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Steffen Dittes

Die Linke 21.10.2021 Sitzungen 7/61

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Guten Tag auch von mir, herzlich willkommen an Sie! Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020 – so alt ist der Antrag der Fraktion der FDP bereits – wurde der Antrag „Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen“ in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten und dann durch Beschluss des Landtags federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat sich in insgesamt sechs Sitzungen mit dem Antrag der FDP beschäftigt. Der mitberatende Sozialausschuss hat zwei Sitzungen dazu durchgeführt und in einer gemeinsamen Sitzung haben beide Ausschüsse hier im Plenarsaal im Juli 2020 die beschlossene schriftliche Anhörung ausgewertet und über die rund 20 Zuschriften, die im Rahmen der Anhörung eingegangen sind, diskutiert. Die FDP begehrte die Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises mit dem Produkt IVENA in Thüringen. In den Sitzungen wurde auch deutlich, dass viele Anzuhörende ein einheitliches dynamisches Patientenzuweisungssystem begrüßten, gleichwohl aber einerseits entsprechende Schritte in Thüringen bereits initiiert wurden und andererseits Systeme teilweise bereits da in Betrieb sind. Eine Fokussierung auf ein bestimmtes Produkt mit dem Namen „IVENA“ einer einzelnen Firma wurde kritisiert, obwohl es eben vergleichbare Lösungen gäbe. Die Landesregierung berichtete in den Ausschussberatungen, dass durch das Sozial- und das Innenministerium bereits Fördermittel ausgereicht wurden, sodass ein solches Notfallsystem tatsächlich schon existiere und in enger Abstimmung mit den Kommunen weiterentwickelt werde. Das Projekt laufe, man befände sich auf einem guten Weg, 20 Kliniken seien schon angeschlossen. Auch Sachsen und Nordbayern würden etwa Produkte einsetzen, bei denen es sich nicht um IVENA handelt, die aber den gleichen Zweck erfüllen. Die Landesregierung warb dafür, keine Doppelstrukturen zu schaffen. Rund 160 Tage nach der Einreichung des Antrags reichte die FDP einen Änderungsantrag ein, den Namen „IVENA“ wieder aus ihrem eigenen Antrag zu streichen. Der Antrag fand keine Zustimmung wie auch der Antrag in Gänze nicht. Im Ergebnis empfahlen beide Ausschüsse mehrheitlich, den Antrag der FDP aus den genannten Gründen abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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