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Plenarprotokoll 7/61

21.10.2021 · 264 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (26)CDU (25)Die Linke (21)FDP (19)GRÜNE (9)fraktionslos (4)SPD (4)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Internet-Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Güngör. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach zunächst in Vertretung für Herrn Gottweiss für den ersten Tagesordnungspunkt. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Bühl, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Herr Abgeordneter Kießling, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Taubert und Herr Minister Maier entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 38 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 2 a und b am Freitag als erste Punkte und den Tagesordnungspunkt 32 am Freitag als zweiten Punkt aufzurufen. Die Tagesordnungspunkte 15, 21 und 22 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 32 wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/4264 und ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4268 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 35 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4265 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. So weit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir vorgetragenen Änderungen widersprochen? Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich darf mit dem Tagesordnungspunkt 3 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/49 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/3589 - korrigierte Fassung den Tag eröffnen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Hoffmann aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Hoffmann AfD

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung am 31. Januar 2020 wurde der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion „Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen“ in Drucksache 7/49 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag erstmalig in seiner Sitzung am 26. Februar 2020 zusammen mit einem ebenfalls überwiesenen Alternativantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 7/171 beraten. Weitere Beratungen haben in den Ausschusssitzungen am 6. Mai, 10. Juni und 8. Juli 2020 stattgefunden. Mit Schreiben vom 14. Mai 2020 hat die Fraktion der AfD das Berichtsersuchen unter I ihres Antrags zurückgezogen. Die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags erfolgte in Drucksache 7/1045. In seiner Sitzung am 8. Juli beschloss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine schriftliche Anhörung mit 37 Anzuhörenden und eine mündliche Anhörung mit 14 Anzuhörenden zum vorliegenden Antrag und zum Alternativantrag mit zugehörigem Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Die öffentliche mündliche Anhörung fand am 22. September 2020 statt. Weitere Beratungen im Ausschuss zum Antrag der Fraktion der AfD fanden am 4. November 2020, am 27. Januar, 3. März, 26. Mai und 23. Juni 2021 statt. In der Sitzung am 23. Juni dieses Jahres wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDUFraktion.

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Thomas Gottweiss CDU

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion hat uns ja eine Weile beschäftigt, wir haben im Ausschuss intensiv darüber gesprochen. Es war natürlich an der Stelle notwendig, dass wir als CDU-Fraktion einen Alternativantrag stellen, um auch – sage ich mal – sinnvolle Aspekte im Ausschuss vertiefend zu diskutieren, und das haben wir sehr intensiv gemacht. Wir haben ja eine Anhörung gehabt, an der sich wirklich sehr viele Fachbereiche beteiligt haben und in der wir die einzelnen Dinge diskutiert und auch fachlich eingeordnet haben. Das, was wir in der Diskussion im Fachausschuss herausgekriegt haben, ist das, was natürlich auf den ersten Blick bei diesem Antrag auch schon ins Auge fällt, nämlich dass es kein sinnvoller Antrag ist. (Beifall CDU) Wir sehen hier erneut, dass die AfD-Fraktion zu sachlicher Arbeit nicht in der Lage ist. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Was?) (Heiterkeit AfD) Wir sehen erneut, dass die AfD-Fraktion nicht daran interessiert ist, Dinge tatsächlich zu lösen. Die Lösungen – und das ist, glaube ich, typisch für die Parteien der politischen Extremen, sowohl für rechts als auch für links – (Unruhe AfD) sind eigentlich gar nicht im Interesse, sondern das, was die AfD versucht, ist, Konflikte zu schüren. Sie will diese Konflikte natürlich auch beibehalten, um sich dadurch entsprechend groß zu machen. Ich will das hier auch konkret im Detail noch mal ausführen. Wir reden ja im Wesentlichen über diesen zweiten Punkt. Da ist als Erstes formuliert, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu untersagen. Da frage ich mich: Was soll das für eine Formulierung sein? Wie bitte schön hätte denn die Landesregierung das machen sollen? Was für eine Rechtsgrundlage hätte es denn dafür gegeben? Wenn Sie daran interessiert gewesen wären, Kollegen von der AfD, eine Lösung herbeizuführen, dann hätten Sie ein Gesetz geschrieben, einen Gesetzentwurf, den wir hier hätten beschließen können. Das haben Sie aber nicht gemacht, weil Sie a) nicht dazu fähig sind und b) gar kein Interesse an der Lösung der Probleme haben. (Beifall DIE LINKE, CDU) Das haben wir von der CDU-Fraktion in Zusammenarbeit mit der FDP-Fraktion übernommen. Man muss hier sagen, die FDP hat den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, sehr stark orientiert an einem Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode. Deswegen haben wir das dann auch gemeinsam vorangetrieben und wir haben es in den Verhandlungen so gemacht, dass wir mit breiter Mehrheit hier im Haus das Gesetz beschlossen haben, um Wind im Wald zu verhindern. Das ist genau der richtige, fachliche, sachorientierte Weg, den man als bürgerliche Parteien wählt. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja!) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gutes Thema heute!) Dann kommen wir doch mal zu dem zweiten Punkt, der eigentlich die große Überschrift dieses Antrags ist, nämlich das Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen. Auch da wieder eine Formulierung, bei der man sich fragt: Was soll das? Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen zu verfügen. Wie bitte schön soll das denn die Landesregierung machen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Sie sind überhaupt nicht interessiert, dieses Ziel, was Sie hier vorgeben zu verfolgen, auch zu realisieren. Wenn Sie daran interessiert wären, dann hätten Sie hier einen Gesetzentwurf vorlegen müssen. Und das Problem dabei wäre gewesen, dass Sie sich dann mit den rechtlichen Dingen beschäftigen müssten, nämlich einmal dem Rechtsrahmen, den wir in Deutschland haben: internationale Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen, die Klimagesetzgebung auf Bundesebene, auf Landesebene, das Planungsrecht, das Raumordnungsgesetz, das Thüringer Landesplanungsgesetz, den Landesentwicklungsplan, die Raumordnungspläne, das Baurecht – wir wissen, in § 35 ist die Windkraft dort privilegiert. Und Sie hätten die Rechtsprechung beachten müssen, die sich über Jahre dort fortgesetzt hat, und zwar auf allen Ebenen, über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die ausgeurteilt wurden, über die Frage von Flächennutzungsplanungen und Raumordnungsplanungen, und Sie hätten sich natürlich auch mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen müssen. All das ist nicht in Ihrem Sinne und Sie sind dazu auch nicht in der Lage und deswegen haben Sie das in dieser Form hier vorgelegt. Die Form, die Sie hier gewählt haben, ist natürlich auch noch aus einem anderen Punkt hochgradig schwierig. Sie sagen hier, dass dieses Moratorium so lange gelten soll, bis wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass Windkraft sinnvoll ist. Dabei ist natürlich das weitere Problem: Hätten Sie so einen Gesetzentwurf vorgelegt, hätten Sie klar sagen müssen, was denn das für ein wissenschaftlicher Nachweis ist. Wir wissen ja, dass es Forschung zu all den Bereichen gibt, die hier eine Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf den Klimawandel und die Maßnahmen, die dazu notwendig sind. Aber wir haben natürlich auch Forschungen, die in den praktischen Bereich hineingehen – die Frage: Wie sind Windräder technisch zu realisieren, was ist alles notwendig an Netzen, was ist notwendig an Speichern? Auch da haben wir in der Anhörung ja diejenigen beteiligt, die dort Verantwortung tragen, nämlich zum Beispiel 50Hertz als Übertragungsnetzbetreiber, auch die Thüringer Energienetze für die Verteilnetze. Die Leute, die sich auf wissenschaftlicher Basis mit ingenieurtechnischem Wissen damit auskennen, haben gesagt, es gibt für diese Formulierung keinerlei Grundlage. Deswegen können wir an dieser Stelle das Ganze auch nicht mittragen. Das, was wir als CDU-Fraktion natürlich anerkennen und was bei uns als bürgerliche, lösungsorientierte Partei auch im Fokus steht, ist, dass es praktische Notwendigkeiten gibt, die technologischen Voraussetzungen zu schaffen, dass der Windenergieausbau auch technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Aber da sprechen wir eben von den praktischen Herausforderungen, die noch zu lösen sind, die anzugehen sind. Aber so ein generelles Moratorium ohne einen konkreten Grund, ohne eine konkrete Ursache ist natürlich rechtswidrig, ist auch nicht sinnvoll und findet deswegen nicht unsere Zustimmung. (Beifall CDU) Es gibt an dieser Stelle auch ein, zwei Punkte, die die AfD in ihrem Antrag formuliert, über die man diskutieren kann. Wir haben hier die Punkte TÜVPflicht und Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung. Das sind Aspekte, die zwar bis jetzt auch nicht gänzlich unbeachtet sind, also es ist nicht so, dass wir im wilden Westen leben, aber das ist so ein Punkt, wo wir durchaus gesprächsbereit wären, darüber zu diskutieren. Aber das ist ja erkennbar nicht der wesentliche Punkt Ihres Antrags. Man muss sagen zu dem Punkt III: „Der Landtag stellt fest, […]“, das ist natürlich auch relativ mutig, was Sie da reingeschrieben haben, dass es eben nicht möglich ist, bis zum Jahr 2040 entsprechend der Klimaziele Thüringens die Ziele auch zu erreichen. Das ist natürlich aus der jetzigen Perspektive spannend, dass Sie das jetzt schon wissen. Ich kann für die CDU-Fraktion nur sagen, wir werden versuchen, dass genau das realistisch machbar ist, dass wir nämlich bis zum Jahr 2040 ein Energiesystem schaffen, was im Wesentlichen auf erneuerbaren Energien beruht, was wirtschaftlich, technologisch und praktisch umsetzbar ist und eben auch sozial ausgewogen funktioniert. Das ist das Ziel. Deswegen können wir diese Feststellung nicht

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas Gottweiss CDU

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

mittragen und der weitere Punkt erübrigt sich damit. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag ab und empfiehlt das auch insgesamt dem Landtag. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort. Gestatten Sie mir ein Wort in eigener Sache. Ich bin gestern schon mal darauf aufmerksam gemacht worden, was die Redelisten und die Reihenfolge betrifft. Sie wissen, dass wir versuchen, in der Reihenfolge den Wechsel zwischen Opposition und Regierungskoalition herzustellen, so wie das auch vorgesehen ist. Das können wir nur tun, wenn wir auch eine Redeliste vorliegen haben. Es ist immer öfter so, dass die Rednerinnen und Redner gar nicht gemeldet werden. Also bitte wundern Sie sich nicht, wenn ich auch jetzt hier eine Abarbeitung habe, die diesem Anspruch nicht genügt. Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort. Bitte.

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Hoffmann AfD

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Frau Präsidentin, im vorliegenden Antrag in Nummer III – danke, Herr Gottweiss, für die Vorlage – heißt es: „Der Landtag stellt fest, [...] dass Thüringen bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf bilanziell nicht durch einen Energiemix aus 100 Prozent regenerativer Energiequellen technisch sicher, wirtschaftlich und für den Verbraucher bezahlbar decken kann und die dafür vorgesehenen Windenergieanlagen keine durchgängig gesicherte Leistung bereitstellen können, eine zuverlässige, günstige und planbare Energieversorgung für Thüringen jedoch unabdingbar ist und dies mit einem weiteren Ausbau der Windenergie nicht möglich ist; (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Noch mehr CO -Zertifikate!) 2 (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woher wissen Sie das?) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das weiß sie nicht!) [...] dass Windenergieanlagen, insbesondere in Waldgebieten, einen schwerwiegenden und langfristig negativen Einfluss auf die heimische Flora und Fauna, den Grundwasserschutz [...], das Mikroklima, den Schall- und Immissionsschutz sowie das Landschaftsbild haben.“ (Beifall AfD) Mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes mit Zustimmung aller Fraktionen sollte die Feststellung zwei einen Konsens in diesem Hause haben. Der logische Menschenverstand weiß, dass Bau und Betrieb von Windkraftanlagen, insbesondere im Wald, einen Einfluss auf die Umgebung haben, durch Schaffung von Zufahrtswegen, Fundament und Vogelschlag. Dies bestätigen und bestätigten auch die betroffenen Bürger und Bürgerinitiativen. (Beifall AfD) Zu Feststellung eins zitiere ich aus dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025, Seite 87: „Die Stromerzeugung mittels Windenergieanlagen erfolgt effektiv an windhöffigen Standorten. Die Umwandlung in elektrische Energie vollzieht sich diskontinuierlich und nicht bedarfsgerecht.“ (Beifall AfD) Man weiß also, dass durch Flatterstrom die Abhängigkeit vom Ausland mit all den Konsequenzen für den Verbraucher verstärkt wird, und nennt es dann Transformation. Feststellung Nummer 1 ist jedenfalls unbestritten, solange keine Speicher für Windkraftstrom existieren, die konventionelle Stromerzeugung durch Kraftwerke die erneuerbaren Energien absichern muss und die Strompreise in die Höhe schießen (Beifall AfD) – Strompreise, die Deutschland zum Land des europaweit höchsten Strompreises machen, und dies zulasten von einkommensschwachen Haushalten, Familien, der Industrie und des Mittelstands. (Beifall AfD) Es heißt im Antrag unter II: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, [...] die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu untersagen; [...] ein Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen zu verfügen, bis deren ökonomische, soziale und ökologische Sinnhaftigkeit unter Einbeziehung des Nachweises der ausreichenden Verfügbarkeit wirtschaftlich sowie umweltverträglich betreibbarer Speichertechnologie wissenschaftlich nachgewiesen wurde; (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist es schon längst!) [...] sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine gesetzlich geregelte Überwachungspflicht durch unabhängige und öffentlich beliehene technische Überwachungsvereine einzusetzen und sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für den Betrieb einzusetzen.“ (Beifall AfD) Die Errichtung von Anlagen ist im Wald zwar inzwischen untersagt, allerdings mit einer ausgeklügelten Hintertür im neuen Thüringer Waldgesetz, das eine Evaluierung bis 2023 vorsieht, die aussagen soll, ob diese Waldflächen nicht doch noch industrialisiert werden müssen. Wer es jedoch ernst meint mit dem Verbot der Anlagen im Wald auf Dauer, liebe CDU, stimmt der Forderung im vorliegenden Antrag zu. (Beifall AfD) Auch gegen eine gesetzlich geregelte Überwachungspflicht durch Unabhängige kann niemand etwas haben, dem die Sicherheit der Menschen und der Umwelt am Herzen liegt. Nun zum Moratorium: Da sind wir wieder beim Thema „Speicher“. Der Verbraucher zahlt den in das Ausland exportierten und anschließend zurückimportierten Strom, weil es keine Speichermöglichkeiten gibt. Der Windkraftwahn gleicht damit einem Kampf gegen die Physik. Insofern ist die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit nicht gegeben, sondern sie wird durch Planwirtschaft ersetzt. Damit wiederum ist die soziale Sinnhaftigkeit nicht gegeben, denn wie oben erwähnt wird dieses Spiel auf dem Rücken der einkommensschwachen Haushalte und des Mittelstands betrieben. (Beifall AfD) Und wie ökologisch sinnhaft eine Energieerzeugung ist, eine volatile Energieerzeugung, die Vogelschlag selbst bei Verantwortungsarten wie dem Rotmilan und den Tod seltener Fledermäuse in Kauf nimmt, weiß nur die Landesregierung. Das Land Brandenburg hat übrigens sein Windkraftmoratorium im Juni verlängert, auch wenn es nicht auf alle in Planung befindlichen Anlagen angewendet werden kann. Aber das Beispiel zeigt, dass es einen Weg gibt, wo ein politischer Wille existiert. (Beifall AfD) Dass dieser Wille in Thüringen bei den regierungstragenden Fraktionen nicht gegeben ist, ist eine Sache. Aber dieser Wille ist auch bei der CDU-Fraktion nicht vorhanden, die ihren Alternativantrag zur Schaffung von Akzeptanz bei den Betroffenen zurückgezogen hat. (Beifall AfD) Ich zitiere aus dem Protokoll des Thüringer Landtags in seiner 6. Sitzung am 31. Januar 2020 aus der Rede des Abgeordneten Malsch: „Gleichzeitig fehlt dem Antrag aber eine klare Richtung, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mehr Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung zu erreichen. Wir haben daher einen Alternativantrag vorgelegt.“ Der befindet sich jetzt im Papierkorb, der Alternativantrag. (Beifall AfD) Und wenn Sie von rot-rot-grünem Windwahnsinn reden, dann wäre es ehrlicher, den wie folgt zu ergänzen: Es ist ein rot-rot-grün-schwarzer Windwahnsinn. (Beifall AfD) Auf Bundesebene folgt die FDP in der Sondierung der grünen Agenda und will den Ausbau der Windkraftindustrie sogar noch beschleunigen. Sie reiht sich also in die Naturzerstörer ein. (Beifall AfD) Wie in der Berichterstattung erwähnt, hat eine Mehrheit im Ausschuss unseren Antrag abgelehnt. Dieser fehlende Wille, sich mit den Schattenseiten der Windkraftindustrie zu beschäftigen, wird vielen Thüringer Bürgern die Lebensqualität gerade im ländlichen Raum zunichtemachen, wird vielen Greifvögeln das Leben kosten und wird viele Familien ärmer machen. (Beifall AfD) Die Ablehnung unseres Antrags wird das Entsorgungsproblem von Windkraftanlagen verschärfen und weiter Geisterstrom produzieren. Die Ablehnung würde allerdings auch den Bürgerinitiativen die Augen öffnen, welche Parteien oder Fraktionen es mit ihren Worten ernst meinen, wenn sie sagen, dass sie gegen die Verschandelung der Thüringer Natur durch Windkraftanlagen sind. (Beifall AfD) Wir plädieren an dieser Stelle eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der politischen Akteure im Haus, die umweltschädliche Windkraftindustrie und die gescheiterte Energiewende nicht weiter zu forcieren. Die Windkraftindustrie ist kein Mittel, um Klimawandel zu bewältigen – sie zerstört unsere Umwelt. Alternativen für eine sichere, stabile, sozialverträgliche und umweltfreundliche Energieerzeugung gibt es. Die Energiewende ist, so wie sie vollzogen wird, ein Energieausstieg zulasten der Natur und der Menschen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, an diesem stürmischen Tag eine Diskussion zu einem stürmischen Thema, der Windkraft – wie passend. Ich hätte mir ja wirklich gewünscht, dass wir gestern Abend noch diese Debatte führen, nicht wegen des Windes, sondern weil damit der Widerspruch der AfD-Fraktion noch viel, viel deutlicher geworden wäre. Denn in der gestrigen Aktuellen Stunde haben Sie – die AfDFraktion – über die steigenden Energiekosten und damit auch die steigenden Verbraucherpreise hier Krokodilstränen ausgeschüttet und jetzt – heute – diskutieren wir quasi die Möglichkeit, den vielen Einkauf von Erdöl usw., also diese Energie zu ersetzen durch eigene regenerative Energie, die ja in Wertschöpfung aus Thüringen kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie gegen diese Ersetzung, diese Substitution sind, das zeigt doch schon, dass Sie irgendwie in Ihrer Argumentation gefangen sind und mit Ihrem Populismus eigentlich nur die Konzerninteressen der Erdölindustrie unterstützen (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und weniger die der Region Thüringen und des ländlichen Raums. (Unruhe AfD) Denn Windenergie und regenerative Energie an sich sind eine große Chance gerade im ländlichen Raum, um die Energieversorgung regional, dezentral und regenerativ zu machen. Wo ist es denn besser aufgestellt als im ländlichen Raum? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wo sind die Speicher?) Sie, die AfD-Fraktion, setzen Konzerninteressen in den Vordergrund und machen den Menschen auf dem Land etwas vor. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe AfD) Sie machen den Menschen etwas vor, weil Sie eben nicht diesen Schluss ziehen, den ich jetzt auch gerade aufgemacht habe, sondern Sie sind in dieser Kampfrhetorik gefangen und wollen den Menschen erzählen, dass es eine Alternative zu regenerativen Energien gäbe. Und wir wissen ja – Herr Kaufmann, ich hatte Sie ja eigentlich noch mal so zum Abschluss Ihrer Landtagskarriere hier in der Bütt erwartet –, dass Ihre alternative Stromversorgung quasi aus Atomkraft besteht, nämlich aus schnellen Brütern – man könnte sagen, tickende Zeitbomben, Atombomben hier nach Thüringen zu stellen. Das hatten Sie in einem Antrag vor einiger Zeit hier genannt. Also wenn das Ihre Alternative ist, dann machen Sie den Menschen etwas vor. Ich glaube, das merken die Menschen auch jetzt schon. (Unruhe AfD) Inhaltlich wurde von Herrn Gottweiss schon vieles über die Unsinnigkeit Ihres Antrags gesagt. Aber der Vortrag, Kollegin Hoffmann, gerade über Vögel und Fledermäuse war sehr nett, aber Sie müssen natürlich auch die Antworten, die Sie in diesem langen Beratungsprozess bekommen haben, auch mal zur Kenntnis nehmen und nicht die Fakten, die quasi am Anfang des Diskussionsprozesses im Jahr 2020 von Ihnen genannt wurden, die schon widerlegt sind, hier erneut als Fakten präsentieren. Das ist antifaktisch.

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Henke?

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Markus Gleichmann Die Linke

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Am Ende dann, wenn noch Zeit übrig ist. Sie sind nicht die Einzigen hier im Landtag, die die Forderung aufmachen, Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu untersagen. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Doch!) Aber hier empfehle ich wirklich noch mal die intensive Beschäftigung mit den vorliegenden Fakten. Wir haben mittlerweile mehrere Studien auch aus Thüringen, die uns das Energiesystem im Jahr 2040 bzw. 2050 aufzeigen, wie es eben machbar ist, dass mit regenerativen Energien/erneuerbaren Energien die komplette Stromversorgung bilanziell gewährleistet werden kann, und wo auch die Speichermöglichkeiten liegen und wie die Speichermöglichkeiten weiterentwickelt werden können. Aber wir brauchen natürlich trotzdem den massiven Zubau von erneuerbaren Energien, um überhaupt erst mal die Energie in das System hineinzubringen. Insofern ist auch die Aussage, Windenergie in Waldgebieten auszuschließen, etwas schwierig. Sie können sich ganz einfach online über das Tool der Agora Energiewende mal die Flächenmöglichkeiten anzeigen lassen. Wenn Sie da ein bisschen mit den Reglern spielen, dann werden Sie merken, dass wir, wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, unsere Stromversorgung auf regenerative Energiesysteme umzubauen, Windkraft im Wald brauchen. Aber ich will natürlich der im Waldgesetz definierten Überprüfung im Jahr 2023 nicht vorgreifen. Ich empfehle Ihnen generell, sich intensiver mit den Fakten auseinanderzusetzen und uns nicht mit irgendwelchen dahingeworfenen Worten wie „Planwirtschaft“ überzeugen zu wollen, dass das alles nicht funktioniert. (Unruhe AfD) Natürlich brauchen wir Planung im Bereich der Energiewende. Auf der einen Seite werfen Sie uns, wir haben keinen Plan, auf der anderen Seite werfen Sie uns Planwirtschaft vor. Das ist schon sehr merkwürdig, widersprüchlich. Insofern zeigt es auch den Geist Ihres Antrags. Dass Windenergieanlagen natürlich einen Einfluss auf die Natur haben, ist unbestritten, aber alle Formen der Energieerzeugungsarten haben einen Impact auf die Natur. Wir müssen natürlich abwägen, welche den geringsten haben. Ihre Abwägung geht auf Atomkraft, das sehen wir anders. Insofern ist natürlich auch Ihr Argument, dass es in Waldgebieten zu schwerwiegendem, langfristig negativem Einfluss kommt, erst mal nicht nachgewiesen. Es ist sogar das Gegenteil nachgewiesen und insofern auch komplett falsch. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Brand- schutz ist ein Thema!) Wenn wir uns jetzt Thüringen anschauen, dann sehen wir, dass wir in den letzten Jahren mit dem Ausbau der Windenergie leider nicht so richtig vorangekommen sind. Das liegt auch an dem Stillstand, den wir bei dem Thema hier im Landtag produzieren. Da sind andere Länder schon viel, viel weiter. Ich empfehle Ihnen vor allen Dingen die Ergebnisse der Metastudie, die darauf eingeht, was es ausmacht, dass wir Windkraft im Wald ausgeschlossen haben, wo dann die Potenziale in den Regionalen Planungsgemeinschaften liegen müssen. Und das geht an die FDP-Gruppe: Ich bin sehr gespannt, wie Sie die Sondierungsergebnisse, die dann in irgendeinem Koalitionsvertrag im Bund enden werden, hier in Thüringen mit uns gemeinsam umsetzen, weil da ist nicht von 1 Prozent Fläche für Windkraft an Land die Rede, sondern von 2 Prozent. Insofern potenziert sich die Suche nach geeigneten Flächen. Ich stelle für die Koalitionsfraktionen fest, dass wir natürlich mehr Windkraft brauchen. Denn mehr Windkraft führt zu preiswerterem Strom, einer preiswerteren Energiewende. Je mehr Strom wir in Thüringen produzieren, umso mehr können wir am Ende von der Energiewende finanziell profitieren, (Heiterkeit AfD) desto weniger Strom muss importiert werden, desto mehr Geld wird in Thüringen generiert und bleibt hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windkraft macht Thüringen für Unternehmen nicht unattraktiver – ganz im Gegenteil. Unternehmen wie Bosch in Eisenach, Mercer in Blankenstein bis hin zu Stahlwerken sind bestrebt, klimaneutral zu produzieren, und würden natürlich auch am liebsten Energiequellen nutzen, die in Thüringen generiert werden. Wenn es diesen regenerativen Strom in Thüringen nicht gibt, dann entsteht die Wertschöpfungskette ganz anders und wir sind viel mehr auf Energieimporte aus anderen Ländern angewiesen. Das ist natürlich sehr, sehr teuer, wie wir aktuell an den gestiegenen Preisen sehen. Damit bin ich quasi am Anfang meiner Rede und will damit enden, dass wir einen Impuls senden, dass wir sagen, wir müssen diese Energiewende jetzt endlich anpacken. Ich bin da wirklich in der Hoffnung, dass die neue Bundesregierung – die sich hoffentlich bald bildet – die entsprechenden bundespolitischen Vorgaben machen kann, dass wir in Thüringen regenerativ, dezentral und regional diese Energiewende anpacken werden, damit unser ländlicher Raum nicht abgehängt wird, damit die Wertschöpfungsketten in Thüringen bleiben, damit wir alle gemeinsam eine planbare und auch sichere Stromversorgung haben. Wir lehnen natürlich den Antrag der AfD-Fraktion ab. Wir stimmen dem Ergebnis der Ausschussberatung zu. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Für die Zwischenfrage ist keine Zeit mehr, Herr Abgeordneter. Damit rufe ich für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Bergner auf. Bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der hier vorliegende Antrag stammt bereits aus dem Dezember 2019. Er ist also mittlerweile fast zwei Jahre alt. In der Zwischenzeit hat sich politisch einiges im Land getan. So wurde beispielsweise der Gesetzentwurf der FDP zum Thüringer Waldgesetz, auf den die CDU dankenswerterweise mit draufgegangen ist, hier im Hause einstimmig beschlossen. Daraus ergibt sich bereits ein Ausschluss von neuen Windenergieanlagen in unseren Ländern. Und, Herr Gottweiss, wir mussten das nicht abschreiben, das waren einfache juristische Erkenntnisse, die wir bereits mitgebracht haben, als wir im Herbst 2019 wieder hier ins Haus eingezogen sind. Auf jeden Fall ist damit bereits ein wesentlicher Teil des vorliegenden Antrags geltendes Recht und damit überflüssig. Viele der durchaus zu Recht aufgeworfenen Fragen zu den Folgen und Auswirkungen von Windrädern auf Mensch, Umwelt, Fauna und Versorgungssicherheit wurden durch zahlreiche Kleine Anfragen der Abgeordneten in Bund und Ländern bereits gestellt und durch die zuständigen Behörden und Stellen ausführlich beantwortet. Damit ist eigentlich auch Kapitel I obsolet. Ihre Forderungen in II.2, ein Moratorium für den Neubau von Windenergieanlagen zu verfügen, bis deren ökonomische, soziale und ökologische Sinnhaftigkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde, halten wir für grundlegend falsch. Herr Gottweiss hat schon einiges gesagt, was ich jetzt hier nicht wiederholen will. Windkraftanlagen werden erheblich zum Gelingen der Energiewende beitragen, wenn sie dort errichtet werden, wo die Windhöffigkeit einen effizienten Betrieb gestattet – ich werfe da nur das Stichwort „Offshore“ in den Raum – (Beifall Gruppe der FDP) und, meine Damen und Herren, auch dort, wo Mensch und Natur nicht über Gebühr belastet werden, und zwar dort, wo Windenergie so ausgestattet ist, dass sie die Akzeptanz der Menschen findet. Auch dafür ist Gesetzgebungskompetenz wichtig, nämlich das Thema „Baurecht“ mit der Frage der Abstände zur Wohnbebauung. Was wir brauchen, ist ein Energiemix. Da können wir uns auch ein Stück weit etwas aus der Natur abgucken. Es ist immer ein Fehler gewesen, auf eine Energieform zu setzen, eine Lösung zu finden, sondern wir brauchen einen vernünftigen Mix verschiedener Energieformen, insbesondere verschiedener alternativer Energieformen. Ich denke dabei auch daran, dass bei uns immer noch der Einsatz von Wasserkraft unterbelichtet ist. Ich denke daran, dass der Einsatz von Bioenergie und auch von Biomasse bei uns nach wie vor unterbelichtet ist. Die CDU hatte ihren Alternativantrag in Drucksache 7/171 zu dem Ihrigen im September bereits zurückgezogen, und das aus durchaus gutem Grund und deswegen ein Schritt, den ich auch Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, an dieser Stelle nahegelegt hätte. Mit Blick auf die Tagesordnung möchte ich das jetzt nicht unnötig ausdehnen, denn es ist ja schon viel gesagt worden. Ein Wort zu der etwas schmunzelnden Bemerkung von Herrn Gleichmann, auch wieder schmunzelnd zurückgegeben: Die Sondierungen, die stattgefunden haben, die haben stattgefunden mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen und nicht mit Ihrer Partei, Herr Gleichmann – (Beifall Gruppe der FDP) weil Sie sagten, dass wir das dann mit Ihnen gemeinsam tun werden. Ich möchte an dieser Stelle aber auch eines nicht unterschlagen: Wir werden weiterhin in Thüringen Politik machen, und zwar die Politik, die wir für Thüringen richtig finden, und sind keine verlängerte Werkbank für irgendwelche Bundespolitik. Wir machen Politik für die Region. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ich weiß nicht, was Sie damit sagen wollen!)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Möller. Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Sie haben das Wort. Bitte.

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Ute Bergner fraktionslos

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir müssen uns die Frage stellen, wie wir Umweltschutz und Energiewende klug gestalten wollen. Schon heute haben wir in Deutschland die höchsten Energiepreise und die Ankündigung, dass die EEG-Umlage fallen wird, ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bundesweit herrscht fast zwischen allen Parteien ein Überbietungswettkampf darüber, wer am schnellsten Kohlekraftwerke schließen, Elektroautos auf die Straße bringen und – ja – auch die meisten Windkrafträder aufbauen will. 2050, 2040, 2035 – willkürlich werden Zeiträume postuliert ohne Sinn und Verstand. (Beifall AfD) Das ist der falsche Weg, liebe Kollegen Abgeordnete. Was wir brauchen, ist Vernunft statt Dogmen, ist Pragmatismus statt Ideologie und das ist auch wissenschaftliche Erkenntnis statt undurchdachter Phantasien. Was wir hier in Thüringen brauchen, ist eine stabile Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die aktuellen Strompreise belasten vorrangig Familien und Rentner auf unzumutbare Weise. Deshalb ist es die Aufgabe der Politik, allen Menschen in Thüringen eine bezahlbare Energienutzung zu ermöglichen. Außerdem müssen wir auch unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig halten, und zwar die kleinen, mittleren und vor allem die mittelständischen Unternehmen, denn Strompreise sind ein Standortfaktor. Das sage ich Ihnen als Unternehmerin. Wir haben in Deutschland nicht die höchsten Energiepreise, weil Energie so teuer zu produzieren ist. Nein, wir haben die höchsten Strompreise, weil sie zu mehr als 55 Prozent aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. (Beifall AfD) Sie sehen, der Hebel, an dem es anzusetzen gilt, ist ein anderer. Wenn wir über stabile Energieversorgung reden, dann sage ich Ihnen als Physikerin: Wir können weder die Grundlast unserer Stromnetze noch die Dunkelflaute ignorieren, wir müssen beides auf dem Schirm haben. Die vollständige Abkehr von der konventionellen Energiegewinnung hin zu einem Energiemix aus regenerativen Energien von jetzt auf gleich – bei der Netzabdeckung, wie wir sie aktuell in Deutschland haben – bringt uns in Teufels Küche. Dass wir hier in Thüringen den Schwerpunkt auf regenerative Energien setzen wollen, darüber sind wir uns weitgehend einig. Doch damit das auch von Erfolg gekrönt ist, müssen wir in Forschung und Wirtschaft investieren. In Hermsdorf werden oder wurden zum Beispiel Natriumspeicher entwickelt, deren Reifegrad auf der Skala von eins bis zehn bereits bei sechs liegt. Doch die Nutzbarmachung stagniert, weil es keine Investoren dafür gibt. Dabei sollten Energieversorger wie die Thüringer Energie AG oder Stadtwerkeunternehmen ein Interesse daran haben, in derartige Speichertechnologien zu investieren, denn wir brauchen diese Speichertechnologien, damit wir die Stromnetze stabilisieren können. Zum Schutz unserer Wälder haben wir im letzten Jahr gemeinsam das Thüringer Waldgesetz verabschiedet. Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Wir müssen die Abgaben für Energie senken, dringend in Speichertechnologien investieren und einen klugen Energiemix bilden, der zu uns hier in Thüringen passt: vernünftig, pragmatisch und wissenschaftlich fundiert. Deshalb brauchen wir kein Moratorium und keine Verbote. Es braucht Freiheit der Gedanken. Vielen Dank.

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich muss es kurz machen, weil ich nur 1,30 Minuten Zeit habe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Gleichmann hat aber so viele Dinge erzählt, die korrekturbedürftig sind. Ich kann jetzt nur eine Sache herausgreifen, und zwar die Frage, wer hier eigentlich Konzerninteressen vertritt, Herr Gleichmann. Sie als Linke oder wir als AfD? (Beifall AfD) Da frage ich ganz einfach mal: Wer profitiert denn von Windkraftanlagen? Es ist natürlich einerseits der Projektentwickler, der das verkauft – da sitzen sogar einige bei Ihnen in Ihren eigenen politischen Reihen. Dann profitiert der Windparkbetreiber, der die Vergütung bekommt, und es profitieren in Ansätzen natürlich auch Energievertriebe, die dadurch beispielsweise noch etwas mehr Geld vom Kunden verlangen können. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist bei anderen Energieformen anders? So ein Quatsch!) Aber vor Ort, beim Bürger, kommt im Zweifel kaum etwas an. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bisschen Gewerbesteuer rettet mit Sicherheit keine Gemeinde. Da merken Sie doch, wer hier im Haus die Interessen der Betriebe, der Unternehmer vertritt und wer die Interessen der Bürger vertritt. Ich denke, die Rollen sind hier klar verteilt, Herr Gleichmann. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben null Ahnung!) (Unruhe AfD)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Ich hoffe, ich muss hier oben nicht noch die Glocke benutzen. Ich denke, wir beruhigen uns wieder. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Siegesmund das Wort. Bitte.

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Anja Siegesmund

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es gibt ja den schönen Satz: Was alle angeht, müssen auch alle lösen. Ich will mich bei all jenen bedanken, die die neuerliche Debatte zur Frage des Energiesystems der Zukunft in Thüringen mit Lösungsvorschlägen begleitet haben, denn das ist der Weg, den wir gehen müssen. Es gibt ja die antragstellende Fraktion, von der man immer nur eines hört, nämlich was alles nicht geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist im Endeffekt so, als wenn man permanent beim Laufen nach hinten schauen würde und es nur eine Frage der Zeit ist, wann man stolpert oder hinfällt. Das ist jedenfalls nicht das, wie wir im Land Thüringen vorankommen. Deswegen ist es auch folgerichtig, dass der überflüssige, rechtswidrige, technologiefeindliche und vor allen Dingen populistische Antrag der AfD heute abgelehnt wird. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, 100 Prozent erneuerbar sind möglich, sie sind nötig. Und Thüringen lädt dazu ein seit Jahren, seitdem diese Koalition regiert. Wir haben ein Klimagesetz gemeinsam auf den Weg gebracht, drei Jahre diskutiert mit Vereinen, Verbänden; das Klimagesetz steht. Wir haben die Studie aus Leipzig und unserer Hochschule in Nordhausen, die Metastudie, wo wir genau diese Szenarien berechnen können, um zu wissen, was es braucht, bis 2040 100 Prozent erneuerbar zu sein. Und gucken Sie sich doch den Strommix des Landes Thüringen wenigstens mal an, bevor wir hier diskutieren. Liebe Frau Hoffmann, das rufe ich vor allen Dingen Ihnen zu: 62 Prozent des Stromverbrauchs in Thüringen kommen aus erneuerbaren Energien, die wir hier produzieren und ins Netz einspeisen. 62 Prozent! Damit sind wir bundesweit spitze. Und Sie zerreden die Jobs, die dahinterstehen, Sie zerreden die Klimafreundlichkeit, die dahintersteht, und vor allen Dingen zerreden Sie die wirtschaftliche Prosperität, die daraus entstehen kann, weil immer mehr Unternehmen nach Thüringen kommen wollen und als Voraussetzung klimaneutrale Produktion machen. Wann verstehen Sie das endlich? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Thüringen braucht, sind drei E: Der Ausbau der Erneuerbaren, mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung. Das ist der Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen Weg wollen wir gemeinsam gehen, nicht nur, weil wir das 1,5-Grad-Ziel haben und hier wissen, dass wir übrigens auch als Bundesrepublik in diesem Jahr weltweit als das am stärksten vom Klimawandel angegriffene Land gelten. Gucken Sie sich an, was allein im Ahrtal in diesem Sommer passiert ist: 30 Milliarden Euro und viele Menschenleben, die die Katastrophe gekostet hat. Da führt nur ein Weg raus, das ist mehr Klimaschutz und nicht weniger, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen ist klar: Der Weg ist falsch, erstens, wie Sie es tun, nach hinten zu schauen, nämlich rückwärtsgewandt in die gefährliche Atomenergie. Ich bin schon gespannt auf die nächste Debatte, die Sie hier anzetteln zur Frage „Endlagersuche“. Denn Sie denken die Dinge nie zu Ende – im Gegenteil. Gerade bei der Frage des Energiesystems der Zukunft machen Sie immer nur eines, das Behaupten und In-den-Saal-Stellen von Fakten, die vor allen Dingen nicht stimmen. Gehen Sie auf die Seite des Bundesenergie- und Wirtschaftsministeriums! Gehen Sie auf die Seite von Agora Energiewende! Rechnen Sie aus, wie viel Fläche wir für Erneuerbare brauchen! Treffen Sie sich mit Unternehmen, die Ihnen deutlich machen, die Zukunft des Transformationsprozesses unseres Energiesystems muss auch in Thüringen vorangehen, sonst haben wir an verschiedenen Stellen das, was Sie eben angeblich auch nicht wollen, nämlich höhere Preise. Je mehr wir in Thüringen selber Erneuerbare produzieren, einspeisen, je weniger Energie müssen wir importieren. Das macht uns nicht nur unabhängig, das stabilisiert auch die Preise. Wann verstehen Sie das endlich, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich, wie Sie das in der Debatte ja gemacht haben, auch im Ausschuss, ernsthaft mit der Frage der Windenergie und des Strommixes auseinandersetzt, sieht, dass wir derzeit bundesweit keinen Ausbau, sondern eine stockende Entwicklung beim Thema „Windenergie“ haben. Und das ist keine gute Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir brauchen mehr Erneuerbare, also mehr Windenergie, wir brauchen mehr PV auf den Dächern, auf den Flächen, wir brauchen, ja – Herr Bergner, da bin ich dann auch gespannt, wie die Debatte mit Ihnen läuft Richtung gewässerökologische Fragen versus Wasserkraft. Und das Dritte, bei der Bioenergie genau dasselbe. Jede mögliche Form der erneuerbaren Energien – das waren die vier, die ich eben aufgezählt habe – ist selbstverständlich auch mit Konflikten behaftet. Ich würde mir wirklich wünschen und appelliere an die Abgeordneten des Thüringer Landtags, auch zu verstehen, jegliche Energieerzeugung erzeugt Zielkonflikte und es ist nicht Aufgabe von Politik, Konflikte zu vertiefen oder zu verschärfen. Aufgabe von Politik ist es, Zielkonflikte auszuräumen und Lösungen zu finden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich nehmen wir die Bedenken vor Ort ernst und klar ist, dass es wichtig ist, dass vor Ort auch profitiert werden kann. Und eine gute, eine zukunftsweisende Energiepolitik schafft nicht nur neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze, sondern generiert eben auch Wertschöpfung. Die Kehrseite der Medaille der Tatsache, dass wir übrigens im Energiemix bundesweit sehr, sehr vorteilhaft dastehen, ist, dass wir nach wie vor sehr viel Energie nach Thüringen importieren. Uns geht im Jahr Wertschöpfung von ca. 2 Milliarden Euro verloren – 2 Milliarden Euro, die, hätten wir mehr Erneuerbare-Energie-Anlagen, hätten wir beim Thema „Wärme“, beim Thema „Mobilität“ schon deutlich mehr in den letzten Jahren geschafft, durchaus ihre Kraft entfalten könnten in unserem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2 Milliarden Euro, da lohnt sich doch wirklich darüber zu sprechen, wie es gelingen kann, dieses Geld in Jobs und in Wertschöpfung in Thüringen zu verwandeln. Und wenn ich über Jobs rede, dann meine ich die 60.000 Arbeitsplätze, die wir inzwischen in Thüringen in der Umweltwirtschaft haben – 60.000! Gucken Sie sich die Perspektive an, die geht steil nach oben. Ich sage Ihnen, das ist auch ein Teil der Zukunftserzählung des Landes Thüringen: nachhaltig und vor allem erneuerbar in die Zukunft, dezentral und vor Ort gemeinsam mit den Menschen. Das muss in unser aller Interesse sein. Die Beispiele, wo es so funktioniert, die gibt es in Thüringen. Die gibt es in Büttstedt im Eichsfeld. Seit 2003 fließen dort im Schnitt 185.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse. Der Bürgermeister dort konnte mithilfe der Einnahmen aus einem Windpark die marode Mehrzweckhalle ersetzen, eine neue Halle bauen, eine alte Grundschule wurde saniert usw. usf. Einnahmen, die ermöglichen, dass man vor Ort mit der Beteiligung der Kommune – wir bieten das über das Siegel „Faire Windenergie“ auch an; ich hoffe, es kommt jetzt im Bund auch endlich verpflichtend –, dass wir mit der Beteiligung der Kommune es auch schaffen, hier den Kommunen Wertschöpfung direkt zu ermöglichen. Zweites Beispiel: Stadtwerke Nordhausen, Windpark Uthleben mit dem Bürgerwindrad. Nach Errichtung des Windparks wurde ein Windrad an die Stadtwerke Nordhausen verkauft mit einer direkten Beteiligung von Thüringer Bürgerenergiegenossenschaften. Partizipieren, mitmachen, gemeinsam gestalten; was alle angeht, müssen alle lösen – das wurde ermöglicht und sehr gut angenommen. Das zeigt, dass die Menschen, wenn sie vor Ort wollen, auch Unterstützung bekommen sollten von uns, auch hier aus dem Thüringer Landtag in der Frage, vor Ort mehr auf Erneuerbare zu setzen. Dann habe ich die Kommunen bei uns im Haus, die seit Jahren – nicht sechs Jahre, im Schnitt ist das ein Planungszeitraum für ein Windrad bundesweit, wir sind in Thüringen längst bei über zehn Jahren –, seit 15 Jahren in Windenergie investieren wollen. Neckeroda gehört dazu, Gerstungen gehört dazu. Und die Frage der planungsrechtlichen Genehmigung, die sich ewig lang hinzieht, endlich in den Blick zu nehmen und da Lösungen zu finden, da lade ich ein, die gemeinsam auf den Weg zu bringen. Noch mal: Politik hat nicht die Aufgabe, Konflikte zu befeuern. Das tut der vorliegende Antrag. Politik hat die Aufgabe, sie zu lösen. Und wir könnten das tun. Nach vorne gewandt sage ich: Erstens brauchen wir eine Bundesregierung, die Klimaschutz wirklich will und forciert. Ich hoffe auch, dass die jetzt zustande kommt. Zweitens, wir haben die Möglichkeit, wenn wir in Thüringen bestimmte Prozesse anpacken, zum Beispiel die kommunale Bauleitplanung reformieren, dass Kommunen, die das gern wollen, auch die Möglichkeit hätten – Gutachten dazu liegen uns vor –, selbstverständlich Standorte auszuweisen. Lassen Sie uns das angucken. Wir können uns auch angucken, wie es möglich sein könnte, Landkreise davon profitieren zu lassen, wenn sie denn auf Flächen, die ihnen gehören, tatsächlich in Erneuerbare investieren wollen. Ich höre, dass die Landkreise das wollen. Wir haben die Möglichkeit, die Kommunen zu unterstützen bei der Frage, gerade Stichwort „Siegel ‚Faire Windenergie‘“, um die Prozesse, die Planungsprozesse zu verringern. Lassen Sie uns doch da, wo das gewollt ist, diejenigen, von Kommunen bis Landkreisen, von Bürgerenergiegenossenschaften bis all jenen, die sich da engagieren, zu Energiegewinnern machen und damit die Energiewende in Thüringen voranbringen. Noch mal abschließend: 100 Prozent Erneuerbare sind möglich, sie sind nötig. Sie sind Wirtschaftsstandortvorteil. Sie halten die Preise im Rahmen, denn das, was derzeit der Preistreiber auf dem Markt ist – das haben wir gestern intensiv diskutiert; der Kollege Tiefensee hat es deutlich gemacht –, ist die Preisexplosion bei den Fossilen und nicht bei den Erneuerbaren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja lä- cherlich!) Nein, das ist nicht lächerlich. Sie müssen sich nur mit der Materie einfach mal beschäftigen Und drittens ist es nötig, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wichtig und richtig, im Sinne des Klimaschutzes und mit dem Blick nicht nach hinten, sondern nach vorn für kommende Generationen vernünftige Politik in Thüringen Richtung dezentral, regional, erneuerbar zu machen. Wir haben, denke ich, heute hier in der Debatte gezeigt, dass diese Zeichen der Zeit verstanden sind: Blick nach vorn mit Blick auf Dinge, die wir in Thüringen wirklich verändern können. Das sollte in der zentralen Debatte hier im Plenarsaal stehen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Herr Abgeordneter Bergner hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Vielen Dank.

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Die Redezeit beträgt jetzt für alle noch mal 2 Minuten.

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Dirk Bergner FDP

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Das hatte ich gar nicht erwartet, ich habe gedacht, ich habe nur 1 Minute. Aber vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie mir das ermöglicht haben. Ich will es auch gar nicht ausdehnen, sondern schlicht und einfach noch mal kurz auf die Bemerkung in Richtung Wasserkraft eingehen, die Sie angesprochen haben. Ich will auch erläutern, worum es mir dabei geht. Wir haben vor allem bei Talsperren, also dort, wo die Querbauwerke bereits bestehen, wo die Eingriffe in Umwelt und Natur bereits bestehen, von reichlich über hundert Talsperren in Thüringen – und ich habe dazu auch bereits in der fünften und auch in dieser Legislatur mehrere Kleine Anfragen gestellt – rund 10 Prozent Talsperren, an denen Energie gewonnen wird – nicht der Menge nach, die größten sind sicherlich abgedeckt, das ist auch ganz klar. Aber das heißt, an rund 90 Prozent unserer Talsperren wird keine Energie gewonnen. Wenn wir mal ein System nehmen wie zum Beispiel das Weida-Talsperrensystem, wo früher rund 15 Mühlen gestanden haben – nageln Sie mich jetzt nicht auf plus minus zwei fest, das hätte ich noch recherchieren müssen –, dann haben diese rund 15 Mühlen ja früher auch Energie erzeugt. Und wenn dann heute mit dem anderen Energiepotenzial, was eine Talsperre hat, keine Energie erzeugt wird, lassen wir – auf Deutsch gesagt – Energie, die wir gut gebrauchen können und die auch grundlastfähig ist, schlicht und einfach den Bach runtergehen. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen werbe ich dafür, in Sachen Wasserkraft mehr zu tun, und ich glaube auch, dass wir dort noch ein erhebliches Potenzial haben. Das will ich damit sagen. Wenn Sie auf die Fließgewässer abstellen, wo natürlich das Konfliktpotenzial größer ist, werbe ich an der Stelle dafür, nach Lösungen zu suchen und nicht nach Punkten, wie man es verhindert. Lösungen könnten sein, dass man sich technisch Gedanken macht: weg vom Fischschredder zum Beispiel hin zu Schneckenrädern oder zu anderen Siebgrößen usw. Fakt ist: Wir sehen in der Wasserkraft ein deutliches Potenzial zu einem vernünftigeren Energiemix auch im Bereich der alternativen Energien, ohne nur auf eine Quelle zu setzen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sie haben alle noch mal 2 Minuten Redezeit. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte schön. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Jetzt kommt die Lösung der AfD für die Zukunft!)

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Hoffmann AfD

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Frau Präsidentin, zum angesprochenen Rohölpreis: Der war 2018 fast genauso hoch wie heute, also von daher, das ist Fakt. Zwischen dem Blick nach hinten und dem nach vorne müssen wir ins Jetzt blicken. Jetzt gibt es keine Speicher. Die Energiewende wurde ohne Speicher angekurbelt und deswegen ist der Strompreis auch so hoch. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Ahnungslosigkeit wieder mal!) Und zu dem Begriff „Umweltwirtschaft“: Es ist eine Energiewendewirtschaft, das hat mit Umweltschutz nichts zu tun. (Beifall AfD) Und das ist das, was uns auch so aufregt. Die Windkraftindustrie zerstört die Natur, sie geht zulasten der Umwelt und der Menschen (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kohle! Was ist denn das nur für ein Quatsch, den Sie da erzählen?) und sie wird kaschiert mit dem Begriff „Klimaschutz“. Es hat nichts mit Klima- und Umweltschutz zu tun, was hier passiert. Das ist eine Zerstörung unserer Natur. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.

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Olaf Müller GRÜNE

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Wirtschaftlichkeit heute bei der AfD ist ein Nullwachstum, und zwar wirklich brutto wie netto, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Minuswachstum!) vielleicht sogar ein Minuswachstum. Herr Möller, wenn Sie davon schwafeln, dass von den Geldern hier im Land nichts ausgegeben wird – können Sie vielleicht einfach mal zuhören?! (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich höre zu! Ja, ich schreibe es sogar auf!) Danke, finde ich angenehm –, dann würde ich Sie einfach bitten, mal im Kreis der Landeigentümer rumzufragen, wer denn eigentlich die Pachteinnahmen erzielt. Das sind keine Investoren, die von irgendwoher kommen, sondern das sind die Grundstückseigentümer in Thüringen, die Ackerflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Waldflächen haben, die sie verpachten können – und das durchaus mit einträglichen Verträgen, mit guten Einnahmemöglichkeiten. Und die daraus resultierenden Einnahmen werden ausnahmslos hier in Thüringen versteuert. Da können Sie sich vielleicht mal ans Finanzministerium wenden. Rund 30 Prozent der erzielten Einnahmen fließen unmittelbar als Steuereinnahmen in unseren Landeshaushalt, um damit unter anderem auch unsere Diäten zu finanzieren. Umweltschutz: Ja, das ist ein schönes Thema, da kann die AfD viel rauf- und runterbeten. Ich möchte einfach nur mal daran erinnern, vielleicht mag sich meine Diplombiologen-Kollegin aus der AfD mal in Richtung der Kohleabbaugebiete in der Nähe von Leipzig (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Ganz heißes Thema!) – ganz heißes Thema – oder auch nach NordrheinWestfalen bewegen, um sich dort mal die Löcher anzusehen, dort mal die sozialen Folgen anzuschauen, was es bedeutet, wenn Menschen aus ihren Dörfern zwangsumgesiedelt werden, ihre wohlgeliebte Heimat verlieren, ihre Bausubstanz aufgeben müssen und sich woanders neu ansiedeln müssen, abgesehen von den ökologischen Schäden, die wir durch Grundwasserabsenkung haben, durch Übersäuerung beispielsweise von Oder und Neiße – ein bekanntes Thema seit mehr als 40 Jahren. Aber das scheint an Ihnen in Ihrer Ausbildung offensichtlich vorbeigegangen zu sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Artenschutz: Ja, da haben wir ein tatsächliches Problem – sowohl durch Fledermausschlag als auch durch Vogelschlag. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lösungen gibt es auch schon!) Und dann – höre ich gerade – gibt es auch dort Lösungen. Ja, die vermindern das Problem, aber sie lösen es nicht abschließend. Es ist ein Abwägen, ein Abwägen zwischen: Was tut uns eigentlich an welcher Stelle mehr weh? Und wenn Sie davon reden und keine Vorschläge bringen … (Unruhe AfD) Ja, das ist auch eine grüne Position, da können Sie ruhig in sich reinschütteln. Wir setzen uns zumindest mit diesen Positionen auseinander. Sie liefern keine Lösungsideen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ihre Lösungsidee heißt: Back to the Roots, ab auf die Bäume oder in die Höhle. (Unruhe AfD) Nichts anderes. Und da gehören Sie auch hin, mein Lieber! (Beifall DIE LINKE) Sie können auch weiterhin den Klimawandel leugnen. Sehen Sie sich ein einziges Mal die Erwärmung unserer Ozeane an. Das ist von Thüringen aus weit weg – keine Frage, davon werden wir auch nicht unmittelbar betroffen sein. Das Artensterben in unseren Ozeanen, das Artensterben in der norddeutschen Bucht, in den Wattenmeeren ist erkennbar da. Es wird von allen Wissenschaftlern, die in dem Bereich forschend unterwegs sind, bestätigt und immer wieder von Neuem dokumentiert. Aber auch das ignorieren Sie. Sie haben keine Vision, wie Sie eigentlich eine Energieversorgung in diesem Land sicherstellen wollen. Ja, Speicher gibt es. Das Thema ist angesprochen worden. Momentan sind die Investitionskosten leider noch so hoch, dass sich Unternehmen scheuen, diese Investitionen zu übernehmen. Dann rege ich an: Lassen Sie uns ein Förderprogramm dafür auf die Beine stellen! Ohne Probleme, kann man machen. Aber auch dafür brauchen wir den politischen Willen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

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Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Herr Müller, Frau Siegesmund, mich würde interessieren – wenn ich Ihnen jetzt die Frage stelle, weil Sie damit geworben haben –, wie hoch denn der Durchschnittsverdienst in Thüringen in der sogenannten Umweltwirtschaft ist? Wissen Sie es? Wissen Sie, wie hoch die Durchschnittsrendite bei solchen Bürgergeldgesellschaften ist, die solch einen Windpark betreiben – für den einzelnen Bürger? Wissen Sie es? Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass Sie es wissen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil allein schon die Begriffe, die Sie verwendet haben, so nebulös sind, dass es typischerweise dazu überhaupt keine Statistik gibt. Das ist im Grunde genommen Augenwischerei, was Sie hier betreiben. (Beifall AfD) Genauso ist es Augenwischerei, wenn man auf irgendwelche Speicher verweist. Wissen Sie, ich kenne hier einen regionalen Energieversorger, der einen Speicher plant. Ich weiß, wie viel dieser Speicher leisten wird, und ich weiß, wie viel dieser Speicher kostet. Und ich weiß, dass das für die gesamte Energiewirtschaft in Deutschland oder in Thüringen niemals wirtschaftlich skalierbar möglich ist – es sei denn, Sie wollen Energiepreise, die zu einer Revolution führen. Bei den Linken kann ich mir das vorstellen. Ob Sie das auch wollen, da bin ich mir nicht ganz sicher. (Beifall AfD)

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Keller

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Frau Ministerin Siegesmund hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Anja Siegesmund

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Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort, das Sie gerade suchten, Herr Möller – weil es Ihnen nicht um die Frage geht, ob die Menschen an der Energiewende beteiligt sind oder nicht, kennen Sie das Wort nicht –, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) heißt „Bürgerenergiegenossenschaften“. „Bürgerenergiegenossenschaft“ bedeutet, man darf sich beteiligen und vor Ort überlegen, ob man zum Beispiel durch einen eigenen Beitrag davon nutznießt. Wir nennen uns auch gerne Genossinnen und Genossen. (Beifall DIE LINKE) Vielleicht kennen Sie deswegen diesen Begriff nicht. Dass man daran beteiligt ist und tatsächlich finanziell davon profitieren kann, wenn man das gern möchte, diese Option heißt „Bürgerenergiegenossenschaft“. Ich finde es gut, wenn sich Menschen vor Ort zusammentun und am Energiesystem der Zukunft selbst einen Anteil haben wollen – erster Punkt. Zweiter Punkt: Es ist eine falsche Behauptung, dass die Speicher in Thüringen nicht vorhanden sind. Jeder, der das Land halbwegs kennt, war entweder schon mal an der Bleilochtalsperre, an der Hohenwartetalsperre oder in Goldisthal, er war vielleicht schon mal in Weida. Wenn Sie nicht nur drum herum gelaufen sind, sondern sich mit der Frage auseinandergesetzt haben, was für einen Zweck so eine Talsperre hat, dann wissen Sie vielleicht auch, dass Pumpspeicherkraftwerke zum Beispiel einer dieser Zwecke sind. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie viele ha- ben Sie neu gebaut?) Ein Fünftel der kompletten PSW-Kapazität der Bundesrepublik – ein Fünftel! – … (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Seit 1990 kei- ne mehr!) (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Was der Mann für einen Unsinn redet!) Also, Herr Möller, ich versuche Ihnen gerade zu erklären, was ein Pumpspeicherkraftwerk ist und wie viel es davon an Kraftwerksleistung in Thüringen gibt. Hören Sie mir doch wenigstens einmal kurz zu. Ein Fünftel der kompletten PSW-Kapazität der Bundesrepublik Deutschland befindet sich wo? Im Land Thüringen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Nicht verraten!) Lieber Ministerpräsident, ich finde, an der Stelle ist es dieser Fakt wert, ausgesprochen zu werden, zumindest gemeinsam hier unter Zeugen. Wir haben also eine PSW-Kapazität in einer extrem hohen Dichte wie kein anderes Bundesland. Hätten Sie sich doch einmal damit auseinandergesetzt, wie zum Beispiel unser Förderprogramm „Solar Invest“ ausgestattet ist, wüssten Sie, dass es deswegen so fliegt, weil wir nicht nur die Installation von PV auf den Dächern, sondern auch den Speicher für die Menschen fördern. Auch das ist eine Variante zu sagen, wir denken von Anfang an den Ausbau der Erneuerbaren und das Speichern vor Ort mit. Das heißt, ich könnte jetzt einen großen Bogen zu der Frage spannen, welche Speicherkapazitäten wir für die unterschiedlichen Herausforderungen im Netz haben. Stellen Sie doch einfach einen Selbstbefassungsantrag im Ausschuss. Ich würde uns gern einladen, die Debatte dort fortzusetzen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Gleichmann, bitte.

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Markus Gleichmann Die Linke

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in der Debatte ziemlich weit fortgeschritten. Ich will nur noch mal auf den Widerspruch aufmerksam machen, den Sie von der AfD-Fraktion scheinbar immer noch nicht verstanden haben. Wenn Sie der Energiewende vorwerfen, dass sie nicht darstellen kann, wie Thüringen ohne Energieimporte auskommt, dann frage ich mich: Wo ist denn Ihr Modell, wo Sie darstellen, wie Thüringen ohne Energieimporte auskommt? Denn wir importieren natürlich aktuell sehr massiv Energie aus dem Ausland in Form von Rohölerzeugnissen bzw. auch Erdgas und sind deswegen abhängig. Es ist ganz einfach: Wenn die Ressourcen knapper werden, wenn die Erdöl- und Erdgasressourcen knapper werden, dann wird sich der Preis natürlich erhöhen. Wir als Thüringer haben keine eigenen Vorkommen, es sei denn, sie wollen irgendwie im Schiefergebirge anfangen zu fracken. Das heißt, wir haben gar keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Das heißt, das, was Sie immer vorgeben, dass Sie irgendwie die Energiepreise niedrig haben wollen, das verhindern Sie mit der Strategie, indem Sie sagen, wir wollen keine erneuerbaren Energien, wir wollen die Wertschöpfung in Thüringen nicht. Deswegen sind Sie in dem Moment komplett entlarvt, und das hat die Debatte aktuell auch gezeigt. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die AfD hat keine Lösungen!) (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe lei- der keine Redezeit mehr!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben auch keine Fakten und keine Konzepte!)

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Keller

Kein weiterer Ausbau der Windenergie zu Lasten der Menschen und der Umwelt – Thüringen braucht ein Moratorium für Windenergieanlagen hier: Nummern II und III

Weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich hiermit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung der Nummern II und III empfiehlt, direkt über die Nummern II und III des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/49 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen und der Gruppe und der Abgeordneten Dr. Bergner. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Damit ist der Antrag dementsprechend abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/103 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3773 Das Wort hat Herr Abgeordneter Dittes aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Ich begrüße ganz herzlich die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne. Herzlich willkommen!

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Steffen Dittes Die Linke

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Guten Tag auch von mir, herzlich willkommen an Sie! Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020 – so alt ist der Antrag der Fraktion der FDP bereits – wurde der Antrag „Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen“ in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten und dann durch Beschluss des Landtags federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat sich in insgesamt sechs Sitzungen mit dem Antrag der FDP beschäftigt. Der mitberatende Sozialausschuss hat zwei Sitzungen dazu durchgeführt und in einer gemeinsamen Sitzung haben beide Ausschüsse hier im Plenarsaal im Juli 2020 die beschlossene schriftliche Anhörung ausgewertet und über die rund 20 Zuschriften, die im Rahmen der Anhörung eingegangen sind, diskutiert. Die FDP begehrte die Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises mit dem Produkt IVENA in Thüringen. In den Sitzungen wurde auch deutlich, dass viele Anzuhörende ein einheitliches dynamisches Patientenzuweisungssystem begrüßten, gleichwohl aber einerseits entsprechende Schritte in Thüringen bereits initiiert wurden und andererseits Systeme teilweise bereits da in Betrieb sind. Eine Fokussierung auf ein bestimmtes Produkt mit dem Namen „IVENA“ einer einzelnen Firma wurde kritisiert, obwohl es eben vergleichbare Lösungen gäbe. Die Landesregierung berichtete in den Ausschussberatungen, dass durch das Sozial- und das Innenministerium bereits Fördermittel ausgereicht wurden, sodass ein solches Notfallsystem tatsächlich schon existiere und in enger Abstimmung mit den Kommunen weiterentwickelt werde. Das Projekt laufe, man befände sich auf einem guten Weg, 20 Kliniken seien schon angeschlossen. Auch Sachsen und Nordbayern würden etwa Produkte einsetzen, bei denen es sich nicht um IVENA handelt, die aber den gleichen Zweck erfüllen. Die Landesregierung warb dafür, keine Doppelstrukturen zu schaffen. Rund 160 Tage nach der Einreichung des Antrags reichte die FDP einen Änderungsantrag ein, den Namen „IVENA“ wieder aus ihrem eigenen Antrag zu streichen. Der Antrag fand keine Zustimmung wie auch der Antrag in Gänze nicht. Im Ergebnis empfahlen beide Ausschüsse mehrheitlich, den Antrag der FDP aus den genannten Gründen abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Zippel für die Fraktion der CDU. Bitte.

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Christoph Zippel CDU

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag – und das haben wir gerade gehört – hat eine lange parlamentarische Beratungszeit hinter sich. Er trägt immerhin das Datum 18. Dezember 2019. Allerdings muss ich für meine Fraktion sagen, unsere Zweifel an dem Antrag konnten auch in dieser Zeitspanne nicht ausgeräumt werden. Deswegen kann von uns heute nur ein „Ja, aber“ kommen und damit eine Enthaltung. Warum „Ja, aber“? Ja, weil die FDP mit Ihrem Antrag einen Punkt trifft, bei dem tatsächlich Steuerungsbedarf besteht. Es gibt gute Gründe dafür, die Notfallversorgung besser zu strukturieren. Nun kommt das Aber: Gerade Thüringen als Land in der Mitte Deutschlands mit fünf Nachbarbundesländern sollte ein Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung haben. Alleingänge sollten wir in dieser wichtigen Thematik vermeiden. Die Neustrukturierung der Notfallversorgung ist auch ein großes Anliegen der Bundesregierung. Ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung liegt seit Januar 2020 vor. Der Entwurf sieht auch die finanziellen Mittel zur Errichtung von gemeinsamen Notfallleitsystemen und digitaler Vernetzung vor. Allerdings wurde das Gesetz aufgrund der Pandemie und anderer Arbeitsschwerpunkte in der vergangenen Legislaturperiode nicht beschlossen. Es ist aber zu erwarten, dass eine neue Bundesregierung an den Entwurf unmittelbar anknüpfen kann und wird. Wir sind als Land Thüringen gut beraten, die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzes abzuwarten, vor allem um mehrfach teure Umstellungsprozesse zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kamen unter anderem auch die kommunalen Spitzenvertreter in der Anhörung, wir haben es soeben gehört. Und deshalb sagen wir als CDU-Fraktion: Das Ziel des Antrags ist grundsätzlich richtig, bei der Umsetzung auf Landesebene können wir aber nicht mitgehen. Deshalb wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Für die Gruppe der FDP hat das Wort Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Ja, sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Titel mag dem einen oder anderen etwas sperrig vorkommen, er ist es auch. Das Thema ist aber ganz lebenspraktisch und lebensnah. Und, wie gesagt, im Dezember 2019 haben wir hier einen Antrag vorgelegt, der eben durch ein webbasiertes Patientenzuweisungssystem versucht hat, die Notfallversorgung und die Rettungskette zu verbessern. Denn das Problem und somit das Ziel unseres Antrags ist, die Fehleinweisungen und Fehlanfahrten, die wir eben in der Versorgung haben, zu vermeiden und eine optimale Vorbereitung der Notfallmediziner auf die ankommenden Patienten sicherzustellen. Genau das ist gesundheitsgefährdend für die Patientinnen und Patienten, wenn das nicht sichergestellt ist. Hinzu kommt, dass nicht nur Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Häuser angezeigt werden können und sollen, sondern dass man darauf auch tages-, stunden-, sekundenaktuell von außen etwa durch Rettungsleitstellen, ja sogar von anfahrenden Rettungsfahrzeugen zugreifen und den eigenen Weg optimieren kann. Das ist natürlich gerade für die Notfallversorgung in diesem Land von hoher Relevanz und Bedeutung, gerade in Thüringen mit den vergleichbar längeren Anfahrtswegen, weil wir eben ein Flächenland sind. Das Ergebnis der Anhörung war auch ziemlich eindeutig, denn von allen Beteiligten wurde die Notwendigkeit der Einführung eines solches Systems begrüßt; sie wurde nicht nur begrüßt, sondern sie wurde auch bestätigt und gefordert. Denn im Einzelfall fahren eben Krankenwagen aufgrund fehlender Informationen zur Bettenbelegung bzw. Versorgungskapazität des Hauses Krankenhäuser an und müssen den Patienten dann weitertransportieren, wenn er nicht angenommen werden kann. Das ist ein enormer Zeitverlust für die Patientenversorgung und da geht es zuweilen um Leben und Tod. Die Vorteile eines webbasierten Patientenzuweisungssystems sind: eine rasche Behandlung von Notfallpatienten, weil das Krankenhaus bereits weiß, mit welcher Indikation und welchem Behandlungsbedarf der Patient eingeliefert wird, eine ökonomische Ressourcenschonung von klinischen Versorgungskapazitäten, eine Verbesserung der Organisation in den Notaufnahmen, weil die früher Bescheid wissen und entsprechende Untersuchungen schon vorbereiten können. Nachdem ich versucht habe darzustellen, warum das ein wichtiges Thema ist, möchte ich jetzt aber etwas dazu sagen, was mich an der Debatte sehr gestört hat. Lieber Christoph Zippel, du hast gesagt, wir brauchen einen bundeseinheitlichen Rahmen. Das kann man so empfinden. Andere Bundesländer haben sich eben, weil der Gesetzentwurf hängt und eigentlich schon zu lange braucht, auf den Weg gemacht. Natürlich kann man vieles auch mit Schnittstellen lösen, das tut jetzt auch Thüringen. Aber es ist mitnichten so, dass wir hier ein funktionstüchtiges System hätten, wie es eben durch Herrn Dittes anmoderiert worden ist, sondern, was wir aktuell haben, ist ein System im Rettungswagen, und zwar in den NEF, also in diesen Notarzteinsatzfahrzeugen, womit man Patientendaten aufnimmt. Das hat aber nichts mit dem System zu tun, was wir eigentlich brauchen, dass wir diese Daten mit dem Krankenhaus austauschen, welches man anfährt, sondern das soll jetzt erst entwickelt werden. Einführung für all unsere Fahrzeuge, für all unsere Krankenhäuser – und diese Aufgabe liegt jetzt zentral bei der KV – ist 2023. Das heißt, wir haben hier zwei Jahre verplempert, eine Lösung zu finden, wo das Ziel anfänglich schon längst definiert war. Ich glaube, das steht uns nicht gut zu Gesicht, dass wir fertige Lösungen, die der Markt anbietet, nicht nutzen, dafür eine Insellösung schaffen. Klar, man kann mit Schnittstellen arbeiten und hoffen, dass diese fehlerfrei funktionieren. Wir haben eine andere Lösung vorgeschlagen, auch für besser gehalten. Es kam nicht dazu. Hoffen wir, dass 2023 ein funktionstüchtiges System eingeführt wird. Zwei Jahre sind aber leider umsonst ins Land gegangen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Czuppon das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, wir als Abgeordnete im Thüringer Landtag sollten sachgerecht anstehende Probleme lösen. Meine Fraktion hat daher seinerzeit den Antrag der heutigen Gruppe der FDP zur Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises ausdrücklich begrüßt, hilft er doch, den Thüringer Flickenteppich in der Notfallversorgung begehbar zu machen. Denn ein solches System optimiert die Rettungsdienstdisposition, verschafft Krankenhäusern einen Zeitvorsprung durch Vorabübermittlung diagnostischer und therapeutischer Daten, verbessert die Entscheidungsqualität der Rettungsleitstellen, unterstützt die effektive Nutzung von Krankenhauskapazitäten, hilft bei der Zusammenarbeit benachbarter Rettungsdienste und verzahnt nachhaltig Rettungsdienste und Krankenhäuser. Ein solches System ist daher bei der derzeitigen Struktur der Notfallversorgung in Thüringen mit seinen mitunter schlecht organisierten Rettungsleitstellen dringend geboten. (Beifall AfD) Danke, liebe Kollegen. An dieser Stelle möchte ich aber trotzdem noch bestehende Probleme thematisieren, zum Beispiel die neu eingerichtete Zentrale Rettungsleitstelle Jena, die im daran angeschlossenen Landkreis SaalfeldRudolstadt versagt hat. Wenn von dort aus gleichzeitig fünf Feuerwehren zu leichten Verkehrsunfällen gerufen werden, ist dies gerade keine gute Organisation. Wie würde es dann erst mit einem dynamischen Patientenzuweisungssystem aussehen? Meine Fraktion kann bis heute nicht verstehen, warum der Freistaat Thüringen einen interdisziplinären Versorgungsnachweis nicht zur Chefsache erklärt und umgehend landesweit durchsetzt. Im Gegenteil, wieder werden die kreisfreien Städte und Landkreise als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes hierfür in die Pflicht genommen – und das mit mäßigem Erfolg. Wie kann es sonst sein, wie Herr Staatssekretär Götze am 27. Mai 2021 im Innen- und Kommunalausschuss berichtete, dass lediglich ein erster Kooperationsvertrag für ein dynamisches Patientenzuweisungssystem für den Bereich Ostthüringen geschlossen wurde? Was ist mit dem Rest Thüringens und den Menschen, die dort leben? (Beifall AfD) Das wurde offenbar vergessen. Es zeigt sich hier einmal wieder der Nachteil der Thüringer Landräterepublik. Wir sind daher gefordert, landeseinheitlich beste Bedingungen für die Notfallversorgung zu schaffen und zu garantieren. Wir haben im Interesse unserer Bürger auch keine Zeit mehr zu warten, bis der letzte Landkreis einen Kooperationsvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen abgeschlossen hat. Dies kann unter Umständen sogar Menschenleben kosten. Dafür tragen dann die regierungstragenden Fraktionen die Verantwortung. An dieser Stelle ein Danke noch einmal an die Kollegen von der Gruppe der FDP, dass sie hier zur richtigen Zeit den Finger in die Wunde gelegt haben. (Beifall AfD) Letztendlich begrüßen auch die zum Antrag Angehörten, so der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V., der Verband leitender Krankenhausärzte, die Landesärztekammer Thüringen, Krankenkassen und auch die Bundesvereinigung der Notärzte Deutschlands, ein System zum interdisziplinären Versorgungsnachweis als Mittel zur Optimierung der Prozesse in der Notfallversorgung. Diesem fachlichen Rat sollten wir unbedingt und jetzt folgen. Auch wenn der Innen- und Kommunalausschuss den Antrag der Gruppe der FDP zur Einführung eines interdisziplinären Versorgungsnachweises in Thüringen leider mehrheitlich abgelehnt hat, wird sich meine Fraktion ihrer Verantwortung für unser Land und unsere Menschen stellen und dem Antrag zustimmen. Andere Lösungswege für das Problem zeichnen sich derzeit leider nicht ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Staatssekretärin Schenk, Sie haben das Wort.

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Schenk

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich warte einfach kurz, bis Sie es schaffen, sich dem Thema, das Sie ja so wichtig finden, Herr Czuppon, zuzuwenden. Der Antrag der FDP-Fraktion zur Optimierung der Prozesse der Notfallversorgung wurde in den parlamentarischen Ausschüssen eingehend erörtert, und zwar auch gemeinsam mit den jetzt schon vielmals angesprochenen Expertinnen und Experten. Und da ist es, wie es so häufig ist, eben so, dass Fakten doch oft sehr unterschiedlich interpretiert werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Innenund Kommunalausschusses und des Sozialausschusses wurde anhand der schriftlichen Stellungnahmen nämlich festgestellt, dass die Einführung eines landesweit einheitlichen dynamischen Patientenzuweisungssystems von allen an der Notfallversorgung Beteiligten grundsätzlich begrüßt wird. Es ist also genau so, dass es überhaupt nicht notwendig ist, irgendwie noch mal eine Analyse zu betreiben. Es gab in der Problemanalyse überhaupt keinen Unterschied, sondern es geht jetzt nur darum, eine möglichst effiziente Lösung zu finden. Nun stellt es sich wie folgt dar: Durch das vorgeschlagene System können aufseiten des Rettungsdienstes in Echtzeit freie Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern abgefragt und somit die Patientinnen und Patienten der nächstgelegenen Zielklinik zugewiesen werden. Die Einführung eines solchen Systems trägt für sich genommen also sicherlich zu einer Verbesserung an der Schnittstelle Rettungsdienst–Krankenhaus bei. Darüber besteht überhaupt kein Dissens. Dies deckt aber eben nur einen Teil der Möglichkeiten ab, die Digitalisierung für den Bereich der Notfallversorgung bietet. In der gemeinsamen Beratung vom 9. Juli 2020 sowie auch in den jeweiligen Sitzungen der beiden Landtagsausschüsse am 15. Juli 2021 wurde deutlich, dass der Teilaspekt der Digitalisierung in einem großen Gesamtkontext betrachtet werden muss. Jetzt weiß ich, dass es oft schwerfällt, den Gesamtkontext zu betrachten, weil es dann eben länger dauert, zu einer guten Lösung zu kommen. Aber das ändert ja nichts daran, dass das richtig ist. Im Ergebnis der Gespräche mit dem Fachgremium des Rettungsdienstes sollen sich die Digitalisierungsbestrebungen nicht nur auf die Einführung eines IVENA-ähnlichen Patientenzuweisungssystems beschränken. Vielmehr ist dort eben vorgesehen, dass unter der Koordinierung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Gesamtsystem zur Digitalisierung der Einsatzdatenerfassung im Rettungsdienst sowie zur digitalen Vernetzung des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern etabliert wird. Konkret ist geplant, dass mit finanzieller Unterstützung des Landes alle Rettungsfahrzeuge mit Tablets ausgestattet werden, um sämtliche Einsatzdaten im Rettungsdienst digital erfassen und auch dokumentieren zu können. Darüber hinaus soll über Schnittschnellen zu den Kliniken ermöglicht werden, dass den Notaufnahmen vorab bestimmte Informationen zu den Patientinnen und Patienten übermittelt werden, sodass sich die Krankenhäuser gezielt auf die notwendigen Behandlungsmaßnahmen vorbereiten können. Im Zuge dieses Vorhabens soll unter anderem auch eine Software eingeführt werden, die den Funktionalitäten von IVENA entspricht und für die Rettungskräfte einen aktuellen Überblick über freie Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern bietet. Um die Kassenärztliche Vereinigung bei den Erstinvestitionskosten zu unterstützen, wurden im Landeshaushalt die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Für das Jahr 2021 sowie über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre 2022 und 2023 stehen in einem neuen Titel Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die künftigen Betriebskosten sollen von den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung über zentral mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zu vereinbarende Benutzungsentgelte finanziert werden. Zurzeit werden die letzten Einzelheiten zur Zusammenarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Auftraggebern des bodengebundenen Rettungsdienstes geklärt. Nach Abschluss dieser Kooperationsverträge werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Herr Czuppon, das erklärt Ihnen auch, warum Staatssekretär Götze von einem gesprochen hat. Wenn man nämlich anfängt zu zählen, beginnt man bei eins und dann geht es quasi weiter, zwei, drei, dann wird es immer mehr – auch einfache Fakten muss man ja gelegentlich mal erklären. Somit werden im Sinne des FDP-Antrags diese Prozesse in der Notfallversorgung optimiert. Da die Digitalisierungsvorhaben der Kassenärztlichen Vereinigung bereits ein dynamisches Patientenzuweisungssystem beinhaltet, sehe ich keine Notwendigkeit, zusätzlich dazu IVENA oder ein anderes ähnliches System einzuführen. Aus diesen Gründen unterstütze ich namens der Landesregierung die Beschlussempfehlung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses und des mitberatenden Sozialausschusses. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, auch hier wieder direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/103. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, die Stimmen der AfD-Fraktion und Frau Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich schlage Ihnen vor, dass wir, wie vereinbart, zunächst Tagesordnungspunkt 14 abhandeln, damit wir unsere abgestimmte Reihenfolge auch einhalten und vor der Mittagspause die Tagesordnung entsprechend abarbeiten können. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Abgeordneten Aust, Braga, Cotta und weiterer Abgeordneter der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3727 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Wer übernimmt die Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Möller, Sie haben das Wort.

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Stefan Möller AfD

Erweiterung des Untersuchungsauftrags des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringen“ (vergleiche Drucksache 7/3840)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Aus unserer Sicht war es erforderlich, den bisherigen Beschluss zur Einsetzung eines Treuhanduntersuchungsausschusses durch weitere Aufklärungsziele und Untersuchungsziele zu ergänzen. Ich will sie mal ganz kurz erwähnen, damit Sie wissen, worum es geht. Zum einen ist für uns ein ergänzungsbedürftiges Aufklärungsziel insbesondere die Frage nach der Qualifikation der Treuhandmitarbeiter, schon deshalb natürlich, weil im Zusammenhang mit den Treuhandaktivitäten auch hier in Thüringen mannigfaltig von Fehlern die Rede ist, wobei man sich natürlich durchaus trefflich darüber streitet, ob das jetzt vorsätzliche Fehler sind oder ob es Fahrlässigkeit war, ob es Nichtwissen war. Im Fall von Letzterem spielt natürlich bei der Frage, ob Organisationsverschulden von der Treuhandanstalt oder auch von der Politik vorliegt, auch eine Rolle, welches Augenmerk auf die Qualifikation der Mitarbeiter gerichtet wurde. Ein zweiter wichtiger Punkt für uns ist die Frage der Mitwirkung und Mitbestimmung, die auch ansonsten in unserer Gesellschaft eine sehr, sehr große Rolle spielt. Man versucht im Grunde genommen immer, jeden mitzunehmen. Man hat immer den Eindruck, wenn man sich mit dem Treuhandkomplex auseinandersetzt, dass es dort genau nicht geschehen ist. Es gab zwar viele große Veranstaltungen, aber das Ganze hatte etwas Eindimensionales. Es war auf der einen Seite die Empörung der Betroffenen zu spüren, es war auf der anderen Seite oft auch Beschwichtigung aus den Reihen der Politik und der handelnden Akteure in der Treuhand zu spüren, aber ein wirkliches Miteinander, ein produktives, konstruktives Ins-Gespräch-Kommen muss doch infrage gestellt werden. Es sollte untersucht werden, ob es das gegeben hat bzw. ob hier elementare Regelungen und Grundsätze der Mitbestimmung unterblieben sind. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind für uns natürlich, da wir insbesondere auch die politische Verantwortung für die Geschehnisse der Treuhandära untersuchen wollen, auch die Versuche der Einflussnahme oder unterlassene Einflussnahmemöglichkeiten aus der Landespolitik. Das spielt für uns eine ganz entscheidende Rolle. Die aus unserer Sicht fast wichtigste Frage als Aufklärungsziel sind natürlich die Auswirkungen der Treuhandentscheidungen, insbesondere von Stilllegungen, mit Blick auf die regionalen Auswirkungen, auf die sozialen Auswirkungen hier in der Region. Dass das auch untersucht wird, ist uns natürlich sehr wichtig. Abschließend möchten wir außerdem gern zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses machen, dass der Untersuchungsausschuss am Ende eine Empfehlung darüber ausspricht, in welcher Form das erlittene Unrecht, die erduldeten Sonderopfer für die Betroffenen aus Sicht des Untersuchungsausschusses kompensationsfähig und kompensationswürdig sind. Das ist ein durchaus weites Feld, da gibt es viele verschiedene Möglichkeiten und darüber sollte sich der Untersuchungsausschuss auch Gedanken machen. So weit zu unseren Ergänzungen, die wir gern in den Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses einführen wollen. Wir hoffen, dass das heute möglich ist. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Erweiterung des Untersuchungsauftrags des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringen“ (vergleiche Drucksache 7/3840)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält zunächst für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Kowalleck. Verzichtet. Dann habe ich hier noch für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Möller, aber Sie haben ja gerade gesprochen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich hier also auch formell die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung unter dem Hinweis, dass wir den in Rede stehenden Untersuchungsausschuss in der Landtagssitzung am 22. Juli auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU eingesetzt haben. Im Zusammenhang mit der Frage der Wahrnehmung des Minderheitenrechts auf Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zum gleichen Themenkomplex durch Abgeordnete der Fraktion der AfD haben die ursprünglichen Antragstellerinnen und Antragsteller signalisiert, einer Erweiterung des Untersuchungsgegenstands nicht zu widersprechen. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses erweitert ist? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist der Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses erweitert. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2199 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/4051 Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Wagler aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, Gäste und Zuschauer, durch den Beschluss des Landtags in seiner 55. Sitzung vom 23. Juli wurde der Antrag der FDP „Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen“ in der Drucksache 7/2199 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 9. September 2021 beraten. In der Diskussion wurde verdeutlicht, dass der vorliegende Antrag das Ziel hat, den Status von Ackerland bei einer Flächennutzung als Grünland, also als Wiese oder Weide, zu erhalten. Grünland, welches auf Ackerflächen ausgesät wurde, muss alle fünf Jahre umgebrochen werden, damit der Status der Fläche als Acker erhalten bleibt. Das ist wichtig, da der Ackerstatus für Verpächter und Landwirtinnen und Landwirte eine höhere Wertigkeit besitzt als Grünland. Es geht also, anders als in der Überschrift suggeriert, nicht um eine Aufhebung des Verbots von Grünlandumbruch per se, sondern es geht in der Sache um einen Nettoerhalt der Grünlandfläche in Thüringen und einer Nutzungsflexibilisierung für Landwirte, die dann widersinnige Grünlandumbrüche vermeiden können. Das wurde durch den Änderungsvorschlag der Koalition in der Überschrift klargestellt. Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, die Annahme des Antrags der FDP in Drucksache 7/2199 in der Neufassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung zu empfehlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält für die AfD-Fraktion der Herr Abgeordnete Henke.

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Jörg Henke AfD

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, die bürokratischen Schwierigkeiten und Abstrusitäten, mit denen Landwirte täglich zu kämpfen haben, sind für Außenstehende kaum noch nachvollziehbar. Vom freien Landmann auf eigener Scholle kann schon lange keine Rede mehr sein. Heute können Sie als Eigentümer oder Pächter die von Ihnen genutzten Flächen nicht nach eigenem Ermessen bestellen und sich den aktuellen betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen anpassen. Nein, Sie müssen sich, wenn Sie sich alle Optionen der Bodennutzung offenhalten wollen, einem durch die Brüsseler Bürokratie willkürlich festgelegten Rhythmus und Vorgabenregime unterwerfen. Um Grünland gegebenenfalls je nach betrieblichen Erfordernissen auch als Ackerland nutzen zu können, muss dieses vor Ablauf einer Fünfjahresfrist umgebrochen werden. In der Praxis führt das dazu, dass schon während des Umbruchs die Wiese neu angesät wird – eine Verschwendung von Kraftstoff, Material und Arbeitszeit. (Beifall AfD) Darüber hinaus gibt es betriebliche Gründe für das Umpflügen von Wiesen, insbesondere die Bekämpfung hartnäckiger Unkräuter. Das Umpflügen lässt sich in den allermeisten Fällen aber durch angepasstes Weidemanagement verhindern, nicht jedoch der fünfjährige Eurokratie-Rhythmus. Der erinnert schon irgendwie an die Fünfjahrpläne vergangener Zeiten. (Beifall AfD) Rein zufällig! Wäre es nicht praktikabler, dem Landwirt die Entscheidung darüber zu überlassen, wie er sein Land bestellt? Von ihm wird auf der einen Seite erwartet, flexibel auf die Markterfordernisse zu reagieren, beispielsweise die Milchproduktion hochzufahren, wenn im Ausland Milchpulver mit Melamin gestreckt wird. Dazu braucht er Weide. Fragt der Verbraucher Biofleisch nach, darf es gerne eine naturbelassene Weide für die Milchkuhhaltung sein. Was aber, wenn Milch oder Fleisch weniger nachgefragt werden oder Lieferketten für Eiweißmittel gestört sind? Wo sollen dann die Hülsenfrüchte oder das Getreide als Alternative angebaut werden oder das Gemüse knackig und frisch regional erzeugt, anstatt aus der Ferne importiert werden? Etwa auf dem Grünstreifen des Stadtrings oder im umgebauten Fabrikgelände? Das sind doch Luftschlösser. Mit der derzeitigen Regelung kann der landwirtschaftliche Betrieb in so einem Fall dichtmachen, seine Angestellten der Sozialkasse als Kunden empfehlen und die Wiesen zum Artenschutz durch Freiwillige mit der Sense mähen lassen. Durch die Evaluationsbegleitung solcher Umsturzfolgen finden bestimmte Grüninnen eine üppige staatliche Anstellung. Wenigstens eine gesellschaftliche Gruppe hat dann etwas von solch einem Unfug. (Beifall AfD) Abgesehen davon, werden die Bauern mit Sicherheit nicht wild drauf lospflügen, sollte irgendwann mal die Regel gekippt werden. Sie wissen ganz genau, wo die Bodenverhältnisse es überhaupt lohnend erscheinen lassen, auf die Erzeugung von Feldfrüchten umzusteigen. Sie kennen ihre Ackerzahl, eine Kenngröße, die den Bodenwert, topographische Verhältnisse und das Wetter beinhaltet. Sie wissen, was Treibstoff kostet – bald deutlich mehr dank der schlechtesten Bundesregierung, die wir je hatten. (Beifall AfD) Aber nun zur Motivation für die Einführung des Umbruchverbots von Dauergrünland auf EU-Ebene. Da wird der Arten- und Klimaschutz ins Feld geführt. Es ist richtig, die Landwirtschaft wirkt sich auf die Ökosysteme und die Artenbestände aus. Aber das hat sie schon immer getan und auf diesem Wege hat gerade sie unsere Kulturlandschaft hervorgebracht. Die Landwirtschaft hat immer schon dafür Sorge getragen, dass dieses Ökosystem geschont wird, weil die Landwirte sehr genau wissen, dass ihre eigene Existenz von einem intakten Naturgefüge abhängt. Daher steht die Landwirtschaft Maßnahmen des Artenschutzes nicht prinzipiell ablehnend gegenüber. Wer ungeachtet dessen ein entsprechendes Feindbild aufzubauen versucht, weiß nicht, wovon er redet. Was aber den sogenannten Klimaschutz angeht, so bleibt die Politik der Klimahysteriker den Beweis schuldig, dass die Maßnahmen, mit denen man die Landwirtschaft mehr und mehr gängelt, irgendwann einen nennenswerten Effekt auf das Weltklima hätten. Deshalb ist der drangsalierende Umgang der Politik mit unserer Landwirtschaft nicht gerechtfertigt und ungerecht. (Beifall AfD) Zum Schluss: Was mir fehlt, ist ganz klar die Anerkennung der Leistung des Landstandes für die Sicherung unserer Ernährung, die Erhaltung der Kulturlandschaft und den Arbeitseinsatz, der teilweise an Selbstausbeutung grenzt, verbunden mit unternehmerischer Risikobereitschaft, statt Gängelung und zunehmend politischer Ächtung. Das haben die Bauern nicht verdient und dagegen müssen wir uns stemmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Malsch.

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Marcus Malsch CDU

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, das sogenannte Grünlandumbruchverbot abzuschaffen. Ziel ist es, dass Ackerland auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung den Ackerstatus nicht verliert. Dies deshalb, weil die Umwandlung vom Acker- zum Grünlandstatus mit einem massiven Wertverlust einherginge und den Betrieben jegliche Möglichkeit einer künftigen Ackernutzung entzogen würde. Wir haben uns in großer Einigkeit auf den FDP-Antrag verständigt, denn wir haben fraktionsübergreifend gesehen, hier besteht ein grundsätzliches Dilemma, das wir gemeinsam auflösen wollen. Einerseits darf aus den vorgenannten Gründen der Ackerstatus nicht verloren gehen, andererseits leistet Grünland, insbesondere Dauergrünland, einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dauergrünland gehört damit nicht nur zu den artenreichsten Nutzungsformen unserer Kulturlandschaft, sondern speichert auch größere Mengen Kohlenstoff, schützt die Böden vor Erosion und ist wichtig für den Wasserrückhalt sowie die Qualität der Wasserkörper. Aus umweltbiologischer Sicht macht es jedenfalls keinen Sinn, Grünlandbestände in regelmäßigen Abständen umzupflügen und wieder neu anzusäen (Beifall Gruppe der FDP) – so die richtige Feststellung der FDP in der Antragsbegründung. Deshalb bedarf es einfacher praxistauglicher sowie ökonomisch und ökologisch sinnvoller Verbesserungen bei der Begriffsbestimmung „Dauergrünland“. Mit einem entsprechenden Beschluss heute dazu sind wir auf dem richtigen Weg, wenn wir der Landesregierung hier einige Aufträge an die Hand geben. Ich halte es für einen guten Erfolg der Landwirtschaftspolitiker hier im Parlament, für den sich die Landesregierung nun auf allen politischen Ebenen starkmachen muss. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Nicht mehr, aber auch nicht weniger gibt es dazu zu sagen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Keller

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Dr. Wagler.

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Marit Wagler Die Linke

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Werte Damen und Herren, Grünland, also unsere Wiesen und Weiden, sind ein unverzichtbarer Teil einer naturverträglichen, nachhaltigen Landwirtschaft. Sie erfüllen wichtige und unverzichtbare Aufgaben und Funktionen des Boden-, Wasserund Klimaschutzes und der Biodiversität. Grünlandpflanzen halten die oberste Bodenschicht fest und schützen vor Erosion und Nährstoffeintrag in die Gewässer. Grünland speichert und hält Wasser länger und gibt es langsamer ab als Ackerland und dient deshalb auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Nicht zuletzt ist bei Wiesen und Weiden der Humusanteil im Vergleich zu Ackerboden besonders hoch. Sie können deshalb mehr Kohlenstoff speichern als Ackerboden und sind deshalb ein kostengünstiges und sofort einsetzbares Verfahren für den Klimaschutz. Für die nachhaltige Landwirtschaft ist Grünland unverzichtbar. Die tiergerechte Haltung von Wiederkäuern und Pferden ist ohne Grünland als Futterlieferant und Möglichkeit zum Weidegang nicht möglich. Aber Landwirtinnen und Landwirte sind als Unternehmer Marktmechanismen unterworfen, die eben nicht nach den Funktionen und Leistungen, die das Grünland für unsere Gesellschaft vollbringt, fragen. Weil andere Bewirtschaftungsformen größere Erträge ermöglichen, war Grünland in der Vergangenheit im Rückgang begriffen. Das deutschlandweite Grünlandumbruchverbot sollte und hat diesem Rückgang Einhalt geboten. Der Nachteil dieses Grünlandumbruchverbots wird in dem Antrag allerdings deutlich. Eine Grünlandbewirtschaftung auf Flächen mit Ackerstatus bedeutet für die Landwirtinnen und Landwirte, dass sie ihr Grünland spätestens alle fünf Jahre umbrechen müssen, um den Ackerstatus ihrer bewirtschafteten Fläche nicht zu verlieren. Die Einkommenswirksamkeit von Ackerflächen ist gegenüber Grünlandflächen allerdings höher und für Landwirtinnen und Landwirte deshalb auch unverzichtbar. Hinzu kommt, dass durchschnittlich 75 Prozent der in Thüringen von Landwirtinnen und Landwirten bewirtschafteten Fläche Pachtfläche sind und die Verpächter einen Rechtsanspruch auf den Werterhalt ihrer Grundstücke haben. Landwirtinnen und Landwirte haben also gar keine andere Wahl, sie müssen den Ackerstatus erhalten. Im Rahmen des Thüringer Wassergesetzes kam es zu Nutzungseinschränkungen für Landwirtinnen und Landwirte durch die Verbreiterung der Oberrandstreifen. Und durch diese Nutzungseinschränkungen mussten nun die Landwirte unter Umständen noch größere Einkommensverluste hinnehmen. Hier würde ein Wegfall dieses Umbruchgebots zumindest eine gewisse Erleichterung für die Landwirte bedeuten und gleichzeitig als wirksamer Erosionsschutz dienen, denn ein wirksamer Erosionsschutz gelingt nur mit einer intakten und funktionsfähigen Grasnarbe. Mit dem vorliegenden Antrag soll auf Bundesebene und EU-Ebene darauf hingewirkt werden, dass die bestehenden Regelungen für Landwirtinnen und Landwirte flexibilisiert werden. Ein Nettoerhalt der Grünlandfläche in Thüringen wäre dadurch also in keiner Weise bedroht, vielmehr würden solche Regelungen die Landwirtinnen und Landwirte vom Umbruchgebot freistellen und der Grünlandnutzung endlich Vorschub leisten. Ein Umbruch, also das Umpflügen von Grünland, bedeutet neben dem Aufwand, der Arbeitszeit, dem Treibstoff auch immer eine CO -Freisetzung, einen Verlust an Bodenleben 2 und einen Wegfall der Ökosystemdienstleistungen des Grünlands. Wird er nicht sinnvoll in die Betriebs- und die Produktionsabläufe integriert, sondern erfolgt er nur aufgrund von förderrechtlichen Vorschriften, ist er am Ende sinnlos und kontraproduktiv. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitwirkenden im Ausschuss, dass hier eine gute Diskussion und eine Einigung auf diese gemeinsame Beschlussempfehlung zustande kommen konnte. Ich verstehe nicht, Herr Henke, wie Sie diesen Antrag, dem Sie auch zugestimmt haben, nun zu einer polemischen Diskussion über die EU Agrarpolitik nut‑ zen konnten und nicht mal auf den Antrag eingegangen sind. Nun gut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Als Wermutstropfen bleibt natürlich, dass wir auf Länderebene keine Regelungskompetenz in dieser Sache besitzen. Ich hoffe natürlich, dass die FDP ihr Gewicht in einer potenziellen zukünftigen Regierungskoalition für die Landwirtinnen und Landwirte in dieser Sache auch in die Waagschale werfen wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Ich unterbreche hier an der Stelle die Aussprache für die Lüftungspause. Wir setzen unsere Beratung um 11.20 Uhr fort. Danach hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Madeleine Henfling

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen fort in der Beratung des Tagesordnungspunkts 5. Für die Gruppe der FDP erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren in dem sich langsam wieder füllenden Rund! „Wer das Land ernährt, verdient Respekt.“ (Beifall Gruppe der FDP) Unter diesem Titel hat die damalige Fraktion der Freien Demokraten eine Antragsreihe hier in das Hohe Haus eingebracht, um die Landwirte in der Ausübung ihres für uns alle so wertvollen Berufs von unnötiger und überbordender Bürokratie zu entlasten. Neben einem Antrag zur Insektenschutzverordnung, der in dieser Sitzung endlich auch zum Aufruf kommen soll, haben wir als Freie Demokraten das Thema „Grünlandumbruch und Dauergrünland“ zur Beratung gestellt. Wie Frau Dr. Wagler im Bericht bereits erläuterte, wurde der Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft beraten und für gut befunden. Auch mit dem neuen Titel „Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Grünlandnutzung flexibilisieren und vorantreiben – Einkommenswirksamkeit des Ackerstatus erhalten“ wird unsere Intention, die Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten und den sinnlos auferlegten Zwang, Grünflächen nur zum Erhalt ihres Status als Ackerland immer wieder umzupflügen, endlich abzuschaffen, deutlich. Die bisherige Praxis, meine Damen und Herren, gestaltet sich folgendermaßen: Als Dauergrünland werden Gras- oder Grünfutterflächen definiert, die innerhalb der letzten fünf Jahre weder Bestandteil der Fruchtfolge waren noch umgepflügt worden sind. Ob es sich um eine eigentlich als Ackerfläche ausgewiesene Fläche handelt, spielt dabei keine Rolle. Nun haben Grünlandflächen aber ja einen wesentlich geringeren Wert als jene, die zum Anbau von Feldfrüchten nutzbar sind. Das zwingt Landwirte dazu, spätestens alle fünf Jahre ihre Grünflächen umzupflügen, um eine erzwungene Umwandlung in Dauergrünland zu vermeiden, die gleichzeitig mit einem erheblichen Wertverlust des Grundstücks einhergehen würde. Dieses Vorgehen, meine Damen und Herren, ist nicht nur betriebswirtschaftlich absurd, sondern auch ökologisch. Es ist nicht umsonst, dass diese Praxis auch in der Sendung „extra 3“ unter der Rubrik „Der reale Irrsinn“ behandelt wurde. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen gilt es hier, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne unserer Landwirte aktiv zu werden und entsprechende bundes- und europarechtliche Vorgaben anzupassen. Wie gesagt, es handelt sich aus unserer Sicht um einen sehr wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau. Und dabei, meine Damen und Herren, ist es eben wichtig – Herr Kollege Henke, jetzt sehe ich ihn gerade nicht, ach doch, dort –, Probleme zu erkennen und gemeinsam sachlich und zielorientiert anzugehen und eben nicht für einen Rundumschlag zu nutzen, wie schlecht doch die ganze Welt ist. Es geht eben nicht darum, wild darauf loszupflügen, wie Sie formuliert haben, sondern eben den Buchwert als Ackerland zu erhalten, ohne aus nur bürokratischen Erwägungen umbrechen zu müssen. Das ist der Sinn der Sache. Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, wenn es gelingt, in solchen speziellen Themen sachlich miteinander umzugehen, das Problem zu behandeln, ohne dem jeweiligen Gegenüber irgendwelche schlechten Absichten zu unterstellen, sondern zu schauen, wie wir gemeinsam etwas erreichen können, was die Menschen im Land voranbringt, in dem Fall unsere Landwirte voranbringt. Deswegen möchte ich mich auch ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die sehr sachliche Diskussion, für die zielorientierte Diskussion bedanken. Ich freue mich, wenn wir hier gemeinsam einen Schritt vorankommen. Und weil vorhin so die kleine Bemerkung in Richtung künftige Bundesregierung fiel: Wenn sie denn so fällt, wie es derzeit die Medien vermuten, darf ich Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir alles tun werden, um das Thema auch dort zu Gehör zu bringen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank. Ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, dass Sie bitte eine Maske aufsetzen, wenn Sie sich im Raum bewegen. Das geht nicht an Sie, Herr Bergner. Ich habe jetzt keine weiteren Rednerinnen und Redner aus den Reihen der Abgeordneten hier stehen und ich gehe davon aus, dass die Ministerin Karawanskij zu dem Thema spricht.

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Karawanskij

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich dem Dank der zügigen, vor allen Dingen auch konstruktiven Beratung im Fachausschuss nur anschließen. Ich glaube, wir haben auch in den zurückliegenden Beratungen deutlich gemacht, dass wir als Landesregierung eine Änderung der geltenden Regelungen in der neuen GAP auch mit unterstützen. Und es ist klar, dass es ökologisch absolut fragwürdig ist, den Umbruch der Grasnarbe nur aus formellen Gründen einzuhalten. Das ist nicht zielführend, das ist in der Tat weder ökologisch sinnvoll noch für die Landwirtinnen und Landwirte entsprechend betriebswirtschaftlich. Genau aus diesem Grund war es ja unser Ziel, das Dauergrünland, was unter besonderem Schutz steht, was bis zu einem entsprechenden Stichtag bestanden hat – und im GAP-Konditionalitäten-Gesetz ist ja auch der 1. Januar dieses Jahres als Stichtag verankert worden, ab dem dann die Landwirte das neu entstandene Dauergrünland genehmigungsfrei, also nur per Anzeige umbrechen können. Das nach dem 1. Januar 2015 entstandene Dauergrünland, das sozusagen kein Ersatzland oder wieder angelegtes Dauergrünland ist, unterfällt dann weiterhin dem Genehmigungsvorbehalt ohne die entsprechende Bereitstellung von Ersatzland. Das sollte einige der bestehenden Schwierigkeiten beseitigen. Was die Gewässerrandstreifen betrifft, streben wir für die neue GAP nach 2022 eine Regelung an, dass die Randstreifen dann generell wie die benachbarte Hauptkultur behandelt werden sollten. Die GAP-Direktzahlungsverordnung, die Detailregelungen zur GAP dann auch im Direktzahlungsgesetz beinhaltet, wird voraussichtlich bis Ende 2021 das Bundesratsverfahren durchlaufen und soll dann entsprechend verabschiedet werden. Die Pflügeoptionen im Thüringer Wassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dienen dann zusätzlich als Schutz, falls andere Unwägbarkeiten im Recht greifen sollten. Zumindest für das Jahr 2022 kommt mein Haus insofern zur Einschätzung, dass die große Mehrzahl an Gewässerrandstreifen, die als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden können, sozusagen auch angemeldet werden bzw. unter diese Definition fallen. Wir haben als Ministerium verschiedene Informationsmaterialien bereitgestellt. Wir haben zum Beispiel das Screening-Merkblatt für die Akteurinnen und Akteure in der Landwirtschaft herausgegeben, wo dann die entsprechenden Hinweise hinterlegt sind. Und für 2023 kommen dann die neuen Regelungen zur Anwendung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank. Wir kommen dann zuerst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/4051. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen. Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2199 – Neufassung – unter Berücksichtigung der eben abgestimmten Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6 ‑ Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4085 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/4187 Als Berichterstatterin erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin das Wort.

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Gudrun Lukin Die Linke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag beriet in seiner 59. Sitzung am 24. September 2021 den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/4085, genannt „Zukunftsfähigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung herstellen – Flaschenhälse für Güterzüge, Schienenpersonenfern- und nahverkehr beseitigen“. Der Landtag ‑ beschloss, diesen Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Dort wurde er am 7. Oktober 2021 in der 21. Sitzung des Ausschusses beraten und überarbeitet. Dazu gab es einen Änderungsantrag der CDU in Vorlage 7/2698, als Tischvorlage den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, inzwischen Vorlage 7/2716, und eine Tischvorlage der Verwaltung mit der Darstellung des Änderungsantrags der CDU, der Änderungen von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Änderungsvorschlags der Gruppe der FDP. Einhellig betonten die Abgeordneten die Notwendigkeit des zweigleisigen Ausbaus bis Gera im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der MDV. In Absprache mit den Fraktionen wurde von der Ausschussvorsitzenden Frau Tasch folgendes Verfahren vorgeschlagen und durchgeführt: Der dem Ausschuss als Tischvorlage vorliegende Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, jetzt Vorlage 7/2716, wird in einen Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP zum vorliegenden Antrag in Drucksache 7/4085 abgeändert. Im Ergebnis wurde Nummer I der Tischvorlage gestrichen und Nummer II erhielt die Ihnen in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4187 vorliegende geeinte und im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten von den Abgeordneten beschlossene Fassung. Mit diesen Änderungen wird der Antrag „Zukunftsfähigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung herstellen – Flaschenhälse für Güterzüge, Schienenpersonenfern- und nahverkehr beseiti‑ gen“ Ihnen zur Annahme empfohlen. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erster erhält Herr Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

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Thomas Rudy AfD

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Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Landesregierung gibt sich gern den Anschein des Sozialen, des Ökologischen und des Kümmerers. Wie wenig all dies zutrifft, zeigt einmal mehr Ihr vorliegender Antrag. Ich lebe in Gößnitz. Erklären Sie doch den Menschen dort, wieso sich die Schieneninfrastruktur bei ihnen kaum wesentlich unterscheidet von der, die im Dezember 1965 in Betrieb genommen wurde. Als damals die Eisenbahnverbindung zwischen Gößnitz und dem aufstrebenden Industriezentrum Gera aufgenommen wurde, war die Strecke nicht elektrifiziert und die Züge verkehrten nur auf einem Gleis. Und heute ist das immer noch so. Während überall von einer Revolution im Bereich des Transportwesens die Rede ist, die die Welt verändert hat, ist all dies an Thüringen vorbeigegangen. Menschen sind auf dem Mond gelandet, sie bereisen die Welt schneller denn je – nur nicht in Thüringen. Weder tun Sie etwas gegen die hohen Benzinkosten, wie wir in der Aktuellen Stunde wieder einmal gesehen haben – so viel zum Thema „sozial“ –, noch kümmern Sie sich mit dem nötigen Nachdruck und Erfolg um den öffentlichen Nahverkehr und die Schieneninfrastruktur – so viel zum Thema „ökologisch“ –, noch sind Sie in irgendeiner Weise als Kümmerer ernst zu nehmen. Denn wer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, muss im Osten Thüringens erleben, dass die Landesregierung ihn mit dem technologischen Niveau des 19. Jahrhunderts abspeist. Es ist weder sozial noch ökologisch, einem Drittel der Thüringer über 150 Jahre Fortschritt zu verwehren. Dies aber haben Sie de facto getan mit Ihrem seit Jahrzehnten schon chronischen Versagen, eine zweigleisige elektrische Verbindung durch ganz Thüringen zu schaffen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Durch ganz Thüringen?) Nun bitten Sie die Menschen erneut um Geduld, dieses Mal gleich bis zum Ende des Jahrzehnts, bis 2028. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Setzen Sie sich mal mit Planungsgrundsätzen auseinander!) Angesichts der Vielzahl der seit 30 Jahren von Ihnen allen gebrochenen Ankündigungen können Sie sich vorstellen, dass wir einige Zweifel an Ihren Versprechungen haben. Dennoch wollen wir Sie nicht aus der Verantwortung entlassen, weswegen wir Ihnen eine letzte Chance einräumen. Machen Sie endlich Mobilität in Thüringen für alle möglich, und das auf dem Niveau des 21. Jahrhunderts! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

gen

Als Nächster erhält Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende auf der Tribüne und am Livestream, der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung braucht für die nächsten Monate einen klaren Fahrplan. Mit dem hier vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen setzen wir die Leitplanken für diesen Prozess. Die Diskussionen in der Aktuellen Stunde im vergangenen Plenum und im Fachausschuss haben zudem gezeigt, dass in diesem Hohen Haus eine große Mehrheit für den Ausbau des wichtigsten Schienenstrangs in Ostthüringen da ist. Jetzt müssen wir die dafür notwendigen Entscheidungen treffen. Auf der Zielgeraden zur Mitte-DeutschlandVerbindung sehen wir als SPD folgende Haltepunkte. Erster Haltepunkt: Das Parlament bekennt sich zum zweigleisigen Ausbau. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Infrastrukturausschuss haben wir eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese braucht jetzt ein klares Votum, um ihre Wirkung auch entfalten zu können. Zweiter Haltepunkt: Die bisherigen Planungsschritte werden derzeit durch einen Gutachter des Bundes einer erneuten Kosten-Nutzung-Bewertung unterzogen. Mit einem klaren Bekenntnis aus Thüringen stellen wir in den nächsten Wochen die Weichen für eine zweigleisige Elektrifizierung. Das Bekenntnis des Parlaments wollen wir heute noch einmal bekräftigen, damit die Regierung in einem klaren Handlungsrahmen agieren kann. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Variante „Zweigleisigkeit“ folgen kann, sollten wir diese als Land entsprechend finanziell absichern. Da begrüße ich die Meldung, die über die Ticker ging, Frau Karawanskij, dass dieses auch durch Ihr Ministerium erfolgen soll. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen die mittelfristige Planung als Parlament konstruktiv begleiten. Der Bund trägt hier eine wichtige Verantwortung, doch dürfen wir unsere Verantwortung für den notwendigen Ausbau nicht davon abhängig machen. Dritter Haltepunkt: Aus Sicht des Bundes ist für die Bauwürdigkeit die sogenannte Kosten-Nutzen-Untersuchung entscheidend. Nach Bundeshaushaltsordnung ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Investition nachzuweisen. Die Summe der Nutzenbeiträge eines Projekts muss also die Summe der Kosten übersteigen. Die geplanten Angebotsverdichtungen im Nahverkehr der MDV, welche erst durch den zweigleisigen Ausbau in einer hohen Qualität überhaupt ermöglicht würden, bleiben in dieser Betrachtung unberücksichtigt. Das Bewertungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans ist hinsichtlich seiner Methode und der Maßstäbe ein Dinosaurier. Der wachsende Bedarf an Personenund Güterverkehr auf der Schiene braucht ein stärkeres Gewicht in der Bewertung, ebenso wie die besonderen Herausforderungen im Einsatz neuer Technik bei gleichzeitiger Sanierung im Bestand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Thüringen muss in der verkehrspolitischen Entwicklung des Bundes mehr Beachtung finden. Die Modernisierung und Neuausrichtung der Bewertungsmethodik ist dabei ein wichtiger Faktor. Sie ist derzeit veraltet – wie bereits gesagt – und muss dringend überarbeitet werden. Auch die Anpassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den entsprechenden Unterfütterungen ist eine wichtige Leitplanke, damit auch in Thüringen der Umstieg von der Straße auf die Schiene nachhaltend und finanzierbar ermöglicht werden kann. Dafür setzen wir uns in Erfurt, in Berlin und in Brüssel ein. (Beifall SPD) Sehr geehrte Frau Ministerin, die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung ist ein Teilerfolg. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der zweigleisige Ausbau nicht auf halber Strecke ins Stocken gerät, so wie Sie es heute auch schon mit Ihrer Ankündigung, die Planungskosten zu übernehmen, sicherzustellen, getan haben. Herzlichen Dank. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Malsch für die Fraktion der CDU das Wort.

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Marcus Malsch CDU

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Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir haben schon in der letzten Plenarsitzung versucht, ein starkes Signal aus dem Landtag zu senden. Über Fraktionsgrenzen hinweg wurde deutlich, dass es zügiger Entscheidungen bedarf, um die MDV durch Verbindung der Elektrifizierung mit dem durchgängig zweigleisigen Ausbau als Kernstrecke in Mitteldeutschland zu ertüchtigen. Glasklar ist spätestens seit dem 23. September, der Landtag bekennt sich zur zweigleisigen MitteDeutschland-Verbindung. Die Einzige, werte Kolleginnen und Kollegen, die dieses Signal nicht wirklich aufzunehmen vermochte, ist offenbar Ministerin Karawanskij. Ich habe sie schon vor vier Wochen mit einer Zwischenfrage konkret gefragt, was sie ab Montag nach der Plenarsitzung zu veranlassen beabsichtigt. Die Antwort haben Sie alle gehört: eigentlich nichts. Aber auch in der Ausschusssitzung am 7. Oktober haben wir ganz konkret nachgefragt. Kollege Gottweiss hat das sehr schön formuliert. Er sagte: Es sei die Erwartung des Ausschusses, dass die Landesregierung den Impuls, dass das Anliegen fraktionsübergreifend im Parlament unterstützt werde, aufnehme und dies dem Bund gegenüber auch so vertrete. – Das bringt es auf den Punkt. Nun konnten wir im Ausschuss von der Ministerin erfahren, dass es da einen Brief ihres Vorgängers von Anfang September an das Bundesverkehrsministerium gibt. Eine Antwort liege aber noch nicht vor. Deshalb hat meine Kollegin Tasch in ihrer freundlichen Art sinngemäß gefragt, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer ist denn der Minister, der nicht geantwortet hat?) ob Frau Ministerin vielleicht die Güte hätte, selbst einen weiteren Brief an den Bund zu schreiben. Antwort: Nein. Protokoll: Ein Nachhaken beim BMVI halte sie – die Ministerin – nicht für zielführend. Oder ob sie vielleicht die Güte hätte, den einen oder anderen Kollegen vielleicht auf Arbeitsebene etwas schreiben zu lassen. Antwort: Nein. Protokoll: Das Problem liege ihres Erachtens darin, dass der Bund weder die Rechtsauffassung in Thüringen vertrete noch die Dringlichkeit des Ausbaus der genannten Abschnitte der MDV sehe. Werte Kolleginnen und Kollegen, um Himmels willen, wer soll denn nun den Bund bei der Dringlichkeit des Ausbaus und bei der richtigen Rechtsauffassung überzeugen, wenn nicht diese Landesregierung? (Beifall CDU) Mit aller Macht und jetzt aber doch nicht so, wie sich das die Verkehrsministerin vorstellt: Mal abwarten, ob jemand mal auf den Brief von Minister Hoff antwortet. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da stellt sich doch nun wirklich die Frage, welche Prioritätensetzung die Landesregierung überhaupt vornehmen will. Noch ein anderer Aspekt, werte Kolleginnen und Kollegen: Ihr freundlicher Koalitionspartner – hier die Grünen – hat kürzlich auch in der Zeitung schreiben lassen, was er von den bisherigen Aktivitäten des Infrastrukturministeriums hält. Ich meine die Antwort auf die Kleine Anfrage einiger Grünen im Bundestag. Da gibt es diese wunderbare Frage: Hat die Thüringer Landesregierung bei den BundLänder-Abstimmungsrunden zu den jeweiligen Gutachterentwürfen des Deutschlandtakts die Forderung nach einem zweigleisigen Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung zwischen Jena und Gera vorgetragen und dies auch mit einer möglichen finanziellen Beteiligung des Landes untermauert? Da gibt es die verblüffende Antwort: Nein. Das müsste mir dann schon einmal einer erklären. Nun könnte man das so erklären, dass zwar nicht in diesen dort angesprochenen Abstimmungsrunden die Thüringer Forderung vorgetragen wurde, dafür aber in anderen Runden. Fakt aber bleibt: Ganz offenbar hat die Landesregierung ihre Möglichkeiten nicht oder zumindest nicht alle Möglichkeiten genutzt, dass die MDV zweigleisig ausgebaut wird. Kurz zurück zum Antrag: Ich bin froh, dass die Koalitionsfraktionen unsere Änderungsvorschläge für gut befunden haben. Mit dem Beschluss, den wir heute fassen wollen, wird nun ganz deutlich, dass die Landesregierung in den Verhandlungen mit dem Bund sicherstellen muss, dass die Entwurfsund Genehmigungsplanung des zweigleisigen Ausbaus zwischen Jena und Gera zeitnah beauftragt wird. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie den MDR-Beitrag gesehen?) Auch muss erreicht werden, dass die Finanzierung gegenüber der DB Netz AG als Vorhabenträger verbindlich zugesagt wird, um die zeitgleiche Inbetriebnahme der Streckenelektrifizierung und des zweigleisigen Betriebs zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert der Antrag nunmehr die Landesregierung auf Drängen der CDU-Fraktion dazu auf, die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Ziel eines Regio-S-Bahn-Angebots auf der thüringischen Städteachse voranzutreiben und dazu sowohl Angebotserweiterungen als auch zusätzliche Haltepunkte zu prüfen. Frau Ministerin, Sie haben jetzt mit diesem Beschluss das Rüstzeug an der Hand. Sie haben mit diesem Beschluss einen breiten Rückhalt im Parlament. Nutzen Sie das! Sie müssen einfach nur die Forderung des Parlaments in Regierungshandeln umsetzen. Vielleicht nimmt auch noch einmal der Ministerpräsident meinen Ratschlag aus der letzten Parlamentsdebatte zum Anlass und nutzt seine neugewonnenen Kontakte aus der Bundesratspräsidentschaft, um nun endlich Thüringer Interessen auch ordentlich zu vertreten. (Beifall CDU) Ich habe große Hoffnung, dass das gelingt, und falls nicht, sage ich Ihnen, dann zeigt sich, was Thüringen mit einem linken Ministerpräsidenten wirklich wert ist. (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie sind doch widerlich!) Widerlich? Widerlich! Genau das ist es. (Heiterkeit CDU) Sie sitzen entweder da oder Sie sitzen da.

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Madeleine Henfling

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ramelow, für das „Sie sind doch widerlich!“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

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Marcus Malsch CDU

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Sie sitzen entweder da oder da. Wissen Sie, wenn ich an Ihrer Stelle gewesen wäre und wir haben hier einen einstimmigen Parlamentsbeschluss, hätte ich meine Ministerin an die Hand genommen, wäre nach Berlin gefahren, hätte einen Termin gemacht und wäre heute, vier Wochen später, mit einem Ergebnis hier, um zu berichten, (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) wie die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich dessen sind. Sie sitzen immer nur hier, diskreditieren die Abgeordneten, die hier irgendwas sagen. Letztes Mal war ich der Geisterfahrer – geht übrigens bei einer eingleisigen, zweigleisigen Strecke gar nicht. Aber Regierungshandeln sieht anders aus! (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Un- glaublich!) Nicht nur hier vorne sitzen oder da sitzen und uns erzählen, was man macht. Nehmen Sie die Ministerin, fahren Sie nach Berlin und warten Sie nicht auf ein Antwortschreiben. Danke schön. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke, Andi Scheuer!) (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ei- nen schönen Gruß an Herrn Scheuer, was er alles für Bayern geholt hat!)

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Madeleine Henfling

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es wäre wichtig, dass alle sich wieder ein bisschen beruhigen und wir in der Redeliste fortfahren. Als Nächste erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Malsch, es ist schön, wenn Sie jetzt noch mal ganz viel über vergangene Sachen, die passiert sind oder nicht passiert sind, referiert haben. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Es geht um die Zukunft!) Ich glaube, wir haben letztes Mal auch festgestellt, dass uns das kein Stück nach vorne bringt. Ich fand, Herr Bergner hat es noch mal am Ende der damals auch schon hitzigen Debatte sehr gut dargestellt, dass es gilt, den gordischen Knoten zu durchschlagen und zu schauen, was können Bund und Land gemeinsam tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie heute Morgen in den MDR geschaut hätten, dann hätten Sie nämlich lesen können, dass Frau Verkehrsministerin Karawanskij heute bereits einen ganz wichtigen Beschluss gefasst hat, nämlich eine Finanzierungszusage zu treffen, und das ist, glaube ich, genau das Signal, das wir brauchen. Die Landesregierung handelt also, und das hat sie heute morgen deutlich gemacht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie waren also schon überholt, Herr Malsch!) Wer Pro-Bahn-Mitglied ist – was ich übrigens nur empfehlen kann –, der konnte auch im Mitgliedermagazin „Der Fahrgast“ in der Mai-Ausgabe dieses Jahres lesen, was passiert, wenn keine leistungsfähige Bahninfrastruktur vorhanden ist. Der Artikel im „Fahrgast“ handelt vom Dieselnetz Weser-Ems in Niedersachsen. Das war früher ein Vorzeigeprojekt der Regionalisierung. Doch die fehlende Pünktlichkeit der Züge dort ist heute zum Dauerproblem geworden. Die ständigen Verspätungen resultieren unter anderem daraus, dass weite Teile der Strecke dort eingleisig sind. Verspätet sich eine Bahn, so überträgt sich diese Verspätung direkt auf die nächste. Fehlende Ausweich- und Überholmöglichkeiten sind ein Grund, warum dort mittlerweile nur noch ein Fünftel der Züge pünktlich ist und immer mehr Menschen wieder aufhören Zug zu fahren. Das ist ein Beispiel aus einer anderen Gegend, aber es macht eben deutlich, warum eine hohe Bahnbetriebsqualität so notwendig ist und warum auch der zweigleisige Ausbau auf der MitteDeutschland-Verbindung so wichtig ist. Denn das Ziel, die Fahrgäste im ÖPNV bis 2030 zu verdoppeln, kann auf einer teilweise eingleisigen MitteDeutschland-Verbindung eben nicht funktionieren, weil jetzt schon klar ist, dass eine höhere Taktverbindung nicht möglich oder das Netz so fehleranfällig wäre, sodass Pünktlichkeit die Ausnahme statt der Standard würde. Ich glaube, als demokratische Fraktionen hier im Thüringer Landtag sind wir uns alle einig, dass wir dies nicht wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem heute zu verabschiedenden Antrag zeigen wir als Fraktion deshalb zwei Handlungsstränge auf. Das betrifft einerseits Maßnahmen, welche die Landesregierung ergreifen muss. Andererseits enthält der Antrag eine klare Botschaft Richtung Bund. Wir stellen zum Beispiel klar, dass wir als Land durchaus bereit wären, uns an der Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus zu beteiligen, etwa wenn eine Förderung über das GVFG möglich ist. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung bereits auf die Möglichkeit dieser Förderung verwiesen. Wir als Grünenfraktion sind auf jeden Fall optimistisch, dass dieser Weg gelingen kann und auf diese Weise ein zweigleisiger Ausbau unter dem Einbezug von Landesmitteln möglich ist. Doch nicht nur das. Im MDR konnten wir heute Morgen alle lesen, dass der Freistaat bei den Planungsleistungen bereit ist, in Vorleistung zu gehen. 4,5 Millionen Euro stehen bereit, um sicherzustellen, dass die Planung für den zweigleisigen Ausbau zeitgleich mit der Planung zur Elektrifizierung stattfinden kann. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir diese richtige und notwendige Entscheidung von Verkehrsministerin Karawanskij ganz ausdrücklich. (Beifall DIE LINKE) Unsere Erwartung an den Bund ist nun, dass dieser die großen Anstrengungen hier im Land anerkennt und entsprechend beachtet. Denn klar ist – auch das wurde hier wiederholt dargestellt –, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur Bundesaufgabe ist. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, so wie es im Antrag formuliert ist, sicherzustellen, dass der Entwurfs- und Genehmigungsplan zum zweigleisigen Ausbau zwischen Jena und Gera zeitgleich mit der Elektrifizierungsplanung stattfindet. Dass das Land nun in Vorleistung geht, hat auch mit dem engen Zeitplan zu tun, an den ich hier noch mal erinnern möchte. Die Planungsleistungen für die Elektrifizierung müssen bis Ende dieses Jahres in Auftrag gegeben werden. Alles Spätere würde bedeuten, dass der Zeitplan, die Elektrifizierung mit dem Fahrplanwechsel Ende 2028 umgesetzt zu haben, nicht gehalten werden könnte. Eine Verlängerung der Frist „Jahresende“ ist daher nicht möglich. Wenn mit der heutigen Zusage der Landesregierung sichergestellt ist, dass die Fortführung der Planungen den zweigleisigen Ausbau enthält, ist das ein Riesenerfolg. Wir als Grünenfraktion haben uns in den letzten Wochen nicht damit zufriedengegeben, die Absage des Bundes einfach so zu akzeptieren und die Hände in den Schoß zu legen. Mit der Sicherstellung der Planung des zweigleisigen Ausbaus wären wir dem Ziel, 2028 eben nicht nur eine elektrifizierte Mitte-Deutschland-Verbindung, sondern auch eine zweigleisige Strecke zu haben, auf jeden Fall einen großen Schritt näher. Den demokratischen Oppositionsfraktionen möchte ich durchaus für ihre konstruktive Mitarbeit am Antrag danken. Ich hoffe, dass wir uns auch weiterhin gemeinsam für das Ziel einer leistungsfähigen Mitte-Deutschland-Verbindung einsetzen, und freue mich, dass der Antrag heute hoffentlich mit breiter Mehrheit verabschiedet wird. Das Land hat geliefert, nun ist der Bund gefragt, zu handeln und seiner Verantwortung nachzukommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Für die Gruppe der FDP erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Aktuellen Stunde zur Mitte-Deutschland-Verbindung im letzten Plenum sowie dem zugehörigen Antrag von R2G, der in den Infrastrukturausschuss verwiesen wurde, heute schon die zweite Lesung. Es ist beeindruckend, wie schnell doch auch dieses Haus arbeiten kann, wenn es um Themen geht, die für alle Parteien von Bedeutung sind. Zu Beginn möchte ich noch einmal bekräftigen, dass ein Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung ein Ansinnen ist, das eine herausragende Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, vor allem entlang der Städtekette, hat, aber eben nicht nur entlang der Städtekette, weil es auch die Anbindung ins Land realisiert. Ich möchte noch einmal kurz die Kerngedanken meiner letzten Rede zum Thema wiederholen. Für eine leistungsfähige Achse, quasi eine Art nicht nur Thüringer Stammstrecke, die neben Personen auch den Güterverkehr aufnehmen kann und soll, braucht es zwingend ein zweites Gleis und es braucht das zweite Gleis zur Erhöhung der Kapazität unserer Meinung nach auch dringender als eine Elektrifizierung der Strecke. Selbstverständlich muss bei einer Ausbauplanung zwischen Weimar und Gera gleich eine vollständige Elektrifizierung mitgedacht und mit Bauvorleistungen und Flächenvorhaltungen berücksichtigt werden und natürlich wäre es wünschenswert, beides in einem Anlauf zusammen auch bauen zu können. Insofern ist also diese ganz brandneue Nachricht, die wir heute zur Kenntnis genommen haben, Frau Ministerin, auch eine gute Nachricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im zuständigen Ausschuss haben wir in der letzten Sitzung ausführlich über den Antrag diskutiert und ein paar Änderungen und Ergänzungen eingebaut. So ist es für den Ostthüringer Raum vor allem auch wünschenswert, eine umsteigefreie Verbindung Richtung Zwickau zu realisieren, eine Verbindung, die es vor nicht allzu langer Zeit bereits einmal gab. Grundsätzlich waren sich alle Parteien einig, das Projekt zu befürworten. Über die Finanzierung muss allerdings mit dem Bund noch gesprochen bzw. verhandelt werden. Frau Ministerin Karawanskij wird vielleicht in ihrer Rede dann auch noch einmal Bezug auf den aktuellen Stand der Verhandlungen bzw. Beratungen nehmen. Wir werden dem Antrag als Freie Demokraten heute natürlich zustimmen und wir hoffen, dass zügig eine durchgängige zweigleisige elektrifizierte Verbindung zustande kommt. Und auch der Ministerpräsident kann gern in seiner neuen Funktion den Arbeitsauftrag des Parlaments mitnehmen, nämlich sich in Berlin und bei seinen Kollegen für die Infrastruktur im Freistaat einzusetzen. Damit meine ich – mit einem Augenzwinkern –, dass es dabei nicht nur um die Auslastung des Erfurter Flughafens durch neue Regierungsflüge geht, sondern um die Infrastruktur, die natürlich hier in diesem Fall ganz besonders die Mitte-Deutschland-Verbindung beinhaltet. Ich freue mich, dass es auch da gelungen ist, im Ausschuss eine gemeinsame zielführende Diskussion zu führen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Jetzt erhält für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Lukin das Wort.

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Gudrun Lukin Die Linke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, in seltener Eintracht wurde der vorliegende Antrag im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beraten. Sowohl die Vertreter der Koalition als auch der CDU und FDP brachten konkrete Vorschläge für die Realisierung dieses Vorhabens ein. Deswegen wundert mich das ein bisschen, dass Herr Malsch – ich will mal sagen – so emotional aufgeladen seine Rede hielt. Gut, er war im Ausschuss nicht präsent, dafür hatten die Kollegen dann dort mitgearbeitet. (Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Da- für ist er hier!) Ich bin bloß verwundert. Vielleicht ist es das nächste Mal gut, wenn man eine Pressemitteilung dann im Namen der Fraktion veröffentlicht und nicht im Namen des fehlenden Abgeordneten – das ist ein bisschen problematisch. (Beifall DIE LINKE) Aber wie gesagt, die Zusammenarbeit war gut. Bis auf den Kollegen, der heute hier als Erster völlig sinnfrei über den Zustand der Infrastruktur in Thüringen referiert hat, haben sich alle wirklich mit konkreten Maßnahmen beteiligt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, Fakt ist, der Bund hält nach wie vor an seiner standardisierten Bewertung fest und betrachtet nur ungenügend die Potenziale der MDV in Richtung Transitstrecke für Fern- und Güterverkehr und auch für die Verdopplung des Nahverkehrsangebots. Wir setzen deshalb nicht nur auf eine Regierungsneubildung mit anderen Prioritäten im Verkehrsbereich, sondern auch auf die vielfach proklamierte Absicht aller zukünftigen regierungsbildenden Parteien, mehr in Richtung Verkehrswende, Klimaschutz und Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene zu tun. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Darüber hinaus ist das sich vielfach auch als Hemmnis für Infrastrukturprojekte erweisende standardisierte Bewertungsverfahren – Herr Liebscher ist schon darauf eingegangen – ebenfalls in der Überarbeitung. Bis zum Jahresende bzw. Beginn 2022 soll es neue Kriterien beinhalten. So sollen zum Beispiel eine höhere Bewertung von Klimaschäden, Maßnahmen zur Erreichung der Verkehrswende, die Barrierefreiheit, die Entlastung anderer Strecken, die Netzstabilität oder Wachstumschancen mit in die Betrachtung einfließen. Und an Geld mangelt es offensichtlich nicht so direkt, denn der Bund hat seine Zuwendungen schon vervielfacht. Allerdings haben auch andere Unternehmen wie die Bahnverbände und die Unternehmen dort große und interessante Vorschläge unterbreitet. Diese reichen von der Aufstockung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen über die Schaffung eines staatlichen Bahninfrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild bis hin zum Aufbrechen des Finanzierungskreislaufs „Straße finanziert Straße“. Die Mittel der Lkw-Maut, der Abbau umweltschädlicher Subventionen sowie CO -Abgaben könnten einer besseren 2 Finanzierung der umweltfreundlichen Schiene wirklich helfen. Das europäische Jahr der Schiene darf kein Lippenbekenntnis bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sicher gibt es inzwischen ehrgeizige Programme des Bundesministeriums für Infrastruktur zur Verbesserung, beispielsweise das groß angelegte Bahn-Elektrifizierungsprogramm mit dem Bedarfsplan Schiene, mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – mit dem allerdings eine Förderung der Elektrifizierung des schienengebundenen ÖPNV von bis zu 90 Prozent möglich ist – und mit dem Programm Elektrische Güterbahn. Ich will aber gleich sagen: Von 173 eingereichten Objekten sind nach der Analyse des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nur acht als sinnvoll erachtet worden. Es gibt das Strukturstärkungsgesetz und alternative Fahrzeugantriebe werden ebenfalls in die Bewertung einbezogen. Aber was hilft uns das in diesem Moment? Nach wie vor stehen die Deutsche Bahn und auch der Bund zu der Analyse, dass zwar ein Nutzen und eine Bereicherung für den Schienenpersonenverkehr und den Güterverkehr auf der MDV gesehen werden, die Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen sind allerdings viel zu hoch. Damit müssen wir im Moment kämpfen. Dadurch, dass der Zeitfaktor für uns eine wesentliche Rolle spielt – und da möchte ich mich ganz herzlich bedanken, es hat sich ja schon im Ausschuss abgezeichnet –, ist das Infrastrukturministerium mit der Vorplanung in Vorhaltung gegangen. Nicht nur die Stufen 1 und 2, sondern auch 3 und 4 werden jetzt mit den 4,5 Millionen Euro in Angriff genommen. Um noch mal mit Mythen aufzuräumen: Die MDV – 2015 von Christian Carius schon als durchgängig zweigleisiger Ausbau Erfurt–Gera und durchgängige Elektrifizierung angemeldet – stand auch im neuen Verkehrswegeplan 2030 lediglich im potenziellen Bedarf, und zwar vor allen Dingen was die Zweigleisigkeit zwischen Papiermühle–Hermsdorf sowie Töppeln–Gera, aber auch die Elektrifizierung anbetraf. Das dürfen wir nicht vergessen. Erst durch die Intervention der Landesregierung und speziell des Ministerpräsidenten ist es überhaupt erst auf die Tagesordnung gekommen und in den vordringlichen Bedarf eingeordnet worden. (Beifall DIE LINKE) Damit sollten wir in diesem Falle auch immer hantieren und die Landesregierung gemeinsam dabei unterstützen – und das zeigt dieser Antrag –, dass der Bund nach wie vor für die Infrastrukturentwicklung Schiene verantwortlich ist. Wir dürfen ihn hier nicht aus der Verantwortung lassen. Denn was passiert dann? Dann werden wir für die Strecken, auf denen im Moment überwiegend Schienenpersonennahverkehr ist, aber Güterverkehr und Fernverkehr geplant sind, auch zur Verantwortung gezogen. Der Bund ist nach Artikel 87e Abs. 4 Grundgesetz immer noch für die Gleichstellung der Lebensverhältnisse und für die Schieneninfrastruktur im Land zuständig. Wir sollten alles tun, um ihn in dieser Absicht zu bestärken, und unsere Maßnahmen zwar mit planen, aber auch so ausrichten, dass wir hier die größtmögliche Unterstützung durch europäische Fördermittel und durch Bundesmittel erhalten. Das Gemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz in der alten Form wäre hier keine große Hilfe. Hier muss der Bund in die Verantwortung. Wir hoffen auf die neue Bundesregierung und auf die neuen Abgeordneten aus Thüringen, welche die Arbeit der bisherigen gut fortsetzen und noch verstärken. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Doch, Frau Abgeordnete Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream und hier im Saal, im Grunde und in der Sache sind sich hier alle Fraktionen darüber einig, dass wir den zweigleisigen Ausbau zwischen Jena und Gera wollen und dringend brauchen. Ich unterstütze diese Beschlussvorlage mit der Aufforderung an die Landesregierung: Bereiten Sie uns einen doppelten Boden vor! Ich begrüße auch, dass die Landesregierung in die Vorleistung mit der Planung geht. Das ist genau das richtige Signal, was wir senden, und hier müssen wir weitermachen. Wir wissen, dass der Bund zurzeit bereit ist, für die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung 50 Millionen Euro zu tragen. 130 Millionen Euro soll unser Selbstbeitrag sein. Für den zweigleisigen Ausbau der Strecke benötigt das Land weitere 150 Millionen Euro. Es ist gut, dass es viele Ideen gibt, wie Sie, Frau Lukin, ausgeführt haben, das zu finanzieren. Aber im Moment sind das noch die Tauben auf dem Dach. Die Fakten sind, wie sie sind. Der Landesregierung ist es nicht gelungen, den zweigleisigen Ausbau im Bundesverkehrswegeplan festzuschreiben. In diesen sauren Apfel müssen wir nun beißen und nach vorne schauen. Für die Landesregierung heißt das, sie muss zusehen, dass sie dieses Versäumnis wieder geraderückt und wir hier in Thüringen den zweigleisigen Ausbau bekommen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das Versäumnis war wohl das Abkommen mit dem öffentlichen Nahverkehr!) Dieser Antrag, liebe Abgeordnete, gibt der Landesregierung eine zweite Chance für einen zweiten Versuch, extern Gelder einzuwerben. Wir alle kennen die Unwägbarkeiten, die eine Prüfung über den Einsatz von europäischen Fördermitteln und den anderen bereits genannten Alternativen nach sich zieht. Deshalb schlage ich vor, dass die 150 Millionen Euro für den zweigleisigen Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung unverzüglich in die Mittelfristige Finanzplanung des Landes Thüringen aufgenommen werden. Denn das wäre genau die Fortschreibung der ersten Aktion der Vorfinanzierung der Planung. Ich erwarte, dass im Zuge dieser Neuplanung sorgfältig priorisiert wird und dass weniger wirksame Infrastrukturprojekte möglicherweise verschoben werden. Wir müssen handeln und wir müssen klug abwägen, wie wir Thüringen voranbringen wollen. Eine zweigleisige Bahntrasse durch Thüringen, die 40 Prozent der Einwohner in unserem Land im wahrsten Sinne des Wortes abholt und dem deutschen Klimaschutzziel, Güterverkehr auf die Schienen zu legen, Rechnung trägt, muss nicht nur eine hohe Priorität haben, sondern auch schnell angegangen werden. Also lassen Sie uns finanziell zweigleisig fahren, damit wir den Ausbau der MitteDeutschland-Strecke doch noch zum Erfolg führen können. Danke.

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Madeleine Henfling

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Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt, erhält Frau Ministerin Karawanskij für die Landesregierung das Wort.

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Karawanskij

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuschauer! Wir hatten in der letzten Plenarsitzung und auch in der letzten Ausschusssitzung darüber sehr leidenschaftlich diskutiert, wie wichtig das Infrastrukturprojekt der MDV ist – nicht nur die Elektrifizierung, sondern auch, was den zweigleisigen Ausbau betrifft. Ich möchte als Erstes noch mal betonen: Wir haben da bereits eine sehr leistungsfähige Verbindung, die täglich 4.000 bis 8.000 Menschen dort auf ihren Wegen befördert. Es geht jetzt in der Diskussion darum, die restlichen Stücke, die nicht zweigleisig sind, zukunftsfähig zu machen, weil Infrastrukturprojekte tatsächlich immer auch eine historische Dimension haben, was es für weitere Verkehre und Möglichkeiten gibt, gerade wenn man auch in Richtung Osten in die großen Verkehrsströme blickt bzw. auch den Güterverkehr in den Blick nimmt. Wir müssen aber feststellen, dass die Bundesregierung – und hier federführend das CDU-/CSU-geführte Bundesverkehrsministerium – nicht gewillt ist, seiner Verantwortung für die MDV gerecht zu werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das hat sowohl die Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag gezeigt, wo der – man muss ja sagen – Noch-Bundesverkehrsminister Scheuer immer wieder auf das Land verweist, anstatt sich seiner eigenen Verantwortung zu stellen. Und das hat er dann vergangene Woche endlich auch als Antwort auf den Brief von Minister Hoff, den er noch in seiner Eigenschaft als Infrastrukturminister geschrieben hatte, noch mal verfasst. Auch da hat das BMVI erneut gezeigt, dass hier mit keinerlei Entgegenkommen zu rechnen ist, und hat geantwortet: Wenn das Land die Zweigleisigkeit auf beiden Abschnitten wolle, soll es dafür Landesmittel einsetzen. Ich möchte da noch mal – also, wenn jetzt schon aus den Protokollen des Ausschusses zitiert wird, dann bitte schön aber auch in kompletter Länge. Ich habe auch zugesagt, dass mit Beschlussfassung im Landtag, falls eine Antwort des Bundesverkehrsministers nicht erfolgt, ich das selbstverständlich noch mal als Grundlage und noch mal als Rückenwind, als Impuls nehme, um erneut zu schreiben. Ich habe keine Absage erteilt, dass ich die Wichtigkeit der MDV, die wir im Übrigen nicht nur als tagespolitische Show veranstalten, sondern in Kontinuität, nicht mitnehmen werde. Also bitte, wenn hier das Protokoll zitiert wird, dann auch bitte in der richtigen Art und Weise. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) In besagtem Antwortschreiben von Bundesverkehrsminister Scheuer wird auch noch mal dargestellt, dass der Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt, wenn der Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht wird. Das sagt er gleich vage, um dann gleichzeitig noch mal hinterherzuschieben, dass die Bewertungskriterien bis Jahresende zwar überarbeitet werden sollen oder festgelegt werden, aber offen bleibt, ob Thüringen davon profitieren würde oder nicht. Meine Damen und Herren, ich finde, Verantwortung sowohl klimapolitisch mit einer zielgerichteten Verkehrswende, wie sie von der Bundesregierung ausgerufen wurde, und auch Verantwortung, was die eigene Infrastruktur betrifft, sieht anders aus. Denn es ist doch völlig klar, dass, wenn wir eine Verkehrswende wollen, wir natürlich auch die Bewertungskriterien, auch die fiskalischen Möglichkeiten erweitern müssen. Ich kann doch nicht mit derselben Brille draufschauen und sagen: Ich möchte eine Verkehrswende, ich möchte den Ausbau der Schieneninfrastruktur, wenn ich Stück für Stück gleichzeitig immer wieder dieselben Bewertungskriterien zugrunde lege, die es verunmöglichen, tatsächlich auch in eine Infrastruktur zu investieren, auf die immer wieder Personenverkehr draufgesetzt werden muss und es nicht ausreicht, um ein Kosten-Nutzen-Verhältnis darzustellen, was es auch ermöglicht, beispielsweise Güterverkehre oder unterhalb der gängigen Bewertungskriterien dort auch einem Kosten-Nutzen-Verhältnis Rechnung zu tragen, und eben auch nicht klimapolitische Ziele dort mit zu verankern. Ich hoffe wirklich, dass wir in Zukunft einen Bundesverkehrsminister oder ein Bundesverkehrsministerium bekommen, dass die Koalitionsverhandlungen schnell verlaufen, dass die Bundesregierung sehr schnell wechselt und diese wichtige Infrastrukturmaßnahme der MDV auf ihre eigene Agenda setzt. Ich baue da auch sehr auf die Unterstützung der SPD und auch der Grünen aus Thüringen. (Beifall DIE LINKE) Natürlich waren wir und bin ich als Mitglied der Landesregierung nicht untätig. Ich habe nicht nur intensive Gespräche mit der Bahn geführt, weil es wichtig ist, dass die Elektrifizierung mit dem zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Papiermühle– Hermsdorf–Klosterlausnitz und Töppeln–Gera hier synchronisiert wird. Und insofern haben wir in einem Letter of Intent, den wir auf den Weg gebracht haben und der sich in der Abstimmung mit der Deutschen Bahn befindet, ein Bekenntnis festgeschrieben, dass die Planung und auch die Ausführung der Zweigleisigkeit auf diesen beiden Abschnitten in das Elektrifizierungsprojekt integriert werden soll. Wir beauftragen damit als Freistaat Thüringen sozusagen die Bahn und beißen dann tatsächlich in den säuerlichen Apfel, dass wir sagen: Wir als Freistaat gehen erneut in Vorleistung, nicht nur was die Leistungsphasen 1 und 2 betrifft, sondern auch für die Leistungsphasen 3 und 4, wir sind bereit, die Komplementärkosten, die damit in Verbindung stehen, zu übernehmen, weil es ein wichtiges Infrastrukturprojekt ist, weil es wichtig ist, dass es jetzt vollführt und nicht auf später vertagt wird, und weil es wichtig ist, dass wir hier eine zukunftsfähige, eine zukunftsträchtige Strecke weiter ausbauen. Die DB Netz wird beim Bundesverkehrsministerium für die zukünftige Förderperiode der GVFG-Mittel einen entsprechenden Antrag in Abstimmung mit der Landesregierung stellen. Natürlich steht dann auch in Rede, inwieweit man für die zu erwartenden Baukosten, die ausstehen, in Thüringen einspringt. Das ist genau der Punkt des Letter of Intent, dass wir mit dieser Perspektive nicht nur die Hoffnung schüren, sondern auch entsprechend in die Verantwortung gehen. Meine Damen und Herren, wenn wir auf eine zukunftsträchtige Schieneninfrastruktur blicken, geht es nicht nur um die MDV. Ich möchte an dieser Stelle klar sagen, dass wir in Thüringen noch verschiedene Lückenschlüsse und verschiedene andere Infrastrukturprojekte haben – ich möchte sie gar nicht alle aufzählen –, wie die Werrabahn, die Höllentalbahn und andere Schieneninfrastrukturprojekte. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ohratalbahn!) Ohratalbahn. Wir können auch noch die Pfeffibahn nehmen. Wie gesagt, wir haben einige, die wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Es ist wichtig, dass wir sie nicht einzeln betrachten. Es ist wichtig, dass wir die Planungen und die strategische Planung der Schieneninfrastruktur bündeln. Insofern bin ich sehr froh, dass das Kabinett diese Woche der Einrichtung der Stabsstelle „Masterplan Schieneninfrastruktur 2030 – Reaktivierung und Lückenschlüsse“ zugestimmt und (Beifall DIE LINKE) damit den Weg für eine strategische Planung freigemacht hat. Denn wir brauchen nicht nur eine Stabsstelle, sondern den Blick für das Ganze in Thüringen, für eine Schieneninfrastruktur 2030, dass wir nicht auf die einzelnen Abschnitte schauen, sondern darauf, wo die Verkehre laufen, und da vollführen, dass „Güterverkehr von der Straße auf die Schiene“ realisiert werden kann. Meine Damen und Herren, Sie als Abgeordnete bekennen sich heute mit dem Antrag hier im Plenum, der auch im Ausschuss diskutiert worden ist, zur MDV in der Zweigleisigkeit sowie in der Elektrifizierung. Ich kann das nur begrüßen. Die Landesregierung hat das schon vorab getan und das mit entsprechenden Kabinettsbeschlüssen untermauert, damit verbunden die Hoffnung, dass unser weiteres Kämpfen im Bund für die entsprechende Finanzierung weitergeht. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass wir im Freistaat gemeinsam dieses Projekt voranbringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

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Vielen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir würden dann in die Abstimmung kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/4187. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion sowie die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4085 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, Teile der AfDFraktion und die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Antrag damit angenommen. (Zwischenruf aus dem Hause: 2 Enthaltun- gen!) Wo war die zweite? – Ach, da hinten. Dann sind es 2 Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion. Trotzdem ist damit der Antrag angenommen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2288 Der Antrag der CDU in der Drucksache 7/1586 – Neufassung –, auf den sich der als Alternativantrag eingebrachte Antrag der Fraktion der AfD bezog, ist am 10. September 2021 zurückgezogen worden. Damit ist dieser Alternativantrag ein selbstständiger Antrag. Wird dazu noch das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit würde ich jetzt die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, der vorliegende Antrag ist ein Alternativantrag zu einem Antrag der CDU-Fraktion. Darin hatten wir gefordert, dass die Thüringer Landesregierung eine Wasserstoffstrategie entwickeln und entsprechende Modellprojekte bündeln soll. Seitdem wir diesen Antrag eingebracht haben, ist einiges passiert. Wir als CDU-Fraktion sind dabei der Taktgeber der Innovationsförderung im Bereich der Wasserstoffforschung. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir bei diesem Thema auf offene Ohren im Wirtschaftsministerium und bei der Umweltministerin stoßen und auch die regierungstragenden Fraktionen bereit waren, unsere Impulse aufzunehmen. So konnten wir sowohl im Landeshaushalt als auch in dem Corona-Sondervermögen umfangreiche Fördermittel in Millionenhöhe im Bereich der Wasserstoffforschung und anwendung einstellen. ‑ Die ersten Früchte sind dabei bereits zu sehen. Ich möchte hier die Gründung des HySON-Instituts für Angewandte Wasserstoffforschung in Sonneberg als gGmbH hervorheben. Für das neue Institutsgebäude konnte mittlerweile der Spatenstich erfolgen. Zu nennen ist auch das neue Wasserstoffanwendungszentrum am Forschungscampus Erfurter Kreuz. Diese und zahlreiche weitere Projekte wurden durch die Landesregierung zudem mittlerweile in einer Thüringer Landesstrategie Wasserstoff zusammengefasst. Weil die Landesregierung die Wasserstoffstrategie mittlerweile vorgelegt hat und diese gleichzeitig durch umfangreiche Förderprogramme in der Umsetzung zumindest gestartet ist, haben wir unseren Antrag für erledigt erklärt, wohl wissend, dass nicht jeder Aspekt, den wir angemahnt hatten, auch konsequent in die Strategie eingeflossen ist. Aber die Strategie liegt nun einmal vor und ist der Stand, mit dem wir weiterarbeiten können. Die AfD hingegen ist mit ihrem Antrag mal wieder ziemlich hinterher. Sie greift darin zahlreiche Punkte auf, die die CDU bereits thematisiert hat. Warum da ein Alternativantrag notwendig ist, erschließt sich mir nicht wirklich. Gleichzeitig hat sich der Antrag logischerweise auch im Wesentlichen inhaltlich erledigt und deswegen ist die Diskussion heute auch ein Stück weit obsolet. Aber es gibt natürlich trotzdem Punkte, die wir noch mal kritisch anmerken wollen. Was wir auch als Problem sehen, ist, dass sich die Landesregierung im Wesentlichen darauf beschränkt, grünen Wasserstoff zu fördern. Das ist an und für sich erst mal nichts Verkehrtes, denn das ist ja am Ende tatsächlich das Ziel, wo wir hinwollen, dass der Wasserstoff, der dann genutzt wird, im Wesentlichen grüner Wasserstoff ist. Allerdings sind wir hier eben auch beim Markthochlauf. Wir brauchen entsprechende Infrastruktur. Wir brauchen entsprechende Projekte. Und in diesem Umfang, wie wir es jetzt benötigen, steht grüner Wasserstoff noch gar nicht zur Verfügung. Deswegen ist es aus Sicht der CDU-Fraktion hier notwendig, auch auf andere Wasserstoffformen – den grauen, den blauen, den türkisen, was es da alles gibt – erst mal zurückzugreifen und dann Stück für Stück den Anteil des grünen Wasserstoffs zu erhöhen. Gleichzeitig ist es so, dass wir uns natürlich in der Wasserstoffstrategie gewünscht hätten, dass ein stärkerer Fokus auch auf den Biowasserstoff gesetzt wird. Das ist dort natürlich auch erwähnt, auch die Projekte, die in Jena bereits existieren, sind genannt. Aber ich glaube, das ist wirklich eine zweite Säule, bei der es sich lohnt, weiter wirklich auch auf eine realistische Umsetzung in der Praxis zu setzen, um eben die Probleme, die wir bei der Produktion von grünem Wasserstoff haben, auch ein Stück weit auszugleichen und zu ergänzen. Als Drittes möchte ich nennen, dass wir uns auch dafür ausgesprochen haben, dass wir eine mitteldeutsche Wasserstoffverbundregion mit begleiten sollten, dass wir uns dort mit integrieren sollten. Auch das findet leider nicht statt, obwohl diese Region auch im Zuge des Kohleausstiegs entstanden ist und Thüringen eben auch vom Kohleausstieg betroffen ist und es deswegen sinnvoll gewesen wäre, uns an der Stelle auch zu beteiligen. Das, was derzeit noch fehlt, ist, dass man wirklich in die konkrete Umsetzung kommt bei Power-to-XProjekten, bei der Sektorenkopplung. Da ist noch viel, sage ich mal, im Bereich der Forschung, und wir müssen aber in die praktische Realisierung kommen, wenn wir sehen, dass wir bis 2030 wesentliche Schritte gegangen sein müssen, um auch eine Versorgungssicherheit herzustellen. Deswegen sind wir auch der Auffassung, dass wir die Gasinfrastruktur vermehrt auch für Wasserstoff nutzen sollten. Auch da fehlen uns die konkreten Schritte in die praktische Realisierung. Zuletzt möchte ich noch nennen, dass wir uns auch dafür ausgesprochen hatten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass rechtliche Hemmnisse abgebaut werden, insbesondere in preisrelevanten Fragen wie zum Beispiel der EEG-Förderung oder auch anderen Steuern und Abgaben, die grünen Wasserstoff derzeit noch sehr teuer machen, wo man spezielle Konstruktionen braucht, dass man die Elektrolyseure direkt neben die Windkraftanlage bauen muss, nur um die Netzentgelte und die Stromsteuer zu sparen. So etwas muss auch ohne den direkten lokalen Bezug funktionieren. Es gibt ja Gespräche, eine neue Bundesregierung zu bilden. Ich hoffe sehr, dass diese Frage dort von den beteiligten Parteien geklärt wird, weil wir alle darauf angewiesen sind. Wenn wir die ehrgeizigen Ziele der Energiewende und der Klimapolitik umsetzen wollen, kommen wir am Wasserstoff nicht vorbei, und wir haben nicht ewig Zeit, dort die praktischen Lösungen auch zu realisieren. Alles in allem muss man sagen, der AfD-Antrag ist entbehrlich. Aber es stehen natürlich einige Dinge auch drin, die wir als CDU-Fraktion ähnlich sehen. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag entsprechend enthalten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

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Denny Möller SPD

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne – herzlich willkommen! – und auch am Livestream! Ein geruchloses Gas, das auch noch verflüssigt werden kann. In diesem Zustand hat es übrigens die höchste massebezogene Energiedichte. 1 Kilogramm davon enthält ebenso viel Energie wie 2,1 Kilogramm Erdgas oder 2,8 Kilogramm Benzin. Natürlich rede ich auch vom Wasserstoff. Dass der gasförmige Wasserstoff als Grundrohstoff für die Industrie, als Heizstoff, Antriebsmittel und zum Speichern genutzt werden kann, ist sehr lange bekannt. Jedoch wird es jetzt erst interessant, denn mit der Abkehr von klimaund umweltschädlichen fossilen Energieträgern aus der Erde rückt der Wasserstoff in den letzten Jahren vermehrt in ein strategisches Blickfeld beim Umbau unseres Energiesystems. Wasserstoff hat Zukunft als grüner Wasserstoff und, Herr Gottweiss, da muss ich Ihnen jetzt noch mal sehr deutlich widersprechen, es wird erst sinnvoll, sich über Wasserstoff und Wasserstofftechnologie zu unterhalten und es ernsthaft auszubauen, wenn wir ihn zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien herstellen. Alles andere würde sozusagen keinen Sinn machen, weil die fossilen Brennstoffe ganz unabhängig vom Klima ja auch endlich sind und wir dementsprechend auf jeden Fall umsteuern müssen. Und da ist der Wasserstoff ein Bindeglied zwischen den verschiedenen Energiesektoren für die Energiekopplung. Deswegen hat sich Thüringen schon früh auf den Weg gemacht, eine substanziell tragfähige Wasserstoffstrategie zu entwickeln. Bereits im letzten Koalitionsvertrag bekannten sich die regierungstragenden Fraktionen zum Einsatz dieser Technologie, und das auch regional. Herr Gottweiss, vielen Dank sozusagen für den letzten gemeinsamen Landeshaushalt, wo wir das gemeinsam unterstützt haben. Dennoch will ich noch mal sehr deutlich machen: Rot-Rot-Grün hat das Thema „Wasserstoff“ strategisch schon sehr lange auf dem Schirm und sich sehr umfangreich mit diesem Thema beschäftigt. Die Landesregierung hat schon vor vielen Jahren einen umfangreichen Beteiligungsprozess in Auftrag gegeben und die Bedarfe und Potenziale des Wasserstoffs ermittelt. Ein Zwischenschritt war im Oktober 2019 die gutachterliche Betrachtung der Bauhaus-Universität Weimar „Wasserstoff in Thüringen – Ausgangslage, Potentiale und Handlungsoptionen“. Unter Einbeziehung dieser beteiligten Ministerien entstand in der Folgezeit ein Strategiepapier, das – lassen Sie es mich hier erwähnen – schon beispielgebend ist. Diese umfangreichen Untersuchungen, die konkret und regionalisiert Bedarfe ermitteln und realistische praxistaugliche Anwendungsfelder darstellen, sind nun Grundlage weiterer Strategien geworden, nämlich die der Bundesnetzagentur zur Regulierung von Wasserstoffnetzen, für die Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, für die Planungen der Europäischen Kommission und selbstverständlich für die nationalen Wasserplanungen. Besonders ist an dieser Stelle die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Industrie und Forschung zu erwähnen. Ergebnis dieses langjährigen Prozesses ist die seit diesem Jahr im Juni vorliegende Thüringer Landesstrategie Wasserstoff. Die Thüringer Wasserstoffstrategie fasst die Anwendungsfelder für Wasserstoff in der Thüringer Wirtschaft, den Kommunen und im privaten Sektor zusammen. Zugleich ist mit der Strategie aufgezeigt worden, welche Anwendungen wann und wie zu realisieren sind. Weder braucht es jetzt eine Feststellung des Landtags noch die Beantwortung der im Antrag der AfD gestellten Fragen. Diese können Sie alle in der bereits erwähnten Thüringer Wasserstoffstrategie der Landesregierung nachlesen. Die CDU-Fraktion – so hat es jetzt Herr Gottweiss ja auch noch mal deutlich gemacht – hat das erkannt und ihren Antrag deswegen zurückgezogen. Der Antrag der AfD ist dementsprechend obsolet. Im Namen der Koalition bitte ich um Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Kaufmann das Wort.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zuerst ein Wort zu Herrn Gottweiss: Der AfD-Antrag ist eben nicht entbehrlich. Und die Gründe dafür stehen in der Überschrift: wirtschaftlich, technologieoffen, ideologiefrei. Das bietet die Wasserstoffstrategie der Landesregierung nicht. Wie wir gerade gehört haben, schließt sich die CDU vorbehaltlos dieser Strategie an, sonst hätte sie ja ihren Antrag nicht gecancelt. Ursprünglich war der Tagesordnung zu entnehmen, dass die Landesregierung einen Sofortbericht zu diesem Tagesordnungspunkt geben wolle. Dieser Bericht erscheint jetzt auch nicht. Offenbar gibt es dann doch nicht so viel zu berichten. Als jemand, der aus der Wissenschaft kommt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier auf einige Grundlagen hinzuweisen. Ich zitiere den Physiker Harald Lesch. Von ihm und einigen anderen Wissenschaftlern ist aktuell ein Buch über erneuerbare Energien erschienen. In einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ sagt Prof. Lesch – ich zitiere –: „Ich habe den Eindruck, die Gesellschaft hat verlernt zu rechnen. Sie hat keine Ahnung davon, wie viel Energie wir in Deutschland verbrauchen.“ (Beifall AfD) Genau dies ist der Fall, wenn wir über die einseitige grüne Wasserstoffstrategie der Landesregierung sprechen. Wenn die Verantwortlichen dieses Landes in der Schule die Grundrechenarten gelernt hätten, wäre es für jeden in diesem Haus ersichtlich, dass wir weder in Thüringen noch in Deutschland je im nennenswerten Umfang und zu vertretbaren Preisen grünen Wasserstoff erzeugen können. (Beifall AfD) Denn die von romantischem Wunschdenken getriebene Energiewende von Grünen, SPD, FDP und CDU sorgt schon heute für Stromknappheit in unserem Bundesland und in ganz Deutschland. Und wir reden noch gar nicht vom weiter steigenden Energiebedarf der Zukunft. Wasserstoff als Treibstoff ist sicherlich für einige Anwendungen sinnvoll. Und ich begrüße ausdrücklich, dass sich hier in Thüringen Unternehmen und Institute mit den Chancen der Anwendung von Wasserstoff beschäftigen. Die Wasserstoffstrategie der Landesregierung ist jedoch wesentlich auf die Erzeugung von Wasserstoff im Land aus sogenannten erneuerbaren Quellen fokussiert. Ich hätte im Sofortbericht weitere Auskünfte dazu erwartet. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, weil es doch sonst keinen Sinn ergibt!) Nur zur Erinnerung, für die Erzeugung von Wasserstoff gibt es folgende Quellen: erstens aus fossilen Energieträgern wie Erdgas oder als Abfallstoff der chemischen Prozesse – diese Variante lasse ich hier außer Acht –, zweitens durch Elektrolyse, also mithilfe von Strom. Wenn man dazu erneuerbare Quellen verwenden möchte, braucht man endlose freie Flächen mit viel Sonne oder viel Wind. Sprich: Die Länder, die uns heute Erdöl verkaufen, werden in Zukunft zu Wasserstofflieferanten. Thüringen jedoch, meine verehrten Damen und Herren der Regierungskoalition, liegt weder am Meer, noch ist es mit endlosen freien Flächen und noch weniger mit Wind und Sonne ohne Ende gesegnet. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, in 50 Jahren oder 100 Jahren, wenn Sie so weitermachen!) Offenbar ist dies hier im Hause nicht allen genügend bekannt. Drittens kann man, wenn man es denn nur wollte, Wasserstoff durch Thermolyse herstellen. Dafür bieten sich Kernreaktoren an. Der Wasserstoff ist dann ein Nebenprodukt der Stromerzeugung. Eine Technik, die unter anderem in Japan entwickelt wird. In Deutschland allerdings hat die Gesellschaft verlernt zu rechnen und so schlägt man einen verhängnisvollen Sonderweg ein, indem man starrsinnig am Ausstieg aus der Kernenergie festhält. (Beifall AfD) Übrigens auch am Ausstieg aus der Kohle und neuerdings auch aus dem Gas, denn das ist ja der neueste Baerbock, den die Grünen-Chefin geschossen hat. Währenddessen werden rund um Deutschland neue Kernkraftwerke geplant, in der Slowakei, in den Niederlanden, in Frankreich. Mit der Einführung neuer Reaktortypen werden Kernkraftwerke zu Wasserstofflieferanten. (Beifall AfD) Die Energiewendepolitik ist klar eine Katastrophe für unser Land, eine Katastrophe insbesondere für Geringverdiener und mittelständische Unternehmen. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Katastrophe für unser Land ist die AfD!) Es erfüllt mich aber mit einer gewissen Schadenfreude, dass nun die Grünen, so sie denn an einer künftigen Bundesregierung beteiligt werden, die Suppe auslöffeln müssen, die sie sich eingebrockt haben. (Beifall AfD) Das ist der Fluch der bösen Tat, meine Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir übernehmen Verantwortung!) Schade ist nur, dass nicht auch die CDU diese Suppe auslöffeln muss, aber sie ist ja inzwischen zu klein, um eine Regierung zu bilden. (Beifall und Heiterkeit AfD) Wir werden erleben, sehr geehrte Grüne, sehr geehrter Herr Müller, dass Grüne den Wiedereinstieg in die Kernkraft fordern. Darauf nehme ich Wetten an. (Beifall AfD) Man wird das dann verschämt damit begründen, dass die Technologie doch heute eine ganz andere sei. Man wird sich damit die Argumente der AfD zu eigen machen. Nun, wir werden uns Gesprächen mit den Grünen über den Wiedereinstieg nicht verschließen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Interesse, danke!) Unter diesen Voraussetzungen wäre es jedenfalls töricht, wichtige Ressourcen in den Ausbau einer Wasserstofferzeugung auf Basis von Sonne und Wind in Thüringen zu verschwenden, denn der Wirkungsgrad einer solchen Power-to-Gas-Prozesskette im wind- und sonnenarmen Thüringen ist so absurd gering, dass sich mir als Energietechniker die Haare sträuben. (Beifall AfD) Nein, meine Damen und Herren, wenn der Pfusch der Energiewende fortgeführt wird, dann wird Deutschland genauso zum Importeur von Wasserstoff oder gleich von synthetischem Kraftstoff, wie wir heute fossile Brennstoffe …

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gottweiss?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Wenn am Ende noch Zeit ist. Sie verschließen die Augen vor den physikalischen Tatsachen und sind bereit, mit Steuergeldern in unverantwortlicher Höhe ein riesiges Subventionsgrab zu errichten für eine Technik, die kaum jemals wettbewerbsfähig sein wird. (Beifall AfD) Die Subventionsmentalität der Landesregierung wird uns sehr viel kosten und – wenn überhaupt – wenige wirtschaftliche Lösungen und Unternehmen schaffen. Besser wäre man beraten, wenn man nur einen Teil dieses Geldes in die Umwandlung, die Lagerung und die Anwendung von Wasserstoff und Wasserstoffprodukten investieren würde. Die AfD steht für technologieoffene Forschung und Entwicklung, die sämtliche sich bietende Chancen nutzt, statt für Denkverbote und ideologische Schranken. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Wenn Sie jetzt die Frage des Abgeordneten Gottweiss erlauben, haben Sie auch noch Zeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Ja.

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Thomas Gottweiss CDU

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Sie haben ja die Standortfrage thematisiert im Hinblick auf Windkraft und Photovoltaik. Mich würde jetzt natürlich auch mal die Standortfrage im Hinblick auf Atomkraft interessieren, wo das in Thüringen gut geeignet wäre? (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wo die Abfälle hinkommen!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Wir reden ja über neue Reaktorgenerationen. Thüringen hat nicht die nötigen Wasserressourcen, also keine Flüsse, an denen man Kernkraftwerke bauen kann. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber bedauerlich!) Deswegen ist auch in Thüringen noch nie eines gebaut worden. Insofern brauchen wir darüber nicht zu reden. Danke. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass die Verballhornung von Namen, auch wenn die Menschen hier keine Mitglieder in diesem Thüringer Landtag sind, wie ich finde, nicht Teil der Reden der Abgeordneten sein sollten. Vielleicht unterlassen wir das. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Nächstes erhält jetzt Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Gruppe das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wasserstoff ist ja in der Tat ein echtes Multitalent. Mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wird er einer der wichtigsten Schlüsseltechnologien der Energiewende werden. Und Wasserstoff, meine Damen und Herren, ist die Chance, wirksamen Klimaschutz und den Erhalt unseres Industriestandorts zusammenzubringen. Dabei lässt sich die Wasserstoffnutzung breit und sektorenübergreifend einsetzen, sei es im Bereich der Mobilität in allen Formen, sei es bei Heizungen oder eben der Versorgung der Industrie. Wasserstoff ist grundlastfähig und durch CCS- oder CCUTechniken relativ frei von Schadstoffen, je nachdem, wie er hergestellt worden ist. Diese Vorteile wurden hier im Hohen Haus bereits ausführlich diskutiert, zuletzt im Mai dieses Jahres in der 46. Sitzung, damals zu einem Antrag der CDU in Drucksache 7/1586. Dieser Antrag wurde seinerzeit zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz verwiesen und dort wurde auch, wenn ich in die Protokolle schaue, konstruktiv gearbeitet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Antrag der CDU ist mittlerweile zurückgezogen und die Landesregierung hat mittlerweile eine Wasserstoffstrategie vorgelegt, die wir als Freie Demokraten aufmerksam und kritisch begleiten werden. Und ja, hierin sind noch einige Baustellen, die es aus unserer Sicht zu bewältigen gilt, wie beispielsweise die einseitige Festlegung auf den grünen Wasserstoff, der sicherlich ein Ziel sein sollte, aber die anderen Erzeugungsarten blau, türkis oder gelb – und wie sie alle heißen – bieten eben auch Potenziale, die mindestens als Brückentechnologie Sinn haben, um in dem Thema „Wasserstoff“ schneller und auch gründlicher voranzukommen. (Beifall Gruppe der FDP) Ein Wort an Prof. Kaufmann: Natürlich hat es Sinn, an der Erzeugung grünen Wasserstoffs weiterzuarbeiten. Da will ich auch ganz klar sagen, manche Technologie ist heute marktfähig, die es vor Jahren eben schlicht und einfach noch nicht gab, weil man Entwicklungen zugelassen hat, weil wir Forschung zugelassen und nicht irgendeinen ideologisch verqueren Deckel draufgesetzt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Zweitens bietet die Spaltung in grünen Wasserstoff eben auch die Möglichkeit, überschüssige Strommengen, für die heute viel Geld bezahlt wird, wenn sie woandershin geliefert werden, hier im Land zu nutzen und hier auch sinnvoll damit Energie zu speichern, auch wenn der Wirkungsgrad rein rechnerisch natürlich nicht besonders gut ist. Das ist aber besser, als für Strom, den man woandershin liefert, auch noch Geld zu bezahlen. Deswegen: ein richtiger Weg. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will an der Stelle auch ganz deutlich sagen: Wenn man in der Geschichte immer den Fortschrittsfeinden gefolgt wäre, würden wir heute noch mit der Postkutsche unterwegs sein. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE) Das kommt darauf an, wo man unterwegs ist, Frau Kollegin. Aber zurück zum eigentlichen Antrag: Übrig ist hier wieder mal ein Antrag der AfD, der teilweise mit Allgemeinplätzen zusammenkopiert stehen bleibt, teilweise aber mit an sich guten Punkten, die dann aber meist eben nicht aus der eigenen Feder stammen. Auch hier, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, hätte ich Ihnen geraten, den vorliegenden Antrag zurückzuziehen. Es gibt Dinge, über die auch die Zeit hinweggeht, und deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste! Wasserstoff ist ein wichtiger Energiespeicher, darüber sind wir uns alle einig. Auch darüber, dass Wasserstoff gut als transportable Energiequelle geeignet ist. Er kann auch als Wärme- und Stromquelle dienen. Doch unabhängig davon, für welche Nutzungsart man sich entscheidet, man sollte immer die Sinnhaftigkeit und auch den Wirkungsgrad hinterfragen. Wasserstoffnutzung braucht neue Technologien, und genau das spiegelt sich in der Thüringer Landesstrategie für Wasserstoff wider. Ja, wir müssen Rahmenbedingungen für eine technologieoffene Entwicklung schaffen, aber dabei müssen wir bedenken, Politiker sind nicht die besseren Wissenschaftler und Ingenieure. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das gilt aber auch umgekehrt!) Ich kann ja auch lernen, wenn Sie auf mich anspielen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich meine ja gar nicht Sie! Sie sind ja Politikerin!) Wir müssen aber eines beachten, dass wir nicht in Schildbürgerstreiche verfallen dürfen. Ein solcher Schildbürgerstreich ist aus meiner Sicht, den Fokus auf blauen oder türkisen Wasserstoff zu legen. Das sehe ich maximal als Brückentechnologie, denn der Nutzen von Erdgas als Energiequelle ist auch, ohne dass wir vorher Wasserstoff extrahieren, groß und rentabel. Alles andere wäre Wasser in die Saale getragen. Ich begrüße die Landesstrategie für Wasserstoff des Thüringer Umweltministeriums gerade deshalb, weil sie den Fokus auf grüne Wasserstofferzeugung legt. Ich plädiere dafür, diese Strategie noch weiter zu präzisieren und hier vor allem auf die Wirksamkeit abzustellen. Wir sollten Wasserstofftechnologien hier in Thüringen zur Marktreife bringen und daraus einen Exportschlager für die Wirtschaft machen. Wir sollten in Thüringen ein Wasserstofftankstellennetz konzipieren, wasserstoffbetriebene Busse im Nahverkehr einsetzen und einen auf Wasserstoffbasis betriebenen Lastenverkehr etablieren. Wo wir Wasserstofftechnologien hingegen nicht vermehrt brauchen, ist im Schienenverkehr, weil ein Großteil des Schienennetzes elektrifiziert ist. Ich sehe für Thüringen ein großes Entwicklungspotenzial in der Wasserstofftechnologie und wir haben bereits eine Strategie vorliegen, von der ich mir wünsche, dass das Umweltministerium sie konsequent verfolgt und umsetzt. Deshalb lehne ich den Antrag der AfD ab. Danke.

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Jetzt habe ich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten und jetzt erhält die Landesregierung, Frau Ministerin Siegesmund, das Wort.

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Anja Siegesmund

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zuerst den Gruß heute nach Weimar ausrichten. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD) (Heiterkeit im Hause) Nicht nach Gotha, tut mir leid, tut mir wirklich leid, Herr Hey. In Weimar hat man zur Stunde die Abschlusspräsentation der Wasserstoffregion Weimar/Weimarer Land und deswegen geht mein Gruß – und ich hoffe auch Ihr Gruß – heute ausdrücklich nach Weimar und ans Weimarer Land. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Hey, auch Sie dürfen sich für Weimar freuen, weil es tatsächlich hier in den letzten 16 Monaten gelungen ist, in der Region eine Analyse vorzulegen, wie Wasserstoff für die Region künftig spannend werden könnte, und das vorhandene Potenzial wurde untersucht. Dazu fand heute wirklich eine große Veranstaltung statt und ich gratuliere all jenen, die sich von der Analyse zu Beginn bis zum Schluss an diesem Prozess, der Frage der Machbarkeit, in den letzten 16 Monaten sehr fundiert und sehr tiefgründig beteiligt haben, zu den Ergebnissen. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema „Wasserstoff“ haben wir im Mai dieses Jahres auf Grundlage des Antrags der CDU einen umfassenden Sofortbericht der Landesregierung gehört. Ich habe den als federführendes Haus für den Bereich gegeben. Wir haben die Thüringer Wasserstoffstrategie daraufhin – sie war heute schon ein paar Mal in Rede – im Juni verabschiedet. Im Juni 2021 hat das Kabinett diese Strategie verabschiedet und ich will kurz zu den Zielen ausführen und Sie auch bei Einzelprojekten hier auf den Stand bringen. Wir wollen selbstverständlich der Frage des Wasserstoffs eine zentrale Rolle in Thüringen einräumen, deswegen die Strategie, und um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir beim Aufbau einer regionalen Wasserstoffwirtschaft, einer regionalen grünen Wasserstoffwirtschaft selbstverständlich alles daransetzen, dass wir hier auch unmittelbar davon profitieren können. Wir haben allerdings derzeit, übrigens nicht nur wir in Thüringen, sondern bundesweit – auch das hat uns vor zwei Wochen bei der letzten Energieministerkonferenz beschäftigt –, nach wie vor einen bundesregulatorischen Rahmen – Sie erinnern sich vielleicht, wir sprachen im Mai darüber –, der es immer noch nicht rentabel und profitabel macht, auf diese Technologie zu setzen. Und Unternehmen, die in Nordhausen oder in Südthüringen sitzen und im Bereich „Wasserstoff“ in Thüringen wirklich internationale Standards setzen, kriegen ihren Fuß in die Tür in den USA, in China, in der Schweiz, aber eben noch nicht bei uns. Das muss sich ändern. Das ist eine Aufgabe auf Bundesebene. Ich finde, da braucht es verlässliche, wirtschaftlich abbildbare Rahmenbedingungen, eine Reform von Steuern und Umlagen und dann kommen wir im Bereich „Wasserstoff“ auch deutlich weiter. Der notwendige Rechtsrahmen für Wasserstoff im deutschen Energierecht ist ebenso noch nicht vollständig umgesetzt und aktuell auf Bundesebene in der Diskussion. Ich glaube, dass es insgesamt darum gehen muss, hier wirklich einen Aufbruch in Richtung Nachhaltigkeit und nachhaltiger grüner Wasserstoffwirtschaft zu setzen. Das wären jedenfalls meine Erwartungen. Wir, die Thüringer Landesregierung, wollen mittelfristig natürlich Unternehmen aus der kompletten Wasserstoffwertschöpfungskette nicht nur unterstützen, sondern hier auch die Ansiedlung intensivieren. Eine Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie in Kooperation mit dem Beratungsunternehmen DIW prognostiziert, dass durch die Produktion allein von grünem Wasserstoff in der Bundesrepublik bis 2050 800.000 neue Arbeitsplätze entstehen, die Wertschöpfungskette 30 Milliarden Euro betragen könnte. Ziel der Landesregierung ist es selbstverständlich, durch insbesondere – Herr Bergner hat es angesprochen – überschüssigen erneuerbaren Strom die komplette Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zum Verbrauch am Ende abzubilden. Die Landesregierung will der Vorbildwirkung selbstverständlich auch hier als Wasserstoffanwender gerecht werden. Wir haben erste Machbarkeitsstudien für das Umstellen öffentlicher Fuhrparks im Nahverkehr in Auftrag gegeben. Das Ganze ist von kommunalen Unternehmen beauftragt worden wie zum Beispiel auch, wenn es um die Müllabfuhr geht. Untersuchungen zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist, auch im Schwerlastverkehr auf die Brennstoffzelle zu setzen. Übrigens, Frau Dr. Bergner, ich wünschte, wir wären so weit, dass wir über die Hälfte des Schienennetzes in Thüringen elektrifiziert haben. Wir sind davon noch weit entfernt. Deswegen wird es auch für die Schiene tatsächlich interessant bleiben. Wir haben uns auch zum Ziel gesetzt, die Forschungslandschaft im Bereich der Wasserstoffforschung in Thüringen weiter auszubauen. In einem ersten Schritt fördern wir am Erfurter Kreuz unter Koordination des Fraunhofer IKTS mit Partnern aus der Initiative Erfurter Kreuz und Hochschulen ein Wasserstoffanwendungszentrum. Wir wollen mit Blick – und der wird kommen, da bin ich mir sicher – auf einen zügigen Markthochlauf von Wasserstofftechnologien mit dem Aufbau eines Innovationsnetzwerks und Instituts für Angewandte Wasserstoffforschung in Sonneberg eine industrienahe Forschungsinfrastruktur in Thüringen entwickeln. Wir sind da dran, Sie kennen den Aufschlag und wissen, dass sich hier bereits eine Menge tut. Das soll noch deutlich an Fahrt aufnehmen. Wir wollen also die Lücke zwischen Forschung und Anwendung schließen. Auch dieses Projekt wurde durch die Landesregierung unterstützt. Wir haben zu verschiedenen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand im Rahmen der Erstellung und Umsetzung der Wasserstoffstrategie selbstverständlich ein Netzwerk aufgebaut. Die ThEGA, die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, begleitet das zentral. Um das vielleicht auch noch mal für einzelne Projekte in Thüringen abzubilden: Wenn Sie sich hier die Karte des Landes Thüringen angucken, da muss man nicht die Details kennen. Sie alle wissen, wer wo unterwegs ist. Alles, was hier in irgendeiner Form in Thüringen farbig markiert ist, hat in irgendeiner Form eine Relevanz entweder für Bundesprogramme, geplante Studien, wirtschaftliche Anknüpfungspunkte oder Forschungszentren. Sie sehen, das Thema „Wasserstoff“ hat in Thüringen fast in jedem Zipfel des Landes bereits in irgendeiner Form Gewicht. Wir verleihen dem auch mehr Gewicht, zum Beispiel in Mühlhausen: Ziel der Stadt Mühlhausen ist es, bis 2035 CO -neutral zu wer2 den. Wir unterstützen die Stadt in der Frage, bei diesen Konzeptionen auch das Thema „Wasserstoff“ einzupreisen – vom Standort der entsprechenden Tankstelle bis hin zur Frage, wo und wie ein Elektrolyseur potenziell gebaut werden kann. Projektpartner sind die Stadt, die Stadtwerke, der Landkreis, der Abfallwirtschaftsbetrieb, der Regionalbusverband. Nächste Schritte sind, dass wir die Frage klären: Kann der Bund, kann das Land finanziell unterstützen? Ähnliches ist in Bad Langensalza derzeit in der Förderung. Hier wird ein Projekt in verschiedenen Ausbauphasen zu einem wirklich komplexen Verbundvorhaben aufgebaut. Das beginnt bei dem Aufbau einer PV-Anlage und endet bei der Frage einer Machbarkeitsstudie, inwiefern hier überschüssiger Strom umgewandelt werden kann. Projektpartner sind hier vor allen Dingen viele Unternehmen und eine Arbeitsgruppe begleiten wir, um vor Ort die Infrastruktur bereitzustellen. In und um Erfurt sind drei Projekte derzeit in der Diskussion: Sie kennen das Projekt Deponie Schwerborner Straße, was mit der Stadtwirtschaft besprochen wird. Wir haben das Projekt am Erfurter Güterverkehrszentrum. Hier geht es insbesondere um die Frage „Lkw und Schwerlastverkehr“. Und das dritte Projekt ist eines, wo es um einen Anwendungsfall für Erfurt und das Thüringer Becken mit einer geplanten Anbindung an das Güterverkehrszentrum geht. Also hier gemeinsame Projektpartner: Ferngas, Boreas, SWE, die Deutsche Bahn und andere. Auch dieses Projekt ist derzeit in unserer interministeriellen Arbeitsgruppe Wasserstoff, die alle Ressorts einmal im Quartal an einen Tisch holt, in der Diskussion. Bekannt dürfte auch – wir gehen in den Süden von Thüringen – unser Projekt im Schwarzatal mit dem entsprechenden Zug sein. Außerdem haben wir eine Machbarkeitsstudie – ich bleibe im Süden – mit dem Zellstoffwerk Mercer Rosenthal – das dürfte Ihnen auch etwas sagen – zur Frage, ob sich die Umstellung dort lohnt, gemacht. Wir haben also – und das sind nur einige Beispiele für Projekte, wo es wirklich sehr konkret vorangeht überall in Thüringen – unsere Strategie nicht nur in der Theorie formuliert, sondern bereits die praktische Debatte laufen. Das ist auch wichtig, weil jegliche Dekarbonisierungsbemühungen und Transformationsbemühungen der Wirtschaft in diesem Bereich natürlich Wasserstoff nicht ausklammern können. Mir ist aber noch mal wichtig zu betonen: Wir sollten die komplette Wertschöpfungskette im Blick behalten. Die Technologie, die Erzeugung, die Speicherung, die Infrastruktur und die Anwendung bis hin zur Frage der Logistik – diese sechs Punkte enthält auch die Thüringer Wasserstoffstrategie, das ist das Entscheidende. Warum? Das ist ähnlich wie vor wenigen Stunden bei der Frage der Windenergie: weil es um regionale Wertschöpfung geht. Die Punkte, die wir hier diskutieren, können vor Ort dann für regionale Wertschöpfung sorgen, wenn wir sie gemeinsam denken. So jedenfalls schwebt uns das vor. Einige Punkte habe ich Ihnen genannt, dezentral orientierte Projekte im kW- bis MW-Bereich für Thüringen, da, wo sie jeweils tatsächlich vor Ort auch Anknüpfungspunkte finden. Wir haben als Landesregierung unterschiedliche Bereiche in der Strategie abgedeckt, von der Mobilität bis hin zur industriellen Prozesswärme und andere Dinge, die wir geschickterweise durch Wasserstoff kompensieren bzw. ergänzen können. Die bisher bei uns eingegangenen Wasserstoffprojekte haben übrigens die Produktion und die Nutzung insbesondere von grünem Wasserstoff zum Ziel. Das stellen die Antragsteller überhaupt nicht infrage, sondern sie wollen nicht nur auf Basis von – vielleicht denken das manche – abstrakten klimapolitischen Debatten, sondern weil sie wissen, dass die Zeit genau in diesem Sinne voranschreitet, von vornherein sich der Frage stellen. Sie gucken sich die Wertschöpfungskette von A bis Z an und schauen, wie sie den grünen Kreislauf geschlossen bekommen. Das ist jedenfalls das, was bei uns an Anfragen vordergründig ankommt. Dem gehen wir selbstverständlich gern nach. Deswegen übrigens – auch Angebot und Nachfrage – liegt unser Fokus als Landesregierung genau darauf. Noch mal abschließend: Mein Gruß geht nicht nur nach Weimar und an das Weimarer Land. Erfolgreich in der ersten Stufe war diese Region bei einer Bundesförderung, erfolgreich in Stufe 2 als Wasserstoffregion und gefördert vom Bund sind jetzt auch der Wartburgkreis und das Altenburger Land. Mit anderen Worten: Die Spreizung im kompletten Land Thüringen ist vorhanden. Wir begleiten, wir unterstützen das und gern berichten wir als Landesregierung regelmäßig über die Fortschritte. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Vielen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit würden wir zur Abstimmung kommen. Ich habe keine Ausschussüberweisung für den Antrag wahrgenommen. Deswegen gehe ich davon aus, dass der Antrag direkt abgestimmt werden soll. Wer also diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfDFraktion und der Abgeordnete Schütze. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir jetzt in die Mittagspause bis 13.35 Uhr eintreten. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause kommt der Innenund Kommunalausschuss im Raum F 101 zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen und der Freundeskreis Kaliningrad trifft sich ebenfalls 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 004. Guten Appetit und gutes Tagen! Danach sind Wahlen. Dann treten wir in die Fragestunde ein.

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Dorothea Marx

Ja zur wirtschaftlichen, technologieoffenen und ideologiefreien Wasserstoffforschung und Nutzung in Thüringen – Thüringen benötigt eine realistische und marktwirtschaftlich tragfähige Wasserstoffstrategie

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir mit unserer Sitzung fortfahren können. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Tagesordnungspunkt „Wahlen“. Das ist dann der gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte 17 bis 20 . Zum Tagesordnungspunkt 17 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4232 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Der Landtag hat in seiner 58. Sitzung am 23. September 2021 auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Olaf Müller zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Nunmehr ist die Wahl der Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion der AfD vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt in der Drucksache 7/4232 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Der nächste Wahlgang ist im TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/4222 Auch hier verweise ich auf die Maßgaben des § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, die ich eben schon vorgetragen hatte. Der Landtag hat in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021 auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Raymond Walk zum Vorsitzenden gewählt. Nunmehr ist die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4222 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete König-Preuss. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Der dritte Wahlgang ist im TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4233 Weiterhin sind zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag für eine zweite Wahlwiederholung liegt Ihnen in der Drucksache 7/4233 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Torben Braga. Die notwendige Vorberatung mit einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Und der letzte Wahlgang für heute ist der TagesWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 Auch hier hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt nach wie vor bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält. Mithin werden auch hier mindestens 46 Jastimmen benötigt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4234 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Robert Sesselmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch hier wird keine Aussprache gewünscht, sodass wir jetzt zum Wahlgang selbst kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ können Sie jeweils stimmen auf dem Stimmzettel für die Wahl der Vorsitzenden des einen und der stellvertretenden Vorsitzenden des anderen Untersuchungsausschusses sowie auch bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf einem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf diesem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Baum eingesetzt. Ich darf erneut daran erinnern, dass die Verpflichtung besteht, auf dem Weg zum Wahlgeschehen eine Maske zu tragen, und wenn möglich nehmen Sie auch Ihren eigenen Kugelschreiber mit. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Jonas Urbach CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufen wir während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 24 auf. Wir beginnen nicht mit der Frage Nummer 1, weil Herr Abgeordneter Reinhardt seine Frage in der Drucksache 7/4137 zurückgezogen hat. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Beier mit der Drucksache 7/4138. Da er aber jetzt gerade Stimmen auszählen muss, wird seine Frage von Herrn Abgeordneten Schaft vorgetragen. Bitte, Herr Schaft.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Beier lautet wie folgt: Bargeldeinzug bei Geflüchteten Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich der Praxis des Vermögenseinzugs von Geflüchteten bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland? 2. Werden für den Einzug von Vermögenswerten von Geflüchteten thüringische Landesbeamte und bzw. oder die Bundespolizei eingesetzt? 3. Wie schätzt die Landesregierung die rechtliche Lage des Vermögenseinzugs noch vor der Asylantragstellung ein? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Beier beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Zur Praxis des Vermögenseinzugs in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine aktuellen Informationen vor. Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesverwaltungsamts treten in jedem Jahr vereinzelt Fälle auf, bei denen Vermögen von Geflüchteten sichergestellt wird. Antwort auf Frage 2: In einigen Fällen wurde sichergestelltes Bargeld durch die Bundespolizei an die Erstaufnahmeeinrichtung Suhl weitergeleitet. Für die Sicherstellung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgrund der §§ 7, 7a des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten die Vorgaben des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes, das die zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugten Vollstreckungsbehörden und deren Bedienstete bestimmt. Antwort auf Frage 3: Für den Einsatz von Vermögen kommt es nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung an. Denn die insofern maßgebliche bundesrechtliche Bestimmung des § 7 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz geht davon aus, dass entsprechend dem Nachrangprinzip im Sozialleistungsrecht vorhandenes Einkommen und Vermögen grundsätzlich aufzubrauchen ist, bevor die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen kann. Folglich ist der tatsächliche Leistungsbezug entscheidend. Nach § 7 Abs. 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist vom Vermögen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils ein Freibetrag von 200 Euro anzusetzen. Zudem bleiben Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Möglichkeit, gemäß § 7a Asylbewerberleistungsgesetz eine Sicherheit zu verlangen, wurde vom Bundesgesetzgeber eröffnet, um den Erstattungsanspruch der Behörden gegen den vermögenden Leistungsberechtigten zu sichern, der in einer Einrichtung mit Sachleistungsgewährung untergebracht ist. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Stange mit der Drucksache 7/4139. Bitte, Frau Kollegin.

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Karola Stange Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Kostenerstattung Rettungsdienst Das Thüringer Rettungsdienstgesetz regelt die Zuständigkeit, die Leistungserbringung und die Finanzierung von Rettungsdiensten. Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter anderem auf Grundlage kostendeckender Gebühren und Entgelte einen Erstattungsanspruch für die erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen haben. Nach meiner Kenntnis gibt es erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Bezahlung der zustehenden Gebühren und Entgelte. So hat die Stadt Erfurt nach meiner Kenntnis für das Jahr 2021 Erstattungsleistungen von 9,7 Millionen Euro geplant und bis 30. Juni 2021 hiervon nur 0,6 Millionen Euro tatsächlich kassenwirksam vereinnahmt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der im Eingangstext beschriebenen Situation in Bezug auf alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte vor? 2. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, weshalb es zu den beschriebenen Problemen bei der Kostenerstattung erbrachter Rettungsdienstleistungen kommt? 3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten und umsetzbar, um die Kostenerstattungen im Bereich des Rettungsdiensts zeitnah zu sichern? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs beantworte ich die beiden ersten Fragen gemeinsam. Nach § 5 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz erfüllen die Landkreise, kreisfreien Städte bzw. Rettungsdienstzweckverbände die Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der Berg- und Wasserrettung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Das Land hat insoweit lediglich die Rechtsaufsicht und ist damit auf die Erteilung von Informationen beschränkt, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erlangt wurden bzw. konkret vorliegen. Darüber hinaus besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht des Landes. In Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen sind die Rechtsaufsichtsbehörden zur Informationsbeschaffung nur dann befugt und verpflichtet, so wie dies der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Kommunalverwaltung dient. Aus der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen sowie aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass die Eingriffsrechte der Kommunalaufsicht einschließlich des Informationsrechts restriktiv ausgeübt werden müssen. Zur Refinanzierung der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Kosten werden nach § 18 Abs. 2 Thüringer Rettungsdienstgesetz für die Leistungen des Rettungsdienstes kostendeckende Benutzungsentgelte erhoben. Diese Benutzungsentgelte werden nach § 20 bzw. § 20a Thüringer Rettungsdienstgesetz zwischen den Aufgabenträgern der Rettungsdienste und/oder den jeweiligen Durchführenden einerseits und den Kostenträgern und ihren Verbänden, das heißt den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, andererseits vereinbart. Welche konkreten Regelungen in den einzelnen Entgeltvereinbarungen für die insgesamt 17 kommunalen Rettungsdienstbereiche getroffen werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu der von Ihnen in der Frage schon beschriebenen Situation liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ebenso wenig liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, ob bzw. aus welchen Gründen sich gegebenenfalls die Kostenerstattung in der Praxis verzögert. Zu Frage 3: Wie ich eingangs beschrieben habe, liegt es im Verantwortungsbereich der kommunalen Aufgabenträger, den bodengebundenen Rettungsdienst im eigenen Wirkungskreis sicherzustellen. Hierzu gehört auch, in den Entgeltvereinbarungen mit den Kranken- und Unfallversicherungsträgern die Voraussetzungen für eine zügige Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen festzulegen. Die Frage einer verzögerten Kostenerstattung wurde bislang noch nicht in den Gremien auf Landesebene wie insbesondere dem Landesbeirat für das Rettungswesen angesprochen. Diesbezüglich sind bisher auch im Rahmen der Rechtsaufsicht keine Vollzugsschwierigkeiten bekannt geworden. Deshalb gehe ich momentan auf Basis Ihrer Sachdarstellung davon aus, dass es sich eher um ein punktuelles Problem im Rettungsdienstbereich Erfurt als um ein generelles Problem handelt. Mein Haus wird Ihre Frage jedoch zum Anlass nehmen, die Thematik in der nächsten Sitzung des Landesbeirats mit allen am Rettungsdienst Beteiligten zu erörtern, um dort gegebenenfalls ein neues Meinungsbild einzuholen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Kollegin Stange.

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Karola Stange Die Linke

Fragestunde

Wann ist denn die Terminstellung für diese nächste Beiratssitzung? Damit man dann noch mal nachfragen kann, wie da die neue Einschätzung der Landesregierung ist.

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Schenk

Fragestunde

Der Terminkalender ist mir jetzt nicht präsent, das kann ich Ihnen dann schriftlich beantworten.

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Karola Stange Die Linke

Fragestunde

Das wäre nett, danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Tasch mit der Drucksache 7/4165. Bitte, Frau Kollegin Tasch.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen Nach § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) müssen Betreiber von Windenergieanlagen, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (BNK-Systeme) ausstatten. Die Umsetzungsfrist ist schon zweimal, aktuell auf den 31. Dezember 2022, verlängert worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Windenergieanlagen und betreiber ‑ sind in Thüringen von der oben angeführten Verpflichtung betroffen? 2. In welcher Weise war die Landesregierung in den Prozess zur Verlängerung der Umsetzungsfrist eingebunden und ist der Landesregierung bekannt, wie die wiederholte Verlängerung der Umsetzungsfrist begründet wurde? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Notwendigkeit und zügigen Umsetzung der Verpflichtung sowie zu den Gründen für die wiederholte Verlängerung der Umsetzungsfrist? 4. Bei welcher Behörde liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Verpflichtung – spätestens nach Fristablauf – und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Bundesnetzagentur hat die bereits einmal verlängerte Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bis zum 31.12.22 verlängert. Das bedeutet, dass ab 2023 nicht nur alle neu zu errichtenden, sondern grundsätzlich auch alle bestehenden Windenergieanlagen in Thüringen entsprechend aus- bzw. nachzurüsten sind. Von dieser Pflicht befreit sind alle Windenergieanlagen, die innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ihren Zahlungsanspruch nach EEG verlieren. Von den insgesamt 840 in Thüringen bestehenden Anlagen sind das rund 350. Zu Frage 2: Nach der verpflichtenden Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung zum 01.07.2020 durch das Energiesammelgesetz wurde die Frist für deren Realisierung zunächst bis zum 30.06.2021 und dann bis zum 31.12.2022 verlängert. Das sind reine Bundesentscheidungen gewesen. Hintergrund der ersten Verschiebung der Umsetzungsfrist war vor allem die verzögerte Anpassung des luftfahrtrechtlichen Rahmens, namentlich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, der sogenannten AVV-Kennzeichnung. Die Landesregierung war insofern eingebunden in den Prozess der Neufassung dieser AVV-Kennzeichnung, mit der die im Energiesammelgesetz gesondert erwähnte Transpondertechnologie neben der Radartechnik als eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen luftverkehrsrechtlich zugelassen worden ist, indem sie über die entsprechenden Verschiebungen nachträglich informiert worden ist. Den Beschluss einer zweiten Verlängerung der Umsetzungsfrist – um das noch mal deutlich zu machen – hat die dafür zuständige Bundesnetzagentur ohne gesonderte Einbeziehung der Länder nach Konsultation betroffener Verbände und Unternehmen allein getroffen. Als Grund hat die Bundesnetzagentur angeführt, dass die derzeit am Markt aktiven und die voraussichtlich demnächst zugelassenen Hersteller von transponderbasierten Kennzeichnungssystemen nicht in der Lage seien, alle Neu- und Bestandsanlagen bis zum Ablauf 30.06.2021 mit einem luftfahrtrechtlich zugelassenen System auszustatten. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf das späte Inkrafttreten der novellierten AVV-Kennzeichnung auf die damit verbundenen veränderten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf die große Anzahl von Anlagen. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen für sehr wichtig. Wir haben immer wieder darauf gedrängt. Ich hatte erst vorhin ein Gespräch mit dem Abgeordneten Gottweiss zur Frage, was das allein in einem überschaubaren Raum, im Weimarer Land, verbessern würde. Das Ganze würde definitiv zur Steigerung der Akzeptanz der Windenergie vor Ort beitragen. Wir können nur mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass der Bund mehrfach die Frist verstreichen ließ, um die bedarfsgerechte Kennzeichnung und technische Ausstattung rechtzeitig anzumahnen und anzubringen. Die Einführung – so hat der Bund es immer wieder deutlich gemacht – wäre auf Kosten der Luftsicherheit frühzeitig erfolgt und hätte nicht allumfassend stattfinden können. Insofern ist insgesamt aufgrund eines sicherheitstechnischen Abwägungsprozesses vermutlich nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur die Fristen deswegen verlängert hat, um auch systematische Erkenntnisse und die Verfügbarkeit letztlich sicherstellen zu können. Zu Frage 4: Zuständig ist die Genehmigungsbehörde nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt sie die Luftfahrtbehörde am Genehmigungsverfahren. Diese prüft die vorgelegten Unterlagen, entscheidet dann über die Zulässigkeit der Verwendung eines BNK-Systems. Auch bei der Nachrüstung einer Windenergieanlage mit dem entsprechenden System ist die Genehmigungsbehörde zuständig, die über die Anpassung des ursprünglichen Genehmigungsbescheids entscheidet. Bei Verstößen gegen das Gebot der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung kommt es zu einer Verringerung des Zahlungsanspruchs nach EEG. Andere Sanktionsmöglichkeiten als geringere EEG-Zulagen gibt es jedoch nicht. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Tasch, bitte.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin Siegesmund. Mich verwundert jetzt, dass die Länder nicht einbezogen worden sind. Meiner Kenntnis nach gab es 2013 – das ist ja schon ewig her – einen Antrag vom damaligen Thüringer Bauminister Christian Carius, diese bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen auf die Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz zu setzen. Dieses Thema ist ja bei den Verkehrsministerkonferenzen auch mehrfach Thema gewesen und es gibt ja schon seit 2016 oder 2017 genehmigte Nachtkennzeichnungssysteme, die in Schleswig-Holstein und, ich glaube, auch in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kamen. Meine Frage ist: Haben Sie da jetzt noch mal nachgehakt oder können Sie das noch mal auf der Verkehrsministerkonferenz zum Thema machen, damit das vielleicht jetzt doch noch schneller geht und die Betreiber nicht warten, bis die letzten Tage der Frist vorbei sind? Wie gesagt: Wenn das damals von den Ländern gekommen ist, wieso sind die Länder nicht mehr beteiligt worden? Das erschließt sich mir nicht. Das war jetzt ein bisschen länger.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Danke für die Nachfrage. Ich kann nur noch mal darauf verweisen, dass die Debatte sowohl auf der Verkehrs- als auch auf der Energieseite entsprechend geführt wurde und sogar mit der durch das Energiesammelgesetz festgelegten Frist für die Einführung – verpflichtend ursprünglich zum 01.07.2020. Die Frage der Realisierung und Realisierbarkeit wurde nicht nur seit 2013 intensiv ausdiskutiert, sondern sogar gesetzlich fixiert. Wir gingen tatsächlich davon aus, dass es die erste Frist 30.06.2021 ermöglicht, die entsprechende bedarfsgerechte Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Rahmen der AVV auch zu synchronisieren. Dies ist offenbar nicht passiert und wir sind, so wie ich es gerade dargestellt habe, von der zweiten Verlängerung der Umsetzungsfrist von der Bundesnetzagentur im Nachgang informiert worden.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Frage Nummer 5. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/4186. Bitte, Frau Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anträge auf und Auszahlung der Thüringer Klimaschutzprämie Nach einer Meldung der „Zeit Online“ vom 8. Oktober 2021 seien 2.100 Anträge für Thüringens Klimaschutzprämie eingegangen. Die Abrufung der Gelder sei perspektivisch im zweiten Halbjahr 2022 machbar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind für kommunale Forstbetriebe in welcher Gesamthöhe eingegangen? 2. Wie viele Anträge sind für private Forstbetriebe mit welcher Gesamthöhe eingegangen? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Kritik des Verbands privater Waldbesitzer, dass die bereitgestellten 15 Millionen Euro für Thüringen unbedingt auszuzahlen sind und die bundesweit 200 Millionen Euro nicht ausreichen? 4. Hat sich die Landesregierung auf der in der oben genannten Meldung erwähnten Agrarministerkonferenz oder auf anderen Agrarministerkonferenzen dafür eingesetzt, dass der Bund mehr als 200 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung stellt? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bisher sind 168 Anträge von kommunalen Forstbetrieben im System erfasst. Die Anträge umfassen ein finanzielles Volumen von 2,82 Millionen Euro. Zu Frage 2: Die Zahl der im System erfassten Anträge privater Forstbetriebe liegt mit 1.386 deutlich höher. Aus diesen Anträgen resultiert ein Fördermittelvolumen in Höhe von 7,86 Millionen Euro. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um die Auszahlung der bereitgestellten 15 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr zu realisieren. Das betrifft insbesondere auch die Bereitstellung von Personalressourcen in der mit der verwaltungsseitigen Umsetzung betrauten Landesforstanstalt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt, die Klimaschutz- und Ökosystemleistungen der Wälder mit einer langfristig angelegten Fördermaßnahme zu honorieren und plant für das Jahr 2022 eine entsprechende Pilotförderung in Höhe von 2 Millionen Euro. Nach Abschluss der Pilotphase soll das bereitgestellte Finanzbudget deutlich erhöht werden. Für eine Beurteilung der Wirksamkeit des Verfahrens sind die Etablierung der Fördermaßnahme nach Abschluss der Pilotphase und das dann betriebene bereitstehende Finanzbudget abzuwarten. Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen hat sich gemeinsam mit den übrigen Bundesländern dafür eingesetzt, dass das von BMEL entwickelte Honorierungsmodell für die Klimaschutz- und Ökosystemleistungen der Wälder zu einem langfristigen Ansatz weiterentwickelt wird, der die besonderen Anforderungen bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung finanziell unterstützt. Dazu ist auch die ausreichende Bereitstellung und Verstetigung der Finanzmittel abzusichern. Wir haben dazu in Dresden auf der letzten Agrarministerkonferenz auch einen entsprechenden Beschluss gefasst und ich erlaube mir die Anmerkung: Es wird jetzt abzuwarten sein, was in den Koalitionsverhandlungen im Bund dazu konkret vereinbart wird. Dazu haben wir jetzt naturgemäß keine Angaben vorliegen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragestellerin ist hier Frau Abgeordnete Wahl mit der Drucksache 7/4193. Bitte schön.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Danke schön, Frau Präsidentin. Übertragung der Aufgaben aus dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes an die Landkreise und kreisfreien Städte Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes werden die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Gesetz wurde im Gesetzund Verordnungsblatt Nummer 19 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Übertragung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu übergebenden Vorgänge planmäßig stattfinden? 2. Sind die Vorbereitungen organisatorischer und personeller Art so weit gediehen, dass die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Nordhausen, des Unstrut-Hainich- und Ilm-Kreises die Aufgaben fristgerecht zum 1. Januar 2022 übernehmen können? 3. Werden die genannten Gesundheitsämter entsprechend personell ausgestattet sein, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen? 4. Wurden die Mitarbeitenden, die diese neuen Aufgaben ausführen werden, bereits entsprechend fortgebildet? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Herr Minister Holter.

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Holter

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Frau Wahl, ich hoffe, Sie nehmen auch mit mir vorlieb. Frau Werner wartet derzeit auf ihr Testergebnis, ob sie dann wieder zur Landtagssitzung dazustoßen kann. Ich bin ihr Vertreter und erlaube mir dann, auf Ihre Fragen zu antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 – Kann die Übertragung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu übergebenden Vorgänge planmäßig stattfinden? –: Die Übertragung der zu übergebenden Vorgänge wird seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts planmäßig stattfinden können. Zu Frage 2 – Sind die Vorbereitungen organisatorischer und personeller Art so weit gediehen, dass die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Nordhausen, des Unstrut-Hainich- und Ilm-Kreises die Aufgaben fristgerecht zum 1. Januar 2022 übernehmen können? –: Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes sieht eine Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte zum 1. Januar 2022 vor. Am 21. Oktober 2021, also heute, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Vertreter aller Landkreise und kreisfreien Städte zu einer virtuellen Einführungsveranstaltung eingeladen, in der auch das weitere Verfahren in der Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt besprochen wird. Darüber hinaus hat das TMIK ausführliche Anwendungshinweise für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes für die zukünftigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erstellt, die den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der Einladung zu der Veranstaltung am 21. Oktober 2021 bereits übersendet wurden. – Das sieht dann so aus. – Im Rahmen dieser Onlineauftaktveranstaltung wird zudem die zukünftige Rechts- und Sachlage in Thüringen erläutert. Darüber hinaus wird über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Niedersachsen berichtet. Im Anschluss an diesen Erfahrungsbericht wird das Landesverwaltungsamt über die Situation in Thüringen informieren und einen Ausblick über die zukünftige Zusammenarbeit geben. Den Anwendungshinweisen zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes ist auch der Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Handreichung für die Akteurinnen und Akteure, die vor Ort die Beratung nach § 10 des entsprechenden Gesetzes durchführen, als Anlage beigefügt. Zu Frage 3 – Werden die genannten Gesundheitsämter entsprechend personell ausgestattet sein, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen? – die Antwort: Nach der bisherigen Aufgabenzuweisung hat das Gesundheitsamt als vor Ort tätige Behörde nach § 3 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 8 der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Prävention übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeit zu deren Verhütung durch Aufklärung wahrzunehmen. Auch § 19 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Gesundheitsämter, bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten die anonyme Beratung selbst durchzuführen. Insofern stellt sich die Aufgabe des § 10 Prostituiertenschutzgesetzes fachlich-inhaltlich nicht völlig neu dar. Gemäß § 3 des Thüringer Ausführungsgesetzes des Prostituiertenschutzgesetzes erhalten die Landkreise und die kreisfreien Städte vom Land zum Ausgleich der durch den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes entstehenden Mehrbelastungen finanzielle Mittel zugewiesen. Somit wurden bei der Übertragung der Aufgaben gleichzeitig die notwendigen Mittel für deren Wahrnehmung zur Verfügung gestellt. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben das fachlich geeignete Verwaltungspersonal einzustellen, das erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu gewährleisten. Zu Frage 4 – Wurden die Mitarbeitenden, die diese neuen Aufgaben ausführen werden, bereits entsprechend fortgebildet? –: Wie in den bereits gegebenen Antworten zu der Mündlichen Anfrage dargestellt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Umsetzung des Prostituiertengesetzes aufgrund ihrer Zuständigkeiten und durch die entsprechenden Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie das BMFSFJ auf die konkreten Aufgaben vorbereitet. Zur weitergehenden Fortbildung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenlos an den Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz“ der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf teilnehmen. Der Freistaat ist Trägerland dieser Akademie und somit entfallen für die Thüringer Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Lehrgangsgebühren. Für die Vorbereitung der Erstellung des Fortbildungsprogramms der Akademie für das Jahr 2022 wurde von Thüringen gegenüber der Akademie in Düsseldorf unter anderem das Thema „Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz“ ausdrücklich vorgeschlagen. Herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lukin mit der Drucksache 7/4205.

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Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In den nächsten Jahren zeichnet sich ein zunehmender Mangel an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern sowie Busfahrerinnen und Busfahrern ab. Ein Ziel muss sein, genügend Interessierte für eine Ausbildung in diesen Berufsgruppen zu gewinnen. Dazu gehören neben einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsstätten, Werbung sowie Unterstützung bei der Ausbildung auch die Voraussetzungen für einen gut organisierten Ablauf der Lehrgänge samt Prüfungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fahrlehrer-Fachkundeprüfungen wurden in den Jahren 2015 bis 2020 aufgeschlüsselt nach den Fahrerlaubnisklassen A/B/CE/DE durchgeführt? 2. Welche Möglichkeiten der Förderung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungslehrgängen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Lkw-Fahrer sowie Busfahrer bestehen gegenwärtig außerhalb der Vergabe von Bildungsgutscheinen? 3. Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sieht hier die Landesregierung, um mehr Nachwuchskräfte für diese Berufe zu gewinnen? 4. Warum mussten zum Beispiel Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fahrlehrer- bzw. Fachkundelehrgängen bis zur Fachkundeprüfung im Jahr 2021 rund sieben Monate auf die Prüfung warten? Wie werden bzw. wurden die Ursachen dafür behoben?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2015 bis 2020 wurde folgende Anzahl von Fachkundeprüfungen durchgeführt – ich nenne die Gesamtzahl, die Einzelklassen würde ich dann gleich übergeben –: 2015 fünf, 2016 sechs, 2017 sechs, 2018 fünf, 2019 fünf und 2020 sechs. Hierzu ist festzustellen, dass damit Auszubildenden in einer Fahrlehrerausbildungsstelle nach Abschluss der Ausbildung eine Fachkundeprüfung ermöglicht werden konnte. Die Anzahl der Prüfungen orientierte sich an dem von den Ausbildungseinrichtungen gemeldeten Bedarf. Zu Frage 2: Für weitere Bildungsmaßnahmen stehen Fördermöglichkeiten nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Weiterbildungsrichtlinie, zur Verfügung. Beratung und Antragstellung erfolgen über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen mit beschränkter Haftung. Für die Förderung von Ausbildungs- und Umschulungslehrgängen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Zu Frage 3: Bezüglich konkreter Maßnahmen zur Fachkräftesicherung für Thüringen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona Pandemie wird auf das im April 2021 veröf‑ fentlichte gemeinsame Eckpunktepapier „Fachkräftestrategie für Thüringen 2021 bis 2015“ der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung verwiesen. Darin werden sechs Zielstellungen definiert und entsprechende Handlungsansätze formuliert, die von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Eigenregie oder gemeinschaftlich verfolgt bzw. im Rahmen von Projekten oder Initiativen umgesetzt werden. Das Eckpunktepapier ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abrufbar. Ein weiteres wesentliches Instrument zur Fachkräftesicherung für Thüringen ist die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung. Diese fungiert seit 2011 als zentrale Anlaufstelle für aus- und inländische Fach- und Arbeitskräfte sowie als Servicepartnerin für Unternehmen und bildet hinsichtlich der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung einen Netzwerkknoten. Seit dem vorigen Jahr unterstützt die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung mit dem neuen Arbeitsbereich Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung international auch verstärkt die Rekrutierung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland mit entsprechenden Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der operativen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nimmt die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung zudem Aufgaben im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wahr und ist somit insbesondere auch als Dienstleisterin für Ausländerbehörden, Berufsanerkennungsstellen und weitere Institutionen tätig. Darüber hinaus unternimmt die Landesregierung gemeinsam mit den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Bildung große Anstrengungen, um Fördermöglichkeiten und neue Unterstützungsansätze zur Stärkung der Berufsausbildung in Thüringen abzustimmen und umzusetzen. Hierzu wurde unter anderem bereits im letzten Frühjahr eine regelmäßig tagende Taskforce „Ausbildung“ ins Leben gerufen, an der die Kammern, der Verband der Wirtschaft Thüringen e. V., die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die IG Metall und der Deutsche Gewerkschaftsbund beteiligt sind. Vor dem Hintergrund der Pandemie und der dadurch erheblich eingeschränkten Angebote der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsberatung wurde unter dem Dach der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung ein Onlineportal entwickelt, das die unterschiedlichen Beratungs- und Ausbildungsstellenangebote unter dem Motto „Deine Ausbildung in Thüringen“ auf einer zentralen Plattform zusammenführt. Perspektivisch sollen so möglichst viele Angebote, unter anderem auch Ausbildungsmessen und Angebote der beruflichen Orientierung, virtuell realisiert werden können. Die Plattform ist seit Mitte März 2021 erreichbar und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Weiterhin beteiligen sich die Partnerinnen und Partner der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung aktiv mit unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen am „Sommer der Berufsbildung“. Der „Sommer der Berufsbildung“ wird von der Bundesallianz für Aus- und Weiterbildung initiiert. Hierzu ist insbesondere auf das Thüringer Sommerpraktikum hinzuweisen, welches Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines Betriebspraktikums während der Sommerferien ermöglichte. Die Beteiligten haben dafür eine onlinebasierte Praktikumsbörse mit entsprechenden Angeboten der Betriebe entwickelt. Diese ist ebenfalls über die Onlineplattform „Deine Ausbildung in Thüringen“ erreichbar und wird über den Sommer 2021 hinaus weiter fortgeführt. Zur Bewerbung des Portals und des Sommerpraktikums wurde ein Radiospot in Auftrag gegeben, der Ende Juli 2021 bei „Antenne Thüringen“ sowie „Radio TOP 40“ lief. Weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind in Planung. Zu Frage 4: Die letzte schriftliche Fachkundeprüfung in der Klasse BE im Jahr 2020 fand am 23.11.2020 statt, also unmittelbar bevor die über die Wintermonate in Kraft tretenden CoronaSchutzmaßnahmen die Durchführung von Prüfungen jeglicher Art unmöglich machten. Insoweit entfiel dann leider auch die eigentlich im Dezember 2020 geplante schriftliche Fachkundeprüfung. Die zu der schriftlichen Fachkundeprüfung vom November 2020 gehörigen mündlichen Fachkundeprüfungen fanden in der ersten Märzwoche 2021 statt, ebenfalls unmittelbar nachdem die wieder gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen die Durchführung von Prüfungen wieder zuließen. Im Anschluss daran wurde der Schwerpunkt der Prüfungsplanung und Durchführung zunächst auf die sich seit Dezember 2020 aufgestauten fahrpraktischen Prüfungen sowie Lehrproben gelegt. Die letzten sind insbesondere wichtig, weil sie einen Abschluss der Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrerausbildung darstellen. Ohne die Möglichkeit Lehrproben abzulegen, kann ein Fahrlehreranwärter bzw. eine Fahrlehreranwärterin die Ausbildung nicht beenden und somit dem Arbeitsmarkt nicht als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer zur Verfügung stehen. Aufgrund der Priorisierung der sukzessiven Abarbeitung des oben beschriebenen Prüfungsstaus im Bereich der Lehrproben konnten zwischen April und Oktober 2021 28 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse BE ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und eine Beschäftigung in einer Fahrschule aufnehmen. Wie man der oben angegebenen Übersicht zu zwischen 2015 und 2020 durchgeführten Prüfungen entnehmen kann, wurden in der Klasse BE in der Regel drei schriftliche Fachkundeprüfungen mit den dazugehörigen mündlichen Fachkundeprüfungen im Jahr durchgeführt. In den anderen Klassen fiel die Zahl der Prüfungen aufgrund des deutlich geringeren Bedarfs naturgemäß kleiner aus. Für November 2021 ist die Durchführung einer weiteren schriftlichen Fachkundeprüfung der Klassen A, BE, CE und DE mit insgesamt 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant. Damit kann auch 2021 allen Absolventinnen und Absolventen nach Beendigung ihrer Ausbildung zeitnah ein Prüfungstermin angeboten werden. Somit wären dann im Jahr 2021 zwei der statt sonst üblichen drei Fachkundeprüfungen in der Klasse BE durchgeführt worden. Ansonsten bewegt sich die Zahl der durchgeführten Prüfungen in den anderen Klassen auf dem Niveau der drei vorher. Darüber hinaus ist anzumerken, dass insbesondere die schriftlichen Fachkundeprüfungen nicht immer passgenau mit den Bedürfnissen der verschiedenen Fahrlehrerausbildungsstätten zu planen sind. Dies ist dadurch bedingt, dass die Lehrgänge an den drei großen Fahrlehrerinnen- und Fachlehrerausbildungsstätten des Freistaats Thüringen in der Regel zu unterschiedlichen Zeiten über das Jahr verteilt enden und das Ansetzen eines Prüfungstermins für einen einzelnen Lehrgang aufgrund des damit verbundenen Aufwands selten zu rechtfertigen ist. Weil es in der Regel geboten ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Lehrgängen im Rahmen des gleichen Prüfungstermins zu prüfen, lassen sich Wartezeiten für die Bewerberinnen und Bewerber zwischen der Beendigung ihrer Lehrgänge an den Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrerausbildungsstätten und dem Ablegen der Fachkundeprüfung leider nicht immer vermeiden. Mittlerweile haben sich die in der Vergangenheit sicherlich nicht immer optimalen Rahmenbedingungen für die regelmäßige und zentrale Durchführung von Prüfungen verbessert. Eine Untersagung der Durchführung bzw. Abnahme von Prüfungen aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen die CoronaPandemie ist zum jetzigen Zeitpunkt zumindest in dem Ausmaß der letzten beiden Jahre nicht zu erwarten. Folglich bestehen gute Aussichten, jetzt auch wieder über die Wintermonate Prüfungen aller Art durchführen zu können und somit die Zahl der Prüfungen wieder voll umfänglich auf das Niveau der Vorjahre anzuheben. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Lukin.

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Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Ich hätte eine Nachfrage. Mitunter werden diese Lehrgänge mit Bildungsgutscheinen unterstützt. Die haben eine begrenzte Dauer. Es ist verschiedentlich schon vorgekommen, dass die Bildungsgutscheine abgelaufen sind, aber die Prüfungen noch nicht realisiert wurden. Was ist in diesem Zusammenhang bei der Beschleunigung der Prüfung zu ermöglichen? Meine zweite Frage: Lässt sich mit Beginn der Ausbildung, die über einen endlichen Zeitraum planbar ist, ein Prüfungstermin durch das Landesverwaltungsamt festmachen?

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Weil

Fragestunde

Ich würde vorschlagen, ich nehme beide Fragen noch mal mit und beantworte sie Ihnen schriftlich. Beim ersten Thema scheint tatsächlich die Frage zu sein, wie man die Gültigkeit des Gutscheins mit dem Prüfungstermin verbindet. Das Zweite, würde ich in jedem Fall sagen, sollte durchaus möglich sein, dass man den Prüfungstermin auch so festlegt, dass er am Beginn der Ausbildung klar ist. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragen aus den Reihen der Kolleginnen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör mit der Drucksache 7/4206.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Personalräte in öffentlichen Verwaltungen sind Experten in Sachen Modernisierung und Reform von Arbeitsprozessen. Neben der Mitgestaltung bzw. kritischen Begleitung bei der Durchführung der Maßnahmen des Managements ist eine ihrer Kernaufgaben die Schutzfunktion für die Belegschaft. Hierfür sind Personalräte auf Hinweise aus den Kreisen der Beschäftigten angewiesen. Dazu stehen ihnen neben den persönlichen Gesprächen Belegschaftsbefragungen und auch Personalversammlungen als Methoden zur Verfügung. Bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst scheint es im Einzelnen einen Dissens zur Durchführung der genannten Möglichkeiten zu geben. Zum Beispiel wird dem örtlichen Personalrat von der Dienststelle kein geeigneter Raum zur Durchführung einer Personalversammlung zur Verfügung gestellt und stattdessen durch die Anstaltsleitung entgegen der geltenden Rechtslage zu einer Personalversammlung im zeitlichen Vorlauf des durch den Personalrat bekannt gegebenen Termins eingeladen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen zu dem Vorgang zur Ausrichtung einer Personalversammlung durch den örtlichen Personalrat der nicht verselbstständigten Teile der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst vor? 2. Was ist bisher veranlasst worden bzw. wie beabsichtigt die Landesregierung, auf die Problemsituation zu reagieren? 3. Inwiefern sieht die Landesregierung in dem genannten Vorgang eine Beeinflussung bzw. Beeinträchtigung der Personalratstätigkeit? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 22. September 2021 wurde die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft vom Personalrat der Landesforstanstalt angeschrieben. Mit gleichem Datum wurde auch ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats von ThüringenForst vom Personalrat der Landesforstanstalt angeschrieben, und soweit ich informiert bin, ist dieses Schreiben auch den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats von ThüringenForst zugegangen. Der Sachverhalt ist derzeit Gegenstand einer vom Personalrat initiierten gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Ziel die Klärung der streitgegenständlichen Rechtsfrage ist. Um der gerichtlichen Klärung nicht vorwegzugreifen, können daher keine weiterführenden Informationen zum Fragegegenstand gegeben werden. Zu Frage 2: Wie ja bereits ausgeführt, wurde ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats von ThüringenForst durch den Personalrat angeschrieben und habe zum einen die Mitglieder des Verwaltungsrats darüber informiert, dass ich mich mit dem Personalrat von ThüringenForst ins Benehmen setzen werde. Das heißt konkret, dass ich einen Gesprächstermin für die kommende Woche mit dem Personalrat von ThüringenForst zu den Inhalten des Schreibens vereinbart habe. Soweit mir bekannt ist, haben auch einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats bereits Gespräche mit dem Personalrat durchgeführt. Ich habe zudem dem Personalrat sowie auch dem Vorstand von ThüringenForst angeboten, zunächst eine interne Vermittlung in meiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender zu versuchen. Über die Ergebnisse dieses Prozesses werde ich im Nachgang natürlich auch den Verwaltungsrat in der nächsten regulären Sitzung informieren. Zu Frage 3: Wie gerade dargestellt findet zunächst eine interne Vermittlung innerhalb der Landesforstanstalt durch mich als Verwaltungsratsvorsitzender statt. Diese Vermittlung soll im Rahmen einer engen Vertraulichkeit stattfinden. Zudem muss ich sagen, dass ich als Verwaltungsratsvorsitzender, was diese Funktion anbetrifft, auch zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Inwiefern die Landesregierung in dem genannten Vorgang eine Beeinträchtigung sieht, kann zum derzeitigen Stand nicht beurteilt werden. Insoweit bitte ich um Verständnis, damit die landesforstanstaltsinterne Konsensfindung durch meine Vermittlung dann auch hoffentlich gut gelingt. Ich will vorausschicken, ich bin dann auch gern bereit, im geeigneten Rahmen die Abgeordneten über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur neunten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf mit der Drucksache 7/4207. Bitte schön.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sozialer Wohnungsbau in Thüringen Der Thüringer Wohnungsmarkt ist gekennzeichnet von teilweisem Leerstand in der Fläche und massiven Mietsteigerungen in den Städten. Gerade in Erfurt und Jena steigen die Mieten in den Jahren 2016 bis 2020 besonders stark – das habe ich aus der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 5. August 2021 entnommen. Insbesondere besteht ein Mangel an mietpreisgebundenen Wohnungen, sogenannten Sozialwohnungen. Deren Anteil verringerte sich deutschlandweit von 2007 bis 2019 von 2,034 Millionen auf 1,137 Millionen um 45 Prozent. Ein wesentlicher Faktor zur Beeinflussung des Wohnungsmarkts ist die sogenannte Mietpreisbindung, die je nach Bundesland und Programm verschieden ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen/Sozialwohnungen in Thüringen in den Jahren 2010, 2015 und 2020 – nach Stichtag? 2. Wie hoch war der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt Jena in den Jahren 2010, 2015 und 2020 konkret? 3. Wie haben sich die Nettokaltmieten in Thüringen und in Jena in den Jahren 2010, 2015 und 2020 entwickelt? 4. Wie hoch ist das Fördervolumen für Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau 2021 für wie viele errichtbare Wohnungen in Thüringen und in Jena? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts lag der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen in Thüringen jeweils zum Stichtag 15. Dezember bei 15.085 Wohnungen im Jahr 2015 und bei 18.456 Wohnungen im Jahr 2020. Für das Jahr 2010 liegen mir keine aktuell vollständigen Zahlen vor, da der Bestand an modernisierten Wohnungen erst ab dem Jahr 2015 statistisch erfasst wurde. Zu Frage 2: Der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt Jena betrug jeweils zum Stichtag 15. Dezember nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts im Jahr 2015 888 Wohnungen und im Jahr 2020 800 Wohnungen. Hinsichtlich der Anzahl für das Jahr 2010 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu Frage 3: Bezüglich der Nettokaltmieten liegen der amtlichen Statistik in Thüringen für das Land Thüringen lediglich Angaben aus dem vierteljährlich vom Bundesamt für Statistik erhobenen Mikrozensus vor. Danach betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete in Thüringen im Jahr 2010 4,58 Euro für den Quadratmeter, im Jahr 2014 4,78 Euro pro Quadratmeter und im Jahr 2018 5,40 Euro je Quadratmeter. Da der nächste Mikrozensus erst im Jahr 2022 stattfindet, können keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Für die Stadt Jena kann hier lediglich auf die Abfrage zu den Nettokaltmieten im Zuge des Erlasses der Mietpreisbegrenzungsverordnung im Jahr 2021 zurückgegriffen werden. Hier machte die Stadt Jena folgende Angaben: 2014 5,33 Euro pro Quadratmeter, 2015 5,46 Euro je Quadratmeter, 2016 5,62 Euro je Quadratmeter, 2017 5,70 Euro je Quadratmeter und 2018 5,76 Euro je Quadratmeter. Eine aktualisierte Abfrage zu Nettokaltmieten der Stadt Jena war mit Blick auf die Kürze der Frist zur Beantwortung der Mündlichen Frage nicht möglich. Zu Frage 4: In das Programm 2021 können neue Vorhaben in Höhe von knapp 50 Millionen Euro aufgenommen werden. Da es allerdings keine Festbetragsförderung je zu errichtender Wohnungen gibt, ist eine Aussage zu den damit errichtbaren Wohnungen nicht möglich. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bezug nehmend auf Frage 1 würde mich bei den mietpreisgebundenen Wohnungen die Entwicklung interessieren, wie diese sich voraussichtlich bis 2030 entwickeln werden, und Bezug nehmend auf Frage 2 ebenso für Jena bis 2030.

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Weil

Fragestunde

Also ich würde mich noch mal um die konkrete Zahl bemühen. Aber es ist ja insgesamt Zielstellung der Landesregierung, den Bestand an Sozialwohnungen und preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen, sodass ich sehr zuversichtlich bin, dass es uns gelingen wird, den Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen auch bis 2030 weiter kontinuierlich zu erhöhen. Und jetzt habe ich die Frage 2 vergessen.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Die bezog ich auf Jena für 2030.

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Weil

Fragestunde

Hier würde ich die gleiche Tendenz abgeben, aber ich würde nach Zahlen noch mal nachfragen und die gegebenenfalls nachreichen. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/4208.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Eingerichtete und besetzte Dienstposten versus Planstellen und Stellen in der Thüringer Polizei in Bezug auf die Verwaltungsbeamten sowie Tarifbeschäftigten in den Jahren 2010, 2014 und 2021 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele eingerichtete Dienstposten im Verwaltungs- und Tarifbereich – bitte getrennt anführen – gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan in den Jahren 2010, 2014 sowie 2021 – bitte 2010, 2014 mit Stichtag 31. Dezember, 2021 letztmöglicher Stichtag –? 2. Wie viele Dienstposten waren davon zu den genannten Stichtagen besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1 –? 3. Wie viele Planstellen und Stellen waren jeweils zu den angegebenen Stichtagen im Verwaltungsund Tarifbereich im Einzelplan 03 vorgesehen – bitte gliedern wie unter Frage 1 –? 4. Wie viele Planstellen und Stellen waren davon jeweils zu den vorstehenden Stichtagen im Verwaltungs- und Tarifbereich besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1 –?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen den haushalts- und besoldungsrechtlichen Rahmen und damit die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden. Die Organisations- und Dienstpostenpläne wiesen im Betrachtungszeitraum für den Verwaltungsdienst und den Tarifbereich insgesamt folgende Dienstpostenzahlen aus – Stichtag jeweils der 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 der 1. Oktober –: im Jahr 2010 429 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 1.001 Dienstposten im Tarifbereich, im Jahr 2014 460 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 850 Dienstposten im Tarifbereich und im Jahr 2021 469 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 887 Dienstposten im Tarifbereich. Zu Frage 2: Valide Aussagen zur konkreten Besetzung von Dienstposten im Verwaltungsdienst und im Tarifbereich können aufgrund des teilsweise lang zurückliegenden Abfragezeitraums nur mit erheblichem Aufwand und nicht in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit erhoben werden. Jeweils zum 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 zum 1. Oktober betrug die Anzahl der Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten in der Thüringer Polizei ohne TMIK im Jahr 2010 279 Verwaltungsbeamte und 932 Tarifbeschäftigte, im Jahr 2014 296 Verwaltungsbeamte und 877 Tarifbeschäftigte und im Jahr 2021 291 Verwaltungsbeamte und 771 Tarifbeschäftigte. Zu Frage 3: In den Haushaltsplänen waren im Betrachtungszeitraum folgende Planstellen und Stellen im Verwaltungs- und Tarifbereich veranschlagt: im Haushaltsjahr 2010 344 Planstellen und 893 Stellen, im Haushaltsjahr 2014 349 Planstellen und 808 Stellen und im Haushaltsjahr 2021 377 Planstellen und 817 Stellen. Zu Frage 4: Entsprechend der geltenden Aufbewahrungsbestimmungen für dienstliches Schriftgut werden Übersichten über die Besetzung der Planstellen fünf Jahre aufbewahrt. Somit können Aussagen über die Besetzung der Planstellen und Stellen nur für diesen Zeitraum getroffen werden. Zum 1. Oktober 2021 waren 358 Planstellen und 705 Stellen besetzt. Möglich ist für den erfragten Zeitraum 2010 und 2014 aber eine Aussage über die Entwicklung des Personalbestands. Hierzu verweise ich auf die Ausführungen zu Antwort 2. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es da Fragen? Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Besten Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Zahl noch mal: In 2010, Verwaltung, Organisations- und Dienstpostenplan, waren es 421? Und die zweite Frage: Das waren jeweils Zahlen ohne das Personal aus dem Innenministerium?

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Schenk

Fragestunde

Genau, es waren immer jeweils Zahlen ohne die aus dem TMIK. Welche Zahl wollten Sie jetzt noch mal genau wissen?

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Die erste, 2010, Verwaltungsbereich, Organisations- und Dienstpostenplanung, die 421?

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Schenk

Fragestunde

429.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Alles klar. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann kommt als letzte Frage für heute zum Aufruf die Frage des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 7/4211. Bitte, Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Fehlende Fördergelder für Sanierung oder Neubau der Staatlichen Grundschule „Am Roten Berg“ im Saalfelder Stadtteil Gorndorf Für Schulreparaturen erhält Saalfeld nach Medienberichten Fördergelder. Für die Sanierung der Grundschule Gorndorf wartet die Stadt bisher vergebens auf Geld. Die Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ im Saalfelder Stadtteil Gorndorf ist die letzte unsanierte Schule in der Kreisstadt. Insbesondere aufgrund der Herausforderungen im Stadtteil hinsichtlich eines hohen Migrationsanteils, der sozialen Herkunft und des gemeinsamen Unterrichts der Schüler braucht die Bildungseinrichtung besondere Unterstützung. Allein der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund beträgt um die 30 Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur baulichen Situation an der Staatlichen Grundschule „Am Roten Berg“ im Saalfelder Stadtteil Gorndorf? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Stadt Saalfeld konkret bei dem Sanierungsvorhaben oder einem Neubau der Grundschule „Am Roten Berg“ zu unterstützen? 3. Welche Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden im Jahr 2021 und sollen im Jahr 2022 durch den Bund und/oder Land bei Sanierung, Neu- und Anbau von Schulgebäuden gefördert werden – bitte mit Angabe von Förderprogramm und Fördersumme –? 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Saalfelder Grundschule „Am Roten Berg“ bei den Themen „Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und Schülern aus schwierigem sozialen Umfeld“, „Gemeinsamer Unterricht und Besetzung von Lehrer- und Hortnerstellen“?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Stadt Saalfeld ist als zuständiger Schulträger nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes dafür zuständig, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Das umfasst auch die Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Durchführung von Investitionen sowie die Anmeldung und Begründung eines in diesem Zusammenhang bestehenden Förderbedarfs. Bisher wurde durch die Stadt Saalfeld kein Sanierungs- oder Neubauvorhaben für die Grundschule „Am Roten Berg“ zur Förderung aus dem Programm der Schulbauförderung angemeldet. Daher liegen der Landesregierung auch keine Informationen zur Beurteilung der baulichen Situation an diesem Schulstandort vor. Zu Frage 2: Der Freistaat unterstützt Investitionen der staatlichen Schulträger an deren Schulen im Wege einer Projektförderung über das Schulinvestitionsprogramm des Landes. Nach der hierfür einschlägigen Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus – kurz Schulbauförderrichtlinie – müsste die Stadt Saalfeld ein beabsichtigtes Schulbauvorhaben an der Grundschule „Am Roten Berg“ zunächst beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung anmelden. Für das nächste Anmeldeverfahren zum Förderjahr 2023 ist eine Vorhabenanmeldung bis zum 30. Juni 2022 möglich. Weiterhin erhält die Stadt Saalfeld als Schulträger jährlich eine Investitionspauschale für Schulgebäude – Sonderlastenausgleich für Schulbauten nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Diese Mittel werden ohne Antragstellung von Amts wegen zugewiesen und können von der Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich für Neubauten und Sanierungen von Schulgebäuden, Schulsporthallen oder Schullandheimen verwendet werden. Darüber hinaus wird die Stadt Saalfeld, konkret der Stadtteil Gorndorf, im Rahmen der Städtebauförderung im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt. Grundsätzlich wäre auch für das Projekt der Schule eine Unterstützung mithilfe von Städtebauförderfinanzhilfen möglich, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können Fördermittel jedoch nur nachrangig zur Fachförderung eingesetzt werden. Zu Frage 3: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt soll im Jahr 2021 die Gesamtsanierung der Grundschule „Anton Sommer“ in Rudolstadt gefördert werden. Hierzu soll die Stadt Rudolstadt als zuständiger Schulträger voraussichtlich eine Zuwendung aus dem Schulinvestitionsprogramm des Landes in Höhe von ca. 2,1 Millionen Euro erhalten. Die Bewilligung ist bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Über die Schulbauförderung des kommenden Jahres kann erst nach Inkrafttreten in Abhängigkeit des Landeshaushalts 2022 entschieden werden, sodass für das Jahr 2022 zurzeit keine Aussagen zur Förderung von Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt möglich sind. Allerdings liegt für das Jahr 2021 eine Vorhabenanmeldung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt als zuständiger Schulträger für das Vorhaben „Umbau eines Gymnasiumgebäudes zum Schulcampus für die Grundschule und die Regelschule in Bad Blankenburg“ vor. Der für dieses Vorhaben im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms des Landes angemeldete Förderbedarf beträgt ca. 8,2 Millionen Euro. Zu Frage 4: Nach mir vorliegenden Informationen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz können Thüringer Schulen Video- und Telefondolmetscherdienstleistungen kostenlos über das Landesprogramm „Dolmetschen“ in 54 Sprachen abrufen. Das Programm unterstützt Schulen, Kindertagesstätten, Familienberatungsstellen und weitere Einrichtungen bei der Verständigung mit Menschen mit Migrationshintergrund ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Die Saalfelder Grundschule „Am Roten Berg“ gehört zu den am Landesprogramm berechtigten Einrichtungen und kann daher dieses Angebot nutzen. Eine Voraussetzung für den Anschluss ist die Anmeldung über das TMMJV. Über die projektförderliche Integration werden an der Schule keine Projekte umgesetzt. Darüber hinaus teilte uns das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage mit, dass aktuell in der Grundschule „Am Roten Berg“ in Saalfeld-Gorndorf insgesamt 126 Schüler/-innen in acht Klassen lernen. Das heißt, die Schule ist durchgängig zweizügig und die maximale Klassenstärke sind 21 Schüler/-innen. Zum Stammpersonal der Grundschule gehören elf Lehrkräfte, von denen aktuell drei in Elternzeit sind. Bis zum Ende des Schulhalbjahres kommt eine Lehrkraft aus der Elternzeit zurück. Hinzu kommen eine DaZ-Lehrkraft und sieben Horterzieherinnen. Derzeit können neun Stunden Unterricht nicht abgedeckt werden, was aber nach Rückkehr der Lehrkraft aus der Elternzeit im zweiten Schulhalbjahr kompensiert werden soll. Die Klassen weisen vergleichsweise niedrige Schüler/innenzahlen auf. Die Schulaufsicht hat in die Personalplanung nicht eingegriffen und die durchgängige Zweizügigkeit ist dadurch möglich, obwohl sich die Schüler/-innenzahlen nach unten entwickeln. Somit hat die Schule sehr moderate Schüler/-innenzahlen, was auch als Unterstützung bei der Integration von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund und aus schwierigem sozialen Umfeld zu werten ist. Für die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht erhielt die Schule eine Zuweisung von zwölf Lehrer/-innenstunden und 28 Fördermaßnahmen pro Woche, die auch personell untersetzt sind. Damit ist eine sehr gute Versorgung der individuellen Förderung an der Schule gewährleistet. Zu erwähnen ist auch, dass die Schule eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Stadtteilzentrum in Saalfeld-Gorndorf in sozialpädagogischer Unterstützung pflegt und fest in die Ausbildung von Streitschlichtern/Streitschlichterinnen eingebunden ist. Für den Hort wird aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Hier beträgt die aktuelle Gruppenstärke im Schnitt 14,6. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Zunächst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sehen Sie kurzfristig eine Möglichkeit, dass ein Mitglied der Landesregierung an die Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ kommen könnte, um mit der Stadt Saalfeld eine Lösung zur Sanierung bzw. einem zukünftigen Neubau der Grundschule zu finden?

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Weil

Fragestunde

Also, ich spreche mal für mich: Ich glaube, wir können das direkt miteinander vereinbaren. Wenn es um Schulbau geht, dann wäre ich auch der Ansprechpartner und bin auch bereit, da kurzfristig einen Termin zu machen – na klar. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist ein Service!)

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt der Fragestunde. Für morgen gibt es noch zwölf weitere Fragen, da wird es also morgen voraussichtlich noch mal eine komplette Fragestunde geben. Ich rufe damit erneut die Tagesordnungspunkte 17 bis 20 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4232 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 25 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat Frau Abgeordnete Hoffmann die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Eine weitere Wahlwiederholung mit Frau Abgeordneter Hoffmann als Bewerberin würde eine vorherige Beratung des Ältestenrats erforderlich machen. Kann ich deshalb davon ausgehen, dass auf eine weitere Wahlwiederholung in der morgigen Plenarsitzung verzichtet wird? Das ist der Fall. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 18 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/4222 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfielen 35 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat Frau Abgeordnete König-Preuss die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Wird eine Wiederholung der Wahl mit diesem Wahlvorschlag in der morgigen Plenarsitzung gewünscht? Nein, das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4233 A) Herr Abgeordneter Sesselmann: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfielen 30 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat Herr Abgeordneter Sesselmann die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. B) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Braga: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 84. Auf den Wahlvorschlag entfielen 28 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat Herr Abgeordneter Braga die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 30 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat Herr Abgeordneter Sesselmann die Mehrheit der Stimmen des Thüringer Landtags nicht erreicht. Wird eine Wiederholung der Wahl mit diesem Wahlvorschlag in der morgigen Plenarsitzung gewünscht? Ja, das ist der Fall. Dann ist morgen nach der Mittagspause ein erneuter Wahlgang zur Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission vorzunehmen. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Es geht weiter in der Tagesordnung mit dem Aufruf des TaAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2761 - geänderte Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.

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Hoffmann AfD

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, die Corona-Politik hat alle Gesellschaftsbereiche ergriffen, auch den Tierschutz. Dieser ist auf ehrenamtlichen Einsatz, freiwillige Helfer und Spenden angewiesen. Tierschutzeinrichtungen wie Tierheime mussten ihre Pforten für Besucher schließen oder diese Besuche reduzieren. Ehrenamtliche waren und sind in ihrer Arbeit eingeschränkt und Veranstaltungen zum Sammeln von Spenden sind ausgefallen. Die Hilfe vom Bund ist ein Tropfen auf den heißen Stein und vom Land gibt es keine zusätzliche Hilfe. Der Deutsche Tierschutzbund machte bereits vor einiger Zeit darauf aufmerksam. Er befürchtete – leider zu Recht –, dass während des Lockdowns und Homeoffice Tiere unbedacht angeschafft werden und danach als Pandemieprodukt in den oder wieder in den Tierheimen landen. Ich zitiere aus der Veröffentlichung des Deutschen Tierschutzbundes „Tierheime in Zeiten von Corona“: „Dazu kommt, dass immer noch wichtige Spendeneinnahmen wegfallen, da Vereinsfeste oder Tage der offenen Tür noch nicht wie vor Corona durch[ge]führt werden können. So fehlt den Tierheimen die Möglichkeit, mit den Veranstaltungen die Spenden einzusammeln, auf die sie so dringend angewiesen sind.“ Dem will unser Antrag Sorge tragen. So möge der Landtag feststellen, dass Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen wie Gnadenhöfe einen wertvollen Dienst für den Tierschutz leisten und darin zu unterstützen sind, dass durch das im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auferlegte Kontaktverbot und durch Einschränkungen Tierbesuche von Interessenten nur unter erschwerten Bedingungen möglich waren oder noch sind, dass durch die Corona-Maßnahmen der Zutritt für ehrenamtliche Helfer beschränkt oder nicht möglich war oder ist und der Ausfall der Ehrenamtlichen zu einer angespannten personellen Situation in vielen Tiereinrichtungen geführt hat und führt, dass die verhängten Maßnahmen zu finanziellen Einbußen bei den zuvor genannten Einrichtungen geführt haben, weil Vor-Ort-Spenden durch Besucher weggefallen sind, dass aufgrund von verordneten Kontaktoder Besuchsverboten die von Tierheimen zur eigenen Finanzierung ausgeführten öffentlichen Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür und andere öffentlichkeitswirksame Termine nicht stattfinden konnten oder können und dadurch ebenso Einnahmen wegfallen, dass das rückläufige Spendenaufkommen in finanzieller Form wie auch in Form von Sachspenden während der Corona-Beschränkungen zu finanziellen Engpässen führt, und letztlich, dass es in Tierheimen aufgrund des während der Corona-Krise verstärkten illegalen Welpenhandels zu höheren Kosten durch Aufnahme aufgegriffener Tiere gekommen ist. Letzteres greift dieses während der Lockdowns aufgetretene Phänomen auf. Die Nachfrage nach Haustieren stieg enorm. Meist junge Hunde und Katzen wurden über das Internet oft aus dem Ausland gekauft. Sie werden, sofern kontrolliert, auf den Transporten aufgegriffen, sind krank, leiden zum Beispiel an Parvovirose und werden dann in die Tierschutzeinrichtungen gebracht. Einige Tierheime berichten über eine regelrechte Welpenschwemme. Das belastet die finanzielle und personelle Situation der Einrichtungen zusätzlich. Hilfe muss jetzt erfolgen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter König von der CDU-Fraktion das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Auch wenn der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen“ auf den ersten Blick suggeriert, dass es der AfD hier vorrangig um die Tierheime geht, zeigt der Blick in den Antragstext ein anderes Bild. Hier werden die Tierheime von der AfD missbraucht, um Kritik an Schutzmaßnahmen während der CoronaPandemie zu äußern. Das können Sie nachlesen. (Heiterkeit und Beifall AfD) Die Hälfte Ihres Antrags handelt von restriktiven Corona-Maßnahmen, verhängten Corona-Maßnahmen. (Heiterkeit AfD) Aber ich erkläre Ihnen das auch. Sie können ruhig zuhören. Das muss ich an der Stelle deutlich sagen: Ihr ursprünglicher Antrag – das ist nämlich auch eine Erklärung, wie ich zu meiner Einschätzung gekommen bin – stammt aus dem März 2021, das heißt aus einer Zeit, in der wir uns gerade hier in Thüringen mitten in einer Hochphase der Corona-Pandemie befunden haben. Heute, mehr als sieben Monate später, gibt es neue Erkenntnisse, die Ihren vorgenommenen Feststellungen widersprechen. Aus diesem Grund hätte ich erwartet, dass Sie Ihren Antrag grundlegend überarbeiten bzw. aktualisieren. Aber was machen Sie? Sie reichen vor dem letzten Plenum eine Neufassung Ihres Antrags ein, in dem Sie lediglich in Punkt I.2 „möglich sind“ durch „möglich waren oder noch sind“ und in Punkt I.3 „geführt hat“ durch „geführt hat und führt“ ersetzt haben. Mehr haben Sie nach mehr als sieben Monaten Entwicklung nicht geändert. Das ist erbärmlich und das zeigt, wie wichtig Ihnen das Thema ist und worum es Ihnen eigentlich geht. (Beifall CDU) Da bin ich wieder am Beginn meiner Ausführungen. Es geht nicht um die Tierheime, es geht um die Kritik an den Corona-Maßnahmen generell. Inhaltlich ist und bleibt Ihr Antrag dünn. Ich will dies an drei Punkten deutlich machen. Sie schreiben, dass durch das im Zusammenhang mit der CoronaPandemie auferlegte Kontaktverbot und durch Einschränkungen Tierbesuche von Interessenten nur unter erschwerten Bedingungen möglich waren. Ja, durch die Corona-Pandemie war der Zugang zu zahlreichen Einrichtungen wie unter anderem auch Tierheimen erschwert. Aber zahlreiche Tierheime sagten auch, dass sie in der Zeit, in der Tierparks und Zoos geschlossen waren, hohen Belastungen durch sogenannte Ersatzbesuche in den Tierheimen ausgesetzt waren. Außerdem ist festzustellen, dass auch während der Corona-Pandemie Vermittlungen in den Tierheimen stattgefunden haben, nämlich durch eine Kombination aus digitaler Vermittlung und Einzelterminen vor Ort. Aufgrund der besonderen Situation aus Homeoffice, fehlenden Freizeitaktivitäten und Sozialkontakten hat es vielmehr den Effekt in den Tierheimen gegeben, dass es zu einer hohen Anzahl an Vermittlungen gekommen ist, weil ein hohes Interesse an Haustieren bestand. Hier wird es eher so sein – das hat Frau Hoffmann richtigerweise gesagt –, dass es vielleicht im Nachgang zu einer höheren Abgabewelle kommen kann. Der zweite Punkt, den ich ausführen möchte, ist ein rückläufiges Spendenaufkommen in finanzieller Form wie auch in Form von Sachspenden. Hier ist ebenfalls ein differenzierter Blick vonnöten. In vielen Fällen kam es durch eine große Solidarität vor Ort – das kann ich auch für meinen Heimatort sagen – weniger bei den Sachspenden zu Problemen als bei den Geldspenden, die oft bei Vorortveranstaltungen erhoben werden, wie Frau Hoffmann ausgeführt hat. Dritter Punkt: Während der Corona-Pandemie kam es durch illegalen Welpenhandel zu höheren Kosten. Illegaler Welpenhandel ist zu verurteilen; ich glaube, da sind wir uns einig. Der hat auch während der Corona-Pandemie stattgefunden, das ist auch klar. Aber die Folgen des Handels mit den Welpen werden uns erst in Zukunft ereilen, noch nicht während der Corona-Pandemie, weil wir eben auch schon festgestellt haben, dass im Nachgang wieder andere Freizeitaktivitäten möglich sind, es zu vermehrten Abgaben kommen kann. Aber das ist hier sinnlogisch im Antrag falsch. Kommen wir nun zu den Forderungen der AfD, die sich einzig und allein um die Erstattung der Futterkosten in den Tierheimen drehen. Wie ich gerade deutlich gemacht habe, greift dieser Ansatz bei Weitem zu kurz. Erstens: Größere Schwierigkeiten als bei den Sachspenden – also in der Regel Futterspenden – gab es bei Geldspenden, die unter anderem dringend für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen benötigt werden. Zweitens: Die hohe Vermittlungsquote und weniger Abgaben von Fundtieren während der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Futterkosten geführt. Was aber gleich geblieben ist, sind Betriebs- und Mietkosten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine effektive Unterstützung für Tierheime gerade in der Corona-Zeit. Wichtige Schritte auf diesem Weg waren der von der CDU-Fraktion initiierte Fonds für Vereine in Not, der 2020 sehr erfolgreich von der Thüringer Ehrenamtsstiftung umgesetzt und in diesem Jahr erneut aufgelegt wurde. Hier konnten coronabedingte Mehrkosten bzw. Einnahmeausfälle geltend gemacht werden, wovon unter anderem oder gerade auch Tierheimvereine Gebrauch gemacht haben. Das haben Sie nicht erwähnt, Frau Hoffmann, weil Sie gesagt haben, es gab keine Unterstützung vom Land. Aber gerade über diesen Fonds gab es auch Unterstützung für die Tierheime. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Verdoppelung der Zuschüsse für Investitionen an Tierheime von 500.000 Euro auf 1 Million Euro mit dem Haushaltsbeschluss im letzten Jahr. Da geht es auch darum, den bestehenden Investitionsstau zu beheben und Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken. Abschließend möchte ich feststellen, dass wir als CDU-Fraktion zur Unterstützung der Tierheime stehen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal besonders allen Ehrenamtlichen recht herzlich danken, die sich in den Tierheimen, in Tierheimvereinen engagieren. Den vorliegenden Antrag der AfD sehen wir als nicht zielführend für die Unterstützung der Tierheime an, weshalb die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen wird. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Denny Möller von der SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der Haustierboom im Lockdown ist sicherlich vielen ein Begriff. Ein scheinbares Rezept gegen die monatelange soziale Isolation ist die Anschaffung einer tierischen Begleitung. Doch ergeht es nicht wenigen dieser Tiere so wie den vielen Hunden, Katzen, Nagern und Vögeln, die Jahr für Jahr zu Weihnachten verschenkt werden. Tiere sind – so sagt es auch das Deutsche Tierschutzrecht – kein Objekt, sondern Mitgeschöpfe mit Bedürfnissen. Menschen, die als Besitzer Verantwortung für Haustiere übernehmen, müssen diese auch bestmöglich und artgerecht befriedigen. Das stellt hier niemand infrage. Diese Verantwortung tragen wir als Gesellschaft auch, wenn der oder die menschliche Besitzer/-in sich nicht mehr um das Tier kümmern kann oder will. Meiner Meinung nach sollte der Fokus zukünftig darauf gerichtet werden, die Verantwortung gegenüber den Tieren seitens der Besitzerinnen und Besitzer stärker in den Blick zu nehmen. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Und der Freistaat Thüringen kommt diesem Ziel nach. Seit 2018 sind mehr als 2 Millionen Euro Fördermittel für Schutzeinrichtungen geflossen. 2021 kommen gut 1 Million Euro an direkten Haushaltsmitteln und zahlreiche Fördermittel für Investitionen sowie die umfangreichen Hilfsmaßnahmen im Rahmen der pandemiebedingten Herausforderungen hinzu. Spenden, Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliches Engagement wichen in den letzten Monaten deutlich von der positiven Entwicklung der letzten Jahre ab. Doch dies betraf fast alle gesellschaftlichen Bereiche. Das ausschließlich auf den Tierschutz zu konzentrieren, erscheint mir schon als eine argumentative Nebelkerze. Wir setzen uns dafür ein, gesellschaftliches Engagement in Gänze zu unterstützen und zu fördern. Wer wie der Antragsteller und seine Partei bleihaltige Munition oder den Einsatz von Schlagfallen zur Raubwildbejagung einsetzen will, die Anerkennung von Tierschutzvereinen infrage stellt und gleichzeitig den menschengemachten Klimawandel trotz der naturwissenschaftlich abgesicherten Erkenntnislage in Abrede stellt, verstrickt sich in Widersprüche. (Beifall SPD) Zugleich kommt aus Ihrer Partei die Kritik, dass angeblich in keinem Land – ich zitiere – der Welt mehr für Tier- und Umweltschutz ausgegeben wird. Gleichzeitig fordern Sie, dass in diesem Land mehr in diesem Bereich unternommen werden soll. Das hilft weder denen, die Unterstützung benötigen, noch ist es ein respektvoller, wertschätzender Umgang mit den zahlreichen im Tierschutz aktiven Ehrenamtlichen. In die Reihe von populistischen Parlamentsanträgen fällt eben auch dieser Antrag. (Beifall SPD) Im Jahr 2016 gab es in Deutschland rund 1.400 Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen, Wildauffangstationen, Pflegestellen und Gnadenhöfe. Die Aufnahmekapazität der Tierheime für Hunde lag bei rund 13.300 Plätzen, die für Katzen bei rund 24.000 Plätzen. Das Rückgrat der Finanzierung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen stellt neben den zahlreichen Spenden vor allem die aus der Fundtierkostenerstattung ausgehenden Kostenübernahmepflichten der Unterbringung dar. Dieser Pflicht kommen unsere Thüringer Kommunen nach. Daher ist dieser Antrag obsolet, wir werden ihn entsprechend – und das sage ich im Namen der Koalition – ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist nochmals Frau Abgeordnete Hoffmann von der AfD-Fraktion.

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Hoffmann AfD

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Frau Präsidentin, liebe Vertreter von Tierheimen am Livestream! Am 1. Februar dieses Jahres titelte die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“: „Corona-Lockdown befeuert illegalen Welpenhandel“. Ich zitiere aus der Meldung: „Der durch die Corona-Krise verstärkte Wunsch nach einem eigenen Haustier befeuert den illegalen Welpenhandel. Die meisten Menschen sind vermehrt zu Hause und haben wenige Freizeitgestaltungsmöglichkeiten – dadurch steigt die Sehnsucht nach einem vierbeinigen Begleiter. Auch weil Tierheime oder seriöse AnbieterInnen die riesige Nachfrage nicht decken können, bieten zahlreiche skrupellose HändlerInnen die Tiere auf Online-Plattformen oder in den sozialen Medien an. Sie nutzen die Anonymität im Internet aus, um ihr kriminelles Geschäft zu betreiben.“ Im März 2021 sendete der MDR, dass Thüringer Tierheime eine Abgabeflut nach den Lockdowns befürchten. In seiner Auswertung zum illegalen Heimtierhandel für 2020 sagte der Tierschutzbund im Mai dieses Jahres: „Dramatischer Anstieg illegal gehandelter Tiere durch Corona – Tierschutzbund stellt düstere Prognose für 2021“. Ich zitiere: „Die gestiegene Nachfrage nach Haustieren hat illegalen Welpenhandel im Corona-Jahr 2020 dramatisch angekurbelt – und ein Ende des Aufwärtstrends ist nicht in Sicht.“ Und weiter: „Die ersten Zahlen für 2021 zeigen deutlich, dass der illegale Tierhandel in diesem Jahr einen traurigen Rekord brechen wird.“ Der Deutsche Tierschutzbund titelte am 30. Juni 2021: „Abgabe von ‚Corona-Tieren‘: Tierheime füllen sich“. Ich zitiere: „Die von Tierschützern befürchtete Abgabewelle von ‚Corona-Tieren‘ zeichnet sich langsam ab: Immer mehr Tierheime nehmen Tiere auf, die während der Pandemie unüberlegt im Internet, beim Züchter oder im Zoofachhandel angeschafft wurden. Auch der illegale Welpenhandel, der durch die Corona-Krise einen Aufschwung erfuhr, führt mancherorts zu überfüllten Tierheimen.“ Hinzu kommt eine chronische Unterfinanzierung und erschwerend die Problematik mit Streunern und saisonalen Abgabewellen. Der Deutsche Tierschutzbund konstatiert aktuell – ich zitiere –: „Bei 56 Prozent der dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheime sind die Spendeneinnahmen gesunken; 50 Prozent mussten die Rücklagen teilweise oder ganz aufzehren. Viele Tierschutzvereine als Träger der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen, die sich größtenteils aus Spenden finanzieren, stehen damit vor massiven Problemen, zumal viele auch schon vor der Krise finanziell nicht besonders gut dastanden.“ Auf meine Mündliche Anfrage „Vermehrte Tierabgaben und gestiegenes Aussetzen von Tieren in Thüringen?“ antwortete das zuständige Ministerium in der Plenarsitzung vom 22. Juli, dass eine zusätzliche Unterstützung von Tierheimen derzeit nicht geplant sei. Bedauerlich kann man da nur sagen, (Beifall AfD) andererseits aber auch erschreckend konsequent in der Ignoranz. Denn wie das zuständige Ministerium auf meine Kleinen Anfragen zur Situation der Tierheime in Thüringen seit dem Jahr 2009, Teil 1 bis 3, antwortet, liegen keine Kenntnisse über personelle und finanzielle Situationen und Sanierungsbedarfe der Tierheime vor, genauso wenig wie eine Übersicht über die einzelnen Fundtierpauschalen, ebenso wenig wie Statistiken, welche Gemeinden der Unterbringung von Fundtieren nicht nachkommen konnten oder wollten. Man beruft sich stets auf zwei Richtlinien. In Nordrhein-Westfalen lief es zumindest ein bisschen anders. Dort hat man im April 2020 eine Soforthilfe für die Futterkosten von Tierheimen und Gnadenhöfen mit einem Gesamtvolumen von 400.000 Euro wegen der Probleme durch die Corona-Restriktionen zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, wenn auch mit einer sehr knappen Antragsfrist von etwa vier Wochen. Der Bund hat Folgendes erkannt – ich zitiere aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit –: „Denn die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme. In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen.“ Man gewährte rückwirkend Corona-Hilfen bundesweit in Höhe von 5 Millionen Euro als Betriebskostenzuschuss für den Zeitraum April 2020 bis März 2021, allerdings nur für Einrichtungen mit einem Mindestfinanzierungsdefizit von 7.500 Euro und bundesweit gesehen zu wenig. Hier ist jetzt die Landesregierung gefordert. (Beifall AfD) Wir fordern daher, allen Thüringer Tierheimen in Trägerschaft von Kommunen, Tierheimvereinen und Tierschutzvereinen sowie allen tierheimähnlichen Einrichtungen die Futterkosten für die Zeit der aufgrund der Corona-Maßnahmen erfolgten Schließungen als nicht rückzahlungspflichtige Förderung zu erstatten, (Beifall AfD) die finanzielle Förderung unter Berücksichtigung der geltenden landesrechtlichen Vorgaben unverzüglich mit Beschluss des Landtags zu beginnen und sie einen Monat nach Ende der entsprechenden coronabedingten Beschränkungsmaßnahmen enden zu lassen, (Beifall AfD) die Höhe der finanziellen Unterstützung an der Höhe der durch die Betreiber dokumentierten Futterkosten für diesen Zeitraum auszurichten und die Fördermittel möglichst innerhalb von vier Wochen nach der Beantragung auszuzahlen. Die Frage ist: Was ist einem die Sicherstellung des Tierschutzes bzw. der Tierschutz als Staatsziel wert? Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. So viel zu dem Vorwurf, es geht hier um Populismus, um Corona. Ich war auf die Begründung gespannt, mit der auch dieser Antrag abgelehnt wird. Aber da, Herr König, muss ich Ihnen sagen, das war wirklich mal kreativ. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank. Es ist jetzt wieder Zeit für eine Lüftungspause, und die beginnt hiermit. Wir setzen dann um 16.01 Uhr die Beratung fort. Der nächste Redner ist dann Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.

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Henry Worm

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Abarbeitung der Tagesordnung mit dem Punkt 8. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Montag von der Gruppe der FDP auf.

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Robert-Martin Montag FDP

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie adressieren hier, das muss man durchaus sagen, tatsächlich mal ein Problem, das aus unserer Sicht relevant ist, denn es ist überhaupt nicht zu leugnen, dass auch Tierheime unter Problemen durch Corona-Maßnahmen gelitten haben. Das ist aber kein exklusives Problem der Tierheime, sondern es geht auch anderen Vereinen so, die natürlich in ihrer Finanzierungsstruktur auf Veranstaltungen und dergleichen angewiesen sind. Unternehmen geht es ähnlich. Wir wissen ja, dass die Arbeitsumgebung angepasst werden musste, die Zugangsmöglichkeiten deutlich reduziert worden sind. Aber auch das ist jetzt kein Novum, was nur allein bei den Tierheimen galt. Sicherlich gab es auch das eine oder andere Tier, das mehr abgegeben worden ist, und das eine oder andere, das sicherlich weniger vermittelt werden konnte, weil einfach andere Möglichkeiten des Miteinander-in-Kontakt-Kommens gegeben waren. Die Antragsbegründung hingegen liest sich ein bisschen so, als ob die Landesregierung allein schuld sei an den Maßnahmen. Wir müssen da vielleicht noch mal ein Stück weit abschichten, auch wenn ich mit Sicherheit nicht dazugehöre, das alles gut und richtig zu finden. Wir müssen erst mal konstatieren, dass es zunächst mal eine Ursache gibt, das ist das Virus, und vor allen Dingen gibt es den Bund, der die epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt hat mit den Abläufen, die ich hier ja auch häufig genug kritisiere, was eben beispielsweise die fehlende Einbindung und tatsächlich legitimierende Einbindung des Landtags hier angeht. Also auch da muss man ein Stück weit den Finger dort hinlegen, wo er tatsächlich zu verorten ist, und das ist aus meiner Sicht vor allen Dingen auch erst mal im Bereich des Bundes. Aber interessant in der Beschäftigung mit Ihrem Antrag fand ich noch eine andere Frage, nämlich wunderte mich auch, dass Sie das nicht gebracht haben. Sie hatten mal eine Große Anfrage gestellt mit der Drucksachennummer 7/1391, wo Sie gefragt haben, ob Futterkosten für den Zeitraum der Pandemie bezahlt werden oder nicht. Die Antwort der Landesregierung war, man würde es mittels der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen bereits tun. Wir haben uns mal die Mühe gemacht und in diese Richtlinie geschaut. Wir lesen die Richtlinie exakt so, dass gerade die Ausgaben für den laufenden Unterhalt der Einrichtungen als Fördergegenstand ausgeschlossen sind. Wie man daraus dann Futtermittel finanzieren will, aus dieser Richtlinie als Rechtsgrundlage, das hat sich für uns jetzt nicht erschlossen. Deswegen, Frau Ministerin, wird es sicherlich hier auch noch mal nutzen, das noch mal zu erklären. Ich will vielleicht aber auch noch mal darauf schauen: Die Tierheime, vor allen Dingen in kommunaler Trägerschaft, müssen aus meiner Sicht vor allen Dingen die Kosten auch aus der öffentlichen Hand, vor allem aus der kommunalen Familie bekommen. Und da ist ja jetzt nicht nichts passiert. Wir haben uns zwar sehr kritisch zur Aufstellung dieses Corona-Sondervermögens geäußert, aber auch da sind kommunale Lasten natürlich ein Stück weit mitfinanziert. Es ist jetzt nicht so, dass das auskömmlich ist, das ist keine Frage, aber die Frage der Krisenhaftigkeit dieser Situation, glaube ich, ist auch hier in diesem Haus nicht umstritten, dass es so ist. Wir haben auch schon vom Kollegen der CDU gehört, dass es doch auch Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen, für Vereine gegeben hat. Das wurde auch verbessert im Laufe der Zeit, das heißt, Antragsmöglichkeiten wurden ausgeweitet – auch wenn es da natürlich nicht für alle reicht. Das ist aber aus meiner Sicht gar nicht zu verhindern. Insofern glaube ich, dass Sie hier einfach den falschen Adressaten haben. Das gehört, glaube ich, eher in Richtung des Bundes, weniger in Richtung des Landes, und aber eben auch der Kommunen. Ich glaube, die Ebene, die wir hier verhandeln, hat damit aus meiner Sicht, außer die kontinuierliche, die institutionelle Förderung, weniger die Aufgabe, hier für Ausgleich zu sorgen. Insofern gilt das auch für Ihren Antrag. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Gibt es dennoch den Wunsch aus den Reihen der Parlamentarier? Das kann ich nicht erkennen. Damit würde ich der Landesregierung, Frau Ministerin Werner, das Wort erteilen.

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Heike Werner

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will hier auch noch mal ganz deutlich sagen, dass die Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen in Thüringen mir ein wichtiges Anliegen ist. Das kann man insbesondere daran sehen, dass in der letzten Legislatur hier tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden. Zum einen sind über das im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen seit 2018 mehr als 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt worden und zusätzlich sind auch Mittel für die Kastration herrenloser Katzen zur Verfügung gestellt worden, auch da seit 2018 mehr als 450.000 Euro. Dadurch konnten zahlreiche Projekte zum Ausbau oder zur Erneuerung von Tierheimen verwirklicht und konnte auch das Katzenelend durch Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen verhindert werden. Beispielsweise wurden allein im letzten Jahr zwölf Projekte in unterschiedlichen Tierheimen zur Verbesserung der Unterbringung realisiert. Auch in diesem Jahr stehen wieder 1 Million Euro an Haushaltsmitteln für Investitionskosten und zusätzlich auch wieder 150.000 Euro zur Förderung der Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen zur Verfügung. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind eine wichtige Unterstützung für die Tierheime und die tierheimähnlichen Einrichtungen, weil eben damit wichtige Bauvorhaben und die Anschaffung von benötigten Hilfsmitteln für die Unterbringung von herrenlosen, eingezogenen oder unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren sowie Fundtieren erheblich verbessert werden konnte. An dieser Stelle auch von meiner Seite ein ganz großer Dank an die vorwiegend ehrenamtlich tätigen Tierschützerinnen und Tierschützer für ihre Arbeit. Das verdient, denke ich, höchste Anerkennung und ich bin froh, dass das die Fraktionen hier genauso sehen. Wir haben es erlebt, innerhalb der Corona-Pandemie haben die Tierschutzvereine auch unter den erschwerten Bedingungen einen sehr hohen Beitrag, einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft geleistet, und ich hoffe, dass sich noch mehr Menschen ansprechen lassen, hier den Bereich des ehrenamtlichen Tierschutzes mit zu unterstützen. Ich habe auf meiner Sommertour viele wirklich beeindruckende Begegnungen mit Tierschützerinnen und Tierschützern gehabt. Das ist ein sehr gutes, ein schönes Anliegen, dem man sich hier verschreiben kann. Ich hoffe, dass sich der zum Teil doch vorherrschende Nachwuchsmangel im Bereich des ehrenamtlichen Tierschutzes dadurch erledigt, dass sich mehr Menschen hier an der Stelle auch angesprochen fühlen und mit einsetzen wollen und eben nicht nur plakativ irgendwelche Anträge stellen. In Bezug auf die finanzielle Unterstützung möchte ich auch noch mal auf das Soforthilfeprogramm Corona verweisen. Herr Montag, ich nehme jetzt Ihre Frage mit, ich kann die jetzt erst mal nicht beantworten. Mir ist es so mitgeteilt worden, dass eben genau für Tierheime, gemeinnützige Thüringer Einrichtungen, an der Stelle entsprechende Sondersoforthilfen beantragt werden können. Wie gesagt, ich würde das als Frage noch mal mitnehmen. Zusätzlich gab es aber auch noch, und das wurde auch schon von Herrn König erwähnt, den Fonds über die Ehrenamtsstiftung „Vereine in Not“ und auch hier konnten finanzielle Hilfen beantragt werden. Es wurde die Frage gestellt nach der finanziellen Situation der Thüringer Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen durch die rückläufigen Spendenaufkommen oder höheren Kosten für Tierheime aufgrund des illegalen Welpenhandels. Und hier muss ich sagen, ist das Bild wirklich sehr, sehr differenziert. Wir haben das noch mal abgefragt und nach den mündlichen Informationen einiger Tierschutzvereine sind teils keine oder nur geringe Einnahmeverluste zu verzeichnen. Andere Tierheime wiederum sagen, es gibt Einnahmeverluste oder ein rückläufiges Spendenaufkommen. Aber es lag auch das vor, was Herr König gesagt hat, dass zum Teil vielleicht das Spendenaufkommen, was Nahrung anging, geringer geworden ist, dafür aber mehr finanzielle Spenden an die Tierheime gegangen sind. Wie gesagt, es ist sehr unterschiedlich. Es wurden aber auch – und das wurde schon gesagt – deutlich weniger Katzen, Hunde und Kleintiere eingeliefert als in den Zeiten vor der Pandemie. Also an der Stelle gab es durchaus auch Erleichterungen und es gab sehr viele Anfragen nach Hunden und Katzen, die zum Teil auch umgesetzt werden konnten. Ich war in einigen Tierheimen und da war es zum Teil so, dass gesagt wurde, wenn kleine Katzen abgegeben werden, ist es immer noch sehr gut möglich, diese schnell wieder zu vermitteln. Da wurden zumindest in dem Moment noch keine größeren Probleme an der Stelle dargestellt, auch was die Frage angeht, dass vermehrt Tiere wieder in die Tierheime zurückgegeben würden. Also der Punkt ist noch nicht eingetreten, auch wenn wir alle damit rechnen, dass das passieren könnte, wenn die Menschen merken, dass wieder das volle Leben im Gange ist, dass es vielleicht schwieriger wird, genügend Zeit zu haben. Aber im Moment können wir das noch nicht sehen. Ich möchte an dieser Stelle also noch mal feststellen, dass wir, was die Tierheime angeht, wirklich einen Blick darauf haben, dass wir mit den Regelungen der letzten Jahre den Tierheimen und auch den Tierschutzvereinen wirklich die Möglichkeit gegeben haben, mehr zu investieren und verbesserte Bedingungen sowohl für die Tiere als auch natürlich für diejenigen, die im Tierschutz tätig sind, zu schaffen. Wir werden diese Situation nach der Pandemie natürlich weiter im Blick haben und, sollte es notwendig sein, natürlich an dieser Stelle auch unterstützen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es liegt der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen eine Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt Stimmenthaltungen aus den Reihen der FDP-Gruppe und der Abgeordneten Bergner. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2761 in der geänderten Fassung ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/2780 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer, liebe Zuschauerinnen an den zahlreichen Endgeräten und vor allen Dingen liebe junge Leute, die ihr beim nächsten Abschnitt des Lebens steht, eine Ausbildung zu beginnen, ein Studium zu beginnen, jedenfalls sich auf das Leben vorzubereiten. Laut dem Thüringer Landesamt für Statistik begannen in Thüringen im Jahre 2020 9.523 Personen eine Ausbildung im dualen System. Das entspricht 646 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen weniger als im Vergleich zum Vorjahr, das sind minus 6,4 Prozent. Insgesamt sank die Zahl der Auszubildenden um 1,7 Prozent auf 25.820 zum Jahresende 2020. In diesem Jahr sind 2.800 neue Ausbildungsverträge geschlossen worden, insofern stieg die Anzahl der Berufsstarter um ca. 8 Prozent. Es ist ein erfreulicher Trend, aber noch lange nicht zufriedenstellend. Ich will auf eines hinaus, nämlich dass wir den jungen Menschen mehr und mehr wieder vermitteln, dass eine Ausbildung im gewerblichen, handwerklichen Bereich im dualen System mindestens so wertvoll ist wie ein Studium. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass das aus einem gesellschaftlichen Grundkonsens nicht immer ankommt. Wir werden später noch bei der Diskussion über das Handwerk an sich sprechen, aber mir geht es auch um gewerbliche Ausbildung, um eine Kaufmannslehre oder andere Dinge, die man selbst einem Studium vorschalten kann. Ich weiß noch, dass es zu meiner Jugend durchaus gang und gäbe war, dass jemand, der vorhatte, ein Architekturstudium zu beginnen, vorher vielleicht sogar eine Ausbildung, aber zumindest mal ein sehr langes und ausführliches Praktikum – ich sage es mal salopp – auf dem Bau gemacht hat oder dass man eine Banklehre begonnen hat, bevor man sich einem Studium der Betriebswirtschaft gewidmet hat. All das hat einen doppelten Charakter. Erstens hat Handwerk goldenen Boden, man hat eine sichere Ausbildung. Heute ist teilweise der ausgeübte Beruf in einem Handwerk oder in einem gewerblichen Bereich durchaus lukrativer als die Tätigkeitsaufnahme im akademischen Bereich. All dies im Lichte der Ankündigung der Landesregierung, den Studienbeginnern 500 Euro Starthilfe zu gewähren. Wir wollen heute mit Ihnen gerne darüber diskutieren, dass wir Gleiches zu Beginn einer Ausbildung im gewerblichen, handwerklichen Bereich tun können. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, das Wort.

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René Aust AfD

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte sagen, dass wir den Antrag der FDP-Fraktion hier heute ausdrücklich begrüßen. „Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien“. Wir beklagen seit vielen Jahren die Tendenz zur Akademisierung der Gesellschaft und kritisieren eben auch entsprechend die Folgen. Eine Folge davon ist der Fachkräftemangel in vielen Bereichen, beispielsweise im Bauwesen, wo sich viele Unternehmen schon gar nicht mehr für Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, beispielsweise wenn es um Schulsanierungen geht, um Sanierungen im öffentlichen Wohnungsbau und um viele andere Bereiche. Wir haben auch einen Fachkräftemangel beispielsweise bei den Pflegekräften und in all diesen Bereichen muss man natürlich den jungen Leuten deutlich machen, dass eine Ausbildung so wertvoll ist wie ein Studium. Deswegen schlagen wir ganz konkret drei Punkte vor, die man viel stärker als in der Vergangenheit noch in den Fokus nehmen muss. Das Erste ist zu verdeutlichen, dass man sich im Rahmen einer Ausbildung und mit einer Ausbildung ein Leben aufbauen kann, das genauso viel Wohlstand verheißen kann wie beispielsweise bei einem Studium oder vielleicht sogar noch mehr. In manchen Branchen verdient man, wenn man den Meister gemacht hat, mit einem Durchschnittslohn 28 Prozent mehr als beispielsweise Akademiker. Das ist eine Tatsache, die vielen jungen Leuten überhaupt nicht bewusst ist, wenn sie sich dafür entscheiden müssen, welchen Lebensweg sie einschlagen. Man muss deutlich machen, dass die Ausbildung in einem Handwerksberuf oder beispielsweise in einem Pflegeberuf oder in vielen anderen Bereichen eben sehr, sehr wertvoll ist und eben auch ein gutes Leben ermöglicht. (Beifall AfD) Das Zweite, um mehr junge Leute für eine Ausbildung begeistern zu können, ist, das Leben der Auszubildenden deutlich zu verbessern. Dazu zählt, beispielsweise bestimmte Vergünstigungen eben auch Auszubildenden mit der gleichen Wertschätzung zur Verfügung zu stellen, wie es bei Studenten seit Langem schon selbstverständlich ist. Dazu zählt beispielsweise das hart umrungene Azubi-Ticket. Man muss sich nur vorstellen, dass es für Studenten heutzutage selbstverständlich ist, landesweit kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr nutzen zu können. Aber wir alle kennen auch das Gewürge, wenn es darum geht, das Ganze landesweit für die Auszubildenden hinzubekommen, und was das beispielsweise in Ostthüringen für ein Kampf war. Also diese Vergünstigungen auch für Auszubildende in den Blick zu bekommen, das muss eine Selbstverständlichkeit sein, wie es bei Studenten schon der Fall ist, um diese Wertschätzung eben auch ausdrücken zu können. (Beifall AfD) Drittens – und deswegen werden wir der Ausschussüberweisung des Antrags der FDP heute eben auch zustimmen –: Natürlich müssen wir auch diejenigen in den Blick nehmen, die aus einkommensschwachen Familien stammen und sich ein Leben aufbauen möchten, beispielsweise mit einer guten Berufsausbildung. Und die müssen von Anfang an die Möglichkeit haben, voll teilnehmen zu können und sich beispielsweise von Beginn an die Lehrbücher leisten zu können. Deswegen unterstützen wir auch diesen 500-Euro-Bonus. Wir möchten natürlich auch im Ausschuss darüber sprechen, dass wir möglicherweise weitere Verbesserungen für Auszubildende hinbekommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König, Fraktion der CDU.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, mit dem vorliegenden Antrag möchte die FDP Auszubildenden aus einkommensschwächeren Familien eine Starthilfe zum Ausbildungsbeginn geben. Das hört sich im ersten Moment gut an, ein detaillierter Blick auf den Inhalt des Antrags zeigt aber schnell, dass die FDP-Forderung unausgegoren ist. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: So ist es!) Haupttriebfeder des Antrags, so lese ich es jedenfalls, ist die Einführung des Studienstartprogramms „StudiumThüringenPlus“, bei dem der Freistaat Thüringen Studienanfängern 500 Euro als Starthilfe im Studium zur Verfügung stellt. Von diesen 500 Euro können unter anderem PC-Hard- und Software, Studienmaterialien und Studienliteratur, Sprachkurse oder der Semesterbeitrag bezahlt werden. Die FDP will nun, um Gleichheit herzustellen – das ist auch ein ganz seltener Begriff im Zusammenhang mit der FDP –, auch Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn einen Bonus zahlen. Die Begründung lautet: „Beruflicher Bildung gebührt die gleiche Wertschätzung und Unterstützung wie akademischer Bildung.“ Den Grundsatz, dass berufliche Bildung die gleiche Wertschätzung und Unterstützung gebührt wie akademischer Bildung, teilen wir als CDU-Fraktion uneingeschränkt. (Beifall CDU) Aber ist dieser Grundsatz in diesem konkreten Fall überhaupt anwendbar oder schürt die FDP hier lediglich eine Neiddebatte zwischen Auszubildenden und Studenten? Hier eine offene Frage: Was ist zum Beispiel mit Auszubildenden, die eine schulische Ausbildung durchführen? Wir als CDU-Fraktion sagen: Der Grundsatz passt an dieser Stelle nicht, denn die Unterstützungssysteme für Studenten und Auszubildende sind unterschiedlich, was die FDP unzureichend berücksichtigt. Studenten wie auch Auszubildende in schulischer Ausbildung erhalten, wenn sie antragsberechtigt sind, BAföG, das nach dem Studium bis zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Gerade Kindern aus einkommensschwächeren Familien soll damit der Zugang zum Studium ermöglicht werden. Betriebliche Auszubildende erhalten im Unterschied zu Studenten ein Ausbildungsentgelt und, wenn ihr Ausbildungsentgelt zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht ausreicht, Berufsausbildungsbeihilfe – BAB –, die den Grundbedarf abdeckt zum Beispiel für Wohnen, als Zuschlag für Fahrtkosten oder für Arbeitskleidung. Außerdem besteht auf Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter seit 01.01.21 die Möglichkeit, dass Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug Anspruch auf einen Zuschuss von 350 Euro für die Anschaffung von zum Beispiel Computern besitzen. Diesen Zuschuss erhalten Schüler, die unter 25 Jahre sind und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, also auch Auszubildende. Ich möchte einen weiteren Aspekt benennen, warum der FDP-Antrag unausgegoren ist. Es findet sich im gesamten Antrag nicht ein Wort darüber, wie der Startbonus an die Auszubildenden ausgezahlt werden soll. Wer definiert außerdem, welche Auszubildenden aus einkommensschwächeren Familien kommen? Kann es nicht sein, dass ein Auszubildender aus einer einkommensschwächeren Familie kommt, aber eine hohe Ausbildungsvergütung erhält und deshalb nicht auf BAB oder einen Startbonus angewiesen ist? Noch einen Aspekt möchte ich benennen. Ordnungspolitisch liegt die Zuständigkeit beim Thema „Berufsausbildung“ über das Berufsausbildungsgesetz beim Bund. Außerdem bin ich ein Freund davon, nicht immer neue Förderinstrumente zu implementieren, sondern vorhandene zu stärken. (Beifall DIE LINKE, CDU) Deswegen sollten wir anstatt über einen landesweiten Startbonus lieber über eine Erhöhung der BAB reden. (Beifall DIE LINKE, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die deutsche duale betriebliche Berufsausbildung genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Es sollte in unser aller Interesse sein, diese zu stärken, denn die duale Ausbildung sichert zu großen Teilen den Fachkräftenachwuchs von morgen. Ich denke, da sind wir uns hier im Hohen Haus alle einig. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass die duale Ausbildung einer Stärkung bedarf, wenn die Anzahl der Ausbildungsstellen und die Anzahl der potenziellen Bewerber auf die Lehrstellen rückläufig sind. Dabei bleiben sowohl Ausbildungsstellen unbesetzt als auch Lehrstellenbewerber ohne Ausbildungsplatz. Einhergehend zu diesem Trend steigt die Abiturquote in Thüringen kontinuierlich. Mit Blick auf das neue Ausbildungsjahr, Stand Ende August 2021 – aktuelle Zahlen haben wir noch nicht, wir haben einen SB-Antrag im Sozialausschuss gestellt, um die aktuellen Zahlen zu bekommen, das wird erst beim nächsten Mal vorgestellt –, standen insgesamt 7.902 Ausbildungsstellenbewerber 11.792 gemeldeten Berufsausbildungsstellen gegenüber. Das ist ein Plus von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Von denen waren zum besagten Stichtag noch 4.376 unbesetzt. Das zeigt schon deutlich, wir haben ein Angebot an Lehrstellen, aber wir schaffen es nicht, die Lehrstellenbewerber auf die Lehrstellen zu bekommen. Deswegen: Lassen Sie uns nicht über einen Startbonus von 500 Euro reden, der keinen Schüler zur Aufnahme einer Ausbildung überzeugen wird. Lassen Sie uns besser über eine grundlegende Stärkung der dualen Ausbildung reden. Hierzu gehört für uns als CDU-Fraktion die Debatte, ob in gewissen Berufen die Ausbildungsentgelte erhöht werden sollten, um die Ausbildung attraktiver zu machen. (Beifall DIE LINKE, CDU) Dann sollten wir darüber reden, ob es nicht sinnvoll ist, die einzelne Ausbildungsordnung zu modernisieren und attraktiver zu gestalten. Drittens: Wir sollten auf die Anzahl der Ausbildungsgänge schauen, diese überschaubar halten und nicht immer weiter ausdifferenzieren, was die Aufnahme unattraktiv macht, weil man nicht genau weiß, was nun hinter dem Beruf steht. Viertens – ganz wichtig –: Berufsschulen im ländlichen Raum müssen dringend erhalten werden – wofür wir uns als CDU-Fraktion uneingeschränkt einsetzen –, damit die Fahrt- und Unterkunftskosten gering gehalten werden können. (Beifall CDU) Denn ganz entscheidend ist für den Auszubildenden: Wo findet meine Berufsschule statt, muss ich 100 Kilometer, 150 Kilometer fahren oder habe ich sie in der Nachbarschaft? Wenn die Berufsschulen weit weg sind, dann ist der Trend da, man sucht ein Studium oder man nimmt die Ausbildung, wo auch schulische Ausbildung vor Ort stattfinden kann. Fünftens: Regelschulen stärken, da aus ihnen vorrangig die potenziellen Auszubildenden hervorgehen. Sechstens: Mehr Patenschaften zwischen Schulen und Betrieben vor Ort. Wirtschaft vor Ort muss auch in den Schulen stärker erlebbar werden. Siebtens: Reformierung der Berufsorientierung. Meiner Meinung nach ist die Berufsorientierung bei uns in den letzten Jahren viel zu steif geworden. Sie muss plastischer werden. Wir müssen eine stärkere Fokussierung bei der Berufsausbildung auf die Eltern haben, weil die Eltern in vielen Fällen bestimmen – auf jeden Fall ein starkes Wort mitreden –, welche Ausbildung ihre Kinder machen werden. Da gibt es – das hat Herr Kemmerich angesprochen – aus meiner Sicht ein ganz falsches Bild von Handwerk, von Möglichkeiten im Handwerk und der Chance in Handwerksberufen. Da müssen wir auch viel mehr Lobbying für Ausbildung machen, gerade bei den Eltern. Deswegen gehören auch die Eltern in die Berufsorientierung mit hinein. Da sollten wir neue Modelle entwickeln. (Beifall CDU) Achter Punkt: Praktika ermöglichen. Wir hatten die Situation in der Corona-Pandemie, dass Praktika nur eingeschränkt oder gar nicht möglich waren. Die potenziellen Auszubildenden finden die Unternehmen über Praktika. Deswegen sollten wir eher die Möglichkeit von Praktika ausweiten – in der 9. und 10. Klasse nicht nur einmal, sondern zweimal –, um dort wieder zu den Unternehmen vor Ort über die Praktika Beziehungen herzustellen und dann schon die potenziellen Auszubildenden der Zukunft zu rekrutieren. Neuntens: Azubi-Ticket, Mobilität. Es war keinem Auszubildenden zu vermitteln, dass Studenten in Thüringen frei Bahn fahren können, ÖPNV frei nutzen können und Auszubildende nicht. Deswegen ist das Azubi-Ticket die richtige Antwort darauf und sollte weiter ausgebaut werden. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dank Rot-Rot-Grün haben wir es!) Zehntens: Aufstiegsmöglichkeiten mit dualer Ausbildung – das hat Herr Kemmerich auch angesprochen. Es gibt mit einer dualen Ausbildung sehr viele Aufstiegsmöglichkeiten. Es ist nicht Schluss, wenn man einen Beruf erlernt hat, sondern man kann sich weiterentwickeln, kann den Meister danach machen. Man kann einen Techniker machen. Man kann studieren. Genau das ist die Perspektive, die wir auch den potenziellen Auszubildenden viel stärker aufmachen sollten. (Beifall CDU) Das sind alles Maßnahmen, die die duale Ausbildung nachhaltig stärken, der von der FDP geforderte Zuschuss zum Ausbildungsbeginn hingegen nicht. Deswegen können wir dem Antrag leider nicht zustimmen und plädieren dafür, lieber die duale Ausbildung insgesamt mit den gemachten Vorschlägen zu stärken. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. König. Für die Gruppe der FDP erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren und sehr verehrte Vorredner und Interessierte an der Debatte, es geht ja um Symbolik – ich lasse mal das Aufgeschriebene ein bisschen weg. Es geht um Symbolik, die die Landesregierung mit ihrem Signal gegeben hat, 500 Euro für Studienbeginner zu geben. Es ist ausformuliert worden, wie das funktioniert, es gibt ein System und es ist, glaube ich, jetzt nicht Sache von uns als Opposition, ein komplett fertiges System abzubilden. Es geht uns um eines: Wir wollten dieses Signal, was an die Willigen der Studierenden gesandt worden ist, auch an Leute senden, die sich vielleicht für eine Ausbildung entscheiden wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Und warum sollen wir hier einen Unterschied machen zwischen jungen Menschen, die sich zur Wahl eines Studiums entscheiden? Warum sollen Menschen, die sich für eine Ausbildung, eine duale Ausbildung entscheiden, nicht auch vor demselben Problem stehen, nämlich die Erstausstattung zu finanzieren? Klar ist der Hinweis richtig, dass es eine Ausbildungsvergütung gibt, auch das wissen wir. Wir kennen auch die ganzen Fördermöglichkeiten, BAföG etc., darum geht es nicht. Aber das ist systematische Diskriminierung der Auszubildenden, wenn man sagt, hier gibt es eine Prämie oder eine Unterstützung von 500 Euro für deinen ersten Laptop, und die Auszubildenden bekommen das nicht. Das halten wir für falsch. Deshalb sagen wir: Stellt die Leute gleich. Einkommensschwach soll genauso definiert sein, wie es bei den Studenten gilt. Da brauchen wir uns auch nichts Neues auszudenken, das ist auch nicht unsere Aufgabe. Deshalb sehen wir den systemischen Unterschied und fragen einfach hier an der Stelle die Regierung: Wenn ihr das da macht, warum macht ihr es nicht für die Auszubildenden? Deshalb ist unser politischer Antrag: Stellt sie bitte gleich. Deshalb kann ich meinen Vorredner der CDU nicht verstehen – alles richtig, was Sie gesagt haben: duale Ausbildung stärken, damit sie stärker im Leben stehen kann. Aber warum wir hier diese Gruppe nicht gleichstellen mit den Studierenden, erschließt sich mir aufgrund des Redebeitrags nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen, eine große Gefahr bei der Diskussion, die wir jetzt gerade auch aus Berlin haben, nämlich zum Mindestlohn von 12 Euro: Das wird den einen oder anderen dazu verführen, bevor er sich einer Ausbildung stellt, die drei Jahre oder länger dauern kann, die mit einer deutlich niedrigeren Ausbildungsvergütung versehen ist, das wird den einen oder anderen in die Gefahr begeben, sich einfach einem ungelernten Beruf hinzugeben, weil er sich sagt, bevor ich durch die harte Schule der Ausbildung gehe, dann gehe ich für 12 Euro meinetwegen bei irgendjemandem Pakete schleppen. Die werden, glaube ich, kaum mehr davon runterkommen. Deshalb ist es noch wichtiger zu sagen: Beginnt eine Ausbildung. Und wenn es da Hürden gibt, dann müssen wir die beseitigen. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist vielleicht für einen 16-/17-Jährigen erst mal attraktiv und interessant, mit 12 Euro zu beginnen. Aber wie kommt er da jemals wieder raus, wenn er keine Lehre gemacht hat? Duale Ausbildung ist ein unheimliches Aufstiegsversprechen in dieser Gesellschaft. Deshalb sind uns Handwerk und Gewerbe da sehr wichtig. Wir haben oft genug gesagt, ein Meister muss uns so viel wert sein wie ein Master, ein Auszubildender muss uns so viel wert sein wie ein Student. Das ist kein Gegeneinander-Ausspielen, das ist ein gleichwertiges Angebot. Wir wissen heute schon, wie sehr die Handwerkerschaft um Nachwuchs barmt – aber nicht nur die Anbieter von Handwerksdienstleistungen, sondern auch wir als Kunden. Rufen Sie doch mal jemanden an und sagen: Mein Wasserhahn tropft. Es dauert Wochen, wenn nicht länger und geht kaum noch ohne gute Beziehungen, dass man tatsächlich Nachfrage nach Handwerksdienstleistungen befriedigen kann. Wir brauchen ein Signal zu sagen: Handwerk hat goldenen Boden. Geht in die Handwerksberufe, geht in die gewerblichen Berufe, da ist eine unheimlich goldene Zukunft. Nehmt sie wahr – für euch, für die Gesellschaft, für eure Zukunft, für die Zukunft eurer Familien. (Beifall Gruppe der FDP) Thüringen braucht die Leute, die ihre Potenziale an den richtigen Stellen einbringen. Das ist überhaupt keine Gegenrede gegen das Studium, aber den alleinigen Wert eines Studiums sollte man infrage stellen. Es gibt in Deutschland, glaube ich, 18.000 verschiedene Studiengänge, das kann man keinem mehr erzählen. Auch da sollten wir uns darauf konzentrieren zu sagen, es muss Sinn machen, auch volkswirtschaftlich. Wenn wir viel Geld in die Hand nehmen mit Studierenden, dann ist es wichtig und richtig für die volkswirtschaftliche Entwicklung. Aber wir sollten genauso viel Geld in die Hand nehmen – und deshalb auch noch mal der Appell und da kann ich nur unterstützen –, Meisterausbildung sollte man kostenfrei herstellen, es muss möglich sein, sich auch da weiterzuqualifizieren, das darf kein Disprivileg im Handwerk und Gewerbe sein. Lasst uns damit anfangen, das wäre ein tolles Symbol, wenn wir den Auszubildenden auch die 500 Euro zukommen lassen. Wenn die Mehrheit des Hauses sich dem verschließt, dann werden wir an der Stelle nicht aufhören, dieses Ziel weiterzuverfolgen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Abgeordneter Denny Möller.

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Denny Möller SPD

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich habe mir ein paar Stichpunkte vorbereitet für eine recht seichte Rede für einen eigentlich ebenso seichten Antrag. Aber, Herr Kemmerich, nachdem Sie noch in der Begründung beim Einbringen des Antrags zumindest zur Sache gesprochen haben, bin ich jetzt schon nicht nur enttäuscht, ich weiß gar nicht, mir fehlen ein Stück weit die Worte, was Sie jetzt noch mal begründet haben. Sie legen hier einen Antrag vor mit einem klaren Ziel und sagen sozusagen in der Diskussion hier im Parlament, im Hohen Hause Thüringens: Eigentlich ist das nur eine Symbolpolitik. Denn das haben meine Vorredner – Herr Dr. König, Respekt für diese nahezu sozialdemokratische Rede, meine Begründung war ähnlich – hier schon inhaltlich begründet, warum das ein Antrag ist, der eigentlich ins Nichts führt und im Zweifel gar nicht abstimmungsfähig ist. Aber wenn Sie sich hier vorne hinstellen und davon sprechen, dass Sie symbolhaft deutlich machen wollen, dass Auszubildende bei der Erstausstattung unterstützt werden sollen, dann müssten Sie im selben Atemzug auch an die appellieren, die für die Erstausstattung zuständig sind. Das ist gesetzlich klar geregelt. Und es ist nicht nur gesetzlich klar geregelt, es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass die Erstausstattung zur Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb, nicht von den Auszubildenden, vom Betrieb bezahlt wird. Das ist Grundsatz in Thüringen, nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit laut Bundesausbildungsgesetz. Ich frage mich wirklich, welchen Unterschied Sie da hineinprojizieren. Ich frage mich da ein Stück weit immer: Geht es hier nicht eigentlich um eine Subventionsfrage, weil die Unternehmer, die Betriebe, die ausbilden, das selbst nicht machen wollen, nicht können oder wie auch immer? Aber dann nennen Sie es beim Namen und verstecken Sie es nicht unter so einem Pseudo „Gleichsetzung zwischen Auszubildenden und Studierenden“. Der zweite Aspekt ist: Das ist schlicht und ergreifend Arbeitsverweigerung, was Sie dann hier vorne sagen, es wäre nicht Ihre Aufgabe zu definieren, wer beim Thema „einkommensschwach“ dazugehört oder nicht. Na, wessen Aufgabe ist es denn dann, außer in der Politik auch miteinander im Interessenausgleich zu verabreden und klarzustellen, welche Zielgruppen wir denn tatsächlich meinen, wer diese Unterstützung von Steuergeld braucht und wer nicht? Wessen Aufgabe soll es denn dann sein? Sollen das nachgeordnete Behörden machen? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Was reden Sie denn hier, Herr Möller?) Na, wenn Sie einen undefinierten Antrag hier einbringen und das ist alles Symbolpolitik, dann machen Sie es uns relativ einfach zu sagen, dass Sie in der Sache leider niemandem helfen wollen, niemandem helfen können, sondern einfach mal was postulieren wollen, wo die eigentlichen Hintergründe verborgen bleiben. Und Ihr drittes Argument, Stichwort Mindestlohn: Jetzt die Frage aufzumachen, die Auszubildenden und die wirklich wichtige Notwendigkeit, sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden, gegen den Mindestlohn und damit sozusagen tatsächlich gegen eine untere Absicherungsgrenze in unserem Land auszuspielen, das halte ich mindestens für dreist. Alles in allem bleibt wirklich zu sagen – ich könnte das im Detail noch ausführen, aber Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Kemmerich –: Ihr Antrag ist Symbolpolitik und ich glaube, für Symbolpolitik haben wir im Moment keine Zeit. Morgen werden wir mit den Haushaltsverhandlungen beginnen. Hier sind sehr konkrete Themen wie das Azubi-Ticket oder auch die Frage nach sozialem Wohnraum in unserem Land wichtig, was übrigens immanente Fragen für Auszubildende sind. Das zeigen uns die Umfragen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der die jährlich im Ausbildungsreport macht, das zeigen uns die direkten Gespräche mit Auszubildenden. Die Themen können wir tatsächlich sehr konkret ansprechen ab morgen in den Haushaltsverhandlungen. Ich hoffe, wir kriegen dafür auch eine Mehrheit. Ich glaube, darin seine Kraft zu stecken, ist viel besser, als in einen Symbolantrag. Von daher werde ich und wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen und ich werbe darum, dafür auch eine Mehrheit zu finden. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke erteile ich Herrn Abgeordneten Wolf das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Herr Kemmerich, heruntergebrochen lautet ja Ihre steile These, dass junge Menschen anhand eines 500-Euro-Gutscheins oder des Geldes über ihre berufliche Zukunft entscheiden. (Unruhe Gruppe der FDP) Hören Sie einfach zu, hören Sie doch einfach mal zu! Wir haben Ihnen doch auch zugehört. Wenn ich 500 Euro von wem auch immer bekomme, dann entscheide ich mich möglicherweise für eine berufliche duale Ausbildung. Das mag Ihre Wahrnehmung sein, ich kenne die Menschen ja nicht, mit denen Sie sich so unterhalten. Tatsächlich habe ich eine Ausbildung gemacht, bin dann über einen zweiten Bildungsweg noch zum Studium gekommen. Ich habe es nicht bereut, beides nicht, ich kann nur beides empfehlen und werbe auch für beide Bereiche. Ich bin ausdrücklich Kollegen Dr. König dankbar für viele Sachen, die er angesprochen hat, die ich hier nicht wiederholen muss. Ich bin nicht mit allem einverstanden, das muss aber auch gar nicht sein. Tatsächlich ist es so, dass wir gute Ausbildungsbedingungen und gute Entlohnungsbedingungen brauchen. Das hat Kollege König schon angesprochen. Gute Entlohnungsbedingungen heißt langfristig gute Entlohnungsbedingungen. Da schauen wir uns mal die Tarifquote in Thüringen an, Kollege Kemmerich. Das mag Sie vielleicht als Liberalen nicht so interessieren, aber wir hatten hier über die letzten 30 Jahre einen Braindrain insbesondere von jungen weiblichen Menschen, die in die alten Bundesländer gegangen sind, weil sie dort einfach gut verdient haben, weil sie gute Arbeitsbedingungen und gute Einkommensbedingungen vorgefunden haben. Da gibt es mittlerweile zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung einen Trend in Thüringen, die Einkommensbedingungen auch wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Aber wenn man sich die Tarifbindung ansieht, das ist nicht dementsprechend, wo sich junge Menschen tatsächlich entscheiden zu sagen: Wenn ich eine gewerbliche Ausbildung mache und dann in den Beruf gehe, dann habe ich da auch langfristig eine Perspektive, weil mein Betrieb tarifgebunden ist. Das Besondere aber ist, junge Menschen – da gebe ich Kollegen König recht, das hat auch was mit dem Elternhaus zu tun – entscheiden natürlich darüber, welchen Bildungsweg sie überhaupt gehen. Kollege König, da sind wir nicht unbedingt einer Meinung: Ich halte die Trennung nach der Klassenstufe 4 immer noch für einen Riesenfehler. (Beifall DIE LINKE) Das längere gemeinsame Lernen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass man tatsächlich seine schulische Entwicklung in den Blick nehmend sich ab einem gewissen Punkt entscheidet: Gehe ich zum Studium, mache ich Abitur oder gehe ich in eine duale Berufsausbildung? Diese frühe Trennung – bei keinem Kind oder bei kaum einem Kind ist in der 4. Klasse mit neun oder zehn Jahren absehbar, welchen Weg dieses Kind geht. Deswegen wählen ganz viele Eltern den Weg für ihr Kind zum Gymnasium, weil das Gymnasium natürlich mit dem Abitur, wenn sie es denn schaffen, alle Möglichkeiten offenhält. Deswegen haben wir ein Problem mit der Nachfrage an den Regelschulen. Wir haben das Problem ja nicht bei den Gemeinschaftsschulen. Wenn ich jetzt mal in meinen eigenen Wahlkreis gehe, da haben wir unter anderem eine Schule, die heißt auch so, „Werkstattschule“, da steht das praxisorientierte Lernen im Mittelpunkt – eine Gemeinschaftsschule. Was machen da die Kinder? Schon ab Klassenstufe 1 wird dort der Lehrplan auch damit vermittelt, was Mathematik zum Beispiel in einem Blumenladen heißt, wenn ich mit Zahlen und Mengen umgehe, und bis hin zum Abschluss wird mit vertieften Praktika die Berufsorientierung gestärkt. Das ist der Weg, um Menschen tatsächlich so in ihrer schulischen Entwicklung, in ihrer Bildungskarriere anzureizen, zu sagen: Bist du denn wirklich der- oder diejenige, die ein Studium machen will, oder sollte oder bist du der- oder diejenige, die sehr gut im Bereich einer gewerblichen, einer technischen, einer kaufmännischen Ausbildung, also einer dualen Ausbildung seinen oder ihren Weg findet? Das gilt es zu stärken und nicht, wie es in Ihrem Antrag intendiert ist, mit einem Gutscheinsystem. Das ist der völlig falsche Ansatz, nicht nur, weil er zu spät kommt. Das ist so ein – na ja, ich hatte es ja schon gesagt –, da machen wir mal ein kleines Töpfchen, mal sehen, wie es wirkt. Was wir tatsächlich gemacht haben – und das wirkt –, ist, dass wir den Weg zur Ausbildung, den Weg zur Berufsschule mit dem Azubi-Ticket unterstützen. Dieses Azubi-Ticket war jetzt wieder in der Diskussion, ob die Verlängerung kommt oder nicht. Ich bin dankbar, dass es tatsächlich so passiert. Ich fordere den letzten Landkreis, den Landkreis Greiz, auf – wo Kollege Tischner beheimatet ist –, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dort endlich die Auszubildenden und die Betriebe nicht außen vor zu lassen. Kollege Montag wollte etwas fragen.

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Montag. Bitte sehr.

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Robert-Martin Montag FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Danke schön. Kollege Wolf, ich habe vieles gehört, aber noch nicht wirklich etwas zum Antrag und vor allen Dingen nicht zu einer entscheidenden Frage, nämlich warum Sie Studienanfänger und Studierende unterstützen, (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Setzen, 6!) während Sie Auszubildende gerade in der Anfangszeit nicht unterstützen. (Beifall AfD) Ich möchte wissen, was der objektive Grund dafür ist. Dazu habe ich noch gar nichts gehört. Darum geht es aber gerade. Vielen Dank.

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Torsten Wolf Die Linke

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielleicht haben Sie mir bei meinem letzten Absatz auf Ihrem Weg zum Mikrofon tatsächlich nicht zugehört. Das Azubi-Ticket kostete uns mehr als 10 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Schüler- und Studententicket!) Wissen Sie, wie viel davon der Freistaat übernimmt? Das bezahlen die Studierenden selbst, Kollege Montag. Also, wenn man schon etwas vergleicht, dann bitte nicht Äpfel mit Birnen. Wir unterstützen das. (Beifall DIE LINKE) Der zweite Punkt, den ich Ihnen gerne mitgeben möchte, damit er auch noch benannt ist: Wir haben nicht nur nach wie vor als Bundesland die höchsten Ausgaben für Bildung. Wir haben insbesondere bundesweit im berufsbildenden Bereich die absolut höchsten Ausgaben. Das hat etwas damit zu tun, dass wir es uns mit 38 berufsbildenden Schulen in der Fläche leisten, das Angebot so breit wie möglich zu halten. Das, was wir machen, macht kein anderes Bundesland, eine Klasse mit 15, manchmal noch mit 12 zuzulassen. Das macht kein anderes Bundesland! Das ist eigentlich – wir haben es ja immer mit der Ökonomie – völlig unökonomisch. Aber es ist uns wichtig, dass die (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Da hilft aber nicht das Geld an der falschen Stelle! Die Ausbildungszahlen sinken! Da müssen wir was machen!) Ausbildungsstätten, die Berufsschulen auch in der Fläche sind. Das ist etwas, was Thüringen ausmacht und stärkt. Darauf können sich die Berufsschülerinnen und Berufsschüler und die Betriebe verlassen. Mit dem neuen Berufsschulnetzplan, der in Bälde vorgelegt wird, den wir mehrfach im Bildungsausschuss besprochen haben, wird genau das abgestimmt. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Seit Jahren sinken die Zahlen!) (Unruhe CDU) Kollege Tischner, Sie wissen es doch. Abgestimmt mit den Landrätinnen und Landräten wird genau das weiterhin der Kerngehalt des Berufsschulnetzes in Thüringen sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen liegt mir jetzt kein weiterer Redewunsch vor. Doch, Herr Abgeordneter Montag. Wie viel Redezeit hat Herr Abgeordneter Montag noch? 1 Minute 20 Sekunden.

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Robert-Martin Montag FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Herr Wolf, ich schätze Sie immer sehr. Mit Ihnen kann man schön streiten. Das gehört zur Politik dazu. Sie müssen aber wirklich versuchen, mir eines zu erklären. Ich will Ihnen mal ein Beispiel geben: Wir werden morgen über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in diesem Land reden. Wissen Sie, was Sie dort reingeschrieben haben, in dieses Gesetz, welche Berufsgruppe als einzige ihr Salär, ihre Besoldung angehoben bekommt? Das sind die Professoren. Sie beklagen hier permanent die Frage „Hartz IV“ usw., Entwicklung usw. usf. Sie geben einzig und allein Professoren mehr Geld. Wenn es darum geht, Ausbildungswege zu unterstützen, unterstützen Sie Studierende. Alle anderen fallen zurück. Vielleicht hat manche politische Entwicklung, die Ihnen wehtut, auch damit zu tun, dass Sie sich mittlerweile zu einer Elitepartei entwickeln. Die Menschen, die tatsächlich Unterstützung brauchen, die gibt es nicht nur an der Universität (Unruhe DIE LINKE) – liebe Frau Müller, zuhören! –, sondern die gibt es auch in der Ausbildung. Das ist unser Vorschlag und vielleicht finden wir ja trotzdem noch zusammen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Weitere Redewünsche aus den Fraktionen kann ich jetzt nicht erkennen. Möchte die Landesregierung sprechen? Frau Ministerin Werner, bitte sehr. (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Werner und ich bitte doch um etwas mehr Ruhe, insbesondere auf der Seite links von mir. Vielen Dank.

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Heike Werner

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Die Haushaltsverhandlungen sind morgen und da kann man sich sicherlich noch mal zum Thema austauschen. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich natürlich auch, dass wir jetzt einen Antrag haben, der sich mit der Fachkräftesicherung für Thüringen beschäftigt, vor allem aber, weil es mir die Möglichkeit gibt, mal darzustellen, was in Thüringen gerade in Zeiten der Pandemie geleistet wurde, um Fachkräfte, um Ausbildung zu sichern, um den jungen Menschen hier eine Perspektive und vor allem auch einen Ausblick zu geben. Insofern bin ich dankbar für den Antrag. Ich denke, wir sind uns einig – das haben jetzt auch schon verschiedene Vorredner gesagt –, dass uns das System der dualen Ausbildung wichtig ist, dass wir alles dafür tun wollen, um es aufrechtzuerhalten und vor allem auch zu stärken – auch unter schwierigen Bedingungen, weil eben diese Fachkräfteausbildung, die Fachkräftesicherung das Rückgrat der Entwicklung in Thüringen ist und absehbar auch sein wird. Wichtig für junge Menschen ist es, dass eine Ausbildung auch in der Pandemie begonnen, fortgesetzt oder erfolgreich abgeschlossen werden konnte und kann. Und wir müssen gemeinsam deutlich machen, dass eine duale Berufsausbildung trotz der Pandemie eine sehr gute und verlässliche Zukunft hat und viele Perspektiven in Thüringen bietet – das vor allem mit Blick auf die im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 signifikant zurückgegangene Zahl an Bewerberinnen um freie Ausbildungsstellen. Ich denke, dazu besteht hier Konsens. Allerdings bin ich mit dem Ansatz des FDP-Antrags eben nicht glücklich, denn er greift schlicht zu kurz, wenn er wirklich den Wunsch hat, die duale Ausbildung zu stärken und vor allem die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken. Anders als die Parlamentarische Gruppe halte ich einen einmaligen finanziellen Zuschuss in diesem Zusammenhang nicht für zielführend und vor allem auch nicht für nachhaltig, und das ist ja eigentlich eine Kategorie, die Herr Montag zumindest in anderen Diskussionen immer wieder als eine wichtige Kategorie, wenn es um Entscheidungen geht, vor sich herträgt. Wir brauchen vielmehr strukturelle und langfristige Maßnahmen, die flankierende Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und potenzielle Auszubildende bieten. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, zeigen auch die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie im Bereich der Berufsausbildung ergriffenen Maßnahmen auf Landes- wie auf Bundesebene. Gemeinsam mit vielen Akteuren der beruflichen Bildung, also den Kammern, dem VWT, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, hat mein Haus große Anstrengungen unternommen, um Fördermöglichkeiten, neue Unterstützungsansätze zur Stärkung der Berufsausbildung in Thüringen abzustimmen und umzusetzen. Hierzu wurde bereits im Frühjahr letzten Jahres eine regelmäßig tagende Taskforce „Ausbildung“ ins Leben gerufen, an der die Kammern und der VWT, die Generaldirektion der BA und der DGB beteiligt sind. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erheblich eingeschränkten Angebote der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsberatung wurde bereits im März ein Onlineportal entwickelt, das die unterschiedlichen Angebote unter dem Motto „Deine Ausbildung in Thüringen“ auf einer zentralen Plattform zusammenführt. Damit wird vor allem ein unkomplizierter Zugang für Schülerinnen und Schüler und Eltern, aber auch für Beratungslehrerinnen und lehrer ermöglicht. Perspektivisch sollen möglichst ‑ viele Angebote, unter anderem auch Ausbildungsmessen und Angebote der beruflichen Orientierung, virtuell realisiert werden können. Die Plattform „www.deine-ausbildung-in-thueringen.de“ ist nun seit Mitte März 2021 erreichbar, wobei wir – und mit „wir“ meine ich die Thüringer Partner der Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung – diese kontinuierlich weiterentwickeln und durch Inhalte ergänzen. Eine erste Weiterentwicklung mit optimierter Nutzerführung und erweitertem Informationsangebot, vor allem im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe, erfolgte Ende April. Weitere Berufsgruppen und Branchen werden sukzessive folgen. Weiterhin beteiligen sich die genannten Akteure aktiv mit unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen am von der Bundesallianz für Aus- und Weiterbildung initiierten „Sommer der Berufsausbildung“. Hier möchte ich insbesondere auf das Thüringer Sommerpraktikum hinweisen, das Schülern die Möglichkeit eines Betriebspraktikums während der Sommerferien ermöglichte. Dazu wurde eigens eine onlinebasierte Praktikumsbörse mit entsprechenden Angeboten der Betriebe aufgesetzt. Hier konnten Interessierte auch über den Sommer hinaus Praktikumsplätze finden und sich direkt an die Betriebe wenden. Die Praktikumsbörse ist ebenfalls über die Onlineplattform „Deine Ausbildung in Thüringen“ erreichbar. Außerdem werden aktuell durch die Thüringer ESF-Ausbildungsrichtlinien zahlreiche zusätzliche Unterstützungsleistungen zur Überwindung der Auswirkungen der Corona-Krise auf dem Thüringer Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt realisiert, die ich an dieser Stelle nur kurz anreißen möchte: beispielsweise die Übernahme der Eigenanteile in Höhe von 25 Prozent bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2021 im Fördergegenstand „Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk“. Im Fördergegenstand „Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und Lehrgänge für Zusatzqualifikation zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen“ gab es zum einen die Aufhebung aller zeitlichen Beschränkungen der Ergänzungslehrgänge je Ausbildungsjahr bis Ende des Ausbildungsjahres 2020/2021. Es gab die Möglichkeit der Durchführung von zusätzlichen sogenannten Krisen-Ergänzungslehrgängen zur Überbrückung von pandemiebedingten Beschäftigungs- oder Ausbildungsfreistellungen von Auszubildenden bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2020/2021 und die Förderung beispielsweise der Unterbringungskosten für Teilnehmende an Ergänzungslehrgängen in Höhe von 9,20 Euro je Übernachtung. Das sind ganz konkrete Unterstützungen für Auszubildende. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage wurde diese Maßnahme auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 übertragen. (Unruhe Gruppe der FDP) Ich weiß nicht, interessiert Sie eigentlich, was derzeit passiert? Wahrscheinlich nicht. Herr Kemmerich, Sie haben vorhin ganz viele Fragen gestellt. Wenn es aber darum geht, auf die Antworten zu hören, sind Sie dazu leider nicht in der Lage. Es tut mir sehr leid. Aber Sie können es ja nachlesen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Bleiben Sie beim Thema!) Die Antwort bekommen Sie auch noch. Aber ich habe ein Kriterium, was Ihnen immer sehr wichtig ist, nämlich Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden nachhaltig zu unterstützen, was in den letzten Monaten an der Stelle Neues auch auf den Weg gebracht wurde, hier sehr ausführlich dargestellt. Wie gesagt, Sie können das gern dann auch noch mal nachlesen. Ich will noch auf ein Programm des Bundes aufmerksam machen, wo es darum geht, Ausbildungsplätze zu sichern, und wo Unternehmen bei der Ausbildung finanziell unterstützt werden, zum Beispiel mit Ausbildungsprämien, Übernahmeprämien usw., damit Ausbildungsplätze gesichert und beispielsweise auch neue Ausbildungsverhältnisse in der Pandemie begründet werden. Seitens des BMAS wurde das Programm mit Wirkung vom 26. März mit verbesserten Konditionen verlängert. Laut Bundesagentur wird das Programm von den Thüringer Unternehmen rege in Anspruch genommen. Im Zeitraum August 2020 bis September 2021 gingen allein 1.493 Anträge auf Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus bei der Bundesagentur ein. Drei Viertel von denen konnten positiv beschieden werden. Also, wie Sie sehen, wird eine ganze Menge zur Stärkung der dualen Ausbildung und für die Auszubildenden gemacht. Ich hoffe und gehe davon aus, dass vieles auch nach der Pandemie Bestand haben wird. Nun zu dem von der FDP geforderten Programm „AusbildungThüringenPlus“. Ich bin skeptisch, ob ein einmaliger finanzieller Anreiz in der aktuellen Lage und auch perspektivisch wirklich dazu führt, dass mehr junge Menschen als bisher in einer dualen Ausbildung münden, zumal neben einer angemessenen und attraktiven Ausbildungsvergütung auch gute Ausbildungsbedingungen und die berufliche Perspektive im Unternehmen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine wesentliche Rolle spielen. Das ist genau das, warum sich junge Leute momentan entschieden haben, eher noch eine schulische Ausbildung oder Ähnliches zu machen, weil sie Angst haben, nicht übernommen zu werden. Das wird man auch mit einer Prämie nicht erhöhen. Das ist ein Problem. Es gibt die Allianz für Berufsausbildung. Die haben genau identifiziert, was die Gründe dafür sind, dass sich junge Leute derzeit zurückhalten, wenn es um Ausbildung geht. Einer dieser Gründe besteht darin, dass es Ängste gibt, dass man in dem Betrieb keine Zukunft hat, weil der Betrieb beispielsweise insolvent gehen könnte, und dass man langfristig dann keine Zukunft im Unternehmen hat.

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich.

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Heike Werner

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Ja.

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Bitte, Herr Abgeordneter.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Frau Ministerin, ich habe mit denselben Leuten gesprochen. Kern, dass eine Ausbildung zurzeit nicht begonnen wird, ist das gefühlte Defizit bei den Schulabschlüssen innerhalb der Pandemie im Jahre 2020/2021. Viele junge Menschen fühlen sich nicht reif, aus der schulischen Ausbildung jetzt schon, ich sage mal, in das normale Leben überzutreten, deshalb bleiben sie lieber in dem Hort der Schule, den sie lange nicht gesehen haben, weil sie unsicher sind aufgrund der Pandemie, weil wir zu lange verhindert haben, dass junge Menschen überhaupt in die Schule konnten.

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Herr Abgeordneter, die Frage.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Können Sie das bestätigen? Denn Sie haben mit denselben Leuten gesprochen, und die haben mir das widergespiegelt.

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Heike Werner

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich würde Ihnen gern die Evaluierung, die wir gemacht haben, zur Verfügung stellen. Wie gesagt, es ist eher die Angst der jungen Leute, dass sie im Unternehmen keine Zukunft haben werden. Ehrlich gesagt, Ihre 500Euro-Prämie wird an dieser Angst auch nichts ändern, egal, ob es von Schulabschlüssen abhängt oder von den von mir genannten Gründen. Aber wie gesagt, das würde ich Ihnen gern im Nachhinein zur Verfügung stellen wollen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sehr gern!) Jetzt noch mal zu dem Vergleich mit dem Vorschlag, den Sie gemacht haben, in Bezug auf die Starthilfe „StudiumThüringenPlus“, die im Zuständigkeitsbereich meines geschätzten Kollegen Tiefensee existiert. Hier sei mir zunächst der Hinweis erlaubt, dass Auszubildende im Unterschied zu Studentinnen und Studenten im Regelfall über eine monatliche Ausbildungsvergütung verfügen. Die Daten des Thüringer Instituts für Berufsbildung belegen im Übrigen, dass die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Thüringen durchaus attraktiv und im Vergleich mit anderen Bundesländern unter anderem mit Blick auf die Lebenshaltungskosten auch wettbewerbsfähig sind. So lag die durchschnittliche – und ich betone hier – tarifliche Ausbildungsvergütung in Thüringen im Jahr 2020 bei 938 Euro. Der Gesamtdurchschnitt in Deutschland betrug 963 Euro, wobei die Vergütungen in Westdeutschland mit 965 Euro nur noch rund 2,8 Prozent höher als in Ostdeutschland mit 939 Euro lagen. Hier an der Stelle sei mir der Hinweis noch mal erlaubt, Herr Kemmerich, weil Sie gesagt haben, 12 Euro Mindestlohn würde dazu führen, dass die jungen Leute sich dann vielleicht eher kurzfristig für so eine Entlohnung entscheiden und eben keine Ausbildung machen würden: Genau das ist eben nicht der Fall. Wenn es nämlich eine tarifliche Ausbildungsvergütung gibt, dann ist für die jungen Leute klar, wie sich beispielsweise ihre Vergütung verändern wird. Es ist genau klar, welche Arbeitsbedingungen für sie tragend sind. Es ist eben klar, dass es hier auch entsprechende Perspektiven gibt. Deswegen ist dieser Vergleich an der Stelle wirklich hanebüchen. Noch mal zu den 12 Euro: Sie sagen, Handwerk hat goldenen Boden. Leider ist es so, dass es viele Berufe gibt, wo eben noch keine 12 Euro Mindestlohn gezahlt werden, gerade im Bäckerei-, aber auch im Friseurhandwerk. Die würden besonders davon profitieren, also sollte es eigentlich auch in Ihrem Interesse sein, um hier an der Stelle Auszubildende zu gewinnen. Wie gesagt, ein einmaliger Zuschuss ist aus meiner Sicht kein Kriterium für die Wahl zwischen Studium und Berufsausbildung, sondern es sind andere Dinge, die hier an der Stelle notwendig sind. Es wurde auch schon gesagt, was die Bereitstellung von den kostenintensiven Ausbildungsmitteln angeht: Das obliegt den ausbildenden Unternehmen. Und wenn die dieser Aufgabe nicht gerecht werden, dann ist das wirklich sehr schlimm, aber dann heißt es, dass man das an der Stelle entsprechend einklagen muss. Auch hier wären tarifliche Ausbildungsverträge ein wichtiges Mittel, um dieses Instrument tatsächlich auch zu sichern. So viel vielleicht in aller Kürze. Jetzt habe ich doch schon überziehen müssen. Ich weiß, dass der PGF einer Fraktion mich deswegen schelten wird. Aber ich denke, es war notwendig, zu zeigen, dass es für junge Menschen in Thüringen wirklich lohnenswert ist, sich für eine Ausbildung zu entscheiden, und dass hier einmalige Starthilfen nicht helfen werden, sondern wir müssen an anderen Rädern drehen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es steht noch zusätzliche Redezeit zur Verfügung. Möchte diese jemand nutzen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das kann ich nicht feststellen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wirtschaftsausschuss!) Ja, dann muss man es signalisieren, Herr Abgeordneter Montag. Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU. Wer enthält sich der Stimme? Keiner. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Wir stimmen direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2780 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltung durch die Abgeordnete Bergner. Damit ist der Antrag nicht angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2795 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Bei allen wichtigen Entscheidungen, besonders in der Gesundheitspolitik, ist es unabdingbar, dass eine solide Datengrundlage vorliegt. Nur daraus kann man kluge Maßnahmen ableiten, die dazu beitragen, die Gesundheit der Bürger zu schützen und Schaden von ihnen abzuwenden. Es geht also darum, dass wir aufgrund möglichst umfassender wissenschaftlich valider Daten entscheiden und handeln, und das gilt in der Medizin wie in der Gesundheitspolitik. Dies gilt gerade angesichts der Frage, wie mit dem Coronavirus und der Impfung dagegen umzugehen ist. Ganz besonders ist dies bei einer Therapie zu berücksichtigen, die sich Impfung nennt und die 80 Millionen Bürger erhalten sollen. Unser Antrag wurde am 3. März in der Drucksache 7/2795 ins Plenum eingebracht, um rechtzeitig am Anfang der Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus den aktuellen Geschehnissen gerecht zu werden. Ein Vorziehen auf der Tagesordnung wurde leider abgelehnt und unser Antrag von März bis Oktober, also acht Monate, geschoben. Nun haben die Ereignisse Deutschland überrollt und es sind von der Bundes- und Landesregierung Tatsachen geschaffen worden. Zwei Drittel der Bevölkerung sind bereits geimpft, teilweise mit Werbekampagnen überzeugt. Manche wurden mit Bratwürsten und Karussellfahrten geködert, Bürger werden mit der Wiederherstellung ihrer Freiheits- und Grundrechte erpresst. (Beifall AfD) Es ist dazu gekommen, dass Arbeitnehmer mit finanziellen Strafen – siehe Lohnentzug bei staatlicher Quarantäneanordnung – bedroht werden. Ungeimpfte werden mittlerweile wie Aussätzige stigmatisiert. Es ist eingetreten, was wir befürchtet haben: ein massiver indirekter Impfzwang, eine Spaltung der Gesellschaft und eine Diskriminierung von Millionen Menschen. (Beifall AfD) Wir wollen hier endlich das größte Maß an Klarheit, Information und Aufklärung über den Nutzen und die Risiken dieser Impfstoffe, die bereits im Verlauf der millionenfachen Therapie gewonnen werden konnten und in ihrem weiteren Verlauf generiert werden können. Die Bürger müssen ihre individuelle Entscheidung, ob sie sich impfen lassen möchten oder nicht, in Kenntnis aller verfügbaren Informationen treffen können. Das Vertrauen von Millionen Bürgern in die Gesundheitspolitik der Regierung ist durch widersinnige, unlogische und sich widersprechende Maßnahmen, Vertuschungen, Fehlinformationen und Betrügereien ruiniert worden. (Beifall AfD) Vertrauen kann man jedoch nur erwarten, wenn die Fakten offen und ehrlich dargelegt werden und daraus auch eine kluge und vom Bürger akzeptierte Politik ohne Angst, Panik und Zwang resultiert. Darauf richtet sich unser Antrag. Es geht darum, alle relevanten Daten zu erheben, diese auszuwerten und zur Verfügung zu stellen. Nur so können sich die Menschen ein Bild davon machen, was es mit den Impfstoffen und den Impfungen auf sich hat. Das bedeutet, dass nicht nur einseitig informiert und propagiert werden darf, sondern dass sachlich aufgeklärt wird und dabei die negativen Aspekte nicht ausgeblendet werden dürfen. Viele Bürger haben bereits realisiert, der Nutzen der Impfung ist arg beschränkt, Geimpfte erkranken zunehmend an COVID-19 als sogenannte Impfdurchbrüche. Ein Schutz der Gemeinschaft ist fraglich, denn Geimpfte können die Infektion weitergeben und sie brauchen wohl regelmäßig Boosterimpfungen. Die Risiken nehmen zu und werden immer unkalkulierbarer. Es häufen sich schwere Nebenwirkungen und Todesfälle in allen Altersgruppen bereits kurz nach der Impfung. Was erwartet die Geimpften in Monaten oder Jahren? Beispielhaft eine Statistik des Paul-Ehrlich-Instituts: In den Jahren 2000 bis 2012, also in zwölf Jahren, sind insgesamt 1.696 Meldungen zu Nebenwirkungen nach Impfungen mit dem Masernimpfstoff, die gesamte Bevölkerung betreffend einschließlich aller Kinder und Jugendlichen, eingegangen. Von insgesamt 1.301 schwerwiegenden Nebenwirkungen waren es in nur 61 Fällen 12- bis 17-Jährige, die betroffen waren. Beim Paul-EhrlichInstitut sind bis zum 31. Juli 2021 bereits 731 Meldungen über den Verdacht einer Nebenwirkung nach BioNTech-Impfung bei 12- bis 17-Jährigen eingegangen. Davon waren 116 Meldungen schwerwiegend. Also noch einmal: 61 schwerwiegende Fälle in zwölf Jahren gegenüber 116 schwerwiegenden Fällen in sechs Monaten bei Jugendlichen. Das ist alarmierend. Was tun wir eventuell unseren Kindern an? (Beifall AfD) Schlussendlich wollen wir eine solide Datengrundlage fernab von Wunschdenken, Zwängen und Profitstreben. Dazu gehört auch, dass die Resultate, die eine freie und unabhängige wissenschaftliche Forschung gewinnt, sachlich und neutral dargestellt und zugänglich gemacht werden. Sobald der begrenzte Nutzen dieser Impfung von den Risiken unverhältnismäßig überstiegen wird, muss umgehend gehandelt werden. Es geht um die Gesundheit der Menschen, unserer Kinder, und die Politik ist hier in der Pflicht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Abgeordneter Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Sehr geehrter Herr Dr. Lauerwald, ich habe gerade eben so ein kurzes Helfersyndrom entwickelt, aber ich habe mich dafür entschieden, nicht auf die unter dem Deckmantel der sachlichen Aufklärung aufgestellten Falschannahmen Ihres Antrags einzugehen. Vielmehr nutze ich diesen Antrag dafür, um noch mal für die Impfung gegen COVID-19 zu werben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das Corona-Infektionsgeschehen in Thüringen nimmt nämlich gerade wieder – gelinde gesagt – katastrophale Züge an. Wir sind bundesweit wieder an der Spitze. Das Robert Koch-Institut wies die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche mit 163,5 aus. Dazu sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in den Warnstufen 1 und 2 angekommen. Mein Kyffhäuser-Heimatkreis ist sogar in der Warnstufe 3. Diese Szenarien kommen Ihnen bekannt vor. Erinnern wir uns an das vergangene Jahr. Im Spätsommer sank die Inzidenz leicht, ab September ist sie wieder in eine starke Infektionswelle angestiegen. Damals hatten wir aber noch keinen Impfstoff. Nur durch Masken, Händewaschen und Abstandhalten konnten wir uns nur unzureichend schützen. Jetzt haben wir Impfstoffe, und zwar gute und wirksame gegen das Virus, das noch nicht verschwunden ist. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das auch nicht verschwinden wird!) Im Moment geht alles viel um Infektionsgeschehen in den Schulen. Dort müssen gerade wieder wegen vieler nachgewiesener Corona-Erkrankungen viele Menschen in Quarantäne. Das passiert gerade überall in Thüringen. Kinder können sich im Normalfall noch nicht impfen lassen, weil für eine Impfempfehlung einfach noch nicht genug Daten vorliegen. Aber was passiert? Sie sind wieder die Leidtragenden, weil es noch zu viele Erwachsene gibt, die sich nicht impfen lassen wollen. Denn vor allem um diese Erwachsenen zu schützen und damit unser Gesundheitssystem vor der Pandemie der Ungeimpften zu bewahren, müssen Kinder jetzt wieder herhalten, und das macht mich einfach wütend. Erwachsenen dagegen steht die Möglichkeit und damit der Schutz durch die Impfung zur Verfügung, ganz einfach mit einem kleinen Piks in den Oberarm. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Der kleine Piks in den Oberarm kann Tod bedeuten!) (Unruhe DIE LINKE, AfD)

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Das Wort hat Frau Abgeordnete Pfefferlein.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Vielen Dank, Herr Präsident. Aber wissen Sie was? Was Sie mit Ihren Andeutungen und Behauptungen anrichten, das ist Ihnen überhaupt nicht bewusst. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verstehe alle, die sich informieren …

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, Frau Abgeordnete.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Nein, danke.

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Nein. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Weil Sie die Wahrheit nicht vertragen!) (Unruhe DIE LINKE)

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Genau, genau. Ich verstehe alle, die sich bei den Medizinerinnen und Medizinern informieren. (Unruhe AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Abgeordneter, das Wort hat Frau Abgeordnete Pfefferlein, Bündnis 90/Die Grünen, und ich bitte um mehr Ruhe im Plenarsaal. Das gilt insbesondere für die Fraktion der AfD in diesem Moment. (Unruhe AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich versuche jetzt, weiter auszuführen. Ich kann es verstehen, dass viele sich informieren wollen und dass viele auch Medizinern viele Fragen stellen. Aber wenn so eine Impfkampagne innerhalb kürzester Zeit in aller Munde ist, dann ist das zumindest erst mal alles richtig gelaufen. In den vergangenen Monaten wurde wohl in Gesprächen kaum etwas anderes so häufig gefragt als „Bist du geimpft?“. Dieses Thema wurde auch sehr leidenschaftlich diskutiert und es hat viele Emotionen hervorgebracht. Natürlich, eine kleine Bangigkeit vor der Impfentscheidung ist sicher berechtigt. Es ist unbedingt empfehlenswert, sich mit den Impfstoffen, möglichen Nebenwirkungen und mit den generellen Eignungen auseinanderzusetzen. Aber wer die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringt, sollte sich impfen lassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich bin wirklich erschrocken über die Haltung derer, die die Impfung kategorisch für sich ablehnen. Geimpfte schützen doch nicht nur sich selbst, vielmehr können sie dazu beitragen, die Freiheiten des Alltags zurückzubringen, mithelfen, die Krankheitslast zu reduzieren, dazu beitragen, das Gesundheitswesen zu entlasten, sich vor einer COVID-19-Erkrankung und einem schweren Verlauf schützen, die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung vermeiden und letztendlich helfen, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Herold, AfD) Frau Herold, es ist sowieso sinnlos, mit Ihnen darüber zu diskutieren, aber ich werde meine Rede trotzdem zu Ende führen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb appelliere ich hier eindringlich, nicht zu zögern. Lassen Sie sich bitte impfen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Impfung ist sicher, die Zulassung von Impfstoffen ist in Deutschland an hohe Hürden gebunden, das müssten gerade Sie wissen (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Notzulas- sung!) (Unruhe AfD) – das ist doch alles so ein Quatsch, echt –, und die wurden auch für die Zulassung der Impfstoffe nicht ausgesetzt. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird ständig aktualisiert und mit den aktuellen Forschungsergebnissen abgeglichen. Die Impfung ist freiwillig und die Impfung ist sicher. (Unruhe AfD) In Deutschland haben alle zugelassenen Impfstoffe alle notwendigen und erforderlichen Tests und Prüfphasen durchlaufen. (Unruhe AfD) Sämtliche Impfstoffe wurden auch an Risikopatientinnen und Risikopatienten getestet und alle Inhaltsstoffe der Corona-Schutzimpfung wurden gemeldet und geprüft. Inzwischen gibt es überall unkomplizierte Angebote, man kann sich ohne Termin impfen lassen. Ich wende mich hier an alle, die noch unsicher sind und die noch ein wenig Mut brauchen: Fassen Sie sich ein Herz und lassen Sie sich impfen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und lassen Sie nicht zu, dass erst weitere dramatische Folgen des Virus mehr Menschen zur Einsicht bringen müssen. Lassen Sie sich nicht von Falschinformationen und bizarren Querleitungen von dem kleinen Piks abhalten. Die Schutzimpfung rettet Leben, das steht fest. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Montag, Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, was man zu dem Antrag sagen soll. Im Allgemeinen gelten wir Liberalen ja als von einem Menschenbild überzeugt, bei dem wir sagen: Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn ich aber tatsächlich Ihren Antrag ansehe, in dem wir uns wieder mit der Sache beschäftigen, die wir schon vor einem halben Jahr, vor einem Dreivierteljahr, vor einem Jahr diskutiert haben und nicht eine substanzielle Neuerung dabei ist, dann muss ich einfach fragen: Was tun Sie? Wie beschäftigen Sie sich mit dem Thema? Es muss doch eine Entwicklung geben, wenn man tatsächlich auch Entwicklung verfolgen kann. Ich komme gleich dazu und dann reden wir mal, Herr Gröning, tatsächlich über Zusammenhänge von dem, was Sie attestieren: Todesfolgen von Impfungen. Dazu kommen wir gleich, das Paul-EhrlichInstitut hat explizit Zahlen dazu. Aber ich will noch mal auf eine Forderung aus Ihrem Antrag eingehen. Sie fordern: zwingende Obduktion. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD) Davon rede ich ja noch nicht, das ist sowieso nicht möglich. Wissen Sie, wozu Sie Pathologen auffordern? Zum Rechtsbruch. Es ist verboten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch nach dem Tod. Deswegen gibt es enge Vorgaben, wann eine Obduktion anzuordnen ist. Es gibt da zwei Punkte: nicht feststellbare Todesursache oder Verdacht auf Fremdverschulden. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen wird der Tod durch einen Arzt festgestellt. Den Totenschein muss er unterschreiben. Es gibt eine Vielzahl von Diskussionen, wie das finanziert werden soll. Aber die Frage ist ja auch: Was beabsichtigen Sie wie zu finden? Wir wissen, SARS-CoV-2 ist eine Multisystemerkrankung. Das heißt, Sie müssen faktisch den gesamten Körper sezieren und untersuchen. Das ist logistisch schon nicht möglich, weil wir so viele Kapazitäten in der Pathologie nicht haben. Also: Erstens fordern Sie zu rechtswidrigem Handeln auf, zweitens zu einem Handeln, was nicht umsetzbar ist. Es ist ein Problem, wenn man etwas zu einer politischen Forderung erhebt und eigentlich weiß, dass es gar nicht umsetzbar ist. Das ist die klassische Definition von Populismus. Aber ich will auch auf die Dinge eingehen, die Sie über das Impfen selbst gesagt haben: Der Impfstoff sei viel zu schnell zugelassen worden und entsprechend nicht hinreichend medizinisch valide untersucht. Das ist falsch. Es gibt eine Notzulassung. Aber Sie sollten nicht von der Not auf eine fehlende Validität der Daten schließen. Denn was man gemacht hat … (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Ach!) Frau Herold, es ist wirklich irritierend, wie Sie es schaffen, jedweden Zusammenhang wissenschaftlichen Arbeitens auszublenden. (Beifall Gruppe der FDP) Da möchte ich mal fragen, was wir dann hier diskutieren, wenn meine Argumente Sie scheinbar so desinteressiert lassen. Noch mal: Notzulassung heißt, dass die Studienlage nebeneinander gelaufen ist, dass wir Bürokratie abgeschafft haben, die bei diesen Zulassungsverfahren normalerweise zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt. Auch da gibt es in der EU mittlerweile Debatten, ob man davon für weitere Zulassungsverfahren lernen kann. Es kommt auf die Validität der Daten an. Das ist die Frage der Probandenanzahl. Also: Schritte liefen parallel. Zweitens: Es wurde sehr viel Geld investiert und man hat gerade bei den mRNA-Impfstoffen von einer Forschung profitiert, die eigentlich für ein ganz anderes Gebiet gemacht wurde. Das ist der Bereich der Forschung zu Krebstherapie und Diagnostik. Man hat festgestellt, dass man Zellen so manipulieren kann, dass sie auch Antikörper produzieren. Das hat man jetzt einfach angewendet. Das war ein glücklicher Zufall, wenn Sie so wollen. Es gibt auch Totimpfstoffe, wenn Ihnen das zu modern ist, wie von Johnson & Johnson und auch eines anderen französischen Herstellers – da muss ich mal gucken, wie der heißt. Der ist jetzt auch zugelassen worden. Also gleichzeitig sehr viel Geld und man hat aus langfristigen Forschungen aus den 90er-Jahren profitiert. Also: keine Abstriche an die Anforderung an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufgrund Zulassung und so weiter. Menschen sind an einer Impfung gestorben – ich überspringe den Punkt –, „Langzeitfolgen von Impfungen“. Es ist bekannt, es gibt keine Langzeitfolgen von Impfungen. Impfschäden treten immer innerhalb von zwei bis vier Wochen auf. Das ist bei jeder Impfung so, weil der Wirkstoff nach dieser Zeit abgebaut ist. Richtig ist, es gab einen Impfskandal in den 80er-Jahren, der dazu führte, dass man erst im Nachgang, mehrere Jahre später, festgestellt hat, dass die Ursache für eine Erkrankung tatsächlich eine damalige Impfung gewesen ist. Aber auch da ist der Schaden schon kurz nach der Impfung selber aufgetreten.

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist jetzt zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Ein Abschlusssatz: In 48 Fällen bei knapp 59 Millionen Impfungen stellt man einen direkten Zusammenhang bei der Todesursache fest – Paul-EhrlichInstitut. Das hat aber mit der Impfung selber wenig zu tun, sondern mit dem Alter des Patienten.

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Henry Worm

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, ob Sie mich verstanden haben. Ihre Redezeit ist zu Ende. (Beifall Gruppe der FDP) Nächster Redner ist Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU.

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Christoph Zippel CDU

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Präsident, bei mir wird „Redezeitende“ angezeigt. Vielleicht könnte man das noch anpassen. – Jetzt. Es wäre wirklich schade, wenn die jetzt schon zu Ende wäre. Ich habe noch gar nicht richtig losgelegt. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen: Sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Corona-Impfstoffe. Wer denkt bei dem Titel „Sachliche Aufklärung“ nicht sofort an die AfD? So viel feinsinnige Ironie hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut. (Beifall CDU) Mir kommt da zum Beispiel ein Thüringer Bundestagsabgeordneter in den Sinn, der bei einer Demo gegen die Corona-Maßnahmen mitlief, in der Hand ein Schild, (Beifall AfD) darauf der Virologe Christian Drosten in Sträflingskleidung. Und ich denke an den Fraktionsvorsitzenden der AfD, der im vergangenen Sommer Corona kurzerhand für beendet erklärt hat. Aber Sie wünschen sich eine sachliche Aufklärung, da möchte ich gerne auch eine sachliche Antwort auf Ihren Antrag geben. Der Kollege Montag ist gerade schon auf einige Punkte eingegangen. Ich will das nur etwas vertiefen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die mRNA-Impfstoffe nie massenweise an Menschen erprobt wurden. Fakt ist, alle Impfstoffe wurden vor der Zulassung in klinischen Studien getestet. Im Fall von BioNTech/Pfizer haben an der Zulassungsstudie 40.000 Menschen teilgenommen – Hälfte geimpft, Hälfte Placebo. Das ist das ganz klassische Zulassungsverfahren. Da ist nichts verkleinert worden oder irgendwas – ganz klassisch getestet wie jeder andere jemals zugelassene Impfstoff ebenfalls. Und natürlich kann man sehr seltene Risiken durch Zulassungsstudien nie ganz ausschließen. Das ist aber schon immer so gewesen. Dafür ist die Zahl der Teilnehmer einfach viel zu klein. Ein Beispiel: Wenn eine Nebenwirkung pro 1 Million Geimpfter viermal auftritt, werden Sie das nicht in einer Studie mit 20.000 Geimpften herausfinden. Aber das war schon immer so. Das ist bei jedem Impfstoff so. Alle Impfstoffe werden mit einem gewissen Restrisiko zugelassen. Inzwischen wurden aber allein in Deutschland mehrere Millionen Dosen BioNTech und Moderna verimpft. Schwere Impfreaktionen sind äußerst selten, und wenn sie auftraten, wurden sie eben auch an das zuständige Paul-Ehrlich-Institut gemeldet. Eben deswegen sind die seltenen Nebenwirkungen, die wir bei AstraZeneca gesehen haben, überhaupt erst aufgefallen, der bekanntermaßen kein mRNAImpfstoff ist. Das Beispiel AstraZeneca zeigt ja eben, dass das System funktioniert. Nichts wird verheimlicht, nichts wird ignoriert, wie Sie das hier suggerieren, und das ist äußerst gefährlich. Sie schreiben außerdem: Die Impfstoffe hätten vor der Zulassung nicht die üblichen Schritte durchlaufen. Auch das ist falsch. Es wurden alle Phasen durchlaufen: die Präklinik und die tierexperimentellen Phasen ebenso wie die drei klinischen Phasen. Es wurde nichts verkürzt. Allerdings wurde der Prozess beschleunigt. Es wurde gerade eben dargestellt. Zum Beispiel wurden die klinischen Phasen überlappend durchgeführt und dabei gab es keinerlei Abstriche bei der wissenschaftlichen Qualität der Studien. Weiterhin schreiben Sie: Die Unbedenklichkeit der Impfstoffe kann endgültig erst nach Langzeitbeobachtungen festgestellt werden. Das ist eine banale Feststellung, denn natürlich kann man Langzeitfolgen erst nach Monaten, teilweise Jahren feststellen. Allerdings – und das haben wir auch gerade korrekterweise gehört – gilt das nicht nur für Impfstoffe, sondern auch für Langzeitfolgen von Erkrankungen selbst. Wir haben bei Impfstoffen tatsächlich die Situation, dass es keine Langfristschäden gibt. Es gibt kurzfristige Dinge, die sich entwickeln können, aber manchmal hat man es erst später festgestellt, dass es diesen direkten Zusammenhang gab. Aber Sie werden diese Impfstoffe nicht so lange im Körper haben, dass sich dort Langfristschäden entwickeln können. Auch das galt schon immer für jeden Impfstoff und nicht erst für diese Impfstoffe. Weitere Punkte will ich uns hier gern ersparen, weil sich vieles in Ihrem Antrag dann auch wiederholt. Es wird jedenfalls doch klar, welches Bild Sie zeichnen wollen. Aber die Welt dreht sich ja nun mal weiter und Meinungen ändern sich. Ich vermute, viele von Ihnen werden das in Ihrem persönlichen Umfeld auch ähnlich erlebt haben. Die anfängliche Skepsis gegenüber mRNA-Impfstoffen hat sich umgekehrt: mRNA-Impfstoffe gelten vielen inzwischen als der Goldstandard. Die Impfbereitschaft ist doch sehr groß, die Nachfrage immer noch größer als das Impfangebot. Fast 40 Prozent der Thüringer haben inzwischen ihre erste Impfung bekommen. Wir sehen, dass Deutschland mit einer Impfkampagne europaweit nun in der Spitzengruppe liegt, und wir sehen inzwischen eben auch, das Schlechtreden von Corona-Impfstoffen hat durchaus System. Es gab koordinierte Kampagnen, vor allem in den sozialen Medien. Bloggern und Youtubern wurde Geld geboten, um Falschinformationen speziell über den BioNTech-Impfstoff zu verbreiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und da können wir ja mal ganz in Ruhe überlegen, welche Querverbindungen es hier geben könnte. Wer hat ein Interesse daran, bestimmte Impfstoffe schlechtzureden? Wer profitiert von Desinformationen und Angstmache? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der Russe!) Wer lässt sich hier vor den Karren spannen, unwissentlich oder wissentlich? Solche Fragen gehören nämlich auch zur sachlichen Aufklärung, wie ich finde. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, würde ich meine Rede gern mit einem Zitat beenden, und zwar aus dem Buch „Die kleinste gemeinsame Wirklichkeit“ von Mai Thi Nguyen-Kim. Ich zitiere: „Ohne Impfungen wäre unser Leben richtig [bescheiden].“ Im Buch steht an dieser Stelle ein anders Wort, aber ich wollte das jetzt zumindest kenntlich machen, dass ich nicht ganz sauber zitiert habe. „Wir wären ständig mit dem Überleben irgendwelcher Seuchen beschäftigt. Jedes Jahr wäre mehr oder weniger wie 2020, nur dass wir uns weniger Sorgen um Achtzigjährige machen müssten, weil wir gar nicht so alt werden würden. Keine andere medizinische Errungenschaft, noch nicht einmal Antibiotika, hat mehr Leben gerettet und mehr Lebensjahre geschenkt als Impfungen, abgesehen von sauberem Wasser.“ Ich will es hier einmal so klar und deutlich sagen: Mit allem, was Sie heute hier von sich gegeben haben, mit allem, was ich bisher von Ihrer Seite gehört habe, sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, haben Sie eines ganz deutlich, nämlich Blut an Ihren Händen. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke. Es erhält nun Frau Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich halte den vorliegenden Antrag zur sachlichen Aufklärung über Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe für ein wichtiges Thema. (Beifall AfD) Und ich bedauere es sehr, dass es so lange geschoben worden ist. Ich sage Ihnen, warum. Das Mitglied des Behindertenausschusses des Landtags, Gerda Bredehorn, kümmert sich allein in Erfurt um fünf Menschen mit Impfschäden, die im Vorfeld nicht aufgeklärt worden sind. (Beifall AfD) Weiterhin kümmert sie sich um eine Familie mit fünf Kindern, deren Familienvater zehn Tage nach der Erstimpfung in Erfurt nachweislich daran gestorben ist. Herr Hasenbeck aus der Staatskanzlei ist mit diesem Vorfall sehr vertraut. Und am Rande bemerkt: Nach nunmehr fünf Monaten bekommt diese Frau immer noch keine Witwenrente und die fünf Kinder immer noch keine Waisenrente. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine Schande!) Aber kommen wir zurück zur Aufklärung und Beratung. Für mich hat die Beratung zwei wesentliche Säulen: einmal die Beratung durch den Arzt und dann das Dokument, was dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt wird. Den zweiten Punkt habe ich mir zum Anlass genommen, den Aufklärungsbogen, der im Vorfeld der Impfung ausgegeben wird, genauer zu analysieren. Dabei sind mir drei Dinge aufgefallen. Erstens, die wesentlichen Risiken und Nebenwirkungen einer Impfe gegen SARS-CoV-2 werden auf diesem Bogen nicht benannt. Zweitens, es fehlen Angaben dazu, aufgrund welcher Vorerkrankungen nicht geimpft werden sollte. Und drittens, es fehlt die Haftungsfrage. Deshalb ist es wichtig, dass wir all diejenigen, die bereit sind, sich impfen zu lassen, mit allen zur Verfügung stehenden Informationen darin unterstützen, für sich selbst zu entscheiden, welches Risiko sie eingehen. (Beifall AfD) Und dazu gehört vor allem eines: die transparente medizinische Aufklärung über alle Nebenwirkungen, die zu den jeweiligen Impfstoffen bekannt sind. Da reicht es aus meiner Sicht auch nicht aus, die Nebenwirkungen nur zu benennen. Nein, da müssen wir auch dahin kommen, dass genau beschrieben wird, wie sich zum Beispiel eine Myokarditis, also eine Herzmuskelentzündung, äußert – ich weiß das nicht –, damit die Geimpften darauf achten können und auch wissen, mit welchen Symptomen sie zum Arzt gehen müssen. Zur transparenten und sachlichen Aufklärung gehört auch die Angabe, in welchen Fällen ich mich nicht impfen lassen darf, so wie es bei einem klassischen Beipackzettel für Medikamente üblich ist, also die Frage danach, welche Vorerkrankungen im Zusammenspiel mit einer solchen Corona-Impfung eventuell mit der Gesundheit oder gar mit dem Leben des Betroffenen nicht vereinbar sind. Das ist deshalb so wichtig, gerade weil viele spontane Impfangebote gemacht worden sind: im Fußballstadion, im Zoo und mit der Bratwurst. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass im Vorfeld solide, saubere Aufklärungsbögen verteilt werden. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wurde aufgeklärt! Was erzählen Sie denn nur?) In diesem Sinne spreche ich mich für eine sachliche Aufklärung zu den Corona-Impfungen und ihren Folgen aus. An der Stelle sehe ich Sie, Frau Werner, mit in der Verantwortung, mal über die Aufklärungsbögen zu schauen und da auf Qualität zu achten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke, Frau Dr. Bergner. Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Herrn Dr. Lauerwald. Ist das richtig?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke, Herr Vorsitzender. Herr Zippel, ich finde das eine absolute Frechheit und Unverschämtheit, dass Sie sagen, wir als AfD hätten Blut an den Händen. (Beifall AfD) Ich finde Ihre Äußerung menschenverachtend. Das muss ich hier mal absolut feststellen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber so!) Aber von Ihnen sind wir ja schon einiges gewöhnt. In meinem gesamten Berufsleben habe ich seit 1983 erfolgreich Menschen geimpft, natürlich nur nach ausführlicher Aufklärung und auf freiwilliger Basis. Ich bin mit Impfgegnern hart ins Gericht gegangen. Beim Thema „Impfen“ glaube ich zu wissen, wovon ich rede. (Beifall AfD) Die Verabreichung von genbasierten Impfstoffen, welche bisher noch nie Menschen appliziert wurden, lediglich auf der Grundlage einer Notzulassung, die unverhältnismäßig kurze Studiendauer verbunden mit nicht bekannten Risiken die Langzeitwirkung und Langzeitnebenwirkungen betreffend lassen berechtigte Zweifel aufkommen. (Beifall AfD) Diese Zweifel teilen zahlreiche renommierte Wissenschaftler, wie zum Beispiel der Nobelpreisträger und Mitentdecker des HI-Virus Luc Montagnier. Von der Herstellung der Corona-Impfstoffe wird als Wirkung lediglich die Vermeidung eines gravierenden Krankheitsverlaufs von COVID-19 erklärt. Impfdurchbrüche Geimpfter mit Infektionsgefahr anderer Menschen werden zunehmend berichtet. Es zeigt sich außerdem, dass der Impfschutz nicht lange anhält. Es soll regelmäßig weitergeimpft werden. Wie der Impfstoff auf Virusmutanten anspricht, ist auch unklar. Andererseits wird vom RKI in Deutschland und von Gesundheitsministerien zahlreicher anderer Länder offiziell berichtet, dass es Tausende Tote, schwere COVID-19-Erkrankungen und andere gravierende Nebenwirkungen wie Thrombosen, Myokarditiden etc. in allen Altersgruppen, auch bei Jugendlichen, nach erfolgter Impfung gegen SARSCoV-2 gibt. Zahlreiche Forscher, die von der Impfung abraten und diese auch als eine Gentherapie bezeichnen, werden ignoriert und totgeschwiegen. Demgegenüber steht das Fehlen einer Übersterblichkeit im Vergleich zur Influenzasaison der letzten Jahre durch COVID-19. Es stellt sich hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. (Beifall AfD) Es gab und gibt zweifellos schwere Krankheitsverläufe durch COVID-19. Die Ärzte, das Pflegepersonal und alle Beteiligten im Gesundheitswesen haben eine gute Arbeit geleistet. Andererseits sei die Frage erlaubt, warum positive Testergebnisse als Inzidenzen bezeichnet werden, was Erkrankungen impliziert, fast keine Obduktionen zur Diagnosesicherheit durchgeführt werden, ITS-Belegungszahlen gefälscht wurden – siehe Kritik des Bundesrechnungshofs – und eine Massenimpfung fast schon erzwungen wird. Der Nachweis von Antikörpern ist bei dieser Infektion angeblich kein Beleg für eine Genesung. Dies wird weder gewünscht noch finanziert noch anerkannt. Möglicherweise ließe sich dadurch bereits eine Herdenimmunität vermuten. Fragen über Fragen. Eine angeblich rettende Impfung, die als Garant für das Ende der Pandemie galt und obendrein knapp war, wurde im Frühjahr 2021 medienwirksam auch in Fußgängerzonen kostspielig beworben. Das geschieht sonst nur mit Ladenhütern. In den Impfzentren erhalten verantwortliche Ärzte ein fürstliches Honorar von 175 Euro pro Stunde und Krankenschwestern 50 Euro pro Stunde. Ansonsten wird in den Honorarverhandlungen um Cent-Beträge gefeilscht. Diese Honorarhöhe erscheint mir sehr bedenklich. Ein indirekter Impfzwang wurde sukzessive installiert. Politiker fordern Nachteile für Ungeimpfte, die Gesellschaft wird gezielt gespalten. (Beifall AfD) Verschiedene Politiker forderten letztens, auch die Jüngsten in unserer Gesellschaft mit der Impfung zu versehen. Sehr lange konnten die Ärzte der STIKO deren Begehren nicht widerstehen. Politischer Wille hat ärztliche Kompetenz geschlagen. (Beifall AfD) Somit befinden sich auch unsere Jüngsten im großen Massenexperiment der Impflobbyisten und vergrößern die Masse der 50 Millionen Versuchskaninchen, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das ist eine absolute Frechheit!) wie Olaf Scholz freiwillig zugab. Wir als Ärzte und als Gesundheitspolitiker haben die Pflicht, wissenschaftlich zu arbeiten, uns mit Informationen zu versorgen, die auch kritische Meinungen beinhalten, erst dann zu urteilen und stets dem Grundsatz „Nihil nocere“ zu folgen. Ob das kollektive Impfen der Königsweg dabei ist, ist eine Frage, die noch völlig offen ist. Mit enormem Aufwand und Kosten, mit Angst, Überredung, Drohung, Druck und Ködern sollen hierzulande jedenfalls möglichst alle Bürger inklusive Kinder, Schwangere und stillende Mütter gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden. Absolut unklar ist, ob, wann und welche Nebenwirkungen nach Wochen, Monaten oder gar Jahren auftreten können, beispielhaft hat das Medikament Lipobay der Firma Bayer alle geforderten Studien erfolgreich durchlaufen. Nach Jahren traten schwere Muskelschäden, Rhabdomyolyse genannt, auf. Das Medikament musste umgehend gesperrt werden. Ich wiederhole: Niemand kann sicher sein, dass nicht zu den bislang schweren Nebenwirkungen der ersten Wochen und Monate auch zusätzlich fatale Langzeitschäden und Todesfälle bei Geimpften auftreten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist aber ein Medikament und kein Impfstoff! Das müssten Sie als Arzt doch wissen! Das ist ein Unterschied!) Vor diesem Hintergrund fordern wir in unserem Antrag umfassende Datenerhebungen zu den Impfungen, besonders im zeitlichen Verlauf. Zur Sicherheitsbeurteilung der Impfstoffe müssen eine individuelle und allgemeine Datenerhebung über mögliche Nebenwirkungen vom Zeitpunkt der Impfung an und über einen längeren Zeitpunkt hinweg erfolgen. Dann erst können wir herausfinden, ob die Impfstoffe in ihrer Langzeitwirkung überzeugen und die Nebenwirkungen akzeptabel sind. Wir fordern eine regelmäßige Abfrage und Veröffentlichung von Impfnebenwirkungen vom Paul-Ehrlich-Institut für den Freistaat Thüringen. (Beifall AfD) Wir fordern ein lückenloses Register, welches alle verstorbenen Bürger in Thüringen nach ihrem Corona-Impfstatus „geimpft“ bzw. „nicht geimpft“ aufführt. Wir fordern, darauf hinzuwirken, dass möglichst alle Todesfälle nach dieser Impfung obduziert werden. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: An oder mit Corona?) Wir fordern eine objektive und neutrale Öffentlichkeitsarbeit über die Corona-Impfstoffe und ihre Wirkungen, um den nicht geimpften Bürgern eine rationale Entscheidung über ihre eigene Impfbereitschaft zu erleichtern. Vergessen wir nicht, dass viele Bürger verunsichert sind, weil sie ständig mit Widersprüchen in der Corona-Politik konfrontiert werden, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Durch Ihre Politik!) und sich auch fragen, ob die Corona-Impfstoffe der verkündete Segen oder eher ein unkalkulierbares Risiko darstellen. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Lauerwald, lassen Sie eine Frage zu?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Nein. Die Bürger wollen gut informiert und nicht indoktriniert werden und darauf haben sie auch ein Recht. Schließlich fordern wir auch von der Landesregierung, sich eindeutig und endlich gegen eine direkte Impfpflicht auszusprechen. Eine indirekte Impfpflicht wurde mittlerweile installiert. Wir fordern wiederholt, diese Nötigungen zur Impfung aufzuheben. (Beifall AfD) Die Einwilligung in eine Corona-Impfung muss stets freiwillig sein und bleiben. Jeder, der sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen möchte, soll dies tun, aber bitte nach ausführlicher Aufklärung und absolut freiwillig. (Beifall AfD) Als AfD lehnen wir jegliche Nötigung zu dieser Impfung ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Zippel. Bitte schön.

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Christoph Zippel CDU

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Lauerwald, ich respektiere ja Ihre Begeisterung und die Verve, mit der Sie in das Thema reingehen. Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie, wenn Sie über Jahre geimpft haben, auch wirklich verstanden haben, was Sie da gemacht haben. Da muss ich wirklich mal ein Fragezeichen dransetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das meine ich gar nicht despektierlich und böse, aber ich habe den Eindruck, dass Sie hier ein Bild von einem Prozess des Impfens zeichnen und zum Beispiel auch Geschichten von Langzeitschäden etc. erzählen, wo ich vorhin gerade gesagt habe, dass es in der Geschichte der Impfstoffe keine Langfristschäden gibt. Das ist in der Struktur des Impfstoffs gar nicht möglich. Und Sie haben auch gerade unsauber argumentiert. Sie haben Lipobay als Beispiel gebracht. Das ist ein Medikament und kein Impfstoff – wir reden hier von Impfstoffen. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Bei Medikamenten ist das was anderes, die lagern sich im Körper ein, da kann es dazu kommen, dass später noch Effekte entstehen. Beim mRNA-Impfstoff – ich weiß nicht, Sie wissen das ja vielleicht genauso gut wie ich, mRNA haben Sie milliardenfach im Körper, das ist der klassische Transportbotenstoff im Körper, messenger-RNA, das haben Sie im Körper und das wird innerhalb von wenigen Stunden nach der Impfung aufgelöst, da lagert sich nichts im Körper an. Ich verstehe nicht, warum Sie da mit dem Kopf schütteln, das ist bekannt. mRNA haben auch Sie in Ihrem Körper. (Beifall CDU) Ich bin ja dabei, dass die ganze Thematik „Impfzwangdiskussion“ in der Gesellschaft, wie die Organisation der Impfung gelaufen ist – wir können über alles diskutieren, dass das vielleicht auch alles gesellschaftlich wirklich eine schwierige Gemengelage ist. Aber was wirklich gemeingefährlich ist – und deswegen auch meine letzte Aussage, mit der ich vorhin das Rednerpult verlassen habe –, ist, dass Sie es bei allem, was in diesem Punkt hier durchaus wahr ist, mit der Debatte über die Sicherheit der Impfstoffe vermischen. Das ist gefährlich. (Beifall CDU) Es gibt keine Fragestellung, dass diese Impfstoffe nicht sicher sind. Ich kann auch verstehen, dass man da irgendwie Sorgen und Ängste hat, aber es ist doch unser aller Aufgabe, den Leuten diese Sorgen und Ängste zu nehmen und das nicht noch weiter zu schüren, insbesondere weil die Datenlage doch klar ist. (Beifall CDU) Noch einmal, weil Sie immer sagen, wie viele Leute hier ihr Leben eventuell verloren haben: Wir haben vorhin ein Beispiel von einzelnen Fällen gehört. Ja, das habe ich auch gesagt, diese einzelnen Fälle von Impfungsschäden gibt es, die gab es immer und die wird es auch immer geben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei jeder Impfung!) Aber das müssen Sie doch vergleichsweise gegen die Schäden der Impfung setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Das haben wir bei jeder Impfung und das wird auch alles untersucht, ich habe es doch gesagt. Das Paul-Ehrlich-Institut beobachtet das doch.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Zippel, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Christoph Zippel CDU

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Ich will damit nur sagen: Bitte diese Impfstoffe nicht schlechtmachen und bitte auch bei diesem Antrag immer bei der Sache bleiben. Ich habe noch nicht mal darüber gesprochen, dass Sie in Gesamtthüringen alle Verstorbenen einer Autopsie unterziehen wollen. Also, was Sie in diesem Antrag da gefordert haben, ist einfach auch weltfremd.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Bitte kommen Sie zum Schluss!

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Christoph Zippel CDU

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke schön. Eine weitere Wortmeldung habe ich von Herrn Gröning gesehen. Bitte – 1 Minute 30 Sekunden.

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Birger Gröning AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer, Zuhörer, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Zippel, Sie haben ja richtig Ahnung von der Angelegenheit. Da drüben sitzt ein Arzt, der jahrelang geimpft hat. Ich bin Physiotherapeut, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es ja noch schlimmer!) ich habe über elf Jahre auf einer Intensiv-Reha für Schlaganfallpatienten gearbeitet (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – seien Sie doch einfach mal ruhig –, (Beifall AfD) also ich weiß, was letztendlich so eine Komplikation mit einem Menschen anrichten kann, die einen komplett aus dem sozialen Leben rausreißt, in eine Pflegebedürftigkeit reinbringt. Und ich leugne eine Corona-Erkrankung nicht. (Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Frau ist selber in der Pflege tätig und sie leugnet auch nicht die Corona-Erkrankung, aber man muss es letztendlich immer noch abwägen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie gefährden die Leute!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Darum geht es doch!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Es spricht jetzt Abgeordneter Gröning.

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Birger Gröning AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

ob man selber dieses Risiko dieser Impfung und dieser Impfschäden letztendlich eingeht. Dafür spricht eine Freiwilligkeit. Wenn sich hier einer freiwillig impfen lassen möchte, soll er es doch gern tun, aber in meiner Ausbildung und meiner gesamten beruflichen Tätigkeit in diesem Bereich habe ich noch nie etwas von symptomlos Erkrankten gehört,

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Herr Gröning, lassen Sie eine Frage zu?

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Birger Gröning AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

sondern das erste Mal hier in diesem Kontext. Und wenn ich hier höre, es ist nur ein kleiner Piks für die Freiheit – nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu – (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau genommen sind es zwei!) oder zwei kleine Pikse, höre ich jetzt, es muss jedem selbst überlassen sein, denn es darf kein Zwang ausgeübt werden.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

So, die Redezeit ist beendet.

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Birger Gröning AfD

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was hat das jetzt mit den Impfstoffen zu tun?) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Gar nichts!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann wünscht die Landesregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich an der Stelle wirklich sehr herzlich bei Herrn Zippel bedanken, der seine Redezeit, die er zum Glück hatte, auch noch mal genutzt hat, um hier ein paar Dinge richtigzustellen, und einfach gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass man sich unvoreingenommen den wissenschaftlichen Daten, den Erkenntnissen, den Prozessen öffnet und versucht, dann am Ende auch eine Entscheidung oder eine Abwägung zu treffen. Das haben Sie hier sehr deutlich gemacht und dafür möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verstehe auch Ihren letzten Satz in der vorhergehenden Rede bezüglich der AfD und auch Herrn Lauerwald. Ich will es auch noch mal sagen, Herr Lauerwald: Das, was Sie machen, ist das Problem. Sie betreiben eine Spaltung der Gesellschaft, indem Sie mit Fake News, mit Falschmeldungen, mit Panikmache, mit dem Schüren von Angst eine Situation schaffen, in der sich Leute eben nicht mehr frei bewegen können, in der sie nicht mehr wissen, wo die wirklich wichtigen, richtigen Informationen herkommen, sondern indem Sie einfach an der Stelle nicht nur verwirren, sondern auch das Leid – und das will ich noch mal sagen – derer, die in den letzten Monaten an Corona gestorben sind, einfach kleinreden und sich auf ein paar wenige, sicherlich auch schwierige Nebenwirkungen beziehen. Das würde jetzt niemand hier infrage stellen, aber Sie reden das Leid derjenigen, die an Corona erkrankt, daran gestorben oder sehr schwer erkrankt sind, einfach klein, und das wird der Sache nicht gerecht. (Beifall DIE LINKE, CDU) Lassen Sie mich noch etwas sagen – und es tut mir leid, wenn ich jetzt hier auch Dinge wiederhole, die meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben –, aber weil es eben immer wieder infrage gestellt wird, will ich noch mal etwas sagen zur Sicherheit des Impfstoffs. Der Impfkampagne vorangegangen waren gemeinsame Anstrengungen von Wissenschaft, von Behörden, von pharmazeutischer Industrie zur Entwicklung, zur Zulassung und auch zur Herstellung von Impfstoffen. Klarer Vorteil war – und das wurde schon gesagt –, dass bereits auf neue Impfstofftechnologien zurückgegriffen werden konnte, die für eine Massenproduktion geeignet waren. Und für die Vektorimpfstoffe gab es sogar entsprechende Zulassungen. Die mRNATechnologien wurden bereits für den Einsatz in Krebstherapien entwickelt, um Tumore durch die Immunabwehr gezielt zu bekämpfen. In beiden Fällen bedurfte es der Anpassung der bereits bestehenden Technologien auf das neue Virus SARSCoV-2, damit im menschlichen Körper Antikörper gebildet werden können wie bei jeder anderen Impfung auch. Die COVID-Impfstoffe beruhen – wie ausgeführt – zum Teil auf neuen Wirkprinzipien und wurden vorschriftsmäßig klinisch geprüft und zugelassen. Zulassung heißt, dass der Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gegenüber der Zulassungsbehörde erbracht wurde. Ich will es hier noch mal ausführlich darstellen: Alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben das Prüf- und Bewertungsverfahren bei der Zulassungsbehörde zwar in kurzer Zeit durchlaufen, ohne aber dabei wichtige Entwicklungsphasen auszulassen. Durch die hohen pandemiebedingten Infektionszahlen konnten die Endpunkte der klinischen Prüfungen, insbesondere nachgewiesene Infektionen, in den Prüfungen schneller erreicht werden. In Europa obliegt das Zulassungsverfahren im zentralisierten Verfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Damit also ein Impfstoff eine Zulassung erhalten kann, müssen seine Qualität, die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit gegenüber der EMA belegt werden. Und um die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen schnellstmöglich zu beschleunigen, wurde das sogenannte Rolling-Review-Verfahren eingesetzt – Herr Zippel hat das schon beschrieben –, welches für solche pandemischen Gesundheitslagen extra etabliert wurde. Dabei finden die Erhebung klinischer Studiendaten und die Bewertung nichtklinischer Daten sowie Daten zur Herstellungsqualität parallel statt, sodass die Zeit bis zu einer potenziellen Zulassung zwar verkürzt wird, aber sie hätten keine Abstriche bei der Bewertung gemacht. Das Sicherheitsniveau bleibt also genauso hoch wie in dem üblichen zentralisierten Verfahren. Alle Arzneimittel, auch Impfstoffe, haben Nutzen und Risiken. Diese gegeneinander abzuwägen, ist die Aufgabe der EMA. Sie lässt ein Arzneimittel nur zu, wenn sein Nutzen gegenüber den Risiken deutlich überwiegt und seine Qualität nachgewiesen wird. Und für alle derzeit in Deutschland verfügbaren COVID-Impfstoffe wurde dieser Nachweis erbracht und eine bedingte Zulassung erteilt. Bedingte Zulassung erteilen heißt, sie unterscheidet sich von der allgemeinen Zulassung nur dadurch, dass das Inverkehrbringen zunächst nur zeitlich begrenzt und an Auflagen für die pharmazeutischen Unternehmen geknüpft ist. Das heißt, sie müssen der EMA auch nach der Zulassung noch umfassende Daten vorlegen, um eine fortlaufende Sicherheitsbewertung der EMA zu ermöglichen. Das Melden von Verdachtsfällen, von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen ist seit jeher eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arzneimitteln und damit auch von Impfstoffen, da nur so schnell neue Risikosignale selektiert werden können. Infolgedessen obliegt es also den Zulassungsbehörden, die Aufnahme von neuen Warnhinweisen anzuordnen oder die Zulassung anhand der neuen Erkenntnisse einzuschränken. Die Sicherheitsbeurteilung für die COVID-19-Impfstoffe erfolgt fortlaufend und wird in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts regelmäßig veröffentlicht. Herr Lauerwald, noch mal: Es wird regelmäßig veröffentlicht, es ist transparent. Auch die EMA veröffentlicht monatlich zu allen in der EU zugelassenen COVID-19 Impfstoffen Sicherheitsberichte, in de‑ nen auf aktuelle Risikosignale und Änderungen der Produktinformation hingewiesen wird und in die auch die deutschen Meldedaten eingehen. Das wird übrigens auch weitergegeben – Herr Lauerwald, Sie müssten das wissen, das sind diese sogenannten roten Karten – an alle Ärztinnen und Ärzte. Das heißt, wenn die Impfaufklärung stattfindet, werden immer die neuesten Erkenntnisse mit einbezogen. Im Rahmen der kontinuierlich fortschreitenden Sicherheitsbewertung der COVID-19 Impfstoffe er‑ folgt jederzeit auch eine Anpassung der Impfempfehlung durch das Expertengremium der STIKO und der Dokumente zur Impfaufklärung, sodass letztlich die Bürgerinnen und Bürger nach aktuellem wissenschaftlichen Stand eine informierte Entscheidung treffen können, ob sie in die Impfung einwilligen oder nicht.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Heike Werner

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Nein, das lasse ich heute nicht zu oder jetzt nicht mehr, weil – ehrlich gesagt – die AfD immer nur irgendwelche Behauptungen aufstellt und man wieder von vorne anfangen muss, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die entsprechenden Argumente zu bringen, und dafür habe ich leider nicht genügend Zeit. Jetzt noch mal zur Obduktion von Verstorbenen. Ich will das jetzt nicht noch mal anfangen, sondern einfach nur darauf hinweisen: Wir haben Ihnen Antworten gegeben, es war die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning. Es gab auch die Nachfragen, die von Herrn Gröning und auch von Herrn Hartung gestellt wurden, da können Sie alles nachlesen. Daraus wird deutlich, und das zusammengefasst, dass die Verifizierung einer COVID-19-Diagnose bei Verstorbenen durch Obduktion eben nicht zwangsläufig bei jedem Todesfall notwendig ist. Ist etwa als Todesursache eine Lungenentzündung mit Multiorganversagen angegeben und es liegt ein positiver PCR-Befund vor, so ist die Diagnose COVID-19 allein anhand des klinischen Bildes und des Laborbefunds ausreichend verifiziert. Eine Obduktion ist in solchen Fällen also in der Regel nicht notwendig. Unbenommen ist es immer möglich, dass die zuständige Behörde auf Grundlage des § 25 IfSG eine innere Leichenschau anordnen kann, wenn es Zweifel an der Diagnose gibt. Damit gehen die Gesundheitsämter sehr ordentlich um. Was das Letzte angeht: Sie haben noch mal die Freiwilligkeit der Impfung eingefordert. Diese ist unverändert gegeben. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich frei entscheiden, ob man sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte oder nicht. Aber ich möchte hier noch mal auf die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die von anderen Menschen eingehen und fragen, ob man diese übernehmen möchte oder nicht. Das heißt aber, die Entscheidung für eine COVID-19-Impfung bleibt frei und es gibt vor allem keinen Impfzwang und keinen indirekten Impfzwang. Aber klar ist auch – und das muss gesagt werden –: Wir befinden uns immer noch in einer gesundheitlichen Notlage von nationaler, internationaler Tragweite. Und solange wir die vom RKI berechneten Zielimpfquoten nicht erreicht haben, sind weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Ich will auch noch mal sagen, dass die Tatsache, dass jemand äußerlich gesund ist, eben nicht bedeutet, dass er oder sie keine Verantwortung für Dritte übernehmen sollte. Hier gehört einfach Solidarität für diejenigen dazu, die sich eben nicht impfen lassen können. Ich möchte gern zusammenfassen: Ich glaube, dass die Forderungen im Antrag entbehrlich sind. Alles ist transparent, Sie können überall nachlesen, wie die Impfstoffe wirken, welche Nebenwirkungen sie haben können, und das wird, wie gesagt, auch fortlaufend überwacht und wird auch fortlaufend entsprechend kenntlich gemacht. Insofern, glaube ich, ist alles Wesentliche gesagt und ich hoffe sehr, dass die AfD an der Stelle mal zugehört hat. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Dr. Lauerwald, tut mir leid, da ist keine Zeit mehr übrig. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Ist Ausschussüberweisung beantragt worden? Gesundheitsausschuss? Ja. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer für die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Abgeordneter Schütze. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, die Gruppe der FDP und die CDU. Gibt es Enthaltungen? Nein, keine Enthaltungen. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Und wir stimmen direkt über den Antrag ab. Wer für die Annahme dieses Antrags der AfD in der Drucksache 7/2795 – Neufassung – ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3066 - Neufassung dazu: Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz in Thüringen – viele Aspekte des Insektenschutzes stärker würdigen Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3150 Neufassung Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Bitte, Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute beraten wir einen weiteren Antrag aus unserer Reihe „Wer das Land ernährt, verdient Respekt“. (Beifall Gruppe der FDP) Thema im heutigen Antrag sind der Insektenschutz, die Insektenschutzverordnung des Bundes und deren Wirkung auf unsere Landwirte. In der ursprünglichen Fassung aus dem April dieses Jahres stand noch die Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat der Beschlussfassung nicht zuzustimmen. Leider ist über diese Forderung mittlerweile die Zeit hinweggegangen. Nichtsdestotrotz halten wir die beschlossene Regelung für unausgereift, nicht zweckdienlich und in ihrer konsequenten Umsetzung schädlich für die heimische Landwirtschaft. Lassen Sie uns kurz rekapitulieren, worüber wir an dieser Stelle diskutieren wollen. Anfang 2021 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Insektenschutzgesetzes aus dem Bundesumweltministerium zugestimmt. Dem vorangegangen war ein monatelanges Gezerre zwischen dem Umwelt- und Agrarressort. Das Gesetzespaket sieht unter anderem das Verbot bestimmter Pestizide und die Ausweisung von Schutzgebieten vor. Bestimmte Landschaftsbestandteile und Biotope wie Streuobstwiesen oder Wälle sollen besonders geschützt werden. Doch sehen weder Landwirte noch Naturschützer in den neuen Regeln einen echten Fortschritt, um die Biodiversität zu erhalten oder sogar zu verbessern. Der ganze Prozess der Erarbeitung wurde von massiven Protesten aus der Bauernschaft und den Verbänden begleitet. Vielleicht erinnern Sie sich noch an eine Sitzung in der Arena, als die Landwirte auch uns ihr Leid klagten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen werden die Bereiche „Verkehr“, „Windkraft“, „Lichtverschmutzung“, die ebenfalls ihren Anteil am Rückgang der Insektenpopulationen haben, nicht ausreichend gewürdigt, sondern die Landwirtschaft allein zum Sündenbock erklärt, und zum anderen können die geplanten Einschränkungen beim Einsatz von Pestiziden zu erheblichen Einnahmeausfällen führen, bis hin zum Punkt, an dem sich die Bewirtschaftung der Flächen nicht mehr lohnt. Wir fordern daher, die Insektenschutzpolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen, alle möglichen Wirkungspfade zu berücksichtigen, die den Zustand der Insekten beeinflussen können, und alle Maßnahmen einer KostenNutzen-Analyse und einer Folgeabschätzung zu unterziehen, speziell Herrn Ramelow in seiner neuen Aufgabe, sich im Bundesrat für eine finanzielle Kompensation der im Insektenschutz geforderten Maßnahmen einzusetzen, denn wer das Land ernährt, verdient Respekt. Und dazu gehört auch, den Landwirten politisch auferlegte Hindernisse in ihrem Wirtschaften, wenn man sie schon nicht verhindert, zumindest zu vergüten. Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Alternativantrag der AfD: Während wir unseren Antrag aufgrund der politischen Entwicklung angepasst haben, lassen Sie den Ihrigen, nachdem Sie wie so oft Ideen einfach kopiert haben, in der veralteten Variante stehen – siehe Punkt III.1. Mehr braucht man dazu, glaube ich, nicht zu sagen, außer vielleicht: Wir unterstützen keine Plagiate. Ich freue mich auf die weitere Diskussion und beantrage im Namen der FDP schon einmal die Überweisung unseres Antrags an den Landwirtschaftsausschuss. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke, Herr Bergner. Wir müssen jetzt in die obligatorische Lüftungspause gehen. Die Sitzung wird 18.25 Uhr fortgesetzt. Wir setzen die Sitzung fort. Zur Begründung des Alternativantrags erhält Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, das Aktionsprogramm Insektenschutz hat seit Bekanntgabe zu vielen Protesten in mehreren Städten durch Landwirte geführt. Der Grund liegt auf der Hand: Das Programm sieht die Landwirtschaft als den Schuldigen für den Rückgang der Insekten sowohl in der Masse als auch in der Vielfalt. Die Demonstrationen greifen die Gefahr einer Lebensmittelknappheit auf, sollte der Agrarbereich weiter von EU, Bund oder Land gegängelt werden. Positiv wäre hervorzuheben, dass das Programm Geld in die Hand nimmt, um den Zustand der Insektenwelt Deutschlands festzustellen. Positiv aber nur dann, wenn diese Forschung ergebnisoffen erfolgt. Zu kritisieren es allerdings – und das ist leider Ritual in den letzten Jahren –, dass man sich auf die Landwirtschaft einschießt und dabei andere mögliche Faktoren für den Insektenrückgang nicht betrachtet. (Beifall AfD) Zu befürchten ist eben genau diese Lebensmittelknappheit einheimischer Lebensmittel und damit eine stärker werdende Abhängigkeit vom Ausland. Daher ist es geboten, dass die Landesregierung gerade für den ländlichen Raum in Thüringen für unsere Landwirte Partei ergreift und die Erweiterung und Ergänzung in der Ursachenforschung des Aktionsprogramms fordert. So möge der Landtag unter anderem feststellen, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz keine umfassende Betrachtung aller für den Zustand der Artenvielfalt und den für den Insektenrückgang relevanten Faktoren vorlegt; es vornehmlich auf Eingriffe in die einheimische Landwirtschaft ausgerichtet ist und zu wissenschaftlichen Einbußen in diesem Bereich führt; es eine Begründung für seinen monokausalen Fokus auf die Landwirtschaft schuldig bleibt und die Leistungen der Landwirtschaft für den Naturschutz unzureichend würdigt; (Beifall AfD) die regional verankerte Landwirtschaft, die für den Erhalt unserer Heimat unentbehrlich ist, durch immer weitere Auflagen und Eingriffe in ihrer Existenz bedroht wird; damit gerade die regionale Lebensmittelerzeugung und der landwirtschaftliche Mittelstand und Kleinbetrieben wirtschaftlich bedroht sind; Gewinneinbußen die Aufgabe regionaler Landwirtschaftsbetriebe und eine höhere Abhängigkeit vom Lebensmittelimport zur Folge haben; einem Aktionsprogramm gegen das Insektensterben eine breite Berücksichtigung von Faktoren wie Windkraftindustrie, Solarindustrie, Flächenversiegelung, Lichtverschmutzung und Rückgang des Nahrungsangebots sowie eine Betrachtung des die Insekten einschließenden natürlichen Kreislaufs zugrunde liegen muss. Wer Insektenschutz ernst nimmt, muss alle Einflüsse betrachten. Weiteres in der Debatte. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Es erhält nun Abgeordneter Malsch von der Fraktion der CDU das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat grundsätzlich recht: Wie jede Politik sollte selbstverständlich auch die Insektenschutzpolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aufbauen. Das gilt gleichermaßen für Insekten, aber auch für den Wolf oder etwa ÖkoRegelungen in der gemeinsamen Agrarpolitik – (Beifall CDU) all die Dinge, die unseren Landwirten das Leben schwer und das Wirtschaften schwieriger machen. Die Insektenschutzpolitik darf kein Selbstzweck sein, die man eben mal so macht, weil in den Medien ständig von einem Insektenschwund die Rede ist. Ich stelle mir das jedenfalls so vor und jeder andere vernünftige Mensch auch, dass man zuerst hingeht und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse sowohl das Schutzgut als auch ein klares Ziel festlegt. Das scheint mir bei einem Aktionsprogramm Insektenschutz und den daraus resultierenden Rechtsetzungsvorhaben, insbesondere dem Insektenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, nicht immer im Blick gewesen zu sein. Aber nunmehr haben wir diese beiden Regelungen und die Landwirtschaft muss sich seit September des vergangenen Jahres danach richten. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir anschaue, was sich da jetzt in Berlin zusammenbraut, dann bin ich froh, dass diese Gesetzgebungsvorhaben schon im vergangenen Jahr erfolgt sind. Weit Schlimmeres hätte die Landwirtschaft bei der künftigen Regierungskoalition in Berlin zu befürchten. Aber die FDP ist nun bald mit dabei und kann ihre landwirtschaftliche Expertise mit einbringen. Das wäre im Übrigen gar kein so schlechter Gedanke, wenn sich ein FDP-Landwirtschaftsminister mit immer neuen roten und grünen Forderungen auseinanderzusetzen hätte. Vielleicht wäre es dann besser einzuschätzen, was der Union im Bund im vergangenen Jahr auf den letzten Metern der Insektenschutzgesetzgebung gelungen ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch die CDU will mehr Insektenschutz – aber gemeinsam mit der Landwirtschaft. Diese hat dafür in den letzten Jahren viel getan, und zwar freiwillig. Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen. Für dieses faire Miteinander wurden der Gesetzentwurf und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf Drängen der Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren maßgeblich verbessert. Das hat dazu geführt, dass nicht nur die Länderregelungen und kooperative Vereinbarungen weiterhin Vorrang haben, sondern dass betroffene Landwirte zusätzlich einen Ausgleich für Einkommenseinbußen und -einschränkungen erhalten sollen. Diese klare Zusage an die Landwirtschaft war die Voraussetzung für die Unionsfraktion, um dem Insektenschutzpaket zustimmen zu können. Wesentliche Forderungen des Berufsstands wurden somit erfüllt. Jetzt sind wir in der Umsetzung. Hier müssen für die Landwirtschaft in erster Linie Planungssicherheit und finanzieller Ausgleich ganz oben stehen. Allein zur Finanzierung des sogenannten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz stehen seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums ab dem Haushalt 2022 65 Millionen Euro über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Verfügung, die von den Bundesländern kofinanziert werden. Ich gehe davon aus, dass das auch geschieht. Ich schaue mal rüber – Frau Ministerin? Mitfinanzierung? Bestimmt. „Bestimmt“ ist schon mal ein Anfang. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn die Gesellschaft schon meint, die Landwirte sind Hauptverursacher des Insektenschwunds, muss die Gesellschaft das auch bezahlen. Nur damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich glaube weder, dass die Landwirtschaft Hauptverursacher ist, noch nehme ich den Schwund als solchen als gegeben hin. Da muss man auch in Zukunft genauer hinschauen und den Einfluss von Flächenversiegelungen, Lichtsmog, Windrädern und anderen Dingen untersuchen. Aber das, denke ich, ist eine Selbstverständlichkeit, dass derart eingreifende Veränderungen in das Wirtschaften der landwirtschaftlichen Betriebe zu evaluieren sind, die Veränderungen im Hinblick auf die Insekten zu dokumentieren sind, um daraus die Potenziale für Verbesserungen und die Notwendigkeit von Eingriffen ziehen zu können. Ohne solche wissenschaftliche Begleitung verkämen die Maßnahmen zum Insektenschutz zu einem reinen ideologisch motivierten Unterfangen. Das kann wirklich keiner wollen. Und weil das so selbstverständlich ist, brauchen wir auch keinen mahnenden Finger von der FDP – allenfalls in Berlin, und dazu besteht ja bald die Gelegenheit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was für eine Pirouette!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Es spricht nun Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, das grundlegende Anliegen, Insektenschutz, Tierschutz und nachhaltig wirtschaftliche Landwirtschaft miteinander zu versöhnen, teilen wir natürlich. Im Frühjahr gab es hierzu eine heftige Diskussion über das Insektenschutzpaket. Hier wurde in der Zwischenzeit ein guter Kompromiss gefunden, der vor allem den Bestandsschutz von Thüringer Naturschutzprojekten absichert. Der vorliegende Antrag von der Gruppe der FDP geht über diese Diskussion allerdings hinaus. Er geht dabei von falschen Annahmen aus und ja, ich muss leider sagen, er beinhaltet sogar falsche Behauptungen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wo denn?) Hier wurden offensichtlich die Argumente der Pestizidhersteller einfach übernommen, vielleicht nach dem Motto, wenn es von einem Unternehmen kommt, dann muss es ja ein gutes Argument sein. Aber ich möchte hier ganz kurz darlegen, welche Argumente Sie besser vorher geprüft hätten. Der Antrag fordert die Landesregierung auf anzuerkennen, dass bisherige Studien nicht ausreichen würden, um einen nicht näher bestimmten Rückzug der Insekten mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Verbindung bringen zu können. Das ist falsch. Denn die Verbindung ist eindeutig. Sowohl die Biomasse ist um 75 Prozent zurückgegangen als auch die Artenvielfalt im Umfeld von intensiv genutzten Agrarflächen. Das zeigen die gerade aktualisierten Roten Listen auch für Thüringen eindeutig auf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann sich darüber unterhalten, wie stark, auf welchem Weg und in welchem Maße bestimmte Gifte auf Tiere wirken. Dass sie es tun und dass sie es stark tun, dass deren Einsatz in vielen Fällen unverhältnismäßig ist, ist eine gesicherte Tatsache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eigentlich könnte ich jetzt hier aufhören, denn allein diese Aufforderung an die Landesregierung macht uns deutlich, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es gibt noch andere Sätze in diesem Text, die man nicht so stehen lassen kann. Sie sprechen von einem eventuellen Verlust heimischer Arten. Liebe Gruppe der FDP, was verstehen Sie angesichts einer Roten Liste, auf der ein Drittel aller Arten aufgeführt wird, denn unter dem „eventuellen Verlust“, wenn nicht genau das, was es genau ist. In Thüringen sind sogar 62 Prozent der Tagfalter und 56 Prozent der heimischen Bienenarten bedroht. In der Begründung verlaufen Sie sich kurz sogar in der Behauptung, dass elektronisch-magnetische Felder von Windkraftanlagen einen so großen Einfluss auf Insekten ausüben könnten, dass deshalb gar nichts getan werden muss, bevor das nicht geklärt ist. Liebe FDP, dieser Antrag ist ein Ablenkungsversuch. Sie wollen davon ablenken, dass die Landwirtschaft ihren Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten kann, muss und will, und zwar nicht morgen, sondern jetzt. Wie lange wollen wir denn noch warten? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der gleichen Argumentation, man habe noch nicht genug geforscht, werden gerade von selbsternannten Querdenkern lebenswichtige Impfungen abgelehnt und die Klimakrise angeheizt. Das kann doch nicht der Weg sein, wie wir zukünftig gemeinsam Probleme lösen möchten. Liebe FDP, setzen Sie sich noch einmal hin und schauen Sie sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse an. Wenn Sie das ernsthaft tun, dann werden wir danach sicher zustimmen, dass es höchste Zeit ist, den Artenschutz und die Landwirtschaft in Thüringen endlich miteinander zu versöhnen, und zwar unverzüglich. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Es spricht nun Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedete Aktionsprogramm Insektenschutz bedeutet für viele landwirtschaftliche Betriebe aus dem konventionellen, aber auch aus dem Biobereich schwerwiegende Einschnitte. Durch die geplanten Auflagen und Verbote wird es den Landwirten erneut schwieriger gemacht, ihre Flächen auskömmlich zu bewirtschaften. Das könnte dazu führen, dass viele landwirtschaftliche Flächen stillgelegt werden – in Zeiten von Hungersnöten in manchen Teilen der Welt sicherlich kein Zeichen, das man setzen möchte. Und auch die Nahrungsmittelsicherheit in Deutschland ist nicht als gottgegeben anzusehen. Zudem sind wir auf die Pflege der Kulturlandschaften angewiesen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Und die Grundlage eines ergebnisorientierten und dadurch erfolgreichen Insektenschutzes ist die Festlegung eines exakten Schutzguts und damit eines klaren Ziels. Es muss entschieden werden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss von beidem eben am besten ist, und daran fehlt es bisher ganz eindeutig. Es muss weiterhin untersucht werden, meine Damen und Herren, welche Einflussfaktoren jenseits der Landwirtschaft ebenfalls zur Senkung der Insektenbiomasse beitragen. Alle möglichen Auswirkungen auf den Zustand der Insekten in städtischen und ländlichen Räumen müssen mitgedacht und dann auch transparent gewertet werden. Lichtsmog, durchaus elektrische Felder, die es auch von Windrädern gibt, Flächenversiegelung, Störung von Lebensräumen, übrigens auch in Siedlungsräumen wie beispielsweise von Gewässern, die dort alles andere als naturnah sind, haben eine ebenso vielfältige und massive Auswirkung auf die Insektenwelt. Eindimensionale Erklärungsversuche, etwa indem die Landwirtschaft allein verantwortlich gemacht wird, werden den natürlichen und vor allem vielfältigen Wirkungsmechanismen eben nicht gerecht, meine Damen und Herren. Die Umsetzung der für den Insektenschutz notwendigen Maßnahmen muss auf die komplexen Wirkungsmechanismen der Natur und menschliche Eingriffe zugeschnitten sein. Pauschale Stilllegungen weiträumiger Gewässerrandstreifen sowie Veränderungsverbote bei Grünland und Streuobstwiesen können dies nicht leisten. Zum Thema „Grünland“ haben wir ja heute im Tagesordnungspunkt 5 bereits auf unseren Antrag, den Antrag der Freien Demokraten, hin diskutiert und das Thema „Gewässerrandstreifen“, wie man da auch einiges besser machen kann, werden wir auf Antrag der FDP in TOP 36 vermutlich in einer der nächsten Sitzungen angehen. Nicht Verbote, Beschränkungen und dadurch Eingriffe in das Eigentum sind das Mittel der Wahl für den Schutz unserer heimischen Insektengemeinschaft, sondern Anreize etwa durch Vertragsnaturschutz, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Es geht um Kooperation mit der Landwirtschaft und nicht um Politik gegen sie, denn die erfolgreiche Umsetzung des Insektenschutzes ist auch darauf angewiesen, dass Menschen in die Natur eingreifen. Insektenschutzpolitik muss schon bestehende, erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz mitdenken und ausbauen, anstatt das bestehende Miteinander zu gefährden. Frau Pfefferlein, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ablenkungsmanöver sehe ich da eher von Ihrer Seite, nämlich eine Ablenkung davon, dass Insektenschutz eben weit mehr leisten muss, als nur die Landwirtschaft als den Buhmann hinzustellen. (Beifall AfD) Wissenschaftliche Betrachtungen und Grundlagen müssen immer über ideologisch motivierten Verordnungen stehen, denn, meine Damen und Herren, wer das Land ernährt, verdient Respekt. Danke. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Es spricht nun Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD.

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Hoffmann AfD

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Herr Präsident, ich zitiere aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz, Seite 6: „Um den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland wieder zu verbessern, setzt das Aktionsprogramm Insektenschutz auf die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen in neun Handlungsbereichen.“ Dazu muss man die zentralen Ursachen aber auch kennen. Am 12. Oktober 2021 veröffentlichte das Journal „Nature Communications“ eine Studie von Forschern der Universität Würzburg aus dem Bereich „Tierökologie und Tropenbiologie“ zum Insektenschwund. Demnach beeinflussen die Verstädterung, die Flächenversiegelung im Allgemeinen und die Landwirtschaft die Insektenwelt. Während die Urbanisierung und die Flächenversiegelung auf die Biomasse an sich einwirken, sei es die Landwirtschaft hinsichtlich der Artenvielfalt. Grund der Studie war, dass bisherige Untersuchungen Schwächen unter anderem in der Auswahl der möglichen Einflussfaktoren zeigten. Ich zitiere aus dem im Anschluss erschienen Artikel in der „Welt“: „Urbanisierung führe zu einem Rückgang der Biomasse und die Ausweitung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu einem Rückgang des Artenreichtums, resümierten die Wissenschaftler. Allerdings: Aus einem Rückgang der Biomasse dürfe man nicht schließen, dass es gleichzeitig auch weniger Arten gebe – und umgekehrt, sagte Uhler.“ Insofern geht die Forderung der Gruppe der FDP in ihrem Antrag in II.2 in eine falsche Richtung, weil man Vielfalt und Biomasse nicht als getrennte Parameter auffassen kann. Die Würzburger schlussfolgern jedenfalls, dass etwa Ackerrandstreifen wichtig seien, aber auch vor allem der Erhalt des Waldes, da hier sowohl Biomasse als auch Vielfalt am größten sind aufgrund des Habitat- und Nahrungsangebots. Auf das Aktionsprogramm übertragen heißt das nichts anderes, als dass der ländliche Raum zu stärken und die Landwirtschaft beim Naturschutz zu unterstützen ist, die aber nicht als alleinige Hauptschuldige für den Insektenrückgang auserkoren werden kann, (Beifall AfD) zumal sie bereits Naturschutzprogramme umsetzt und dies auch gewürdigt und die Landwirte als Partner auf Augenhöhe behandelt werden sollten. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, sich auf allen Ebenen für den Erhalt des Kooperationsmodells einzusetzen, sich auf Landesebene um umfassende Studien zum Insektenrückgang zu bemühen, die neben der Landwirtschaft auch die sogenannte Energiewende, die Flächenversiegelung und die Lichtverschmutzung als Einflussfaktoren berücksichtigen, sich auf Bundesebene zu bemühen, dass ein korrigiertes oder folgendes Aktionsprogramm, das den Tierschutz verfolgt, weitere Faktoren außer der Landwirtschaft in die Betrachtung zum Insektenrückgang einbezieht. Kurzum: Es müssen wesentlich mehr Faktoren betrachtet werden, die auf Biomasse und Vielfalt der Insekten und damit den gesamten Biokreislauf einwirken können. (Beifall AfD) Dazu zählt Lichtverschmutzung genauso wie Luftverschmutzung, dazu zählen auch riesige Photovoltaikanlagen und Flächenversiegelung, auch die durch Windkraftanlagen. (Beifall AfD) Um zu erfahren, auf welche Veränderungen Insekten als Umweltindikatoren reagieren, müssen entsprechende Studien auch auf Landesebene unterstützt werden, die ergebnisoffen untersuchen. Und genau hier mangelt es am politischen Willen oder umgekehrt. Am Ende sei immer nur die Landwirtschaft schuld. (Beifall AfD) Der Thüringer Bauernverband prangert die Ungenauigkeit des Programms bei gleichzeitiger Monofokussierung auf die Landwirtschaft an. Das Landvolk Hannover schreibt gar in einem Brandbrief: Ja zum Niedersächsischen Weg – Nein zum Aktionsprogramm. Ich zitiere aus der Veröffentlichung: Die Bundesregierung zerstört gute Regelungen im Umweltschutz, die von Landwirten, der Politik und den führenden Naturschutzverbänden gemeinsam erarbeitet wurden. Insektenschutz geht nur mit den Landwirten. Es gibt Lösungen, die Insekten schützen, ohne die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben zu vernichten. – Laut Vorlage 7/2737 für den Haushalts- und Finanzausschuss beabsichtigt die Landesregierung eine vollständige Anmeldung der Mittel des Bundes aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz im Rahmen des Aktionsprogramms. Alles Geld wird jedoch nichts erreichen, wenn man sich bei der Suche nach Ursachen mit ideologischer Brille nur auf die Landwirtschaft fokussiert. Selbiges gilt, wenn Fragen nicht gestellt werden, deren Beantwortung eventuell ungemütlich werden könnte, Fragen wie zum Beispiel die aus unserem Berichtsersuchen im Antrag. (Beifall AfD) Der Dramatik des Insektenschwunds – bundesweit betrifft dies etwa 3.000 Arten, wie das Bundesamt für Naturschutz feststellt – muss Rechnung getragen werden, aber mit ergebnisoffener Untersuchung und ohne einseitige Schuldzuweisungen, nicht zuletzt, weil wir von der Leistung der bestäubenden Insekten abhängig sind, was auch bedeutet, dass Obstbauern und Landwirte von Natur aus an Naturschutz interessiert sind. Sie sind keine Gegner des Umweltschutzes, sie sind Partner beim Einsatz für den Insektenschutz. (Beifall AfD) Und diese Partner werden von EU, Bund und Land zum Sündenbock gemacht – das Wort ist eben schon gefallen. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann erhält die Landesregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, „Landwirtschaft ist systemrelevant“, eine „grundlegende wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen“. So lautet der erste Satz des Berichts der Zukunftskommission Landwirtschaft. Dort heißt es weiter: „Das Agrar- und Ernährungssystem wird von zahlreichen Widersprüchen und Spannungslagen geprägt. […] Ökologisches Handeln muss in betriebs- und volkswirtschaftlichen Erfolg umgesetzt werden.“ Dazu bedarf es vieler Einzelmaßnahmen. Der Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft beschreibt den umfangreichen Transformationsprozess, übrigens auch mit Blick auf die Frage der Biodiversität, vor dem die Landwirtschaft steht. Ganz klar ist, dass wir uns aber losgelöst davon wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Insektensterben stellen müssen. Denn wenn wir eine schwindende Biodiversität haben – und die stellen wir fest, ich führe dazu auch gleich noch aus –, beeinflusst das selbstverständlich unmittelbar auch landwirtschaftliches Handeln. Vor wenigen Tagen habe ich nicht weit von hier im Naturkundemuseum in Erfurt die aktuellen Roten Listen vorgestellt. Das ist unser Kompass für Artenschwund und Artenschutz in Thüringen. 600 Fachleute haben, zumeist ehrenamtlich, 16.972 Arten in kleinteiliger Feldarbeit gesucht, bestimmt und hinsichtlich ihrer Gefährdungskategorie bewertet. Auch an dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und an die 600 Fachleute, die die Rote Liste, die alle zehn Jahre in Thüringen erscheint, ermöglicht haben. Sie, die Abgeordneten des Thüringer Landtags, werden eine Ausgabe der dicken Roten Liste – es sind leider über 600 Seiten geworden – in den nächsten Tagen in Ihren Fächern haben, um zu sehen, wo wir stehen. Das, lieber Herr Bergner, ist eine unserer wissenschaftlichen Grundlagen zur Bestimmung des Zustands der Biodiversität in Thüringen. Aber nicht nur das: Am vergangenen Freitag ging auch die Weltnaturschutzkonferenz der Vereinten Nationen zu Ende. Die amtierende Bundesregierung hat sich dort für ein ehrgeiziges Abkommen zum globalen Kampf gegen das gefährliche Artensterben ausgesprochen, weil im Großen wie im Kleinen gilt: Wir verlieren biologische Vielfalt in besorgniserregendem Ausmaß. So besorgniserregend, dass es am Ende eben auch unsere Landwirtinnen und Landwirte betreffen wird und in einer enorm hohen Geschwindigkeit. In der Erklärung von Kunming, die verabschiedet wurde, wurde festgeschrieben, dass 30 Prozent der Fläche an Land und im Meer bis 2030 unter Schutz gestellt werden sollen. Das ist kein Selbstzweck, weltweit hat es schon heute unmittelbar Auswirkungen auf Ernteerträge von Gemüse und Früchten, wenn weniger Insekten da sind, um sie zu bestäuben. Von großer Bedeutung sind Wildbienen, Schmetterlinge, Fliegen, Wespen oder Käfer, die ihren Beitrag leisten. Sie sehen an dieser Stelle den Zusammenhang zu unseren Roten Listen. Eben auch im Bereich der Insekten kann ich keine Entwarnung geben: Über 40 Prozent der eben erwähnten 16.972 Arten in Thüringen sind vom Aussterben bedroht. Allerweltsarten wie die Feldlerche, die sich derzeit nicht im Sink-, sondern geradezu im Sturzflug befindet, Maulwurf und Igel, die bis vor ein oder zwei Generationen noch als weit verbreitet galten, meine Damen und Herren, stehen auf der Vorwarnliste. Das alles ist nicht neu, wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Handlungsproblem. Insbesondere die sogenannte Krefelder Studie stellte schon vor fast fünf Jahren in einigen Schutzgebieten einen Rückgang der Biomasse flugfähiger Insekten um 75 Prozent fest. Von den knapp 50.000 in Deutschland vorkommenden Tierarten gehören über 33.000 Arten, das heißt also fast 70 Prozent, zu den Insekten. Der Weltbiodiversitätsrat geht davon aus, dass weltweit 40 Prozent der wirbellosen Bestäuber vom Aussterben bedroht sind. In Thüringen sind es nach aktuellen Schätzungen im Bereich der Tagfalter 62 Prozent und 56 Prozent der heimischen Bienenarten. Meine Damen und Herren, 56 Prozent der heimischen Bienenarten sind vom Aussterben bedroht. Das sind wirklich verheerende Befunde im regionalen wie globalen Maßstab. Es ist wissenschaftlich völlig unbestritten, dass der zu verzeichnende weltweite Rückgang der Biodiversität gerade im Offenland eine große Aufgabe für uns alle ist und dass das selbstverständlich auch was mit der Landnutzung vor Ort zu tun hat. Wenn Sie sich erinnern: Vor einigen Jahren haben wir in Thüringen den ersten Bericht zur Lage der Natur vorgestellt. 50 Prozent des Landes Thüringen ist Ackerfläche, über 10 Prozent Grünland. Das heißt, es ist wichtig, dass wir die Landwirte ansprechen und selbstverständlich kooperieren – ich komme auf Vertragsnaturschutzangebote zurück –, wenn wir die Trendumkehr für mehr Biodiversität erreichen wollen, und an dieser Stelle deutlich machen: Die 60 Prozent, die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, sind am Ende auch wichtig für das Gleichgewicht, für Biodiversität. Die Zahl der Feldvögel ist in Thüringen seit 1980 um 56 Prozent zurückgegangen. Es gibt fast 35 Prozent weniger Grünlandschmetterlinge als 1990. Viele Studien über verschiedene Organismengruppen belegen einen massiven Artenverlust, oft im Ausmaß von bis zu 40 Prozent über die letzten 200 Jahre. Dazu ist wichtig zu wissen, dass die meisten Vogelarten gerade bei der Aufzucht auf die Verfügbarkeit von proteinreichen Insekten als Nahrungsgrundlage angewiesen sind. Diese Zahlen, Herr Bergner, im Endeffekt das, was Sie als wissenschaftliche Grundlage erbeten haben, sind als Biodiversitätsmarker eindeutig und stehen fest. Jetzt zum Aktionsprogramm Insektenschutz, zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Herr Malsch, ich habe nicht vor, Ihre Kritik an der noch amtierenden Bundesregierung in irgendeiner Form zu bewerten, das müssen Sie mit sich ausmachen. Fakt ist: Wir stehen vor den entsprechenden Bundesregelungen. Was wir aus Sicht des Landes Thüringen beigeben können, ist die Frage: Wie setzen wir das vor Ort um und wie unterstützen wir die Landwirte bei der Umsetzung? Es ist ja so, dass es durchaus symbolisch für die Dringlichkeit war, dass das Regelungsvorhaben, über das Sie vorhin sprachen, sprichwörtlich in allerletzter parlamentarischer Sekunde überhaupt erst zur Abstimmung stand. Ich denke, dass vor dem Hintergrund der eben gemachten Ausführungen deutlich wird, dass wir kein Wissensdefizit haben, sondern ein Handlungsdefizit. Das hat die amtierende Bundesregierung am Ende dazu gebracht, das Ganze noch auf den Weg zu bringen. Jetzt komme ich aber zu einigen der Behauptungen – auch aus Ihrem Antrag –, die an dieser Stelle einfach widerlegt werden müssen. Die allgemeine Behauptung in Ihrem Antrag, dass unsere Kenntnisse zu Ursachen, Wirkung und Trends des Insektensterbens unzureichend sind, muss ich vor dem zurückweisen, was ich gerade ausgeführt habe. Ich bitte Sie: Wenn die Rote Liste bei Ihnen im Postfach liegt, schauen Sie rein, schauen Sie sich den Bericht zur Lage der Natur in Thüringen an! Ich glaube, es ist ziemlich klar, dass gerade die Arten des Offenlandes diejenigen sind, für die wir uns anschauen müssen, wie wir aktiv und schnellstmöglich gegensteuern müssen. Es besteht Konsens dahin gehend, dass neben klaren gesetzlichen Vorgaben beim Insektenschutz aber Kooperationen, wie Sie sie eingefordert haben, das richtige Mittel zur Wahl sind. Und genauso praktiziert es die Thüringer Landesregierung an vielen Stellen. Im Insektenschutzpaket der Bundesregierung finden sich diese Ansätze und Konzepte genauso wie im Bundesnaturschutzgesetz, genauso wie in den Regelungen und Übersetzungen auf Landesebene. Vor allem aber in der für die Landwirtschaft ungleich relevanteren Neufassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird zum Beispiel in § 4 Abs. 3 hinsichtlich der Nichtanwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerland in FFH-Gebieten auch auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt. Ich kann Ihnen sagen: Das ging gerade Naturschutzverbänden nicht weit genug. Kooperative Ansätze muss man an dieser Stelle natürlich auch ein Stück weit als Verpflichtung verstehen. Ich bin da aber sehr optimistisch, dass das gelingt. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass kooperative Ansätze und freiwilliges Handeln – in Thüringen sogar mit Unterstützung im Bereich „Vertragsnaturschutz“ – schon heute an ihre Grenzen stoßen. Ich habe Ihnen gesagt, wie viel Ackerfläche Thüringen hat. 50 Prozent der Landesfläche des Landes Thüringen sind Acker. Und wir haben Angebote für Vertragsnaturschutz. Wenn ich mir anschaue, dass die Summe dessen, was für Vertragsnaturschutz abgerufen wird, im Promillebereich liegt, dann sehen wir, dass erhebliche Defizite bestehen. Das heißt, wir bieten die Mittel an, der Abruf findet ausdrücklich nicht statt. Die Fördermöglichkeiten besser anzunehmen – dazu sind wir auch im Gespräch mit dem Bauernverband –, würde uns allen sehr am Herzen liegen, damit das Geld auch auf die Fläche kommt. Jetzt ist es aber so, dass das Regelungspaket zum Insektenschutz nicht ausschließlich auf die Landwirtschaft fokussiert. Und es ist auch richtig, die anderen genannten Bereiche in den Blick zu nehmen. Durch die bereits erwähnten Vorgaben hinsichtlich der Lichtverschmutzung oder das in der Neufassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthaltene ausdrückliche Verbot von Glyphosat im privaten Bereich sind zum Beispiel deutliche Zeichen dafür gesetzt, dass es um viele Maßnahmen geht. Noch mal: Ich möchte auf den Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft verweisen, in dem diese ganze Fülle an Einzelmaßnahmen aufgedröselt wird. Es geht nicht um monokausale Zuweisungen, es geht schlicht und ergreifend um die Problemerkenntnis, eine Auswertung der Datenlage und dann auch eine Umsetzung. Sie behaupten ja auch, dass es einen Zusammenhang von Insektenrückgang und Windkraft gibt. Ich weiß jetzt gar nicht, in welchem Antrag das stand, ich nehme an, bei der AfD. Der Insektenrückgang findet nicht erst statt, seitdem es Windräder gibt, und die regelmäßige Fortschreibung der Roten Listen, die es übrigens seit vielen Jahren gibt, macht deutlich, dass diese Scheinkorrelation, die hier hergestellt wird, überhaupt keine Substanz hat. Im Übrigen ist gerade in vielen Ländern, wo nicht ein Windrad steht, der Insektenrückgang besonders dramatisch, das sei an dieser Stelle der Vollständigkeit halber erwähnt. Im Antrag der FDP wird außerdem behauptet, dass pauschale Stilllegungen von Gewässerrandstreifen, ein Veränderungsverbot bei Grünland und der Schutz von Streuobstwiesen nicht zielgerichtet zum Insektenschutz beitragen. Dem kann ich nur entgegnen, dass dies Maßnahmen sind, die erstens sofort Ergebnisse erzielen und die selbstverständlich durch Vertragsnaturschutzangebote begleitet werden. Es gibt sie. Sie waren von Anfang an mitgedacht. Kooperation heißt immer auch, das Instrument zur Anwendung schaffen. Das haben wir gemacht. Nutzungsaufgabe bei Streuobstwiesen und Grünland ist seit Jahrzehnten ein bekanntes Problem und konnte bisher in Thüringen erfolgreich verhindert oder abgemildert werden. Streuobstwiesen sind bereits seit vielen Jahren in Thüringen als Biotope unter gesetzlichen Schutz gestellt. Dies und ihre Bedeutung als Lebensräume für stark bedrohte Pflanzen- und Tierarten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Pflege dieser Biotope zu fördern. Das machen wir über das sogenannte NALAP-Programm. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einige Punkte richtiggestellt zum Thema „Streuobstwiesen“ und vielen anderen. Ich will noch mal auf ein, zwei finanzielle Hebel eingehen. Allein mein Haus – und natürlich auch das Landwirtschaftsministerium on top – hat bereits mehrere Initiativen zum verstärkten Insektenschutz gestartet, ganz aktuell den „Sonderfonds Insektenschutz“ mit einem mehrjährigen Fördervolumen von knapp 3,7 Millionen Euro. Hinzu kommt der Wettbewerb „Mehr Natur in Dorf und Stadt“, sehr erfolgreiche Projekte, die auch gut nachgefragt werden. Ebenso erfolgt die Förderung einer Vielzahl von Projekten, die im Rahmen von Naturschutzförderrichtlinien wie ENL und NALAP oder des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Umweltministerium gefördert werden. Das Insektenschutzprojekt „VIA Natura“ fördern Bund und Land gemeinsam mit 5,7 Millionen Euro und in den nächsten Jahren sollen gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Kommunen blühende Feldraine wiederhergestellt werden. Bereits zum zweiten Mal hat das Umweltministerium die Aussaat von Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen mit knapp 1.000 Euro pro Hektar unterstützt usw. usf. Es gibt viele Aktivitäten in Thüringen, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken, aber ich sage ganz klar, dass wir selbstverständlich die Balance zwischen ökonomischen Interessen und der ökologischen Frage im Blick behalten müssen. Es liegt übrigens auch in Ihrer Hand – wir werden morgen die Haushaltsberatungen starten –, diese Akzente zu verstärken. Wir wollen einen erfolgreichen Vertragsnaturschutz, wir wollen eine zukunftsfähige Landwirtschaft, wir wollen hochwertige Lebensmittel und unsere Artenvielfalt erhalten können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke, Frau Ministerin Siegesmund. Es hat sich Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP gemeldet und die Landesregierung hat uns hier auch noch eine deutliche Ausweitung der Redezeit verschafft. Bitte, Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie schon wieder so freundlich sind, mir mehr Redezeit zur Verfügung zu stellen. Ich will es nicht ungebührlich ausdehnen, aber auf ein paar Punkte will ich dann doch noch kurz eingehen. Einmal noch in Richtung Kollegin Pfefferlein, das habe ich mir vorhin aus Zeitgründen verkniffen: Es geht hier nicht um Lobbyismus für chemische Industrie, was Sie uns unterstellt haben, sondern es geht darum, dass wir auch mit den Landwirten vor Ort sprechen – sollten Sie auch mal versuchen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen wir regelmäßig!) Meine Damen und Herren, ich möchte zu dem Vortrag von Frau Ministerin kommen. Es geht überhaupt nicht darum, die Gefährdung von Arten infrage zu stellen. Das habe ich überhaupt nicht vor, sondern es geht darum, vor dem Irrglauben zu warnen, dass Landwirtschaft der alleinige Grund sei. Da will ich auch ganz konkrete Bilder, die ich da im Kopf vor dem geistigen Auge habe, abrufen und erinnere an landwirtschaftliche Flächen, wo Blühstreifen stehen. Ich erinnere an Landwirte, die entlang von Gewässern Feuchtwiesen extensiv bewirtschaften und ganz bewusst dort auch Insekten zulassen, übrigens an Gewässern, wo wir dann aber im Gegenzug aus Siedlungen schädliche Abwassereinleitungen haben, übrigens auch von Dörfern, die laut Wassergesetz unter eine feste, starre Grenze rutschen, wo es zulässig wäre, gemeinsame Kläranlagen gefördert zu bekommen. Das will ich an der Stelle auch mal mit ganz klar sagen. Ich habe vor dem geistigen Auge auch das Bild von Gärten, die in den Siedlungen, die neben den landwirtschaftlichen Flächen sind, intensiv bewirtschaftet werden, wo jede Woche der Mähroboter drüberfährt und außer einer akkurat geschnittenen Hecke nichts mehr übrig ist, während sich der Landwirt daneben durchaus schon deutlich in seiner Bewirtschaftungsart umgestellt hat, weil er natürlich ein Verständnis dafür hat, dass sein Feld, sein Acker auch für kommende Generationen und seine Erben ein Kapital ist. Deswegen will ich auch ganz kurz und deutlich noch einmal sagen: Es geht darum, mit den Landwirten zu kooperieren. Es geht eben nicht darum, sie zu bevormunden und sie zu gängeln. Deswegen werbe ich sehr dafür, dass wir unseren Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur verweisen und eben mit den Landwirten reden und mit ihnen kooperieren, anstatt ihnen einseitig Schuld zuzuweisen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann haben wir jetzt eine ganze Reihe von Abstimmungen vor uns. Zuerst stimmen wir über den Antrag der Fraktion der FDP ab. Herr Bergner, ich habe vernommen, dass da nur die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt wird. (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja!) Gut. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist gegen die Überweisung? (Zwischenruf Abg. Hande, DIE LINKE: Aus- zählen!) Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen dann direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3066 – Neufassung –. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen gibt es von der Fraktion der AfD und von Abgeordneter Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit kommen wir auch zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD. Hier habe ich vernommen, dass die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt wird. Dann stimmen wir zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und von Abgeordneter Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Gruppe der FDP. Damit ist diese Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt. Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Die Handzeichen kommen aus der Fraktion der AfD und von Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Gruppe der FDP. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wer ist für die Annahme des Alternativantrags, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Damit ist der Alternativantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und gleichzeitig schließe ich auch die Sitzung für heute. Es geht dann an dieser Stelle morgen um 9.00 Uhr weiter. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung hier im Plenarsaal eine außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stattfindet. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.

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