielleicht gibt es ja noch einen Sinneswandel (Beifall CDU) und wir können diesen Antrag noch mitbeschließen. Ich glaube, alle Thüringerinnen und Thüringer würden das mit Blick auf die Herstellung von Schwimmfähigkeit sehr begrüßen. (Beifall CDU) Kommen wir nun noch zum Gesetz – es ist schön, wenn man ein bisschen Zeit zum Reden hat –: Der FDP-Antrag ist für uns unkritisch, dem werden wir auch zustimmen. Er beinhaltet die SchwimmbadEntwicklungskonzeption, die wollen wir auch, die muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Ich bin auch gespannt, ob Herr Staatssekretär Speitkamp uns heute einen neuen Stand darbieten kann. Herr Minister Holter hat ja beim letzten Mal gesagt: Die Ausschreibungen laufen. Das ist ja jetzt auch schon eine Weile her, vielleicht sind sie ja schon abgeschlossen. Vielleicht können wir heute auch ein Datum genannt bekommen, wann die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption steht, weil die für uns auch eine ganz wichtige Voraussetzung ist – das ist der Bogen zum Gesetz zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern –, dass wir, wenn wir Unterstützungsleistungen ausgeben, das auch im Rahmen dieser Schwimmbad-Entwicklungskonzeption machen, damit wir genau wissen, welche Schwimmbäder wir erhalten müssen, wie die Struktur in Thüringen ist, was dazugehört, damit wir flächendeckend Schwimmunterricht anbieten können. Dafür braucht man halt eine Konzeption, dafür braucht man Partner. Das ist auf der einen Seite sicherlich der Heilbäderverband, aber auch der Verband der Thüringer Schwimmbäder, die uns auch in den letzten Wochen immer geschrieben haben. Deswegen: Diese Konzeption wird die Grundlage bilden, um dann auch langfristig die Finanzierung von Hallenbädern, aber auch von Freibädern sicherstellen zu können. Kommen wir nun zum Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten: Ich hatte ja schon bei der ersten Lesung gesagt, wir müssen mal schauen, welche Bäder jetzt hier gefördert werden sollen. Es gab in der Ursprungsvariante zum einen das Kriterium „Schulschwimmen“, zum anderen das Kriterium „20.000 Einwohner“. Warum diese Kriterien angewandt wurden – da habe ich gesagt, gut, das steht im Gesetz drin –, wurde begründet: 20.000 Einwohner, weil dann die nächste Stufe der Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich erreicht wird und damit mehr Zuweisungen stattfinden. Das war die Begründung. Wenn man dann aber in den Gesetzentwurf schaut, dann steht ja hier, dass man explizit die kreisfreien Städte nicht mit reingenommen hat, weil die ja bereits im Zuge der Energiekrise, die stattgefunden hat, 57,5 Millionen Euro von Amts wegen ausgezahlt bekommen haben. Die kleineren Kommunen haben das nicht bekommen. Die Begründung war, wie gesagt: Wir nehmen nur die bis 20.000 Einwohner, weil die darüber dann mehr Schlüsselzuweisungen bekommen. Aber wenn man jetzt in die umfassende Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes schaut, dann schreibt der: „Gerade um die 20.000 Einwohner-Grenze herum gewähre die Einwohnerveredelung der Hauptansatzstaffel keine vergleichbaren Finanzierungsvorteile wie sie die neue gesetzliche Zuweisung ermögliche.“, also eine ganz deutliche Kritik an der 20.000-Einwohner-Grenze. Deswegen war es für uns folgerichtig, dass wir sagen: Auch, wenn der Topf mit den 5 Millionen feststeht – wir werden das Sondervermögen nicht ändern können –, gehört es dann aber auch zur Gerechtigkeit und auch zur Nachvollziehbarkeit, dass man allen kreisangehörigen Städten, die ein Schwimmbad betreiben, in dem auch Schulschwimmen stattfindet, einen Zuschuss gewährt. (Beifall CDU) Das wird auch in den Stellungnahmen deutlich: Natürlich haben uns die zwölf Gemeinden und Städte, die von der Ursprungsvariante profitieren, geschrieben, dass es super ist, wenn das so in der Höhe von 420.000 Euro passiert. Aber alle, die über 20.000 Einwohnern waren, haben es sehr kritisch gesehen. Ich erinnere mich an die Schreiben von Leinefelde-Worbis oder auch Greiz, die uns zugegangen sind. Das kann man alles in den Stellungnahmen nachlesen. Deswegen ist die Einwohnergrenze von 50.000, denke ich, der richtige Weg, der gewählt wurde, weil nun alle kreisangehörigen Städte von dieser Förderung profitieren können. In allen Schwimmbädern gab es aufgrund der erhöhten Energiepreise Mehrkosten und deswegen ist aus unserer Sicht 50.000 die richtige Größe. Nichtsdestotrotz – und das habe ich schon zu Beginn gesagt – brauchen wir eine strukturelle Betrachtung der Bäderlandschaft hier in Thüringen, um dann auch gezielt Zuschüsse geben zu können, wenn die nötig sind. Wir müssen aber auch die Strukturen vor Ort anschauen, warum die nicht tragfähig sind. Ja, Frau Taubert, ich weiß, es sind Kosten, aber Schwimmfähigkeit ist wichtig in Thüringen. Deswegen brauchen wir für eine langfristige Sicherstellung der Schwimmbäder hier in Thüringen die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption. Ich hoffe, dass sie schnell kommt. Am Ende möchte ich mich noch ganz herzlich für das Engagement der Thüringer Schwimm- und Wassersportvereine, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Wasserwacht des Roten Kreuzes und natürlich auch für das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die dafür sorgen, dass unsere Kinder schwimmen lernen, bedanken. Ich hoffe, dass auch unser Antrag hier eine Mehrheit findet. Wir haben immer gesagt, im Sport sind wir immer alle einer Meinung, und das ist, glaube ich, ein guter Antrag. Es wäre heute wirklich ein gutes Signal für das Schwimmen in Thüringen, wenn dieser Antrag auch noch beschlossen wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗