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Robert-Martin Montag

FDP 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute das Ehrenamtsgesetz. Ja, es ist richtig, Ehrenamt schafft Zusammenhalt, Freude, Glück, Erinnerung, Zuversicht und auch ein Miteinander. Ehrenamtliches Engagement verbessert die Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen, sei es bei der freiwilligen Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen, im Sportverein, bei der Arche oder der Tafel oder in Tierheimen. Viele Bürgerinnen und Bürger leisten einen ehrenamtlichen Beitrag für ein friedfertiges Zusammenleben und das ist wichtig. (Beifall Gruppe der FDP) Dieses private Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen. Keine staatliche Institution, kein staatliches Handeln könnte jemals all das auffangen, was Menschen in ihrer Freizeit im Ehrenamt leisten und wie sie dort auch unsere Gesellschaft gestalten. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank also auch von dieser Stelle noch mal an alle, die sich ehrenamtlich engagieren. (Beifall Gruppe der FDP) Richtig ist auch: Ehrenamtler müssen entlastet werden. Aktive Ehrenamtliche klagen zu Recht über zunehmende Bürokratie, die sich in der Freizeit kaum bewältigen lässt. Gerade im ländlichen Raum birgt dieser Umstand auch die Gefahr eines Vereinssterbens, da es den Verantwortungswillen gerade in der Vorstandsarbeit reduziert. Neben dem immer schneller fortschreitenden demografischen Wandel sind immense Auswirkungen auf unser kulturelles und gesellschaftliches Miteinander zu befürchten. Auch wir sehen es daher als notwendig, Ehrenamtler zu entlasten und weitere Anreize zu schaffen, sich neben Ausbildung, Beruf, Familie und den Herausforderungen des Alltags für unser Vereinsleben und letztlich für den Menschen neben mir zu engagieren. (Beifall Gruppe der FDP) Wir wollen und müssen daher bürokratische Hürden abbauen, aber auch die hauptamtlichen Strukturen, die dieses Engagement ermöglichen, stärken. Nur sehen wir, dass bei diesem Gesetzentwurf der Abbau von Bürokratie keine Rolle spielt. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Es ist ein Gesetz, das mit hehren Ambitionen und mit Intentionen gestartet ist, die wir durchaus teilen. Allerdings ist es auch ein Gesetz, das für uns nicht zustimmungsfähig ist, denn es verankert sehr viel Geld für weitere freiwillige Leistungen im Haushalt. Das darf es im Grunde auch, aber das Ausmaß kann nach Auskunft des Finanzministeriums aktuell nicht einmal annähernd beziffert werden. Dieses Gesetz ist kurz vor dem beginnenden Wahlkampf ein ungedeckter Scheck an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall Gruppe der FDP) Allein die Vorgaben aus Artikel 1 werden jährlich mehr als 18 Millionen Euro beanspruchen, aber das ist nur ein Teil, warum wir diesen Einzelregelungen insgesamt skeptisch gegenüberstehen. Denn es ist ein Gesetz, das schlicht handwerklich nicht gut gemacht ist. (Beifall Gruppe der FDP) Sinnbildlich dafür steht auch, dass es im Ausschuss sogar mündliche Änderungsanträge gab und zwischenzeitlich das Miteinander eher einem Basar (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Na, na, na, das war eine normale Auseinandersetzung im Ausschuss und kein Basar, Herr Kollege!) als einem guten und als einem angemessenen und als einem qualitativ notwendigen Verfahren eines Gesetzgebungsprozesses entsprach. Es geht aber weiter: Auch die einzelnen Regelungen sind problematisch. Beispielhaft stehen hier die großen Bedenken des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, welche eben dann nicht aufgegriffen worden sind. Auch wir setzen uns natürlich dafür ein, dass die DSGVO zukünftig praxistauglich und vereinfacht angewandt wird. Dazu muss man aber auch eine gesetzliche Änderung schaffen. Das gelingt dem Gesetz nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Und, Frau Meißner, er beinhaltet auch ein aus unserer Sicht europarechtlich großes Problem, denn die Befreiung Ehrenamtlicher von Geldbußen im Datenschutz ist ein hehres Ziel, das kann man auch mittragen, es ist aber aus unserer Sicht europarechtlich nicht zulässig. Auch darauf wurden diejenigen, die dem zustimmen wollen, hingewiesen, das hat aber aufgrund des Ad-hoc-Verfahrens leider keine Aufnahme gefunden. Insofern gibt es einen Unterschied zwischen der FDP und der AfD. Auch wenn wir uns heute hier zu dem Gesetz enthalten werden, nehmen wir an allen Sitzungen teil. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ach, wieder mal?) Wir bringen uns ein, wir diskutieren und wir schweigen nicht und finden erst im Plenum die Worte, die Sie doch besser im Ausschuss schon hätten finden sollen. Das ist keine konstruktive Arbeit seitens der AfD, (Beifall Gruppe der FDP) das ist aber auch nicht anders zu erwarten. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ihr seid ja nicht mal bei euren eigenen Anträgen im Haus! Ganz dünnes Eis!)

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