Lutz Liebscher
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende auf der Tribüne und am Livestream, der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung braucht für die nächsten Monate einen klaren Fahrplan. Mit dem hier vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen setzen wir die Leitplanken für diesen Prozess. Die Diskussionen in der Aktuellen Stunde im vergangenen Plenum und im Fachausschuss haben zudem gezeigt, dass in diesem Hohen Haus eine große Mehrheit für den Ausbau des wichtigsten Schienenstrangs in Ostthüringen da ist. Jetzt müssen wir die dafür notwendigen Entscheidungen treffen. Auf der Zielgeraden zur Mitte-DeutschlandVerbindung sehen wir als SPD folgende Haltepunkte. Erster Haltepunkt: Das Parlament bekennt sich zum zweigleisigen Ausbau.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Infrastrukturausschuss haben wir eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese braucht jetzt ein klares Votum, um ihre Wirkung auch entfalten zu können. Zweiter Haltepunkt: Die bisherigen Planungsschritte werden derzeit durch einen Gutachter des Bundes einer erneuten Kosten-Nutzung-Bewertung unterzogen. Mit einem klaren Bekenntnis aus Thüringen stellen wir in den nächsten Wochen die Weichen für eine zweigleisige Elektrifizierung. Das Bekenntnis des Parlaments wollen wir heute noch einmal bekräftigen, damit die Regierung in einem klaren Handlungsrahmen agieren kann.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Variante „Zweigleisigkeit“ folgen kann, sollten wir diese als Land entsprechend finanziell absichern. Da begrüße ich die Meldung, die über die Ticker ging, Frau Karawanskij, dass dieses auch durch Ihr Ministerium erfolgen soll.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir müssen die mittelfristige Planung als Parlament konstruktiv begleiten. Der Bund trägt hier eine wichtige Verantwortung, doch dürfen wir unsere Verantwortung für den notwendigen Ausbau nicht davon abhängig machen. Dritter Haltepunkt: Aus Sicht des Bundes ist für die Bauwürdigkeit die sogenannte Kosten-Nutzen-Untersuchung entscheidend. Nach Bundeshaushaltsordnung ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Investition nachzuweisen. Die Summe der Nutzenbeiträge eines Projekts muss also die Summe der Kosten übersteigen. Die geplanten Angebotsverdichtungen im Nahverkehr der MDV, welche erst durch den zweigleisigen Ausbau in einer hohen Qualität überhaupt ermöglicht würden, bleiben in dieser Betrachtung unberücksichtigt. Das Bewertungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans ist hinsichtlich seiner Methode und der Maßstäbe ein Dinosaurier. Der wachsende Bedarf an Personenund Güterverkehr auf der Schiene braucht ein stärkeres Gewicht in der Bewertung, ebenso wie die besonderen Herausforderungen im Einsatz neuer Technik bei gleichzeitiger Sanierung im Bestand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Thüringen muss in der verkehrspolitischen Entwicklung des Bundes mehr Beachtung finden. Die Modernisierung und Neuausrichtung der Bewertungsmethodik ist dabei ein wichtiger Faktor. Sie ist derzeit veraltet – wie bereits gesagt – und muss dringend überarbeitet werden. Auch die Anpassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den entsprechenden Unterfütterungen ist eine wichtige Leitplanke, damit auch in Thüringen der Umstieg von der Straße auf die Schiene nachhaltend und finanzierbar ermöglicht werden kann. Dafür setzen wir uns in Erfurt, in Berlin und in Brüssel ein.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Frau Ministerin, die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung ist ein Teilerfolg. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der zweigleisige Ausbau nicht auf halber Strecke ins Stocken gerät, so wie Sie es heute auch schon mit Ihrer Ankündigung, die Planungskosten zu übernehmen, sicherzustellen, getan haben. Herzlichen Dank. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
