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Peter Lehnert

23.11.2023 Sitzungen 20/43

Die Regierung hat ihre Redezeit um 30 Sekunden ausgedehnt. Diese Zeit stünde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung, ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Können Sie auf meine Überziehung anrechnen!) – Das geht leider nicht, und das würde auch nur die Hälfte der Überziehung abdecken. (Heiterkeit) Gut, das andere können wir, so glaube ich, heute nach der Plenarsitzung in Vieraugengesprächen klären. (Annabell Krämer [FDP]: Unter Männern, ja?) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme zur Abstimmung. Ich bitte um etwas Konzentration, weil bei diesen Abstimmungen eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags, also 46 Stimmen, erforderlich sind. Es ist erfreulich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen bei diesem wichtigen Thema hier (Vizepräsident Peter Lehnert) sind, damit wir die entsprechenden Abstimmungen durchführen können. Ich komme zunächst zu a), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1654 (neu). Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Ich komme zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag, Drucksache 20/1654 (neu), in der Sache abstimmen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen ist. Ich komme dann zur Abstimmung zu b), Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1655 (neu). Auch hier habe ich nicht gesehen, dass Ausschussüberweisung beantragt wäre. Deswegen kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich weise auch hier darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Ich stelle fest, dass der Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist. Ich komme dann zur Abstimmung zu c), Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1656, sowie dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1664. Auch hier ist Ausschussüberweisung nicht beantragt. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 20/1664. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die SSW-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Antrag, Drucksache 20/1656, in der Sache abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach Artikel 61 Absatz 2 der Landesverfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, also 46 Stimmen, erforderlich ist. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Ich stelle fest, dass der Antrag trotzdem mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 20/1586 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Zunächst hat für die FDP-Fraktion der Kollege Oliver Kumbartzky das Wort. (Unruhe)

Protokoll ↗