Beate Raudies
Ja, doch. Danke schön, Frau Präsidentin und Frau Kollegin. – Dann will ich es noch einmal ganz genau sagen: Wir haben heute Morgen über unser Sondervermögen IMPULS geredet. Darin ist über 1 Milliarde Euro. Damit könnten wir auch Deiche bauen. Aber dann bauen wir etwas anderes nicht, wofür wir es eigentlich geplant hatten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist nicht nötig! Das steht im Verfassungsgerichtsurteil eindeutig drin! Das muss man nicht antasten!) – Ja. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber man muss trotzdem eine Notlage feststellen, Frau Kollegin!) – Nee, mein Punkt ist ein anderer: Im Prinzip haben wir genug Geld, um diese 200 Millionen Euro zum Beispiel aus unserem Sondervermögen zu nehmen, und dann müssten wir nämlich keine Notlage erklären. Wie lösen wir das auf? Das Sondervermögen haben wir ja mit einem bestimmten Hintergrund für etwas anderes angelegt. – Zunächst habe ich gesagt, wie sich das für uns nach erster Schätzung darstellt, wenn wir aktuell von 200 Millionen Euro reden. Ich verstehe aber auch, wenn sich das noch signifikant erhöht und wenn der Landesanteil hinterher höher bleibt als die bisher von uns prognostizierten 50 Millionen Euro. Sie wollen mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass wir, wenn es zu den bisher eingeschätzten 50 Millionen Euro Landesanteil kommt, dafür einen Notkredit brauchen. Das ist dann definitiv nicht der Fall. Da macht es auch Sinn, dass man einfach einmal sagt: Das muss man aus dem laufenden Haushalt begleichen. Sollte es aber zu teureren Maßnahmen kommen, ist es so, wie der Kollege Buchholz gerade erwähnt hat. Dann ist es nicht erforderlich, dass sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen gezogen werden, sondern dann müssten Sie sehen, ob Sie das irgendwie im normalen Geschäftsgebaren, wie Sie normalerweise agieren würden in Ihrem normalen Haushalt, finanziert bekommen können, ohne in eine erhebliche Notlage zu geraten. Wenn Sie das verneinen, dürfen Sie selbstverständlich für dieses Kalenderjahr eine Notlage erklären und auch eine Notkreditermächtigung ziehen. So ist das. (Beifall FDP) Die Ignoranz von Schwarz-Grün gegenüber dem Urteil des Verfassungsgerichtes wird auf Länderebene wahrscheinlich einmalig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand anders so agiert wie Schleswig-Holstein. (Christopher Vogt [FDP]: Och! Saarland? Bremen?) Das kann man sich nur erlauben, wenn dem kritischen Teil der Opposition der Gang vor das Landesverfassungsgericht verwehrt ist. (Zurufe Lukas Kilian [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Unruhe) – Entschuldigung!
