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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Beschreibung der Ost- (Dirk Kock-Rohwer) seesturmflut gerade von meiner Kollegin gehört. Auch von mir als Erstes noch einmal ein Dank an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die angesichts dieser Ostseesturmflut mit viel Tatkraft geholfen haben. (Beifall ganzes Haus) Es zeigt sich einmal mehr, wie die Menschen hier in unserem Land beisammenstehen, wenn Hilfe gefragt ist. Trotz des tragischen Unglücks auf Fehmarn und trotz der immensen Schäden – darauf komme ich später noch zurück – möchte ich hier meinen Hut vor den vielen Helferinnen und Helfern ziehen, die im Bereich der Ostseeküste in Aktion waren. Um ihnen ein Zeichen der Anerkennung zu erweisen, bitten wir die Landesregierung, eine Auszeichnung für diese spezielle Hilfe zu gestalten und zu verleihen. Dafür bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Des Weiteren gebührt der Landesregierung Dank dafür, dass sie so schnell und entschlossen gehandelt hat. Sie hat sich unverzüglich mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt und den „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ mit 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht; wir haben das gerade vom Minister gehört. An den entsprechenden Förderrichtlinien wird im Moment mit Hochdruck gearbeitet. Ab Montag sollen ja auch schon die ersten Anträge gestellt werden können. Dadurch bekommen alle Beteiligten die dringend benötigte Sicherheit, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen zu können – sei es für die Reparatur von Regionaldeichen, beschädigten Straßen oder für den Wiederaufbau von Kindertagesstätten. Über die Finanzierung wurde vorerst ein gangbarer Weg mit Beteiligung von Land, Kommunen und Trägern vereinbart. Aber ich hoffe sehr, dass es dem Ministerpräsidenten gelingt, eine finanzielle Beteiligung des Bundes zu erreichen; das war gerade auch schon so aus dem rauszuhören, was Minister Madsen uns vorgetragen hat. Dadurch reduzierte sich nämlich die Belastung von Land und Kommunen zu gleichen Teilen. Eine andere Frage ist die Unterstützung von Privatleuten und Unternehmen, die durch die Sturmflut Schäden erlitten haben. Leider sind die Schäden an Immobilien, anders als bei vielen Booten und Pkw, im Wesentlichen vielfach nicht versichert. Aktuell gibt es offenbar auch so gut wie kein Versicherungsprodukt auf dem Markt, das die Sturmflutschäden abgedeckt hätte. Das weist auf ein grundlegendes gesellschaftliches Problem: Durch den Klimawandel sind die Risiken von Naturkatastrophen erheblich gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer weiter steigen. Sich die Folgen und das Ausmaß all dessen tatsächlich vorzustellen, fällt derzeit vielen – ich denke, auch uns – sehr schwer. Aber ein guter erster Schritt ist auf jeden Fall die Debatte über die Elementarschaden-Pflichtversicherung, die wir hier erst kürzlich geführt haben. Es muss dringend darüber beraten werden, ob durch eine flächendeckende Pflicht die Beitragslast soweit verteilt werden kann, dass so zumindest Teile der Schäden versicherbar werden. Dabei muss auch das Schadensereignis Sturmflut berücksichtigt werden. In den momentanen Strukturen ist das für Versicherungen und deren Rückversicherungen schlichtweg nicht abbildbar. Es ist daher gut, dass sich die Landesregierung im Bundesrat einstimmig mit 15 anderen Landesregierungen für diesen Weg ausgesprochen hat. Die Herausforderungen durch die Klimafolgen kann natürlich nicht die Versicherungswirtschaft allein bewältigen, aber das sollte aus meiner Sicht ein Baustein sein. Hier wieder einmal: CO einzusparen, Klimaschutz 2 ist die beste Versicherung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Bis dahin bin ich froh, dass klar ist, dass das Land Schleswig-Holstein auch privat Betroffene und Unternehmen, die Schäden an ihren Besitztümern erlitten haben, nicht in Sturm und Regen stehenlässt. Dazu wird unverzüglich ein Darlehensprogramm aufgelegt, das bei Härtefällen auch Zuschussmöglichkeiten beinhalten soll. Hierbei soll – auch das haben wir heute gehört – schnell und einfach über die Hausbank ein Darlehen in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro mit einem Zinssatz von einem Prozent bei der IB.SH beantragt werden können. Anträge – auch das haben wir gehört – sollen ab nächstem Montag möglich sein, sodass sie dann auch gestellt werden können, um – wenn man das auch vier Wochen nach dem Unglück noch sagen kann – schnell mit Finanzmitteln die Beseitigung der Schäden zu unterstützen. Eine Härtefallregelung, die den gesamten Darlehensbetrag oder aber Teile des Darlehensbetrages umwidmet und in einen Zuschuss überführt, muss nun erarbeitet werden, um auch in diesem Fällen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Dieses Vorgehen hilft jenen Menschen, die es wirklich brauchen. – Vielen Dank. (Dirk Kock-Rohwer) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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