Henry Worm
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht feststellen. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 19 , die auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die durch Herrn Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/10073 gestellt wird. Ich sehe gerade, sie wird durch Abgeordneten Henkel gestellt. Bitte.
