Lena Saniye Güngör
Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. Personalräte in öffentlichen Verwaltungen sind Experten in Sachen Modernisierung und Reform von Arbeitsprozessen. Neben der Mitgestaltung bzw. kritischen Begleitung bei der Durchführung der Maßnahmen des Managements ist eine ihrer Kernaufgaben die Schutzfunktion für die Belegschaft. Hierfür sind Personalräte auf Hinweise aus den Kreisen der Beschäftigten angewiesen. Dazu stehen ihnen neben den persönlichen Gesprächen Belegschaftsbefragungen und auch Personalversammlungen als Methoden zur Verfügung. Bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst scheint es im Einzelnen einen Dissens zur Durchführung der genannten Möglichkeiten zu geben. Zum Beispiel wird dem örtlichen Personalrat von der Dienststelle kein geeigneter Raum zur Durchführung einer Personalversammlung zur Verfügung gestellt und stattdessen durch die Anstaltsleitung entgegen der geltenden Rechtslage zu einer Personalversammlung im zeitlichen Vorlauf des durch den Personalrat bekannt gegebenen Termins eingeladen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen zu dem Vorgang zur Ausrichtung einer Personalversammlung durch den örtlichen Personalrat der nicht verselbstständigten Teile der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst vor? 2. Was ist bisher veranlasst worden bzw. wie beabsichtigt die Landesregierung, auf die Problemsituation zu reagieren? 3. Inwiefern sieht die Landesregierung in dem genannten Vorgang eine Beeinflussung bzw. Beeinträchtigung der Personalratstätigkeit? Vielen Dank.
