Madeleine Henfling
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dann schließe ich mich mal dem Kritikreigen an, der hier schon angefangen wurde. Grundsätzlich glaube ich, ist es sinnvoll, über das Polizeiaufgabengesetz zu sprechen. Deswegen ist die Initiative auch nicht verkehrt, aber gut gemeint ist am Ende nicht gut gemacht. Der Gesetzentwurf hat von Anfang an darunter gelitten, dass er im Kern aus der vorangegangenen Legislaturperiode stammt und von Ihnen lediglich wieder aufgewärmt worden ist. Unbestritten gibt es ein paar richtige Punkte in diesem Gesetzentwurf, zum Beispiel hinsichtlich des stärkeren Schutzes von Berufsgeheimnisträgerinnen und des Vertrauensverhältnisses zu Ihnen, aber eben auch sehr problematische Regelungen, beispielsweise diejenigen, die etwa das Trennungsgebot unterlaufen. Bei den Beratungen im Innenausschuss hat sich bestätigt, wir kommen an einer großen PAG-Novelle nicht vorbei. Der Handlungsbedarf ist deutlich größer, als er im Gesetzentwurf tatsächlich aufgezeigt wird und zwischenzeitlich gibt es viele neue Entwicklungen und Herausforderungen, das hat der Kollege Walk gerade schon angesprochen. Wir müssten beispielsweise die „gefährlichen Orte“ hinreichend regeln, dass Transparenz und Überprüfbarkeit geschaffen werden. Das haben wir momentan schlicht und ergreifend nicht. Man könnte die Frage von Aufzeichnungen in Gewahrsam diskutieren oder die Regelungen zur Wohnraumverweisung zum Schutz vor häuslicher Gewalt überprüfen. Für uns ist auch immer wieder wichtig, die Frage von Tierschutz im polizeilichen Dienst sicherzustellen. Jetzt haben wir nicht so viele Pferde in Thüringen, aber Hunde beispielsweise. Auch da stellt sich die Frage, wie zum Beispiel der Umgang dort in Versammlungslagen gehandhabt wird. Das heißt also, wir haben eine ganz große Bandbreite an Themen, die wir in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz diskutieren müssten. Und zudem sind wir in der Verantwortung, tatsächlich auch auf die zwischenzeitlich erfolgte und vom Herrn Kollegen Walk schon angesprochene Rechtsprechung einzugehen. Auch da hat sich einiges getan. Das alles ist auf der Grundlage eines im Kern veralteten Gesetzentwurfs aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss so nicht zu leisten. Wir brauchen daher einen Neustart. Gerade im grundrechtssensiblen Polizeirecht geht aus meiner Sicht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Dabei ist der Punkt der FDP richtig, dass wir besonders über präzise Gefahrenbegriffe sprechen möchten, denn die Gesetzesverschärfungen anderer Länder würden weitgehend wieder durch Gerichte kassiert. Wir brauchen ein modernes und bürgerfreundliches Polizeiaufgabengesetz, denn Polizeiarbeit ist Vertrauensarbeit. Lassen Sie uns daher direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode das Thema gemeinsam anpacken, dann aber bitte richtig. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, ab. Ich glaube aber, wir sollten in der nächsten Legislaturperiode über eine neue Form des Polizeiaufgabengesetzes tatsächlich intensiv sprechen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
