Maik Kowalleck
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist gut, dass unser Entschließungsantrag, der am 20.12. vorigen Jahres hier im Plenum beschlossen wurde, es nun tatsächlich zu einem Gesetz gebracht hat. An oberster Stelle stand und steht die Absicht, die Thüringerinnen und Thüringer bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen. Das haben wir in dieser Legislatur gleich mit vier großen Bausteinen umgesetzt, ich erinnere an die CDU-Initiative zum Kinderbaulandbonus. Der zweite große Baustein, der hier ja auch an dieser Stelle intensiv im Plenum diskutiert wurde, war die Senkung der Grunderwerbsteuer und somit die erste Steuersenkung im Freistaat Thüringen. Und auch der dritte Baustein wird mit Veröffentlichung der Richtlinie seine Wirkung entfalten, das von uns durchgesetzte Familienförderprogramm für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Und schließlich, heute kommen wir zum vierten großen Baustein: Durch die Eigenkapitalerhöhung wird die Thüringer Aufbaubank für mehr zinsvergünstigte Kredite sorgen können. Deshalb war es besonders wichtig, auch den Wohnungsbau in die Liste der Aufgaben in § 2 aufzunehmen. Damit senden wir ein wichtiges Signal an alle Bauwilligen in Thüringen, an all diejenigen, die sich hier in unserem Freistaat ihr Zuhause schaffen wollen. Wir unterstützen Familien und wir unterstützen auch die angeschlagene Thüringer Bauwirtschaft und das Bauhandwerk. Gerade in den Zeiten von gestiegenen Baukosten ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte an dieser Stelle aber auch die Bedenken der regionalen Hausbanken zerstreuen. Wir haben hier deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, der noch einmal einiges klarstellen soll: Die Unterstützung, insbesondere im Bereich „Wohnungsbau“, aber auch in den anderen aufgenommenen Bereichen, wird über die bekannten Kanäle, also insbesondere über den Bankenleitweg, die Wege passieren. In den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir unser Ansinnen mit einem Änderungsantrag um einen zusätzlichen und wesentlichen Aspekt erweitert. Weil es uns wichtig ist, dass wir mit den Haushaltsmitteln sorgfältig und sinnvoll umgehen, haben wir durchgesetzt, dass mittels eines Sonderberichts eine Erfolgskontrolle über die Verwendung der hier zur Verfügung gestellten Mittel stattfinden muss. Gemeinsam mit der Erhöhung des Eigenkapitals werden im Gesetzentwurf zusätzliche Bereiche, in denen die Thüringer Aufbaubank unterstützen kann, definiert. Ich habe bereits zum Wohnungsbau ausgeführt, aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein paar Worte zum Bereich „Energie und Dekarbonisierung“ verlieren. Beides hängt miteinander zusammen, denn insbesondere auf die organisierte Wohnungswirtschaft werden große finanzielle Anstrengungen im Bereich der energetischen Sanierung zukommen. Auch hier werden wir ohne neue Formen der Unterstützung nicht auskommen. Der Bundesgesetzgeber hat uns zudem mit der kommunalen Wärmeplanung eine gewaltige Aufgabe übermittelt. Deshalb haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass weder die Kommunen noch die kommunalen Stadtwerke noch die regionalen Hausbanken und auch nicht die Thüringer Aufbaubank eine derartige Mammutaufgabe allein stemmen können. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung all dieser Akteure und eine koordinierende und ambitionierte Landesregierung, wie wir sie hoffentlich dann ab 1. September auch hier in unserem Land haben. Sie sehen, der Gesetzentwurf und unser ergänzender Entschließungsantrag adressieren viele wesentliche Zukunftsthemen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Initiativen an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
