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Heike Werner

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich an der Stelle wirklich sehr herzlich bei Herrn Zippel bedanken, der seine Redezeit, die er zum Glück hatte, auch noch mal genutzt hat, um hier ein paar Dinge richtigzustellen, und einfach gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass man sich unvoreingenommen den wissenschaftlichen Daten, den Erkenntnissen, den Prozessen öffnet und versucht, dann am Ende auch eine Entscheidung oder eine Abwägung zu treffen. Das haben Sie hier sehr deutlich gemacht und dafür möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verstehe auch Ihren letzten Satz in der vorhergehenden Rede bezüglich der AfD und auch Herrn Lauerwald. Ich will es auch noch mal sagen, Herr Lauerwald: Das, was Sie machen, ist das Problem. Sie betreiben eine Spaltung der Gesellschaft, indem Sie mit Fake News, mit Falschmeldungen, mit Panikmache, mit dem Schüren von Angst eine Situation schaffen, in der sich Leute eben nicht mehr frei bewegen können, in der sie nicht mehr wissen, wo die wirklich wichtigen, richtigen Informationen herkommen, sondern indem Sie einfach an der Stelle nicht nur verwirren, sondern auch das Leid – und das will ich noch mal sagen – derer, die in den letzten Monaten an Corona gestorben sind, einfach kleinreden und sich auf ein paar wenige, sicherlich auch schwierige Nebenwirkungen beziehen. Das würde jetzt niemand hier infrage stellen, aber Sie reden das Leid derjenigen, die an Corona erkrankt, daran gestorben oder sehr schwer erkrankt sind, einfach klein, und das wird der Sache nicht gerecht. (Beifall DIE LINKE, CDU) Lassen Sie mich noch etwas sagen – und es tut mir leid, wenn ich jetzt hier auch Dinge wiederhole, die meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben –, aber weil es eben immer wieder infrage gestellt wird, will ich noch mal etwas sagen zur Sicherheit des Impfstoffs. Der Impfkampagne vorangegangen waren gemeinsame Anstrengungen von Wissenschaft, von Behörden, von pharmazeutischer Industrie zur Entwicklung, zur Zulassung und auch zur Herstellung von Impfstoffen. Klarer Vorteil war – und das wurde schon gesagt –, dass bereits auf neue Impfstofftechnologien zurückgegriffen werden konnte, die für eine Massenproduktion geeignet waren. Und für die Vektorimpfstoffe gab es sogar entsprechende Zulassungen. Die mRNATechnologien wurden bereits für den Einsatz in Krebstherapien entwickelt, um Tumore durch die Immunabwehr gezielt zu bekämpfen. In beiden Fällen bedurfte es der Anpassung der bereits bestehenden Technologien auf das neue Virus SARSCoV-2, damit im menschlichen Körper Antikörper gebildet werden können wie bei jeder anderen Impfung auch. Die COVID-Impfstoffe beruhen – wie ausgeführt – zum Teil auf neuen Wirkprinzipien und wurden vorschriftsmäßig klinisch geprüft und zugelassen. Zulassung heißt, dass der Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gegenüber der Zulassungsbehörde erbracht wurde. Ich will es hier noch mal ausführlich darstellen: Alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben das Prüf- und Bewertungsverfahren bei der Zulassungsbehörde zwar in kurzer Zeit durchlaufen, ohne aber dabei wichtige Entwicklungsphasen auszulassen. Durch die hohen pandemiebedingten Infektionszahlen konnten die Endpunkte der klinischen Prüfungen, insbesondere nachgewiesene Infektionen, in den Prüfungen schneller erreicht werden. In Europa obliegt das Zulassungsverfahren im zentralisierten Verfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Damit also ein Impfstoff eine Zulassung erhalten kann, müssen seine Qualität, die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit gegenüber der EMA belegt werden. Und um die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen schnellstmöglich zu beschleunigen, wurde das sogenannte Rolling-Review-Verfahren eingesetzt – Herr Zippel hat das schon beschrieben –, welches für solche pandemischen Gesundheitslagen extra etabliert wurde. Dabei finden die Erhebung klinischer Studiendaten und die Bewertung nichtklinischer Daten sowie Daten zur Herstellungsqualität parallel statt, sodass die Zeit bis zu einer potenziellen Zulassung zwar verkürzt wird, aber sie hätten keine Abstriche bei der Bewertung gemacht. Das Sicherheitsniveau bleibt also genauso hoch wie in dem üblichen zentralisierten Verfahren. Alle Arzneimittel, auch Impfstoffe, haben Nutzen und Risiken. Diese gegeneinander abzuwägen, ist die Aufgabe der EMA. Sie lässt ein Arzneimittel nur zu, wenn sein Nutzen gegenüber den Risiken deutlich überwiegt und seine Qualität nachgewiesen wird. Und für alle derzeit in Deutschland verfügbaren COVID-Impfstoffe wurde dieser Nachweis erbracht und eine bedingte Zulassung erteilt. Bedingte Zulassung erteilen heißt, sie unterscheidet sich von der allgemeinen Zulassung nur dadurch, dass das Inverkehrbringen zunächst nur zeitlich begrenzt und an Auflagen für die pharmazeutischen Unternehmen geknüpft ist. Das heißt, sie müssen der EMA auch nach der Zulassung noch umfassende Daten vorlegen, um eine fortlaufende Sicherheitsbewertung der EMA zu ermöglichen. Das Melden von Verdachtsfällen, von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen ist seit jeher eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arzneimitteln und damit auch von Impfstoffen, da nur so schnell neue Risikosignale selektiert werden können. Infolgedessen obliegt es also den Zulassungsbehörden, die Aufnahme von neuen Warnhinweisen anzuordnen oder die Zulassung anhand der neuen Erkenntnisse einzuschränken. Die Sicherheitsbeurteilung für die COVID-19-Impfstoffe erfolgt fortlaufend und wird in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts regelmäßig veröffentlicht. Herr Lauerwald, noch mal: Es wird regelmäßig veröffentlicht, es ist transparent. Auch die EMA veröffentlicht monatlich zu allen in der EU zugelassenen COVID-19 Impfstoffen Sicherheitsberichte, in de‑ nen auf aktuelle Risikosignale und Änderungen der Produktinformation hingewiesen wird und in die auch die deutschen Meldedaten eingehen. Das wird übrigens auch weitergegeben – Herr Lauerwald, Sie müssten das wissen, das sind diese sogenannten roten Karten – an alle Ärztinnen und Ärzte. Das heißt, wenn die Impfaufklärung stattfindet, werden immer die neuesten Erkenntnisse mit einbezogen. Im Rahmen der kontinuierlich fortschreitenden Sicherheitsbewertung der COVID-19 Impfstoffe er‑ folgt jederzeit auch eine Anpassung der Impfempfehlung durch das Expertengremium der STIKO und der Dokumente zur Impfaufklärung, sodass letztlich die Bürgerinnen und Bürger nach aktuellem wissenschaftlichen Stand eine informierte Entscheidung treffen können, ob sie in die Impfung einwilligen oder nicht.

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