Beate Raudies
Das wird schon gelingen, Frau Kollegin, denn ich will an dieser Stelle noch einmal nachfragen: Sie haben mir eben mitgegeben, ich hätte das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht verstanden oder nicht richtig begriffen. Dann frage ich jetzt Sie. Ich habe in dem Urteil gelesen, dass das Gericht sehr wohl sagt, dass wir auch nach Krisen und nach der ursprünglichen Notsituation noch mit Notkrediten arbeiten dürfen. Wir haben dann einen erhöhten Begründungszusammenhang (Zurufe FDP: Genau!) und müssen erklären, warum wir in diesem Jahr dann noch den Notkredit aufnehmen. – Ja. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Ich habe da nicht gelesen, dass wir erst einmal das Sondervermögen IMPULS plündern müssten, bevor wir einen Notkredit aufnehmen. Das ist nämlich das, was Sie sagen. Sie sagen, wir müssten erst mit den normalen Haushaltsmitteln gucken. Das heißt, bevor wir die 200 Millionen Euro als Notkredit aufnehmen, plündern wir erst einmal IMPULS. – Nein, das habe ich nicht gesagt. Das habe ich definitiv nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir gucken erst einmal, ob im normalen Haushaltsvollzug die Lasten, die daraus resultieren, zu stemmen sind. Wenn wir sehen, dass wir dadurch in erhebliche finanzielle Schieflage geraten, dann ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem wir in unsere Verfassung gucken und sehen, dass das ein Tatbestand ist, der die Erklärung einer außerordentlichen Notlage rechtfertigt. Dann machen wir eine Notkreditermächtigung in Höhe des ermittelten Bestandes für das laufende Haushaltsjahr. Wenn es weiter Lasten gibt, die daraus zu tragen sind, wir im nächsten Jahr sind und es nicht bewältigt ist und wir sehen, dass wir noch erheblichen Zahlungsbedarf daraus haben, beurteilen wir wieder, ob das überhaupt aus dieser Situation zu bezahlen ist oder ob das so weit vom Auslösungsmoment weg ist, dass das nicht mehr direkt der Krise, dem exogenen Schock, zuordenbar ist. Genau so hat es zu laufen.
