Jette Waldinger-Thiering
Die Finanzministerin Monika Heinold hat sich noch zu einem Beitrag gemeldet. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den Anfang der Debatte zurückkommen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hatte noch einmal gefragt, wie die Haltung der Landesregierung zum TraFo ist. Das scheint bisher noch nicht ganz klar gewesen oder geworden zu sein, obwohl ich in der Debatte gestern schon einmal im Grundsatz dazu Stellung genommen habe. Aber, noch einmal zur Klarstellung: Es gibt zwei Dinge, die das Urteil sagt, die sehr wesentlich sind. Zum einen sagt das Urteil, dass wir in (Ministerin Monika Heinold) der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit bleiben müssen. Und es sagt, und das war für uns sehr bedauerlich, weil wir das anders gelöst hatten, dass dann, wenn Geld in ein Sondervermögen überführt wird, notkreditfinanziert, dieses Geld am Jahresende dort wieder raus und zur Tilgung eingesetzt werden muss. Das ist in Nummer 181 des Urteils sehr klar beschrieben. Dort steht: „Demgemäß führt die unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für Notsituationen kreditfinanzierte Zuführung an ein Sondervermögen nach dem Grundsatz der Jährlichkeit verfassungsrechtlich dazu, dass die dem Sondervermögen zugeführten Mittel grundsätzlich nur in demjenigen Rechnungsjahr, für welches sie durch den Beschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG bereitgestellt sind, eingesetzt werden können.“ Das ist bedauerlich, aber es ist so. Wir oder ich haben den Antrag der SPD, den Gesetzentwurf, so gelesen, dass die Gelder hier auch überjährig ausgegeben werden, denn in § 5 zur Finanzierung steht zwar zum einen ein Zeitraum 2024 bis 2030, aber dann steht dort auch: „Erträge aus der verzinslichen Anlage der Mittel fließen dem Sondervermögen zu.“ Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel nicht sofort ausgegeben werden, was ja auch logisch ist angesichts der Größe der Aufgabe.
