43. Sitzung (WP20)
23.11.2023 · 218 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (39)FDP (36)GRÜNE (13)CDU (12)SSW (9)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen und eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir leider weiterhin erkrankte Kolleginnen und Kollegen haben: Von der CDU-Fraktion sind es die Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, Seyran Papo, Dagmar Hildebrand und Claus Christian Clausen, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch und Bina Braun und von der Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther. – Wir wünschen allen weiterhin gute Besserung. (Beifall) Heute Nachmittag sind wegen der Teilnahme an der Gedenkveranstaltung in Mölln von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Rasmus Vöge und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Oliver Brandt abwesend. Sofern von den anderen Fraktionen noch weitere Mitteilungen erfolgen, wäre ich für den Hinweis dankbar. Von der Landesregierung sind heute entschuldigt Ministerin Dr. von der Decken und Ministerin Dr. Sütterlin-Waack. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, einmal Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Harksheide – herzlich willkommen! (Beifall) und die Vorsitzende des DGB Nord, Frau Laura Pooth. (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 und 30 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein (TraFo.SH)“ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 20/1590 b) Einrichtung eines Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein (Präsidentin Kristina Herbst) Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1589 Wir das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, dass die Bundesrepublik Deutschland bis 2050 klimaneutral werden soll und dass Schleswig-Holstein das bis 2040 schaffen will, ist in diesem Raum schon oft bestätigt und oft wiederholt worden. Es wurde vom Ministerpräsidenten ausgegeben, von Minister Goldschmidt, von der Finanzministerin. Es ist gesetzlich festgelegt, dass wir bis 2030 auf diesem Weg 12 Millionen Tonnen CO - 2 Ausstoß ab heute reduzieren müssen. Das steht sowohl im Klimagesetz des Bundes als auch des Landes. Dieses Landesgesetz ist zuletzt von CDU, Grünen und FDP entsprechend verschärft worden. Also haben sich hier im Raum im Prinzip alle gesetzlich dazu bekannt, dass wir diese Ziele einhalten wollen. 12 Millionen Tonnen CO bis 2030 einzusparen 2 bedeutet, dass Schleswig-Holstein in den nächsten acht Jahren – es sind noch acht Jahre bis 2030 – den Ausstoß von CO und Methan um die Hälfte dessen 2 reduzieren müsste, was wir heute ausstoßen, wir haben heute nämlich 24 Millionen Tonnen. Das ist ein ziemlich gewaltiger Einschnitt, der nur zu schaffen ist, wenn wir schon heute mit entsprechend großen Maßnahmen planen und sie umsetzen. Wir brauchen Sicherheit, wie das gehen soll. (Beifall SPD) Es geht heute beim Klimaschutz nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Über das Ob sprechen Sie gern, aber über die Frage, wie das gehen kann und was das kostet, dahin zu kommen, darüber schweigen Sie lieber, und das muss sich ändern. Es ist sehr wichtig, dass wir im Haus – und das hat die Diskussion gestern noch einmal gezeigt – eine ehrliche und offene Diskussion über die Frage führen, ob und wie diese Ziele erreichbar sind. Deshalb haben wir versucht, mit unseren bescheidenen Mitteln als Opposition einmal aufzuschreiben, was diese ganzen Ziele in den verschiedenen Sektoren eigentlich bedeuten. Wir haben versucht, eine möglichst seriöse Kalkulation der Investitionsbedarfe hinzukriegen. Das ist nur möglich gewesen, weil wir im letzten Jahr mit Dutzenden, mit Hunderten Menschen, mit Expertinnen und Experten in diesem Land reden konnten. Deshalb zunächst einmal mein Dank an alle Vertreterinnen und Vertreter und Menschen aus Stadtwerken und Wissenschaft, an Praktiker_innen, Kommunalpolitiker_innen, Bürgermeister_innen, Verbandsvertreter_innen, Energieberater_innen, Handwerker_innen, Unternehmer_innen, Gewerkschafter_innen und viele mehr, die uns dabei geholfen haben, dieses Zahlenwerk zusammenzutragen. Ganz herzlichen Dank! (Beifall SPD) Was wir Ihnen heute vorlegen, wäre eigentlich der Job der Landesregierung gewesen. Das ist uns allen klar. Sie hatten schon angekündigt, im Herbst einen Klimaplan vorzulegen. Der fehlt. Trotz all Ihrer neuen Stäbe, Ihrer zusätzlichen Staatssekretäre, Budgets für Beratung, war Ihnen das nicht möglich. Deswegen will ich Ihnen kurz skizzieren, wie wir zu den Ergebnissen gekommen sind. Wir haben erst einmal festgelegt, welche Ziele bis 2030 erreicht werden müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass wir nicht mehr 210.000 Wege jeden Tag mit Bus und Bahn zurücklegen wollen, sondern 400.000, dass wir 40 Prozent aller Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen haben wollen statt heute 10 Prozent, dass alle Landesliegenschaften, zumindest 25 Prozent davon, energetisch saniert sein sollten, dass wir in Schleswig-Holstein Wasserstoffstandort Nummer eins in Deutschland werden, dass wir neue Industrie schaffen und dass wir unseren Städten und Gemeinden dabei helfen, sich an das Klima anzupassen. Das sind alles Ziele, über die es hier im Raum Konsens gibt. Das sind alles Ziele, die in Strategien der Landesregierung stehen, die in Anträgen von Schwarz-Grün stehen, die immer wieder bekräftigt werden oder daraus abgeleitet sind. Sie sind Konsens. Jetzt haben wir diese Ziele genommen und einmal geguckt: Was heißt das eigentlich? Wie erreichen wir das? Nehmen wir einmal die Wege mit Bus und Bahn. Wir haben heute 210.000 Wege, die wir jeden Tag mit Bus und Bahn zurücklegen. Laut Landesnahverkehrsplan sollen das 250.000 Wege bis 2030 werden. Die Landesregierung sagt, da gibt es eine Finanzierungslücke von 700 Millionen Euro; 700 Millionen Euro, die fehlen, damit dieses Ziel erreicht wird. Das sind aber nur 40.000 Wege mehr. Wenn wir 400.000 Wege bis 2030 haben wollen, was der Landesnahverkehrsplan eigentlich (Thomas Losse-Müller) vorschreibt, um klimaneutral zu werden, müssten wir also das Fünffache ausgeben, das sind 3,5 Milliarden Euro. Das ist eine ganze Menge Geld. Wir haben das mit allen Expertinnen und Experten besprochen, und die sagen uns, dass es eher mehr wird. 3,5 Milliarden Euro für den öffentlichen Nahverkehr. Wenn wir über Wärme reden und 40 Prozent aller Gebäude angeschlossen haben wollen, dann sind das 240.000 Gebäude mehr, die an ein Wärmenetz angeschlossen werden müssen. In Schleswig-Holstein liegen die Kosten pro Gebäude bei ungefähr 30.000 Euro, wenn man ein Wärmenetz baut. Das sind also 7,2 Milliarden Euro. Dazu kommen noch einmal 800 Millionen Euro für die Ertüchtigung und den Ausbau des Erzeugungsparkes. Dann sind wir bei 8 Milliarden Euro. Das ist ungefähr die Zahl, die auch der Verband der Stadtwerke schon veröffentlicht hat. Also bestätigt. Jetzt kann man mit Wärmenetzen glücklicherweise Geld verdienen, und das ist durch Investitionen der Stadtwerke auch möglich. Die sagen uns aber natürlich: Wir brauchen dafür Geld und Eigenkapital. – 2 Milliarden Euro wären das Viertel, das wir bereitstellen wollen. So kann man die Liste durchgehen. Wir kommen auf insgesamt 15 Milliarden Euro. Wir hatten gehofft, dass der Bund ein Viertel dazugeben könnte, sodass wir davon nur 11,6 Milliarden Euro tragen müssten. Das ist nach dem Urteil letzte Woche sehr unwahrscheinlich geworden. Der einzige Weg, wie das jetzt noch gehen würde, wäre, dass auch die CDU/CSU sich dazu durchringt, ein neues Sondervermögen in der Verfassung zu verankern, sodass Klimaschutz durch den Bund finanziert werden kann. Das wäre gute Oppositionsarbeit im Bund, wie wir sie hier im Land machen. (Beifall SPD) An dieser Stelle geht es nicht, dass wir gegeneinander arbeiten, wir müssen zusammenarbeiten. (Werner Kalinka [CDU]: Sondervermögen oder Sonderschulden?) Uns ist schon klar, dass diese Zahlen Schätzungen sind, und wir sind bereit, diese Schätzungen jetzt zu überprüfen. Ich würde mich freuen, wenn die Zahlen andere wären oder wir in der Diskussion über dieses Gesetzesvorhaben bessere Zahlen bekommen würden. Es geht aber nicht, dass irgendjemand hier im Raum oder in der öffentlichen Diskussion unsere Zahlen kritisiert, ohne eine andere Zahl vorzulegen oder zu sagen, wie die eigene Berechnung ist. Deshalb bin ich sehr auf die Reaktion der Landesregierung gespannt. Es geht auch nicht, zu sagen: Ja, das ist ziemlich viel Geld, aber das können wir uns gar nicht leisten. – Wer das sagt, darf nicht sagen, dass das Ziel ist, Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral zu machen. (Beifall SPD) Es ist doch total klar: Klimaschutz braucht Zeit. Deshalb ist die Argumentation, die wir beispielsweise bei der Schuldenbremse haben, auch so zynisch: Was kann denn Daniel Günther dafür, dass Gerhard Stoltenberg nicht auf den Club of Rome gehört hat? Es ist absurd, dass man das schon in den 70er-Jahren hätte machen können. Was kann denn unsere jüngster Abgeordneter – wo ist er? Jasper? (Serpil Midyatli [SPD]: Da oben!) Da oben! – dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den 90er-Jahren, mit denen hier im Raum nur noch Herr Buchholz und Herr Lehnert gesprochen haben, gesagt haben: „Es ist nicht so wichtig“? – Gar nichts. (Christopher Vogt [FDP]: Nicht so abfällig über Ältere! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist Altersdiskriminierung! – Weitere Zurufe – Vereinzelte Heiterkeit) – Die Altersdiskriminierung geht in beide Richtungen. (Christopher Vogt [FDP]: Herr Kalinka war schon hier, da war Peter Lehnert noch ganz klein!) Ja, wir wissen, dass wir das Klima schützen müssen, und wir wissen auch, dass das ein langfristiges Problem ist. Aber um ehrlich zu sein: Wir wussten auch, dass es irgendwann einmal eine weltweite Pandemie geben würde. Wir wussten nur nicht, welches Virus. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Was ist denn, wenn nächstes Jahr ein Teleskop einen Kometen entdeckt, der die Erde in 20 Jahren treffen wird? Handeln wir dann nicht, weil das Risiko nur mittelfristig eintritt? – Das ist absurd. Das heißt, dass wir entweder die Bereitschaft brauchen, die Investitionen in Klimaschutz jetzt verfassungsrechtlich abzusichern oder dass wir das Gesetz ändern müssen und sagen: Dieses Land ist nicht in der Lage, die Klimaziele einzuhalten. – Das müssten Sie dann auch zugeben. (Thomas Losse-Müller) Wer ernsthaft der Auffassung ist, dass uns die Schuldenbremse daran hindert, diese Investitionen zu tun, der kann nicht gleichzeitig sagen, dass er das Land klimaneutral machen will. (Beifall SPD) Wer der Auffassung ist, dass man die Klimaziele auf einem anderen Wege erreicht, beispielsweise, indem man Atomkraftwerke baut – obwohl wir dann immer noch Wärme- und Stromnetze bräuchten – oder durch den Aufbau von riesigen CCSSpeichern, der müsste auch sagen, wie es gehen soll, in den nächsten acht Jahren um 12 Millionen Tonnen zu reduzieren. Auch da sind Investitionen nötig. (Rasmus Vöge [CDU]: Wir hätten die gar nicht abschalten dürfen!) Wer sagt, dass die Wärmenetze und die Ladeinfrastruktur von der Privatwirtschaft gebaut werden sollen, wer sagt, dass das alles Private-Equity-Firmen machen sollen, der muss sagen, wo diese Firmen gerade sind und die Anträge stellen. Denn die brauchen auch acht Jahre, um zu bauen. Es gibt aus unserer Sicht keine Alternative zu dem, was wir hier aufgeschrieben haben. Wenn es die gibt, gerne! Aber lassen Sie uns festlegen, wie das geht. Darum geht es jetzt im Kern. Wir wollen diese Zahlen diskutieren. Wir wissen, dass wir wegen der Aufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, noch einmal gucken müssen, wie wir mit der Jährlichkeit in unserem Gesetz umgehen. Dazu wollen wir eine ernsthafte Debatte darüber führen, welche Investitionen möglich sind, wie diese finanziert und abgesichert werden können. Aber wir müssen festhalten, dass das die Investitionen sind.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.
Thomas Losse-Müller SPD
Dazu dient dieser Aufschlag. Wir freuen uns auf die Beratung und beantragen Ausschussüberweisung des Antrages und des Gesetzes sowieso, um in dieser Diskussion voranzukommen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete OleChristopher Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eine interessante Rede. (Heiterkeit CDU) Ganz kurz wurde auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestreift. Aber gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse von Mittwoch letzter Woche empfehle ich der SPD, ihren Antrag und Gesetzentwurf erst einmal zurückzuziehen. (Beifall CDU und FDP) Auch wenn Ihre Entwürfe und Ihre Arbeit natürlich vor dem Urteil vorlagen, halte ich Ihren Vorschlag finanzpolitisch für einen Angriff auf die zukünftigen Generationen. Ihr Vorhaben ist weder finanzierbar noch umsetzbar, sondern verfassungswidrig. (Beifall CDU und vereinzelt FDP) Sie schlagen vor, aufgrund der immensen Herausforderungen der Transformation – so haben Sie es beschrieben – von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassung an den Klimawandel in Schleswig-Holstein eine außergewöhnliche Notsituation festzustellen. Aber nach dem Urteil von letzter Woche kann diesbezüglich keine Notsituation erklärt werden. (Annabell Krämer [FDP]: Hört, hört!) Aufgrund dieser Notsituation – so Ihr Vorschlag – soll ein Notkredit von 2024 bis 2030 – was noch sieben, und nicht acht Jahre hin ist – in Höhe von 11,6 Milliarden Euro aufgenommen werden. Sie schlagen vor, dass dieser Notkredit über 40 Jahre getilgt werden soll. Ich bin mir nicht sicher, ob das einmal durchgerechnet worden ist, aber bei einem angenommenen Zinssatz von vier Prozent würde die jährliche Rate aus Zins und Tilgung über 580 Millionen Euro betragen. Über die gesamte Laufzeit müsste das Land mehr als 23 Milliarden Euro zurückzahlen. Das ist mehr als die aufgenommene Summe und finanzpolitisches Harakiri. (Beifall CDU) Die Maßnahmen, die mit dem Sonderschuldenfonds finanziert werden sollen, sind Radwege, Schienenelektrifizierung, Ladeinfrastruktur, energetische Sanierung der Landesliegenschaften, Aufbau der Wasserstoffproduktion, Forschung und Entwicklung zu klimaneutralen Technologien, Maßnahmen zur Klimaanpassung, Stärkung des Katastrophenschutzes. Das alles sind natürlich wichtige Maßnahmen, aber (Ole-Christopher Plambeck) es sind Maßnahmen, bei denen die Landesregierung bereits dabei ist, sie umzusetzen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Womit denn? – Serpil Midyatli [SPD]: Zum Nulltarif?) Die SPD ist noch in der Ideenfindung, aber Schwarz-Grün – und in der letzten Wahlperiode auch schon Jamaika – ist diese Themen längst angegangen (Thomas Hölck [SPD]: Auf dem Papier! – Beate Raudies [SPD]: 2 Milliarden Euro Bürgschaften für Wärmenetze!) und hat Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dafür bedarf es auch keines Sonderschuldenfonds mit einem Verwaltungsaufwand – das haben Sie auch geschrieben, aber eben nicht genannt – von mehr als 27 Millionen Euro. Denn wir haben bereits ein echtes Sondervermögen mit einer gut arbeitenden Taskforce mit dem Namen IMPULS. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Einzelplan 16 sind diese Maßnahmen in vielen Bereichen auch schon aufgeschrieben worden.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Plambeck, Entschuldigung! Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Danke schön, Herr Kollege. – Würden Sie dem Hohen Haus mitteilen, wie viel Geld in dem Sondervermögen IMPULS vorhanden ist und wie das zu den Investitionszahlen passt, die mein Fraktionsvorsitzender gerade vorgestellt hat? – Wie Sie wissen, wurde in der Vergangenheit IMPULS immer über Haushaltsüberschüsse gefüllt, um entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. (Zurufe Marc Timmer [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Natürlich ist es so, dass die Maßnahmen aus IMPULS über viele Jahre finanziert werden; dementsprechend ist das etwas Richtiges. Aber klar ist auch, dass die Dinge, die finanziert werden müssen, größer sind, aber der Zeitraum auch größer ist, als hier genannt worden ist.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Plambeck, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?
Beate Raudies SPD
Dann will ich meine Frage selber beantworten; ich frage ja regelmäßig nach dem Stand der Sondervermögen. In dem Sondervermögen IMPULS, auf das hier abgestellt wird und mit dem auch alle anderen Investitionen dieses Landes bezahlt werden sollen, liegen etwas mehr als 1 Milliarde Euro. Wir haben hier von 14 bis 15 Millionen Euro Investitionsbedarf geredet. (Zurufe CDU und FDP – Peter Lehnert [CDU]: Sie können nicht zwischen Millionen und Milliarden unterscheiden!) – Milliarden Euro, danke. Ihr passt wenigstens auf.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ja, genau, und das ist auch richtig. Aber es muss auch in der entsprechenden Zeit umgesetzt werden können; das ist das Entscheidende. (Serpil Midyatli [SPD]: In sieben Jahren!) Trotz alledem ist das Sondervermögen IMPULS etwas Gutes. Ich erinnere die SPD daran – Sie haben sich eben auch gemeldet –, dass SPD, Grüne und SSW das Programm einmal auf den Weg gebracht haben. (Beate Raudies [SPD]: Ja, gegen den Widerstand der CDU!) Man kann gern über eine Weiterentwicklung von IMPULS sprechen, aber – das ist das Entscheidende – das Bundesverfassungsgericht hat uns Leitplanken zur Schuldenaufnahme vorgegeben, und die müssen wir einhalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb halte ich Ihren Vorschlag nicht für zustimmungswürdig. Die SPD will den Vorschlag nicht zurückziehen; deswegen wird der Gesetzentwurf der Form halber in den Finanzausschuss überwiesen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Die Transformation zur Klimaneutralität ist eine Mammutaufgabe, die alle Lebensbereiche umfasst. Das Ziel, Wohlstand zu erhalten und die Transformation stemmen zu können, erfordert erhebliche Investitionen. Wir wollen Bahnverbindungen ausbauen, Ladeinfrastruktur schaffen, Wärmenetze ausbauen und Wärmepumpen einbauen; wir wollen die Landwirtschaft klimaeffizienter gestalten und vieles mehr. Das alles kostet Geld. Ob wir das die Bürger_innen tragen lassen oder Unternehmen es finanzieren oder ob wir es durch Steuergeld tragen: Dass das Geld aufgebracht werden muss, ist für uns absolut keine Frage. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Über die Höhe des Geldes hingegen kann man zumindest diskutieren. Je weniger wir als Gesellschaft bereit sind, uns für die Transformation einzuschränken, desto mehr Geld wird sie auch kosten. Als Beispiel sei genannt: Es ist sehr viel teurer, E‑AutoFörderungen zu verteilen, als ein Verbrenner-Aus zu beschließen. Die teureren Maßnahmen sind aber deutlich beliebter; das merken wir immer wieder. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Wir haben also mit ziemlich hohen Kosten für Klimaschutzausgaben zu rechnen. Wenn wir diese Kosten über den regulären Haushalt decken wollen, dann müssen wir an anderen Stellen drastisch einsparen oder die Einnahmenseite erhöhen; so einfach ist die Kalkulation. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich sage an dieser Stelle noch mal deutlich: Ich habe mir die Fraktionsanträge im letzten Haushalt gut angesehen. Es kamen viele Vorschläge, aber keine, die aufzeigen, wie wir den Landesnahverkehrsplan durch Landesmittel komplett durchfinanzieren oder die Wärmewende im regulären Haushalt komplett finanzieren wollen, wie so ein regulärer Transformationshaushalt aussieht, der Einsparquoten vorgibt und an allen weiteren Ausgaben einspart, sodass für Klimaschutz genug Geld da ist. Dazu habe ich bisher noch keinen Plan gesehen; das muss ich ehrlich sagen. (Beate Raudies [SPD]: Wer wäre denn verantwortlich, das vorzulegen? – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Warum machen Sie es bei Northvolt?) Ja, wir Grüne befürworten unter anderem auch die Kreditaufnahme für Klimaschutzinvestitionen. Das machen wir an allen Stellen deutlich. Allerdings muss klar sein, dass wir für diese Kredite aufkommen. Deswegen ist es wichtig, nicht immer nur über Kreditaufnahmen zu sprechen, sondern auch über eine Steuerpolitik, die klimafreundliches Verhalten belohnt und starke Schultern mehr tragen lässt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Ob wir kreditfinanzierten Klimaschutz wollen, kann doch spätestens seit letzter Woche nicht mehr in diesem Haus beschlossen werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Klarheit in Bezug auf die Schuldenbremse. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Annabell Krämer [FDP]) Mindestens dieser Satz ist doch ziemlich deutlich: (Tobias Koch [CDU]: Ja!) „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Die Klimakrise ist nicht nur lange absehbar, sie ist auch durch uns verursacht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Tobias Koch [CDU] – Wortmeldung Beate Raudies [SPD])
Nelly Waldeck GRÜNE
Es heißt auch: „Je weiter … das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je entfernter die Folgen sind, desto stärker wird sich der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers verengen …“
Nelly Waldeck GRÜNE
Auch hier gilt: Dass wir durch die zunehmende Erderwärmung unsere eigene Existenz gefährden, ist seit über 30 Jahren bekannt. Seit über zehn Jahren haben wir uns sogar darauf verständigt, die Emissionen deutlich zu verringern.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Liebe Kollegin Waldeck, da Sie ja auch am Anfang sehr vehement eingestiegen sind, zu sagen, wie wichtig es ist, die Klimaziele zu erreichen und die Transformation zu gestalten, frage ich Sie: Wäre es nicht die Aufgabe einer Landesregierung, das von diesem Haus beschlossene Gesetz in die Umsetzung zu bringen und dabei in ihrem Haushalt genau die Vorschläge zu machen, die Sie gerade eingefordert haben, also diesen Transformationshaushalt? Wessen Aufgabe wäre das denn hier? – Ich glaube, wir brauchen einen klugen Maßnahmenmix aus Investition, aber auch aus Regulierung, aus gesetzlichen Vorgaben und aus Ordnungspolitik. Ich glaube, dass dieser Spielraum, die Investitionen so vorzunehmen, wie Sie das gerade vorschlagen, nicht rechtens ist (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und dass wir deshalb hier gerade über einen Vorschlag diskutieren, den wir so nicht umsetzen können, der im Bund eine neue Regulierungsvorgabe braucht. Deswegen ist es doch nicht sinnvoll zu sagen: Wir haben jetzt 12 Milliarden Euro; das wollen wir tun; das ist unser Plan – wenn dieser Plan gerade in der Form nicht möglich ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Beate Raudies SPD
Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen zugehört und habe das verstanden. Meine Frage an Sie war aber: Was ist denn Ihr Plan, was ist denn Ihr Vorschlag? (Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) – Wir erstellen ein Klimaschutzprogramm. Wir haben darin verschiedene Maßnahmen, die einerseits aus Landesmitteln bestehen, da, wo wir sie ausbringen können, andererseits aus Bundesratsinitiativen, da, wo uns momentan auf Landesebene die rechtlichen Möglichkeiten fehlen, das zu gestalten. Dazu muss man sagen, dass aufgrund der Kompetenzen für Klimaschutz zwischen Landes- und Bundesebene gerade eine wahnsinnige Herausforderung besteht, die Regulierung so hinzubekommen, dass wir auf Landesebene die Ziele einhalten können. Deswegen legen wir Ende des Jahres ein Programm vor, in dem wir deutlich aufzeigen: Das können wir als Land machen, dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Ich glaube, es ist sinnvoller, dabei mit verschiedenen Maßnahmen zu arbeiten, als nur ein Finanzierungspaket vorzulegen. Die Investitionsbedarfe können wir zwar durchgehen, aber das hilft uns nicht, wenn wir sie rechtlich nicht umsetzen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?
Serpil Midyatli SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Alles richtig, aber die Frage ist, ob all diese Maßnahmen, die Sie schon genannt haben, und das, was Sie noch vorhaben, ausreichen wird, damit wir bis 2030 unsere Klimaschutzziele einhalten. Denn genau darum geht es heute. Es geht nicht um das Klein-Klein, um Programme, die schon irgendwo stehen. Wir haben sehr klar aufgezeigt, dass das nicht reichen wird. – Aber Ihr Programm reicht doch in keiner Weise, weil es nicht rechtskräftig ist. Wir versuchen mit (Nelly Waldeck) aller Kraft, ein Klimaschutzprogramm aufzustellen, das die rechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, ausnutzt. (Zuruf Thomas Losse-Müller [SPD]) Aber es hilft doch nicht, ein Programm danebenzustellen und zu sagen: „Das wäre unsere Idee, wenn das rechtens wäre“. Es ist halt nicht rechtens; deshalb funktioniert das nicht. So einfach ist das doch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Wenn ich noch den Satz ergänzen darf: Wir sind in der gemeinsamen Bundesregierung. Wir haben gemeinsam die Möglichkeit, mit einer Mehrheit im Bund umzusetzen, dass uns ein weiterer Handlungsspielrahmen gegeben wird, ob auf gesetzlicher Ebene oder in Regulierung oder im Rahmen der Schuldenbremse. (Zuruf Peter Lehnert [CDU]) Ich nehme momentan das Engagement der SPD nicht so wahnsinnig groß wahr, uns diesen rechtlichen Handlungsspielraum zu ermöglichen. (Heiterkeit SPD – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Midyatli?
Serpil Midyatli SPD
Vielen Dank! Vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort. Das heißt also, Sie stellen mit uns hier gemeinsam fest, dass wir bis 2030 unsere Ziele einhalten wollen, dass die Maßnahmen bisher nicht ausreichend sind und wir noch viel, viel mehr machen müssen. Das einzige, was Sie heute im Grunde genommen kritisieren, ist, dass unser Finanzplan nicht aufgeht. Dann sind wir tatsächlich gespannt – Sie haben ja schon von Steuererhöhungen gesprochen –, welche weiteren Vorschläge Sie für die ganzen Kosten, die wir für die Investitionen brauchen, unterbreiten werden. Ich gehe davon aus, dass das von Ihnen dann auch kommen wird. – Wir legen das Klimaschutzprogramm vor, in dem wir die Investitionsbedarfe, aber auch die Handlungsmöglichkeiten, die wir als Land haben, aufzeigen. Das habe ich schon gesagt. Wir werden uns im Bund dazu äußern, wie wir zu einer gemeinsamen Verantwortungsaufteilung – dazu komme ich in meiner Rede auch noch – in der Frage kommen, welche Zuständigkeiten eigentlich beim Land und welche beim Bund liegen und wie man das gemeinsam lösen kann. Das ist unser Handlungsplan. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich komme zurück zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch hier gilt, dass die Erderwärmung zunehmend existenzgefährdend ist. Das ist uns lange bekannt, das habe ich gerade gesagt. Zumindest der direkte und einzige Zweck, Treibhausgas-Emissionen, die wir selbst ausstoßen, zu reduzieren, ist im aktuellen Konstrukt der Schuldenbremse mindestens nicht vorgesehen gewesen und scheint durch dieses Gerichtsurteil nun einfach sehr unwahrscheinlich noch rechtens zu sein. Deswegen ist es keine neue Forderung, die Schuldenbremse endlich so zu reformieren, dass wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können. Die Notwendigkeit dieser Änderung ist durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlicher geworden. Wir Grünen werden uns weiter dafür einsetzen. Wenn uns der sozialdemokratische Bundeskanzler dabei unterstützt, dann wären wir sicher ein ganzes Stück weiter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun noch einmal zu dem ganz konkreten Gesetzentwurf: (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wenn wir einen Fonds mit 12 Milliarden Euro öffnen und Finanzierungszusagen verteilen, wie gehen wir dann weiter vor, wenn die anderen Länder die Klagen zu den Sondervermögen verlieren? Was machen wir dann konkret? – Wir bringen uns doch nicht sehenden Auges in eine Situation, einen Transformationsfonds über 12 Milliarden Euro aufzubauen, auszugestalten, Finanzierungszusagen zu erteilen, um dann aller Wahrscheinlichkeit nach in wenigen Monaten festzustellen, dass es rechtswidrig ist, und plötzlich hohe Summen aus dem laufenden Haushalt finanzieren zu müssen. Das wäre absolut unverantwortlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Neben der Frage der Rechtmäßigkeit des Transformationsfonds habe ich bisher einige inhaltliche Fragezeichen zu den Kostenpunkten, beispielsweise, (Nelly Waldeck) wofür wir als Land so zuständig sind, wenn wir zum Beispiel über den Bahnausbau sprechen oder über andere Bereiche, und ob wir wirklich alles staatlich selbst aufbauen wollen, oder ob wir nicht in einigen Bereichen auf bestehende Strukturen zurückgreifen wollen, gerade in Bezug auf den Fachkräftemangel. Ich glaube aber, diese inhaltlichen Debatten sollten wir nach dem Gerichtsurteil führen und nicht jetzt einen Fonds einrichten, der aller Wahrscheinlichkeit nach nicht rechtmäßig sein wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Lars Harms [SSW])
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich freue mich erst einmal ausdrücklich, dass auch die regierungstragenden Fraktionen anscheinend jetzt doch einmal das Bundesverfassungsgerichtsurteil gelesen haben und einige Komponenten akzeptieren. (Beifall SSW und Christopher Vogt [FDP] – Zurufe CDU) Ich freue mich schon auf eure Dringlichkeitsanträge, da werdet ihr hoffentlich darauf zurückkommen. Heute haben wir noch einmal die Möglichkeit, über dieses Urteil zu reden, denn die SPD-Fraktion scheint ja am vergangenen Mittwoch oder gestern außer Dienst gewesen zu sein. Eigentlich hätte ich erwartet, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute zurückziehen, aber gut, wir reden drüber. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Sie fordern den Landtag auf, eine außergewöhnliche Notlage aufgrund der Herausforderungen der Transformation von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassung an den Klimawandel zu beschließen – erster Fehler! Um sich in einer Notlage zu befinden, bedarf es eines exogenen Schocks – Sturmflut, Finanzkrise, Corona et cetera –, in einem extremen Ausmaß plötzlich unter anderem die Wirtschaftsabläufe beeinträchtigt – massiv. Die Herausforderungen, die aufgrund der angeblichen – dazu führe ich gleich noch genauer aus – Notlage existieren, können also nicht der Grund für die eigentliche Notlage sein. Ein kleines Beispiel gefällig? – Die Transformation der Energieversorgung ist die Herausforderung, die aus dem Klimawandel resultiert, aber nicht der erforderliche exogene Schock. Ihr die Notlage begründendes externes Ereignis müsste also der Klimawandel sein, da das aber aufgrund des Fehlens eines plötzlich auftretenden Momentums nicht einmal ansatzweise reicht, hilfsweise auch die Energiekrise. Da sind wir auch schon bei Fehler Nummer zwei. Ich zitiere erneut, wie es eben auch schon gemacht wurde, aus Nummer 109 des Urteils von letzter Woche: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden …“ Ich habe es noch einmal nachschauen müssen: Im Jahr 1990 hat das IPCC seinen ersten Bericht über die Herausforderungen aus dem Klimawandel veröffentlicht. Diese Krise trifft uns also nicht unerwartet, und die Folgen daraus sind schon seit über 30 Jahren bekannt. Der Staat hätte konsequenter handeln müssen und auch können, hat es aber lange Zeit nicht getan. Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden. Noch einmal an die regierungstragenden Fraktionen, auch für nachher: Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden. Der Gesetzentwurf für Ihr Sondervermögen ist also leider nicht einmal das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Aber nehmen wir einmal an, das Urteil von letzter Woche hätte es einfach nicht geben, und gehen wir einmal zu den inhaltlichen Forderungen über! (Beate Raudies [SPD]: Immerhin! Danke!) Sie wollen über 11,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das ist so utopisch, das würden noch nicht einmal die Grünen fordern. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich muss sagen, Lasse Petersdotter, es war großartig: Die Grünen haben gestern erstmalig eingeräumt, dass der Klimawandel gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil final nicht mit Notkrediten bekämpft werden darf. Liebe SPD Schleswig-Holstein, Sie versuchen ja schon seit langer Zeit, grüner zu sein als die Grünen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) (Annabell Krämer) Tilgen wollen Sie die Schulden über 40 Jahre. Der letzte Kreditbetrag wird somit getilgt werden, wenn ihre Fraktion im Durchschnitt 90 Jahre alt ist. Liebe SPD, Generationengerechtigkeit sieht anders aus! (Beifall FDP) Nun zu Ihren Maßnahmen: 6,5 Milliarden Euro Transformation in Mobilität, 4,85 Milliarden Euro für die klimaneutrale Wärmewende, 2 Milliarden Euro in die industrielle Transformation, gut 2 Milliarden Euro für eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Das hört sich erst einmal alles richtig gut an. Für jeden und jede ist etwas dabei. Sie unterliegen aber – wie die Sozialdemokratie so oft – dem Irrglauben, der Staat müsse nur immer mehr Aufgaben übernehmen, dann werde diese Welt schon zu einem besseren Ort werden. (Beifall FDP) Dass sich hinter solchen Projekten mit so schönem Titel aber häufig etwas ganz anderes verbirgt, zeigt zum Beispiel die geplante Mobilitätsstation am UKSH. Lieber Kollege Heiner Garg, bitte keine Zahnschmerzen bekommen: Hätten wir gedacht, dass aus den wichtigen Mitteln aus dem Zukunftspakt UKSH eine 15 Millionen Euro teure Fahrradstation finanziert werden soll, bei der man damit rechnet – Obacht! –, 60 Pkw-Fahrer zum Umstieg aufs Rad bewegen zu können? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Immerhin!) Schwarzbuch Schleswig-Holstein, wir kommen! (Beifall FDP) Wir als FDP bleiben dabei: Den effektivsten und wirksamsten Klimaschutz bekommen wir nur mit einer weltweiten CO -Mengenregulierung durch 2 den Zertifikatehandel, denn dadurch setzt sich die CO -Vermeidungsstrategie effektiv durch, die die 2 niedrigsten Grenzkosten hat. Wir lehnen den Antrag und den Gesetzentwurf selbstverständlich schon wegen Verfassungswidrigkeit ab, aber natürlich stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. An Ihrer Stelle wäre es mir peinlich, dass wir uns dort noch einmal dezidiert damit auseinandersetzen. Aber Sie wollen es so, und deshalb natürlich Ausschussüberweisung, da es ein Gesetzentwurf ist. – Besten Dank! (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW])
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wollen ein nachhaltiges, umweltfreundliches und lebenswertes Schleswig-Holstein. Dazu müssen wir unter anderem auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren – und nicht nur für uns jetzt und heute, sondern eben auch für unsere Nachfolgegenerationen. Da sind wir uns auch alle einig. Insofern hat die SPD-Fraktion hier wirklich umfangreiche Vorarbeit geleistet und anhand zahlreicher Maßnahmenvorschläge dargelegt, wie hoch der öffentliche Investitionsbedarf bis 2030 wäre, um die für 2040 gesetzten Klimaziele zu erreichen. (Beifall SPD) Ich werde nun nicht alle Maßnahmen einzeln kommentieren können, aber allein das Engagement und die Arbeit sind aller Ehren wert und verdienen Dank und Lob, (Vereinzelter Beifall SPD) und zwar sowohl für die SPD-Fraktion als auch für all die, die Sie kontaktiert haben, mit denen Sie zusammengearbeitet haben, all die Expertinnen und Experten, die sich Gedanken gemacht haben. Es gehört sich, dass wir dafür vielen Dank sagen. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, die Maßnahmenvorschläge treffen an und für sich größtenteils sicherlich auf breite Zustimmung. Woran es natürlich hakt – das diskutieren wir hier ja –, ist der Finanzierungsvorschlag. Ein weiteres kreditfinanziertes Sondervermögen ist nicht möglich. Das haben wir schon mehrfach gesagt, und inzwischen ist es auch offiziell verfassungswidrig. Wir müssen uns immer wieder aufs Neue anschauen, was sozialverträglich umsetzbar ist und was wir als Land überhaupt leisten können und müssen. Ein Beispiel aus dem Maßnahmenkatalog sind die Wärmenetze. Wärmenetze sind als einer der zentralen Faktoren zur Erreichung der Wärmewende von der Bundesregierung beschlossen worden, und es ist derzeit eine jährliche Förderung des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadtwerke und Kommunen sagen, dass das nicht ausreiche, sie bräuchten bundesweit 2 bis 3 Milliarden Euro. Nun aber die Masterfrage: Warum sollte das Land vorauseilend „hier“ rufen, wenn es um die Finanzierung geht? Zuständig ist der Bund, der die Wärmewende und derartige konkrete Maßnahmen (Lars Harms) beschlossen hat. Das Land hat definitiv andere Aufgaben. Das ist nur ein Beispiel dafür, wo wir den Bund nicht so einfach aus seiner Verantwortung entlassen sollten. Hier geht es nicht nur ums Prinzip, sondern natürlich auch um unsere Haushaltssituation. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Fakten geschaffen. Tatsache ist: Durch ursprüngliche Notkredit-Gelder finanzierte, mehrjährige Sondervermögen, Umwidmungen, Bevorratung oder was auch immer sind nicht mehr erlaubt, wir dürfen das nicht mehr tun. Da ist das Urteil eindeutig. So ist nun einmal die Sachlage. Um Notkredite zu aktivieren, bedarf es mehrerer, eng gefasster Vorgaben. Die sind alle schon zitiert worden; die will ich nicht auch noch zitieren. Damit ist der „TraFo.SH“ in dieser Form hinfällig. Ich finde es in Ordnung, dass wir im Ausschuss darüber beraten, denn es geht auch um die Maßnahmen, die dort beschrieben sind. Man kann sich einmal Gedanken darüber machen, ob das Maßnahmen sind, die wir oder andere umsetzen und in welcher Weise wir sie umsetzen müssen. Diese Diskussion sollten wir im Ausschuss führen. Wie gesagt: Für Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes sind wir immer zu haben. Auch die Forderung, den Bund an seine Verantwortung für die Wärmewende und den Klimaschutz zu erinnern, werden wir immer unterstützen. Einen kreditfinanzierten Schattenhaushalt, der allein durch Tilgungs- und Zinszahlungen innerhalb der nächsten Jahre quasi sämtlichen politischen Handlungsspielraum aufzufressen droht und dadurch das soziale und gesellschaftliche Gefüge gefährdet, können wir nicht unterstützen. Das bezieht sich nicht nur darauf, sondern auch auf zukünftige Ideen, die irgendjemand jemals haben mag. Wir haben keine eigenen, steuerbaren Einnahmen. In dem Moment, wo wir viele Ausgaben haben, wird der Spielraum im allgemeinen Haushalt geringer. Die Befürchtung unserer Fraktion ist, dass man dann wie in den letzten Jahrzehnten an die Ausgaben für Sport, Kultur, Soziales und Ähnliches herangeht und dort Kürzungen vornimmt. Das würde unsere Gesellschaft komplett auseinanderschießen. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen ganz klar: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Ich finde es aber in Ordnung, dass wir den Gesetzentwurf und den Antrag an den Ausschuss überweisen. Dort sollten wir über die Inhalte diskutieren, nicht über die Finanzierung. Denn die ist – wie gesagt – verfassungswidrig. Über die Inhalte können wir gern diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab eine ganze Menge ziemlich absurder Widersprüche in dem, was Sie gesagt haben, Herr Plambeck und Frau Waldeck. (Vereinzelter Beifall SPD – Unruhe) Ich will auf zwei Widersprüche eingehen. Der krasseste Widerspruch ist, dass Sie sagen, das, was wir vorschlagen, gehe nicht, weil es nicht verfassungsgemäß sei, und Sie in diesem Haus in einer Stunde das Gleiche beschließen, mit der gleichen Argumentation. (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Das stimmt!) Herr Plambeck, Frau Waldeck, das geht nicht, das ist nicht in Ordnung. Ich bitte den Minister, gleich klarzustellen, wie Ihre Interpretation hier ist. Wenn es okay ist, 170 Millionen Euro aus dem Ukraine-Notkredit mit der Begründung des Ukrainekriegs zu finanzieren, um die Wärmeplanung zu unterstützen, und wenn es okay ist, mit der Begründung Ukrainekrieg Northvolt zu finanzieren, dann ist es auch okay, mit der Begründung der Energiesouveränität und all unseren anderen Begründungen die Wärmenetze zu bauen, denn die helfen uns, vom russischen Gas wegzukommen, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen, der uns dabei hilft, nicht mehr auf Öl und Gas angewiesen zu sein. Das ist alles die gleiche Begründung. Und Sie wollen ein Sondervermögen zur Bekämpfung der Flut und nicht nur der Schäden der Flut, sondern auch der Klimaanpassung einrichten. (Beate Raudies [SPD]: Genau, das geht dann nicht!) – Das geht dann auch nicht. – Diese Erklärung muss hier gleich stattfinden, ob das, was Sie machen, verfassungsgemäß ist oder nicht. Wenn die Auffassung Ihrer Parteikollegen Nelly Waldeck und Ole Plambeck stimmt, dass das nicht (Thomas Losse-Müller) verfassungsgemäß wäre, dann dürfen Sie die Sondervermögen gleich nicht beschließen. (Beifall SPD und FDP)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Waldeck?
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich teile, dass das eine wahnsinnige Herausforderung ist, und wir sehen ja das Ziel, das wir zu erreichen versuchen. Der Ukraine-Notkredit muss jährlich festgestellt werden. Das heißt, wenn wir entscheiden, die Energiesouveränität beispielsweise durch die Ansiedlung von Northvolt zu realisieren, ist das in dem Rahmen rechtlich möglich, weil wir jetzt gerade noch die Notlage haben und das Geld geben können. (Zurufe) Wenn wir uns aber den Investitionsplan von Ihnen angucken – wie wollen wir das denn in sieben Jahren realisieren! Wir können doch nicht jetzt Ausbauvorhaben für die Schiene beschließen und sofort das Geld ausgeben! Das Geld muss in sieben bis zehn Jahren ausgegeben werden. Allein die Langfristigkeit spricht vollständig gegen das Verfassungsgerichtsurteil und ist deswegen absolut nicht möglich. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Frau Waldeck, wenn das Ihre Auffassung ist, dann dürften Sie das alles nicht tun, weil keine der anstehenden Kosten genau in der Jährlichkeit anfallen. (Beifall SPD) Ja, wir müssen unserer Industrie dabei helfen, grünen Wasserstoff zu produzieren. Sie haben selbst vor zwei Wochen das Ziel ausgegeben, 1,5 Gigawatt Elektrolysekapazität nach Schleswig-Holstein zu holen, grüner Wasserstoff, um Gas aus der Ukraine zu ersetzen, für die Betriebe in Brunsbüttel, die darauf angewiesen sind, dass das passiert, damit die Arbeitsplätze nicht kaputtgehen, denn die haben bisher an russischem Gas gehangen. Das ist gerade eine Notlage in Brunsbüttel, bei der wir fördern müssen, und zwar mit viel Geld. Das wollen Sie auch tun; Sie sagen selbst, es brauche 200 Millionen Euro für HyScale. Wenn Sie keine Idee davon haben, wie die 1,5 Gigawatt realisiert werden, dann dürfen Sie so etwas nicht beschließen. Das ist der krasseste Widerspruch. Sie müssen das klären. Herr Goldschmidt, wenn Sie hier keine Aussage dazu treffen, dass das verfassungsmäßig ist, dann werden wir gleich nicht zustimmen. Dann will ich einmal sehen, wie die Diskussion in diesem Land verläuft. (Serpil Midyatli [SPD]: Mit Mehrheit!) Der zweite Widerspruch: Herr Plambeck, wenn Sie der Auffassung sind, dass das alles nicht gehe, dann müssen Sie Ihr Klimaschutzgesetz ändern. (Beifall SPD) Denn die Maßnahmen, auf die Sie so stolz sind, und das, was da noch kommen wird, sind so klein gemessen an dem Ziel, das Sie sich selbst vorgegeben haben. Die Lösung muss schon so groß sein wie das Problem, sonst ist das unehrlich, und das wollen Sie nicht.
Thomas Losse-Müller SPD
Ich will noch einen Punkt ausführen und dann gern die Frage beantworten. – Zur Frage, worin eigentlich der Unterschied zwischen Grünen und SPD besteht. (Christopher Vogt [FDP]: Soll ich mich erst wieder hinsetzen?) – Okay, dann stellen Sie doch erst Ihre Frage.
Kristina Herbst
Im Sinne der Zeit wäre das gut. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Abgeordneter Vogt, bitte.
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank, Herr Kollege, dass ich meine Frage sofort stellen darf. – Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung den Widerspruch, den Sie in der Argumentation der Koalition gerade zu Recht festgestellt haben, gleich nicht auflösen wird. Das müsste im Umkehrschluss allerdings auch bedeuten, dass die SPD beim übernächsten Tagesordnungspunkt nicht zustimmen dürfte, beim Thema Northvolt, und gemeinsam mit uns dagegen klagen sollte.
Thomas Losse-Müller SPD
Sie erlauben mir, dass ich erst einmal abwarte, was die Landesregierung sagt, und wir das dann noch einmal beraten. Bis jetzt war die Einschätzung der Landesregierung das Gegenteil von dem, was Herr Plambeck und Frau Waldeck gerade vorgetragen haben. (Christopher Vogt [FDP]: Wir sehen uns ja noch öfter!) Wo ist der Unterschied zwischen der SPD und den Grünen? Frau Waldeck, wir wollen das Autofahren nicht einfach nur verbieten. Wir wollen nicht einfach nur Heizungen verbieten und den Menschen Bürden auflasten, die asozial sind. Das ist der große Unterschied. (Beifall SPD) Deswegen wollen wir Wärmenetze bauen. Deswegen wollen wir Ladeinfrastruktur bauen. Deswegen wollen wir den ÖPNV ausbauen. (Wortmeldung Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist der große Unterschied zwischen uns, und um den geht es hier auch. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, die Zeit ist jetzt um. Danke schön. – Und das Wort „asozial“ benutzen wir nicht. Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Annabel Krämer das Wort. Falls es eben nicht gehört wurde: Ich habe gesagt, das Wort „asozial“ hat hier nichts zu suchen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!)
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Kollege Losse-Müller! Sie haben heute erneut quasi das, was Sie gestern gesagt haben, wiederholt und die Schuldenbremse als modifizierungsnötig deklariert. Sie haben gesagt, wir stünden vor diesen Dingen, die Schuldenbremse sei ein deutscher Fetisch. Ich muss ehrlich sagen: Ich kann damit leben, dass das als Fetisch bezeichnet wird, wenn wir Freie Demokraten als Rechtsstaatspartei auf die Einhaltung des Grundgesetzes pochen. Deshalb muss ich – auch nach Ihrer Rede heute – in aller Deutlichkeit sagen: Wir stehen weiter hinter dem Urteil aus Karlsruhe, und zwar vorbehaltlos. Es ehrt mich übrigens außerordentlich, dass Sie gestern meine finanzpolitische Expertise mit der des Landesrechnungshofs gleichgestellt haben. Aber ich glaube, was mich und Frau Dr. Schäfer gestern doch ein bisschen irritiert haben dürfte, war der Verweis auf die Politik von Donald Trump. Ich möchte einfach einmal sagen, was denn der Trumpismus eigentlich bedeutet. (Christopher Vogt [FDP]: Das war unterirdisch!) – Genau. – Trumpismus wird bezeichnet – jetzt muss ich zitieren – als eine Spielart postfaktischer Politik, die keinerlei Wert auf den Wahrheitsgehalt von Aussagen legt, solange sie der Mobilisierung der eigenen Wählerschaft dienen. – Oha. Also ich glaube, das dem Landesrechnungshof und uns Freien Demokraten zuzutrauen, ist mehr als befremdlich. Ich gehe davon aus, dass das gestern ein bisschen im Sinne des Aktionismus gesagt worden ist. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie es als Fanatismus bezeichnen, dass wir zu einem Urteil unseres Bundesverfassungsgerichts stehen, das die Schuldenbremse gestern eigentlich noch verschärft hat, ist das kein gutes Zeichen für Ihr Demokratieverständnis. (Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) Das wollte ich ganz gern noch einmal anbringen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete! – So schnell konnte ich nicht fragen. Pardon. Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition und aus der FDP in Ihrer Argumentation jetzt sehr auf dieses Verfassungsgerichtsurteil abstellen. Ja, das hat uns – nicht nur uns, ich glaube, viele Menschen, viele Regierungen, viele Parlamente in diesem Land, fast alle – kalt erwischt. (Beate Raudies) Sie haben uns gefragt: Warum ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf nach diesem Urteil nicht zurück? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wären wir feige, dann hätten wir das gemacht. Hätten wir Angst vor der Debatte, dann hätten wir das gemacht. Aber wir haben keine Angst vor der Debatte, denn wir müssen diese Debatte endlich, jetzt, gerade nach diesem Urteil, in diesem Land einmal führen. (Beifall SPD) Wann denn, wenn nicht jetzt? Denn ich glaube, alle haben – Thomas Losse-Müller hat es ausführlich an den Zahlen deutlich gemacht, Frau Waldeck hat nicht widersprochen, alle anderen Rednerinnen und Redner, Lars Harms, Ole Plambeck ein bisschen weniger – haben gesagt: Wir halten uns an die Klimaziele. Jedenfalls habe ich von niemand gehört, dass er sie aufkündigt. Alle wissen, wir müssen mit dieser Aufgabe umgehen. Wir müssen uns diesem Thema stellen, und zwar am besten gemeinsam, weil alles andere nur denen nützt, die zwar die Alternative im Namen tragen, aber keine sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden hier doch nicht fürs Jammern und Klagen und Bewundern von Problemen bezahlt, sondern dafür, dass wir Lösungen finden und auf eine neue Situation reagieren. Ein Verfassungsgerichtsurteil ist eine neue Situation, (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) mit der wir uns in unserer Finanzpolitik in diesem Land auseinandersetzen müssen. Vielleicht müssen wir einmal überlegen, ob der Weg, den wir die letzten 20 Jahre gegangen sind, der richtige ist. Ich sage nicht zum ersten Mal in diesem Haus, dass ich nicht verstehe, wieso wir 30 Milliarden Euro Schulden machen dürfen, um den Dreck im Ahrtal wegzuräumen oder die Schäden vom Hochwasser an unserer Ostseeküste zu beseitigen, aber wieso wir nicht 30 Milliarden Euro Schulden machen dürfen, um die Deiche zu ertüchtigen. Das kann ich keinem in Schleswig-Holstein erklären, und Sie können es auch nicht. Das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Thomas Losse-Müller hat gesagt, wir werden die Beratung im Ausschuss dazu nutzen, unseren Gesetzentwurf zu überarbeiten. Wir haben bereits damit angefangen, uns das Urteil des Verfassungsgerichts anzugucken, mit Juristinnen und Juristen darüber zu sprechen. Ich finde es übrigens interessant, wie viele juristische Auslegungen ich hier heute Morgen allein in der Debatte schon gehört habe. Das zeigt eigentlich, wie viel Spielraum da noch ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann sein, dass es nicht nur mit Auslegung getan ist. Ich verrate hier einmal ein Geheimnis: Unser Grundgesetz hat einen hohen Wert in unserem Land, aber es ist nicht vom Himmel gefallen. Ein Grundgesetz, eine Verfassung kann man ändern. Vielleicht – wenn wir uns alle in die Augen gucken und wir es wirklich so ernst mit der Klimatransformation und dem Abwenden der Klimakrise meinen – müssen wir irgendwann in diesem Land und im Bund diesen Schritt gemeinsam gehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Wortbeitrag hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Drei Minuten werden nicht reichen, um auf alles einzugehen, was man gerade kommentieren müsste. Teile meiner Antwort werde ich gleich, wenn wir die Dringlichkeitsanträge behandeln und die Frage, was da die Unterschiede sind, noch geben. Einmal vorweg: Als Fraktionsvorsitzender der Grünen will ich sagen, dass ich es schon speziell finde, wenn der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratie in einem deutschen Parlament einer anderen Fraktion asoziale Politik vorwirft. (Serpil Midyatli [SPD]: Maßnahmen!) Das ist sehr, sehr dünnes Eis – vor allen Dingen, wenn man überlegt, dass das GEG auch von Geywitz und einem SPD-Bundeskanzler beschlossen wurde. Aber das zeigt die Verzweiflung dieser Partei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Die FDP sagt: Wir müssen Zertifikatehandel machen. – Aber dann nennen Sie bitte immer, wenn Sie das als Allheilmittel benennen, auch, was das bedeutet: Die Dinge werden teurer, sie werden massiv teurer. (Beifall SPD – Annabell Krämer [FDP]: Ja! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) (Lasse Petersdotter) Man macht alles über den Preis. Das gehört in der Debatte dazu, fällt aber immer wieder hinten runter. Wenn der SSW sagt, Klimaschutz machen wir ohne Kredite, ohne dass etwas teurer wird und ohne dass jemand eingeschränkt wird und ohne dass etwas eingespart wird, weil es natürlich nicht geht, dass im Sozialen etwas eingespart wird, dann nennen Sie uns einen Weg, wie Sie es stattdessen machen wollen. Auch das wäre meiner Auffassung nach Teil dieser Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle wissen doch – wir alle waren schon in unterschiedlichen Rollen in der Regierung –, dass man Klimaschutz nicht zu 100 Prozent landespolitisch machen kann. In den letzten anderthalb Jahren ist da eine Menge passiert, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Aber so oder so werden wir viele Fragen nicht lösen können. Ob Schleswig-Holstein 2040 klimaneutral wird, liegt nicht alleine an der Landespolitik in Schleswig-Holstein. Es liegt auch an der Gesellschaft und auch am Bund und an vielen anderen Rahmenbedingungen. Machen wir es uns nicht zu einfach. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Apropos zu einfach: Es gibt im Klimaschutz nicht die eine politische Maßnahme, die man heute hier beschließen muss, und dann muss man nur noch in die Umsetzung reingehen. Genau das ist ja das Dilemma der SPD. Genau das hat sie nämlich suggeriert: Wir können durch einen Kredit alles auf einmal lösen. Ich finde die Idee ja auch gut. Ich bin intellektuell und ökonomisch davon überzeugt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben es aber nicht her. Das Bundesverfassungsgericht hat sich eben eigentlich nicht zu der Legitimität von Notkrediten geäußert und nicht gesagt: „Nur das ist okay und das andere nicht“, sondern hat gesagt: „Das müssen die Parlamente beschließen“. Aber es hat in einer Sache dann doch gesagt, was nicht geht, und das ist eine Kreditaufnahme bei langfristig absehbaren Krisenlagen. Da hat es doch die Notwendigkeit gesehen, sich zu äußern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Es wäre das Allermindeste – wir wissen, dass in Bremen auch mit grüner Regierungsbeteiligung ähnliche Schritte gegangen werden –, dass man das Urteil abwartet, das im Sommer kommt. Es wäre doch absurd, jetzt solche Schritte zu gehen und dann festzustellen, dass die Dinge – wie beim KTF – unrechtmäßig sind und weggestrichen werden müssen. Dann muss man sie doch zahlen, denn Geld hat der Staat zu haben. Das habe ich juristisch neu gelernt: Geld hat man zu haben. (Wortmeldung Thomas Losse-Müller [SPD]) – Ich freue mich, dass Sie eine Zwischenfrage stellen. (Heiterkeit)
Kristina Herbst
Das ist Ihr Glück bei der Restlaufzeit Ihrer Rede von einer Sekunde. – Ich freue mich, dass Sie die Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Thomas Losse-Müller zulassen.
Thomas Losse-Müller SPD
Ich hatte selber auf die Uhr geguckt, und ich habe es gerade genau abgepasst. – Erst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich das Wort „asozial“ benutzt habe. Das war nicht richtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Ich will diesen Missgriff aber dadurch erläutern: Mir geht es schon um die Frage von sozialer Gerechtigkeit im Klimaschutz. Wenn wir einfach nur sagen: „Wir machen alles teurer, oder wir verbieten es“, und wir bieten keine Alternativen – dafür sind öffentliche Infrastrukturen der Kern –, dann ist das nicht sozial gerecht. Das war der Punkt, den ich machen wollte. Ich bin tatsächlich sogar einverstanden, dass wir jetzt eine saubere Diskussion darüber führen, wie das verfassungsmäßig zu beurteilen ist und wie das auf den Weg gebracht werden kann. Aber das ist gar nicht der entscheidende Teil dessen, was wir heute vorschlagen, sondern der entscheidende Teil ist, dass wir vor allen Dingen darüber reden: Wie hoch müssen die Investitionen in diesem gemeinsamen Maßnahmenplan sein? Sind das die richtigen Investitionen? Sind die Ziele, die die Landesregierung selber ausgegeben hat – zu Wasserstoffwirtschaft, zu öffentli- (Lasse Petersdotter) chem Nahverkehr –, die richtigen Ziele? Und wenn sie das sind, dann müssen Sie das als Landesregierung umsetzen. Uns geht es nur um den Teil der Investitionen, die die Landesregierung tätigen muss, als Teil des großen Bildes. Können wir uns darauf verständigen, dass wenigstens diese Diskussion jetzt schon anfangen muss, damit wir die anderen Punkte dann klären können? – Dem stimme ich vollkommen zu. – Ich gebe Ihnen eine Antwort; ich brauche die Zeit. (Heiterkeit) Natürlich müssen wir darüber sprechen: Welche Teile hat eigentlich der Staat zu übernehmen, welche Teile die Gesellschaft, welche Teile die Wirtschaft, und so weiter? Da würde ich schon auch gerne die unterschiedlichen Ebenen betrachten. Wenn wir beispielsweise die Wärmewende diskutieren, kann man darüber diskutieren, ob wirklich die Landespolitik die entscheidende Kraft sein sollte, die Wärmewende zu vollziehen, (Beifall SSW) oder ob da die Kommunen mit ihren Kompetenzen, aber auch einfach in ihrer Zuständigkeit eine große Aufgabe bekommen. Dann dürfen es aber natürlich nicht nur Insellösungen sein, sondern man muss auch gucken: Wie verbindet man die Inseln? Denn ein Wärmenetz endet nicht immer an der Stadtgrenze. All diese Fragen müssen dann beantwortet werden. Deshalb halte ich die Vorschläge, die die SPD macht – zu überlegen: Wo sind die staatlichen Aufgaben, wo die privatwirtschaftlichen und wo die gesellschaftlichen? –, für Teil einer sehr wichtigen Debatte. Aber dabei wird man auch diskutieren müssen: Muss es jedes Mal Geld sein? Beispielsweise mit Bürgschaften, stellen wir fest, kann man auch sehr viel unterstützen, um überhaupt Investitionen zu triggern. All solche Fragen werden wir auch anhand Ihres Vorschlags abklopfen müssen. Deshalb ist es richtig und gut, dass wir im Ausschuss weiter diskutieren, welche Teile uns da zukommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Losse-Müller?
Thomas Losse-Müller SPD
Danke für diese Klärung. Sind Sie meiner Meinung, dass – wenn wir die Frage geklärt haben, was kommunal investiert werden muss – das Land trotzdem in der Verantwortung ist, den Kommunen dann die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, weil die Kommunen keine eigene Finanzierungsbasis haben? Wenn die Stadtwerke 2 Milliarden Euro Eigenkapital brauchen und die Eigner, die Kommunen, das nicht aufbringen können, weil wir als Land ihnen nicht mehr geben, dann kommen wir kein Stück weiter. Teilen Sie meine Auffassung, dass wir am Ende bei diesen großen Investitionen über eine Gesamtverantwortung von Land und Kommunen sprechen? – Ich glaube nicht, dass die Gesamtverantwortung des Landes so weit reicht, dass das Land am Ende alles alleine zahlen muss, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) sondern es wird immer Mischfinanzierungen geben müssen, die sowohl die Kommunen in ihrer Verantwortung, aber auch Private in ihrer Verantwortung betrachten. Das Land wird nicht die komplette Transformation finanzieren können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das steht auch gar nicht im Antrag!) Die komplette Transformation ist zu groß, als dass das ein Akteur leisten könnte. Dieser Akteur ist ja auch nicht irgendwer. Wenn wir davon ausgehen – darüber werden wir weiter sprechen –, dass wir das nicht aus Krediten finanzieren können – selbst wenn wir das könnten, hat der Kollege Plambeck vorgerechnet, müssten wir es in der Tilgung in den Folgejahren trotzdem gegen laufende Haushaltsposten rechnen; (Beate Raudies [SPD]: Ja, ja!) das heißt, wir haben da, so oder so, natürlich eine Herausforderung –, dann bedeutet es, dass andere Elemente einfach nicht mehr finanzierbar sind. Ich weiß auch, dass wir beim Rest der Tagesordnung heute noch darüber sprechen werden, wo wir noch Geld ausgeben sollen. Das heißt, es ist eine Riesenherausforderung, und ich will eines klar sagen: Das werden alle merken. (Lasse Petersdotter) Das werden alle Parlamente merken, das werden die Kommunen merken, das werden die Menschen in diesem Land merken. Unsere Aufgabe dabei ist, die Härten zu reduzieren, aber nicht die Belastung für alle, sondern die, die die Belastung tragen können, werden die Belastung auch tragen müssen. Anders werden wir es nicht schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Da ich ungern hier in einen Dialog einsteigen möchte, ist das jetzt die letzte Frage, die ich von Ihnen zulasse, Herr Losse-Müller, wenn Herr Petersdotter das auch zulässt.
Thomas Losse-Müller SPD
Herzlichen Dank. – Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Maßnahmen nicht für verfassungsgemäß halten, weil ein Unterschied zu denen bestehe, die Sie nachher beschließen wollen. Es ist im Wesentlichen die Frage: Reden wir jetzt über Klimaschutz pur, oder reden wir über Energiesouveränität? Teilen Sie meine Auffassung, dass der Umbau aller Heizungen in Schleswig-Holstein, inklusive der Frage, wie groß der Anteil von Wärmenetzen dabei sein soll, und die Möglichkeit, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein auf Elektroverkehr umsteigen können, sowohl mit Bus und Bahn als auch mit Ladeinfrastruktur, und der Ausbau von Bus und Bahn notwendig sind, um Energiesouveränität zu erlangen? – Ja, um die Energiesouveränität zu erreichen, halte ich das für extrem wichtige Schritte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich will nur die zwei Sätze sagen, weil ich es einfach nicht so stehen lassen kann. Wir haben ein Verbrenner-Aus gemeinsam mit den Stimmen der SPD beschlossen. Wir haben ein Heizungsgesetz gemeinsam mit den Stimmen der SPD beschlossen. Und wenn es kritisch wird und wir in eine hitzige Debatte kommen, stellen Sie sich hier hin und werfen uns vor, Autos zu verbieten und die Heizungen aus den Wohnungen rauszureißen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Genau das ist der Grund, warum ich die SPD in Klimaschutzfragen für nicht glaubwürdig halte, weil man die kritischen Fragen, die vielleicht auch einmal unbeliebt sind, nicht klären möchte, sich nicht öffentlich dafür hinstellen möchte. Das finde ich wirklich bitter. (Wortmeldung Thomas Losse-Müller [SPD]) Das hat sich heute wieder gezeigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort. Danach kommt die Abgeordnete Serpil Midyatli, dann Christopher Vogt und dann Dr. Kai Dolgner – damit jeder schon einmal vorbereitet ist. (Vereinzelte Heiterkeit)
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Raudies hat in ihrem Wortbeitrag vorhin gesagt: Die heutige Debatte wird sehr durch das Verfassungsgerichtsurteil der letzten Woche geprägt. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) – Ja, und auch vollkommen zu Recht. Wenn das höchste deutsche Gericht auf Basis unserer Verfassung ein Urteil trifft, ist das relevant für diese Debatte. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Auch für die nächsten beiden, Herr Kollege!) Ich versuche trotzdem, die Frage zu sortieren, weshalb man das eine ablehnen muss und dem anderen zustimmen kann. (Unruhe) Ich verweise auf Nummer 109 des Urteils. Ich darf einmal zitieren, Frau Präsidentin: „Maßgeblich ist insoweit ein Moment der Unbeherrschbarkeit des Ereignisses, wodurch (Tobias Koch) mittel- oder längerfristige Entwicklungen … ausgeschlossen werden …“ Der beste Zeuge dafür, dass es sich um eine langfristige Entwicklung handelt, ist der Herr Oppositionsführer mit seinem Hinweis auf den Club of Rome – alles 30 Jahre und noch länger her. Wir haben auch noch eine Zeitspanne – selbst wenn wir von 2040 oder 2045 ausgehen, so wie die Bundesregierung bisher das Ziel verfolgt – von fast 20 Jahren vor uns, also eine längerfristige Entwicklung. Deswegen lässt sich ein Transformationsfonds nicht auf der Basis eines Notkredites finanzieren. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist Nummer 133 des Urteils. Das Gericht schreibt: „Überschreitungen der regulären Kreditobergrenze können verfassungsrechtlich nur gedeckt sein, wenn der Haushaltsgesetzgeber mit ihnen zweckgerichtet Maßnahmen zur Überwindung oder Vorbeugung einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation finanziert …“ Überwindung und Vorbeugung – genau das haben wir im Landtag immer gemeinsam beschlossen. Wir haben bei dem Corona-Notkredit beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen – ein Gesamtmaßnahmenpaket –, mit denen wir die Pandemie überwinden und vorbeugen, dass wir, wenn uns solche Infektionspandemien wieder einmal ereilen, dagegen gewappnet sind. Ebenso beim Ukraine-Notkredit: Wir haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um diese akut ausgelöste Krise zu überwinden und uns gleichzeitig darauf vorzubereiten, dass wir zukünftig energieunabhängig sind, um zukünftig bei solchen Krisen gewappnet zu sein. Das ist genau das, was nach dem Urteil zulässig ist. Das würden wir auch bei der Sturmflut so machen. Wir ergreifen akute Maßnahmen zur Überwindung von und Vorbeugung vor weiteren Sturmfluten. Deshalb kann man dem einen zustimmen und gleichzeitig den Transformationsfonds ablehnen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder ‑anmerkung des Abgeordneten Losse-Müller?
Thomas Losse-Müller SPD
Herr Koch, ganz herzlichen Dank. Wir haben ja in unserer Feststellung in dem Antrag ausdrücklich die Notwendigkeit der Energiesouveränität und Energietransformation angesprochen und in jeder Kommunikation rundherum gesagt, dass das Transformationsfenster, das wir normalerweise für den Klimaschutz hatten, durch den Ukrainekrieg so stark und schnell geworden ist, dass wir die Maßnahmen, die wir gerade alle genannt haben, schon allein mit dieser Begründung für notwendig halten. Dazu kommen die Maßnahmen im Bereich Deichbau, Katastrophenschutz, Anpassung, also Ertüchtigung von Städten als Schwammstädte, Siele, Deiche – all das worüber wir reden. Das sind die Maßnahmen. Können Sie mir sagen, welche Maßnahme in unserem Vorschlag Sie durch diese beiden Begründungen – Energiesouveränität und Ukrainekrieg sowie Sturm und Sturmflut –, die Sie beide anbringen, nicht für gerechtfertigt halten? – Der Punkt ist der sachliche Veranlassungszusammenhang, den das Gericht als einen von drei wesentlichen Gründen für das Urteil benannt hat. Diesen müssen Sie zu der vorhandenen Notsituation oder zu der Naturkatastrophe herstellen. Wir hatten, glaube ich, hier im Landtag durchaus eine breite Einigkeit in der Debatte bei der Sondersitzung, dass wir uns nicht nur auf die akute Schadensbeseitigung begrenzen, sondern dass es durchaus auch Maßnahmen gibt, die darüber hinausgehen. Das Beispiel, Regionaldeiche zu Landesdeichen auszubauen, ist hier weitestgehend geeint und im Konsens, glaube ich. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist alles zulässig. Zu sagen: „Jetzt mache ich einen 12-Milliarden-Euro-Klimatransformationsfonds“, ist es eben nicht. Das ist der Unterschied. Da können Sie nicht diesen sachlichen Veranlassungszusammenhang mit der Sturmflut herstellen. (Vereinzelter Beifall CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine weitere kurze Zwischenfrage oder ‑anmerkung des Abgeordneten Losse-Müller?
Thomas Losse-Müller SPD
Mir ist es nur wichtig, festzuhalten: Genau das tun wir. Jede einzelne der Maßnahmen ist genauso begründet. Vielleicht können Sie mir erklären, warum die Finanzierung von Northvolt beim Umstieg und bei der Transformation gerechtfertigt ist, die Finanzierung von HySCALE100 und den anderen Wasserstoffprojekten aber nicht? Wo ist da der Unterschied? – Auch das versuche ich gerne noch einmal. Wir haben mit dem Ukraine-Notkredit gesagt: Wir müssen unabhängig von Russland, von fossilen Energien werden, weil Russland fossile Energien als Waffe einsetzt. Das ist ein unmittelbarer Zusammenhang: (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) die Energiewende mit den Maßnahmen beschleunigen, die zum aktuellen Zeitpunkt anstehen. Die Frage, wie wir die Batteriezellenfabrik von Northvolt in diesem Zeitraum finanzieren, ist jetzt zu lösen. Deswegen können wir aber nicht für die nächsten 20 Jahre einen Transformationsfonds beschließen, sondern müssen das machen, was jetzt akut zu tun ist. Da gibt es eine Schnittmenge, darauf weisen Sie zu Recht hin. Es ist deswegen ja auch nicht falsch und deswegen machen wir es ja auch gemeinsam mit dem Ukraine-Notkredit – bisher zumindest, und ich hoffe auch nachher –, weil wir sagen, es geht in die richtige Richtung. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir dürfen aber jetzt trotzdem nicht ausufern. Genau das verbietet uns das Gericht: Ihr müsst jedes Jahr neu schauen, ihr müsst es jedes Jahr neu begründen, ihr könnt jetzt nicht einfach mal für 20 Jahre planen. – Deswegen geht es aber bei Northvolt. Wir haben ja, wie ich gestern schon gesagt habe, eine Situation mit der erhöhten Fördersumme, die in diesem Jahr eingetreten ist. Da sind wir nach wie vor der Auffassung, dass das diesen Voraussetzungen des Gerichtes genügt. Es geht aber eben nicht, es für die nächsten 20 Jahre mit einem Transformationsfonds zu finanzieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird ja viel darüber gesprochen was geht, was nicht geht, wie der Schritt sein kann. Genau das hat unser Fraktionsvorsitzender Thomas Losse-Müller hier eingeräumt, und nichts anderes hat ja auch meine Fraktionskollegin Beate Raudies gesagt: Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil wollen wir hier heute gemeinsam, wenn wir uns in den Zielen einig sind, schauen, wie wir das Ganze finanziert bekommen. – Wenn wir wissen, wie viel auszugeben ist, einigt man sich vielleicht darauf, dass man es in Häppchen machen kann, wie Sie es hier auch gleich machen werden. Über all das wollen wir gerne mit Ihnen reden, und deswegen haben wir unseren Finanzierungsvorschlag erst mal nicht herausgenommen. Klar ist: Nach dem Verfassungsgerichtsurteil müssen wir neue Wege miteinander gehen. Es wird ja immer so gesagt: Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Was ist eine Notlage, was nicht? – Kollegin Krämer hat ja auch vom exogenen Schock gesprochen. Ganz ehrlich, werte Kolleginnen und Kollegen: Die Transformation unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft, die wir vorhaben, ist eine der größten Aufgaben, die wir nach der Industrialisierung in diesem Land vor uns haben. Das wissen wir auch alle. Es geht nicht um einige kleinere Maßnahmen. Es ist ein exogener Schock für alle 225.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im produzierenden Gewerbe arbeiten. Wenn wir das nicht hinbekommen, wenn wir über die Wasserstoffstrategie nicht genügend grüne Energie bekommen, damit wir unsere Arbeitsplätze hier erhalten können, dann ist es für jeden einzelnen ein exogener Schock. Dann sind die Arbeitsplätze nämlich weg, und die kriegen wir auch nicht wieder hin. (Beifall SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Es wird viel über Technik gesprochen. Wir reden darüber, dass 40 Prozent aller Gebäude und damit mehr als die Hälfte aller Wohnungen betroffen sind. Und in diesen Wohnungen – Überraschung! – leben Menschen. Es ist für jeden einzelnen auch ein exogener Schock. Ganz ehrlich, Frau Kollegin: Es reicht mir dann nicht, wenn Sie in einem Nebensatz auf die CO -Bepreisung verweisen. Wir wissen ja, 2 wie die Preise dort steigen werden. Bei Lasse Petersdotter hörte es sich auch so an: Wir werden da nur so ein bisschen Härten abmildern können. – Es geht nicht nur darum, Härten abzumildern. Es geht darum, unsere Gesellschaft auf diesem Weg mitzunehmen, (Serpil Midyatli) (Zuruf CDU: Ihr habt das Heizungsgesetz beschlossen! Das ist absurd!) damit es sozial gerecht wird und nicht auf den Rücken derjenigen ausgetragen wird, die es sich am Ende nicht leisten können und in der Regel das Problem nicht verursacht haben. Noch einen Satz zu der Diskussion und den Debatten, die wir gerade in Berlin führen. Ich möchte einmal die FDP-Fraktion daran erinnern: Als wir unseren Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht haben – berühmt geworden unter dem Begriff „Doppel-Wumms“ –, hat auf der gemeinsamen Pressekonferenz auch der Bundesfinanzminister Lindner gesagt: Wir gehen jetzt diesen Weg, weil es nötig und wichtig ist, um unsere Wirtschaft zu stabilisieren, um aus dieser Krise gemeinsam herauszukommen. Wenn das nicht so gehen sollte, wäre er auch bereit, 2023 die Schuldenbremse auszusetzen. – Daran möchte ich Sie noch einmal erinnern. Das wurde damals auf der Pressekonferenz sehr deutlich gesagt. Das heißt, wir reden immer wieder. Das ist unsere Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wir können nicht immer nur sagen, was alles nicht geht, sondern müssen auch gemeinsam – – Ich hoffe, dass wir das in Berlin sehr intensiv miteinander tun, aber es ist auch hier im Parlament unsere Aufgabe. Wir haben sehr bewusst als SPD-Fraktion gesagt: Gehen Sie bitte die einzelnen Maßnahmen durch, die wir hier mit Zahlen hinterlegt haben.
Serpil Midyatli SPD
Das sind alles Aufgaben, die das Land erfüllen muss. Wir haben uns ganz bewusst entschieden, nicht das große Ganze dazu zu nehmen, sondern nur die Aufgaben, für die das Land zuständig ist. Deswegen ist es nicht in Ordnung,
Serpil Midyatli SPD
– wenn wir hier in Richtung Bund zeigen. – Fertig, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Urteil aus Karlsruhe ist sehr umfassend und hat verschiedene Aspekte. Aber eine Sache ist recht deutlich geworden, über die wir in den letzten Jahren hier gestritten haben und über die wir offenbar weiter streiten, nämlich dass Klimaschutz eine Daueraufgabe ist und deswegen nicht für Notkredite geeignet ist. Das haben die Grünen sehr deutlich anerkannt; das finde ich gut. Herr Losse-Müller, Sie haben in der Tat den Widerspruch herausgearbeitet, den die Koalition in ihrer Argumentation hat. Deswegen sage ich noch einmal sehr deutlich in Richtung von SPD und SSW: Wir sollten genau an der Stelle als Opposition unsere Kontrollfunktion wahrnehmen und es nicht unterstützen, sondern im Zweifel rechtlich abklopfen lassen. (Beifall FDP) Ich möchte noch etwas anderes sagen. Ich höre immer: Ja, die Transformation wird unfassbar teuer und so weiter, und deswegen müssen wir umfangreich die Steuern erhöhen. – Das kommt immer von SPD und Grünen. Da wird auch immer gern die Vermögensteuer genannt. Auch die ist verfassungsrechtlich problematisch und in der Umsetzung sehr schwierig. Dann wird immer gesagt: ein Prozent Vermögenssteuer, und dann hat der Staat ganz viel Geld und kann investieren. – Wir brauchen aus meiner Sicht nicht in erster Linie den Staat als Akteur. Die Transformation wird uns nicht mit dem Staat gelingen. Das Land kriegt es bei 1.000 Gebäuden hin, in einem Jahr drei PV-Anlagen auf die Dächer zu bringen. So viel zur Leistungsfähigkeit des Staates bei der Transformation. (Serpil Midyatli [SPD]: Das ist deren Problem!) – Ja, aber es ist ein grundsätzliches Thema, Frau Kollegin. Sollen denn die Privaten es machen, die Wirtschaft die Transformation vorantreiben oder der Staat? – Sie sagen, das muss der Staat machen, wir wollen aus der Wirtschaft noch mehr Geld herausziehen. Ein Prozentpunkt Vermögensteuer bedeutet: Wir entziehen unserem Mittelstand Geld, wir erhöhen unserem Mittelstand die Steuern um rund 30 Prozent. Dann können die nicht mehr investieren. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Dann kann keine Transformation gelingen. Ich höre immer, die Schuldenbremse sei ja eine Investitionsbremse. Monika Heinold hat es gestern zu Recht (Christopher Vogt) gesagt: Wir hatten hohe Schulden und hohe Zinslasten und ganz niedrige Investitionen. Wir haben es bei Jamaika geschafft, die Investitionen auf über zehn Prozent zu erhöhen und die Schuldenbremse einzuhalten. Das ist eine Frage der Schwerpunktsetzung. Man muss sich um Wachstum kümmern. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Man muss sich um Wirtschaftswachstum kümmern, das erhöht die Steuereinnahmen am nachhaltigsten, und nicht das Wachstum weiter mit Steuererhöhungen abwürgen, die vielleicht kurzfristig dem Staatshaushalt helfen, aber mittelfristig sehr kontraproduktiv sind. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder ‑anmerkung der Abgeordneten Midyatli? – Ich möchte aber auch einmal darauf hinweisen, dass wir eine ähnliche Debatte nachher noch führen werden, aber bitte.
Serpil Midyatli SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. Über die Vermögensteuer hatten wir heute noch gar nicht gesprochen. (Christopher Vogt [FDP]: Doch!) – Herr Kollege, ich weiß, dass immer alle über unser Konzept der SPD zur Vermögensteuer sprechen. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass man dort nicht so sehr ins Detail gegangen ist. Nur ein Hinweis – und dann würde ich Ihnen gern anbieten, dass wir uns vielleicht einmal intensiver darüber austauschen –: Unser Konzept der Vermögensteuer nimmt gerade Betriebs- und Firmenvermögen komplett heraus. Wir wollen da überhaupt nicht ran. Da ziehen wir keinen einzelnen Cent aus den Betrieben, Gewerben und Firmen heraus. Das können wir aber gern einmal gemeinsam besprechen. Deswegen ist es nicht richtig, zu sagen, die SPD entzieht der Wirtschaft das Geld. Ganz im Gegenteil, unser Konzept will ja der Wirtschaft das Geld geben, damit sie klimaneutral werden kann.
Christopher Vogt FDP
Ja, und das ist zum Beispiel ein interessanter Punkt. Da gibt es unfassbare Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Vermögensteuer. Sie sagen, Sie nehmen die Unternehmen aus, Sie nehmen die Privatvermögen. Frankreich hat das versucht. Damit hat man dort eine Kapitalflucht in Höhe von einem mittleren zweistelligen Milliardenbereich aus Frankreich ausgelöst. (Beifall FDP) Das hat sich auch kontraproduktiv ausgewirkt, sodass das in Frankreich wieder zurückgenommen wurde, was Sie vorschlagen, weil es sich in der Praxis nicht bewährt hat. Frau Kollegin, insofern glaube ich, wir kommen da nicht zusammen, aber es war doch nett. Vielen Dank. (Heiterkeit) Ich will abschließend noch einen Punkt sagen. Herr Kollege Losse-Müller, das ist gar nicht böse, aber doch einmal sehr grundsätzlich, weil gestern gesagt wurde, was jetzt auch wieder aufkommt: Diejenigen, die jetzt die gemeinsam im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verteidigen und sagen, dass diese aus verschiedenen Gründen wichtig sei, werden in Verbindung gebracht mit Leuten wie Donald Trump und so weiter. Das war immerhin ein amerikanischer Präsident. Er wird es hoffentlich nicht wieder. Sonst haben wir noch ganz andere Probleme, über die wir hier sprechen müssen. (Beifall FDP) Ich will deutlich sagen: In meinen Augen ist der Mann ein Rechtspopulist. Ich finde, wir sollten unter den demokratischen Parteien nicht solche Vergleiche ziehen. Ich habe es gestern schon gesagt, wir könnten auch mit Bernie Sanders kommen oder so. Aber es macht keinen Sinn, Demokraten mit Populisten auf eine Stufe zu stellen, weil das erst einmal kein guter Umgang ist. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es hilft am Ende nur den Populisten, weil die dadurch sozusagen verharmlost werden. Deswegen müssen wir die Abgrenzung schon klar ziehen. In leicht polemischen Momenten, die ich teilweise auch habe, müssen wir sehr aufpassen, dass wir solche Dinge nicht machen. Ich will abschließend sagen: Es ist auch in der Sache völlig falsch, weil vor Joe Biden kein amerikanischer Präsident so viel Schulden gemacht hat wie Donald Trump. Es ist also auch in der Hinsicht Quatsch, Herr Kollege. Aber in Zukunft machen wir das gemeinsam besser. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Vogt, nicht die Vermögensteuer ist verfassungswidrig, sondern nur die Bemessung war verfassungswidrig. Das war übrigens bei der Grundsteuer auch der Fall. Das hat man korrigiert, und wenn Ihre Partei mitmachen würde, dann könnte man das auch korrigieren. Das ist übrigens eine Steuer, die den Ländern zugutekam. Das war eine schwarz-gelbe Republik in den achtziger Jahren, in der es eine Vermögensteuer gab und Spitzensteuersätze von 56 Prozent, und mir sind keine Hungerdemonstrationen von Superreichen in Erinnerung. Ihnen vielleicht, ja. Das aber nur nebenbei. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Da kommen wir doch zu dem Widerspruch. Man kann ja sagen, man möchte keine Schulden machen. Das hätten unsere Vorfahren einmal machen sollen: Oh, der Deich ist kaputt, den müssen wir jetzt nach der Mandränke mit Schulden reparieren. – Die hatten damals überhaupt nichts mehr. Wir verzichten darauf, wir warten einmal zwei Jahre, bis wir wieder Geld haben? – So funktioniert das doch überhaupt nicht. Frau Waldeck, zum Thema und der Frage, was sozial ist und was nicht sozial ist. Sozial ist es tatsächlich, die eine Mobilität zu verbieten, ohne den Menschen, die sich die andere noch nicht leisten können, die Möglichkeiten dazu zu geben? (Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Frau von Kalben, jetzt rede ich. Stellen Sie mir eine Zwischenfrage. (Zurufe) – Das hat Herr Losse-Müller genau gesagt.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Dolgner, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Abgeordneten von Kalben?
Eka von Kalben GRÜNE
Welche Art der Mobilität wollen die Grünen Ihrer Meinung nach verbieten und woraus nehmen Sie diese Erkenntnis? – Das habe ich nicht behauptet. Es geht darum, wie sozial eine Politik ist, die den Verbrennungsmotor verbietet, um ein Beispiel zu nennen. Ich bin in der verdichteten Wohnbebauung aufgewachsen. Wissen Sie, wie da die Situation ist und was gerade gefördert wird, übrigens auch mit vielen Steuermilliarden? (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Die Grünen haben das mit beschlossen. Wir können das gern gemeinsam ändern, wenn Sie gleich Einsicht haben. Damit habe ich überhaupt kein Problem, aber jetzt würde ich gern die Frage beantworten. (Zurufe) – Nein, die Frage ist nicht beantwortet. – Also, in der verdichteten Wohnbebauung haben wir folgendes Angebot für die Mobilität: einen kaum funktionierenden Nahverkehr. Den haben wir noch nicht geändert. Elektroautos statt Verbrennerautos liegen in einem Kostenbereich, den sich Menschen, die dort wohnen, selten leisten können. Die haben für ein neues Auto meistens 5.000 bis 10.000 Euro. Sie können noch nicht einmal das geförderte Lastenfahrrad nehmen, denn ich war schon froh, wenn mein Fahrrad im Fahrradkeller nicht kaputtgegangen ist. Ich hätte gar keinen Stellplatz dafür gehabt. Selbst wenn sie sich ein Elektroauto leisten können, haben sie keinen Platz für eine Ladesäule. Das heißt: Sie brauchen öffentliche Ladesäulen; Sie brauchen einen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs; Sie brauchen weiterhin eine Förderung für kleinste Elektroautos, und das regelt der Markt nicht. (Beifall SPD)
Dr. Kai Dolgner SPD
Wenn Sie dann sagen, du darfst deinen alten Golf nicht mehr fahren, dann ist das nach meiner Auffassung nicht sozial.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, ich glaube, die Frage ist jetzt beantwortet.
Dr. Kai Dolgner SPD
Ja, jetzt. – An Ihrem Kopfschütteln merke ich, dass Sie die Fehlsteuerung gar nicht mitbekommen. Wir haben über Genderbudgeting gesprochen. Wir müssen auch einmal über soziales Budgeting sprechen und darüber, wie die verschiedenen Fördermittel bei den Leuten verschieden ankommen. (Beifall SPD und SSW) Ich kriege Geld für eine Wärmepumpe; ich kriege Geld für Solarzellen. Dort, wo meine Leute wohnen, wo ich ursprünglich herkomme, können sich die Leute weder Solarzellen aufs Dach packen noch eine Wärmepumpe einbauen. Aber per Steuern dürfen sie das alles mitbezahlen. Wenn das für Sie gerecht ist, dann ist es nach meinem Maßstab nicht gerecht. (Beifall SPD und SSW) Da sie sich keine Wärmepumpen einbauen können, brauchen sie Wärmenetze, kollektive Lösungen, die alle finanzieren. Das haben unsere Vorfahren übrigens gemacht, ohne Sozialisten zu sein. Kanalisation, Elektrizität, Telekommunikation und ja, auch Wärme sind doch ein Grundrecht. Ich glaube, wir müssen noch einmal länger darüber sprechen, was daran sozial ist, wenn man sagt, der Einzelne soll das machen, je nach seiner Stärke und seinen Möglichkeiten, wenn er kein Eigentum hat. Eigentlich wollte ich ja zur CDU kommen. (Zurufe: Ah!) Herr Koch, natürlich gäbe es einen völlig sauberen Weg, den Ihre Partei auch einmal mitgegangen ist. Rechtlich wird immer so getan, als ob das Verfassungsgericht gesprochen hat, und das war Moses, und keine von seinen Tafeln wird zurückgenommen. Man kann in Bezug auf die Artikel 109 und 115 Grundgesetz eine definierte Ausnahme machen. Das haben wir bei der Bundeswehr gemacht. Wir schaffen es also, die Bundeswehr aus der Schuldenbremse herauszunehmen, aber wir schaffen es nicht, die Zukunftsfähigkeit dieses Landes aus der Schuldenbremse herauszunehmen. (Beifall SPD) Und das liegt daran, dass Sie das nicht mitmachen wollen. Der Unterschied ist: Bis eben war ich der Überzeugung, dass das verfassungsmäßig ist, was wir machen wollen, dass es aber verfassungsmäßig besser wäre, die Notlage im Bund auszurufen, um an der Stelle aus der Misere erst einmal herauszukommen. Wissen Sie, was der Unterschied ist? – Dort verweigert sich die CDU, und hier verweigern wir uns nicht, solange Sie uns erklären, dass das verfassungsgemäß ist. Das Problem ist ja, dass die Antragsteller hier Zweifel daran gesät haben,
Dr. Kai Dolgner SPD
– und die müssen Sie an der Stelle ausräumen. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Weitere Kurzbeiträge liegen mir aktuell nicht vor. Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zur historischen Einordnung: In Brüssel hat sich der Bundeskanzler persönlich sehr für ein Verbrenner-Aus 2035 eingesetzt, und ich finde, das hat er auch richtig gemacht. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) In den Tagen nach der Flut, die mich in den letzten Wochen sehr beschäftigt hat, habe ich häufiger an ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 denken müssen. Damals war es das Klima-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat dort festgehalten, dass das zu schwache Klimaschutzgesetz die Freiheit künftiger Generationen einschränke und dass es nicht im Einklang mit Artikel 20 des Grundgesetzes stehe, wie die Bundesregierung den Klimaschutz betrieben hat. Das Bundesverfassungsgericht hat damals auf die Generationengerechtigkeit abgestellt, und ich glaube, die Generationengerechtigkeit ist auch in diesen Tagen wieder ein wichtiger Begriff, auf den wir uns möglicherweise einigen können. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass wir unseren Kindern und Enkelkindern möglichst wenig öffentliche Schulden und andere Altlasten hinterlassen dürfen. Generationengerechtigkeit bedeutet aber eben auch, dafür zu sorgen, dass langanhaltende Hitzeperioden und außer Kontrolle geratene Naturkatastrophen nicht unser gutes Leben auf diesem Planeten bedrohen dürfen. Insofern sind Investitio- (Minister Tobias Goldschmidt) nen in Klimaneutralität gute Investitionen in ein gutes Leben in die Zukunft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Bei aller Demut, und ich glaube, Demut tut bei dem Thema gut: Zu dem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss man sagen, dass es für die Umsetzung auf dem Weg zur Klimaneutralität einen herben Rückschlag bedeutet, um es vornehm auszudrücken. Genau für die Investitionen, über die wir hier im Parlament häufig sehr einvernehmlich gesprochen haben, stehen wir vor der Frage, wie diese eigentlich weiter finanziert werden können. Beim Thema Wasserstoff und der Wasserstoffstrategie bricht ein ganzes Land in eine neue Zukunft auf – die Finanzierung ist nicht da. Bei der Wärmewende und der Vereinbarung, die wir im Spitzengespräch mit den Kommunen getroffen haben, ist fraglich, wie wir das finanzieren können. Der Weg zum klimaneutralen Industrieland in der Industrie, die Transformation, die dort stattfindet, unsere Antwort auf den IRA – die Finanzierung ist nicht gesichert. Es fehlen in allen Bereichen dreistellige Millionenbeträge. Aber auch andere Investitionen, zum Beispiel in zukunftsfesten Küstenschutz, in biologischen Klimaschutz und viele prominente und wichtige Einzelprojekte im ganzen Land sind in der Finanzierung gerade unsicher. Erst nach und nach werden uns die Folgen der Entscheidung hier im Land deutlich. Die Haushaltslage ist also schwierig. Umso wichtiger ist es doch, dass wir uns auf Prioritäten verständigen. „Einmal alles“ ist keine Priorität und auch keine Strategie. Damit komme ich zu Ihrem Antrag. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Ich glaube, wir müssen Prioritäten setzen. Prioritäten zu setzen, heißt, dass das Land seine Mittel dort einsetzt, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) wo eine Förderung und Finanzierung wirklich Aufgabe des Landes ist, wo es sinnvoll und erforderlich ist und wo man mit Markt- und ordnungsrechtlichen Instrumenten nicht weiterkommt, weil sie nicht funktionieren oder politisch nicht gewollt sind. Prioritäten zu setzen, bedeutet aber auch, dass man den Bund und die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlässt. Und es bedeutet, dass man die Kräfte des Marktes entfacht, dass man den Markt machen lässt und ihn nicht durch Subventionierungen abwürgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Raudies zulassen? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ich würde gerne fortfahren. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Es ist eben nicht Aufgabe des Landes alleine, die Elektrifizierung des Busverkehrs zu finanzieren. Es ist nicht Aufgabe des Landes alleine, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu finanzieren. Es ist nicht Aufgabe des Landes, Stromnetze zu bauen. Dafür haben wir regulierte Unternehmen und ein sehr gutes System. (Thomas Hölck [SPD]: Aber Wärmepumpen!) Aber letztlich muss das Land den Hochlauf von Technologien finanzieren (Beate Raudies [SPD]: Lastenfahrräder!) und fördern, Ladeinfrastruktur – (Serpil Midyatli [SPD]: Balkonsolaranlagen!) – Können Sie mal aufhören, dazwischenzubabbeln? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Nein! –
Jette Waldinger-Thiering
Also, wir haben eine Geschäftsordnung, und da ich gerade den Vorsitz habe, möchte ich darum bitten, dass die Zwischenbemerkungen von der Seite einmal leiser sind, unterlassen werden beziehungsweise der Minister weiter seine Rede hält. (Widerspruch SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Das steht nicht in der Geschäftsordnung!)
Jette Waldinger-Thiering
Es steht in der Geschäftsordnung, dass er seine Rede hält. (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) (Lachen SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Und, Herr Minister, wenn Sie der Meinung sind, dass es nicht okay ist, dann machen Sie eine kurze Unterbrechung, und dann sorgen wir hier oben im Präsidium für Ruhe. (Widerspruch SPD) Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Dafür bin ich sehr dankbar. Ich habe zu Hause drei Kinder und halte einiges aus, aber das war gerade etwas schwierig. (Vereinzelte Heiterkeit CDU und SPD – Zuruf SPD: Stopp, stopp, stopp! – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Unterbrechung! Entschuldigung, so geht das nicht!)
Jette Waldinger-Thiering
Also – – (Werner Kalinka [CDU]: So geht das tatsächlich nicht! – Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD])
Dr. Kai Dolgner SPD
Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich eine Unterbrechung und Klärung der Frage in einer Sondersitzung des Ältestenrates, welche Rechte Parlamentarier haben und welche Rechte hier übrigens auch Regierungsmitglieder haben.
Jette Waldinger-Thiering
Gut. Dann machen wir das. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung: 11:33 bis 12:01 Uhr)
Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir haben das im Ältestenrat geklärt und können die Debatte jetzt fortsetzen. – Herr Minister Goldschmidt, Sie möchten noch etwas sagen? – Dann darf ich Sie bitten, noch einmal ans Pult zu kommen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwischenrufe gehören zu den parlamentarischen Rechten, und ich werde mich selbstverständlich bemühen, künftig gelassener damit umzugehen. (Beifall ganzes Haus) Ich hatte ausgeführt, dass ich es in der Diskussion, wie wir mit Haushaltmitteln umgehen, wichtig finde, über Prioritäten zu sprechen. Selbstverständlich ist eine Priorität, dass wir als Landesregierung Technologien befördern und Technologien in den Markt bringen. Wenn Sie dann aber im Markt sind und funktionieren, muss sich der Staat wieder zurückziehen und die Entwicklung den Marktkräften überlassen. Selbstverständlich gehört auf dem Weg zur Klimaneutralität dazu, Infrastrukturen auszubauen, und ihr Ausbau kostet Geld. Wir werden Mittel brauchen für die Wärmewende, wir werden Mittel brauchen für den Küstenschutz, wir werden Mittel brauchen für die nachhaltige Mobilität, wir werden Mittel brauchen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, wir werden Mittel brauchen für das Hochlaufen der Wasserstoffwirtschaft, wir werden Mittel brauchen für Innovation und Forschung, für den natürlichen und technischen Klimaschutz und für Klimaanpassungsmaßnahmen aller Art. Infrastruktur kostet Geld, und Infrastrukturen sind Zukunftsinvestitionen und unfassbar wichtig. Deswegen steht die Frage, wie wir das alles finanzieren, oben an und muss jetzt geklärt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Eine Forderung haben wir heute und auch in der Diskussion in Berlin nicht gehört, und das ist die Forderung, dass wir jemanden losschicken, um in Paris die Klimaziele nachzuverhandeln oder in Montreal die Biodiversitätsziele. Das sind Ziele, die politisch breit getragen werden. Um die Ziele zu erreichen, braucht es Infrastruktur, braucht es die entsprechenden Mittel. Ich warne jedoch davor, den Eindruck entstehen zu lassen, das Land könnte diese Transformation allein bewältigen, Märkte würden nicht gebraucht oder Geld wäre im Überfluss vorhanden. Das ist nicht so. (Minister Tobias Goldschmidt) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Werner Kalinka [CDU]) Ich habe eingangs gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Thema Generationengerechtigkeit einen hohen Stellenwert beimisst. Wenn das so ist, sollten wir unser politisches Instrumentarium und unser politisches Besteck genau anschauen, ob es so ausgerichtet ist, dass es generationengerecht ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir haben im Wesentlichen drei Kategorien von Instrumenten an der Hand: Wir haben Förderinstrumente – in Euro –, wir haben ordnungsrechtliche Möglichkeiten – in Paragrafen –, und wir haben Marktmechanismen – also Preissignale. Nicht ein Instrument allein ist für alle Themen und Bereiche, die wir haben, richtig, wir brauchen einen klugen Mix, wir brauchen eine ehrliche Diskussion darüber, welches Ziel wir erreichen wollen und welches Ziel wir am sinnvollsten, am zielgenauesten, am generationengerechtesten mit welchem Instrumentarium erreichen können. Diese Diskussion müssen wir miteinander führen. Das ist ein Impuls, der hier gegeben worden ist, ein Impuls, der wichtig wäre, ihn auch in Berlin zu adressieren. Es soll ja gute Verbindungen zum Bundeskanzler geben, den ich in der Diskussion über das Bundesverfassungsgerichtsurteil bisher noch nicht so wahrgenommen habe. Ein großer Fonds, wenn er im Grundgesetz hinterlegt wäre, könnte ein schöner Lösungsbeitrag sein, um aus der schwierigen Situation, in der wir uns befinden, herauszukommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Marc Timmer [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Der Minister hat seine Redezeit um drei Minuten und 28 Sekunden ausgedehnt. Diese Redezeit stünde nun jeder Fraktion zu. – Davon möchte keiner Gebrauch machen. Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1590. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 20/1590 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1589. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt worden? (Zurufe SPD: Ja!) Wer zustimmen will, dass der Antrag Drucksache 20/1589 federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig an die Ausschüsse überwiesen worden. Wir machen weiter, ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 11, 27 und 44 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/1593 b) Soforthilfe für Geschädigte des Sturmhochwassers an der Ostsee Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1585 (neu) c) Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1615 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat nun der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Etwa einen Monat nach dem Sturmhochwasser sind die Aufräumarbeiten ein gutes Stück vorangekommen. Auch politisch sehen wir im Moment etwas klarer. Zwei Punkte sind uns wichtig. Erstens. Der Hochwasserschutz an der Ostsee – und nicht nur da – muss grundsätzlich neu aufgestellt werden. Die Aufsicht und vereinbarten Verfahren haben nicht ausreichend funktioniert. Wäre das Sturmhochwasser noch etwas höher gewesen, hät- (Thomas Losse-Müller) ten wir viel schlimmere Folgen gesehen. Deshalb brauchen wir jetzt schnell eine Lösung, die so groß ist wie das Problem. Deswegen halten wir trotz der vorangegangenen Diskussion an unserem Vorschlag fest. Ich wiederhole meine Bitte an die Landesregierung, klar zu benennen, ob sie den Weg, den wir mit TraFo vorschlagen, für richtig und verfassungsgemäß hält. Das würde unser Abstimmungsverhalten zu den Dringlichkeitsanträgen beeinflussen. Aber bei einer Flut ist es sehr klar: Das ist eine Naturkatastrophe; es ist ein Notfall. Dafür ist ein Sondervermögen gerechtfertigt. Es wird nicht nur reichen, die Schäden zu beseitigen, sondern es wird auch darum gehen, die Deiche, von denen wir gesehen haben, dass sie nicht gut funktioniert haben, zu ertüchtigen. Der zweite Punkt ist: Wir haben viele Menschen im Land, die geschädigt worden sind. Deswegen haben wir unseren Antrag zu den Soforthilfen gestellt. Ich will noch einmal den Vergleich ziehen: Nach der Flut im Ahrtal hat das Land Nordrhein-Westfalen schnell und sehr unbürokratisch 5.000 Euro an alle besonders betroffenen Menschen ausgezahlt, die damit verlorenen, zerstörten Hausrat ersetzen konnten. Das ist genau das, was uns die Menschen in Arnis und woanders erzählen. Es sind nicht viele Haushalte, es sind nicht alle Haushalte, die betroffen sind. Wir halten das für notwendig, weil diese kleine Summe einen großen Unterschied für die Familien machen kann, die betroffen sind. Ich finde diese Geste wichtig, weil uns schon auch klar ist, dass wir alle hier, alle im Land, unserer Verantwortung für den Hochwasserschutz an einigen Deichen nicht gerecht geworden sind. Deswegen müssen wir handlungsfähig sein. (Beifall SPD) Herr Minister Goldschmidt, Sie haben öffentlich bekannt, auf Deichen gestanden und gesehen zu haben, dass diese Deiche Schäden haben. Wir wissen aus unserer Kleinen Anfrage, dass bekannt war, dass viele Deiche nicht in Ordnung waren. Die Menschen in diesem Land erwarten vom zuständigen Minister, dass Sie, wenn so eine Gefahr besteht, handeln, egal wie Sie die rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften sehen. Das ist Ihr Job. Es ist Ihr Job, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Einheiten genug Personal haben. Dafür hätten Sie kämpfen müssen. Ihre Landesregierung hat ein zusätzliches Landwirtschaftsministerium aufgebaut, aber offensichtlich bei einem Thema wie Deiche, das lebenswichtig ist, nicht gehandelt. Das wird so nicht gehen. Da ist noch sehr viel zu erklären. (Beifall SPD und SSW) Es ist klar, dass wir die Deiche stärken müssen. Es ist klar, dass es dafür Mittel gibt. Dafür steht unsere Fraktion natürlich an Ihrer Seite. Das ist eine gute Investition in die Zukunft. Wir müssen den Blick an dieser Stelle möglichst weit werfen. Wenn uns die Wasser- und Bodenverbände sagen, dass sie bei der Ertüchtigung von Schöpfwerken und Sielen 2 Milliarden Euro Defizit haben, wenn die Wasser- und Bodenverbände sagen, dass sie es nicht leisten können, die Deiche, die bis jetzt in ihrer Verantwortung waren, wirklich zu ertüchtigen, dann müssen wir als Land helfen. Es hilft nichts zu sagen – wie Sie es gerade schon wieder gesagt haben –: Das ist nicht meine Zuständigkeit. Wir sind in diesem Land in einer Gesamtverantwortung. Sie sind der zuständige Minister, der diese Dinge organisieren muss. Das wird Ihnen niemand abnehmen können. Sie müssen zumindest dafür sorgen, dass, wenn es nicht Ihre Zuständigkeit, aber unter ihrer Aufsicht steht, die Dinge erledigt werden und dass das Geld zur Verfügung steht. Das nicht zu tun, führt dazu, dass wir in dieser wichtigsten, einer der wichtigsten Aufgaben, die das Land hat, nämlich uns davor zu schützen, dass die Meere unser Land zerstören, scheitern werden. Das kann es nicht sein. Das ist Ihre Verantwortung. – Danke schön. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Für die Landesregierung hat nun Minister Claus Ruhe Madsen das Wort in Vertretung für Ministerin Dr. Sütterlin-Waack. (Serpil Midyatli [SPD]: Es gibt Irritation bei den Rednern!)
Claus Ruhe Madsen
Okay! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal (Minister Claus Ruhe Madsen) möchte ich mich gern im Vorwege bei den vielen Helferinnen und Helfern bedanken. (Beifall ganzes Haus) Nicht nur während der Sturmflut, sondern auch nach der Sturmflut haben viele Menschen gezeigt, dass hier in Schleswig-Holstein gemeinsam angepackt wird. Ich war am Tag nach der Sturmflut selbst in der Lübecker Bucht unterwegs und habe mir ein Bild gemacht. Viele Menschen waren schon unterwegs an den Stränden, um aufzuräumen. Das nenne ich Einsatz. Nicht nur der Einsatz der hauptamtlichen Einsatzkräfte, sondern auch das Engagement der ehrenamtlichen Fluthelferinnen und ‑helfer war herausragend. (Beifall ganzes Haus) Viele Helferinnen und Helfer waren sofort zur Stelle, wo sie gebraucht wurden und haben Hand in Hand mit den hauptamtlichen Einsatzkräften ihr Bestes gegeben. Nur so konnten noch größere Schäden verhindert werden. Die Landesregierung dankt allen Helferinnen und Helfern ausdrücklich für ihre Bereitschaft, die Ärmel hochzukrempeln. Wir nehmen uns ein Beispiel an Ihrer Tatkraft und stellen Ihnen zu Ehren ein Fest auf die Beine. Ganz einfach deshalb, weil sie es sich verdient haben, weil sie für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz unverzichtbar sind. Auch wir als Landesregierung haben schnell gehandelt. Wenige Tage nach der Sturmflut haben wir mit den Kommunen einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds verabredet. Heute, knapp einen Monat später, beraten wir über das Sondervermögen, um diesen Wiederaufbaufonds mit Mitteln auszustatten und die Kommunen beim Wiederaufbau zu unterstützen. Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023 ebnet den Weg dazu. Stand jetzt schätzen wir den Schaden auf rund 200 Millionen Euro. Die genaue Schadensfeststellung ist aber noch nicht abgeschlossen. Zunächst einmal tragen wir mit 140 Millionen Euro zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur bei. Die Schäden an kommunalen Häfen und den öffentlich zugänglichen Bereichen an kommunalen Sportboothäfen sowie an Promenaden oder Stränden sollen beseitigt werden. Die entsprechende Richtlinie erarbeiten wir gerade im Wirtschaftsministerium. Wir unterstützen betroffene Kitas, Theater oder Jugendzentren und andere Einrichtungen der privaten Daseinsvorsorge in den Kommunen mit weiteren 20 Millionen Euro. Hierfür erarbeitet das Innenministerium die Richtlinie. Wir setzen 40 Millionen Euro für Sofortmaßnahmen zum Schutz von Küsten ein. Wir nehmen dabei auch den Bund in die Pflicht. Der Bundeskanzler hat dank des Einsatzes unseres Ministerpräsidenten seine Hilfe zugesagt. Abgewickelt und verwaltet wird das Sondervermögen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Aber nicht nur für die Kommunen haben wir schnelle Hilfe auf den Weg gebracht. Auch Unternehmen und Privatpersonen, die mit Schäden zu kämpfen haben, lassen wir nicht alleine. Es wird ein Darlehensprogramm als Überbrückungshilfe mit attraktiven Bedingungen geben. Wir wollen damit schnell helfen und Liquidität sichern, und zwar mit Darlehen für Privatpersonen und Unternehmen – bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren bei einem Zinssatz von einem Prozent. Bei besonderen Härtefällen kann auf eine anteilige Rückzahlung des Darlehens verzichtet werden. Die Voraussetzungen hierfür werden im Moment in meinem Ministerium erarbeitet. Uns ist wichtig, dass nun im ersten Schritt das Darlehensprogramm sehr schnell an den Start geht. Das ist jetzt der Fall. Ab Montag können Anträge gestellt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir haben bewusst ein Programm aufgelegt, weil das die Gesamtabwicklung einfacher macht. Das ist unsere Definition von kurzfristig und unbürokratisch. Ein extra Zuschussprogramm für Privatpersonen fällt nicht darunter. Das wäre ein Hilfsprogramm mit der Gießkanne, das nicht nur ein großer Aufwand wäre, sondern auch angesichts unserer Haushaltslage schlicht unseriös. Der Staat kann nicht alle möglichen Risiken absichern. Es gibt natürlich Menschen, die stark betroffen sind und vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Die lassen wir nicht alleine. Sie können ein Darlehen beantragen und es, wenn sie Härtefallnachweise haben, in einen anteiligen Zuschuss umwandeln. Genau das ist der richtige Weg, und den werden wir jetzt weiter beschreiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Das Wort hat nun die Abgeordnete Wiebke Zweig von der CDU-Fraktion.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Sprecherin für Katastrophenschutz muss ich mich tagtäglich mit Schreckensszenarien auseinandersetzen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Haben Sie einen Wortbeitrag? (Martin Habersaat [SPD]: Aber ich darf Zwischenrufe machen! – Christopher Vogt [FDP]: Ja, aber nur die seriösen! – Vereinzelte Heiterkeit) Sind wir auf Notsituationen gut vorbereitet? Wie reagieren wir im Ernstfall? – Es ist eine doch recht pessimistische, meistens hypothetische Arbeit. Meine Damen und Herren, ich stehe heute vor Ihnen, weil ein solches Schreckensszenario in unserem Land leider Wirklichkeit geworden ist. Unser Schleswig-Holstein wurde von einer der schwersten Naturkatastrophen in seiner Geschichte heimgesucht. Vom 19. bis 21. Oktober 2023 erlebte die Ostseeküste eine verheerende Sturmflut, die als das schwerste Ostseesturmhochwasser seit 1872 in die Geschichte eingeht. Die Ausmaße dieser Jahrhundertsturmflut sind beispiellos. An mehreren Orten in Schleswig-Holstein überstiegen die Pegelstände die Zweimetergrenze, wobei in Flensburg ein Höchststand von 2,27 Metern gemessen wurde. Die Folgen sind herzzerreißend und sehr weitreichend. Deiche und Hafenanlagen wurden beschädigt oder zerstört, über 100 Boote gingen unter oder wurden erheblich beschädigt. Wohnhäuser, Campingplätze, Restaurants und Hotels wurden verwüstet. Überschwemmungen und Deichbrüche führten zu teils erheblichen Landverlusten, und leider mussten wir auch einen Todesfall auf Fehmarn verzeichnen. Diese düsteren Tatsachen werden nur durch die beispiellose Einsatzbereitschaft unserer hervorragenden und professionellen Einsatzkräfte sowie der zahlreichen Helferinnen und Helfer überstrahlt. Ihr Einsatz verhinderte Schlimmeres und hat uns gezeigt, wie elementar einerseits ein durchdachter Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und wie wichtig andererseits das ehrenamtliche Engagement für uns alle ist. Der Wiederaufbau – das haben Sie gehört – wird Monate dauern, und die Schäden sind dabei noch nicht vollständig erfasst. Aufgrund vorläufiger Schätzungen wird ein Hilfevolumen in Höhe von 140 Millionen Euro für die kommunale Infrastruktur, 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie 40 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen benötigt werden. Daher schlagen wir vor, einen Wiederaufbaufonds zu errichten. Dieses Sondervermögen wird die erforderlichen Mittel bereitstellen, um den Wiederaufbau in unseren Gemeinden zu unterstützen. Die Schadenserfassung ist noch im Gange, und das Volumen des Fonds kann sich noch ändern. Die Finanzierung soll durch das Land und die Kommunen sichergestellt werden. Würde sich der Bund an den Kosten beteiligen, könnten die Kosten von Land und Kommunen zu gleichen Teilen reduziert werden. Doch Berlin zieht sich bislang aus der Verantwortung. Um kurzfristige und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Privathaushalte zu gewährleisten, haben Ministerpräsident Günther und Ministerpräsidentin Schwesig bereits an den Bundeskanzler appelliert. Dafür danke ich unserem Ministerpräsidenten ausdrücklich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Sich für Gespräche zu bedanken!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den Ereignissen vom Oktober 2023 hoffe ich, für alle Fraktionen sprechen zu können, wenn ich einen großen Dank für den unermüdlichen Einsatz unserer hauptsowie ehrenamtlichen Kräfte während der Ostseesturmflut wiederhole. Mir persönlich erscheint es nur folgerichtig, als Zeichen unserer Dankbarkeit und Würdigung diesen Einsatzkräften eine Auszeichnung des Landes zu verleihen. Lassen Sie uns die Herausforderungen angehen, die vor uns liegen! Gemeinsam werden wir den Wiederaufbau unseres Landes bewältigen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Beschreibung der Ost- (Dirk Kock-Rohwer) seesturmflut gerade von meiner Kollegin gehört. Auch von mir als Erstes noch einmal ein Dank an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die angesichts dieser Ostseesturmflut mit viel Tatkraft geholfen haben. (Beifall ganzes Haus) Es zeigt sich einmal mehr, wie die Menschen hier in unserem Land beisammenstehen, wenn Hilfe gefragt ist. Trotz des tragischen Unglücks auf Fehmarn und trotz der immensen Schäden – darauf komme ich später noch zurück – möchte ich hier meinen Hut vor den vielen Helferinnen und Helfern ziehen, die im Bereich der Ostseeküste in Aktion waren. Um ihnen ein Zeichen der Anerkennung zu erweisen, bitten wir die Landesregierung, eine Auszeichnung für diese spezielle Hilfe zu gestalten und zu verleihen. Dafür bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Des Weiteren gebührt der Landesregierung Dank dafür, dass sie so schnell und entschlossen gehandelt hat. Sie hat sich unverzüglich mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt und den „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ mit 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht; wir haben das gerade vom Minister gehört. An den entsprechenden Förderrichtlinien wird im Moment mit Hochdruck gearbeitet. Ab Montag sollen ja auch schon die ersten Anträge gestellt werden können. Dadurch bekommen alle Beteiligten die dringend benötigte Sicherheit, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen zu können – sei es für die Reparatur von Regionaldeichen, beschädigten Straßen oder für den Wiederaufbau von Kindertagesstätten. Über die Finanzierung wurde vorerst ein gangbarer Weg mit Beteiligung von Land, Kommunen und Trägern vereinbart. Aber ich hoffe sehr, dass es dem Ministerpräsidenten gelingt, eine finanzielle Beteiligung des Bundes zu erreichen; das war gerade auch schon so aus dem rauszuhören, was Minister Madsen uns vorgetragen hat. Dadurch reduzierte sich nämlich die Belastung von Land und Kommunen zu gleichen Teilen. Eine andere Frage ist die Unterstützung von Privatleuten und Unternehmen, die durch die Sturmflut Schäden erlitten haben. Leider sind die Schäden an Immobilien, anders als bei vielen Booten und Pkw, im Wesentlichen vielfach nicht versichert. Aktuell gibt es offenbar auch so gut wie kein Versicherungsprodukt auf dem Markt, das die Sturmflutschäden abgedeckt hätte. Das weist auf ein grundlegendes gesellschaftliches Problem: Durch den Klimawandel sind die Risiken von Naturkatastrophen erheblich gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer weiter steigen. Sich die Folgen und das Ausmaß all dessen tatsächlich vorzustellen, fällt derzeit vielen – ich denke, auch uns – sehr schwer. Aber ein guter erster Schritt ist auf jeden Fall die Debatte über die Elementarschaden-Pflichtversicherung, die wir hier erst kürzlich geführt haben. Es muss dringend darüber beraten werden, ob durch eine flächendeckende Pflicht die Beitragslast soweit verteilt werden kann, dass so zumindest Teile der Schäden versicherbar werden. Dabei muss auch das Schadensereignis Sturmflut berücksichtigt werden. In den momentanen Strukturen ist das für Versicherungen und deren Rückversicherungen schlichtweg nicht abbildbar. Es ist daher gut, dass sich die Landesregierung im Bundesrat einstimmig mit 15 anderen Landesregierungen für diesen Weg ausgesprochen hat. Die Herausforderungen durch die Klimafolgen kann natürlich nicht die Versicherungswirtschaft allein bewältigen, aber das sollte aus meiner Sicht ein Baustein sein. Hier wieder einmal: CO einzusparen, Klimaschutz 2 ist die beste Versicherung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Bis dahin bin ich froh, dass klar ist, dass das Land Schleswig-Holstein auch privat Betroffene und Unternehmen, die Schäden an ihren Besitztümern erlitten haben, nicht in Sturm und Regen stehenlässt. Dazu wird unverzüglich ein Darlehensprogramm aufgelegt, das bei Härtefällen auch Zuschussmöglichkeiten beinhalten soll. Hierbei soll – auch das haben wir heute gehört – schnell und einfach über die Hausbank ein Darlehen in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro mit einem Zinssatz von einem Prozent bei der IB.SH beantragt werden können. Anträge – auch das haben wir gehört – sollen ab nächstem Montag möglich sein, sodass sie dann auch gestellt werden können, um – wenn man das auch vier Wochen nach dem Unglück noch sagen kann – schnell mit Finanzmitteln die Beseitigung der Schäden zu unterstützen. Eine Härtefallregelung, die den gesamten Darlehensbetrag oder aber Teile des Darlehensbetrages umwidmet und in einen Zuschuss überführt, muss nun erarbeitet werden, um auch in diesem Fällen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Dieses Vorgehen hilft jenen Menschen, die es wirklich brauchen. – Vielen Dank. (Dirk Kock-Rohwer) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Christopher Vogt von der FDP-Fraktion.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die verheerende Sturmflut an der Ostseeküste ist schon einige Wochen her. In der Tat: Die massiven Schäden werden immer sichtbarer. Ich möchte zunächst etwas zum Koalitionsantrag sagen: Ehrung, also die Verleihung eines Ordens, auch eine große Dankesfeier – das unterstützen wir natürlich. Ich hatte das beim Ahrtaleinsatz 2021 auch selbst vorgeschlagen. Es gab da eine große Feier in Neumünster, bei der der Gesundheitsminister mit Blick auf Corona etwas schlucken musste. Es waren ja viele Menschen – über 1.000 Menschen – da. Es war natürlich eine gute Sache, weil es auch als Wertschätzung angesehen wurde. Das war eine richtige Sache. Wir haben damals auch einen Orden vorgeschlagen, wie ihn das Land Rheinland-Pfalz an unsere Einsatzkräfte verliehen hat. Auch das war natürlich richtig. Es ist für uns selbstverständlich: Es geht um den Ausdruck der großen Wertschätzung für die unglaubliche ehrenamtliche Arbeit, die geleistet wurde und die eigentlich nicht selbstverständlich ist, um es einmal deutlich zu sagen. (Beifall ganzes Haus) Ich will dazu aber auch sagen, Herr Kollege: Die zehntausenden Ehrenamtlichen aus der Blaulichtfamilie opfern den Großteil ihrer Freizeit ja nicht für Ruhm, Orden oder Dankesfeiern, sondern aus einer Haltung heraus. Darum geht es darum, diese Haltung, die diese Menschen vertreten, ihre eigene Initiative, dass sie etwas für die Allgemeinheit tun, zu stärken und zu unterstützen – auch durch eine gute Ausstattung im Bereich des Katastrophenschutzes. (Beifall FDP und Heiner Rickers [CDU]) Die 15 Stellen im Innenministerium, über die wir lange beraten und auf die wir sehr gedrängt haben, sollen jetzt kommen, denn Ehrenamt braucht an bestimmten Stellen eben auch Unterstützung und Koordinierung durch das Hauptamt. Meine Damen und Herren, wir sollten den Einsatzkräften den Rücken stärken: Klare Kante bei Gewalt und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte, auch bei der Behinderung und Belästigung von Einsatzkräften, die hier auch bei der Sturmflut wieder an verschiedenen Stellen sichtbar wurde! (Beifall ganzes Haus) Leider gab es erst vor wenigen Tagen wieder einen schlimmen Vorfall in meiner Heimatgemeinde, was wir bisher nicht hatten. Was wäre unser Land ohne die große Blaulichtfamilie! Leider müssen wir das einigen Menschen unserer Gesellschaft immer wieder erklären, obwohl es eigentlich jeder wissen sollte. Insofern: Klare Kante an der Stelle und Unterstützung für alle diese Menschen, ohne die wir solche Situationen nie bestehen könnten. Ich will etwas zum SPD-Antrag sagen: Ich verstehe den Impuls total, Herr Kollege. Wir sind da allerdings etwas skeptisch und setzen auch für die Landesregierung vor allem auf Darlehen, die in Härtefällen in Zuschüsse umgewandelt werden können. Es ist natürlich ein Instrument, bei dem man einmal gucken muss, wie man es genau regelt. Ich halte es trotzdem für den richtigen Weg, weil man mit Darlehen Liquidität schafft und in Härtefällen daraus entsprechend Zuschüsse machen kann. Das ist richtig. (Beifall FDP) Herr Minister, wir hatten auch gesagt: Anders als beim Energiegipfel muss es attraktiv sein. Ein Prozent Zinsen und auch die Tilgungsfreiheit sind an der Stelle richtig und Dinge, die wir auch in der Coronapandemie gemacht haben. Das war attraktiv und wird angenommen. Es schafft schnelle Hilfe. Das Problem ist ein bisschen, wenn man für bestimmte Eigentümer Zuschüsse bewilligt – es gab ja nicht nur Arnis, das besonders betroffen war, sondern auch in Flensburg, Lübeck und woanders Hauseigentümer, die direkt betroffen waren –, dass die Abgrenzungsfrage natürlich schwierig ist. Es sind dann gar nicht so wenige Betroffene. Wir sind daher der Meinung: Die Landesregierung macht es an der Stelle richtig. Im Ahrtal war die Situation eine andere, und hier haben die Versicherungen oftmals auch sehr schnell gehandelt, was ich an dieser Stelle einmal ansprechen möchte. Wir sind zu einem gemeinsamen Beschluss des Landtages bereit, um die Schäden zu beseitigen. Wir haben bereits erklärt: Eine Notlage würden wir grundsätzlich mitmachen. Das ist der klassische Fall der Ausnahme von der Schuldenbremse: eine Naturkatastrophe, die massive Schäden verursacht. Es muss hier aber vor allem um die Beseitigung (Christopher Vogt) der Schäden und um die notwendigen Maßnahmen gehen, die einen direkten Bezug zu der Sturmflut haben. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW]) Das sage ich hier noch einmal sehr deutlich. Man kann über Maßnahmen im Bereich des Küstenschutzes oder Katastrophenschutzes sprechen, aber zum Beispiel nicht an der Nordseeküste und so weiter. Der Zusammenhang wäre dann zu weit weg. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Deshalb darf die Flut nicht genutzt werden, um durch die Hintertür den Landeshaushalt von Schwarz-Grün zu unterstützen. Das ist nicht Aufgabe eines Notkredites und auch nicht Aufgabe der Opposition. Zum Schluss möchte ich noch sagen: Die Küstenschutzkonzepte müssen an verschiedenen Stellen überprüft werden, zum Beispiel aus meiner Sicht auch in Schleimünde, wenn ich an die Schlei denke. Auch das Thema Buhnen in der Eckernförder Bucht muss angegangen werden. Beim LKN muss geprüft werden, ob er wirklich gut ausgestattet und aufgestellt ist. Auch da sind Dinge deutlich geworden. Es geht um die Übernahme von Regionaldeichen durch das Land. Es muss klare Kriterien geben. Übrigens finde ich etwas bei der Einigung mit der kommunalen Seite ein bisschen komisch. Es gibt Kommunen in Schleswig-Holstein – zum Beispiel die Stadt Lauenburg –, die die Reparatur von Regionaldeichen zu 90 Prozent mitfinanzieren sollen. Sie selber erhalten aber nur 80 Prozent. Das ist eine falsche Geschichte, die man korrigieren muss. Das kann man den Menschen in Lauenburg schwer erklären, die auch vom Elbehochwasser betroffen waren, dass sie da benachteiligt werden. Da sollte man vielleicht noch einmal nachsteuern. Insofern reichen wir an dieser Stelle die Hand für gute weitere Gespräche mit der Landesregierung und den anderen Fraktionen, damit wir eine gute Einigung hinbekommen, die den Menschen hilft und die seriös und verfassungsrechtlich abgesichert ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Lars Harms von der SSW-Fraktion.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rekordsturmflut von vor einem Monat hat katastrophale Schäden an unserer schleswig-holsteinischen Ostseeküste angerichtet. Teilweise brachen die Deiche. Promenaden, Häuser und Existenzen wurden zerstört. Gleichzeitig zeigte sich in dieser schweren Situation, dass Schleswig-Holstein einmal mehr eng zusammensteht. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenschutzes haben unverzüglich Tag und Nacht geschuftet, gerettet, was zu retten war, und aufgeräumt. Überwältigend viele Ehrenamtliche haben tatkräftig mit angepackt. Daher an dieser Stelle auch von uns ein großes Dankeschön an alle, die mit ihrem Einsatz, ihrem Engagement und mit vielfältiger Unterstützung die Aufräumarbeiten so koordiniert und zügig vorangebracht haben. Natürlich haben alle diese Menschen auch Ehrungen und Auszeichnungen verdient. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nun aber ist den Menschen auch wichtig zu erfahren, wie der Wiederaufbau ausgestaltet wird und wie man an entsprechende Hilfsgelder herankommt. Wir müssen nun zügig alle Schäden konkret beziffern, Gelder für den Wiederaufbau bereitstellen und die zerstörten oder beschädigten Anlagen dabei für weitere zu erwartende Hochwasser wappnen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche diverse Fonds, Umwidmungsideen und Finanzierungsfahrpläne kassiert. Tatsache ist: Durch Notkreditgelder finanzierte mehrjährige Sondervermögen, Umschichtungen oder Bevorratungen sind nicht mehr möglich. Deshalb müssen wir andere Wege gehen, und das tun wir in diesem Fall. Schauen wir uns die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein also an. Was, wenn nicht eine überaus schwere Sturmflut, qualifiziert eben eine solche unvorhergesehene Naturkatastrophe? – Natürlich müssen wir jetzt zügig zusehen, dass und vor allem auch wie wir die Hilfe rechtssicher und dann auch möglichst unbürokratisch hinbekommen. Die ersten Schätzungen im Hinblick auf die Schäden lagen ja bei rund 200 Millionen Euro. Wenn wir aber über die Ausgestaltung des Wiederaufbaus sprechen, ergibt es durchaus Sinn, dass wir nicht alles, was zerstört wurde, ganz genauso wiederaufbauen, wie es war, sondern dass wir alles besser wiederaufbauen. Die Deiche, die teilweise nicht standgehalten haben, müssen mit einer nachhaltigen Verstär- (Lars Harms) kung wiederaufgebaut werden. Die touristische Infrastruktur, die weggespült wurde, sollte nicht neu repariert, sondern möglichst flutwasserfest gemacht werden. Da wir diesen engen Zeitraum haben, meine Damen und Herren, wäre es ganz wichtig, dass wir da nicht noch bürokratische Hemmnisse schaffen. Wenn es um Genehmigungsverfahren für diese Maßnahmen geht, sollten sie schnell und unbürokratisch erfolgen. Man sollte es nicht noch in die Länge ziehen. (Beifall SSW und Beate Raudies [SPD]) Bei den ganzen Maßnahmen ist natürlich mit mehr Aufwand und höheren Kosten zu rechnen als die 200 Millionen Euro, die wir angedacht hatten. Deshalb, glaube ich, ist es notwendig, dass wir den Bund mit in die Verantwortung nehmen müssen. Es ist jetzt schon passiert: Man hat den Bund ja angesprochen, aber er darf sich nicht wegducken und sagen, es wird schon irgendwie an mir vorbeigehen. Da sind wir uns in dieser Hinsicht alle einig. Die Gespräche mit dem Bund sind ja längst angelaufen. Trotzdem ist es wichtig, dass wir als Land immer wieder sagen: Der Bund muss jetzt wieder in die Puschen kommen. Auch der muss uns hier an der Küste unbürokratisch und schnell unter die Arme greifen, wie er es bei Fluten andernorts auch getan hat. Insgesamt haben wir über die letzten Wochen einmal mehr erleben können, dass Schleswig-Holstein in Krisensituationen zusammensteht. Nun muss es darum gehen, einen möglichst unbürokratischen Weg für finanzielle Kompensationen und Reparaturen zu finden, der im Übrigen natürlich auch eine Lösung zumindest für Härtefälle bereithalten muss – aber bitte ohne bürokratische Zettelwirtschaft oder Auflagen. Die Menschen und Unternehmen brauchen nun etwas Handfestes, sodass der Wiederaufbau losgehen kann. Es ist in Ordnung, dass wir uns um die öffentliche Infrastruktur kümmern – gar keine Frage –, aber wir dürfen eben auch nicht diejenigen vergessen, die wirklich hart betroffen sind. Vielleicht können wir nicht allen helfen, das mag sein, aber zumindest denjenigen, die über Gebühr hart betroffen sind. Denen muss man unter die Arme greifen, sie brechen sonst weg: die Unternehmen, die Arbeitsplätze und manchmal bei Privatpersonen auch die Existenzen. Das dürfen wir nicht zulassen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Thomas Hölck von der SPDFraktion gemeldet.
Thomas Hölck SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sondervermögen ist gut und richtig, allerdings ist die Ausgestaltung der Darlehensund Hilfsprogramme teilweise nicht zielführend. Sie werden teilweise auch nicht helfen. Ich habe Häuser gesehen, da ist das Wasser in Höhe von 1,50 Meter durchgerauscht. Die sind unbewohnbar. Der Estrich muss herausgestemmt werden, der Putz muss abgestemmt werden. Die Menschen sind müde und kaputt. Sie haben bis heute keinen einzigen Cent gesehen. Deshalb brauchen sie sofort Hilfe, und wir müssen den Menschen helfen, die vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Deshalb brauchen wir einen Fonds, der in diesen Fällen Geld auszahlt, das man nicht zurückzahlen muss. (Beifall SPD) Genau das ist beim Elbehochwasser 2013 passiert. Da war die Landesregierung großzügiger als diese Landesregierung, und es stellt sich schon die Frage, warum das jetzt nicht der Fall ist, warum man jetzt nicht so unbürokratisch helfen kann. Gerade vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer Kleinen Anfrage, die ich gestellt habe, erwarte ich, dass die Hilfsprogramme verändert und überdacht werden. Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass diese den Küstenschutz durch die Regionaldeiche nicht im erforderlichen Ausmaß ernst genommen hat. Obwohl bekannt war, dass an einigen Deichen Mängel und Schäden festgestellt wurden, ist die Landesregierung nicht ausreichend tätig geworden, um die Mängel zu beseitigen. Es fehlen in der Antwort Aufzeichnungen über die Deichschauen, die alle zwei Jahre hätten stattfinden müssen. Entweder gibt es keine Protokolle, oder die Protokolle wurden nicht angefordert. Es ist so lückenhaft, was dort in dieser Antwort abgeliefert worden ist, dass man sich wirklich ernsthaft Sorgen um den Küstenschutz machen muss. Deshalb muss ich Ihnen auch den Vorwurf machen: Sie haben Ihre Rechtsaufsichtspflicht verletzt. Sie wussten von dem geringeren Schutzstandard der Regionaldeiche, und Sie haben bewusst darauf verzichtet, Standards vorzugeben. Sie tragen als Landesregierung eine Mitverantwortung an den Schäden, und daher erwarte ich, dass Sie beim Hilfsprogramm großzügiger sind, dass Sie die Hilfspro- (Thomas Hölck) gramme anpassen und dass den Betroffenen wirklich so geholfen wird, wie es in dieser Lage gerechtfertigt ist. (Beifall SPD) Die Versäumnisse der Landesregierung werden wir in der Zukunft aufzuarbeiten haben, denn das, was jetzt offenbar geworden ist, kann so nicht bleiben und darf so nicht hingenommen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Birte Pauls von der SPD-Fraktion gemeldet.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal an dieser Stelle unseren Antrag unterstützen und deutlich machen, warum es so wichtig ist, dass den Leuten jetzt, sofort und unbürokratisch geholfen wird. Ich wohne auf dem Holm in Schleswig, also mitten in diesem Hochwassergebiet. Mein Häuschen ist Gott sei Dank nicht betroffen gewesen, weil wir ein bisschen höher liegen, aber wir konnten von Freitagmorgen an stündlich beobachten, wie das Wasser gestiegen und in die Häuser hineingelaufen ist. Es wurde nachts geschaufelt, es wurde gepumpt, und, und, und. Es gab eine ungeheure Nachbarschaftshilfe, aber es hat natürlich die Auswirkungen, dass einige Häuser nicht bewohnbar sind. Ich erzähle Ihnen gern, welche Häuser das zum Beispiel sind. Da ist ein älteres Ehepaar, er ist über 80 Jahre, sie ist etwas jünger. Sie haben dieses Häuschen selbstverständlich schon einmal bezahlt. Das ist zurzeit nicht bewohnbar. Sie sind untergekommen bei fremden Leuten in einer Ferienwohnung, gratis, als Spende. Das war aber nicht allen möglich. Wir haben eine Frührentnerin, der auch quasi alles abgesoffen ist. Sie wird nicht in der Lage sein, überhaupt einen Kredit zurückzuzahlen. Das kann sie mit ihren geringen finanziellen Mitteln gar nicht. Wir haben eine junge Familie mit vier kleinen Kindern, deren Wohnraum zurzeit nicht zur Verfügung steht, beziehungsweise es gibt nur partiell zwei Zimmer oben. Diese Familie muss in einer fremden Wohnung kochen. Dann gibt es noch eine weitere Familie. Sie ist gerade eingezogen, sie hatte gerade alles renoviert. Alles ist abgesoffen, alles muss raus, alles muss neu gemacht werden. Diese Frührentnerin hat zum Beispiel Angst, die notwendigen Handwerker zu bestellen, weil sie nicht weiß, wie sie sie bezahlen soll. Meine Damen und Herren, das wischen Sie hier gerade weg. Herr Madsen, ich weiß, dass das nicht Ihre Rede war, aber das ist die Haltung der Landesregierung. Sie wischen das gerade weg mit einer Argumentation, die an Arroganz nicht zu überbieten ist. Wir reden hier ja nicht von Tausenden von Menschen, denen jetzt geholfen werden muss. Vielleicht sind es einige Hundert. Ich weiß es nicht, ich kann es nicht beurteilen. Ich war in Arnis, ich war auch in Langballig, ich war auch mit Thomas und Sandra unterwegs, ich habe mit den Leuten gesprochen. Ich habe das natürlich vor Ort die ganze Zeit über mitbekommen, das Elend und die Angst der Menschen, die jetzt unmittelbar betroffen sind. Wenn man diesen Menschen jetzt helfen will, dann zahlt man Ihnen unbürokratisch eine Summe aus, die wir mit 5.000 Euro beziffert haben, sodass sie jetzt, an dieser Stelle, hier und sofort, das Nötigste anschaffen können und jedenfalls schon einmal den Handwerker bestellen können, um nasse Wände herauszuklopfen, und, und, und. Also: Geben Sie sich einen Ruck. Lassen Sie diese Leute nicht im Regen stehen. Ich habe auch andere Nachbarn, die sagen: Ich brauche all diese Kredite an dieser Stelle nicht, ich würde diese auch nicht beantragen. Aber: Helfen Sie den Leuten, die das jetzt dringend und notwendig brauchen! – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Die Finanzministerin Monika Heinold hat sich noch zu einem Beitrag gemeldet. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den Anfang der Debatte zurückkommen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hatte noch einmal gefragt, wie die Haltung der Landesregierung zum TraFo ist. Das scheint bisher noch nicht ganz klar gewesen oder geworden zu sein, obwohl ich in der Debatte gestern schon einmal im Grundsatz dazu Stellung genommen habe. Aber, noch einmal zur Klarstellung: Es gibt zwei Dinge, die das Urteil sagt, die sehr wesentlich sind. Zum einen sagt das Urteil, dass wir in (Ministerin Monika Heinold) der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit bleiben müssen. Und es sagt, und das war für uns sehr bedauerlich, weil wir das anders gelöst hatten, dass dann, wenn Geld in ein Sondervermögen überführt wird, notkreditfinanziert, dieses Geld am Jahresende dort wieder raus und zur Tilgung eingesetzt werden muss. Das ist in Nummer 181 des Urteils sehr klar beschrieben. Dort steht: „Demgemäß führt die unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für Notsituationen kreditfinanzierte Zuführung an ein Sondervermögen nach dem Grundsatz der Jährlichkeit verfassungsrechtlich dazu, dass die dem Sondervermögen zugeführten Mittel grundsätzlich nur in demjenigen Rechnungsjahr, für welches sie durch den Beschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG bereitgestellt sind, eingesetzt werden können.“ Das ist bedauerlich, aber es ist so. Wir oder ich haben den Antrag der SPD, den Gesetzentwurf, so gelesen, dass die Gelder hier auch überjährig ausgegeben werden, denn in § 5 zur Finanzierung steht zwar zum einen ein Zeitraum 2024 bis 2030, aber dann steht dort auch: „Erträge aus der verzinslichen Anlage der Mittel fließen dem Sondervermögen zu.“ Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel nicht sofort ausgegeben werden, was ja auch logisch ist angesichts der Größe der Aufgabe.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Christopher Vogt zu? Monika Heinold, Finanzministerin: Das ist immer ein bisschen schwierig mitten im Satz, auch wenn ich Bandwurmsätze habe, aber unabhängig von der Unterbrechung meines Satzes, die ich natürlich akzeptiere, Frau Präsidentin, weil Sie hier die Hoheit haben, lasse ich diese gern zu.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Ich wollte mich eigentlich zur Geschäftsordnung melden, denn wir sind bei der Debatte über die Sturmflut, wenn ich das richtig sehe, und nicht bei der Debatte zum TraFo. Die haben wir vorhin gehabt. Vielleicht sollten wir erst einmal das Thema Sturmflut erledigen, bevor wir zu dem anderen Thema kommen, das ja nach der Pause wieder aufgerufen wird. Ich bin etwas irritiert darüber, dass wir über das sprechen, was wir abgehandelt haben, und jetzt bei dem anderen Thema sind, das durch einen Beitrag der Regierung, der mit der Debatte gerade nichts zu tun hat, unterbrochen wird. – Herr Fraktionsvorsitzender, die Herausforderung ist, dass, wenn ich es richtig in Erinnerung habe an diesem turbulenten Vormittag, dieser Debattenpunkt damit anfing, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD die Regierung noch einmal gebeten hat, hierzu Stellung zu nehmen. Nun bin ich etwas im Zwiespalt, wenn die einen mich bitten, hier Stellung zu nehmen, und die anderen sagen, wir möchten das später hören. Da bräuchte ich jetzt einmal einen Hinweis. Ich wäre bereit, die Frage weiter zu beantworten, wenn das vom Parlament akzeptiert wird. (Zurufe: Gern jetzt!) So, das heißt, wir haben den einen Teil der Jährigkeit. Die andere Frage ist die Frage: Wofür darf ich Notkredite aufnehmen? – Auch hierzu äußert sich das Gericht, vielleicht nicht in derselben Klarheit wie zur Jährigkeit, aber es äußerst sich. Es sagt – ich lese einmal vor: „Vielmehr ist die konkrete Abwägung zwischen den geeigneten Mitteln zur Abwehr der außergewöhnlichen Notsituation eine Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, die er auch politisch zu verantworten hat. Für politisches Handeln räumt das Grundgesetz dem Gesetzgeber … einen Gestaltungsspielraum ein.“ Dies beantwortet aus meiner Sicht, dass es durchaus möglich ist, beispielsweise Klimafolgen oder die Energiewende als Notsituationen und die entsprechenden Maßnahmen als sich im Veranlassungszusammenhang bewegend darzustellen. Deswegen halten wir als Landesregierung es für rechtens, in diesem Zusammenhang Northvolt wie beschrieben zu finanzieren. Unsere neue Schwierigkeit ist aber, dass wir es innerhalb der Jährigkeit lösen müssten. Ich glaube, dass wir im Ausschuss – der Gesetzentwurf zum Transformationsfonds ist ja in den Ausschuss gegangen – eine gute Möglichkeit haben werden, die Dinge miteinander zu beraten. Da wir nicht die einzigen in dieser Republik sind, die sich zurzeit Gedanken um Lösungen machen, gehe ich einmal davon aus, dass der Landtag eine Anhörung durchführen und sich viele Expertisen einholen wird. Ich glaube, das wäre ein gutes Vorgehen. Insofern hoffe ich, dass ich die Frage klarstellend beantwortet habe. (Ministerin Monika Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich kann Sie natürlich nicht unterbrechen, das möchte ich auch nicht. Aber wir wollten gerne zum Thema sprechen und Ihr Beitrag war nicht zum Tagesordnungspunkt. Aber nun haben Sie das ja gerade behoben, und alles ist gut. Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Peer Knöfler gemeldet. Bevor ich es vergesse: Die Landesregierung hat durch ihren Beitrag die Redezeit für alle Fraktionen um dreieinhalb Minuten verlängert. Davon kann man Gebrauch machen, wenn man das möchte. Ich gehe aber davon aus, dass Peer Knöfler einen Kurzbeitrag macht.
Peer Knöfler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dreieinhalb plus drei sind sechseinhalb, aber so viel Zeit brauche ich nicht. (Vereinzelte Heiterkeit) Ich möchte einmal den Blick auf den Tag zurückwenden und mich recht herzlich bei einigen besonderen Menschen bedanken, weil das nicht ganz klar zur Sprache gekommen ist. Ich möchte den Blick wegwenden von denjenigen, die wir immer bedenken. Es ist toll, dass wir sie haben. Es ist unsere Blaulichtfamilie, die immer parat ist und die Tag und Nacht zu unserer Sicherheit zur Verfügung steht. Aber an diesem Tag, das kann ich berichten, hat es weit darüber hinausgehende Hilfe gegeben. Ob es nun Dienstherren der Feuerwehr waren, die überall in den Küstengemeinden in der Regel ehrenamtliche Bürgermeister sind; ob es Gemeindevertreter waren, die in ihre Küchen gegangen sind und Essen bereitet und zur Verfügung gestellt haben; ob es nachts angerufene Unternehmer von Einkaufsläden waren, die in ihrer Fleischabteilung, in der sie auch eine Kochgelegenheit hatten, Suppen gezaubert haben; ob es Betriebe waren, die bis nach Mitternacht große Steine und Findlinge geliefert haben, um Deiche zu flicken – das war eine tolle Gemeinschaftsleistung. Ich kann als jemand aus dem ehrenamtlichen Bereich, der – genau wie meine Nachbarbürgermeister auch – den Morgen dieses Tages auf Baggern und anderen Maschinen verbracht hat, um Big Bags zu füllen, um sie dann auszufahren, nur sagen: Das war ganz toll! Wenn man festgestellt hat, man braucht zusätzliches Personal – so flapsig sich das anhört –, dann hat es einen kurzen Hinweis in eine Gruppe gegeben, die es im Ort gab – eine Gilde oder ein Sportverein – und dann: Man kommt von der Streifenfahrt um die Ecke, guckt auf den Feuerwehrplatz und sieht 60 Leute Sand schaufeln. Dann kriegt man so ein bisschen Augenpipi. Was ich damit sagen will: Lasst uns diejenigen, die sich immer ehrenamtlich engagieren, nicht vergessen. Was an diesem Tag geleistet worden ist, geht weit über das hinaus, was uns ansonsten durch den Kopf geht und was vielleicht dem einen oder anderen, der nicht in Küstennähe lebt oder an diesem Tag dort verweilt hat, so durch den Kopf schießt. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. Für einen Dreiminutenbeitrag – – (Tobias Koch [CDU]: Restredezeit!) Restredezeit? – Okay. Dafür hat nun der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt beraten wir die Einrichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe“. Da denkt man ja nach dem Verfassungsgerichtsurteil, dass wir heute Morgen intensiv diskutiert haben: „Oh, Sondervermögen, das geht doch jetzt gar nicht mehr.“ (Annabell Krämer [FDP]: Doch, wenn es nicht aus Notkrediten kommt!) Tatsächlich waren wir uns vor zwei Wochen nach der Sondersitzung alle einig, dass wir einen Notkredit für die Flutkatastrophe machen, dass wir ein großes Maßnahmenpaket beschließen und dass wir dieses Geld dem Sondervermögen zuführen, um in den nächsten Jahren daraus diese Flutkatastrophe zu bewältigen. (Zuruf SPD: Genau!) Wir müssen feststellen: Das geht tatsächlich nicht mehr, (Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) wegen des Jährigkeitsgrundsatzes. (Tobias Koch) (Annabell Krämer [FDP]: Klar!) Das Sondervermögen macht trotzdem noch Sinn, weil die Maßnahmen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur und zum Küstenschutz natürlich aus einem Sondervermögen finanziert werden können, wenn wir reguläre Haushaltsmittel zuführen (Beifall FDP und SSW) oder wenn die Kommunen Gelder zuführen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf nach wie vor vollkommen verfassungskonform. Da steht nichts von Notkrediten für mehrere Jahre drin. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut, so ist das! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] –
Annabell Krämer FDP
Was für eine Erkenntnis! – Beifall FDP und SSW) Wir merken an dieser Stelle aber, dass die Debattenlage genau die gleiche ist wie beim Transformationsfonds, und deswegen war gerade der Zusammenhang gegeben. Auch dort gilt: Die Maßnahmen, die dort enthalten sind – kommunale Wärmewende, Dekarbonisierung der Industrie – sind die gleichen Maßnahmen, die auch beim Ukraine-Notkredit vorgesehen sind. Die Maßnahmen selber sind zulässig. Das Problem beim Transformationsfonds – und das haben wir versucht, heute Morgen deutlich zu machen – ist, dass vorgesehen wird, einen mehrjährigen Notkredit über 11,6 Milliarden Euro zu beschließen. Daraus resultiert die Verfassungswidrigkeit. Wenn es nur darum geht, ein Sondervermögen für Energiewende als Resultat der Energiekrise zu beschließen, ist das verfassungskonform. Ein mehrjähriger Notkredit von 11,6 Milliarden Euro ist nicht verfassungskonform. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich glaube, das ist die Gemeinsamkeit dieser beiden Debatten. Wir würden daher nach wie vor darum bitten, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sondervermögen „Wiederaufbau Flutkatastrophe 2023“ in den Ausschuss zu überweisen. Das Gesetzesvorhaben ist zulässig. Wir werden in den nächsten Jahren klären müssen, woher das Geld für den Wiederaufbau kommt, ob aus Notkrediten oder regulären Haushaltsmitteln – aber eben Jahr für Jahr und nicht mehr für mehrere Jahre in einem großen Beschluss, wie wir es bisher getan haben. Ich hoffe, das hat zur Aufklärung beigetragen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Losse-Müller, gemeldet.
Thomas Losse-Müller SPD
Ich kann das auch in einer Minute. – Ich bin ganz dankbar für diese Klärung, weil sie klarmacht, wie schwierig es verwaltungstechnisch jetzt wird. Um Aufgaben im Deichschutz, von denen wir wissen, dass sie nicht in einem Jahr abgearbeitet werden, immer wieder neu zu begründen, werden wir hier im Parlament eine ganze Menge Einigkeit brauchen. Denn in zehn Jahren werden wir wahrscheinlich wieder Deichschutz machen müssen und zugleich eine Notlage definieren. Das wird nicht einfach werden. Ich bin dankbar für die Klärung, dass es auch Ihre Einschätzung ist, dass die Maßnahmen selbst durch einen Notkredit finanziert werden können, wenn sie denn sinnvoll sind. Das ist die Diskussion, die wir in der Tat führen müssen. Wir haben schon angekündigt, dass die Jährigkeit in der Form, die wir gerade angesetzt haben, nicht mehr gegeben ist. Das heißt, dass wir etwas werden ändern müssen. Wir haben also zwei Diskussionen. Die erste ist, welche Maßnahmen aus welchem Grund wie gerechtfertigt sind. Das ist eine gute und richtige Debatte. Die zweite Diskussion ist, wie man das verwaltungstechnisch umsetzen kann. – Danke für die Klärung. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende Lars Harms vom SSW gemeldet.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meinen Reden gerade eben bin ich etwas von meinem Skript abgewichen, muss ich zu meiner Entschuldigung sagen. Eigentlich ist mein pädagogisches Prinzip die ständige Wiederholung. Ich dachte, ich könnte sie mir sparen, aber anscheinend doch nicht. Deshalb noch einmal zwei Hinweise zum Verfassungsgerichtsurteil: (Lars Harms) Erstens. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen der Notlage und dem Kreditbedarf sein, und man muss pleite sein. (Beifall SSW und FDP – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das heißt, dass ich nicht alles finanzieren kann, sondern es gilt: Der Deich ist kaputtgegangen, deswegen darf ich ihn reparieren. – Das etwa ist die Kurzfassung. Zweitens. Wenn man das macht – darüber werden wir heute Nachmittag noch reden –, (Zuruf FDP: Ja!) dann hat man zu beschreiben, wie man mit seinen Maßnahmen innerhalb eines Jahres alles wieder heil kriegen will. (Annabell Krämer [FDP]: Aha!) Jährigkeit und Maßnahmenbeschreibung. Man muss dann sogar noch – so sagt es das Urteil – eine Prognose erstellen, ob das auch klappt. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Nur anhand dieser Prognose hat man die Möglichkeit zu sagen: Oh, ein Jahr ist vorbei. Es hat nicht geklappt, wir müssen das wieder neu machen, und der Deich ist immer noch nicht heil. Das ist okay, das darf man machen. Alles andere ist nicht erlaubt, das ist kein „Wünsch dir was“. (Beifall SSW und FDP) Wir finden das alles schwierig. Wir haben ja alle vorher etwas anderes beschlossen – mit mehrjährigem Sondervermögen und so. Aber wir müssen uns der Realität stellen, und je schneller wir das machen, desto besser ist es fürs Land. (Beifall SSW und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP gemeldet. – Bitte schön, Sie haben das Wort. – Abgeordnete Krämer nimmt die Restredezeit in Anspruch.
Annabell Krämer FDP
Lieber Kollege Harms, ich danke ausdrücklich dafür, dass Sie gerade noch mal die drei wesentlichen Positionen des Verfassungsgerichtsurteils dargelegt haben. Wir werden heute Nachmittag sehr intensiv darüber diskutieren. Ich danke der Ministerin, dass sie diese Kriterien auch für das Land annimmt und anerkennt, dass das die wesentlichen Kriterien sind: Jährigkeit, Jährlichkeit, Veranlassungszusammenhang, der immer enger wird. Je weiter der exogene Schock, die verursachende Maßnahme, in der Vergangenheit liegt, desto enger wird der Verhandlungsspielraum, denn die Darlegungspflicht liegt später im Gesetzgebungsverfahren. Das wird immer kritischer zu prüfen sein. Was ich bei all diesen Diskussionen bis jetzt immer noch nicht verstanden habe: Sie wollen heute Nachmittag der Notlage für 2023 zustimmen, Sie wollen es machen, und Sie wollen schon vorrätig für 2024 beschließen. Ich frage mich nur eines: Was nützt Ihnen die Erklärung der Notlage rückwirkend für 2023 ohne Haushaltsmittel? Das Prinzip der Jährigkeit – die Ministerin hat gerade noch mal und auch gestern gesagt und das schätze ich übrigens außerordentlich, dass Sie das gesagt haben –, dass das Prinzip der Jährigkeit selbstverständlich auch für unsere Landeshaushalte gilt. Das heißt noch mal in aller Deutlichkeit: Sämtliche Kreditermächtigungen aus Notkrediten sind spätestens – einige übrigens schon rückwirkend für 2021 – mit Ablauf des letzten Jahres erloschen. Wenn Sie die Notlage heute rückwirkend erklären, haben Sie trotzdem nicht einen einzigen Euro im Jahr 2023 zur Verfügung, den Sie aus Notkrediten verwenden können. Deshalb ist es verfassungswidrig, wenn Sie eine Notlage ohne Nachtragshaushalt erklären. Ich werde das heute Nachmittag dezidiert erläutern. An die SPD richte ich die Bitte, die Mittagspause zu nutzen, um in sich zu gehen und zu überlegen, ob Sie wirklich diesen verfassungswidrigen Beschluss heute Nachmittag mittragen können, über eine Notsituation zu beschließen, in der Mittel verwendet werden, die im Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Es gibt keine Notkreditermächtigung für dieses Jahr. Das bitte ich Sie inständig, in der Mittagspause zu durchdenken. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Wenn Sie Ihre Plätze eingenommen haben – auch in der grünen Fraktion –, eröffne ich die Sitzung und begrüße Sie zur Nachmittagssitzung. Ich begrüße vor allen Dingen mit Ihnen gemeinsam Senioren und Seniorinnen des ehemaligen Reha Sportzentrums Schwarzenbek e. V. auf der Tribüne. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 47 auf: Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und SSW Drucksache 20/1618 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1663 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Malte Krüger GRÜNE
Frau Präsidentin! Eine Studentin, die ihr Studium im letzten Jahr beendet – nennen wir sie einmal Steffi –, hat sich einen Großteil ihres Studiums über einen KfW-Studienkredit finanzieren müssen. Steffi hat sich 16.000 Euro bei der KfW geliehen, doch dann haben sich die Zinsen von damals 3,98 Prozent bis Oktober dieses Jahres auf satte 9 Prozent erhöht. Für Steffi bedeutet das, dass sie bei einer Rücklaufzeit von rund zehn Jahren insgesamt 24.000 Euro zurückzahlen muss, davon sind 8.000 Euro allein Zinsen. 53 Prozent im Wintersemester 2022, 29 Prozent im Sommersemester dieses Jahres und nun zuletzt 15,2 Prozent zu Beginn des laufenden Semesters – das sind die Steigerungen des Kreditzinssatzes des KfW-Bildungskredits. Diese Entwicklung ist schlecht und schädlich für die Bildung junger Menschen. Wie soll man jemandem erklären, dass Bildung das Fundament einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist, wenn ich mich dafür extrem stark verschulde? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW – Unruhe)
Eka von Kalben
Herr Krüger, ich muss kurz unterbrechen. – Ein Gespräch wird zwar gerade beendet, aber ich möchte am Anfang dieses Nachmittags gleich sagen, dass ich sehr darum bitte, dass den Rednerinnen und Rednern hier vorn zugehört wird. – Danke.
Malte Krüger GRÜNE
Vielen Dank. – Das darf nicht unser Anspruch sein. Staatliches Handeln muss sich daran messen lassen, was es für junge Menschen und ihre Zukunft ermöglicht. Mein Grundsatz lautet: Bildungschancen dürfen nicht den steigenden Kreditzahlen hinterherlaufen. Wozu marktliberale Ideen im Bildungsbereich führen können, sieht man am Beispiel der USA: Gut 40 Millionen Kreditnehmer_innen zahlen im Schnitt eine Summe von 35.000 Dollar ab, wobei die Rückzahlung pro Monat bis zu 10 Prozent des Einkommens vereinnahmt. Das sind 1,6 Trillionen US-Dollar an Schulden, die junge Akademiker_innen aufgenommen haben, schlicht, weil die Kosten für Bildung in den USA immens hoch sind. Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass es in Deutschland doch besser laufe und wir auf hohem Niveau jammerten. Das ist aber nur zum Teil (Malte Krüger) richtig. Erstens findet auch in den USA gerade ein Umdenken statt, und Joe Biden erlässt Studierenden die Schulden. Zweitens: Wenn ich mit betroffenen Menschen in Schleswig-Holstein, aber auch in anderen Bundesländern spreche, sind der Frust und die Not darüber sehr groß. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der staatlich geförderte KfW-Studienkredit ist eine wichtige Ergänzung zum BAföG und zur studentischen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Er soll helfen, das Studium zu erleichtern, und darf im späteren Verlauf des Arbeitslebens nicht zu einer zu großen Belastung werden. Auch ich hatte ein Semester lang einen KfW-Studienkredit und würde heute noch meine Schulden abbezahlen, wenn ich nicht Glück gehabt hätte und das Evangelische Studienwerk mich nach einem Semester in die Förderung aufgenommen hätte. Das ist aber reine Glückssache gewesen. Werte Kolleg_innen, das System des KfW-Studienkredits wird ins Absurde geführt, wenn sowohl in der Auszahlungs- als auch in der Rückzahlungsphase horrende Zinssätze angesetzt werden, nur weil der Zinssatz an die allgemeinen Zinsentwicklungen gekoppelt ist. Planbarkeit sieht anders aus. Hätte Steffi während ihrer Studiums gewusst, dass sich der Zinssatz so entwickeln würde, hätte sie sich wahrscheinlich gegen einen Kredit bei der KfW entschieden. So werden weder der Kredit noch das Studium attraktiver. Wir müssen es gerade einkommensschwachen Menschen so einfach wie möglich machen, ein Studium zu absolvieren. Hohe Zinssätze sind eine Einstiegshürde in das Studium, wenn der Bildungskredit die einzige Finanzierungsquelle ist. Andernfalls bekommen wir US-Verhältnisse. Wir haben ja gestern bei der Rede von Thomas Losse-Müller gemerkt, dass momentan niemand so richtig etwas mit den USA oder dem Präsidenten zu tun haben will. In unserem gemeinsamen Antrag von Grünen, CDU, SPD und SSW fordern wir daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Deckelung des Zinssatzes einzusetzen, maximal fünf Prozent Zinsen sollen auf den Bildungskredit angesetzt werden. Dadurch entstehen natürlich Defizite im Haushalt der KfW. Diese sollen vom Bund getragen werden. Natürlich kann der Bund der KfW nicht vorschreiben, unwirtschaftlich zu handeln, aber wir sind zuversichtlich, dass es einen bankenrechtlich konformen Weg geben wird, die Studienkreditzinsen zu deckeln. Das ist aber nicht das Einzige, was wir in unserem Antrag stehen haben. Wir begrüßen außerdem sehr, dass im Haushaltsausschuss die Kürzungen beim BAföG auf Bundesebene zurückgenommen worden sind. Zwar ist der Haushalt final noch nicht beschlossen, aber das zeigt deutlich, dass die Ampelkoalition auch in schwierigen Zeiten ein Auge auf Studierende hat. (Beifall ganzes Haus) Ich könnte mir, wenn ich noch betroffen wäre, diese Entwicklung leisten, viele andere können das aber nicht. Mich haben sehr viele Anfragen dazu erreicht. Das Problem ist drängend, zumal die allgemeinen Lebenshaltungskosten rasant gestiegen sind. Lassen sie uns daher auf Bundesebene für eine Deckelung eintreten. Bildung soll sich frei von Kapitalentwicklungen lohnen und nicht in eine Schuldenfalle führen. Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam eingereicht haben, zusammen mit mehreren Oppositionsfraktionen. Ich hoffe, dass auch die FDP zustimmt, wenn wir Ihrem Änderungsantrag gleich zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Eka von Kalben
Die nächste Rednerin ist Wiebke Zweig von der CDU.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer Gesellschaft ist Bildung nicht nur ein Privileg, sondern ein fundamentales Recht. Die Förderung von Bildung legt den Grundstein für persönliches Wachstum, Innovation und eine prosperierende Gesellschaft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für viele Studentinnen und Studenten ist der KfWStudienkredit die Grundlage für eine vielversprechende Zukunft, denn er bietet finanzielle Unterstützung, um Bildungschancen für alle zugänglicher zu machen. Die Ist-Situation bei der Finanzierung des Studiums ist für die Studenten und zukünftigen Studenten prekär, die ihr Studium mittels eines Studienkredits von der KfW bestreiten müssen. Lag der Zinssatz (Wiebke Zweig) im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, so wurde er zum 1. Oktober 2023 auf etwa 9,01 Prozent erhöht, fast um das Dreifache, und liegt damit etwa doppelt so hoch, wie derzeit für Immobilienkredite gezahlt werden muss. Ein kleines Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Kreditsumme von 500 Euro in dem Zeitraum von dem ersten Semester bis zum Masterabschluss steigt die Belastung für einen Studenten um über 5.000 Euro. Eine realistische Rückzahlungssumme liegt durchschnittlich bei 250 bis 350 Euro im Monat. Die Mehrbelastung führt somit zu einer Rückzahlungsverlängerung von circa 18 Monaten. Das bedeutet, dass ein junger Mensch 1,5 Jahre länger für seine Ausbildung zurückzahlen muss. Das ist Geld, das monatlich fehlt, um Investitionen in das eigene Leben zu tätigen. Ich weiß noch genau, welche Sorgen mich und meine Kommilitonen bewegt haben, als wir unser Studium beendet hatten. Wir haben über unsere beruflichen Perspektiven nachgedacht, und wir waren auf Jobsuche. Wenn man ein Studium absolviert hat, das nicht sofort zu einer garantierten Übernahme in eine Arbeit führt, dann hat man Ängste. Zu diesen Ängsten kommen heute die allgemein gestiegenen Lebenskosten, die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt und, damit verbunden, wenig Geld zum Leben. Das haben mir Lasse und seine Kommilitonen berichtet. Sie sind Studienanfänger. (Vereinzelte Heiterkeit) Lasse hat elternunabhängig BAföG beantragt. Er wartet bereits seit über drei Monaten auf den Bescheid. Für die klassischen Lebenshaltungskosten greift er auf sein Erspartes zurück. Er arbeitet als Werksstudent 20 Stunden in der Woche. Als ich ihn fragte, ob sich das nachteilig auf seine Studienleistungen auswirken könnte, verneinte er es nicht. Den KfW-Studienkredit wollte er ebenso wenig beantragen wie seine Kommilitonen: Die Zinsen sind zu hoch. Es ist eine einzige Schuldenfalle für junge Menschen, welche doch eigentlich optimistisch in die Zukunft schauen sollten. So warten Lasse und seine Kommilitonen aktuell alle auf ihren Bescheid für das BAföG. Selbstverständlich gibt es auch noch Stipendien, auf die man sich bewerben kann, aber ob man da angenommen wird, ist ja nicht unbedingt klar. Verlassen kann man sich darauf nicht. Deshalb ist bei all den Herausforderungen ein bezahlbarer Studienkredit notwendiger denn je. Eine faire Gesellschaft sieht absolut anders aus. Um die finanzielle Belastung der Studierenden zu verringern, muss eine Begrenzung der Zinssätze auf ein angemessenes Niveau stattfinden. Eine Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen böte Studierenden eine langfristige Planungssicherheit und stabilisierte ihre finanzielle Situation. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Dies wäre ein wichtiger Schritt, um allen jungen Menschen unabhängig von der finanziellen Situation Bildung zu ermöglichen. Der KfW-Studienkredit sollte ein Instrument sein, dass die Entfaltung von Potenzialen fördert, anstatt sie zu begrenzen. Aus diesem Grund bittet der Landtag die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Deckelung der Studienkreditzinsen einzusetzen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht unter anderem, dass mit einem grundlegend reformierten BAföG der „Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen“ gelegt wird. Daher bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene auch dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesfraktionen festgehaltenen Reformen beim BAföG umgesetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung zahlt immer noch die beste Rendite. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Eka von Kalben
Da einige Kolleginnen und Kollegen ein bisschen später gekommen sind und meine Ansage eben nicht mitbekommen haben: Ich bitte, bei dieser Debatte einmal zuzuhören und nicht so viele Nebengespräche zu führen. Wenn es etwas zu verabreden gibt, kann man das wunderbar draußen bei einem Kaffee machen. Jetzt ist die nächste Rednerin Frau Schiebe von der SPD.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! BAföG ist ein entscheidendes Instrument, um sicherzustellen, dass finanzielle Barrieren nicht den Zugang zur Bildung beschränken. Doch die Realität für viele Studierende hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, so auch bei uns in SchleswigHolstein. Die Lebenshaltungskosten sind enorm gestiegen, insbesondere in den städtischen Gebieten. Unsere Studierenden sehen sich mit einer finanzi- (Sophia Schiebe) ellen Belastung konfrontiert, die das bestehende BAföG-System nicht mehr ausreichend abdeckt. Eine BAföG-Reform ist daher unerlässlich, um die Missverhältnisse anzugehen. Die Fördersätze müssen an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst werden. Steigende Mieten, höhere Lebenshaltungskosten und zusätzliche Belastungen erfordern eine Überprüfung und Anpassung der finanziellen Unterstützung. Die Reform muss sicherstellen, dass das BAföG nicht nur die Semestergebühren und Ähnliches abdeckt, sondern auch ausreichend Mittel für den Lebensunterhalt bereitstellt. Darüber hinaus müssen wir die Vielfalt der Studierenden besser berücksichtigen. Studiengebiete, individuelle Lebensumstände und regionale Unterschiede erfordern differenziertere Ansätze. Flexiblere Regelungen könnten sicherstellen, dass die Förderung besser auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten ist, unabhängig von ihrem Studiengang oder ihrer geografischen Lage. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Dauer der Förderung. Viele Studiengänge erfordern mehr Zeit als nach dem derzeitigen BAföG vorgesehen ist. Eine Reform muss eine Verlängerung der Förderdauer ermöglichen, insbesondere für Studierende in anspruchsvollen Fachrichtungen oder mit längeren Studienverläufen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Bildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern, und die Förderung muss den individuellen Lernpfad eines jeden oder einer jeden Studierenden unterstützen. Aus diesem Grund freue ich mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Bundes in seinen Etatberatungen die BAföG-Mittel für Studierende sowie Schüler_innen erhöhen will. Zusätzliche 150 Millionen Euro für das BAföG sollen demnach zur Verfügung stehen. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Vorsorge für eine etwaige Neuberechnung des Existenzminimums von Studierenden möglich gemacht werden. Zudem würden auf diese Weise die haushalterischen Voraussetzungen für eine dringend notwendige BAföG-Strukturreform geschaffen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Hauptgrund für die Nichtaufnahme eines Studiums ist weiterhin die Angst vor Verschuldung. Viele Studieninteressierte scheitern aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten bereits bei dem Versuch, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Unser Ziel muss es sein, den Zugang zu Hochschulen für alle Menschen zu öffnen. Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Geldbeutel des Elternhauses abhängen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass alle die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Mittelfristig brauchen wir daher ein eltern-, altersund auch ehepartner_innen-unabhängiges BAföG als Vollzuschuss. Andernfalls werden wir nie unser erklärtes Ziel vom lebenslangen Lernen erreichen. Wir müssen alle Altersbeschränkungen im BAföG aufheben, die Möglichkeit des Teilzeitstudiums einbeziehen, und auch ein Zweitstudium muss langfristig förderfähig werden. Zusätzlich ist es auch unsere Aufgabe, Übergangsphasen im Leben, wie die zwischen Bachelor- und Masterstudium, finanziell abzusichern. Auch müssen endlich besondere individuelle Belange wie die Pflege von Familienmitgliedern oder Schwangerschaft und Kindererziehung berücksichtigt werden. Viele weitere Mängel im BAföG erschweren vor allem einkommensschwachen Personen nach wie vor den Hochschulzugang. Solange wir noch kein elternunabhängiges BAföG haben, sind viele Studierende auf einen KfW-Kredit angewiesen. Dieser Kredit ist eine wichtige Ergänzung zum BAföG und bietet Studierenden eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit. Allerdings darf diese Option nicht zu einer untragbaren Schuldenlast führen. Eine Deckelung des KfW-Kredits ist daher unabdingbar. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Deckelung schützt die Studierenden vor übermäßigen Schulden und finanziellen Belastungen nach dem Studium. Es ist unerlässlich, dass Bildung nicht zu einer finanziellen Falle wird, die junge Menschen über Jahre hinweg belastet. Eine Deckelung des KfW-Kredits stellt sicher, dass die Rückzahlung in einem angemessenen Verhältnis zum späteren Einkommen der Absolvent_innen steht. Die Kombination einer umfassenden BAföG-Reform und die Deckelung des KfW-Kredits sendet ein starkes Signal. Es zeigt, dass wir die Herausforderungen im Bildungsbereich ernst nehmen und uns aktiv für die Förderung von Chancengleichheit einsetzen. Bildung sollte ein Fahrzeug für persönliche und gesellschaftliche Entwicklung sein, kein Hindernis. (Sophia Schiebe) In diesem Sinne appelliere ich an uns alle, die Bedeutung einer fortschrittlichen Bildungspolitik zu erkennen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass finanzielle Überlegungen nicht die Entscheidung für oder gegen Bildung beeinflussen! Eine umfangreiche Reform des BAföG und die Deckelung des KfW-Kredits sind keine bloßen politischen Maßnahmen, sondern ein Bekenntnis zu einer gerechten und inklusiven Bildung für alle. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzender der FDP, Christopher Vogt.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufstieg durch Bildung ist eines der wichtigsten Versprechen unserer Gesellschaft. Zum Glück gelingt das auch oftmals, es muss jedoch einfacher werden und nicht schwerer. Es darf eben auch keine Frage sozialer Herkunft sein! (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Serpil Midyatli [SPD] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Aber wie steht es denn eigentlich um die soziale Durchlässigkeit und die Chance auf sozialen Aufstieg in Deutschland? – Leider nicht gut, wenn man sich alle Zahlen dazu anschaut. Neueste Daten des ifo-„Ein Herz für Kinder“-Chancenmonitors zeigen: Aus Haushalten mit einem einkommensschwachen, alleinerziehenden Elternteil mit Migrationshintergrund und ohne Abitur besuchen lediglich 21,5 Prozent der Kinder ein Gymnasium – also weit, weit unterdurchschnittlich viele. Bei Eltern, die einkommensstärker sind und selbst ein Abitur haben, sind es über 80 Prozent. Es ist eine gewaltige Aufgabe für unser Bildungssystem. Deswegen ist es auch richtig, dass wir als Gesellschaft denjenigen jungen Menschen, die es trotz dieser Umstände geschafft haben, das Abitur zu erlangen, und nun den Sprung an unsere Universitäten und Hochschulen wagen, finanziell unter die Arme greifen. Der Kollege Krüger sprach davon, dass die USA ein marktliberales Modell hätten. Da man kann aus der Sicht der Liberalen in Deutschland über die Begrifflichkeit streiten, Herr Kollege. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich habe übrigens auch kein grundsätzliches Problem mit den USA, nur mit einigen Personen dort; aber das ist ein anderes Thema. Bildung ist aus unserer Sicht als Liberale eine staatliche Kernaufgabe. Deutschland kommt dieser staatlichen Kernaufgabe viel zu wenig nach, stellen wir fest, wenn wir uns den OECD-Vergleich anschauen. (Beifall FDP) Wir sind im OECD-Vergleich bei den Bildungsausgaben mittlerweile im unteren Mittelfeld angekommen. Das ist zu wenig für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Es ist konsequent, dass schon mit der BAföG-Reform im Jahr 2022 der Förderhöchstbetrag um 8,47 Prozent auf 934 Euro angehoben wurde. Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages darüber hinaus jetzt zusätzlich 150 Millionen Euro für einen weiteren Schritt der BAföG-Reform beschlossen hat, freut mich sehr. Ich hoffe allerdings in diesen Tagen, dass es dabei bleibt. Das wird hoffentlich so sein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Antrag, der hier von allen anderen Fraktionen vorliegt, erklärt zu diesem Thema aus unserer Sicht eine Situation, die deshalb so nicht oder nicht mehr zutreffend ist. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, Herr Krüger, der es im Zweifel ermöglicht, dass wir einen einstimmigen Beschluss zu diesem wichtigen Thema treffen. Das haben Sie ja schon angedeutet. Insofern freut mich das. Das wäre ein wirklich gutes Signal. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, einige Studentinnen und Studenten sind über das BAföG hinaus oder auch in Gänze auf andere Kreditprogramm angewiesen. Das kann unter anderem daran liegen, dass die einkommensstarken Eltern die Studentinnen und Studenten nicht ausreichend und nur zum Teil finanziell unterstützen wollen. Deshalb werben wir sehr deutlich für das elternunabhängige BAföG. Denn wer möchte im Zweifel schon seine eigenen Eltern verklagen müssen? Kurzfristig kann in solchen Situationen auf das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung zugegriffen werden. Da die Förderdauer aber auf maximal zwei Jahre begrenzt ist, bleibt für viele nur die Option des KfW-Studienkredits. Dass gerade bei einem Kredit, dessen Zweck es ist, mit den (Christopher Vogt) Mitteln in die Bildung junger Menschen zu investieren, nun solch horrende Zinsen verlangt werden, ist gelinde gesagt misslich und erweist dem wichtigen Ziel, jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, einen Bärendienst. Dieser Zinssatz gilt für die – muss man natürlich sagen –, die sich für einen variablen Zins entschieden haben; es gab auch noch eine andere Möglichkeit, aber weil das günstiger war, haben das viele gemacht. Über neun Prozent Zinsen sind einfach zu hoch für einen Kredit, der dem Aufstieg durch Bildung dienen soll. Ich halte es deshalb für ein Gebot der Fairness, diese sinnvoll zu begrenzen. Es ist sinnvoll, den Menschen Planungssicherheit zu geben. Die finanzielle Lage des Bundes ist bekanntermaßen alles andere als rosig. Aber es macht Sinn, bei diesem Thema zumindest weiterhin dafür zu werben. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW) Ich möchte aber auch sagen: Die Koalition kann sich immer sehr schnell darauf einigen, was der Bund alles tun soll und noch mehr tun soll und so weiter – in völligem Verkennen, dass der Bund auch massive Haushaltsprobleme hat. Ich glaube, das wird man in Zukunft als schwarz-grüne Koalition nicht mehr so tun können. Sie haben eben auch eine eigene Verantwortung. Gerade beim Thema Hochschulen, gerade beim Thema Studienbedingungen sind Sie gefragt. Unsere Hochschulen sind seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Das Studierendenwerk ist chronisch unterfinanziert. Deshalb haben Sie eine eigene Verantwortung. Sie können nicht nur appellieren, sondern Sie können sehr bald mit dem Haushaltsentwurf entsprechende Schwerpunkte setzen. Darauf freuen wir uns. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Eka von Kalben
Jetzt hat das Wort Jette Waldinger-Thiering vom SSW.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rieten Sie guten Gewissens Ihren Kindern dazu, einen Kredit aufzunehmen, bei dem der Zinssatz bei neun Prozent liegt, ohne zu wissen, ob dieser Zinssatz in Zukunft weiter steigt? – Man würde sagen: Kind, vergiss es; das ist ein unkalkulierbares Risiko. Lass die Finger davon! – Aber Studierende, die aus den unterschiedlichsten Gründen einen KfW-Studienkredit benötigen, sind genau in dieser Situation. Sie sind an einen Kredit gebunden, von dem sie am Anfang nicht wissen, wie hoch die Zinsen sein werden. Bei einer Fördersumme von bis zu 54.000 Euro kann da ein beträchtlicher Berg an Zinsen zusammenkommen – erst recht, wenn man sich vorstellt, dass der Berufseinstieg nicht so reibungslos verläuft, wie man sich das wünscht, sodass die Rückzahlung spät und in kleinen Raten erfolgt. Bei einem Zinssatz von aktuell neun Prozent ist die Schuldenfalle zum Berufseinstieg dann perfekt – eine staatliche Schuldenfalle noch dazu, ausgezahlt von einer Staatsbank an junge Menschen, die an einer Staatlichen Hochschule studieren. Da sind wir nicht mehr weit entfernt von amerikanischen Verhältnissen, bei denen die Menschen ihre Studienschulden jahrzehntelang abbezahlen müssen. So sieht Bildungsgerechtigkeit auf alle Fälle nicht aus. Wir alle wissen auch, dass es mit der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland nicht zum Besten steht. Eine OECD-Studie hat vor einigen Jahren festgestellt, dass es im Durchschnitt sechs Generationen braucht, um sich aus einer armen Familie in die Mitte der Gesellschaft hochzuarbeiten. Da liegen wir auf einem ähnlichen Niveau wie Argentinien. In Dänemark hingegen dauert das im Schnitt zwei Generationen. Eine der Ursachen liegt klar auf der Hand. Studieren in Deutschland muss man sich leisten können. Das können eben weitgehend nur die Kinder, deren Eltern schon Akademiker sind. Zwar ist das BAföG in den letzten Jahren schon reformiert worden, und das ist auch gut so, aber dennoch erreicht es aus verschiedenen Gründen eben nicht alle Studierenden oder eben nicht in ausreichender Höhe. Hier wird einer der Nachteile des BAföG deutlich. Es ist eine Finanzierung, die von den Eltern abhängig ist. Wenn nun aber die Eltern nicht für das Studium aufkommen möchten, weil sie der Meinung sind, eine Ausbildung reiche auch, oder wenn die Eltern sagen: „Kind, werde doch Betriebswirt, das Studium finanzieren wir gern! Aber Archäologie, was willst du denn damit anfangen?“, dann steht man als junger Mensch in Deutschland ganz blöde da. Es kann auch andere Gründe dafür geben, dass das Geld bei den Eltern knapp und das BAföG trotzdem nicht ausreichend ist. Spätestens seit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge mit ihren vollen Stundenpläne ist es eine große Heraus- (Jette Waldinger-Thiering) forderung, neben dem Studium noch zu arbeiten. Da kommt für viele junge Menschen der KfW-Studienkredit gerade recht. Und genau da liegt die Krux. Hätten wir ein elternunabhängiges BAföG für alle Studierenden, bräuchten wir solche Kreditangebote gar nicht. Nun haben wir das aber leider nicht. Das Kreditangebot ist für Studierende erst einmal gut, um überhaupt die Chance zu bekommen, ein Studium zu finanzieren. Dass ein solcher Kredit im Nachgang dann zu einer unkalkulierbaren Schuldenfalle werden kann, ist nicht in Ordnung. Man ist ja nicht in eine windige Privatbank gegangen, um einen Konsumkredit aufzunehmen, sondern zu einer bundeseigenen Bank, um eine Ausbildung finanzieren zu können. Hier muss es einen festgelegten, angemessenen Zinssatz von vielleicht höchstens fünf Prozent geben, der es den Studierenden ermöglicht, ihre Schulden in einer angemessenen Zeit zu begleichen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich hierfür beim Bund einzusetzen. Deshalb bin ich auch froh, dass wir alle gemeinsam einen Antrag gemacht haben. Wir werden auch dem FDP-Antrag zustimmen. Das ist heute ein starkes Signal für unsere Studierenden aus diesem Hohen Haus. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU)
Eka von Kalben
Das Wort erteile ich nun der Ministerin Karin Prien. – Ich erteile das Wort aber genauso gerne der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag ausführlich erläutert und diskutiert, und als Landesregierung können wir das Anliegen gut verstehen. Die KfW stellt den Kredit aus ihren eigenen Mitteln zur Verfügung. Dabei orientiert sich der Zinssatz an dem europäischen Referenzzinssatz Euribor, der zumeist als Referenzwert bei variabel verzinslichen Krediten herangezogen wird. Die Kosten für die Kreditbearbeitung und ‑abwicklung sowie die Übernahme der Ausfallrisiken muss die KfW über den Zinssatz abdecken. Dazu muss man sagen, dass der KfW-Studienkredit unabhängig von Vermögen oder Einkommen vom eigenen wie auch dem der Eltern beantragt werden kann und keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Schlussendlich besteht somit an dem KfW-Studienkredit selbst keine Einflussmöglichkeit durch Land oder Bund. Um hier also die Kosten für die Studierenden zu senken – das ist ja ihr Ziel –, müsste der Bund ein Förderprogramm auflegen, um Zinskosten zu übernehmen, um diese für die Studierenden zu deckeln. Hierfür wird sich die Wissenschaftsministerin in den Wissenschaftskonferenzen einsetzen. Darüber hinaus begrüßen wir, dass der Bund beim BAföG Verbesserungen beschlossen hat. Auch dies haben Sie diskutiert. – Vielen Dank für den Antrag. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Vielen Dank. – Die Ministerin hat eine Restredezeit von drei Minuten, die den Fraktionen nicht zur Verfügung steht. (Heiterkeit) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, deswegen komme ich zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1663, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen im Haus, deswegen ist das einstimmig. Ich lasse dann abstimmen über den Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW (Zurufe) in der geänderten Form – ich wollte noch fragen, ob die FDP jetzt auch noch mit auf den Antrag aufspringen möchte (Christopher Vogt [FDP]: Ja, ach komm!) – und FDP, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Drucksache 20/1618 (neu) – 2. Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist einstimmig. Vielen Dank für die Debatte. So, dann wollen wir einmal gucken, ob das so ruhig und besonnen weitergeht. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 47 B, 47 C und 47 D auf: (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Gemeinsame Beratung a) Beschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1654 (neu) b) Beschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1655 (neu) c) Förderung des Ansiedlungsvorhabens einer Batteriezellfabrik in der Region Heide aus Landesmitteln sicherstellen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1656 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1664 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Tobias Koch.
Eka von Kalben
Das Wort hat für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende, Lasse Petersdotter.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch Anlass dieser Debatte ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus der letzten Woche. Wir haben drei unterschiedliche Dringlichkeitsanträge eingereicht: einmal, um die Notlage 2023 feststellen, einmal um Northvolt noch einmal explizit zu benennen, und einmal, um die Notlage 2024 zu adressieren. Der Aspekt des Urteils, der hierbei eine besondere Relevanz hat, war das schon häufig in dieser Plenartagung benannte Prinzip der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit. Hier hat sich etwas an der Erkenntnislage geändert, und zwar ehrlicherweise für uns alle. Einige mögen die Vermutung schon vorher gehabt haben, aber wir – alle hier vertretenen Fraktionen – gemeinsam haben 2020 überjährige Sondervermögen für die Reaktion auf Corona gebildet. Das haben wir natürlich alle nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Dass das möglich ist, war die Annahme, nämlich, dass gerade dann, wenn wir mit Sondervermögen arbeiten, die Transparenz höher ist, dass aber auch die Sicherheit höher ist. Insofern ist das alles sehr nachvollziehbar. Nun hatten wir das Urteil, und Dinge haben sich verändert. Schleswig-Holstein ist meines Wissens das erste Bundesland, das so schnell und auch so umfangreich reaktionsfähig ist, und es ist damit meiner Auffassung nach auch beispielgebend für andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Erkenntnis ist klar: Wir dürfen nicht länger über Sondervermögen agieren, sondern wir müssen jährlich eine neue Notlage darstellen, wenn sie sich denn noch begründen lässt. Für uns steht fest – deswegen haben wir in der vergangenen Zeit auch bereits Finanzmittel daraus zur Verfügung gestellt –, dass sich das für 2023 und auch für 2024 in den Bereichen Corona, Ukraine und Sturmflut gut begründen lässt. Bei Corona war die Kontroverse nachvollziehbarerweise am größten. Das Urteil hat auch festgestellt, dass man Nachsorge- und Anpassungsmaßnahmen aus Notkrediten finanzieren darf. Es kann niemand bestreiten: Die wirtschaftlichen Folgen von Corona sind immer noch spürbar, und Ausgleichszahlungen, etwa durch das Infektionsschutzgesetz ausgelöst, werden auch fortlaufend bezahlt werden müssen, weil Menschen aufgrund von Isolationsverpflichtungen nicht arbeiten konnten. Auch das ist ein unmittelbarer finanzieller Zusammenhang zur Coronapandemie. Die Aufgaben bestehen auch weiterhin in Fragen der Digitalisierung, der Stärkung der Schulen, um gute Vorbereitungen für ähnliche Situationen in Zukunft zu treffen und hier auch die Lehren aus der Coronapandemie zu ziehen. (Lasse Petersdotter) Corona war ein massiver finanzpolitischer Schaden, den das Land genommen hat und der auch bis heute nachwirkt. Dass das so ist, und nicht erst seit Kurzem, und die Zeit nicht so verstrichen ist, wie es teilweise gestern in der Debatte dargestellt wurde, zeigt sich für mich auch in dem im November 2022 hier im Landtag beschlossenen Antrag, in dem wir gesagt haben, dass es eine veränderte Lage und dadurch auch veränderte Herausforderungen gibt, in dem wir insbesondere die psychosozialen Auswirkungen von Corona auf junge Menschen angesprochen haben. Diese Mittel, die wir im November letzten Jahres – heute vor einem Jahr – beschlossen haben, haben wir aus Kreditmitteln finanziert. Wenn es um die Ukraine geht, ist ein Aspekt besonders hervorzuheben, nämlich die Energieunabhängigkeit. Wir haben durch den Krieg in der Ukraine gemerkt, wie erpressbar Deutschland durch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Das war für dieses Land ein Schock und neu. Wäre es nicht neu gewesen, hätte man in den Jahren davor diese Abhängigkeiten bereits reduziert. Aber das Gegenteil war der Fall. Man hat die Abhängigkeiten gerade vom Energieträger Gas sogar noch deutlich erhöht. Unter diesem Gesichtspunkt – das auch aufbauend auf die Debatte, die wir vorher geführt hatten –: Selbstverständlich muss und kann man aus dieser Argumentation heraus kreditfinanzierte Maßnahmen leisten, die die Energieunabhängigkeit und damit auch die Souveränität und das sicherheitspolitische Interesse Deutschlands stärken. Das kann die Wärmewende sein, wenn es vorher fossil war, das kann aber auch die verkehrspolitischen Aspekte treffen. All das ist damit meiner Auffassung nach legitim kreditfinanziert möglich. Dazu kommen die Inflation, Sicherheitsfragen und auch die Aufnahme von Geflüchteten. Hier gibt es wenig Kontroversen. Die geringste Kontroverse gibt es mit Sicherheit in der Frage, ob es sich bei der Sturmflut um eine Notsituation im Sinne der Landesverfassung handelt. Wir werden jetzt über die konkrete Ausgestaltung sprechen, das haben wir heute Vormittag auch schon getan, um dann entsprechend zu reagieren. Gern gehe ich noch einmal explizit auf Northvolt ein. Northvolt ist in der Frage von Energieunabhängigkeit auch im Verkehrssektor ein entscheidendes Projekt. Wir haben intensive Diskussionen über die steigenden Spritpreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine geführt. Wir haben über Tankrabatte und Ähnliches diskutiert, die eine Reaktion auf die Krise waren. Elektromobilität – hier spielt Northvolt eine entscheidende Rolle – kann diese Risiken und Nöte schlichtweg reduzieren: Northvolt wird eine der innovativsten und günstigsten Batterien hier in Schleswig-Holstein fertigen. Damit ist es natürlich auch darüber hinaus ein wichtiges Unternehmen. Es spricht ja gar nichts dagegen, dass hier mehrere Motive gleichzeitig wirken können. Das Zweite, was man dazu benennen muss, ist die Lieferkettenunabhängigkeit. Wir haben durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gemerkt, wie stark Deutschland nicht nur von Energieträgern abhängig ist, sondern auch von Teilen der Industriekette, also den Lieferketten. Wir haben eine starke Abhängigkeit von unterschiedlichen Branchen. Wir kennen es aus anderen Bundesländern, wenn es um die Ansiedlung von Chipinfrastruktur geht, dass wir hier unabhängiger werden müssen. Das ist auch für so wichtige Technologien wie die Batteriezellenherstellung, beispielsweise für die Elektromobilität, ein ausschlaggebendes Argument, hier endlich bei den Lieferketten unabhängiger zu werden und Schleswig-Holstein stabiler aufzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zu den Anträgen im Expliziten, zunächst für 2023. Wir haben vor einer Woche dieses Urteil erhalten, das sagt, wir dürfen nicht länger über Sondervermögen arbeiten, sondern es braucht einen jährlichen Beschluss. Weil wir diesem Urteil so gut, wie wir können, entsprechen möchten, haben wir gesagt, dass wir jetzt die Notlage für 2023 feststellen, um anschließend die Umsetzung der Mittel, die wir bereits beschlossen haben, in den kommenden Wochen noch leisten zu können. Für 2024 hätte man den Beschluss natürlich – inhaltlich auch nachvollziehbar – auch im kommenden Jahr treffen können. Dieses Argument kann ich verstehen. Wir halten es aber für sicherer, auch das schon jetzt zu tun, damit wir entsprechend im Haushaltsentwurf die Maßnahmen veranschlagen können. (Widerspruch FDP) – Die FDP beschwert sich gerade darüber, aber ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir die ersten Notkredite zu Corona aufgenommen haben und damals, als der erste reguläre Haushalt kam, dass wir diese – zumindest in Wahrnehmung von Teilen der Opposition – nicht in angemessener Weise im Haushaltsentwurf dargestellt hätten. Da war die Kritik dann laut und man hat gesagt, das muss alles auch komplett im Haushaltsentwurf dargestellt (Lasse Petersdotter) sein. Ich halte das für nachvollziehbar. Die Mittel werden so transparenter, erst einmal nur orientiert an den Beschlüssen, die wir im Landtag und im Finanzausschuss getroffen haben, erst einmal all das, was man auf den Weg gebracht oder zugesagt hat, durch solche Beschlüsse. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist aber nicht mehr alles gedeckt!) Anschließend werden wir – das steht auch im Antrag – im parlamentarischen Verfahren bewerten und uns von der Regierung darlegen lassen, warum diese Maßnahmen jetzt noch begründet sind. Bei den Teilen, bei denen wir mehrheitlich davon überzeugt sind, werden wir es tun. Bei den Teilen, bei denen wir dann nicht mehr überzeugt sind – die wird es auch geben –, werden wir es nicht mehr tun und sagen: Diese Mittel stehen jetzt eben nicht mehr zur Verfügung. Deswegen brauchen wir das auch jetzt schon im parlamentarischen Verfahren und somit auch im Haushaltsentwurf, weswegen die Feststellung der Notlage unserer Auffassung nach notwendig ist. Die Opposition, insbesondere die FDP, wird jetzt noch kritisieren, warum es keinen Nachtragshaushalt gibt. Diese Kritik kann ich auch nachvollziehen. Hätten wir jetzt den Mai des Jahres, hätte ich mich dem sehr stark angeschlossen und hätte es nachvollziehbarer gefunden. Ich glaube aber nicht, dass es jetzt zwangsläufig notwendig ist.
Eka von Kalben
Herr Petersdotter, lassen Sie eine Frage von Herrn Vogt zu?
Christopher Vogt FDP
Herr Kollege, die Finanzministerin hat gestern schon eingeräumt, dass man eigentlich einen Nachtragshaushalt oder eine gesetzliche Grundlage für das Jahr 2023 bräuchte, wenn man die Notlage jetzt feststellt. Es geht hier um die Rechtmäßigkeit des Haushalts 2023, darum, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Im Bund wird man auch einen Nachtragshaushalt machen und es gesetzlich absichern. Die haben ja den gleichen Kalender wie wir. Ob man einen Haushalt verfassungskonform macht oder nicht, kann nicht vom Kalender abhängen, (Beifall FDP) sondern muss von den gesetzlichen Grundlagen abhängen. Das ist an der Stelle unser Punkt. – Wir haben in diesem Fall die Situation, dass vor einer Woche das Urteil kam und dann noch quasi sechs Wochen in der Umsetzung möglich sind. In der Abwägung, dass es das eindeutige parlamentarische Interesse mit den Beschlüssen heute gibt, wie mit dem Urteil und den bereits betroffenen Entscheidungen umzugehen ist, ist hinreichend dargelegt, was der parlamentarische Wille ist. Man hat nicht noch die Notwendigkeit, zusätzlich in diesen sechs Wochen einen Nachtragshaushalt für dann noch zwei Wochen zu beschließen. Davon bin ich nicht überzeugt. (Annabell Krämer [FDP]: Letztes Jahr haben wir es im Dezember gemacht!)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Nachfrage zu?
Christopher Vogt FDP
Aber Herr Kollege, man kann ja nicht sagen: Ja, eigentlich braucht es eine gesetzliche Grundlage. – Sie sagen jetzt aber: Der parlamentarische Wille ist dargestellt. Man braucht dann ein Gesetz und keinen Antrag. Das ist der entscheidende Punkt. Es geht um die Rechtmäßigkeit. Da ist der parlamentarische Wille erst einmal nicht entscheidend. (Beifall FDP) – Wir haben mit dem Haushaltsgesetz sehr deutlich gemacht, welche Projekte finanziert werden sollen. Das halte ich für eindeutig und ausreichend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir werden in der Debatte der kommenden Woche und Monate auch sehen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Wir sind ja nicht das einzige Bundesland, das sich in einer ähnlichen Situation befindet. Dann werden wir auswerten müssen: War das jetzt der richtige Weg oder nicht? – Diese Debatte kann man fortlaufend immer führen. Aus unserer Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem, was jetzt in dieser Zügigkeit gut machbar und klar kommunizierbar ist und (Lasse Petersdotter) damit auch Transparenz schafft, halten wir diese drei Anträge für den richtigen Weg. Wir werden zum Haushalt 2024 und vor allem zum Beschluss des Haushaltes 2024, der ja in einer Ausnahmesituation erst im Folgejahr erfolgen wird, dort die Klarheit haben, wie die einzelnen Maßnahmen begründet sind. Hier geht es gerade um den Beschluss der Notlage für 2024, sehr verstärkt für die Haushaltsaufstellung dieses Entwurfes, und dafür schaffen wir heute die Grundlagen. Es ist eine nicht einfache Entscheidung. Wir haben es in den letzten Tagen, Stunden und teilweise Minuten hier immer wieder miteinander diskutiert. In dieser Gemengelage ist es aber nach unserer festen Überzeugung und der Erkenntnis, die wir aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ziehen, der richtige Weg. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])
Eka von Kalben
Das Wort für die SPD hat ihr Fraktionsvorsitzender, Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat zwingt uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu, jedes Jahr erneut festzustellen: Besteht eine Notlage? Besteht sie weiter fort? – Davon unabhängig müssen wir feststellen, welche Maßnahmen in diesem Jahr zur Bekämpfung der Notlage gefasst werden müssen, welche Budgets wir da brauchen und welche umgesetzt werden können. Jetzt schon ist aus den Diskussionen klargeworden, dass es viele Maßnahmen geben wird, die nicht im Jahr des Notfalls umgesetzt werden können, sondern dass wir immer wieder Diskussionen darüber führen werden, wie die Auswirkungen der Krise sind. Deswegen möchte ich für unsere Fraktion noch einmal begründen, warum wir in der Tat der Überzeugung sind, dass die einzelnen Notlagen fortbestehen und auch, warum es wichtig ist zu sagen, dass es überlappende Krisen sind. Corona ist, wenn wir auf den Ernst der Lage und die Erfahrungen blicken, die wir damals gemacht haben, nicht mehr spürbar, aber die Auswirkungen von Corona sind klar. Das gilt ganz direkt: die vielen Menschen, die an Long-Covid leiden, die Folgen bei Kindern und Jugendlichen, die in der Zeit von Corona nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen konnten, die psychosozialen Effekte, das Gefühl von Vereinsamung, die Effekte auf die Gesellschaft, die Veränderungen im Ehrenamt – all das ist weiter spürbar. Wir sehen das an anderen Stellen auch: Wir haben einen Strukturwandel in der Art und Weise erlebt, welche Fachkräfte wem zur Verfügung stehen – das war im Tourismus ein großes Thema. Wir sehen das auch trotz aller Bemühungen immer noch an den Defiziten in den Krankenhäusern. All diese Auswirkungen bestehen fort. Die Maßnahmen, die wir zur Bekämpfung dieser Notlage getroffen haben, waren nicht ausreichend, um all das zu beheben. Das konnten sie auch nicht sein, weil diese Art von Krisen, über die wir reden, komplex sind und viele Nebenwirkungen haben, die wir in dem Moment, in dem wir die Notlage feststellen, gar nicht absehen können. Das gilt auch für den Ukrainekrieg. Ich will daran erinnern, dass, als wir den ersten Notkredit verabschiedet haben, die Annahme war, dass dieser Krieg relativ kurz sein würde. Jetzt erleben wir einen andauernden Stellungskrieg mit unklarem Ende. Es ist unklar, wann Flüchtlinge zurückgehen können, und wir stellen uns zu Recht darauf ein, dass gerade die Geflüchteten aus der Ukraine noch lange bei uns bleiben werden (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] und sie zu integrieren sind. (Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Was hat das mit der Finanzlage des Landes zu tun? – Annabell Krämer [FDP]: Gar nichts!) Die Flüchtlinge aus der Ukraine sind für das Land bei der Unterbringung eine Herausforderung. Sie sind einer Herausforderung, weil wir nicht genügend Wohnraum zur Verfügung hatten, um sie aufzunehmen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das zwingt uns dazu, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir zwischen Geflüchteten unterscheiden. Es gibt keine Gemeinschaftsunterkunft nur für Ukrainer, es gibt keine Gemeinschaftsunterkunft nur für andere Geflüchtete. Ja, die Notlage besteht fort, weil wir unser Energiesystem umbauen müssen. Ich will daran erinnern, dass vor der Ukrainekrise 40 Prozent unseres Gases aus Russland kamen. Ich bin sehr froh, dass wir (Thomas Losse-Müller) es geschafft haben, diese Menge zu ersetzen, aber der Preis hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Die Energiekosten sind doppelt so hoch wie vorher. Das ist ein weiter andauernder Schock, und die Preise werden auch nicht wieder runtergehen. Damit müssen wir umgehen. Wir müssen uns von fossilen Ressourcen, die uns immer wieder in solche Konfliktsituationen bringen, unabhängig machen. Deswegen brauchen wir eine Wärmewende, (Annabell Krämer [FDP]: Und Notkredite!) die den Menschen im Land hilft, sich unabhängig von Gas günstiger zu finanzieren. Deswegen müssen wir nicht nur in Northvolt investieren, sondern auch in den Umbau beim grünen Wasserstoff. Hier kommt ein Aspekt dazu, nämlich die Tatsache, dass sowohl Corona als auch der Ukrainekrieg dazu geführt haben, dass sich die Welt anders verhält. Einer der Gründe, warum wir jetzt bei der Ansiedlung grüner Industrie diese harte Konkurrenz mit den USA erleben, ist, dass die USA gesagt haben: Hier hat sich strukturell etwas verändert. Deswegen gibt es den Inflation Reduction Act, deswegen gibt es all diese Subventionen, die dafür sorgen, dass wir vielleicht noch zwei oder drei Jahre Zeit haben, dafür zu sorgen, dass sich unsere Industrie umbauen kann. Deswegen brauchen wir jetzt den grünen Wasserstoff, und deswegen müssen wir da jetzt investieren. Auch das ist eine Konsequenz aus dem Ukrainekrieg. Deutschland war der größte wirtschaftliche Profiteur davon, dass das Gas so billig war – nicht nur der größte Profiteur unter den direkten Gasabnehmern, sondern gesamtwirtschaftlich. Das war das Geschäftsmodell. Dieses Geschäftsmodell ist vorbei, und zwar in der gesamten Wirtschaft, nicht nur bei einzelnen Unternehmen. Das ist eine Konsequenz des Ukrainekrieges, über die wir reden müssen. Und ja, wir müssen die Wirtschaft insgesamt umbauen, weil Öl uns in der gleichen Abhängigkeit hält, die wir vorher vielleicht nicht unbedingt wahrgenommen haben. Aber wir wissen aus den vielen Kriegen um Öl, dass wir zusehen müssen, dass wir unsere Motoren nicht mehr mit Benzin und Diesel betreiben. Deswegen halte ich die Ansiedlung von Northvolt sowohl in einer allgemeinen Transformation von Wirtschaft als auch vor dem Hintergrund der Erfahrung des Ukrainekrieges für absolut gerechtfertigt. Ich sage aber noch einmal, dass die Ansiedlung von Northvolt mehr erfordert als die direkte Förderung. Da sind gerade drei Gemeinden – Heide und zwei kleine Gemeinden mit ehrenamtlicher Politik – die darum bitten, bitten, bitten, dass es mehr Unterstützung gibt, dass wir ihnen dabei helfen, Wohnraum zu entwickeln, Schulbau zu entwickeln, Kitas zu entwickeln und die nachfolgenden Gewerbe anzusiedeln. (Unruhe)
Eka von Kalben
Entschuldigung! – Bitte die Gespräche, wenn sie denn in der Fraktion nötig sind, außerhalb führen! Danke.
Thomas Losse-Müller SPD
Eine Konsequenz aus dem Ukrainekrieg und Corona ist der Umbau der gesamten globalen Wirtschaft. Wir reden über einen Aufbau von Resilienz, wir reden über die Notwendigkeit, als Konsequenz dieser beiden Krisen neue Industrie bei uns aufzubauen und Lieferketten umzubauen. Wir erleben einen Deglobalisierungsschock als Konsequenz dieser beiden Krisen. Daher finde ich es richtig, dass der Antrag sagt, dass wir den Aspekt der sich überlagernden Krisen klar haben müssen. Das ist eine Überforderung unserer Staatlichkeit. Wenn wir mit den Gemeinden und Kommunen reden, sagen sie uns: Es sind einfach zu viele Probleme gleichzeitig. – Wir müssen darüber nachdenken, was das heißt und wie wir uns aufstellen, damit wir eine Krisenresilienz hinkriegen. Dass die Flut eine Krise ist, steht in diesem Hause nicht zur Diskussion. Dass sie akut da ist, steht auch nicht zur Diskussion. Meine Hoffnung ist, dass auch keine Diskussion darüber nötig ist, dass wir all das tun müssen, was wir jetzt gelernt haben und was wir bei der Stärkung von Deichen nicht getan hatten. Das reicht bis zu der Frage, wie wir dafür sorgen, dass Städte wie Flensburg und Eckernförde ihre Kanalisation so umbauen, dass das Wasser nicht von hinten reinkommt. Um ehrlich zu sein, wissen wir jetzt schon, dass das eine Flut über die See war, es aber die Flut an Land geben wird. Die Wasser- und Bodenverbände sagen uns recht eindeutig, was zu tun ist. Nur weil wir eine Krise – beispielsweise bei der Frage, ob wir das Wasser noch vom Land kriegen – nicht bemerkt haben, weil wir nicht hingeguckt haben, heißt das ja nicht, dass die Krise nicht existiert. Wir haben eine Krise bei der Frage, ob wir das Wasser rauskriegen. Darauf müssen wir uns einstellen. (Thomas Losse-Müller) Die Jährlichkeit ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Sie stellt eine große Schwierigkeit bei der Art und Weise, wie wir staatliches Handeln organisieren und Haushalte zusammenkriegen, dar. Ich finde es richtig, dass wir wegen besserer Planbarkeit jetzt schon für 2024 die Notlage feststellen. Ich glaube, und damit komme ich noch einmal auf die Diskussion von heute Morgen zurück, dass wir, weil wir jetzt die Notlage von der Frage, was wir in diesem und im nächsten Jahr dagegen tun müssen, trennen müssen, nicht aufhören dürfen, trotzdem langfristige Pläne zu machen. Wir müssen jetzt planen, (Beifall SPD) welche Investitionen erforderlich sind. Auch wenn sie nicht nächstes Jahr, sondern erst 2025, zum Tragen kommen, müssen wir jetzt darüber reden, wie dieser Investitionsplan geht. Das Bundesverfassungsgericht verbietet uns nicht, klug zu sein. Es verbietet uns nicht, gute Manager zu sein. Es verbietet uns nicht, gute Regierungsarbeit zu machen, vorsorgend zu planen und Prozesse in Gang zu bringen, die es uns ermöglichen, wirklich alle Themen zu erfassen, auch wenn wir es vielleicht nicht schaffen, sie jetzt in Sondervermögen abzubilden. Deswegen sind diese Diskussionen sehr, sehr wichtig. Deswegen müssen wir sie führen. Was nicht geht, ist zu sagen: Die Notlage ist nur so groß wie das, was ich an Geld ausgeben will. Wir müssen sagen, was die Notlage ist; wir müssen sagen, was es braucht, um sie zu bekämpfen. Und daraus ergibt sich eine Finanzierungsanforderung. – Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Andreas Hein [CDU])
Eka von Kalben
Das Wort für die FDP hat die Kollegin Annabell Krämer. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit dem höchstrichterlichen Urteil letzte Woche wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und somit für nichtig erklärt. Dieses Urteil wird vom Bund akzeptiert. Es werden aktuell keine Auszahlungen mehr getätigt, die den rechtsverbindlichen Zusagen zufolge getätigt werden müsste, und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen rechtskonformen Haushalt herzustellen. Die Tinte auf dem Urteil dieses Bundesverfassungsgerichts ist kaum getrocknet, da verfährt die CDU in Schleswig-Holstein, der – man vergisst es zu oft – nur eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter! – Ja, werte Kollegen der CDU, so fühlt sich der Würgegriff der Grünen an. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kollegen von den Schwarz-Grünen, Sie haben eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit und zudem das komfortable Wissen, das die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seitens der SPD nicht unterstützt, sondern Ihnen auch seitens der SPD heute wieder zugestimmt wird. Wir können nicht klagen. Ein kurzer Blick in die Vergangenheit. Ich möchte aus meiner Rede zu TOP 46 aus der 3. Tagung am 2. September 2022 zitieren: „Ja, die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden. … Wir Freie Demokraten wollten zudem verhindern, dass zukünftigen Regierungen ein Blankoscheck für die Verwendung von Notkrediten erteilt wird. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung.“ (Beifall FDP) „Denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zu einer genau definierten außergewöhnlichen Notsituation stehen.“ Wir haben die weitere Inanspruchnahme des Notkredites als nicht verfassungskonform bewertet und bereits damals abgelehnt. Ich zitiere jetzt aus meinen Reden zum Vierten Nachtragshaushalt 2022 aus November beziehungsweise Dezember: „Die Möglichkeit zur Klage vor dem Verfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind“. Ich habe gesagt: Aber jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredites auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses (Annabell Krämer) mit seinem eigenen Gewissen vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten. „Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen.“ „Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende muss aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen hierfür nicht herhalten.“ „Mit einem Nachtragshaushalt …, der Mitte Dezember 2022 für 2022 verabschiedet werden soll,“ – da ging es übrigens noch im Dezember – „wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe 1 Milliarde Euro erhöhen … Es gibt 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit!“ Ich zitiere weiter: „Sie verstoßen damit auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt 2022 besteht …, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026.“ Diese aus unserer Sicht schon damals verfassungswidrige Notkrediterweiterung haben wir natürlich auch abgelehnt. Kommen wir nun zu Ihrem bis heute letzten Husarenstück vom September 2023: „Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig“. Was finden wir hier? „Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes einer Batteriefabrik in der Region Heide (Northvolt Drei) werden bis zu 137 Mio. Euro in das Sondervermögen ‚Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie‘ überführt. … Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung.“ Autsch! Ich zitiere nun meinen Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt vom 20. September 2022: (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) „Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine“, (Beifall FDP und SSW) „auch weil die Ansiedlung ja bekanntermaßen bereits vorher längst geplant war. … Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen hingegen als staatliche Daueraufgabe an.“ Eigentlich müsste Ihnen jetzt allen schon hier im Hause klar sein, warum wir die drei vorliegenden Anträge ablehnen, aber ich begründe das gern noch EINmal im Einzelnen. Erstens: Notsituation 2023. Dieser Antrag ist nun wirklich evident verfassungswidrig. Es ist völlig skurril, dass rückwirkend die finanzielle Notlage aufgrund der Coronapandemie, die hier im August 2022 von der Finanzministerin beendet wurde, für das Jahr 2023 wieder als außergewöhnliche Notsituation reaktiviert werden soll. Die Darlegungspflicht des geforderten Veranlassungszusammenhangs wird Ihnen hier – das prophezeie ich Ihnen – einen Strich durch die Rechnung machen. (Beifall FDP) Seien Sie sich gewiss: Im Bund hat man das Urteil ordentlich ausgewertet, und dort wird Corona nicht mehr für einen Notkredit herhalten. Zudem sollen die in den Vorjahren beschlossenen Notkreditermächtigungen weiterhin gelten. Es wird einfach missachtet, dass das Bundesgerichtsurteil in der letzten Woche auf die gebotene Jährigkeit von Haushalten hingewiesen hat. Insoweit wird Ihr Haushalt 2023 trotz der Feststellung von außergewöhnlichen Notsituationen verfassungswidrig sein, da Sie keine Kreditermächtigung mehr haben. Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn überhaupt, können Sie Ihren Haushalt 2023 nur noch mit einem Nachtragshaushalt heilen. (Beifall FDP) Sämtliche Kreditermächtigungen des Landes sind spätestens – manche schon 2021, aber die anderen 2020, 2022 – am 31. Dezember erloschen. Sie sind blank! Sensationell ist, dass Sie das selber erkennen. Wie ließe sich sonst folgender Offenbarungseid erklären? Ich zitiere aus dem Antrag von Schwarz-Grün: „Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden ggf. vom Landtag neu zu beschließende Notkreditmittel nur noch gemäß den Anforderungen (Annabell Krämer) des Verfassungsgerichts an Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit eingesetzt.“ (Christopher Vogt [FDP]: Ganz deutlich!) Verfassungsbruch 2023 – erfrischend ehrlich zugegeben. (Beifall FDP) Zweitens: Außergewöhnliche Notsituation 2024. Auch dieser Antrag ist natürlich abzulehnen, da die Zulässigkeit einer festgestellten Notsituation auf Vorrat mindestens zweifelhaft, aber sicher nicht hinreichend begründet wird, zumal Ihnen noch nicht einmal ein Haushaltsentwurf vorliegt. Wie wollen Sie da bitte eine Notsituation begründen? (Beifall FDP) Das Bundesgerichtsurteil weist zu Recht in Textziffer 138 darauf hin, dass der Einschätzungs- und Beurteilungszeitraum des Haushaltsgesetzgebers umso mehr verengt wird, „je weiter das auslösende … Ereignis in der Vergangenheit liegt, (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je entfernter die Folgen sind.“ Ferner wird gemäß Textziffer 199 – die hatten wir heute, glaube ich, noch nicht – der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für Folgejahre eingeengt. „Hiermit geht eine Steigerung der Anfordeumso mehr, wenn der Gesetzgeber …“ – jetzt hören Sie bitte gut zu – „wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinanderfolgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der Aufnahme notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht.“ Geschickt verpacken Sie natürlich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf unser Land. Hierzu halten wir fest: Die akut erforderlichen Mittel sollen durch Umwidmung im Haushalt 2023 bereitgestellt werden. Das begrüßen wir außerordentlich. Sollten sich Anforderungen ergeben, die den Landeshaushalt erheblich belasten, stehen wir Freie Demokraten selbstverständlich für einen zeitnahen Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung.
Eka von Kalben
Frau Krämer, lassen Sie eine Frage von Frau Raudies zu?
Annabell Krämer FDP
Aber selbstverständlich, immer wieder gern.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Dann möchte ich konkret an diesem Punkt nachfragen: Sind Sie der Auffassung, dass die Flutkatastrophe vom Oktober 2023 ein grundsätzlicher Anlass war, der die Inanspruchnahme von Notkrediten ermöglicht? Das würde ich gern einmal deutlich von Ihnen hören, dass wir immer erst nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Aber wenn wir keine haben, ist das dann ein Sachverhalt, der Ihrer strengen Prüfung zufolge möglich ist? – Ja, das will ich jetzt erklären. Diese Flutkatastrophe hat uns selbstverständlich alle erschüttert. Wir wollen und müssen natürlich helfen. Sofern das nicht im Rahmen des ordentlichen Haushaltes zu gewährleisten ist, stehen wir selbstverständlich hier an der Seite der Landesregierung, um die erforderlichen Mittel sicherzustellen. Im Gegensatz zur Bekämpfung des Klimawandels und der Herstellung der Energiesouveränität liegt hier natürlich grundsätzlich eine von der Verfassung berücksichtigte Notlage vor, (Beifall FDP – Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die eine außerordentliche Kreditaufnahme ermöglicht. Der Vorratsbeschluss auf Erklärung einer Notfallsituation für 2024 ist hingegen nicht begründet. Insbesondere die Vermischung mit vermeintlich noch bestehenden Corona- und Ukraine-Notlagen zeigt natürlich hier überdeutlich, dass Sie das Urteil des Gerichtes nicht verstanden haben. (Christopher Vogt [FDP]: Stand die Antwort da schon?) – Das hat mir eine Minute gebracht!
Eka von Kalben
Frau Krämer, lassen Sie eine Frage von Herrn Petersdotter zu?
Annabell Krämer FDP
Ja, natürlich, sehr gerne. Das ist immer sehr erfrischend. (Zuruf FDP) – Mal gucken, ob die jetzt auch schon kommt. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, dann helfe ich noch bei (Annabell Krämer) weiteren Minuten. – Wie würden Sie es denn technisch umsetzen, so sage ich es einmal, wenn die Ertüchtigung eines Deiches oder die Entschädigung einer Zerstörung von privatem oder nicht privatem Eigentum daraus bezahlt werden und die Auszahlung, die dafür notwendig ist, aber erst in drei oder vier Jahren zu erfolgen hätte? – Also, erst einmal haben wir gesagt, wir müssen eruieren, wie hoch der Schaden überhaupt ist, der bei den Privaten, bei den Unternehmen und den Kommunen überhaupt verbleibt, wie viel durch Versicherungen und Sonstiges gedeckt ist. Ich finde es auch richtig, dass das erst einmal solide geprüft wird. Eine erste Sofortmaßnahme wurde von der Landesregierung mit Haushaltsumschichtungen gemacht, das habe ich auch begrüßt. Dann haben wir irgendwann einen Betrag. Dann kommen wir ins Jahr 2024, wir bekommen einen Haushaltsentwurf und haben einen bestimmten Betrag, von dem wir sagen: Das übersteigt jetzt das, was unser Land aus dem eigenen ordentlichen Haushalt bezahlen kann. Sagen wir einmal, das wäre signifikant mehr als 200 Millionen Euro. Dann ist es selbstverständlich so, dass wir das so beschließen können. Das heißt aber: Weil es Zahlungen in Folgejahren sind, müssen wir natürlich jedes Jahr prüfen, ob die verbliebenen Schäden, die direkt der Notlage zuordenbar sind, aus dem ordentlichen Haushalt bezahlbar sind. (Beifall FDP) Wenn der Schaden 1 Milliarde Euro beträgt – Gott bewahre! – oder vielleicht eine halbe Milliarde Euro und der sich über drei Jahre zieht, müssen wir natürlich sagen – wenn es 300 Millionen Euro im nächsten Jahr sind und wir feststellen, das können wir nicht wuppen –: Notlage! – Wenn wir im darauffolgenden Jahr sehen, dass es wieder 100 Millionen Euro sind, dann müssen wir erklären können, warum das immer noch eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage ist. Natürlich! Das heißt ja nicht, dass wir die Leistung nicht erbringen. Es ist halt nur die Frage, ob es aus dem ordentlichen Haushalt geschieht oder notkreditfinanziert.
Eka von Kalben
Frau Krämer, lassen Sie eine weitere Frage von Frau Raudies zu?
Annabell Krämer FDP
Aber selbstverständlich. Aber ich glaube, das passt. Ich muss dann nur irgendwann zurückfinden.
Beate Raudies SPD
Das wird schon gelingen, Frau Kollegin, denn ich will an dieser Stelle noch einmal nachfragen: Sie haben mir eben mitgegeben, ich hätte das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht verstanden oder nicht richtig begriffen. Dann frage ich jetzt Sie. Ich habe in dem Urteil gelesen, dass das Gericht sehr wohl sagt, dass wir auch nach Krisen und nach der ursprünglichen Notsituation noch mit Notkrediten arbeiten dürfen. Wir haben dann einen erhöhten Begründungszusammenhang (Zurufe FDP: Genau!) und müssen erklären, warum wir in diesem Jahr dann noch den Notkredit aufnehmen. – Ja. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Ich habe da nicht gelesen, dass wir erst einmal das Sondervermögen IMPULS plündern müssten, bevor wir einen Notkredit aufnehmen. Das ist nämlich das, was Sie sagen. Sie sagen, wir müssten erst mit den normalen Haushaltsmitteln gucken. Das heißt, bevor wir die 200 Millionen Euro als Notkredit aufnehmen, plündern wir erst einmal IMPULS. – Nein, das habe ich nicht gesagt. Das habe ich definitiv nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir gucken erst einmal, ob im normalen Haushaltsvollzug die Lasten, die daraus resultieren, zu stemmen sind. Wenn wir sehen, dass wir dadurch in erhebliche finanzielle Schieflage geraten, dann ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem wir in unsere Verfassung gucken und sehen, dass das ein Tatbestand ist, der die Erklärung einer außerordentlichen Notlage rechtfertigt. Dann machen wir eine Notkreditermächtigung in Höhe des ermittelten Bestandes für das laufende Haushaltsjahr. Wenn es weiter Lasten gibt, die daraus zu tragen sind, wir im nächsten Jahr sind und es nicht bewältigt ist und wir sehen, dass wir noch erheblichen Zahlungsbedarf daraus haben, beurteilen wir wieder, ob das überhaupt aus dieser Situation zu bezahlen ist oder ob das so weit vom Auslösungsmoment weg ist, dass das nicht mehr direkt der Krise, dem exogenen Schock, zuordenbar ist. Genau so hat es zu laufen.
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage von Frau Raudies zu?
Annabell Krämer FDP
Ich weiß nicht, ob es etwas bringt, aber versuchen wir es einmal.
Beate Raudies SPD
Ja, doch. Danke schön, Frau Präsidentin und Frau Kollegin. – Dann will ich es noch einmal ganz genau sagen: Wir haben heute Morgen über unser Sondervermögen IMPULS geredet. Darin ist über 1 Milliarde Euro. Damit könnten wir auch Deiche bauen. Aber dann bauen wir etwas anderes nicht, wofür wir es eigentlich geplant hatten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist nicht nötig! Das steht im Verfassungsgerichtsurteil eindeutig drin! Das muss man nicht antasten!) – Ja. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber man muss trotzdem eine Notlage feststellen, Frau Kollegin!) – Nee, mein Punkt ist ein anderer: Im Prinzip haben wir genug Geld, um diese 200 Millionen Euro zum Beispiel aus unserem Sondervermögen zu nehmen, und dann müssten wir nämlich keine Notlage erklären. Wie lösen wir das auf? Das Sondervermögen haben wir ja mit einem bestimmten Hintergrund für etwas anderes angelegt. – Zunächst habe ich gesagt, wie sich das für uns nach erster Schätzung darstellt, wenn wir aktuell von 200 Millionen Euro reden. Ich verstehe aber auch, wenn sich das noch signifikant erhöht und wenn der Landesanteil hinterher höher bleibt als die bisher von uns prognostizierten 50 Millionen Euro. Sie wollen mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass wir, wenn es zu den bisher eingeschätzten 50 Millionen Euro Landesanteil kommt, dafür einen Notkredit brauchen. Das ist dann definitiv nicht der Fall. Da macht es auch Sinn, dass man einfach einmal sagt: Das muss man aus dem laufenden Haushalt begleichen. Sollte es aber zu teureren Maßnahmen kommen, ist es so, wie der Kollege Buchholz gerade erwähnt hat. Dann ist es nicht erforderlich, dass sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen gezogen werden, sondern dann müssten Sie sehen, ob Sie das irgendwie im normalen Geschäftsgebaren, wie Sie normalerweise agieren würden in Ihrem normalen Haushalt, finanziert bekommen können, ohne in eine erhebliche Notlage zu geraten. Wenn Sie das verneinen, dürfen Sie selbstverständlich für dieses Kalenderjahr eine Notlage erklären und auch eine Notkreditermächtigung ziehen. So ist das. (Beifall FDP) Die Ignoranz von Schwarz-Grün gegenüber dem Urteil des Verfassungsgerichtes wird auf Länderebene wahrscheinlich einmalig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand anders so agiert wie Schleswig-Holstein. (Christopher Vogt [FDP]: Och! Saarland? Bremen?) Das kann man sich nur erlauben, wenn dem kritischen Teil der Opposition der Gang vor das Landesverfassungsgericht verwehrt ist. (Zurufe Lukas Kilian [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Unruhe) – Entschuldigung!
Eka von Kalben
Herr Buchholz, vielleicht hören Sie Ihrer Fraktionskollegin einmal zu. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Auf einen Zwischenruf des Kollegen Kilian habe ich einen weiteren Zwischenruf gemacht! – Weitere Zurufe) – Entschuldigen Sie! (Unruhe) – Entschuldigung! Erstens. Wenn ich um Ruhe bitte, dann möchte ich, dass es einfach akzeptiert wird. Zweitens habe ich überhaupt nichts gegen Zwischenrufe, aber Zwischenrufe richten sich in der Regel an die Rednerin, die nämlich in der Debatte jeweils im Mittelpunkt steht. Ihr wird zugehört, und ihr wird zugerufen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Buchholz, das ist eine Ansage und keine Diskussion! Sie können fortfahren.
Annabell Krämer FDP
Danke. – Liebe Restopposition, ich kann einfach nicht verstehen, warum Sie Ihr Haushaltsrecht einschränken und sich nicht erst den Haushaltsentwurf 2024 präsentieren lassen. Wir Freie Demokraten betonen noch einmal, dass die Ansiedlung Northvolts – so komme ich zum dritten Punkt – ein Glücksfall für unser Land ist, der übrigens insbesondere schon unter Mitwirkung von eben diesem Dr. Bernd (Annabell Krämer) Buchholz seit vielen Jahren angebahnt wird. Das ist wirklich eine Ansiedlung, die wir aus dem ordentlichen Haushalt stemmen sollten und können. Es ist erschreckend, dass Schwarz-Grün trotz des Verfassungsgerichtsurteils an der verfassungswidrigen Art der Finanzierung dieser für uns alle doch so extrem wichtigen Industrieansiedlung festhält; (Beifall FDP) denn diese wichtige Finanzierung auf verfassungswidrige Füße zu stellen, ist kontraproduktiv und kann auch einen Investor verschrecken. Eine seit Langem geplante Industrieansiedlung darf nicht mit Notkrediten finanziert werden; das schürt Unsicherheiten. Zudem ist Schleswig-Holstein nicht so schwach, dass wir 137 Millionen Euro – das verteilt über mehrere Jahre – nicht über einen ordentlichen Haushalt abbilden könnten. Da teile ich eindeutig nicht die Einschätzung des CDUFraktionsvorsitzenden, dass Schleswig-Holstein ein armes kleines Land sei. (Christopher Vogt [FDP]: „Klein“ stimmt!) Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Finanzierung aus Notkrediten geäußert. Ich bin sehr froh, dass wir noch vor Weihnachten, noch vor dem Dezemberplenum eine finale Einschätzung unter Berücksichtigung dieses frischen Urteils bekommen werden. Ich bin mir sicher, werte Kollegen der Koalition, dann fällt Ihr Kartenhaushalt zusammen. Geben Sie dieser wichtigen Ansiedlung Sicherheit, lassen Sie uns das verfassungskonform finanzieren. Lieber SSW, wir stehen zur Klage zur Verfügung. Schleswig-Holstein hat wichtige Aufgaben. Wir brauchen die Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen der alternden Gesellschaft gerecht wird, wir müssen massiv in schulische sowie universitäre Bildung investieren, unsere Infrastruktur hat weiterhin extreme Nachholbedarfe, und die Kitareform muss weiterentwickelt werden. Unser Land hat es verdient, dass wir diese wichtigen Aufgaben verlässlich finanzieren und somit unsere Haushalte auf verlässliche, rechtskonforme Säulen stellen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Lars Harms, Fraktionsvorsitzender des SSW.
Lars Harms SSW
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich werde auf alle drei Anträge hintereinander weg eingehen und werde jetzt natürlich erst einmal mit der Notsituation 2023 anfangen. Ich schicke vielleicht einmal kurz voraus, wie die Lage eigentlich wäre, wenn die Landesregierung nichts täte. Es gibt ja kein Urteil im Land Schleswig-Holstein, also gibt es auch keine Verpflichtung, in irgendeiner Art und Weise irgendetwas zu tun, was uns ein Gericht auferlegt hätte. Das heißt, man nimmt das Geld und gibt es aus und sagt: Mensch, bis jetzt, eine Woche danach, haben wir noch keine Formulierung finden können, aber im Dezember treffen wir uns dann wieder. – Dann wäre der Zug schon abgefahren. Das könnte man tun. Das tut die Landesregierung aber nicht, und das muss ich ihr hoch anrechnen, dass sie sagt: Okay, wir versuchen jetzt erst einmal, schnell eine Begründung hinzubekommen, und wir wollen unbedingt dieses Problem heilen, indem wir die Notlage erklären, wie wir es beim Bundesverfassungsgerichtsurteil gesehen haben. Ich finde das in Ordnung. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gucken wir uns einmal an, welche Situation wir haben. Wenn wir einen Nachtragshaushalt verlangen würden – das könnte man tun –, dann könnten wir den frühestens im Dezember 2023 beschließen. Dann hätte man noch zwei Wochen lang Zeit, das zu tun, was im Nachtragshaushalt drinsteht. Ich glaube, das wäre schwierig. Auch die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist nicht so einfach, damit ist die Verwaltung beschäftigt. Das macht keinen Sinn, wenn man ehrlich ist. Wenn wir das, was wir 2022 beschlossen haben, auch noch in den letzten sechs Wochen dieses Jahres wollen, ist dieser Weg genau richtig. (Annabell Krämer [FDP]: Rechtskonformität!) – Frau Krämer, ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Wir haben Lehrer eingestellt, die den Kindern wegen der Coronakrise helfen sollen, wieder aufzuholen. Die müssten wir rausschmeißen, wenn wir jetzt kein Geld mehr ausgeben. Wir haben Lehrer eingestellt aufgrund der Tatsache, dass wir viele junge Menschen haben, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind und hier beschult werden müssen. (Lars Harms) (Annabell Krämer [FDP]: Wir haben doch leere Lehrerstellen!) Wir müssten sie dann rausschmeißen. Wir haben alle gesagt, dass wir das nicht wollen, sondern dass wir einen Plan haben und danach vorgehen wollen. In der Tat ist das dadurch durchkreuzt worden, dass wir das nicht mehr überjährig machen können. Dann ist es doch nur sinnvoll zu sagen: Dann machen wir eine Begründung, dann fassen wir einen Beschluss, weil wir feststellen, dass wir eine Notlage haben. Genau das tut man hier. Ich finde, das ist genau der richtige Weg. Das ist ein transparenter Weg, und das ist vor allem auch ein parlamentarischer Weg, der wichtig ist.
Eka von Kalben
Herr Harms, lassen sie eine Frage von Frau Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Herr Harms, in Anbetracht dessen, dass wir viele offene Lehrerstellen haben, teile ich Ihre Meinung nicht, dass wir Lehrer entlassen müssten. – Sie sagen, es sei richtig, dass wir einfach weiter die Notlage beschließen. Die Maßnahmen, die Sie nennen und die dann weiter beschlossen sind, womit bezahlen wir die? – Sie haben es immer noch nicht begriffen. Es ist faszinierend. Wir könnten das ohne einen Beschluss bezahlen, aus den Mitteln, die wir haben, mit den Beschlüssen, die wir haben. Die sind nicht beklagt worden, dazu gibt es kein Urteil. Frau Krämer, wir könnten einfach so weitermachen. Im Übrigen muss ich Lehrerstellen, die mit einer Begründung geschaffen worden sind, die nicht mehr gilt – wie Sie es sagen und es gern wollen –, abschaffen. Dann müssen die Leute weg. Genau das wollen wir nicht. Das ist eigentlich relativ einfach.
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage von Frau Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie aus politischen Gründen zustimmen, weil Sie wissen, dass, wenn wir klagen würden, diese Vorgehensweise als nicht verfassungskonform bestätigt würde und somit für nichtig erklärt würde? Ist das der Grund? – Es ist immer schwierig, mit Menschen zu reden, die einem nicht zuhören. Das ist wirklich kompliziert. Ich habe Ihnen gerade begründet, warum dieser Beschluss verfassungsmäßig in Ordnung ist und warum es richtig ist, dass wir als Parlament eine Notlage feststellen. Es ist richtig, für die nächsten sechs Wochen eine Grundlage zu schaffen, damit man Gelder ausgeben kann für Maßnahmen, die wir gemeinsam beschlossen haben. Das ist nicht verfassungswidrig. Deswegen stimmen wir dem zu. Das ist gar keine Frage. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Zweitens: Northvolt. Sie kennen unsere Haltung dazu, die ist an dieser Stelle ein bisschen anders, die muss ich hier nicht wiederholen. Aber da der Kollege Thomas Losse-Müller gestern fragte, warum der SSW nicht dagegen klage, sage ich Ihnen: Wir haben da – das hört sich vielleicht hochtrabend an – eine staatspolitische Verantwortung. Wir wollen dieses Projekt nicht gefährden. Was würde passieren, wenn wir klagten? Das würde bedeuten, dass dieses Projekt für mindestens ein Jahr, bis das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, brachliegt. Sollte irgendwo das Ansinnen kommen, Geld ausgeben zu wollen, dürfte die Finanzministerin das nicht machen. Das ginge nicht, dann würde man sich richtig mit dem Verfassungsgericht anlegen. Vor dem Hintergrund sagen wir: Es ist kein kluger Gedanke, eine Klage einzureichen, weil das möglicherweise dieses für Schleswig-Holstein wichtige Projekt gefährdet. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) Weil wir aber gute Politiker sind, machen wir Vorschläge. Ich will einige Vorschläge nennen, wie man das Problem lösen könnte, nach unserer Auffassung verfassungsgemäß. Wir dürfen Sondervermögen bilden – der Kollege Koch hat es gestern dargestellt –, nämlich immer dann, wenn wir das Geld nicht aus Notkrediten, sondern aus anderen Quellen nehmen. – Jetzt möchte ich erst einmal dem Kollegen die Gelegenheit geben, seine Frage zu stellen.
Eka von Kalben
Sie gestatten die Zwischenfrage, okay. Ich wollte nicht dazwischen grätschen.
Christopher Vogt FDP
Lieber Kollege, vielen Dank. – Sie sehen es als Oppositionsfraktion, obwohl Sie wie wir verfassungsrechtliche Zweifel bei der Finanzierung des Landeszuschusses für Northvolt haben, als staatspolitische Verantwortung an, nicht zu klagen. Wir sehen es als unsere staatspolitische Verantwortung an zu sagen: Wenn wir der festen Überzeugung sind, dass das verfassungswidrig ist, dann muss man als Opposition die Regierung, die die Abgeordneten zu kontrollieren haben, beklagen. In der Sache sind wir uns interfraktionell einig, dass Northvolt kommen soll und dass es auch den Landeszuschuss geben soll, der über mehrere Jahre verteilt wird. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag zum Northvolt-Dringlichkeitsantrag gestellt, mit dem wir beantragen, dass der Zuschuss aus den laufenden Haushalten finanziert werden soll. Wir reichen damit allen Fraktionen die Hand, ein klares Bekenntnis zu Northvolt abzugeben, das aber verfassungskonform aus laufenden Haushalten zu finanzieren. Wenn dem alle zustimmen könnten, hätten wir heute einen gemeinsamen Beschluss. Das wäre ein gutes Signal aus dieser Sitzung, dass wir Northvolt wollen und dass das verfassungskonform abläuft. (Beifall FDP und SSW)
Lars Harms SSW
Herr Vogt, das ist doch schön, in diesem Fall haben Sie uns fest an Ihrer Seite. Wir werden Ihrem Antrag natürlich zustimmen. Ich möchte allerdings noch ein paar Vorschläge machen, wie man die Northvolt-Ansiedlung verfassungskonform finanzieren kann. Meine Damen und Herren, wir brauchen ein Sondervermögen, weil man das Geld möglicherweise in Tranchen bezahlen muss. Es kann sein, dass das nicht in einer Summe zu zahlen ist, wie man es möglicherweise noch für dieses Jahr befürchtet. Deswegen kommt ja dieser Beschluss. Was könnten wir tun? – Die erste Möglichkeit wäre – das ist der Klassiker –, Überschüsse aus den Haushaltsjahren zu nutzen und dafür zu verwenden. Das ist ein einfacher Beschluss. In der Vergangenheit haben wir recht gute Haushaltsabschlüsse gehabt. Es wäre sicherlich möglich, dass uns die Finanzministerin sagt, wie viel Knete am Jahresende ungefähr übrig bleibt. Zumindest könnten wir einen Vorratsbeschluss fassen und sagen: Das Geld, das übrig bleibt, ist dafür zu verwenden. Das ginge. Zweite Möglichkeit: Frau Raudies hat es vorhin schon in anderem Zusammenhang gesagt – wir könnten in IMPULS natürlich Mittel umschichten, gar keine Frage. In IMPULS sind rund 1,5 Milliarden Euro enthalten, einen Betrag von 137 Millionen Euro rauszuschneiden, ginge. Dritte Möglichkeit: Wir haben dieses Jahr aus der Abwicklung der hsh portfoliomanagement AöR 230 Millionen Euro bekommen. Dieses Geld könnten wir dafür verwenden, das wäre kein Problem, das wäre verfassungskonform, das müssten wir nur beschließen. Das sind drei kurzfristige Lösungen, die man auch miteinander kombinieren könnte, die es möglich machten, die Ansiedlung ohne Schwierigkeiten in diesem Jahr abzusichern und auch für die Zukunft, wenn man das Geld in ein Sondervermögen packt. Mittelfristig könnten wir uns auch fragen – das ist die Diskussion, die wir alle führen –, ob die Schuldenbremse in der jetzigen Form noch adäquat ist oder ob wir eine andere Lösung haben müssen. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Der Bund hat eine weiter gefasste Schuldenbremse. Er darf 0,35 Prozent des nominalen Brottoinlandprodukts als Kredit aufnehmen. Das wäre auf Schleswig-Holstein umgerechnet eine Summe von 400 Millionen Euro. Ganz schön lecker, muss ich sagen. Man muss die Variante ja nicht komplett übernehmen, aber diese Möglichkeit bestünde. Dafür müsste man sich natürlich mit den anderen Bundesländern zusammentun und eine gemeinsame Bundesratsinitiative machen. Was ich damit sagen will, ist, es ist nicht gottgegeben, dass man für diese Ansiedlung unbedingt Schulden machen muss. Es geht auch auf andere Art und Weise. (Beifall SPD und FDP) Meine Damen und Herren, kommen wir zum dritten Antrag, zur außergewöhnlichen Notsituation ab 2024. Der Antrag ist etwas anders formuliert – wer genau hinsieht, der sieht das –, er enthält keine echte Begründung wie der erste Antrag, der sehr dezidiert ist. Er enthält zwar ein paar grobe Richtlinien, wie sich die Landesregierung das vorstellt, die kann (Lars Harms) man auslegen, wie man sich das selbst zurechtlegt; das macht die Zustimmung etwas leichter. Wenn wir den Beschluss fassen – es geht im Prinzip nur um die Feststellung der Notlage, es ist noch nicht die Begründung, es geht noch nicht um Maßnahmen, wir können das beschließen, das ist gar keine Frage –, dann müssen wir ehrlicherweise irgendwann auch das erfüllen, was das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus sagt: Wir müssen sagen, welches die Ursachen sind, was passiert ist, welche Maßnahmen wir ergreifen wollen und welche Prognose wir geben, wenn wir die Maßnahmen durchführen. Anhand dieser Prognose müssen wir im nächsten Jahr gucken, ob sich die Erwartungen erfüllt haben und ob sich die Lage gebessert hat. Das erwarte ich dann aber auch. (Tobias Koch [CDU]: Genauso machen wir das auch!)
Eka von Kalben
Herr Harms, darf Frau Krämer Sie etwas fragen?
Annabell Krämer FDP
Ich versuche langsam, Ihre Gedankengänge nachzuvollziehen; ich teile sie definitiv nicht. Ich versuche, das jetzt einmal rund zu machen. Der Haushalt kann von der FDP allein nicht beklagt werden. Sie sagen, dass die Kreditermächtigungen juristisch für nicht rechtswidrig erklärt worden sind. Richtig? – Also erst einmal zum Verständnis. – Eigentlich können Sie das Ihren Kollegen Buchholz nebenan fragen. – Okay, ich unterstelle einmal, dass Sie das so gemeint haben. Das heißt, es drohen somit aus Ihrer Sicht noch die Kreditermächtigungen, die aus den Vorjahren bestehen. Wenn also keine Rechtswidrigkeit besteht, verstehe ich nicht, warum Sie dann heute überhaupt noch einmal eine Notlage für 2023 beschließen wollen. (Martin Balasus [CDU]: Wiederholung ist der Schlüssel zum Lernen! Hast du heute gesagt!) – Ist das anstrengend! Na gut, okay. Ich versuche es noch einmal. Ständige Wiederholung – das habe ich heute schon einmal gesagt – ist ein pädagogisches Prinzip. Also noch einmal: Auf Bundesebene ist ein Haushalt beklagt worden, und das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Dieser Haushalt ist nichtig. – Das führt automatisch dazu: Daraus darfst du nichts mehr bezahlen und musst es neu machen. – Das tun die jetzt. Bei uns gibt es kein Urteil. Der Haushalt ist nicht nichtig. Die könnten tun und lassen, was sie wollen; die machen jetzt aber – das finde ich wirklich in Ordnung – und sagen: „Wir nehmen dieses Urteil, sehen, was es bedeutet und was politisch dahintersteckt, dass wir nämlich, verdammt noch einmal, einen Beschluss fassen müssen“, und: „Tut das!“. – Das unterstütze ich, das finde ich in Ordnung. Das ist genau richtig, das ist politisch vernünftig. Auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist es deutlich sichtbar, dass die Landesregierung, aber auch alle anderen, die da mitstimmen, durchaus der Auffassung sind, dass wir hier in Zukunft anders handeln müssen. Vor dem Hintergrund finde ich das in Ordnung. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Vielen Dank, Herr Harms. – Ich bitte Sie nächstes Mal stehen zu bleiben, bis geantwortet wurde. – Danke.
Lars Harms SSW
Also nicht ich, du. (Heiterkeit) Okay. Machen wir also weiter mit dem Beschluss zu 2024. Ich habe gerade schon einmal gesagt, was dann in der Umsetzung, wenn wir diesen Beschluss fassen, notwendig ist. Die Landesregierung hat nun gesagt – ich formuliere das einmal ein bisschen salopp –: Wir schreiben einmal alles in den Haushalt rein, aber dann gucken wir, was rechtens ist. Was nicht rechtens ist, fliegt wieder raus. – Das ist so die Kurzfassung. Für mich wäre wichtig, dass wir Ursache, Maßnahmenbeschreibung und Prognose – das steht in Randnummer 150 – erfüllen. Das sollte einigermaßen transparent sein. So ein Haushalt ist dick; da kann man nicht immer alles genau nachvollziehen. Deswegen wäre es schön, wenn wir im Haushaltsentwurf dann irgendwo schnell sehen könnten, welche Maßnahmen angedacht sind, die aus den jeweiligen Krediten bezahlt werden, damit man sich dazu besser politisch verhalten kann. Das wäre sehr hilfreich. (Lars Harms) Vor dem Hintergrund: Wenn das passierte – davon gehe ich aus, weil ich gerade gesehen habe, dass die Ministerin schreibt –, wäre es auch verfassungskonform, wenn man einen Beschluss fasste. Dann ist natürlich immer noch die Frage, welche einzelne Maßnahme man für verfassungskonform erachtet. Das ist eine Frage, die wir unter uns in den Haushaltsberatungen lösen können. Aber wenn das transparent gemacht wird, sehe ich da auch kein Problem. Das heißt am Ende: Wir beschließen heute über zwei Notlagen: auf der einen Seite rückwirkend für dieses Jahr und für die nächsten sechs Wochen. Da wäre es gut, wenn wir das jetzt machten, damit man das Geld auszahlen kann. Auf der anderen Seite für 2024, mit der Maßgabe, dass wir transparent über die Maßnahmen und die Prognosen beraten. Vor dem Hintergrund habe ich da keine Schwierigkeiten. Wenn ich dann noch dazu habe beitragen können, vielleicht doch noch einmal darüber nachzudenken, ob man Northvolt nicht zumindest ab 2024 anders finanzieren kann, bin ich ganz froh. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung, was den Haushalt angeht. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz für einen Dreiminutenbeitrag.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche stellt den Bund vor extreme Herausforderungen – das Land auch. Das sehen wir an diesen Eilanträgen. Es ist alles andere als juristisch einfach. Deshalb hätte ich mir gewünscht – der Wunsch geht in Richtung Landesregierung –, dass man sich in der Landesregierung vielleicht nicht nur für eine Woche eingeschlossen hätte, sondern dass man im Wege einer Anhörung die juristische Expertise zu diesem Urteil genutzt hätte, wie es der Deutsche Bundestag gemacht hat, (Beifall FDP) um sich darüber klar zu werden, was eigentlich als juristisches Thema daraus resultiert und welches die realen Folgen sind. Denn darüber besteht hier offensichtlich Unklarheit. Lieber Lars Harms, ich versuche noch einmal zu erklären, warum wir bei 2023 so kritisch sind. Du hast natürlich an einer Stelle recht: Dieser Haushalt ist nicht beklagt worden. Dementsprechend sind auch etwaige Kreditermächtigungen dort nicht wie im Bund erloschen. Aber sie sind verfassungswidrig, (Beifall FDP) weil sie überjährig sind. Sie sind 2022 beschlossen worden, und sie liegen 2023 immer noch da, was dem Jährigkeitsprinzip nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht entspricht. So, jetzt kann man zwei Dinge machen – die macht Christian Lindner aktuell; Eilmeldung gerade eben –: Er stellt für 2023 eine Notlage fest und macht einen Nachtragshaushalt, (Beifall FDP) damit er die gesetzgeberische Ermächtigung für die entsprechenden Kreditermächtigungen herstellt. Sonst ist auch 2023 nicht verfassungskonform. Frau Ministerin, ich bitte noch einmal darüber nachzudenken – ich weiß, es ist eine Herausforderung –, ob es nicht sauberer ist, für 2023 den entsprechenden Nachtragshaushalt schnell noch aufzubauen. (Beifall FDP) Ich erinnere einmal daran, dass wir im letzten Jahr im Dezember noch einen Nachtragshaushalt gemacht haben – das ging auch. Das trüge an dieser Stelle einfach zur Sicherheit bei. Das Zweite ist: Ich habe Zweifel, dass sich die multiplen Begründungsansätze für die finanzielle Krisenlage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungsmäßig so einfach darstellen. Das Zusammenrühren dreier unterschiedlicher Krisen ist aus meiner Sicht schwierig, denn der sachliche Veranlassungszusammenhang, den das Bundesverfassungsgericht fordert, ist immer auf die einzelne Krisenlage zu beziehen und kann nicht durch das Zusammenführen dreier Krisen hergestellt werden. Ich sage noch einmal ausdrücklich, dass die FDP selbstverständlich die Krisenlage bei der Flutsituation sieht (Beifall FDP) und hier deshalb eine Ermächtigung mittrüge, einen Notkredit aufzunehmen – eben das entsprechende Sondervermögen, das vorhin beschlossen worden ist. Das ist nicht das Thema. Aber Corona wieder aufleben zu lassen und parallel dazu die Ukrai- (Dr. Bernd Buchholz) ne heranzuziehen, ist aus unserer Sicht rein sachlich eine Vermischung, die den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Ein Drittes möchte ich noch sagen: Northvolt liegt auch uns besonders am Herzen. Das Signal aus diesem Haus wäre wichtig – so wie Lars Harms es gerade gesagt hat –, dass wir alle es wollen und es auch vernünftig, und zwar verfassungskonform, finanzieren können. Deshalb bitte ich Sie, darüber nachzudenken, wenn Sie dem Antrag der FDP jetzt nicht zustimmen können, in der Zukunft Northvolt tatsächlich eher aus den laufenden Haushaltsmitteln zu finanzieren. Dass ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen einem Thema bestehen kann –
Peter Lehnert
Kollege Dr. Buchholz, Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
– das vor der eigentlichen Krise lag, das ist sachund denklogisch ausgeschlossen.
Peter Lehnert
Sie müssen jetzt zum Ende kommen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ich komme zum Schluss. – Wenn das denklogisch ausgeschlossen ist und der Kollege Koch gestern noch versucht hat, mit der Verschärfung der Situation im Sommer etwas – –
Peter Lehnert
Kollege Dr. Buchholz, Ihre Redezeit ist jetzt um eine Minute überschritten.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Gehen Sie noch einmal in sich! Versuchen Sie das durch normale Haushaltsmittel zu machen, dann sind wir wieder alle beieinander. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Also, wir sind hier als Präsidium wirklich extrem großzügig, aber es gibt auch Grenzen dieser Großzügigkeit. Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen. In Zukunft werde ich dann auch das Mikrofon abschalten, wenn die Redezeit in dieser Art überschritten wird. Jetzt hat das Wort für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind mittlerweile seit mehr als zwei Jahren und regierungsübergreifend in engem Kontakt mit Northvolt und setzen alles daran, die Ansiedlung an der Westküste zu ermöglichen. Das allein unterstreicht schon, wie wichtig Northvolt für unser Land ist. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat das nun verstärkt. Die damit verbundene Energiekrise sowie der darauf erfolgte Energiepreisschock erfordern es, den unabdingbaren Weg zur Energiesouveränität deutlich zu beschleunigen. Dieser Umbau des Energiesystems ist zwangsläufig mit neuen Herausforderungen für die Industrie- und Technologiepolitik verbunden. Für Deutschland ist die Energiesouveränität eng mit der Etablierung innovativer Energietechnologien verknüpft. Der Bau einer Batteriezellfabrik ist ohne Frage so eine innovative Technologie. Sie leistet einen Beitrag dazu, den Verkehrssektor zu dekarbonisieren und sich damit unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen. Northvolt ist damit eines der bedeutendsten Ansiedlungsprojekte für Schleswig-Holstein, für die gesamte Bundesrepublik und für ganz Europa. Der Aufbau einer heimischen Batteriezellenproduktion liegt nicht nur in unserem, sondern auch im europäischen Interesse, um der Technologieabhängigkeit von den bisher dominierenden asiatischen Herstellern, insbesondere China, entgegenzuwirken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Unternehmen plant eine milliardenschwere Investition. Das ist eine einzigartige Chance. Wir sollten alle Hebel in Bewegung setzen, damit die finale Standortentscheidung für die Region Heide getroffen wird. Diese Batterien spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende und stärken die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Industriezweige, insbesondere der Automobilindustrie. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Northvolt zöge zweifelsohne die Ansiedlung weiterer Firmen nach sich und trüge damit entscheidend zur Entwicklung der Westküste bei. Außerdem würden so nicht nur Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen, sondern es würde auch ein Pool an hochqualifizierten Fachkräften für heute und die kommenden Jahrzehnte aufgebaut. Dieser Pool wird nicht nur für das Unternehmen von unschätzbarem Wert sein, sondern auch zur Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Kompetenzen im Bereich der Batterietechnologie beitragen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ansiedlung wird aber auch ein Motor für Innovation und Fortschritt sein. Sie wird dazu beitragen, die erforderliche Transformation unserer Industrie an der gesamten Westküste voranzubringen und die Region zu einem bedeutenden Akteur in der Hightech-Industrie zu machen. Das wiederum wird die Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Region erweitern. All diese Chancen machen es notwendig, dass wir alles daran setzen, diese Ansiedlung Wirklichkeit werden zu lassen. Deswegen werden wir – wie mit dem Bund vereinbart – bis zu 137 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel für eine TCTF-Förderung als Teil des Gesamtfinanzierungspakets für Northvolt einsetzen. Vielen Dank an den Landtag, dass Sie unsere Handlungsfähigkeit für das Jahr 2023 sicherstellen, indem Sie Mittel aus den Rücklagen des UkraineNotkredits zur Verfügung stellen wollen, sofern eine Zahlung noch dieses Jahr notwendig werden sollte. Das mit dem Bund abgestimmte Gesamtfinanzierungspaket besteht dabei aus weiteren Elementen. Hierzu wurde der Finanzausschuss bereits vom Chef der Staatskanzlei im Beisein der Finanzministerin in vertraulicher Sitzung umfassend informiert. Es geht um die Gewährleistung des Landes Schleswig-Holstein in Form einer Rückbürgschaft oder Rückgarantie in Höhe von 300 Millionen Euro zur Absicherung einer Wandelanleihe des Bundes von insgesamt 600 Millionen Euro. Wir werden hierfür zeitnah die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Planungssicherheit für das Unternehmen zu gewährleisten. Dazu wird die Landesregierung einen Nachtragshaushalt vorlegen. Diesen Weg stimmen wir natürlich eng mit dem Bund ab. Der Bund spricht zudem mit Northvolt über ein großes Bürgschaftsprogramm. Hier wäre das Land mit 50 Prozent beteiligt. Zum jetzigen Zeitpunkt können hierzu noch keine detaillierten Aussagen gemacht werden. Am Montag findet in Berlin eine Sondersitzung der Wirtschafts- und Energieministerkonferenz statt, an der Minister Goldschmidt und ich teilnehmen werden. Dort werden wir selbstverständlich unsere Punkte platzieren und den Bund auffordern, die Finanzierung sicherzustellen. Ich bin sehr dankbar, dass wir unsere Hausaufgaben dann schon gemacht haben. Wir sind überzeugt, dass diese Ansiedlung nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Vorteile für die Region mit sich bringt. Gemeinsam werden wir nicht nur hochwertige Arbeitsplätze schaffen, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur europäischen Energiewende und zur Stärkung der relevanten Industriezweige leisten. Mit diesem Beschluss liefern wir die Finanzierungsgrundlage, dass die Ansiedlung Northvolt gelingen kann. Wir liefern, was wir versprochen haben – für Northvolt und auch für die beiden Gemeinden Norderwöhrden und Lohe-Rickelshof. Wir sehen aber auch ganz klar den Bund in der Verpflichtung, zu seinen Finanzierungszusagen zu stehen. Weder wir noch der Bund dürfen jetzt auf der Zielgeraden Zweifel an unserer Unterstützung aufkommen lassen, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) denn das hätte Auswirkungen weit über SchleswigHolstein und Northvolt hinaus. Wir müssen zu unserer Zusage stehen und das ganz klare Signal setzen, dass Schleswig-Holstein der richtige Ort für künftige Investitionen ist. Northvolt will die grünste Autobatterie der Welt in Schleswig-Holstein bauen. Diese Jahrhundertchance müssen wir nutzen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Redebeitrag erteile ich Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass kein Zweifel daran (Ministerin Monika Heinold) besteht, dass wir in Zeiten tiefer Krisen sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr eine Notlage haben. Ich musste ein bisschen schmunzeln, als ich vorhin ein Schreiben von FDP-Politiker_innen gelesen habe, die sagen: Diese Bundesregierung muss stabil bleiben, jetzt braucht es Sicherheit. – Sie sagen: „In Europa herrscht Krieg, die Zukunft unseres Zusammenlebens in Freiheit, unser Wohlstand und unsere Sicherheit stehen auf dem Spiel.“ Genau in dieser Situation sind wir. Es sind Zeiten mehrerer Krisen, die ineinandergreifen. Es braucht Stabilität. Es braucht Sicherheit für die Menschen in unserem Land, für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Meine Damen und Herren, wir haben schon vor einigen Tagen erklärt und gesagt: Wir sehen – Lars Harms, vielen Dank; Sie haben es aus meiner Sicht sehr plastisch dargestellt – für 2023 eine Notlage. Der Bund hat ein bisschen länger gebraucht. Ich glaube, die FDP war eher kritisch mit der Notlageerklärung 2023. Das ist ja auch berechtigt, das kann man wägen. Aber jetzt hat der Bund die Notlage für 2023 erklärt. Ich bin gespannt, was 2024 folgt. Ich würde nicht ausschließen, dass es auch da noch Bewegung gibt. Aber ich weiß es nicht. Jetzt ist die Frage: Wie macht der Bund das mit der Notlageerklärung? Er macht – das ist folgerichtig, weil der Haushalt mit seinem Nachtragshaushalt beklagt und seine Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist – einen weiteren Nachtrag. Das ist natürlich etwas, was wir auch hier geprüft haben. Ich hatte Ihnen das gestern schon einmal gesagt. Glauben Sie mir, ich hätte es gerne gemacht, um weitere Rechtskonformität zu haben. Wir hätten es auch getan, wenn es faktisch möglich wäre. Ich versuche einmal, zu erklären, worin der Unterschied zwischen dem Bund und uns besteht. Der Bund hat ein Sondervermögen KTF mit einem Wirtschaftsplan. Da gibt es eine Finanzierungsquelle, und das sind die Rücklagen, die man fortgeschrieben hat. Wir haben einen anderen Haushalt. Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die Debatte zur Aufstellung des Haushalts 2023, als wir erst vorhatten, mit einer größeren Rücklage zu arbeiten, die im Vollzug bewirtschaftet wird. Zu Recht hat das Parlament gesagt: Wir möchten das gerne titelscharf im Haushalt haben, damit wir das nachvollziehen können. – Wir haben das auf Wunsch des Finanzausschusses geändert. Das führt aber dazu, dass wir im Haushalt Ausgaben wie Einnahmen titelscharf gestreut haben. Es ist faktisch nicht möglich, dieses zu korrigieren. Das heißt, es scheitert nicht an der Frage, einfach den einen Notkredit durch einen anderen zu ersetzen, die eine Rücklage durch eine andere, sondern es zieht sich durch den ganzen Haushalt in der Begründung der Entnahme und der Verausgabung von Rücklagen. Hier sagen mir meine Mitarbeitenden – das muss ich ernst nehmen –, dass es faktisch nicht möglich ist, dieses in dieser kurzen Zeit so zu überarbeiten, dass Sie hier auch noch beraten, beschließen können und das alles dann sozusagen innerhalb des Jahres umgesetzt wird. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
Peter Lehnert
Frau Ministerin, darf ich Sie kurz unterbrechen? Monika Heinold, Finanzministerin: Deshalb die Entscheidung, noch einmal den Gedanken zu haben, den Nachtragshaushalt, den wir ja machen und der angekündigt ist, auf die beiden Ermächtigungen, so wie wir sie schon zur Kenntnis gegeben haben, zu begrenzen. Das ist erstens die Wiederauffüllung der Rücklage für Bevölkerungsschutz – dafür bräuchte es gar nicht zwingend ein Nachtrag, aber für die Transparenz hatten wir das angekündigt. Zweitens geht es darum – wie der Minister eben gesagt hat –, eine Ermächtigung für Northvolt zu geben.
Peter Lehnert
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt? – Ja. – Bitte. Monika Heinold, Finanzministerin: Gerne.
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich glaube, im Bund ist ein entscheidender Punkt, den wir kritisch sehen, dass man dort eben nicht wieder mit der Corona-Notlage anfängt, sondern das sozusagen auf eine Notlage fixiert und den Nachtragshaushalt absichert. Der Bund muss das auch zwingend. Wir sind halt der Meinung, Sie sollten das auch tun, um das wasserdicht zu machen und gesetzlich abzusichern. Der Bund hat einen Haushaltsentwurf, der schon weitestgehend beraten ist. Wenn Sie für 2024 jetzt schon die Notlage erklären wollen, ohne einen Haushaltsentwurf zu haben, dann fin- (Ministerin Monika Heinold) den wir das schwierig, weil wir eben nicht diese Blankoschecks ausstellen wollen und weil wir das Problem sehen. Es würde mich interessieren, wie Sie das zuordnen wollen, wenn Sie auch für 2024 eine multiple Krise, also quasi drei, erklären. Wie wollen Sie das denn jeweils einzeln zuordnen? Ich glaube, Sie werden uns mit der Begründung von gerade eben dann irgendwann erklären, dass das leider nicht möglich war, aber das müssen Sie tun, wenn Sie sich das Urteil genau anschauen, und das ist ein Problem, das Sie haben und das Sie erklären müssen. – Genau. Wir haben tatsächlich nicht nur ein Problem, sondern wir haben mehrere Herausforderungen. Damit beschäftigen wir uns zurzeit täglich. Wir sind ja mitten im Aufstellungsverfahren des Haushaltsentwurfs, weil wir Ihnen den Haushalt ja im Dezember 2023 im Entwurf übersenden wollen. Wir müssen jetzt in diesem Haushaltaufstellungsverfahren logischerweise die Dinge noch einmal verändern und Erläuterungen überarbeiten. Wir gehen davon aus, dass es eine Höhe gibt, die dann eben für den Notkredit begründet werden könnte. Es ist sehr hilfreich, dass der Landtag jetzt einmal gesagt hat, was er von uns erwartet. Sonst ist das immer so ein bisschen die Frage von Henne und Ei: Was kommt erst? – Der Landtag bekräftigt in dieser Sitzung, dass er erwartet, dass sich die politischen Beschlusslagen im Haushalt 2024 wiederfinden. Da gab es ja immer eine Menge, das erwartet wurde, und zwar immer gekennzeichnet: Das sind ursprüngliche Notkreditbeschlüsse. Der Landtag wägt dann in einem ordentlichen Verfahren im Ausschuss, was sozusagen veranlassungsbezogen noch gerechtfertigt ist und wofür es gerechtfertigt ist, einen Notkredit aufzunehmen. Man hätte es auch andersherum machen können, dass wir als Regierung erst einen Vorschlag machen, aber ich finde es richtig, dass das Parlament in der Federführung ist und uns seine Erwartungen für die Erstellung des Haushalts sozusagen mit auf den Weg gibt. Danach findet dann der Beratungsund Entscheidungsprozess statt. Sowohl der Abgeordnete Koch als auch der Abgeordnete Petersdotter haben deutlich gemacht, dass es natürlich einen zweiten Schritt geben muss. (Beifall CDU)
Peter Lehnert
Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine Bemerkung des Abgeordneten Vogt? Monika Heinold, Finanzministerin: Immer wieder gern.
Christopher Vogt FDP
Ganz herzlichen Dank. – Ich muss leider noch einmal nachfragen: Dass die Erläuterungen angepasst werden müssen, ist klar, aber meine Frage zielt mit Blick auf das Urteil auch darauf, ob Sie das sozusagen einzelnen Themen zuordnen – Gesundheit zu Corona und andere Sachen zum Thema Ukraine, andere Sachen zur Sturmflut. Wird das zu einzelnen Notlagen erklärt werden oder zu der Gemengelage? Das war der Punkt, den ich wissen wollte. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern. – Das schauen wir uns gerade genau an. Zum einen gibt es Dinge, die relativ einfach sind, ich nenne einmal Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Da könnte man deutlich machen, dass das zu Corona gehört. Dann gibt es aber auch Dinge, die wir alle miteinander gerade auch als Langläufer beschlossen haben. Ich erinnere an Schulbau, an die Krankenhausfinanzierung, an das UKSH. Damit müssen wir jetzt umgehen und die Frage des Veranlassungszusammenhangs stellen, sodass ich Ihnen heute die Frage noch nicht beantworten kann. Ich sage einmal: Mitte November, 16:58 Uhr, neige ich gefühlt dazu, eine Notkreditbegründung zu machen. Das kann sich aber noch ändern, weil ich, und das wissen Sie, immer jemand bin, der auf den fachlichen Rat des Hauses hört, und wir sind mit der Beratung noch nicht am Ende. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Bemerkung der Frau Abgeordneten Krämer? Monika Heinold, Finanzministerin: Ich wollte gerade sagen, dass ich mit meiner Rede eigentlich durch bin, aber gern.
Annabell Krämer FDP
Das ist wirklich freundlich. – Ich wollte Ihnen eigentlich meine Unterstützung anbieten, Frau Ministerin. (Ministerin Monika Heinold) (Heiterkeit) Wir bekommen von Ihnen immer ganz fantastische – ich nenne sie einmal so – Notkreditspiegel. Da sehen wir immer genau und trennscharf, welche Positionen wir in den Haushalten haben und wie die sich unterjährig entwickelt haben: Was wurde ursprünglich per Kreditermächtigung an Gesamtvolumen ermächtigt? Wie war der Bestand zum 1. Januar 2023? Wie ist der jetzige Bestand? Ich habe in der Vergangenheit ein bisschen gebucht, und ich könnte mir vorstellen: Wenn man die Verbräuche zurückbucht, dann könnte man dies ganz trennscharf und für diese Volumina in einem Nachtragshaushalt genau einstellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Könnte es vielleicht doch daran liegen, dass man dann die einzelnen Positionen schon in diesem Jahr hinterfragen müsste und da bereits den Darlegungszusammenhang für die in 2023 verausgabten Mittel hinlegen müsste und dass dann da vielleicht einiges hinten wegfallen müsste? – Ich nenne jetzt einmal Balkonkraftwerke und sonstiges. Sagt man deshalb besser: „Was wir haben, haben wir. – Deshalb sagen wir: Das ist leider nicht darstellbar.“? – Ich teile diese These nicht, weil ich im Nachhinein glaube, dass das, was das Parlament gemacht hat, politisch klug war, wenn es auch jetzt nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils entspricht. Aber es war politisch klug. Ich habe mir unser gemeinsames Dokument „In der Krise stehen wir zusammen“ angeschaut. (Beate Raudies [SPD]: Ich auch!) Das ist wirklich ein schönes Dokument, ich empfehle es für die Nachtlektüre. Wenn Sie das lesen, dann haben Sie ein gutes Gefühl, weil Sie sehen, dass damals mit Weitblick darauf geschaut worden ist, dass wir nicht kurzfristig in eine Krise hineinsteuern, sondern dass wir gerade unseren Kommunen bei Infrastruktur die Sicherheit geben, in den nächsten Jahren weiter zu investieren. Ich nehme einmal das Beispiel der Krankenhäuser. Da hatten wir 124 Millionen Euro in diesem Papier miteinander verabredet. Ich glaube, rund 24 Millionen Euro sind ausgegeben. Nun kann man natürlich sagen: Diese 100 Millionen Euro sind nicht mehr mit der Pandemie veranlassungsbezogen begründet. Man kann aber auch sagen: Es war damals klug, im Rahmen der Gesundheitssicherheit und lernend aus der Pandemie genau dies zu beschließen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie geht das weiter? – Das geht bei jedem einzelnen Schritt so, und bei jedem einzelnen Schritt werden wir miteinander in die Beratung gehen und am Jahresende schauen: Was ist ausgegeben, was nicht? – Dann werden wir wahrscheinlich gemeinsam an vielen Stellen sagen: „Das finden wir richtig“, oder: „Das finden wir wichtig“. Es ist aber ein bisschen schwierig, wenn Sie sozusagen am Anfang eines Weges sagen: Das ist der richtige Weg. – Dann kommen Sie irgendwo an, und dann gibt es sozusagen eine neue Situation. Dann müssen wir einmal neu bewerten, und das ist ja das, was uns das Urteil aufgibt und was auch etwas für sich hat, nämlich, dass wir die Dinge zum Jahresende einmal quasi auf null stellen, neu ordnen und dann schauen: Was geht gemeinsam? Was geht mit unterschiedlichen Mehrheiten? Was ist streitig? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In diesem Sinne freue ich mich auf weitere Beratungen im Finanzausschuss und hier im Parlament. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Die Regierung hat ihre Redezeit um 30 Sekunden ausgedehnt. Diese Zeit stünde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung, ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Können Sie auf meine Überziehung anrechnen!) – Das geht leider nicht, und das würde auch nur die Hälfte der Überziehung abdecken. (Heiterkeit) Gut, das andere können wir, so glaube ich, heute nach der Plenarsitzung in Vieraugengesprächen klären. (Annabell Krämer [FDP]: Unter Männern, ja?) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung. Ich bitte um etwas Konzentration, weil bei diesen Abstimmungen eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags, also 46 Stimmen, erforderlich sind. Es ist erfreulich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen bei diesem wichtigen Thema hier (Vizepräsident Peter Lehnert) sind, damit wir die entsprechenden Abstimmungen durchführen können. Ich komme zunächst zu a), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1654 (neu). Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Ich komme zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag, Drucksache 20/1654 (neu), in der Sache abstimmen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen ist. Ich komme dann zur Abstimmung zu b), Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1655 (neu). Auch hier habe ich nicht gesehen, dass Ausschussüberweisung beantragt wäre. Deswegen kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich weise auch hier darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Ich stelle fest, dass der Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist. Ich komme dann zur Abstimmung zu c), Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1656, sowie dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1664. Auch hier ist Ausschussüberweisung nicht beantragt. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 20/1664. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die SSW-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Antrag, Drucksache 20/1656, in der Sache abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 2 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Ich stelle fest, dass der Antrag trotzdem mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 20/1586 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Zunächst hat für die FDP-Fraktion der Kollege Oliver Kumbartzky das Wort. (Unruhe)
Peter Lehnert
Kollege Kumbartzky, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Lieber Kollege Kumbartzky, Sie sind ja der Fachsprecher bei uns in der Fraktion. (Sandra Redmann [SPD]: Fach! Fach!) – Ich weiß es, das ist bekannt.
Peter Lehnert
Das Wort hat jetzt der Kollege Vogt.
Christopher Vogt FDP
Wäre es in Ordnung, wenn wir für die Anhörung auch den CDU-Landesvorsitzenden Daniel Günther benennen, weil der sich ja auch schon prominent dazu geäußert hat?
Oliver Kumbartzky FDP
Das ist eine ausgezeichnete Idee, die ich mitnehme. (Beifall FDP – Serpil Midyatli [SPD]: Also, wenn die Daniel einladen, will ich auch dabei sein!) (Oliver Kumbartzky) Neben der CDU hören wir eben auch Landeigentümer, und wir hören die Stiftung Naturschutz. Die Stiftung Naturschutz hat auf dem Landesparteitag der CDU wirklich ihr Fett weggekriegt, Frau Redmann. Da sind Sätze gefallen, die nicht einmal ich sagen würde. (Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Ich zitiere aus dem Landesparteitagsantrag der CDU, der vor wenigen Wochen einstimmig beschlossen worden ist – übrigens ein guter Beschluss, finde ich, der da gefasst worden ist. Es wird dort gesagt: „Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es immer wieder geschehen, dass … die Stiftung Naturschutz in bereits geschlossene Kaufverträge nachträglich über das Vorkaufsrecht eingegriffen (Beate Raudies [SPD]: So ist das bei einem Vorkaufsrecht!) und gegen den Willen der Verkäufer und Käufer sich so das Eigentum an den Flächen gesichert und der Landwirtschaft Produktionsfläche entzogen hat.“ Das ist ein aufschlussreicher Aspekt. Dann wird auch noch gesagt: „Früher konzentrierte sich die Stiftung Naturschutz auf naturschutzfachlich relevante Flächen, z. B. Agrarbiotope und Gewässerränder. Inzwischen nutzt die Stiftung das Vorkaufsrecht nicht nur zum Erwerb von sog. Grenzertragsstandorten, sondern auch zum Kauf von intensiv genutztem Dauergrünland und Ackerland und entzieht so hochqualitative Produktionsfläche dem Agrarmarkt.“ (Christopher Vogt [FDP]: Ist ja unglaublich!) Das sind schon ganz schön harte Sachen, die da gesagt worden sind. Ich bin gleich am Schluss, Herr Präsident. – Doch damit nicht genug: Die CDU wirft der Stiftung ein „nicht vorhandenes Bewusstsein für die Belange vor Ort“ vor. Ich bin schon der Meinung, dass die Stiftung weiß, was die Belange vor Ort sind.
Peter Lehnert
Herr Kollege Kumbartzky, Sie haben zu Recht festgestellt, dass Ihre Redezeit am Ende ist. Ich will Sie nur noch einmal auf Ihre zu Recht geäußerte Feststellung hinweisen.
Peter Lehnert
Ja, der dauert bei einigen Rednern manchmal ein bisschen länger.
Oliver Kumbartzky FDP
Bei mir nicht, Herr Präsident. Ich wollte nur noch die Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss beantragen. Ich freue mich sehr auf die Anhörung dort. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Herr Kollege Kumbartzky, jetzt kann ich Ihnen Ihren Wunsch erfüllen und erteile der Kollegin Cornelia Schmachtenberg für die CDU-Fraktion das Wort.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die hellseherischen Fähigkeiten vom Kollegen Kumbartzky sind ja wirklich beeindruckend. Aber eigentlich müsste ich die jetzige Rede auch nicht noch einmal halten. Erstens hat Frau Kleinschmid die Rede zu dem Thema bereits im März gehalten. (Zuruf: Parteitag!) – Nee, auf dem Parteitag habe ich nicht dazu gesprochen. (Zuruf FDP: Oh!) Zweitens wurde die Rede versehentlich eben schon veröffentlicht, sodass Sie natürlich zu Recht die Gunst der Stunde genutzt haben, um darauf einzugehen. Ich muss allerdings schon sagen, dass sich Ihre Kreativität wirklich in Grenzen hält. Dabei geht es nicht um den Gesetzentwurf, sondern darum, dass wir zwei Mal im selben Jahr über dasselbe Thema reden. Wenn der Koalitionsvertrag festhält – und wir haben den Wortlaut aus dem Jamaika-Koalitionsvertrag übernommen –, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt und wir das Vorkaufsrecht nicht anfassen, wenn es eine Größenordnung von 100 Hektar pro Jahr nicht überschreitet. Dann wird sich in der Zeit zwischen März und jetzt nichts daran ändern. Das wissen Sie genauso wie wir. Deswegen ist es kein großer Unterschied, ob man die Forderung hat, die Landesregierung solle einen Gesetzentwurf schreiben oder ob Sie jetzt selbst einen (Cornelia Schmachtenberg) Gesetzentwurf von einer halben Seite schreiben. Sie haben sich da nicht die größte Arbeit gemacht. (Vereinzelte Heiterkeit CDU – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Kollegin Schmachtenberg, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Kumbartzky?
Oliver Kumbartzky FDP
Vielen Dank. – Mich und sicherlich auch Ihre CDU-Parteibasis würde interessieren, wie sich Folgendes verhält: Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert. Ist er in Stein gemeißelt oder ist da nicht doch noch Bewegung drin? Ich verweise auf andere Punkte, die auch im Koalitionsvertrag stehen – Stichwort: Bürgerbegehren. Bei dem hat man nach einer Diskussion und Anhörung relativ schnell gemerkt: Mensch, da müssen wir doch etwas ändern. Wäre das nicht auch etwas für dieses Thema? (Beifall CDU) – Sie waren ja auch einmal in Regierungsverantwortung; (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) daran werden Sie sich noch erinnern können, weil es nicht so lange her ist. Natürlich fassen Parteitage Beschlüsse, und natürlich redet man mit dem Koalitionspartner. Aber wenn man Dinge vereinbart hat und sich an der äußeren Situation nichts geändert hat, dann bleibt man beim Koalitionsvertrag. So hat man Vereinbarungen zu treffen, und daran hält man sich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber selbstverständlich bin ich auf die Anhörung und auch auf die Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss gespannt, weil ich glaube, dass wir eine größere Lösung brauchen. Letztendlich geht es ja darum, dass wir Fläche nur einmal haben; wir haben Fläche nicht mehrmals. Wir müssen bei jeder Flächennutzung eine gewisse Güterabwägung vornehmen. Wir müssen die Regionalplanung ernst nehmen, wir müssen aber auch das Instrument der Flurbereinigung stärker in Angriff nehmen. Wir haben einfach so viele Ansprüche und Interessen an einer Fläche – sei es durch Infrastruktur, Straßen, Radwege, aber auch durch Landwirtschaft und Naturschutz –, dass wir sie gegeneinander abwägen müssen. Deswegen werden wir Flächen in Zukunft auch mehrmals und doppelt nutzen müssen. Ich glaube aber auch, dass wir uns im Umweltund Agrarausschuss ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, wie wir mit der Fläche, dieser kostbaren Ressource, umgehen. Ich glaube nicht, dass es mit einer einfachen Gesetzesänderung von einer Seite getan ist, sondern da brauchen wir größere Lösungen. (Christopher Vogt [FDP]: Die aber nicht kommen werden!) – Doch, die werden ja vielleicht kommen! (Christopher Vogt [FDP]: Wann denn?) – Das ist eine gemeinsame Beratung. Ich glaube aber nicht, dass sich die Lage mit der Gesetzesänderung zum Vorkaufsrecht verändert. Es gibt viele verschiedene Punkte, und einen davon möchte ich noch ansprechen, nämlich die Stiftung. Erstens kann jeder eingetragene Naturschutzverein dieses Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen, das heißt auch der Jagdverband oder der Angelverband dürfen das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Das wird draußen häufig nicht immer registriert, aber auch hier im Saal anscheinend nicht. Natürlich hat die Stiftung Naturschutz den größten Anteil am Vorkaufsrecht, sie ist aber auch in dieser Hinsicht am professionellsten organisiert. Wenn Sie jetzt über die Stiftung schimpfen und sagen, dass alles ganz schwierig ist, möchte ich Ihnen entgegnen, dass circa neun Prozent der Stiftungsflächen pro Jahr über das Vorkaufsrecht angekauft werden. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 91 Prozent gehen über den freien Handel und den freien Markt. Wir diskutieren hier wirklich über neun Prozent. Zweitens ist das Vorkaufsrecht im Bundesgesetz verankert. Wenn Sie zwei Mal im Jahr einen Antrag zum selben Thema stellen, reden Sie doch einmal auf Bundesebene mit Ihren Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht können Sie da ja etwas ändern, denn letztlich bezieht sich das Landesnaturschutzgesetz, in dem wir das Vorkaufsrecht verankert haben, auf das Bundesnaturschutzgesetz. Vielleicht kommen Sie da weiter. Ich glaube, hier kommen Sie mit dem Gesetzentwurf nicht weiter, aber ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielleicht finden wir (Cornelia Schmachtenberg) ja noch gemeinsam Lösungen, wie wir all das in den Griff bekommen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Silke Backsen das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Im vorliegenden Gesetzentwurf soll § 50 des Landesnaturschutzgesetzes ersatzlos gestrichen werden. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Richtig!) Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahre 2016 wurde das Vorkaufsrecht des Landes Schleswig-Holstein für Flächen, die zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz von besonderer Bedeutung sind, wieder eingeführt. Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf Grundstücke, die zum Beispiel in Natura-2000-Gebieten, Nationalparks oder Naturschutzgebieten liegen, auf denen sich Moor- oder Anmoorböden oder auf denen sich Vorranggewässer befinden. Die Anwendung des Vorkaufsrechts soll einen Beitrag zu einem nachhaltigen Schutz sowie zur Wiederherstellung und Entwicklung von Flächen in den genannten Schutzräumen und in anderen Räumen leisten. Das Land Schleswig-Holstein darf also innerhalb enger Grenzen, mit klar formulierten Vorgaben und in einer klar definierten Kulisse dieses Recht ausüben. Es darf von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen, aber auch von Wasser- und Bodenverbänden – wie meine Kollegin gerade sagte – und auch von Kommunen ausgeübt werden. Die Mehrheit der Flächen, die das Land über das Vorkaufsrecht ankauft, werden zugunsten der Stiftung Naturschutz erworben. Die Gründung der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein begann übrigens Ende der 70er-Jahre – in einer Zeit, in der das ökologische Bewusstsein die Gesellschaft langsam erreichte und packte. Der Referent des damaligen Landwirtschaftsministers Günter Flessner, CDU, hatte bei einem Besuch im Wattenmeer das Konzept und die Idee der Stiftung ins Leben gerufen. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Jährlich gingen nämlich Millionen in den Agrarbereich und in die Wasserwirtschaft, nur der Naturschutz ging leer aus. Der erste Ankauf ließ auch nicht lange auf sich warten: Am 1. August 1978 erwarb die Stiftung ihr erstes Stück Land, 1,4 Hektar im Delver Koog an der Eider. Die durch die Stiftung Naturschutz verwaltete Fläche umfasst mittlerweile rund 38.000 Hektar. Die durch das Vorkaufsrecht seit 2016 hinzugekommene Fläche macht weniger als ein Prozent davon aus. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Wenn das nicht so schlimm ist, kann man das Vorkaufsrecht doch abschaffen!) Ich möchte der Stiftung an dieser Stelle noch einmal für ihre aus meiner Sicht unverzichtbare Arbeit im und für den Naturschutz und vor allem auch allen Mitarbeitenden und auch den auf den Stiftungsflächen wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten danken. Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Biodiversitätskrise ist real. Der Verlust der Biodiversität bedroht unsere Lebensgrundlagen. Immer weniger Rückzugsgebiete und Schonräume gönnen wir Flora und Fauna, und immer mehr schwindet die biologische Vielfalt. Wir können dabei eine so große Aufgabe wie den Erhalt unserer Artenvielfalt aber nicht komplett in die Verantwortung eines jeden Einzelnen oder einer jeden Einzelnen legen. Wir brauchen dafür auch zusammenhängende Biotopverbünde, in denen Arten Rückzugsräume finden und in denen sie durch gezielte Maßnahmen unterstützt und auch geschützt werden können. Um solche zusammenhängenden Flächen für den Naturschutz zu schaffen, ist das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht ein wichtiges und schonend eingesetztes Instrument. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Schaut man sich die Zahlen einmal an, dann kann man wirklich nicht von Flächenfraß sprechen: Seit Einführung des Vorkaufsrechts in seiner jetzigen Form 2016 lag der Umfang der eingekauften Flächen jedes Jahr deutlich unter 100 Hektar – das haben wir gehört –, und oft handelte es sich dabei um Flächen, die wirtschaftlich wenig interessant sind. Der Flächenanteil für Ackerland war zuletzt mit unter drei Hektar pro Jahr verschwindend gering. Nur einmal zum Vergleich: Drei Hektar sind die Fläche, die in Schleswig-Holstein im Schnitt jeden Tag für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr (Silke Backsen) verlorengehen. Jeden Tag! Wer also auf der Suche nach Flächenfraß ist, sollte vielleicht bei sich selbst anfangen und dort nach Lösungen suchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es gibt aus meiner Sicht also aktuell keine politische oder sachliche Begründung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Den Blick auf die Flächen der Stiftung Naturschutz können und sollten wir nutzen, um Akzeptanz für ein Nebeneinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu schaffen, anstatt diese immer und immer wieder gegeneinander auszuspielen. Aus meiner Sicht braucht die Landwirtschaft eine intakte und funktionierende Natur. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Herr Präsident! Lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kumbartzky, wie oft denn noch? Logisch, Sie wollen nach dem Landesparteitagsbeschluss der CDU die Gelegenheit nutzen, dieser aufzuzeigen, dass Sie in Ihren eigenen Reihen anders abstimmt als im Landtag. Das ist ja auch so. Niemanden von uns wird das allerdings überraschen. Ich finde es aber peinlich, weil dieses gesamte Rumgetöse vorab wieder einmal zeigt, dass es gar nicht um die Sache geht. Weder bei der CDU – daran ändert auch die Rede von Frau Schmachtenberg nichts, das fand ich eher peinlich; dazu komme ich noch – noch bei der FDP. Aber dadurch, dass man eine falsche Behauptung hundertmal wiederholt, wird sie nicht wahrer, sie wird einfach nur nerviger. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Welche denn?) Zudem, lieber Herr Kumbartzky, dient Ihre vermeintliche Unterstützung der Landwirtschaft doch nur einem Zweck: Sie wollen das Thema ständig am Köcheln halten und so für Unruhe sorgen: Die Stiftung Naturschutz nähme den Landwirten das Land weg, Flächenfraß des Landes mittels Vorkaufsrecht dränge die Landwirte an den Rand und nähme ihnen ihre Existenzgrundlage. – Man, man, was für eine Sprache und zudem wenig hilfreich. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Ich möchte es hier noch einmal erläutern: Das Vorkaufsrecht des Landes darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, einschließlich der Erholungsvorsorge, erforderlich ist. Nach eingehender Prüfung – das muss man mal zur Kenntnis nehmen –, trifft das hier doch eher unverdächtige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eine Entscheidung. Für die aktive Landwirtschaft sind diese Flächen bestenfalls eingeschränkt nutzbar. Bei den meisten Vorkaufsflächen handelt es sich um Moorparzellen, die kleiner als zwei Hektar und für den biologischen Klimaschutz von zentraler Bedeutung sind. Ich bin ziemlich sicher, dass im Landesamt kein kleines böses Männchen um ein Lagerfeuer springt und den ganzen Tag nur darauf wartet, den Landwirten Flächen wegzunehmen. (Heiterkeit SPD und FDP) Gestern noch, bei der Diskussion über das Kompetenzzentrum, haben hier alle Fraktionen betont, wie wichtig die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure ist. Landwirtschaft muss gemeinsam mit Natur- und Klimaschutz gedacht werden. Da hat man schon das Gefühl, dass Sie je nach Veranstaltung, Publikum und Diskussionspartnern Ihren Mustertext hervorholen und gerade das sagen, was vermeintlich gefällt, auch die CDU. Ich habe das beim Bauerntag selber erlebt. Das ist nicht nur für alle Beteiligten doof, das ist auch ein echtes Hindernis, um die richtig großen Probleme zu lösen. Und das ist wirklich obernervig. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW] – Vereinzelte Heiterkeit CDU) Bei dem Druck auf die Flächen durch Infrastruktur, Siedlung, Energie geht es doch um ganz andere Fragen. Sie lenken mit diesen ganzen Diskussionen vom Wesentlichen ab; ich halte das eher für gefährlich. Das erfüllt doch alle mit Angst und Sorge – schauen wir uns zum Beispiel die Diskussion über die Niederungen an –, nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte, die wirklich Angst haben um ihre Existenzen, sondern auch den Naturschutz, was in Zukunft passiert. In der Fläche haben sich daher schon ziemlich viele auf den Weg gemacht, gemeinsam einen Weg zu finden. Wir schaffen das auch nicht anders; wir sind aufeinander angewiesen. Jetzt können Sie gern lachen und sich auf die Schenkel klopfen, aber die SPD in Schleswig-Holstein steht sowohl dem Naturschutz als auch der Landwirtschaft viel näher als Sie mit Ihren ewig gestrigen Diskussionen. (Sandra Redmann) (Beifall SPD) Deshalb fordere ich Sie auf, Minister Schwarz und Minister Goldschmidt: Beteiligen Sie sich nicht an diesem ganzen Schmierentheater und bekennen Sie sich beide zum Vorkaufsrecht des Landes Schleswig-Holstein. Ich bin gespannt auf die Anhörung. – Danke! (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Christian Dirschauer. – Bitte schön.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Lars Harms genauso wie seine Vorgängerin als Vorsitzende des SSW hier in diesem Haus ein Anhänger des pädagogischen Instrumentes der Wiederholung ist, das haben wir mehrfach in dieser Tagung erfahren dürfen. Der Kollege Kumbartzky bemüht dieses Instrument hier und heute auch. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Bereits im März hatte die FDP die Abschaffung – das haben wir schon gehört – des Vorkaufsrechts hier im Landtag gefordert. Wie wir wissen, wurde dies im März mehrheitlich abgelehnt. Inhaltlich hat sich auch nicht viel verändert, außer vielleicht der Parteitagsbeschluss der CDU – das muss man an der Stelle sicherlich erwähnen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir haben uns seinerzeit in der Debatte als SSW für den Erhalt des Vorkaufsrechts ausgesprochen. Denn für uns – seinerzeit die Küstenkoalition – standen bei der Wiedereinführung des gesetzlichen Vorkaufsrechts in erster Linie die Stärkung der Biodiversität und Sicherung der biologischen Vielfalt im Fokus. Das zog sich auch wie ein roter Faden durch den seinerzeitigen Gesetzentwurf. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der Biotopverbund. Aus diesem Grund war die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts ein brauchbares Instrument, um die gesteckten Ziele dort auch zu erreichen. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass das Vorkaufsrecht von einigen Verbänden durchaus kritisch gesehen wurde, und entsprechend wurde auch darum gerungen. Aber ich will auch ganz klar sagen, dass das Vorkaufsrecht nicht ausufernd und uneingeschränkt gilt. Die Flächen, die für das Vorkaufsrecht infrage kommen, sind genau und einschränkend definiert. Demnach gibt es das Vorkaufsrecht in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen, beispielsweise Natura-2000-Gebieten, Nationalparks oder Naturschutzgebieten, sowie für Moor- und Anmoorböden oder an Vorranggewässern. Ich weise darauf hin, dass im Zeitraum 2017 bis 2022 jährlich rund 59 Hektar für den Naturschutz gewonnen wurden. Der Flächenfraß – und das hat die Kollegin Backsen auch schon benannt – findet ganz woanders statt. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen – das hat sie gesagt – beträgt rund drei Hektar pro Tag, also rund 1.100 Hektar pro Jahr. Diese Flächen verlieren wir nicht nur für die Landwirtschaft, wir verlieren diese Flächen auch für den Naturschutz. Durch das Vorkaufsrecht wird nicht einmal die Hälfte von dem, was jährlich versiegelt wird, geschützt. Daher sollten wir die beiden Zahlen in Relation zueinander sehen; dann wird das eigentliche Problem an der Stelle sicherlich auch deutlich. Das Ganze wird sich vermutlich weiter verschärfen, wenn die Freiflächen-PV sich ebenfalls ungesteuert ausbreitet. Der vorliegende Gesetzentwurf wird in den Ausschuss gehen, und wir werden dort die Gelegenheit bekommen, uns mit dem Vorkaufsrecht inhaltlich weiter zu vertiefen. Das ist auch gut so, denn bereits im März haben wir als SSW in diesem Haus eine Evaluation des Vorkaufsrechts angeregt, auch dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Modelle zu schaffen, damit diese Flächen weiterhin auch landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Wir wollen das Vorkaufsrecht gerne inhaltlich und sachlich im Ausschuss beleuchten, aber ein politisches Ausspielen von Landwirtschaft gegen Naturschutz wird es mit uns vom SSW nicht geben. – Herzlichen Dank! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort dem Abgeordneten Heiner Rickers. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Heiner Rickers CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich weiß gar nicht, ob wir schon eine Anhörung im Ausschuss beschlossen haben. Ich glaube nicht, aber wir werden uns im Ausschuss garantiert, wenn wir Ausschussüberweisung beschließen soll- (Heiner Rickers) ten, noch mal über Verfahrensfragen unterhalten müssen. Aber, ich möchte mich, weil ich länger dabei bin, ausdrücklich bei Ihnen, Herr Kumbartzky, für diese Debatte bedanken, denn es zeigt den Kern der Problematik – und nicht nur beim Vorkaufsrecht. Das eigentliche Problem sind die allgemeine Knappheit und die Flächennachfrage. Das haben Sie mehrfach in Ihren Redebeiträgen richtig beschrieben. Aber selbst ich, der lange dabei und auch aktiv in der Landwirtschaft ist, hätte nicht erwartet, dass wir mal ähnliche Verhältnisse haben wie zum Teil in den neuen Bundesländern. Das ist wirklich ein Problem. Das wissen auch die zuständigen Minister. Die Fläche hat so hohe Begehrlichkeiten in den letzten Jahren geweckt, dass alle sich darauf stürzen. Das führt nicht nur über erneuerbare Energien oder Ausgleich, der geleistet werden muss, zu einer immensen Nachfrage, sondern das führt auch dazu, dass Leute, die Kapital anlegen wollen, über erneuerbare Energien oder eine vernünftige Verpachtung so hohe Rendite erwirtschaften können, dass sie alle in die Landwirtschaft reinwollen, um ihr Geld zu parken. Die spannende Frage ist – und jetzt komme ich zum eigentlichen Punkt: Warum gibt es ein Vorkaufsrecht? Das wurde ursprünglich sinnvollerweise für die Landwirtschaft aufgestellt, damit Argrarstrukturverbesserungen vorgenommen werden können und der aktive Landwirt auch ein Vorkaufsrecht ausüben kann. Das kann er heute immer noch. Das Problem ist: Er zahlt dafür über einen Dienstleister – die Landgesellschaft – eine doppelte Grunderwerbsteuer. Das weiß kaum jemand. Das ist ungerecht, und deswegen müssen wir das diskutieren. Das können wir lösen – und das würde zu viel Beruhigung im System beitragen –, indem man auch für das Vorkaufsrecht der Landwirtschaft diese doppelt erhobene Grunderwerbsteuer abschaffen würde. Das ist ein haushaltspolitisches Problem und wird auch ein wenig Geld kosten. Aber stellen Sie sich vor: Sie kaufen, wenn Sie das Vorkaufsrecht ausüben, über die Landgesellschaft einen Hektar Land für 40.000 Euro. Dann kauft zunächst die Landgesellschaft und die 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer werden fällig. Dann wollen Sie das Vorkaufsrecht ausüben, das auch bewilligt wird und in Ordnung wäre. Wenn Sie das Land von der Landgesellschaft übernehmen, zahlen Sie noch mal 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Das ist doch ungerecht verteuert im Vergleich zum Naturschutz, der direkt das Land kaufen kann. Noch mal: Deshalb verzichten viele Landwirte auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechts. Mein letztes Wort: Bei hohen Preisen ist es ein Leichtes, dort einzusteigen, wenn Leute ausreichend Kapital haben. Die können sich auch leicht als aktive Landwirte titulieren. Dazu gehöre ich vielleicht auch: Bin ich aktiver Landwirt oder eher Abgeordneter? (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Deshalb explodieren die Preise so, dass die Leute, die eigentlich auf die Flächen angewiesen sind, weil sie von der Landwirtschaft leben müssen, am Ende nicht mehr kaufen können.
Peter Lehnert
Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
Heiner Rickers CDU
Das sollten wir im Ausschuss diskutieren.
Heiner Rickers CDU
Deswegen danke ich Ihnen für den Antrag und stimme der Ausschussüberweisung zu. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir einmal, darauf hinzuweisen, dass wir uns inmitten des sechsten globalen Massenartensterbens befinden. Das ist eine dramatische Situation, die auch in unserem Land stattfindet. Das hat gerade die Biotopkartierung, die wir hier vor einigen Wochen diskutiert haben, noch einmal eindrucksvoll gezeigt. Dieses Artensterben ist eine Bedrohung nicht nur für Piepmätze oder Reptilien, sondern letztlich auch für uns Menschen, denn wir, unsere eigene Gesundheit, ist von einem gesunden Ökosystem abhängig. (Minister Tobias Goldschmidt) Die gute Nachricht ist, dass sich die Menschheit auf den Weg gemacht hat, etwas dagegen zu tun. Wir haben das große Montreal-Abkommen, wir haben den Green Deal, wir haben die Wiederherstellungsverordnung, wir haben die Biodiversitätsstrategien auf europäischer Ebene, aber auch hier im Land – breit getragen. Ein Instrument, um gegenzuhalten, ist das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht, was neben einem anderen Vorkaufsrecht steht, nämlich dem landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht. Ich glaube, so wie das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgestaltet ist und wie es gelebt wird, ist es absolut verantwortbar und richtig, das zu haben, denn Naturschutz und Landwirtschaft sitzen im gleichen Boot. Beiden werden Flächen entzogen – durch Siedlungsnutzung, durch Verkehrsflächen. Es ist heute gesagt worden: Jeden Tag gehen drei Hektar Fläche verloren, entweder der Natur oder der Landwirtschaft, weil wir Straßen bauen, weil wir Supermärkte bauen, weil wir Siedlungen bauen oder Neubaugebiete einrichten – drei Hektar jeden Tag! Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht bedeutet, dass der Landwirtschaft jedes Jahr etwa 60 bis 80 Hektar verloren gehen – an den Naturschutz, an die Natur als Voraussetzung dafür, dass Landwirtschaft auch funktionieren kann. Von diesen 60 bis 80 Hektar sind es unter drei Hektar, die vorher Ackerland waren – jedes Jahr, nicht drei Hektar jeden Tag, die der Landwirtschaft verloren gehen, sondern unter drei Hektar jedes Jahr. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Das sind die Relationen, die man sich vor Augen führen muss. Wir haben in diesem Land viel vor. Wir wollen das erste klimaneutrale Industrieland werden. Auch das trägt dazu bei, dass wir Flächenkonkurrenzen haben. Aber das bedeutet eben auch, dass wir viele Eingriffe machen, dass wir Elektrolyseure bauen, Stromleitungen, Windkraftanlagen. Alles braucht einen Eingriff, und wenn man Eingriffe macht, muss man Ausgleiche schaffen. Deshalb steht im Koalitionspapier der Ampelkoalition – im Papier zur Planungsbeschleunigung –, dass für das Vorkaufsrecht auf Bundesebene geprüft werden soll, wie – und nicht ob – es gestärkt werden sollte. Deswegen teile ich den Punkt, den hier die Abgeordnete Schmachtenberg gerade gebracht hat. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal mit Ihren eigenen Leuten in Berlin rückkoppeln. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Das mache ich!) Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Niclas Dürbrook SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer regelmäßig vor dem Fernseher sitzt, hat mit Sicherheit ein verzerrtes Bild von der Polizeiarbeit, denn glücklicherweise wird die Schusswaffe nicht bei jedem zweiten Einsatz gebraucht. Im Gegenteil: Sie wird relativ selten gezogen und noch viel seltener genutzt. Aber wenn sie zum Einsatz kommt, geht es immer um eine dramatische Situation, um Sekunden oder Sekundenbruchteile, in denen keine Zeit zum Nachdenken bleibt, in der Abläufe funktionieren müssen, die genau deswegen unzählige Male trainiert wurden. Das ist notwendig. Ein Beamter sagte mir vor Kurzem: Schießen ist das Gegenteil von Fahrradfahren, man verlernt es erschreckend schnell. Genau deswegen hatte die Landespolizei in Schleswig-Holstein für das Schießtraining bis zum Dezember 2022 klare Regeln. Wer die vorgeschriebenen jährlichen Kontrollübungen nicht absolvierte, durfte keine Schusswaffe führen. Die Waffe musste sogar eingezogen werden – eine harte Regelung, (Niclas Dürbrook) aber eine Regelung, die nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Polizeibeamten ist, denn diese Regelung stellte sicher, dass nur derjenige rausgeschickt wurde, der bestmöglich vorbereitet ist. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Diese klaren Regeln hat die Landesregierung im Dezember 2022 geändert: In – Zitat – „Ermangelung einsatzfähiger Schießstätten zur Durchführung der Kontrollübungen sowie des einsatzgemäßen Schießtrainings“ wurde dem Erlass hinzugefügt, dass die Waffe weiter geführt werden darf, wenn der Dienstherr ausgefallenes Training selber zu verantworten hat – ein bitteres Eingeständnis der Landesregierung, dass die Situation bei den Schießanlagen erheblich aus dem Ruder gelaufen ist, und eine hochgradig unbefriedigende Lösung. Mich haben im Laufe des Jahres mehrmals Beamte angesprochen, die deswegen große Bauchschmerzen haben, nicht nur wegen möglicher rechtlicher Folgen, wenn – was ich wirklich niemandem wünschen kann – doch einmal von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss, sondern auch, weil es nicht dem eigenen Anspruch der Polizistinnen und Polizisten entspricht, die bestmöglich vorbereitet auf die Straße gehen wollen. Darum muss ich festhalten: Der aktuelle Zustand ist absolut inakzeptabel! (Beifall SPD und FDP) Im vergangenen Monat waren vier von zehn Anlagen der Landespolizei nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Die Anlage in Heide betrifft das seit 2018, die Anlage in Ratzeburg seit März dieses Jahres. Die Anlage in Kiel ist seit mittlerweile zwei Jahren überhaupt nicht mehr nutzbar. Im Sommer fiel auch noch die Anlage in Lübeck aus. Dank einer kreativen Lösung und – wie ich gehört habe – einigem an Panzertape soll immerhin diese Anlage mittlerweile wieder laufen. Das grundsätzliche Problem macht es allerdings kaum kleiner. Weitere Ausfälle sind nur eine Frage der Zeit, wie zum Beispiel die Anlage in Flensburg zeigt. Im Ergebnis fehlen Trainingszeiten, sind lange Fahrten nötig, um an anderen Orten zu schießen – eine enorme Belastung für unsere Landespolizei, die ohnehin dauerhaft an der Belastungsgrenze ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was also tut die Landesregierung? – Im Mai habe ich dazu eine erste Kleine Anfrage gestellt. Antwort: Man führe Gespräche, um zu klären, welche Anlage noch ertüchtigt werden könnte. Nur zur Erinnerung: Die Probleme in Heide gibt es seit fünf Jahren, die Probleme in Kiel seit Ende 2021. Da hätte man weiter sein müssen, als im Frühjahr 2023 klärende Gespräche zu führen. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Nur eine kleine Randbemerkung: Obwohl ich ausdrücklich nach den Auswirkungen der Ausfälle auf die Schießausbildung gefragt habe, gab es von der Landesregierung in der Antwort kein Wort zum geänderten Schießerlass. Herausgekommen ist es natürlich trotzdem im Laufe des Jahres. Ich wollte den Gesprächen gerne eine Chance geben und habe im Oktober 2023 noch einmal nachgefragt, was diese Gespräche, die man im Frühjahr geführt hat, denn ergeben haben? – Antwort: Man habe die weitere Vorgehensweise vorabgestimmt und erste Prioritäten festgelegt, die Prüfung dauere an. Mich befriedigt das nicht, und die Polizistinnen und die Polizisten da draußen ganz sicher auch nicht. (Beifall SPD und FDP) Mir ist mittlerweile vollkommen egal, woran es liegt, ob es das Innenministerium ist, ob es das Finanzministerium ist oder ob es die GMSH ist. Was ich erwarte, ist eine Lösung. Sanieren Sie, bauen Sie neu, mieten Sie an, aber kümmern Sie sich darum, dass die Schießausbildung für die Polizei im ganzen Land sichergestellt ist, das ist Ihr Job! (Beifall SPD und FDP) Selbst wenn Sie erst mit Sperrung der Kieler Anlage angefangen hätten eine Lösung zu suchen, dann könnte die heute fertig sein. Das haben Sie aber nicht. Ich bin wirklich dankbar, dass Sie gleich reden, Frau Heinold, denn nach dem, was ich in den letzten Wochen immer wieder auch von bestimmten Kreisen aus dem Parlament gehört habe, scheitert eine Lösung nicht zuletzt an der grünen Finanzministerin. Ich muss sagen, ich erwarte in so einer Situation dann schon von der CDU, die nicht nur den Ministerpräsidenten stellt, sondern sich selbst bei jeder Gelegenheit als Partei der inneren Sicherheit geriert, dass man klare Kante zeigt. Wir reden hier nicht über digitale Dienstausweise, auf die man notfalls ein paar Jahre warten kann – und in Schleswig-Holstein auch warten muss –, sondern über ein sicherheitsrelevantes Problem, das wirklich keine weitere Verzögerung duldet. (Beifall SPD und FDP) (Niclas Dürbrook) Das ist der Dienstherr seinen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig. Kommen Sie endlich in die Pötte! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen und auf Sie einzugehen, Herr Dürbrook: Niemand redet die aktuelle Situation schön. Wir sind uns alle einig darin, dass die Verfahren zur Sanierung der Raumschießanlagen beschleunigt werden müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie sieht die aktuelle Lage aus? Wir haben zehn Anlagen. Die Anlage der PD AFB in Eutin, die Standorte der PD Neumünster und Itzehoe sind voll funktionsfähig. Ebenfalls in Betrieb ist die Anlage in Flensburg, allerdings kann da – das gehört zur Wahrheit dazu – nicht mit allen Waffen geschossen werden. Die Anlage der PD Lübeck – auch Sie haben das gesagt – war in den Sommermonaten außer Betrieb, sie ist mittlerweile aber wieder in Betrieb, ebenfalls die Norderstedter Anlage, die zwischenzeitlich saniert werden musste. Allerdings anders die Anlagen der PD Ratzeburg und der PD Itzehoe in Heide, sie sind nur eingeschränkt nutzbar, die Ratzeburger Anlage unter Auflagen für ein Jahr – dieses Jahr ist ja entscheidend, wenn wir über die Dauer der Sanierungsvorhaben reden. Ja, die Kieler Anlage ist seit zwei Jahren wegen einer defekten Lüftungsanlage außer Betrieb. Die Lüftungsanlagen sind der Hauptgrund dafür, dass wir die Probleme mit den Anlagen haben und immer wieder einen eingeschränkten Betrieb einzelner Anlagen haben. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein stellt die aktuelle Situation der Raumschießanlagen die Polizei vor erhebliche logistische und organisatorische Herausforderungen. Ja, sie stellen natürlich auch eine Belastung für unsere Polizei dar. Die Schießausbildung hat in der Aus- und Fortbildung zu Recht einen hohen Stellenwert. Es kommt nicht nur auf Millisekunden an, sondern im Zweifel auf Millimeter, die entscheidend sind, wenn es zu einem Ausnahmeeinsatz kommt. Der anspruchsvolle Schusswaffengebrauch wird in jährlichen Kontrollübungen trainiert. Angesichts der enormen Verantwortung, die mit dem Schusswaffengebrauch einhergeht, darf es keinen Zweifel daran geben, dass die Einsatzfähigkeit und damit natürlich auch das Schusswaffentraining auch künftig sichergestellt werden. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung alle Wege prüft, um die störungsanfälligen Anlagen zu ertüchtigen, neue Anlagen anzumieten – meinetwegen auch von privaten Investoren – oder auch neue Anlagen zu bauen, um dies auch weiterhin sicherzustellen und die Belastungen der Beamtinnen und Beamten zu reduzieren. Wichtig ist in meinen Augen dabei, den gesamten Bedarf, möglicherweise auch unter Einbeziehung des Allgemeinen Vollzugsdienstes, der ja auch Schusswaffenträger ist, mit in den Blick zu nehmen, um mögliche Synergieeffekte nutzen zu können und vor allem um auch langfristige Lösungen zu finden. Denn was wir bei einigen Anlagen erleben mussten, waren hauptsächlich kurzfristige Lösungen. Trotz aller notwendigen Prüfungsschritte – das ist im Vergaberecht der Fall – darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass die Lösungen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfen. Deswegen bitten wir die Landesregierung mit unserem Alternativantrag, die zur Verfügung stehenden verfahrensverkürzenden Möglichkeiten großzügig zu nutzen. Ja, Vergabeverfahren bringen gewisse Anforderungen und Entscheidungsprozesse mit sich. Im Ergebnis darf aber die Sicherheit auch künftig nicht unter langen Verfahren leiden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist keine Frage: Natürlich muss die polizeiliche Aus- und Fortbildung vernünftig gestaltet sein. Das heißt natürlich auch, dass die Polizistinnen und Polizisten ihre Trainingszeiten an der Schusswaffe vernünftig in lokaler Nähe absolvieren können, ohne durch das halbe Land fahren zu müssen. Der Polizeidienst ist äußert anspruchsvoll. Wenn wir viel von unserer Landespolizei erwarten, müs- (Jan Kürschner) sen wir auch etwas bieten. Dabei ist das sichere Handhaben von Schusswaffen exorbitant wichtig, quasi mit Verleihung des Gewaltmonopols ein zentraler Baustein der polizeilichen Ausbildung. Die Schwierigkeiten mit den Schießanlagen dauern schon zu lange, und wir werden uns des Themas, sobald es geht, annehmen müssen, um die Waffenund Schießausbildung in vernünftigen Umständen sicherzustellen. (Zuruf SPD) Was ein falscher Umgang oder Einsatz mit der Dienstwaffe bedeuten kann, muss ich hier nicht darlegen. Ordnen wir das Thema einmal mit einem Blick über den Tellerrand ein: Wir hatten laut der Deutschen Hochschule für die Polizei im Jahre 2022 über 15.000 Schusswaffeneinsätze der Polizei im gesamten Bundesgebiet. Das ist mehr, als man gemeinhin denkt. Dies führte zu elf Toten und 41 Verletzten. Der Schusswaffeneinsatz der Polizistinnen und Polizisten hat sich seit 2009 beinahe verdoppelt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Beamtinnen und Beamten sicher und ruhig mit einer Waffe umgehen können, keine Frage. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch andere Landespolizeien haben Schwierigkeiten und Probleme mit ihren Schießständen. Schleswig-Holstein steht mit den Problemen nicht allein da, muss hier aber schneller werden, bevor weitere Schießanlagen in Schleswig-Holstein den Geist aufgeben. In den Gesprächen, die ich zu dem Thema geführt habe, habe ich allerdings eine wichtige Botschaft erhalten: Das Schießtraining in Schleswig-Holstein findet statt, wenn auch unter nicht optimalen Umständen. Die Investition in die notwendige Infrastruktur in unserem Land ist jahrzehntelang nicht mit der richtigen Priorisierung behandelt worden. Da ist es eine besondere Herausforderung, dies in der jetzigen Haushaltslage geradezuziehen. Dass direkt drei Anlagen nicht vollumfänglich funktionieren, hätte wohl keiner gedacht. Dafür heißt es, nun zu prüfen, welche Wege es gibt, schnellstmöglich zu bewerten, ob und wie saniert werden kann, und dann die Aufträge flott auf den Weg zu bringen. Denn auch die Sanierung selbst wird Zeit in Anspruch nehmen. Klar ist, wir werden zu Weihnachten keine zehn funktionierenden Raumschießanlagen in Schleswig-Holstein haben. Klar ist aber auch, wir werden eine Lösung finden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Alle beteiligten Akteure versichern, dass das Thema mit Nachdruck angegangen wird, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Wir kümmern uns darum, wenn wir Zeit haben, oder was?)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Glück ist nicht alles so marode wie die Schießanlagen bei der Polizei. Es ist einer der wirklich inakzeptablen Zustände bei der Landespolizei, dass die Raumschießanlagen nicht zur Verfügung stehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Frau Glißmann, Ihr Alternativantrag wird nicht dadurch besser, dass Sie darin den Teil herausstreichen, in dem genau das festgestellt wird, dass es nämlich ein inakzeptabler Umstand ist. Das hätten Sie der Ehrlichkeit halber in Ihrem Antrag stehen lassen können. (Beifall FDP und SSW) Kollege Kürschner, dass auch andere Länder Probleme haben, hilft uns bei dieser Frage nicht weiter. Die Probleme sind offensichtlich über längeren Zeitraum mit Ansage entstanden. Der Kollege Dürbrook hat es gesagt: Seit 2018 ist Heide nur noch eingeschränkt nutzbar, seit 2021 ist die Anlage in Kiel geschlossen, im März 2023 kam Ratzeburg dazu, und im Sommer ging Lübeck raus. Im Übrigen hat Ratzeburg nur noch eine einjährige Perspektive. Kollege Dürbrook, was mich am meisten irritiert hat, ist, dass auf Ihre Anfrage hin im Oktober 2023 in der Antwort der Landesregierung gesagt wird, dass man neben diesen vier von zehn Anlagen, die entweder nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, die Anlagen für die Polizeidirektionen Itzehoe, Flensburg und Bad Segeberg komplett neu bauen müsse. Was bedeutet das? Es geht nicht um vier, es geht in Wahrheit um sieben von zehn Anlagen, die derzeit zwar nicht eingeschränkt nutzbar sind, die aber alle mehr oder weniger offensichtlich vor der Neukonzeption stehen. (Dr. Bernd Buchholz) Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand – ich sage es noch einmal –, der inakzeptabel ist. Auch der Umgang damit ist insoweit inakzeptabel, als es hier um eine grundrechtsrelevante Sicherheitssituation für die Beamtinnen und Beamten geht, die so nicht haltbar ist. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung heute, dass sie hier nicht nur sagt: „Wir packen das alles an“. Vor dem Hintergrund der drohenden Situation, die da entsteht, dass nämlich in den nächsten Jahren nichts so schnell besser wird – denn, wenn ich an vielen Standorten neu bauen muss, wissen wir alle, wie lange diese Verfahren dauern –, erwarte ich von Ihnen heute, dass Sie sagen, wie Sie in den nächsten Jahren mit provisorischen oder anderen Maßnahmen sicherstellen, dass das Schießtraining im Land vernünftig dargestellt werden kann, ohne dass die Beamtinnen und Beamten einmal quer durchs Land fahren müssen. Und wenn Sie dafür Provisorien bauen müssen, wenn Sie dafür notfalls Anlagen bei Schützenvereinen umrüsten müssen: Mir ist da jede kreative Maßnahme recht. Aber hier einfach darauf zu warten, dass irgendwie in den Planungen – da ein Stückchen weiter, da ein Stückchen weiter – irgendetwas vom Himmel fällt, ist zu wenig. Die Landesregierung hat die Pflicht, schnell für Änderungen zu sorgen. Ich erwarte heute Antworten zu diesem Thema. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD, SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich das Wort dem Kollegen Christian Dirschauer. (Unruhe) – Oh, dann erteile ich gern das Wort dem Fraktionsvorsitzenden, Lars Harms. Uns ist hier etwas anderes gemeldet worden, aber da sind wir extrem flexibel.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, das macht nichts. Das kriegen wir alles ohne Schwierigkeiten hin. – Meine Damen und Herren! Um den Zustand der Schießanlagen stand es in den letzten Jahren ehrlich gesagt nicht gut. Wir haben theoretisch – wie Sie wissen – zehn Raumschießanlagen. Nutzbar sind diese aber teilweise seit mehreren Jahren nicht oder eben nur eingeschränkt. Es gibt bestimmt viele verschiedene Gründe dafür; das haben wir auch schon diskutiert. Es gibt Belüftungsprobleme, es gibt Wasserschäden, es gibt technische Probleme, aber wir müssen natürlich gucken, wie wir diese Probleme lösen können. Erstens wird es dadurch für die Bediensteten komplizierter und zeitaufwendiger zu üben – das ist einfach so. Da muss durchs Flächenland gependelt und dadurch unverhältnismäßig viel Arbeitszeit auf der Landstraße verbracht werden. Es müssen Lüftungspausen eingehalten werden, oder es kann mit bestimmten Waffen nicht geschossen werden. Zweitens kann gegebenenfalls ganz generell eben doch nicht in dem Umfang geübt werden, wie es eigentlich vorgesehen ist. Es mag sein – so heißt es ja auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dürbrook –, dass weiterhin gewährleistet ist, dass entsprechend der Anforderungen die Mindeststandards der jährlichen Kontrollübungen eingehalten werden. Allerdings wäre ja schon angebracht, wenn auch über diese Mindeststandards hinaus ein regelmäßiges Üben möglich wäre. Das bloße Erfüllen von Mindeststandards im Umgang mit Dienstwaffen reicht meines Erachtens nicht. Außerdem hat die GdP darauf hingewiesen, dass das Schießtraining nicht so wie erforderlich umgesetzt werden kann. Wenn eine Dienstwaffe zum Einsatz kommt, sind das Situationen, die gefährlich sind und in denen die Beamtinnen und Beamten unter massivem Druck stehen. In genau diesen Situationen finden sie sich nicht ständig wieder; sie müssen es also üben. Es ist ja bei den wenigsten Fertigkeiten so, dass man sie nur einmal im Leben lernen muss und dann für immer gleichbleibend gut beherrscht. Aber hier ist eben die Voraussetzung, dass man das für diese Menschen hinbekommt. Mit Blick auf die Situation sollte es der Landespolizei möglich sein, regelmäßig zu trainieren. Problematisch könnte es außerdem werden, wenn bei den Dienststellen dann noch priorisiert werden muss. Wenn mehr oder weniger unerwartet oder plötzlich Großeinsätze entstehen, bei denen auf einmal eben doch auch diejenigen Polizistinnen und Polizisten aktiviert werden, die eigentlich eher an Schreibtischaufgaben gewöhnt sind und dementsprechend vielleicht bei den Schießtrainings vernachlässigt wurden, dann ist das einfach – milde gesagt – suboptimal. Das kann auch Gefahren bergen. Abschließend stellt sich noch die Frage, ob es wirklich so ist, dass alle Kontrollübungen so geschossen werden, wie sie geschossen werden müssten. Immerhin wurde vorsorglich der Schießtrainingserlass durch das Innenministerium so angepasst, dass kei- (Lars Harms) ne beamtenrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn die Kontrollübungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, sofern es aus Gründen geschieht, die der Dienstherr zu vertreten hat. Das macht man nicht einfach so. Ein Mangel an Schießanlagen wäre so ein Grund. Man muss wirklich einmal sagen: Dass der Dienstherr jetzt schon rechtlich sicherstellen muss, dass sich jemand nicht strafbar macht, wenn er nicht genug übt, ist schon eine Nummer. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, wir wissen um die Probleme bei Baumaßnahmen, wir wissen um Material- und Fachkräftemangel. Deswegen weiß ich auch, dass selbst durch die schnellste Maßnahme das Problem nicht morgen behoben sein wird. Wir wissen aber auch, dass das jetzt Zustände sind, die seit mehreren Jahren bestehen und die Landesregierung einfach sehr lange mit der Prüfung beschäftigt war. Hier wurde schlicht nicht rechtzeitig gehandelt. Deswegen hoffe ich wie alle Vorredner auch, zu erfahren, welche Möglichkeiten die Landesregierung nutzt, um die Schießausbildung bei der Polizei sicherzustellen. Wir brauchen jetzt Lösungen. Deswegen ist es wichtig – da hat der Kollege Buchholz recht –, dass wir auch kreativ denken. Warum nicht auch mit der Bundeswehr zusammenarbeiten? Die machen ja auch Schießtrainings. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, um zumindest Dinge zu überbrücken, bis unsere Anlagen so hergestellt sind, dass man vernünftig arbeiten kann. Das wird sicherlich noch Jahre dauern, aber wir brauchen jetzt die Möglichkeiten für unsere Polizistinnen und Polizisten, dass sie ihre Schießübungen machen können. Da erwarten wir Antworten von der Landesregierung. (Beifall SSW, FDP und Niclas Dürbrook [SPD])
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort in Vertretung für Ministerin Dr. Sütterlin-Waack unserer Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg eines sagen. Bei uns in der Landesregierung gibt es nicht Bad Guy und Good Guy, sondern wir stehen gemeinsam in der Verantwortung. Deswegen freue ich mich, für die Ministerin Sütterlin-Waack sprechen zu dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der sichere Umgang mit Schusswaffen ist für unsere Polizistinnen und Polizisten elementar. Er dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Polizei selbst. Die Handhabung von Pistole, Maschinenpistole und Mitteldistanzwaffe kann im Polizeieinsatz über Leben und Tod entscheiden. Deshalb muss der Umgang mit den dienstlich zugewiesenen Waffen regelmäßig geübt werden. Es geht darum, unter Stress die richtige Entscheidung zum Schießen oder auch Nichtschießen zu treffen. Die Anforderungen sind zu Recht hoch und müssen jährlich nachgewiesen werden. Zum Führen einer Schusswaffe müssen die Polizistinnen und Polizisten die geforderten Schießleistungen erfüllen. Dazu wird nicht nur auf Zielscheiben geschossen, es werden auch komplette Einsatzszenarien trainiert. Auch in Straf- und Zivilgerichtsverfahren kann es von Bedeutung sein, ob eine Polizeibeamtin, ein Polizeibeamter handlungssicher eingeschritten ist oder nicht. Als Dienstherr sind wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für eine adäquate Schießausbildung und Fortbildung über die polizeieigenen Raumschießanlagen zu gewährleisten. Durch die Mehrstellen bei der Polizei und die Einführung einer neuen Mitteldistanzwaffe ist die Organisation des Schießtrainings bereits eine Herausforderung. Die Ausbildungspläne sind eng getaktet, aber es besteht kein Zweifel an der Einsatzfähigkeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Die Schießausbildung ist sichergestellt, wenn auch mit einem Mehraufwand. Derzeit gibt es im Land zehn Raumschießanlagen. Acht davon befinden sich in der Zuständigkeit der Flächendirektionen, eine im Polizeizentrum Eichhof, die sowohl den Bedarf der zugeordneten Ämter als auch der Polizeidirektion Kiel abbildet, und eine bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin. Ein Großteil der Anlagen kann genutzt werden. Die Raumschießanlagen in Ratzeburg und Heide stehen eingeschränkt zur Verfügung – es ist gesagt –, die Anlage in Kiel ist geschlossen. Lübeck ist übrigens – anders als im Antrag dargestellt – wieder in Betrieb. Die Landespolizei hat im Rahmen eines Strategieprozesses ermittelt, wie viele Raumschießanlagen es künftig im Land geben muss. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es neben der Anlage in Eutin auch in jeder Flächendirektion eine Anlage geben sollte. Meine Damen und Herren, für die Polizeidirektion Kiel ist die Sanierung beauftragt. Für Lübeck und Ratzeburg sind umfangreiche Sanierungen vorgesehen. Ziel ist es, diese Sanierungen zu beschleuni- (Ministerin Monika Heinold) gen. Dazu prüft die GMSH, ob Beschleunigungen im Vergabeprozess möglich sind. Auch für die weiteren Standorte prüfen wir selbstverständlich, nicht ob, sondern wie wir dem Anspruch funktionierender Raumschießanlagen am besten gerecht werden können. Das haben wir auch in den Antworten auf die Kleine Anfrage immer wieder deutlich gemacht. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Modernisieren, sanieren, all das geht nicht von heute auf morgen. Aber eines ist auch klar: Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Polizei zukunftsfähige Raumschießanlagen hat beziehungsweise diese ihr zur Verfügung stehen, damit die Rahmenbedingungen für eine adäquate Schießausbildung sichergestellt sind. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung handelt, um diesem Anspruch gerecht zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
