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Eka von Kalben

23.11.2023 Sitzungen 20/43

Das Wort erteile ich nun der Ministerin Karin Prien. – Ich erteile das Wort aber genauso gerne der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag ausführlich erläutert und diskutiert, und als Landesregierung können wir das Anliegen gut verstehen. Die KfW stellt den Kredit aus ihren eigenen Mitteln zur Verfügung. Dabei orientiert sich der Zinssatz an dem europäischen Referenzzinssatz Euribor, der zumeist als Referenzwert bei variabel verzinslichen Krediten herangezogen wird. Die Kosten für die Kreditbearbeitung und ‑abwicklung sowie die Übernahme der Ausfallrisiken muss die KfW über den Zinssatz abdecken. Dazu muss man sagen, dass der KfW-Studienkredit unabhängig von Vermögen oder Einkommen vom eigenen wie auch dem der Eltern beantragt werden kann und keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Schlussendlich besteht somit an dem KfW-Studienkredit selbst keine Einflussmöglichkeit durch Land oder Bund. Um hier also die Kosten für die Studierenden zu senken – das ist ja ihr Ziel –, müsste der Bund ein Förderprogramm auflegen, um Zinskosten zu übernehmen, um diese für die Studierenden zu deckeln. Hierfür wird sich die Wissenschaftsministerin in den Wissenschaftskonferenzen einsetzen. Darüber hinaus begrüßen wir, dass der Bund beim BAföG Verbesserungen beschlossen hat. Auch dies haben Sie diskutiert. – Vielen Dank für den Antrag. (Beifall ganzes Haus)

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