Weil
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Stadt Saalfeld ist als zuständiger Schulträger nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes dafür zuständig, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Das umfasst auch die Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Durchführung von Investitionen sowie die Anmeldung und Begründung eines in diesem Zusammenhang bestehenden Förderbedarfs. Bisher wurde durch die Stadt Saalfeld kein Sanierungs- oder Neubauvorhaben für die Grundschule „Am Roten Berg“ zur Förderung aus dem Programm der Schulbauförderung angemeldet. Daher liegen der Landesregierung auch keine Informationen zur Beurteilung der baulichen Situation an diesem Schulstandort vor. Zu Frage 2: Der Freistaat unterstützt Investitionen der staatlichen Schulträger an deren Schulen im Wege einer Projektförderung über das Schulinvestitionsprogramm des Landes. Nach der hierfür einschlägigen Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus – kurz Schulbauförderrichtlinie – müsste die Stadt Saalfeld ein beabsichtigtes Schulbauvorhaben an der Grundschule „Am Roten Berg“ zunächst beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung anmelden. Für das nächste Anmeldeverfahren zum Förderjahr 2023 ist eine Vorhabenanmeldung bis zum 30. Juni 2022 möglich. Weiterhin erhält die Stadt Saalfeld als Schulträger jährlich eine Investitionspauschale für Schulgebäude – Sonderlastenausgleich für Schulbauten nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Diese Mittel werden ohne Antragstellung von Amts wegen zugewiesen und können von der Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich für Neubauten und Sanierungen von Schulgebäuden, Schulsporthallen oder Schullandheimen verwendet werden. Darüber hinaus wird die Stadt Saalfeld, konkret der Stadtteil Gorndorf, im Rahmen der Städtebauförderung im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt. Grundsätzlich wäre auch für das Projekt der Schule eine Unterstützung mithilfe von Städtebauförderfinanzhilfen möglich, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können Fördermittel jedoch nur nachrangig zur Fachförderung eingesetzt werden. Zu Frage 3: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt soll im Jahr 2021 die Gesamtsanierung der Grundschule „Anton Sommer“ in Rudolstadt gefördert werden. Hierzu soll die Stadt Rudolstadt als zuständiger Schulträger voraussichtlich eine Zuwendung aus dem Schulinvestitionsprogramm des Landes in Höhe von ca. 2,1 Millionen Euro erhalten. Die Bewilligung ist bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Über die Schulbauförderung des kommenden Jahres kann erst nach Inkrafttreten in Abhängigkeit des Landeshaushalts 2022 entschieden werden, sodass für das Jahr 2022 zurzeit keine Aussagen zur Förderung von Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt möglich sind. Allerdings liegt für das Jahr 2021 eine Vorhabenanmeldung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt als zuständiger Schulträger für das Vorhaben „Umbau eines Gymnasiumgebäudes zum Schulcampus für die Grundschule und die Regelschule in Bad Blankenburg“ vor. Der für dieses Vorhaben im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms des Landes angemeldete Förderbedarf beträgt ca. 8,2 Millionen Euro. Zu Frage 4: Nach mir vorliegenden Informationen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz können Thüringer Schulen Video- und Telefondolmetscherdienstleistungen kostenlos über das Landesprogramm „Dolmetschen“ in 54 Sprachen abrufen. Das Programm unterstützt Schulen, Kindertagesstätten, Familienberatungsstellen und weitere Einrichtungen bei der Verständigung mit Menschen mit Migrationshintergrund ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Die Saalfelder Grundschule „Am Roten Berg“ gehört zu den am Landesprogramm berechtigten Einrichtungen und kann daher dieses Angebot nutzen. Eine Voraussetzung für den Anschluss ist die Anmeldung über das TMMJV. Über die projektförderliche Integration werden an der Schule keine Projekte umgesetzt. Darüber hinaus teilte uns das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage mit, dass aktuell in der Grundschule „Am Roten Berg“ in Saalfeld-Gorndorf insgesamt 126 Schüler/-innen in acht Klassen lernen. Das heißt, die Schule ist durchgängig zweizügig und die maximale Klassenstärke sind 21 Schüler/-innen. Zum Stammpersonal der Grundschule gehören elf Lehrkräfte, von denen aktuell drei in Elternzeit sind. Bis zum Ende des Schulhalbjahres kommt eine Lehrkraft aus der Elternzeit zurück. Hinzu kommen eine DaZ-Lehrkraft und sieben Horterzieherinnen. Derzeit können neun Stunden Unterricht nicht abgedeckt werden, was aber nach Rückkehr der Lehrkraft aus der Elternzeit im zweiten Schulhalbjahr kompensiert werden soll. Die Klassen weisen vergleichsweise niedrige Schüler/innenzahlen auf. Die Schulaufsicht hat in die Personalplanung nicht eingegriffen und die durchgängige Zweizügigkeit ist dadurch möglich, obwohl sich die Schüler/-innenzahlen nach unten entwickeln. Somit hat die Schule sehr moderate Schüler/-innenzahlen, was auch als Unterstützung bei der Integration von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund und aus schwierigem sozialen Umfeld zu werten ist. Für die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht erhielt die Schule eine Zuweisung von zwölf Lehrer/-innenstunden und 28 Fördermaßnahmen pro Woche, die auch personell untersetzt sind. Damit ist eine sehr gute Versorgung der individuellen Förderung an der Schule gewährleistet. Zu erwähnen ist auch, dass die Schule eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Stadtteilzentrum in Saalfeld-Gorndorf in sozialpädagogischer Unterstützung pflegt und fest in die Ausbildung von Streitschlichtern/Streitschlichterinnen eingebunden ist. Für den Hort wird aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Hier beträgt die aktuelle Gruppenstärke im Schnitt 14,6. Vielen Dank.
