Schenk
Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich warte einfach kurz, bis Sie es schaffen, sich dem Thema, das Sie ja so wichtig finden, Herr Czuppon, zuzuwenden. Der Antrag der FDP-Fraktion zur Optimierung der Prozesse der Notfallversorgung wurde in den parlamentarischen Ausschüssen eingehend erörtert, und zwar auch gemeinsam mit den jetzt schon vielmals angesprochenen Expertinnen und Experten. Und da ist es, wie es so häufig ist, eben so, dass Fakten doch oft sehr unterschiedlich interpretiert werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Innenund Kommunalausschusses und des Sozialausschusses wurde anhand der schriftlichen Stellungnahmen nämlich festgestellt, dass die Einführung eines landesweit einheitlichen dynamischen Patientenzuweisungssystems von allen an der Notfallversorgung Beteiligten grundsätzlich begrüßt wird. Es ist also genau so, dass es überhaupt nicht notwendig ist, irgendwie noch mal eine Analyse zu betreiben. Es gab in der Problemanalyse überhaupt keinen Unterschied, sondern es geht jetzt nur darum, eine möglichst effiziente Lösung zu finden. Nun stellt es sich wie folgt dar: Durch das vorgeschlagene System können aufseiten des Rettungsdienstes in Echtzeit freie Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern abgefragt und somit die Patientinnen und Patienten der nächstgelegenen Zielklinik zugewiesen werden. Die Einführung eines solchen Systems trägt für sich genommen also sicherlich zu einer Verbesserung an der Schnittstelle Rettungsdienst–Krankenhaus bei. Darüber besteht überhaupt kein Dissens. Dies deckt aber eben nur einen Teil der Möglichkeiten ab, die Digitalisierung für den Bereich der Notfallversorgung bietet. In der gemeinsamen Beratung vom 9. Juli 2020 sowie auch in den jeweiligen Sitzungen der beiden Landtagsausschüsse am 15. Juli 2021 wurde deutlich, dass der Teilaspekt der Digitalisierung in einem großen Gesamtkontext betrachtet werden muss. Jetzt weiß ich, dass es oft schwerfällt, den Gesamtkontext zu betrachten, weil es dann eben länger dauert, zu einer guten Lösung zu kommen. Aber das ändert ja nichts daran, dass das richtig ist. Im Ergebnis der Gespräche mit dem Fachgremium des Rettungsdienstes sollen sich die Digitalisierungsbestrebungen nicht nur auf die Einführung eines IVENA-ähnlichen Patientenzuweisungssystems beschränken. Vielmehr ist dort eben vorgesehen, dass unter der Koordinierung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Gesamtsystem zur Digitalisierung der Einsatzdatenerfassung im Rettungsdienst sowie zur digitalen Vernetzung des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern etabliert wird. Konkret ist geplant, dass mit finanzieller Unterstützung des Landes alle Rettungsfahrzeuge mit Tablets ausgestattet werden, um sämtliche Einsatzdaten im Rettungsdienst digital erfassen und auch dokumentieren zu können. Darüber hinaus soll über Schnittschnellen zu den Kliniken ermöglicht werden, dass den Notaufnahmen vorab bestimmte Informationen zu den Patientinnen und Patienten übermittelt werden, sodass sich die Krankenhäuser gezielt auf die notwendigen Behandlungsmaßnahmen vorbereiten können. Im Zuge dieses Vorhabens soll unter anderem auch eine Software eingeführt werden, die den Funktionalitäten von IVENA entspricht und für die Rettungskräfte einen aktuellen Überblick über freie Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern bietet. Um die Kassenärztliche Vereinigung bei den Erstinvestitionskosten zu unterstützen, wurden im Landeshaushalt die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Für das Jahr 2021 sowie über entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre 2022 und 2023 stehen in einem neuen Titel Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die künftigen Betriebskosten sollen von den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung über zentral mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zu vereinbarende Benutzungsentgelte finanziert werden. Zurzeit werden die letzten Einzelheiten zur Zusammenarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Auftraggebern des bodengebundenen Rettungsdienstes geklärt. Nach Abschluss dieser Kooperationsverträge werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Herr Czuppon, das erklärt Ihnen auch, warum Staatssekretär Götze von einem gesprochen hat. Wenn man nämlich anfängt zu zählen, beginnt man bei eins und dann geht es quasi weiter, zwei, drei, dann wird es immer mehr – auch einfache Fakten muss man ja gelegentlich mal erklären. Somit werden im Sinne des FDP-Antrags diese Prozesse in der Notfallversorgung optimiert. Da die Digitalisierungsvorhaben der Kassenärztlichen Vereinigung bereits ein dynamisches Patientenzuweisungssystem beinhaltet, sehe ich keine Notwendigkeit, zusätzlich dazu IVENA oder ein anderes ähnliches System einzuführen. Aus diesen Gründen unterstütze ich namens der Landesregierung die Beschlussempfehlung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses und des mitberatenden Sozialausschusses. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
