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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Fragestunde

Vielen Dank. Europäische Fördermittel für Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Förderprogramms für entwicklungspolitische Bildung und Bewusstseinsbildung „DEAR“ zwei Projekte („DCYDE!“ und „GEAR UP!“) mit Beteiligung des eingetragenen Vereins „Eine Welt Netzwerk Thüringen“, der französischen Region Hautsde-France und deren Kommune Grande-Synthe sowie weiterer Partner bewilligt. Die beiden Projekte haben nach meiner Kenntnis ein Gesamtvolumen von rund 10,7 Millionen Euro, wovon rund 2 Millionen Euro unmittelbar und mittelbar für Maßnahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen zur Verfügung stehen. Zum Abruf sind Kofinanzierungen mit einem Anteil von 10 Prozent notwendig. Im Landeshaushalt stehen im Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 687 72 bzw. 686 72 seit dem Jahr 2020 Mittel für Bildungsangebote und Weiterbildungen im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung bereit. In der Medieninformation der Staatskanzlei über den Bericht aus der Kabinettsitzung vom 28. Mai 2024 heißt es, dass es in Thüringen eine unterdurchschnittliche Beteiligung an EU-Förderprogrammen außerhalb der Strukturfonds gibt, weshalb die Landesregierung ein eigenes EU-Projekt im Rahmen des EU-Förderprogramms „Technical Support Instrument“ (TSI) auf den Weg bringen will, das eigens darauf abzielt, die Kapazitäten im Umgang mit EU-Fördermitteln signifikant zu steigern. Mit einer Kofinanzierung der beiden oben genannten Projekte allerdings ließe sich der Anteil der Beteiligung an EU-Förderprogrammen nach meiner Auffassung auch ohne das neue Programm signifikant erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann liegen der Landesregierung die Förderanträge für die zu bescheidenden Projekte „DCYDE!“ und „GEAR UP!“ vor, zu denen es welche Vorgespräche mit dem Antragsteller gab, dem welche Unterstützungsschreiben, welche sogenannten Letters of Intent oder ähnliche Schreiben seit Herbst 2022 durch die Landesregierung ausgestellt wurden (bitte mit Aufschlüsselung nach Datum, Fachreferaten, Art der Kommunikation)? 2. Was hat bisher eine Kofinanzierung durch Landesmittel entsprechend § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung verhindert, infolgedessen die Landesregierung welche Schritte unternimmt, um die Kofinanzierung auf den Weg zu bringen? 3. Wie wurden die Mittel aus dem Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 687 72 – Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an freie Träger – und seinem Vorgängertitel in den Jahren 2020 bis 2024 mit welchem Anteil an Vorhaben der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Schwerpunkt „Globales Lernen, nachhaltiger Konsum und fairer Handel“ verwendet (bitte mit Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren, Projekten und Zuwendungsempfängern)? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Kofinanzierung beider Projekte mit Landesmitteln im Kontext der Europapolitischen Strategie des Freistaats Thüringen, des neuen EU-Projekts der Landesregierung, das im Rahmen des EU-Förderprogramms TSI durchgeführt wird, sowie der Zusammenarbeit mit der Partnerregion Hauts-deFrance bei?

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