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Jens Cotta

AfD 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, heute sprechen wir über eine geplante Eigenkapitalerhöhung der Thüringer Aufbaubank um 50 Millionen Euro. Diese Maßnahme soll – laut vorliegendem Gesetz – ein bedeutender Schritt mit weitreichenden Auswirkungen auf unsere regionale Wirtschaft und das finanzielle Umfeld sein. Zunächst möchte ich betonen, dass ich einer Eigenkapitalerhöhung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüberstehe. Die Erhöhung kann notwendig sein, um den stetig steigenden europäischen Eigenkapitalanforderungen und dem immer mehr ausufernden Bankenaufsichtsrecht gerecht zu werden. Ein gestärktes Eigenkapitalpolster ermöglicht es der TAB, größere finanzielle Risiken einzugehen und gleichzeitig ihre Stabilität zu sichern. Es wirkt sich erheblich positiv auf das Risikomanagement der Bank aus und versetzt sie in die Lage, ihre Förderprojekte zu erweitern und damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Geplant ist die Eigenkapitalaufstockung der TAB um 50 Millionen Euro, von derzeit 33 Millionen Euro auf 83 Millionen Euro. Die Finanzministerin will dies aus dem Bestand der Haushaltsausgleichsrücklage durch zusätzliche Entnahme im Haushaltsvollzug 2024 bereitstellen. Mit der vorliegenden Drucksache vom 20. Dezember 2023 sollen durch die Zuführung von bankenaufsichtlich anerkannten Eigenmitteln die Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank ausgeweitet werden. Damit sollen insbesondere die Förderung zur Schaffung von eigengenutztem Wohnraum im Freistaat Thüringen und die Handlungsmöglichkeiten zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur erweitert werden. So weit, so gut. Aber: Außerdem soll der gesetzliche Aufgabenkatalog der Thüringer Aufbaubank um die Bereiche „Energie“ und „Dekarbonisierung“ erweitert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Begründung für diese Maßnahme stark auf Klimaund Energieziele auszurichten, sehe ich mehr als kritisch. Eigenkapital sollte primär dazu dienen, die Bank zu stärken und ihr Risikomanagement zu verbessern, nicht um ideologisch motivierte Kreditgeschäfte zu fördern. (Beifall AfD) Es ist entscheidend, dass diese finanziellen Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern, und nicht um politische Agenden zu unterstützen. Die Eigenkapitalzufuhr an die TAB durch Steuergeld verzerrt den Wettbewerb mit privaten Banken erheblich. Private Banken müssen ohne staatliche Unterstützung auskommen und sind benachteiligt, wenn eine öffentlich geförderte Bank wie die TAB zusätzliche Mittel erhält. Diese Ungleichheit führt zu einer Verschiebung der Marktkräfte und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit privater Banken massiv. Außerdem werden öffentliche Mittel möglicherweise nicht so effizient eingesetzt wie in der Privatwirtschaft. Die TAB zeigt nicht die gleiche Dringlichkeit und Effizienz bei der Mittelverwendung wie private Banken, die einem höheren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind. Dies führt zu einer suboptimalen Nutzung der Mittel und verfehlt die gewünschten Effekte. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist eine reine Behauptung!) Herr Schubert, Staatsbank hat nicht funktioniert, das hatten wir schon mal. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eine Bank, kein Staat!) Dies führt zu einer suboptimalen Nutzung der Mittel und verfehlt die gewünschten Effekte. Da die Mittel von der öffentlichen Hand stammen, tragen die Steuerzahler das Risiko. Wenn die von der TAB finanzierten Projekte scheitern oder nicht die erwarteten Renditen erzielen, führt dies zu Verlusten, die von der öffentlichen Hand und dem Steuerzahler getragen werden müssen. Eine sorgfältige Prüfung und Überwachung der Projekte ist daher unerlässlich. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist das Risiko politischer Einflussnahme. Politische Ziele beeinflussen die Entscheidungsprozesse innerhalb der TAB. Dies führt dazu, dass Mittel nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien vergeben werden, sondern auch nach politischen Erwägungen. Eine solche Einflussnahme beeinträchtigt die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen erheblich. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Investitionen nachhaltig und langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Es besteht das Risiko, dass Projekte gefördert werden, die zwar kurzfristig politisch opportun sind, aber langfristig nicht tragfähig. Dies verfehlt die gewünschte Wirkung und verschwendet die finanziellen Ressourcen. Ein weiterer Punkt, den wir nicht außer Acht lassen dürfen, sind die hohen Prozesskosten innerhalb der TAB. Es ist bekannt, dass die Erstattung der Grunderwerbsteuer für Familien pro Fall etwa 500 Euro kosten soll. Dies deutet auf ineffiziente Prozesse hin, die die Kosten in die Höhe treiben. Die TAB muss dringend an der Optimierung ihrer internen Abläufe arbeiten, um diese Prozesskosten zu senken und eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. (Beifall AfD) Zusammengefasst gibt es durchaus Argumente für eine steuergeldfinanzierte Eigenkapitalzuführung, um den europäischen Eigenkapitalanforderungen zu entsprechen und das Risikomanagement der Bank zu verbessern. Allerdings darf diese Erhöhung nicht dazu verwendet werden, ideologisch motivierte Projekte zu fördern. Es ist entscheidend, dass bei der Umsetzung dieser Maßnahme strenge Kriterien und Kontrollen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Ebenso ist es von großer Bedeutung, die Risiken für die öffentliche Hand und den Wettbewerb zu minimieren. Eine transparente Kommunikation und klare Rechenschaftsberichtspflichten sind essenziell, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Maßnahmen zu gewährleisten. Deswegen unterstützen wir auch den Entschließungsantrag der CDU. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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