Peter Lehnert
Für einen weiteren Redebeitrag erteile ich Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass kein Zweifel daran (Ministerin Monika Heinold) besteht, dass wir in Zeiten tiefer Krisen sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr eine Notlage haben. Ich musste ein bisschen schmunzeln, als ich vorhin ein Schreiben von FDP-Politiker_innen gelesen habe, die sagen: Diese Bundesregierung muss stabil bleiben, jetzt braucht es Sicherheit. – Sie sagen: „In Europa herrscht Krieg, die Zukunft unseres Zusammenlebens in Freiheit, unser Wohlstand und unsere Sicherheit stehen auf dem Spiel.“ Genau in dieser Situation sind wir. Es sind Zeiten mehrerer Krisen, die ineinandergreifen. Es braucht Stabilität. Es braucht Sicherheit für die Menschen in unserem Land, für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Meine Damen und Herren, wir haben schon vor einigen Tagen erklärt und gesagt: Wir sehen – Lars Harms, vielen Dank; Sie haben es aus meiner Sicht sehr plastisch dargestellt – für 2023 eine Notlage. Der Bund hat ein bisschen länger gebraucht. Ich glaube, die FDP war eher kritisch mit der Notlageerklärung 2023. Das ist ja auch berechtigt, das kann man wägen. Aber jetzt hat der Bund die Notlage für 2023 erklärt. Ich bin gespannt, was 2024 folgt. Ich würde nicht ausschließen, dass es auch da noch Bewegung gibt. Aber ich weiß es nicht. Jetzt ist die Frage: Wie macht der Bund das mit der Notlageerklärung? Er macht – das ist folgerichtig, weil der Haushalt mit seinem Nachtragshaushalt beklagt und seine Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist – einen weiteren Nachtrag. Das ist natürlich etwas, was wir auch hier geprüft haben. Ich hatte Ihnen das gestern schon einmal gesagt. Glauben Sie mir, ich hätte es gerne gemacht, um weitere Rechtskonformität zu haben. Wir hätten es auch getan, wenn es faktisch möglich wäre. Ich versuche einmal, zu erklären, worin der Unterschied zwischen dem Bund und uns besteht. Der Bund hat ein Sondervermögen KTF mit einem Wirtschaftsplan. Da gibt es eine Finanzierungsquelle, und das sind die Rücklagen, die man fortgeschrieben hat. Wir haben einen anderen Haushalt. Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die Debatte zur Aufstellung des Haushalts 2023, als wir erst vorhatten, mit einer größeren Rücklage zu arbeiten, die im Vollzug bewirtschaftet wird. Zu Recht hat das Parlament gesagt: Wir möchten das gerne titelscharf im Haushalt haben, damit wir das nachvollziehen können. – Wir haben das auf Wunsch des Finanzausschusses geändert. Das führt aber dazu, dass wir im Haushalt Ausgaben wie Einnahmen titelscharf gestreut haben. Es ist faktisch nicht möglich, dieses zu korrigieren. Das heißt, es scheitert nicht an der Frage, einfach den einen Notkredit durch einen anderen zu ersetzen, die eine Rücklage durch eine andere, sondern es zieht sich durch den ganzen Haushalt in der Begründung der Entnahme und der Verausgabung von Rücklagen. Hier sagen mir meine Mitarbeitenden – das muss ich ernst nehmen –, dass es faktisch nicht möglich ist, dieses in dieser kurzen Zeit so zu überarbeiten, dass Sie hier auch noch beraten, beschließen können und das alles dann sozusagen innerhalb des Jahres umgesetzt wird. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
