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Oliver Kumbartzky

FDP 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Vielen Dank. – Mich und sicherlich auch Ihre CDU-Parteibasis würde interessieren, wie sich Folgendes verhält: Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert. Ist er in Stein gemeißelt oder ist da nicht doch noch Bewegung drin? Ich verweise auf andere Punkte, die auch im Koalitionsvertrag stehen – Stichwort: Bürgerbegehren. Bei dem hat man nach einer Diskussion und Anhörung relativ schnell gemerkt: Mensch, da müssen wir doch etwas ändern. Wäre das nicht auch etwas für dieses Thema? (Beifall CDU) – Sie waren ja auch einmal in Regierungsverantwortung; (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) daran werden Sie sich noch erinnern können, weil es nicht so lange her ist. Natürlich fassen Parteitage Beschlüsse, und natürlich redet man mit dem Koalitionspartner. Aber wenn man Dinge vereinbart hat und sich an der äußeren Situation nichts geändert hat, dann bleibt man beim Koalitionsvertrag. So hat man Vereinbarungen zu treffen, und daran hält man sich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber selbstverständlich bin ich auf die Anhörung und auch auf die Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss gespannt, weil ich glaube, dass wir eine größere Lösung brauchen. Letztendlich geht es ja darum, dass wir Fläche nur einmal haben; wir haben Fläche nicht mehrmals. Wir müssen bei jeder Flächennutzung eine gewisse Güterabwägung vornehmen. Wir müssen die Regionalplanung ernst nehmen, wir müssen aber auch das Instrument der Flurbereinigung stärker in Angriff nehmen. Wir haben einfach so viele Ansprüche und Interessen an einer Fläche – sei es durch Infrastruktur, Straßen, Radwege, aber auch durch Landwirtschaft und Naturschutz –, dass wir sie gegeneinander abwägen müssen. Deswegen werden wir Flächen in Zukunft auch mehrmals und doppelt nutzen müssen. Ich glaube aber auch, dass wir uns im Umweltund Agrarausschuss ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, wie wir mit der Fläche, dieser kostbaren Ressource, umgehen. Ich glaube nicht, dass es mit einer einfachen Gesetzesänderung von einer Seite getan ist, sondern da brauchen wir größere Lösungen. (Christopher Vogt [FDP]: Die aber nicht kommen werden!) – Doch, die werden ja vielleicht kommen! (Christopher Vogt [FDP]: Wann denn?) – Das ist eine gemeinsame Beratung. Ich glaube aber nicht, dass sich die Lage mit der Gesetzesänderung zum Vorkaufsrecht verändert. Es gibt viele verschiedene Punkte, und einen davon möchte ich noch ansprechen, nämlich die Stiftung. Erstens kann jeder eingetragene Naturschutzverein dieses Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen, das heißt auch der Jagdverband oder der Angelverband dürfen das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Das wird draußen häufig nicht immer registriert, aber auch hier im Saal anscheinend nicht. Natürlich hat die Stiftung Naturschutz den größten Anteil am Vorkaufsrecht, sie ist aber auch in dieser Hinsicht am professionellsten organisiert. Wenn Sie jetzt über die Stiftung schimpfen und sagen, dass alles ganz schwierig ist, möchte ich Ihnen entgegnen, dass circa neun Prozent der Stiftungsflächen pro Jahr über das Vorkaufsrecht angekauft werden. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 91 Prozent gehen über den freien Handel und den freien Markt. Wir diskutieren hier wirklich über neun Prozent. Zweitens ist das Vorkaufsrecht im Bundesgesetz verankert. Wenn Sie zwei Mal im Jahr einen Antrag zum selben Thema stellen, reden Sie doch einmal auf Bundesebene mit Ihren Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht können Sie da ja etwas ändern, denn letztlich bezieht sich das Landesnaturschutzgesetz, in dem wir das Vorkaufsrecht verankert haben, auf das Bundesnaturschutzgesetz. Vielleicht kommen Sie da weiter. Ich glaube, hier kommen Sie mit dem Gesetzentwurf nicht weiter, aber ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielleicht finden wir (Cornelia Schmachtenberg) ja noch gemeinsam Lösungen, wie wir all das in den Griff bekommen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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