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Weil

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts lag der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen in Thüringen jeweils zum Stichtag 15. Dezember bei 15.085 Wohnungen im Jahr 2015 und bei 18.456 Wohnungen im Jahr 2020. Für das Jahr 2010 liegen mir keine aktuell vollständigen Zahlen vor, da der Bestand an modernisierten Wohnungen erst ab dem Jahr 2015 statistisch erfasst wurde. Zu Frage 2: Der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt Jena betrug jeweils zum Stichtag 15. Dezember nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts im Jahr 2015 888 Wohnungen und im Jahr 2020 800 Wohnungen. Hinsichtlich der Anzahl für das Jahr 2010 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu Frage 3: Bezüglich der Nettokaltmieten liegen der amtlichen Statistik in Thüringen für das Land Thüringen lediglich Angaben aus dem vierteljährlich vom Bundesamt für Statistik erhobenen Mikrozensus vor. Danach betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete in Thüringen im Jahr 2010 4,58 Euro für den Quadratmeter, im Jahr 2014 4,78 Euro pro Quadratmeter und im Jahr 2018 5,40 Euro je Quadratmeter. Da der nächste Mikrozensus erst im Jahr 2022 stattfindet, können keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Für die Stadt Jena kann hier lediglich auf die Abfrage zu den Nettokaltmieten im Zuge des Erlasses der Mietpreisbegrenzungsverordnung im Jahr 2021 zurückgegriffen werden. Hier machte die Stadt Jena folgende Angaben: 2014 5,33 Euro pro Quadratmeter, 2015 5,46 Euro je Quadratmeter, 2016 5,62 Euro je Quadratmeter, 2017 5,70 Euro je Quadratmeter und 2018 5,76 Euro je Quadratmeter. Eine aktualisierte Abfrage zu Nettokaltmieten der Stadt Jena war mit Blick auf die Kürze der Frist zur Beantwortung der Mündlichen Frage nicht möglich. Zu Frage 4: In das Programm 2021 können neue Vorhaben in Höhe von knapp 50 Millionen Euro aufgenommen werden. Da es allerdings keine Festbetragsförderung je zu errichtender Wohnungen gibt, ist eine Aussage zu den damit errichtbaren Wohnungen nicht möglich. Vielen Dank.

Protokoll ↗