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Karawanskij

07.06.2024 Sitzungen 7/138

Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, niemand bestreitet die verheerenden Schäden, die die Obstbauern nicht nur in Thüringen, sondern auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt, auch die Weinbauern, nun an ihren Kulturen zu verzeichnen haben. Niemand bestreitet, dass nach den sehr warmen Wochen, vor allen Dingen im März, dann in der 17. Kalenderwoche zwei Nächte Frost solche Schäden entsprechend hervorgerufen haben, dass zum Teil wirklich Landwirte, die einigen Kummer gewohnt sind und die schon sehr erfahren sind, Tränen in den Augen hatten und gesagt haben: „Frau Karawanskij, das haben wir noch nie erlebt.“ Das ist tatsächlich krass bzw. das bedeutet zum Teil einen 100-prozentigen Ausfall beispielsweise bei der Zwetschge oder eben auch beim Apfel. Das ist nämlich das Ergebnis der Verbändebefragung, die ich dann gleich am 14. Mai durchgeführt habe. Ich habe mich mit den Verbänden verständigt, die haben eine erste Schadensaufnahme vorgenommen. In der Tat sehen die Ausfälle sehr dramatisch aus, vor allen Dingen beim Wein mit 80 bis 90 Prozent oder bei den Äpfeln mit 85 bis 95 Prozent. Im Gemüseanbau muss man da Abstriche machen, aber nichtsdestotrotz bleibt das Bild verheerend. Das ist nicht nur bei Thüringer Obstbauern so, sondern, wie gesagt, auch bei unseren Kollegen und Nachbarn. Die Thüringer Winzer rechnen mit einem Schaden von 5 Millionen Euro. Zum monetären Umfang des Schadens im Obstbau – ich möchte es an dieser Stelle noch mal so deutlich sagen, weil hier einige Zahlen kursierten und sehr viele Schätzungen unterwegs sind – haben wir aber bislang noch keine verlässlichen Schätzungen bzw. ist das jetzt genau die Fragestellung, für die wir im nachgeordneten Bereich des Landwirtschaftsministeriums jetzt die Betriebsbefragung zu konkreten Ernte- bzw. Erlösausfällen vornehmen. Ich hoffe, dass diese tatsächlich Ende des II. Quartals dann auch vorliegen, damit wir hier auch mit sicheren Zahlen operieren können. Auf Basis genau dieser Angaben haben wir vor, eine Billigkeitsrichtlinie zu erlassen. Wir stützen uns da natürlich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2020, wo wir schon mal bei den Obstbauern mit Schäden, vor allen Dingen mit Hagelschäden, zu tun hatten und hiermit Abhilfe leisten konnten. Wir haben schon begonnen, an der Richtlinie erneut zu arbeiten, aber – ich muss es so deutlich sagen – das hängt natürlich am Ende des Tages nichtsdestotrotz von verfügbaren Finanzmitteln ab. Und sich hierhinzustellen und zu sagen, die Landesregierung ist a) zu langsam – dazu komme ich gleich noch – und b) irgendwo muss das Geld herkommen – ich möchte trotzdem noch mal erinnern, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Landeshaushaltsplan 2024 entsprechend eine Globale Minderausgabe beschlossen haben. Wir haben einen Titel in Kapitel 10 11, der es ermöglicht, in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem Einzelplan 10 – das betrifft die Landwirtschaft – hier Hilfen anzubieten bzw. einzustellen. Aber noch mal: Ich sehe kaum ein Einsparpotenzial im Einzelplan 10, um das zu gewährleisten. Ich bin sehr froh, dass wir im Ergebnis unserer zwei Kabinettsbefassungen im Mai dazu als Landesregierung zum einen Einigkeit darüber hergestellt haben, dass bei den wirtschaftlichen Folgen eine Unterstützung notwendig ist, um das abzumildern. Ich bin auch sehr froh, dass ich mit der Finanzministerin dahin gehend übereingekommen bin, dass die Einsparungen für eine Ad-hoc-Hilfe im Rahmen der Globalen Minderausgabe erst mal nicht zusätzlich erbracht werden müssen – ich hoffe, dass das auch im Interesse der CDU-Fraktion ist. Aber Sie können nicht auf der einen Seite einen Rotstift ansetzen oder den Gürtel enger schnallen wollen und auf der anderen Seite sagen, die Landesregierung muss hier handeln. Insofern: Wir sind hier auch ohne diesen Anstoß auf dem Weg bzw. möchten den Obstbauern und den Weinbauern auch helfen und haben uns dafür auf den Weg gemacht. Ich möchte aber doch noch mal eine kritische Feststellung machen, was das Risikomanagement und die Fragestellung von Ernteversicherungen betrifft, und darauf eingehen. Wir können kritisieren, dass das zu langsam gelaufen ist. Ich kann Ihnen auch die Gründe sagen, warum die Bewilligungen mit den Engpässen im Landesverwaltungsamt zu tun haben, die mit der Übertragung der GFAW entstanden sind. Wir hatten aber trotzdem die Kommunikation mit den entsprechenden Antragstellern, dass die eigentlich für Ende 2023 geplanten Bewilligungen nun in 2024 erfolgen. Das kann man kritisieren, okay. Aber nichtsdestotrotz sehe ich entsprechend auch, dass in Bezug auf das von den Verbänden eingeforderte Risikomanagement, also die Förderung der Ernteversicherung speziell für Obst, Gemüse und für Sonderkulturen und Wein, die Anbauer von der geförderten Versicherungsprämie keinen Gebrauch gemacht haben und sozusagen auch wissentlich in ein Risiko gegangen sind. Denn wir haben sehr lange darüber diskutiert und wir haben uns sehr stark dafür eingesetzt, dass in der neuen Förderperiode genau dieser Fördertatbestand förderfähig ist und dass wir genau dieses Risiko absichern können. Wir werden uns, meine Damen und Herren, im Zuge von Klimawandel, im Zuge von Extremwetterereignissen, genauso wie wir es letztes Wochenende mit Hochwassererscheinungen hatten, mit Spätfrösten, mit Starkregenereignissen, mit Hagel noch sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen, wie wir in Zukunft unsere Landwirtinnen und Landwirte, wie wir in Zukunft überhaupt unsere Wirtschaft absichern. Und einen Teil davon müssen die Landwirte, müssen auch die Obstbauern mittragen. Das hilft jetzt natürlich in der konkreten Situation recht wenig, aber ich möchte durchaus noch mal sagen, dass es eine kritische Auswertung auch mit dem Berufsstand dahin gehend geben muss, dass die Versicherung bislang nur zögerlich in Anspruch genommen wurde – im Übrigen egal, ob es 2023 war, im vergangen Jahr, oder dieses Jahr. Im Vergleich dazu wird diese Versicherung bei unseren Nachbarn bzw. bei anderen Kolleginnen und Kollegen, beispielsweise in Baden-Württemberg, zu fast 90 Prozent in Anspruch genommen. Da liegen schon große Welten dazwischen. Vor dem Hintergrund kann ich zumindest dahin gehend beruhigen, dass hier entsprechend die Bewilligungen aus dem Jahr 2023 erfolgt und auch die Zahlungen auf dem Weg sind. Also man kann die Holprigkeit dieses Staats kritisieren, aber man kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass wir hier nicht entsprechend gehandelt haben. (Beifall DIE LINKE) Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der auch hier in diesem Antrag entsprechend formuliert worden ist, nämlich hier noch mal auf den Bund einzuwirken. Das habe ich natürlich auch als Vorsitzende der Agrarministerkonferenz getan, hier nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen ein Meinungsbild einzuholen und diesen Punkt auf die Tagesordnung zu heben, sondern natürlich auch den Bund entsprechend mit zu befragen und auch in die Pflicht nehmen zu wollen. Aber wir müssen klar feststellen, dass der Bund gesagt hat, dass es sich hier nicht um eine Katastrophe bzw. um Schäden in einem nationalen Ausmaß handelt. Da können wir natürlich gemeinsam, auch Sachsen-Anhalt und Sachsen, weiterhin dagegen angehen bzw. hier laut werden bzw. auch noch mal unser Gewicht reintun, aber der Bund hat ganz klar gesagt, dass es hier eine Ablehnung gibt. Und vor dem Hintergrund der aktuellen, dramatischen Hochwasserschäden, die ja doch größere Flächen in Anspruch genommen haben und vor allen Dingen auch noch sowohl Land als auch Forst als auch Städte betreffen, halte ich es für wenig erfolgreich, dass seitens des Bundes dieser Forderung stattgegeben wird. Noch einen einzigen Punkt zur Risikoausgleichsrücklage: Diese Forderung führen wir seitens des Landwirtschaftsministeriums, auch als Linke, entsprechend schon ganz lange. Insofern werde ich mich dafür natürlich auch weiterhin einsetzen und hoffe, dass das zukünftig mehrheitsfähig ist. Eine förmliche Beschlussfassung kann ich jetzt entbehren. Wir sind auf dem Weg, wir wollen den Obstbauern helfen, wir sind dabei, die Richtlinie auf den Weg zu bringen. Nichtsdestotrotz kommt es jetzt auf das Handeln an und ein Stück weit auch auf das Wetter im Sommer, damit wenigstens die Weinbauern noch eine Chance auf den zweiten Trieb bzw. auf eine entsprechende Ernte haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗