Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche stellt den Bund vor extreme Herausforderungen – das Land auch. Das sehen wir an diesen Eilanträgen. Es ist alles andere als juristisch einfach. Deshalb hätte ich mir gewünscht – der Wunsch geht in Richtung Landesregierung –, dass man sich in der Landesregierung vielleicht nicht nur für eine Woche eingeschlossen hätte, sondern dass man im Wege einer Anhörung die juristische Expertise zu diesem Urteil genutzt hätte, wie es der Deutsche Bundestag gemacht hat, (Beifall FDP) um sich darüber klar zu werden, was eigentlich als juristisches Thema daraus resultiert und welches die realen Folgen sind. Denn darüber besteht hier offensichtlich Unklarheit. Lieber Lars Harms, ich versuche noch einmal zu erklären, warum wir bei 2023 so kritisch sind. Du hast natürlich an einer Stelle recht: Dieser Haushalt ist nicht beklagt worden. Dementsprechend sind auch etwaige Kreditermächtigungen dort nicht wie im Bund erloschen. Aber sie sind verfassungswidrig, (Beifall FDP) weil sie überjährig sind. Sie sind 2022 beschlossen worden, und sie liegen 2023 immer noch da, was dem Jährigkeitsprinzip nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht entspricht. So, jetzt kann man zwei Dinge machen – die macht Christian Lindner aktuell; Eilmeldung gerade eben –: Er stellt für 2023 eine Notlage fest und macht einen Nachtragshaushalt, (Beifall FDP) damit er die gesetzgeberische Ermächtigung für die entsprechenden Kreditermächtigungen herstellt. Sonst ist auch 2023 nicht verfassungskonform. Frau Ministerin, ich bitte noch einmal darüber nachzudenken – ich weiß, es ist eine Herausforderung –, ob es nicht sauberer ist, für 2023 den entsprechenden Nachtragshaushalt schnell noch aufzubauen. (Beifall FDP) Ich erinnere einmal daran, dass wir im letzten Jahr im Dezember noch einen Nachtragshaushalt gemacht haben – das ging auch. Das trüge an dieser Stelle einfach zur Sicherheit bei. Das Zweite ist: Ich habe Zweifel, dass sich die multiplen Begründungsansätze für die finanzielle Krisenlage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungsmäßig so einfach darstellen. Das Zusammenrühren dreier unterschiedlicher Krisen ist aus meiner Sicht schwierig, denn der sachliche Veranlassungszusammenhang, den das Bundesverfassungsgericht fordert, ist immer auf die einzelne Krisenlage zu beziehen und kann nicht durch das Zusammenführen dreier Krisen hergestellt werden. Ich sage noch einmal ausdrücklich, dass die FDP selbstverständlich die Krisenlage bei der Flutsituation sieht (Beifall FDP) und hier deshalb eine Ermächtigung mittrüge, einen Notkredit aufzunehmen – eben das entsprechende Sondervermögen, das vorhin beschlossen worden ist. Das ist nicht das Thema. Aber Corona wieder aufleben zu lassen und parallel dazu die Ukrai- (Dr. Bernd Buchholz) ne heranzuziehen, ist aus unserer Sicht rein sachlich eine Vermischung, die den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Ein Drittes möchte ich noch sagen: Northvolt liegt auch uns besonders am Herzen. Das Signal aus diesem Haus wäre wichtig – so wie Lars Harms es gerade gesagt hat –, dass wir alle es wollen und es auch vernünftig, und zwar verfassungskonform, finanzieren können. Deshalb bitte ich Sie, darüber nachzudenken, wenn Sie dem Antrag der FDP jetzt nicht zustimmen können, in der Zukunft Northvolt tatsächlich eher aus den laufenden Haushaltsmitteln zu finanzieren. Dass ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen einem Thema bestehen kann –
