Robert-Martin Montag
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Natur ist nicht planbar, das Wetter lässt sich nicht kontrollieren und Ernteausfälle durch die Unbill der Natur sind so alt wie die Hinwendung der Menschheit zur Landwirtschaft. Die Spätfröste in Kombination mit den warmen Wochen zu Beginn dieses Jahres haben eine Situation verursacht, in welcher bereits blühende Obstanlagen und Plantagen und die Thüringer Weinanbaugebiete schwere Schäden erlitten haben. Wir reden hier über Schäden und Ernteausfälle zwischen 70 und 100 Prozent bei Äpfeln, Kirschen und Pflaumen. Das ist dann naturgemäß eine existenzbedrohende Situation für unsere heimischen Unternehmen. Wir konnten uns das auch sehr plastisch ansehen, an diesem Montag haben wir die Weinanbauregion Saale-Unstrut, den Thüringer Teil, besucht und dort den Winzer Zahn besucht und sehr drastisch erleben dürfen, was das dann ganz konkret heißt und bedeutet. Wir erleben in jeder Krise der vergangenen Jahre aber auch, dass jetzt der Ruf nach staatlicher Kompensation für Schäden, die durch höhere Gewalt eingetreten sind, an uns herangetragen wird. Doch können wir – und das ist eben eine brutale, aber letzten Endes auch eine ehrliche Erkenntnis – als Staat nicht alle Risiken mit den Mitteln der Steuerzahler allumfänglich auffangen. Normalerweise würde ich jetzt an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer Risikoversicherung hinweisen, mit welcher sich die Obstbauern gegen das Auftreten von Spätfrösten absichern können. Diese wurde sogar vom Freistaat mit 50 Prozent der Versicherungsprämie gefördert. Nun sind aber – und das ist dann wiederum ein Problem – die Zahlungen, auf welche sich die Landwirte verlassen haben, nicht geflossen, und die Landesregierung hat wieder einmal für Unmut, Politikverdrossenheit und Kopfschütteln gesorgt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Konsequenz daraus war dann, dass viele der Betriebe sich gegen den Abschluss einer Police für das laufende Jahr entschieden haben, was ihnen jetzt beim Eintritt des Schadens wiederum auf die Füße fällt. Als Liberale treten wir ja – das ist, glaube ich, bekannt – für die Eigenverantwortung von Unternehmertum ein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das bedeutet für uns: Der Unternehmer ist erst mal selbst dafür verantwortlich, sich und seinen Betrieb gegen die Möglichkeit eines Schadenseintritts zu versichern. Die Landesregierung ist aber dafür verantwortlich, gemachte Zusagen auch einzuhalten und für die Verlässlichkeit des politischen Betriebs einzustehen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Eine weitere Möglichkeit, welche wir als FDP seit Langem fordern, ist, die Möglichkeit der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirte zu schaffen. Das ist unbürokratisch und hilft vielleicht, Dinge aus den Vorjahren, die gut gelaufen sind, nämlich im Schnitt der Erträge von vier vorangegangenen Geschäftsjahren zurückzulegen und dann zu nutzen, wenn tatsächlich über die Jahre ein Ausgleich erforderlich ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir als FDP gehen aber noch einen Schritt weiter und wollen die steuerfreie Ansparung einer Risikoausgleichsrücklage in Höhe des Durchschnittsgewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre ermöglichen. Das würde dazu beitragen, dass die Landwirtschaft unabhängiger von staatlichen Soforthilfen wird, wie sie – in dem Fall richtigerweise – von der CDU im Antrag gefordert werden. Insofern tragen wir den Antrag mit, aber dennoch stellt leider das Verhalten der Landesregierung – das heißt die Nichtzahlung, die Nichteinhaltung der Zahlung der 50 Prozent des Prämienanteils – keine verlässliche Risikopartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Politik her. Insofern braucht es eine Änderung des Mindsets, und darauf hoffen wir ab September. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
