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Weil

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In den Jahren 2015 bis 2020 wurde folgende Anzahl von Fachkundeprüfungen durchgeführt – ich nenne die Gesamtzahl, die Einzelklassen würde ich dann gleich übergeben –: 2015 fünf, 2016 sechs, 2017 sechs, 2018 fünf, 2019 fünf und 2020 sechs. Hierzu ist festzustellen, dass damit Auszubildenden in einer Fahrlehrerausbildungsstelle nach Abschluss der Ausbildung eine Fachkundeprüfung ermöglicht werden konnte. Die Anzahl der Prüfungen orientierte sich an dem von den Ausbildungseinrichtungen gemeldeten Bedarf. Zu Frage 2: Für weitere Bildungsmaßnahmen stehen Fördermöglichkeiten nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Weiterbildungsrichtlinie, zur Verfügung. Beratung und Antragstellung erfolgen über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen mit beschränkter Haftung. Für die Förderung von Ausbildungs- und Umschulungslehrgängen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Zu Frage 3: Bezüglich konkreter Maßnahmen zur Fachkräftesicherung für Thüringen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona Pandemie wird auf das im April 2021 veröf‑ fentlichte gemeinsame Eckpunktepapier „Fachkräftestrategie für Thüringen 2021 bis 2015“ der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung verwiesen. Darin werden sechs Zielstellungen definiert und entsprechende Handlungsansätze formuliert, die von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Eigenregie oder gemeinschaftlich verfolgt bzw. im Rahmen von Projekten oder Initiativen umgesetzt werden. Das Eckpunktepapier ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abrufbar. Ein weiteres wesentliches Instrument zur Fachkräftesicherung für Thüringen ist die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung. Diese fungiert seit 2011 als zentrale Anlaufstelle für aus- und inländische Fach- und Arbeitskräfte sowie als Servicepartnerin für Unternehmen und bildet hinsichtlich der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung einen Netzwerkknoten. Seit dem vorigen Jahr unterstützt die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung mit dem neuen Arbeitsbereich Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung international auch verstärkt die Rekrutierung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland mit entsprechenden Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der operativen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nimmt die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung zudem Aufgaben im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wahr und ist somit insbesondere auch als Dienstleisterin für Ausländerbehörden, Berufsanerkennungsstellen und weitere Institutionen tätig. Darüber hinaus unternimmt die Landesregierung gemeinsam mit den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Bildung große Anstrengungen, um Fördermöglichkeiten und neue Unterstützungsansätze zur Stärkung der Berufsausbildung in Thüringen abzustimmen und umzusetzen. Hierzu wurde unter anderem bereits im letzten Frühjahr eine regelmäßig tagende Taskforce „Ausbildung“ ins Leben gerufen, an der die Kammern, der Verband der Wirtschaft Thüringen e. V., die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die IG Metall und der Deutsche Gewerkschaftsbund beteiligt sind. Vor dem Hintergrund der Pandemie und der dadurch erheblich eingeschränkten Angebote der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsberatung wurde unter dem Dach der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung ein Onlineportal entwickelt, das die unterschiedlichen Beratungs- und Ausbildungsstellenangebote unter dem Motto „Deine Ausbildung in Thüringen“ auf einer zentralen Plattform zusammenführt. Perspektivisch sollen so möglichst viele Angebote, unter anderem auch Ausbildungsmessen und Angebote der beruflichen Orientierung, virtuell realisiert werden können. Die Plattform ist seit Mitte März 2021 erreichbar und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Weiterhin beteiligen sich die Partnerinnen und Partner der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung aktiv mit unterschiedlichen Angeboten und Veranstaltungen am „Sommer der Berufsbildung“. Der „Sommer der Berufsbildung“ wird von der Bundesallianz für Aus- und Weiterbildung initiiert. Hierzu ist insbesondere auf das Thüringer Sommerpraktikum hinzuweisen, welches Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines Betriebspraktikums während der Sommerferien ermöglichte. Die Beteiligten haben dafür eine onlinebasierte Praktikumsbörse mit entsprechenden Angeboten der Betriebe entwickelt. Diese ist ebenfalls über die Onlineplattform „Deine Ausbildung in Thüringen“ erreichbar und wird über den Sommer 2021 hinaus weiter fortgeführt. Zur Bewerbung des Portals und des Sommerpraktikums wurde ein Radiospot in Auftrag gegeben, der Ende Juli 2021 bei „Antenne Thüringen“ sowie „Radio TOP 40“ lief. Weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind in Planung. Zu Frage 4: Die letzte schriftliche Fachkundeprüfung in der Klasse BE im Jahr 2020 fand am 23.11.2020 statt, also unmittelbar bevor die über die Wintermonate in Kraft tretenden CoronaSchutzmaßnahmen die Durchführung von Prüfungen jeglicher Art unmöglich machten. Insoweit entfiel dann leider auch die eigentlich im Dezember 2020 geplante schriftliche Fachkundeprüfung. Die zu der schriftlichen Fachkundeprüfung vom November 2020 gehörigen mündlichen Fachkundeprüfungen fanden in der ersten Märzwoche 2021 statt, ebenfalls unmittelbar nachdem die wieder gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen die Durchführung von Prüfungen wieder zuließen. Im Anschluss daran wurde der Schwerpunkt der Prüfungsplanung und Durchführung zunächst auf die sich seit Dezember 2020 aufgestauten fahrpraktischen Prüfungen sowie Lehrproben gelegt. Die letzten sind insbesondere wichtig, weil sie einen Abschluss der Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrerausbildung darstellen. Ohne die Möglichkeit Lehrproben abzulegen, kann ein Fahrlehreranwärter bzw. eine Fahrlehreranwärterin die Ausbildung nicht beenden und somit dem Arbeitsmarkt nicht als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer zur Verfügung stehen. Aufgrund der Priorisierung der sukzessiven Abarbeitung des oben beschriebenen Prüfungsstaus im Bereich der Lehrproben konnten zwischen April und Oktober 2021 28 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klasse BE ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und eine Beschäftigung in einer Fahrschule aufnehmen. Wie man der oben angegebenen Übersicht zu zwischen 2015 und 2020 durchgeführten Prüfungen entnehmen kann, wurden in der Klasse BE in der Regel drei schriftliche Fachkundeprüfungen mit den dazugehörigen mündlichen Fachkundeprüfungen im Jahr durchgeführt. In den anderen Klassen fiel die Zahl der Prüfungen aufgrund des deutlich geringeren Bedarfs naturgemäß kleiner aus. Für November 2021 ist die Durchführung einer weiteren schriftlichen Fachkundeprüfung der Klassen A, BE, CE und DE mit insgesamt 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant. Damit kann auch 2021 allen Absolventinnen und Absolventen nach Beendigung ihrer Ausbildung zeitnah ein Prüfungstermin angeboten werden. Somit wären dann im Jahr 2021 zwei der statt sonst üblichen drei Fachkundeprüfungen in der Klasse BE durchgeführt worden. Ansonsten bewegt sich die Zahl der durchgeführten Prüfungen in den anderen Klassen auf dem Niveau der drei vorher. Darüber hinaus ist anzumerken, dass insbesondere die schriftlichen Fachkundeprüfungen nicht immer passgenau mit den Bedürfnissen der verschiedenen Fahrlehrerausbildungsstätten zu planen sind. Dies ist dadurch bedingt, dass die Lehrgänge an den drei großen Fahrlehrerinnen- und Fachlehrerausbildungsstätten des Freistaats Thüringen in der Regel zu unterschiedlichen Zeiten über das Jahr verteilt enden und das Ansetzen eines Prüfungstermins für einen einzelnen Lehrgang aufgrund des damit verbundenen Aufwands selten zu rechtfertigen ist. Weil es in der Regel geboten ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Lehrgängen im Rahmen des gleichen Prüfungstermins zu prüfen, lassen sich Wartezeiten für die Bewerberinnen und Bewerber zwischen der Beendigung ihrer Lehrgänge an den Fahrlehrerinnen- und Fahrlehrerausbildungsstätten und dem Ablegen der Fachkundeprüfung leider nicht immer vermeiden. Mittlerweile haben sich die in der Vergangenheit sicherlich nicht immer optimalen Rahmenbedingungen für die regelmäßige und zentrale Durchführung von Prüfungen verbessert. Eine Untersagung der Durchführung bzw. Abnahme von Prüfungen aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen die CoronaPandemie ist zum jetzigen Zeitpunkt zumindest in dem Ausmaß der letzten beiden Jahre nicht zu erwarten. Folglich bestehen gute Aussichten, jetzt auch wieder über die Wintermonate Prüfungen aller Art durchführen zu können und somit die Zahl der Prüfungen wieder voll umfänglich auf das Niveau der Vorjahre anzuheben. Vielen Dank.

Protokoll ↗