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Christopher Vogt

FDP 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Aber Herr Kollege, man kann ja nicht sagen: Ja, eigentlich braucht es eine gesetzliche Grundlage. – Sie sagen jetzt aber: Der parlamentarische Wille ist dargestellt. Man braucht dann ein Gesetz und keinen Antrag. Das ist der entscheidende Punkt. Es geht um die Rechtmäßigkeit. Da ist der parlamentarische Wille erst einmal nicht entscheidend. (Beifall FDP) – Wir haben mit dem Haushaltsgesetz sehr deutlich gemacht, welche Projekte finanziert werden sollen. Das halte ich für eindeutig und ausreichend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir werden in der Debatte der kommenden Woche und Monate auch sehen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Wir sind ja nicht das einzige Bundesland, das sich in einer ähnlichen Situation befindet. Dann werden wir auswerten müssen: War das jetzt der richtige Weg oder nicht? – Diese Debatte kann man fortlaufend immer führen. Aus unserer Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem, was jetzt in dieser Zügigkeit gut machbar und klar kommunizierbar ist und (Lasse Petersdotter) damit auch Transparenz schafft, halten wir diese drei Anträge für den richtigen Weg. Wir werden zum Haushalt 2024 und vor allem zum Beschluss des Haushaltes 2024, der ja in einer Ausnahmesituation erst im Folgejahr erfolgen wird, dort die Klarheit haben, wie die einzelnen Maßnahmen begründet sind. Hier geht es gerade um den Beschluss der Notlage für 2024, sehr verstärkt für die Haushaltsaufstellung dieses Entwurfes, und dafür schaffen wir heute die Grundlagen. Es ist eine nicht einfache Entscheidung. Wir haben es in den letzten Tagen, Stunden und teilweise Minuten hier immer wieder miteinander diskutiert. In dieser Gemengelage ist es aber nach unserer festen Überzeugung und der Erkenntnis, die wir aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ziehen, der richtige Weg. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])

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