Annabell Krämer
Was für eine Erkenntnis! – Beifall FDP und SSW) Wir merken an dieser Stelle aber, dass die Debattenlage genau die gleiche ist wie beim Transformationsfonds, und deswegen war gerade der Zusammenhang gegeben. Auch dort gilt: Die Maßnahmen, die dort enthalten sind – kommunale Wärmewende, Dekarbonisierung der Industrie – sind die gleichen Maßnahmen, die auch beim Ukraine-Notkredit vorgesehen sind. Die Maßnahmen selber sind zulässig. Das Problem beim Transformationsfonds – und das haben wir versucht, heute Morgen deutlich zu machen – ist, dass vorgesehen wird, einen mehrjährigen Notkredit über 11,6 Milliarden Euro zu beschließen. Daraus resultiert die Verfassungswidrigkeit. Wenn es nur darum geht, ein Sondervermögen für Energiewende als Resultat der Energiekrise zu beschließen, ist das verfassungskonform. Ein mehrjähriger Notkredit von 11,6 Milliarden Euro ist nicht verfassungskonform. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich glaube, das ist die Gemeinsamkeit dieser beiden Debatten. Wir würden daher nach wie vor darum bitten, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sondervermögen „Wiederaufbau Flutkatastrophe 2023“ in den Ausschuss zu überweisen. Das Gesetzesvorhaben ist zulässig. Wir werden in den nächsten Jahren klären müssen, woher das Geld für den Wiederaufbau kommt, ob aus Notkrediten oder regulären Haushaltsmitteln – aber eben Jahr für Jahr und nicht mehr für mehrere Jahre in einem großen Beschluss, wie wir es bisher getan haben. Ich hoffe, das hat zur Aufklärung beigetragen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
