Christian Schaft
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Beier lautet wie folgt: Bargeldeinzug bei Geflüchteten Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich der Praxis des Vermögenseinzugs von Geflüchteten bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland? 2. Werden für den Einzug von Vermögenswerten von Geflüchteten thüringische Landesbeamte und bzw. oder die Bundespolizei eingesetzt? 3. Wie schätzt die Landesregierung die rechtliche Lage des Vermögenseinzugs noch vor der Asylantragstellung ein? Vielen Dank.
