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Heike Werner

21.10.2021 Sitzungen 7/61

Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2

Nein, das lasse ich heute nicht zu oder jetzt nicht mehr, weil – ehrlich gesagt – die AfD immer nur irgendwelche Behauptungen aufstellt und man wieder von vorne anfangen muss, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die entsprechenden Argumente zu bringen, und dafür habe ich leider nicht genügend Zeit. Jetzt noch mal zur Obduktion von Verstorbenen. Ich will das jetzt nicht noch mal anfangen, sondern einfach nur darauf hinweisen: Wir haben Ihnen Antworten gegeben, es war die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning. Es gab auch die Nachfragen, die von Herrn Gröning und auch von Herrn Hartung gestellt wurden, da können Sie alles nachlesen. Daraus wird deutlich, und das zusammengefasst, dass die Verifizierung einer COVID-19-Diagnose bei Verstorbenen durch Obduktion eben nicht zwangsläufig bei jedem Todesfall notwendig ist. Ist etwa als Todesursache eine Lungenentzündung mit Multiorganversagen angegeben und es liegt ein positiver PCR-Befund vor, so ist die Diagnose COVID-19 allein anhand des klinischen Bildes und des Laborbefunds ausreichend verifiziert. Eine Obduktion ist in solchen Fällen also in der Regel nicht notwendig. Unbenommen ist es immer möglich, dass die zuständige Behörde auf Grundlage des § 25 IfSG eine innere Leichenschau anordnen kann, wenn es Zweifel an der Diagnose gibt. Damit gehen die Gesundheitsämter sehr ordentlich um. Was das Letzte angeht: Sie haben noch mal die Freiwilligkeit der Impfung eingefordert. Diese ist unverändert gegeben. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich frei entscheiden, ob man sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte oder nicht. Aber ich möchte hier noch mal auf die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die von anderen Menschen eingehen und fragen, ob man diese übernehmen möchte oder nicht. Das heißt aber, die Entscheidung für eine COVID-19-Impfung bleibt frei und es gibt vor allem keinen Impfzwang und keinen indirekten Impfzwang. Aber klar ist auch – und das muss gesagt werden –: Wir befinden uns immer noch in einer gesundheitlichen Notlage von nationaler, internationaler Tragweite. Und solange wir die vom RKI berechneten Zielimpfquoten nicht erreicht haben, sind weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Ich will auch noch mal sagen, dass die Tatsache, dass jemand äußerlich gesund ist, eben nicht bedeutet, dass er oder sie keine Verantwortung für Dritte übernehmen sollte. Hier gehört einfach Solidarität für diejenigen dazu, die sich eben nicht impfen lassen können. Ich möchte gern zusammenfassen: Ich glaube, dass die Forderungen im Antrag entbehrlich sind. Alles ist transparent, Sie können überall nachlesen, wie die Impfstoffe wirken, welche Nebenwirkungen sie haben können, und das wird, wie gesagt, auch fortlaufend überwacht und wird auch fortlaufend entsprechend kenntlich gemacht. Insofern, glaube ich, ist alles Wesentliche gesagt und ich hoffe sehr, dass die AfD an der Stelle mal zugehört hat. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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