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Dr. Jens Dietrich

AfD 07.06.2024 Sitzungen 7/138

b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten

Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, werden hier drei Anträge auf einmal bearbeitet und die Anträge kommen auch nicht alle aus demselben Ausschuss. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie waren gar nicht dabei!) Nicht bei allen. Deswegen werde ich mich erst mal nur auf den Antrag unter TOP 26 zu den Unterstützungen der Hallenbäder beziehen. Mein Kollege Uwe Thrum wird dann zu den beiden anderen Anträgen sprechen, nur so weit als Erklärung für die Zuschauer. Warum nur Gemeinden mit Hallenbädern, welche auch Schwimmunterricht durchführen, von dem Gesetz Unterstützung erfahren, hat sich mir auch nach der Diskussion im Ausschuss nicht wirklich erschlossen. Im Übrigen erhalten Schulträger auch für ihre Aufwendungen für den Schwimmunterricht den Schullastenausgleich als Sonderlastenausgleich nach § 17 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, von dem auch höhere Kosten für die Inanspruchnahme kommunaler Schwimmstätten abgedeckt werden können. Weiterhin enthält die Begründung des Gesetzentwurfs keine Ausführungen darüber, auf welcher Rechtsgrundlage die vorliegenden 5 Millionen Euro nach dem Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz bereitgestellt werden können. Sicherlich ist das hier schon mal eine bessere Grundlage als das, was im Bund eher ein Desaster gewesen ist. Aber dazu könnte die Landesregierung vielleicht etwas sagen. Zumindest die recht willkürlich erscheinende, niedrige Grenze von 20.000 Einwohnern wurde dann noch mal angehoben, sodass auch mehr Gemeinden in den Genuss der Unterstützung kommen, Kollege König hat das gerade noch mal ausgeführt. Aber insgesamt sind Bäder freiwillige Leistungen der Kommunen und auch andere Kommunen, also die, die nicht unbedingt Schwimmunterricht in ihren Schwimmbädern durchführen, hätten Unterstützung verdient, was letztendlich auch die Anträge unter Tagesordnungspunkt 63 a und b zeigen. Auch geht die Politik die wirklichen Ursachen für die Probleme nicht an, und das ist eine bessere grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen – Herr Bergner hat das auch angesprochen –, aber vor allem würde eine realistische Energie- und sogenannte Klimaschutzpolitik das Problem deutlich entspannen und die Kommunen auf vielen anderen Ebenen entlasten, nicht nur bei den Schwimmbädern. Wie irrational die Sicht auf das Klima ist, zeigte die Aussage von Mittwoch: 2023 war angeblich das wärmste Jahr seit über 120.000 Jahren. Tja, ein Blick auf die Baumgrenze in den Alpen der letzten 10.000 Jahre zeigt jedoch: Dort, wo heute die Gletscher schmelzen, gab es vor wenigen Tausend Jahren noch reichlich Bäume, also es war deutlich wärmer als heutzutage. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was hat das mit den Schwimmbädern zu tun? Bleiben Sie doch einmal beim Thema! Ja, das ist das Thema hier, (Beifall AfD) Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, und die Energiekrise hat jede Menge mit genau diesen politischen Fehlansätzen zu tun. Das verstehen Sie aber nicht und Sie wollen es auch gar nicht verstehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Bei den Schwimmbädern? Beim Schwimmunterricht? Ich fasse es nicht!) Ja, mit den Kosten, die explodieren wegen einer irrsinnigen Energiepolitik. Warum ist das denn so teuer? Weil einfach die Energiepreise nur eins kennen – nach oben! (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nicht einen Antrag bringen Sie, weil es Ihnen scheißegal ist! Unglaublich!) Aber Sie haben keine Ahnung, und davon jede Menge.

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