Dorothea Marx
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufen wir während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 24 auf. Wir beginnen nicht mit der Frage Nummer 1, weil Herr Abgeordneter Reinhardt seine Frage in der Drucksache 7/4137 zurückgezogen hat. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Beier mit der Drucksache 7/4138. Da er aber jetzt gerade Stimmen auszählen muss, wird seine Frage von Herrn Abgeordneten Schaft vorgetragen. Bitte, Herr Schaft.
