Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit dem höchstrichterlichen Urteil letzte Woche wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse und somit für nichtig erklärt. Dieses Urteil wird vom Bund akzeptiert. Es werden aktuell keine Auszahlungen mehr getätigt, die den rechtsverbindlichen Zusagen zufolge getätigt werden müsste, und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen rechtskonformen Haushalt herzustellen. Die Tinte auf dem Urteil dieses Bundesverfassungsgerichts ist kaum getrocknet, da verfährt die CDU in Schleswig-Holstein, der – man vergisst es zu oft – nur eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter! – Ja, werte Kollegen der CDU, so fühlt sich der Würgegriff der Grünen an. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kollegen von den Schwarz-Grünen, Sie haben eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit und zudem das komfortable Wissen, das die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seitens der SPD nicht unterstützt, sondern Ihnen auch seitens der SPD heute wieder zugestimmt wird. Wir können nicht klagen. Ein kurzer Blick in die Vergangenheit. Ich möchte aus meiner Rede zu TOP 46 aus der 3. Tagung am 2. September 2022 zitieren: „Ja, die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden. … Wir Freie Demokraten wollten zudem verhindern, dass zukünftigen Regierungen ein Blankoscheck für die Verwendung von Notkrediten erteilt wird. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung.“ (Beifall FDP) „Denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zu einer genau definierten außergewöhnlichen Notsituation stehen.“ Wir haben die weitere Inanspruchnahme des Notkredites als nicht verfassungskonform bewertet und bereits damals abgelehnt. Ich zitiere jetzt aus meinen Reden zum Vierten Nachtragshaushalt 2022 aus November beziehungsweise Dezember: „Die Möglichkeit zur Klage vor dem Verfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind“. Ich habe gesagt: Aber jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredites auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses (Annabell Krämer) mit seinem eigenen Gewissen vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten. „Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen.“ „Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende muss aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen hierfür nicht herhalten.“ „Mit einem Nachtragshaushalt …, der Mitte Dezember 2022 für 2022 verabschiedet werden soll,“ – da ging es übrigens noch im Dezember – „wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe 1 Milliarde Euro erhöhen … Es gibt 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit!“ Ich zitiere weiter: „Sie verstoßen damit auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt 2022 besteht …, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026.“ Diese aus unserer Sicht schon damals verfassungswidrige Notkrediterweiterung haben wir natürlich auch abgelehnt. Kommen wir nun zu Ihrem bis heute letzten Husarenstück vom September 2023: „Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig“. Was finden wir hier? „Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes einer Batteriefabrik in der Region Heide (Northvolt Drei) werden bis zu 137 Mio. Euro in das Sondervermögen ‚Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie‘ überführt. … Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung.“ Autsch! Ich zitiere nun meinen Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt vom 20. September 2022: (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) „Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine“, (Beifall FDP und SSW) „auch weil die Ansiedlung ja bekanntermaßen bereits vorher längst geplant war. … Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen hingegen als staatliche Daueraufgabe an.“ Eigentlich müsste Ihnen jetzt allen schon hier im Hause klar sein, warum wir die drei vorliegenden Anträge ablehnen, aber ich begründe das gern noch EINmal im Einzelnen. Erstens: Notsituation 2023. Dieser Antrag ist nun wirklich evident verfassungswidrig. Es ist völlig skurril, dass rückwirkend die finanzielle Notlage aufgrund der Coronapandemie, die hier im August 2022 von der Finanzministerin beendet wurde, für das Jahr 2023 wieder als außergewöhnliche Notsituation reaktiviert werden soll. Die Darlegungspflicht des geforderten Veranlassungszusammenhangs wird Ihnen hier – das prophezeie ich Ihnen – einen Strich durch die Rechnung machen. (Beifall FDP) Seien Sie sich gewiss: Im Bund hat man das Urteil ordentlich ausgewertet, und dort wird Corona nicht mehr für einen Notkredit herhalten. Zudem sollen die in den Vorjahren beschlossenen Notkreditermächtigungen weiterhin gelten. Es wird einfach missachtet, dass das Bundesgerichtsurteil in der letzten Woche auf die gebotene Jährigkeit von Haushalten hingewiesen hat. Insoweit wird Ihr Haushalt 2023 trotz der Feststellung von außergewöhnlichen Notsituationen verfassungswidrig sein, da Sie keine Kreditermächtigung mehr haben. Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn überhaupt, können Sie Ihren Haushalt 2023 nur noch mit einem Nachtragshaushalt heilen. (Beifall FDP) Sämtliche Kreditermächtigungen des Landes sind spätestens – manche schon 2021, aber die anderen 2020, 2022 – am 31. Dezember erloschen. Sie sind blank! Sensationell ist, dass Sie das selber erkennen. Wie ließe sich sonst folgender Offenbarungseid erklären? Ich zitiere aus dem Antrag von Schwarz-Grün: „Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden ggf. vom Landtag neu zu beschließende Notkreditmittel nur noch gemäß den Anforderungen (Annabell Krämer) des Verfassungsgerichts an Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit eingesetzt.“ (Christopher Vogt [FDP]: Ganz deutlich!) Verfassungsbruch 2023 – erfrischend ehrlich zugegeben. (Beifall FDP) Zweitens: Außergewöhnliche Notsituation 2024. Auch dieser Antrag ist natürlich abzulehnen, da die Zulässigkeit einer festgestellten Notsituation auf Vorrat mindestens zweifelhaft, aber sicher nicht hinreichend begründet wird, zumal Ihnen noch nicht einmal ein Haushaltsentwurf vorliegt. Wie wollen Sie da bitte eine Notsituation begründen? (Beifall FDP) Das Bundesgerichtsurteil weist zu Recht in Textziffer 138 darauf hin, dass der Einschätzungs- und Beurteilungszeitraum des Haushaltsgesetzgebers umso mehr verengt wird, „je weiter das auslösende … Ereignis in der Vergangenheit liegt, (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je entfernter die Folgen sind.“ Ferner wird gemäß Textziffer 199 – die hatten wir heute, glaube ich, noch nicht – der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für Folgejahre eingeengt. „Hiermit geht eine Steigerung der Anfordeumso mehr, wenn der Gesetzgeber …“ – jetzt hören Sie bitte gut zu – „wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinanderfolgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der Aufnahme notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht.“ Geschickt verpacken Sie natürlich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf unser Land. Hierzu halten wir fest: Die akut erforderlichen Mittel sollen durch Umwidmung im Haushalt 2023 bereitgestellt werden. Das begrüßen wir außerordentlich. Sollten sich Anforderungen ergeben, die den Landeshaushalt erheblich belasten, stehen wir Freie Demokraten selbstverständlich für einen zeitnahen Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung.
