Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt beraten wir die Einrichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe“. Da denkt man ja nach dem Verfassungsgerichtsurteil, dass wir heute Morgen intensiv diskutiert haben: „Oh, Sondervermögen, das geht doch jetzt gar nicht mehr.“ (Annabell Krämer [FDP]: Doch, wenn es nicht aus Notkrediten kommt!) Tatsächlich waren wir uns vor zwei Wochen nach der Sondersitzung alle einig, dass wir einen Notkredit für die Flutkatastrophe machen, dass wir ein großes Maßnahmenpaket beschließen und dass wir dieses Geld dem Sondervermögen zuführen, um in den nächsten Jahren daraus diese Flutkatastrophe zu bewältigen. (Zuruf SPD: Genau!) Wir müssen feststellen: Das geht tatsächlich nicht mehr, (Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) wegen des Jährigkeitsgrundsatzes. (Tobias Koch) (Annabell Krämer [FDP]: Klar!) Das Sondervermögen macht trotzdem noch Sinn, weil die Maßnahmen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur und zum Küstenschutz natürlich aus einem Sondervermögen finanziert werden können, wenn wir reguläre Haushaltsmittel zuführen (Beifall FDP und SSW) oder wenn die Kommunen Gelder zuführen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf nach wie vor vollkommen verfassungskonform. Da steht nichts von Notkrediten für mehrere Jahre drin. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut, so ist das! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] –
