Christopher Vogt
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich glaube, im Bund ist ein entscheidender Punkt, den wir kritisch sehen, dass man dort eben nicht wieder mit der Corona-Notlage anfängt, sondern das sozusagen auf eine Notlage fixiert und den Nachtragshaushalt absichert. Der Bund muss das auch zwingend. Wir sind halt der Meinung, Sie sollten das auch tun, um das wasserdicht zu machen und gesetzlich abzusichern. Der Bund hat einen Haushaltsentwurf, der schon weitestgehend beraten ist. Wenn Sie für 2024 jetzt schon die Notlage erklären wollen, ohne einen Haushaltsentwurf zu haben, dann fin- (Ministerin Monika Heinold) den wir das schwierig, weil wir eben nicht diese Blankoschecks ausstellen wollen und weil wir das Problem sehen. Es würde mich interessieren, wie Sie das zuordnen wollen, wenn Sie auch für 2024 eine multiple Krise, also quasi drei, erklären. Wie wollen Sie das denn jeweils einzeln zuordnen? Ich glaube, Sie werden uns mit der Begründung von gerade eben dann irgendwann erklären, dass das leider nicht möglich war, aber das müssen Sie tun, wenn Sie sich das Urteil genau anschauen, und das ist ein Problem, das Sie haben und das Sie erklären müssen. – Genau. Wir haben tatsächlich nicht nur ein Problem, sondern wir haben mehrere Herausforderungen. Damit beschäftigen wir uns zurzeit täglich. Wir sind ja mitten im Aufstellungsverfahren des Haushaltsentwurfs, weil wir Ihnen den Haushalt ja im Dezember 2023 im Entwurf übersenden wollen. Wir müssen jetzt in diesem Haushaltaufstellungsverfahren logischerweise die Dinge noch einmal verändern und Erläuterungen überarbeiten. Wir gehen davon aus, dass es eine Höhe gibt, die dann eben für den Notkredit begründet werden könnte. Es ist sehr hilfreich, dass der Landtag jetzt einmal gesagt hat, was er von uns erwartet. Sonst ist das immer so ein bisschen die Frage von Henne und Ei: Was kommt erst? – Der Landtag bekräftigt in dieser Sitzung, dass er erwartet, dass sich die politischen Beschlusslagen im Haushalt 2024 wiederfinden. Da gab es ja immer eine Menge, das erwartet wurde, und zwar immer gekennzeichnet: Das sind ursprüngliche Notkreditbeschlüsse. Der Landtag wägt dann in einem ordentlichen Verfahren im Ausschuss, was sozusagen veranlassungsbezogen noch gerechtfertigt ist und wofür es gerechtfertigt ist, einen Notkredit aufzunehmen. Man hätte es auch andersherum machen können, dass wir als Regierung erst einen Vorschlag machen, aber ich finde es richtig, dass das Parlament in der Federführung ist und uns seine Erwartungen für die Erstellung des Haushalts sozusagen mit auf den Weg gibt. Danach findet dann der Beratungsund Entscheidungsprozess statt. Sowohl der Abgeordnete Koch als auch der Abgeordnete Petersdotter haben deutlich gemacht, dass es natürlich einen zweiten Schritt geben muss. (Beifall CDU)
