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Anja Siegesmund

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, „Landwirtschaft ist systemrelevant“, eine „grundlegende wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen“. So lautet der erste Satz des Berichts der Zukunftskommission Landwirtschaft. Dort heißt es weiter: „Das Agrar- und Ernährungssystem wird von zahlreichen Widersprüchen und Spannungslagen geprägt. […] Ökologisches Handeln muss in betriebs- und volkswirtschaftlichen Erfolg umgesetzt werden.“ Dazu bedarf es vieler Einzelmaßnahmen. Der Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft beschreibt den umfangreichen Transformationsprozess, übrigens auch mit Blick auf die Frage der Biodiversität, vor dem die Landwirtschaft steht. Ganz klar ist, dass wir uns aber losgelöst davon wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Insektensterben stellen müssen. Denn wenn wir eine schwindende Biodiversität haben – und die stellen wir fest, ich führe dazu auch gleich noch aus –, beeinflusst das selbstverständlich unmittelbar auch landwirtschaftliches Handeln. Vor wenigen Tagen habe ich nicht weit von hier im Naturkundemuseum in Erfurt die aktuellen Roten Listen vorgestellt. Das ist unser Kompass für Artenschwund und Artenschutz in Thüringen. 600 Fachleute haben, zumeist ehrenamtlich, 16.972 Arten in kleinteiliger Feldarbeit gesucht, bestimmt und hinsichtlich ihrer Gefährdungskategorie bewertet. Auch an dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und an die 600 Fachleute, die die Rote Liste, die alle zehn Jahre in Thüringen erscheint, ermöglicht haben. Sie, die Abgeordneten des Thüringer Landtags, werden eine Ausgabe der dicken Roten Liste – es sind leider über 600 Seiten geworden – in den nächsten Tagen in Ihren Fächern haben, um zu sehen, wo wir stehen. Das, lieber Herr Bergner, ist eine unserer wissenschaftlichen Grundlagen zur Bestimmung des Zustands der Biodiversität in Thüringen. Aber nicht nur das: Am vergangenen Freitag ging auch die Weltnaturschutzkonferenz der Vereinten Nationen zu Ende. Die amtierende Bundesregierung hat sich dort für ein ehrgeiziges Abkommen zum globalen Kampf gegen das gefährliche Artensterben ausgesprochen, weil im Großen wie im Kleinen gilt: Wir verlieren biologische Vielfalt in besorgniserregendem Ausmaß. So besorgniserregend, dass es am Ende eben auch unsere Landwirtinnen und Landwirte betreffen wird und in einer enorm hohen Geschwindigkeit. In der Erklärung von Kunming, die verabschiedet wurde, wurde festgeschrieben, dass 30 Prozent der Fläche an Land und im Meer bis 2030 unter Schutz gestellt werden sollen. Das ist kein Selbstzweck, weltweit hat es schon heute unmittelbar Auswirkungen auf Ernteerträge von Gemüse und Früchten, wenn weniger Insekten da sind, um sie zu bestäuben. Von großer Bedeutung sind Wildbienen, Schmetterlinge, Fliegen, Wespen oder Käfer, die ihren Beitrag leisten. Sie sehen an dieser Stelle den Zusammenhang zu unseren Roten Listen. Eben auch im Bereich der Insekten kann ich keine Entwarnung geben: Über 40 Prozent der eben erwähnten 16.972 Arten in Thüringen sind vom Aussterben bedroht. Allerweltsarten wie die Feldlerche, die sich derzeit nicht im Sink-, sondern geradezu im Sturzflug befindet, Maulwurf und Igel, die bis vor ein oder zwei Generationen noch als weit verbreitet galten, meine Damen und Herren, stehen auf der Vorwarnliste. Das alles ist nicht neu, wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Handlungsproblem. Insbesondere die sogenannte Krefelder Studie stellte schon vor fast fünf Jahren in einigen Schutzgebieten einen Rückgang der Biomasse flugfähiger Insekten um 75 Prozent fest. Von den knapp 50.000 in Deutschland vorkommenden Tierarten gehören über 33.000 Arten, das heißt also fast 70 Prozent, zu den Insekten. Der Weltbiodiversitätsrat geht davon aus, dass weltweit 40 Prozent der wirbellosen Bestäuber vom Aussterben bedroht sind. In Thüringen sind es nach aktuellen Schätzungen im Bereich der Tagfalter 62 Prozent und 56 Prozent der heimischen Bienenarten. Meine Damen und Herren, 56 Prozent der heimischen Bienenarten sind vom Aussterben bedroht. Das sind wirklich verheerende Befunde im regionalen wie globalen Maßstab. Es ist wissenschaftlich völlig unbestritten, dass der zu verzeichnende weltweite Rückgang der Biodiversität gerade im Offenland eine große Aufgabe für uns alle ist und dass das selbstverständlich auch was mit der Landnutzung vor Ort zu tun hat. Wenn Sie sich erinnern: Vor einigen Jahren haben wir in Thüringen den ersten Bericht zur Lage der Natur vorgestellt. 50 Prozent des Landes Thüringen ist Ackerfläche, über 10 Prozent Grünland. Das heißt, es ist wichtig, dass wir die Landwirte ansprechen und selbstverständlich kooperieren – ich komme auf Vertragsnaturschutzangebote zurück –, wenn wir die Trendumkehr für mehr Biodiversität erreichen wollen, und an dieser Stelle deutlich machen: Die 60 Prozent, die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, sind am Ende auch wichtig für das Gleichgewicht, für Biodiversität. Die Zahl der Feldvögel ist in Thüringen seit 1980 um 56 Prozent zurückgegangen. Es gibt fast 35 Prozent weniger Grünlandschmetterlinge als 1990. Viele Studien über verschiedene Organismengruppen belegen einen massiven Artenverlust, oft im Ausmaß von bis zu 40 Prozent über die letzten 200 Jahre. Dazu ist wichtig zu wissen, dass die meisten Vogelarten gerade bei der Aufzucht auf die Verfügbarkeit von proteinreichen Insekten als Nahrungsgrundlage angewiesen sind. Diese Zahlen, Herr Bergner, im Endeffekt das, was Sie als wissenschaftliche Grundlage erbeten haben, sind als Biodiversitätsmarker eindeutig und stehen fest. Jetzt zum Aktionsprogramm Insektenschutz, zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Herr Malsch, ich habe nicht vor, Ihre Kritik an der noch amtierenden Bundesregierung in irgendeiner Form zu bewerten, das müssen Sie mit sich ausmachen. Fakt ist: Wir stehen vor den entsprechenden Bundesregelungen. Was wir aus Sicht des Landes Thüringen beigeben können, ist die Frage: Wie setzen wir das vor Ort um und wie unterstützen wir die Landwirte bei der Umsetzung? Es ist ja so, dass es durchaus symbolisch für die Dringlichkeit war, dass das Regelungsvorhaben, über das Sie vorhin sprachen, sprichwörtlich in allerletzter parlamentarischer Sekunde überhaupt erst zur Abstimmung stand. Ich denke, dass vor dem Hintergrund der eben gemachten Ausführungen deutlich wird, dass wir kein Wissensdefizit haben, sondern ein Handlungsdefizit. Das hat die amtierende Bundesregierung am Ende dazu gebracht, das Ganze noch auf den Weg zu bringen. Jetzt komme ich aber zu einigen der Behauptungen – auch aus Ihrem Antrag –, die an dieser Stelle einfach widerlegt werden müssen. Die allgemeine Behauptung in Ihrem Antrag, dass unsere Kenntnisse zu Ursachen, Wirkung und Trends des Insektensterbens unzureichend sind, muss ich vor dem zurückweisen, was ich gerade ausgeführt habe. Ich bitte Sie: Wenn die Rote Liste bei Ihnen im Postfach liegt, schauen Sie rein, schauen Sie sich den Bericht zur Lage der Natur in Thüringen an! Ich glaube, es ist ziemlich klar, dass gerade die Arten des Offenlandes diejenigen sind, für die wir uns anschauen müssen, wie wir aktiv und schnellstmöglich gegensteuern müssen. Es besteht Konsens dahin gehend, dass neben klaren gesetzlichen Vorgaben beim Insektenschutz aber Kooperationen, wie Sie sie eingefordert haben, das richtige Mittel zur Wahl sind. Und genauso praktiziert es die Thüringer Landesregierung an vielen Stellen. Im Insektenschutzpaket der Bundesregierung finden sich diese Ansätze und Konzepte genauso wie im Bundesnaturschutzgesetz, genauso wie in den Regelungen und Übersetzungen auf Landesebene. Vor allem aber in der für die Landwirtschaft ungleich relevanteren Neufassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird zum Beispiel in § 4 Abs. 3 hinsichtlich der Nichtanwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerland in FFH-Gebieten auch auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt. Ich kann Ihnen sagen: Das ging gerade Naturschutzverbänden nicht weit genug. Kooperative Ansätze muss man an dieser Stelle natürlich auch ein Stück weit als Verpflichtung verstehen. Ich bin da aber sehr optimistisch, dass das gelingt. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass kooperative Ansätze und freiwilliges Handeln – in Thüringen sogar mit Unterstützung im Bereich „Vertragsnaturschutz“ – schon heute an ihre Grenzen stoßen. Ich habe Ihnen gesagt, wie viel Ackerfläche Thüringen hat. 50 Prozent der Landesfläche des Landes Thüringen sind Acker. Und wir haben Angebote für Vertragsnaturschutz. Wenn ich mir anschaue, dass die Summe dessen, was für Vertragsnaturschutz abgerufen wird, im Promillebereich liegt, dann sehen wir, dass erhebliche Defizite bestehen. Das heißt, wir bieten die Mittel an, der Abruf findet ausdrücklich nicht statt. Die Fördermöglichkeiten besser anzunehmen – dazu sind wir auch im Gespräch mit dem Bauernverband –, würde uns allen sehr am Herzen liegen, damit das Geld auch auf die Fläche kommt. Jetzt ist es aber so, dass das Regelungspaket zum Insektenschutz nicht ausschließlich auf die Landwirtschaft fokussiert. Und es ist auch richtig, die anderen genannten Bereiche in den Blick zu nehmen. Durch die bereits erwähnten Vorgaben hinsichtlich der Lichtverschmutzung oder das in der Neufassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthaltene ausdrückliche Verbot von Glyphosat im privaten Bereich sind zum Beispiel deutliche Zeichen dafür gesetzt, dass es um viele Maßnahmen geht. Noch mal: Ich möchte auf den Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft verweisen, in dem diese ganze Fülle an Einzelmaßnahmen aufgedröselt wird. Es geht nicht um monokausale Zuweisungen, es geht schlicht und ergreifend um die Problemerkenntnis, eine Auswertung der Datenlage und dann auch eine Umsetzung. Sie behaupten ja auch, dass es einen Zusammenhang von Insektenrückgang und Windkraft gibt. Ich weiß jetzt gar nicht, in welchem Antrag das stand, ich nehme an, bei der AfD. Der Insektenrückgang findet nicht erst statt, seitdem es Windräder gibt, und die regelmäßige Fortschreibung der Roten Listen, die es übrigens seit vielen Jahren gibt, macht deutlich, dass diese Scheinkorrelation, die hier hergestellt wird, überhaupt keine Substanz hat. Im Übrigen ist gerade in vielen Ländern, wo nicht ein Windrad steht, der Insektenrückgang besonders dramatisch, das sei an dieser Stelle der Vollständigkeit halber erwähnt. Im Antrag der FDP wird außerdem behauptet, dass pauschale Stilllegungen von Gewässerrandstreifen, ein Veränderungsverbot bei Grünland und der Schutz von Streuobstwiesen nicht zielgerichtet zum Insektenschutz beitragen. Dem kann ich nur entgegnen, dass dies Maßnahmen sind, die erstens sofort Ergebnisse erzielen und die selbstverständlich durch Vertragsnaturschutzangebote begleitet werden. Es gibt sie. Sie waren von Anfang an mitgedacht. Kooperation heißt immer auch, das Instrument zur Anwendung schaffen. Das haben wir gemacht. Nutzungsaufgabe bei Streuobstwiesen und Grünland ist seit Jahrzehnten ein bekanntes Problem und konnte bisher in Thüringen erfolgreich verhindert oder abgemildert werden. Streuobstwiesen sind bereits seit vielen Jahren in Thüringen als Biotope unter gesetzlichen Schutz gestellt. Dies und ihre Bedeutung als Lebensräume für stark bedrohte Pflanzen- und Tierarten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Pflege dieser Biotope zu fördern. Das machen wir über das sogenannte NALAP-Programm. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einige Punkte richtiggestellt zum Thema „Streuobstwiesen“ und vielen anderen. Ich will noch mal auf ein, zwei finanzielle Hebel eingehen. Allein mein Haus – und natürlich auch das Landwirtschaftsministerium on top – hat bereits mehrere Initiativen zum verstärkten Insektenschutz gestartet, ganz aktuell den „Sonderfonds Insektenschutz“ mit einem mehrjährigen Fördervolumen von knapp 3,7 Millionen Euro. Hinzu kommt der Wettbewerb „Mehr Natur in Dorf und Stadt“, sehr erfolgreiche Projekte, die auch gut nachgefragt werden. Ebenso erfolgt die Förderung einer Vielzahl von Projekten, die im Rahmen von Naturschutzförderrichtlinien wie ENL und NALAP oder des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Umweltministerium gefördert werden. Das Insektenschutzprojekt „VIA Natura“ fördern Bund und Land gemeinsam mit 5,7 Millionen Euro und in den nächsten Jahren sollen gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Kommunen blühende Feldraine wiederhergestellt werden. Bereits zum zweiten Mal hat das Umweltministerium die Aussaat von Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen mit knapp 1.000 Euro pro Hektar unterstützt usw. usf. Es gibt viele Aktivitäten in Thüringen, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken, aber ich sage ganz klar, dass wir selbstverständlich die Balance zwischen ökonomischen Interessen und der ökologischen Frage im Blick behalten müssen. Es liegt übrigens auch in Ihrer Hand – wir werden morgen die Haushaltsberatungen starten –, diese Akzente zu verstärken. Wir wollen einen erfolgreichen Vertragsnaturschutz, wir wollen eine zukunftsfähige Landwirtschaft, wir wollen hochwertige Lebensmittel und unsere Artenvielfalt erhalten können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Anja Siegesmund Protokoll ↗