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Laura Wahl

GRÜNE 21.10.2021 Sitzungen 7/61

Fragestunde

Danke schön, Frau Präsidentin. Übertragung der Aufgaben aus dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes an die Landkreise und kreisfreien Städte Mit der Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes werden die Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Gesetz wurde im Gesetzund Verordnungsblatt Nummer 19 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Übertragung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu übergebenden Vorgänge planmäßig stattfinden? 2. Sind die Vorbereitungen organisatorischer und personeller Art so weit gediehen, dass die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Nordhausen, des Unstrut-Hainich- und Ilm-Kreises die Aufgaben fristgerecht zum 1. Januar 2022 übernehmen können? 3. Werden die genannten Gesundheitsämter entsprechend personell ausgestattet sein, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen? 4. Wurden die Mitarbeitenden, die diese neuen Aufgaben ausführen werden, bereits entsprechend fortgebildet? Vielen Dank.

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