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Tobias Koch

CDU 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Raudies hat in ihrem Wortbeitrag vorhin gesagt: Die heutige Debatte wird sehr durch das Verfassungsgerichtsurteil der letzten Woche geprägt. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) – Ja, und auch vollkommen zu Recht. Wenn das höchste deutsche Gericht auf Basis unserer Verfassung ein Urteil trifft, ist das relevant für diese Debatte. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Auch für die nächsten beiden, Herr Kollege!) Ich versuche trotzdem, die Frage zu sortieren, weshalb man das eine ablehnen muss und dem anderen zustimmen kann. (Unruhe) Ich verweise auf Nummer 109 des Urteils. Ich darf einmal zitieren, Frau Präsidentin: „Maßgeblich ist insoweit ein Moment der Unbeherrschbarkeit des Ereignisses, wodurch (Tobias Koch) mittel- oder längerfristige Entwicklungen … ausgeschlossen werden …“ Der beste Zeuge dafür, dass es sich um eine langfristige Entwicklung handelt, ist der Herr Oppositionsführer mit seinem Hinweis auf den Club of Rome – alles 30 Jahre und noch länger her. Wir haben auch noch eine Zeitspanne – selbst wenn wir von 2040 oder 2045 ausgehen, so wie die Bundesregierung bisher das Ziel verfolgt – von fast 20 Jahren vor uns, also eine längerfristige Entwicklung. Deswegen lässt sich ein Transformationsfonds nicht auf der Basis eines Notkredites finanzieren. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist Nummer 133 des Urteils. Das Gericht schreibt: „Überschreitungen der regulären Kreditobergrenze können verfassungsrechtlich nur gedeckt sein, wenn der Haushaltsgesetzgeber mit ihnen zweckgerichtet Maßnahmen zur Überwindung oder Vorbeugung einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation finanziert …“ Überwindung und Vorbeugung – genau das haben wir im Landtag immer gemeinsam beschlossen. Wir haben bei dem Corona-Notkredit beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen – ein Gesamtmaßnahmenpaket –, mit denen wir die Pandemie überwinden und vorbeugen, dass wir, wenn uns solche Infektionspandemien wieder einmal ereilen, dagegen gewappnet sind. Ebenso beim Ukraine-Notkredit: Wir haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um diese akut ausgelöste Krise zu überwinden und uns gleichzeitig darauf vorzubereiten, dass wir zukünftig energieunabhängig sind, um zukünftig bei solchen Krisen gewappnet zu sein. Das ist genau das, was nach dem Urteil zulässig ist. Das würden wir auch bei der Sturmflut so machen. Wir ergreifen akute Maßnahmen zur Überwindung von und Vorbeugung vor weiteren Sturmfluten. Deshalb kann man dem einen zustimmen und gleichzeitig den Transformationsfonds ablehnen.

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