Torsten Czuppon
Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen
Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, wir als Abgeordnete im Thüringer Landtag sollten sachgerecht anstehende Probleme lösen. Meine Fraktion hat daher seinerzeit den Antrag der heutigen Gruppe der FDP zur Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises ausdrücklich begrüßt, hilft er doch, den Thüringer Flickenteppich in der Notfallversorgung begehbar zu machen. Denn ein solches System optimiert die Rettungsdienstdisposition, verschafft Krankenhäusern einen Zeitvorsprung durch Vorabübermittlung diagnostischer und therapeutischer Daten, verbessert die Entscheidungsqualität der Rettungsleitstellen, unterstützt die effektive Nutzung von Krankenhauskapazitäten, hilft bei der Zusammenarbeit benachbarter Rettungsdienste und verzahnt nachhaltig Rettungsdienste und Krankenhäuser. Ein solches System ist daher bei der derzeitigen Struktur der Notfallversorgung in Thüringen mit seinen mitunter schlecht organisierten Rettungsleitstellen dringend geboten.
(Beifall AfD)
Danke, liebe Kollegen. An dieser Stelle möchte ich aber trotzdem noch bestehende Probleme thematisieren, zum Beispiel die neu eingerichtete Zentrale Rettungsleitstelle Jena, die im daran angeschlossenen Landkreis SaalfeldRudolstadt versagt hat. Wenn von dort aus gleichzeitig fünf Feuerwehren zu leichten Verkehrsunfällen gerufen werden, ist dies gerade keine gute Organisation. Wie würde es dann erst mit einem dynamischen Patientenzuweisungssystem aussehen? Meine Fraktion kann bis heute nicht verstehen, warum der Freistaat Thüringen einen interdisziplinären Versorgungsnachweis nicht zur Chefsache erklärt und umgehend landesweit durchsetzt. Im Gegenteil, wieder werden die kreisfreien Städte und Landkreise als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes hierfür in die Pflicht genommen – und das mit mäßigem Erfolg. Wie kann es sonst sein, wie Herr Staatssekretär Götze am 27. Mai 2021 im Innen- und Kommunalausschuss berichtete, dass lediglich ein erster Kooperationsvertrag für ein dynamisches Patientenzuweisungssystem für den Bereich Ostthüringen geschlossen wurde? Was ist mit dem Rest Thüringens und den Menschen, die dort leben?
(Beifall AfD)
Das wurde offenbar vergessen. Es zeigt sich hier einmal wieder der Nachteil der Thüringer Landräterepublik. Wir sind daher gefordert, landeseinheitlich beste Bedingungen für die Notfallversorgung zu schaffen und zu garantieren. Wir haben im Interesse unserer Bürger auch keine Zeit mehr zu warten, bis der letzte Landkreis einen Kooperationsvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen abgeschlossen hat. Dies kann unter Umständen sogar Menschenleben kosten. Dafür tragen dann die regierungstragenden Fraktionen die Verantwortung. An dieser Stelle ein Danke noch einmal an die Kollegen von der Gruppe der FDP, dass sie hier zur richtigen Zeit den Finger in die Wunde gelegt haben.
(Beifall AfD)
Letztendlich begrüßen auch die zum Antrag Angehörten, so der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V., der Verband leitender Krankenhausärzte, die Landesärztekammer Thüringen, Krankenkassen und auch die Bundesvereinigung der Notärzte Deutschlands, ein System zum interdisziplinären Versorgungsnachweis als Mittel zur Optimierung der Prozesse in der Notfallversorgung. Diesem fachlichen Rat sollten wir unbedingt und jetzt folgen. Auch wenn der Innen- und Kommunalausschuss den Antrag der Gruppe der FDP zur Einführung eines interdisziplinären Versorgungsnachweises in Thüringen leider mehrheitlich abgelehnt hat, wird sich meine Fraktion ihrer Verantwortung für unser Land und unsere Menschen stellen und dem Antrag zustimmen. Andere Lösungswege für das Problem zeichnen sich derzeit leider nicht ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
