Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Dann möchte ich konkret an diesem Punkt nachfragen: Sind Sie der Auffassung, dass die Flutkatastrophe vom Oktober 2023 ein grundsätzlicher Anlass war, der die Inanspruchnahme von Notkrediten ermöglicht? Das würde ich gern einmal deutlich von Ihnen hören, dass wir immer erst nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Aber wenn wir keine haben, ist das dann ein Sachverhalt, der Ihrer strengen Prüfung zufolge möglich ist? – Ja, das will ich jetzt erklären. Diese Flutkatastrophe hat uns selbstverständlich alle erschüttert. Wir wollen und müssen natürlich helfen. Sofern das nicht im Rahmen des ordentlichen Haushaltes zu gewährleisten ist, stehen wir selbstverständlich hier an der Seite der Landesregierung, um die erforderlichen Mittel sicherzustellen. Im Gegensatz zur Bekämpfung des Klimawandels und der Herstellung der Energiesouveränität liegt hier natürlich grundsätzlich eine von der Verfassung berücksichtigte Notlage vor, (Beifall FDP – Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die eine außerordentliche Kreditaufnahme ermöglicht. Der Vorratsbeschluss auf Erklärung einer Notfallsituation für 2024 ist hingegen nicht begründet. Insbesondere die Vermischung mit vermeintlich noch bestehenden Corona- und Ukraine-Notlagen zeigt natürlich hier überdeutlich, dass Sie das Urteil des Gerichtes nicht verstanden haben. (Christopher Vogt [FDP]: Stand die Antwort da schon?) – Das hat mir eine Minute gebracht!
