Thomas Losse-Müller
Eine Konsequenz aus dem Ukrainekrieg und Corona ist der Umbau der gesamten globalen Wirtschaft. Wir reden über einen Aufbau von Resilienz, wir reden über die Notwendigkeit, als Konsequenz dieser beiden Krisen neue Industrie bei uns aufzubauen und Lieferketten umzubauen. Wir erleben einen Deglobalisierungsschock als Konsequenz dieser beiden Krisen. Daher finde ich es richtig, dass der Antrag sagt, dass wir den Aspekt der sich überlagernden Krisen klar haben müssen. Das ist eine Überforderung unserer Staatlichkeit. Wenn wir mit den Gemeinden und Kommunen reden, sagen sie uns: Es sind einfach zu viele Probleme gleichzeitig. – Wir müssen darüber nachdenken, was das heißt und wie wir uns aufstellen, damit wir eine Krisenresilienz hinkriegen. Dass die Flut eine Krise ist, steht in diesem Hause nicht zur Diskussion. Dass sie akut da ist, steht auch nicht zur Diskussion. Meine Hoffnung ist, dass auch keine Diskussion darüber nötig ist, dass wir all das tun müssen, was wir jetzt gelernt haben und was wir bei der Stärkung von Deichen nicht getan hatten. Das reicht bis zu der Frage, wie wir dafür sorgen, dass Städte wie Flensburg und Eckernförde ihre Kanalisation so umbauen, dass das Wasser nicht von hinten reinkommt. Um ehrlich zu sein, wissen wir jetzt schon, dass das eine Flut über die See war, es aber die Flut an Land geben wird. Die Wasser- und Bodenverbände sagen uns recht eindeutig, was zu tun ist. Nur weil wir eine Krise – beispielsweise bei der Frage, ob wir das Wasser noch vom Land kriegen – nicht bemerkt haben, weil wir nicht hingeguckt haben, heißt das ja nicht, dass die Krise nicht existiert. Wir haben eine Krise bei der Frage, ob wir das Wasser rauskriegen. Darauf müssen wir uns einstellen. (Thomas Losse-Müller) Die Jährlichkeit ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Sie stellt eine große Schwierigkeit bei der Art und Weise, wie wir staatliches Handeln organisieren und Haushalte zusammenkriegen, dar. Ich finde es richtig, dass wir wegen besserer Planbarkeit jetzt schon für 2024 die Notlage feststellen. Ich glaube, und damit komme ich noch einmal auf die Diskussion von heute Morgen zurück, dass wir, weil wir jetzt die Notlage von der Frage, was wir in diesem und im nächsten Jahr dagegen tun müssen, trennen müssen, nicht aufhören dürfen, trotzdem langfristige Pläne zu machen. Wir müssen jetzt planen, (Beifall SPD) welche Investitionen erforderlich sind. Auch wenn sie nicht nächstes Jahr, sondern erst 2025, zum Tragen kommen, müssen wir jetzt darüber reden, wie dieser Investitionsplan geht. Das Bundesverfassungsgericht verbietet uns nicht, klug zu sein. Es verbietet uns nicht, gute Manager zu sein. Es verbietet uns nicht, gute Regierungsarbeit zu machen, vorsorgend zu planen und Prozesse in Gang zu bringen, die es uns ermöglichen, wirklich alle Themen zu erfassen, auch wenn wir es vielleicht nicht schaffen, sie jetzt in Sondervermögen abzubilden. Deswegen sind diese Diskussionen sehr, sehr wichtig. Deswegen müssen wir sie führen. Was nicht geht, ist zu sagen: Die Notlage ist nur so groß wie das, was ich an Geld ausgeben will. Wir müssen sagen, was die Notlage ist; wir müssen sagen, was es braucht, um sie zu bekämpfen. Und daraus ergibt sich eine Finanzierungsanforderung. – Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Andreas Hein [CDU])
