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Kristina Herbst

23.11.2023 Sitzungen 20/43

Weitere Kurzbeiträge liegen mir aktuell nicht vor. Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zur historischen Einordnung: In Brüssel hat sich der Bundeskanzler persönlich sehr für ein Verbrenner-Aus 2035 eingesetzt, und ich finde, das hat er auch richtig gemacht. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) In den Tagen nach der Flut, die mich in den letzten Wochen sehr beschäftigt hat, habe ich häufiger an ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 denken müssen. Damals war es das Klima-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat dort festgehalten, dass das zu schwache Klimaschutzgesetz die Freiheit künftiger Generationen einschränke und dass es nicht im Einklang mit Artikel 20 des Grundgesetzes stehe, wie die Bundesregierung den Klimaschutz betrieben hat. Das Bundesverfassungsgericht hat damals auf die Generationengerechtigkeit abgestellt, und ich glaube, die Generationengerechtigkeit ist auch in diesen Tagen wieder ein wichtiger Begriff, auf den wir uns möglicherweise einigen können. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass wir unseren Kindern und Enkelkindern möglichst wenig öffentliche Schulden und andere Altlasten hinterlassen dürfen. Generationengerechtigkeit bedeutet aber eben auch, dafür zu sorgen, dass langanhaltende Hitzeperioden und außer Kontrolle geratene Naturkatastrophen nicht unser gutes Leben auf diesem Planeten bedrohen dürfen. Insofern sind Investitio- (Minister Tobias Goldschmidt) nen in Klimaneutralität gute Investitionen in ein gutes Leben in die Zukunft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Bei aller Demut, und ich glaube, Demut tut bei dem Thema gut: Zu dem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss man sagen, dass es für die Umsetzung auf dem Weg zur Klimaneutralität einen herben Rückschlag bedeutet, um es vornehm auszudrücken. Genau für die Investitionen, über die wir hier im Parlament häufig sehr einvernehmlich gesprochen haben, stehen wir vor der Frage, wie diese eigentlich weiter finanziert werden können. Beim Thema Wasserstoff und der Wasserstoffstrategie bricht ein ganzes Land in eine neue Zukunft auf – die Finanzierung ist nicht da. Bei der Wärmewende und der Vereinbarung, die wir im Spitzengespräch mit den Kommunen getroffen haben, ist fraglich, wie wir das finanzieren können. Der Weg zum klimaneutralen Industrieland in der Industrie, die Transformation, die dort stattfindet, unsere Antwort auf den IRA – die Finanzierung ist nicht gesichert. Es fehlen in allen Bereichen dreistellige Millionenbeträge. Aber auch andere Investitionen, zum Beispiel in zukunftsfesten Küstenschutz, in biologischen Klimaschutz und viele prominente und wichtige Einzelprojekte im ganzen Land sind in der Finanzierung gerade unsicher. Erst nach und nach werden uns die Folgen der Entscheidung hier im Land deutlich. Die Haushaltslage ist also schwierig. Umso wichtiger ist es doch, dass wir uns auf Prioritäten verständigen. „Einmal alles“ ist keine Priorität und auch keine Strategie. Damit komme ich zu Ihrem Antrag. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Ich glaube, wir müssen Prioritäten setzen. Prioritäten zu setzen, heißt, dass das Land seine Mittel dort einsetzt, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) wo eine Förderung und Finanzierung wirklich Aufgabe des Landes ist, wo es sinnvoll und erforderlich ist und wo man mit Markt- und ordnungsrechtlichen Instrumenten nicht weiterkommt, weil sie nicht funktionieren oder politisch nicht gewollt sind. Prioritäten zu setzen, bedeutet aber auch, dass man den Bund und die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlässt. Und es bedeutet, dass man die Kräfte des Marktes entfacht, dass man den Markt machen lässt und ihn nicht durch Subventionierungen abwürgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)

Protokoll ↗