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Heike Werner

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Starthilfe für Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich würde Ihnen gern die Evaluierung, die wir gemacht haben, zur Verfügung stellen. Wie gesagt, es ist eher die Angst der jungen Leute, dass sie im Unternehmen keine Zukunft haben werden. Ehrlich gesagt, Ihre 500Euro-Prämie wird an dieser Angst auch nichts ändern, egal, ob es von Schulabschlüssen abhängt oder von den von mir genannten Gründen. Aber wie gesagt, das würde ich Ihnen gern im Nachhinein zur Verfügung stellen wollen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sehr gern!) Jetzt noch mal zu dem Vergleich mit dem Vorschlag, den Sie gemacht haben, in Bezug auf die Starthilfe „StudiumThüringenPlus“, die im Zuständigkeitsbereich meines geschätzten Kollegen Tiefensee existiert. Hier sei mir zunächst der Hinweis erlaubt, dass Auszubildende im Unterschied zu Studentinnen und Studenten im Regelfall über eine monatliche Ausbildungsvergütung verfügen. Die Daten des Thüringer Instituts für Berufsbildung belegen im Übrigen, dass die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in Thüringen durchaus attraktiv und im Vergleich mit anderen Bundesländern unter anderem mit Blick auf die Lebenshaltungskosten auch wettbewerbsfähig sind. So lag die durchschnittliche – und ich betone hier – tarifliche Ausbildungsvergütung in Thüringen im Jahr 2020 bei 938 Euro. Der Gesamtdurchschnitt in Deutschland betrug 963 Euro, wobei die Vergütungen in Westdeutschland mit 965 Euro nur noch rund 2,8 Prozent höher als in Ostdeutschland mit 939 Euro lagen. Hier an der Stelle sei mir der Hinweis noch mal erlaubt, Herr Kemmerich, weil Sie gesagt haben, 12 Euro Mindestlohn würde dazu führen, dass die jungen Leute sich dann vielleicht eher kurzfristig für so eine Entlohnung entscheiden und eben keine Ausbildung machen würden: Genau das ist eben nicht der Fall. Wenn es nämlich eine tarifliche Ausbildungsvergütung gibt, dann ist für die jungen Leute klar, wie sich beispielsweise ihre Vergütung verändern wird. Es ist genau klar, welche Arbeitsbedingungen für sie tragend sind. Es ist eben klar, dass es hier auch entsprechende Perspektiven gibt. Deswegen ist dieser Vergleich an der Stelle wirklich hanebüchen. Noch mal zu den 12 Euro: Sie sagen, Handwerk hat goldenen Boden. Leider ist es so, dass es viele Berufe gibt, wo eben noch keine 12 Euro Mindestlohn gezahlt werden, gerade im Bäckerei-, aber auch im Friseurhandwerk. Die würden besonders davon profitieren, also sollte es eigentlich auch in Ihrem Interesse sein, um hier an der Stelle Auszubildende zu gewinnen. Wie gesagt, ein einmaliger Zuschuss ist aus meiner Sicht kein Kriterium für die Wahl zwischen Studium und Berufsausbildung, sondern es sind andere Dinge, die hier an der Stelle notwendig sind. Es wurde auch schon gesagt, was die Bereitstellung von den kostenintensiven Ausbildungsmitteln angeht: Das obliegt den ausbildenden Unternehmen. Und wenn die dieser Aufgabe nicht gerecht werden, dann ist das wirklich sehr schlimm, aber dann heißt es, dass man das an der Stelle entsprechend einklagen muss. Auch hier wären tarifliche Ausbildungsverträge ein wichtiges Mittel, um dieses Instrument tatsächlich auch zu sichern. So viel vielleicht in aller Kürze. Jetzt habe ich doch schon überziehen müssen. Ich weiß, dass der PGF einer Fraktion mich deswegen schelten wird. Aber ich denke, es war notwendig, zu zeigen, dass es für junge Menschen in Thüringen wirklich lohnenswert ist, sich für eine Ausbildung zu entscheiden, und dass hier einmalige Starthilfen nicht helfen werden, sondern wir müssen an anderen Rädern drehen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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