Beate Meißner
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ein paar kurze Worte zu unserem Entschließungsantrag. Es ist ja in der Berichterstattung schon deutlich geworden, dass wir unseren Gesetzentwurf im Sozialausschuss sehr intensiv diskutiert haben. Da gab es eine Formulierung zur Erstattung von Reisekosten für Ehrenamtliche, die im öffentlichen Auftrag unterwegs sind. Da gibt es in Thüringen, aber auch in Deutschland, eine Regelungslücke. Wir hatten versucht, das über das Reisekostengesetz zu lösen. Im Ausschuss gab es darüber Diskussionen, inwieweit das rechtlich praktikabel sei, und deswegen haben wir uns darauf verständigt, diesen Punkt zu streichen. Nichtsdestotrotz gibt es aber dieses Problem und wir kennen zahlreiche Ehrenamtliche, die darauf warten, dass auch dieses gelöst wird. Da das jetzt im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nicht so einfach war, haben wir einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der die Landesregierung damit beauftragt, das Problem so zu lösen, dass es rechtlich sauber ist und vor allen Dingen den Ehrenamtlichen hilft. Und in diesem Sinne darf ich unseren Entschließungsantrag begründen und auch um Zustimmung werben. Danke.
(Beifall CDU)
