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Annabell Krämer

FDP 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Ja, natürlich, sehr gerne. Das ist immer sehr erfrischend. (Zuruf FDP) – Mal gucken, ob die jetzt auch schon kommt. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, dann helfe ich noch bei (Annabell Krämer) weiteren Minuten. – Wie würden Sie es denn technisch umsetzen, so sage ich es einmal, wenn die Ertüchtigung eines Deiches oder die Entschädigung einer Zerstörung von privatem oder nicht privatem Eigentum daraus bezahlt werden und die Auszahlung, die dafür notwendig ist, aber erst in drei oder vier Jahren zu erfolgen hätte? – Also, erst einmal haben wir gesagt, wir müssen eruieren, wie hoch der Schaden überhaupt ist, der bei den Privaten, bei den Unternehmen und den Kommunen überhaupt verbleibt, wie viel durch Versicherungen und Sonstiges gedeckt ist. Ich finde es auch richtig, dass das erst einmal solide geprüft wird. Eine erste Sofortmaßnahme wurde von der Landesregierung mit Haushaltsumschichtungen gemacht, das habe ich auch begrüßt. Dann haben wir irgendwann einen Betrag. Dann kommen wir ins Jahr 2024, wir bekommen einen Haushaltsentwurf und haben einen bestimmten Betrag, von dem wir sagen: Das übersteigt jetzt das, was unser Land aus dem eigenen ordentlichen Haushalt bezahlen kann. Sagen wir einmal, das wäre signifikant mehr als 200 Millionen Euro. Dann ist es selbstverständlich so, dass wir das so beschließen können. Das heißt aber: Weil es Zahlungen in Folgejahren sind, müssen wir natürlich jedes Jahr prüfen, ob die verbliebenen Schäden, die direkt der Notlage zuordenbar sind, aus dem ordentlichen Haushalt bezahlbar sind. (Beifall FDP) Wenn der Schaden 1 Milliarde Euro beträgt – Gott bewahre! – oder vielleicht eine halbe Milliarde Euro und der sich über drei Jahre zieht, müssen wir natürlich sagen – wenn es 300 Millionen Euro im nächsten Jahr sind und wir feststellen, das können wir nicht wuppen –: Notlage! – Wenn wir im darauffolgenden Jahr sehen, dass es wieder 100 Millionen Euro sind, dann müssen wir erklären können, warum das immer noch eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage ist. Natürlich! Das heißt ja nicht, dass wir die Leistung nicht erbringen. Es ist halt nur die Frage, ob es aus dem ordentlichen Haushalt geschieht oder notkreditfinanziert.

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