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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Planum, aber auch am Livestream, der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vom 24. Januar 2024 in der Drucksache 7/9426, Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtlicher Vorschriften, sowie der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/9482, Starkes Ehrenamt für Thüringen – ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen, wurden in der 127. Plenarsitzung am 1. Februar 2024 behandelt und an den federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innen- und Kommunalausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Petitionsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beschlossen, am 16. Mai ein mündliches Anhörungsverfahren zu beiden oben genannten Beratungsgegenständen durchzuführen und die Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse zu dieser Anhörung einzuladen. Darüber hinaus wurde auch eine schriftliche Anhörung beschlossen. Ebenfalls in der 68. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde am 7. März 2024 die Durchführung eines Online-Diskussionsforums zum oben genannten Gesetzentwurf in der Zeit vom 11. März bis zum 10. Mai 2024 beschlossen. Im genannten Zeitraum sind aber keine Beiträge eingegangen. Schriftliche Stellungnahmen erfolgten umfangreich. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 16. Mai 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie ein mündliches und schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die mündliche Anhörung war am 16. Mai 2024. Ich muss insgesamt sagen, wir hatten eine sehr umfangreiche, große Anhörung, insgesamt 15 Anzuhörende waren bei der mündlichen Anhörung vor Ort, unter anderem der Landessportbund Thüringen, der Landesjugendring, die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, DGB Hessen-Thüringen und der Landestierschutzverband –, um nur einige der 15 Anzuhörenden in der mündlichen Anhörung zu nennen. Was die schriftliche Anhörung angeht, ist festzustellen, dass wir 60 schriftliche Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf bekommen haben, was wirklich eine sehr große Beteiligung flächendeckend in ganz Thüringen dokumentiert. (Beifall CDU) Von der CDU-Fraktion wurde zum Gesetzentwurf am 29. Mai 2024 ein Änderungsantrag sowie am 30. Mai 2024 ein weiterer Änderungsantrag zum genannten Entschließungsantrag gestellt. Ebenfalls am 30. Mai 2024 stellten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Mit Vorlage 7/6677 vom 30. Mai 2024 empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Nach dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Mai 2024 empfiehlt der federführende Ausschuss ebenfalls, den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion mit Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 55. Sitzung beraten und mit der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Kenntnis genommen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am 4. Juni 2024 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Die zunächst vorgesehene Mitberatung des Petitionsausschusses wurde in der Plenarsitzung am Mittwoch zurückgenommen, sodass dort keine Mitberatung stattgefunden hat. Insgesamt ist zu sagen, dass wir hier nach einem sehr umfangreichen Anhörungsverfahren eine positive Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetzentwurf haben. Noch mal recht herzlichen Dank an alle für die zügige Beratung, innerhalb eines halben Jahres dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist das erste der Bundesrepublik, also haben wir heute auch hier einen historischen Moment im Thüringer Landtag. Ich freue mich auf die Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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