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von Ammon

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Beier beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Zur Praxis des Vermögenseinzugs in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine aktuellen Informationen vor. Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesverwaltungsamts treten in jedem Jahr vereinzelt Fälle auf, bei denen Vermögen von Geflüchteten sichergestellt wird. Antwort auf Frage 2: In einigen Fällen wurde sichergestelltes Bargeld durch die Bundespolizei an die Erstaufnahmeeinrichtung Suhl weitergeleitet. Für die Sicherstellung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgrund der §§ 7, 7a des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten die Vorgaben des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes, das die zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugten Vollstreckungsbehörden und deren Bedienstete bestimmt. Antwort auf Frage 3: Für den Einsatz von Vermögen kommt es nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung an. Denn die insofern maßgebliche bundesrechtliche Bestimmung des § 7 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz geht davon aus, dass entsprechend dem Nachrangprinzip im Sozialleistungsrecht vorhandenes Einkommen und Vermögen grundsätzlich aufzubrauchen ist, bevor die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen kann. Folglich ist der tatsächliche Leistungsbezug entscheidend. Nach § 7 Abs. 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist vom Vermögen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils ein Freibetrag von 200 Euro anzusetzen. Zudem bleiben Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Möglichkeit, gemäß § 7a Asylbewerberleistungsgesetz eine Sicherheit zu verlangen, wurde vom Bundesgesetzgeber eröffnet, um den Erstattungsanspruch der Behörden gegen den vermögenden Leistungsberechtigten zu sichern, der in einer Einrichtung mit Sachleistungsgewährung untergebracht ist. Vielen Dank.

Protokoll ↗