Karola Stange
Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. Kostenerstattung Rettungsdienst Das Thüringer Rettungsdienstgesetz regelt die Zuständigkeit, die Leistungserbringung und die Finanzierung von Rettungsdiensten. Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter anderem auf Grundlage kostendeckender Gebühren und Entgelte einen Erstattungsanspruch für die erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen haben. Nach meiner Kenntnis gibt es erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Bezahlung der zustehenden Gebühren und Entgelte. So hat die Stadt Erfurt nach meiner Kenntnis für das Jahr 2021 Erstattungsleistungen von 9,7 Millionen Euro geplant und bis 30. Juni 2021 hiervon nur 0,6 Millionen Euro tatsächlich kassenwirksam vereinnahmt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der im Eingangstext beschriebenen Situation in Bezug auf alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte vor? 2. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, weshalb es zu den beschriebenen Problemen bei der Kostenerstattung erbrachter Rettungsdienstleistungen kommt? 3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten und umsetzbar, um die Kostenerstattungen im Bereich des Rettungsdiensts zeitnah zu sichern? Danke schön.
